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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu BER

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Referat R 1                                           Berlin, den 20. Mai 2022
R1-21011/11#2                                         Hausruf: 10360
Refl.:    MinR Johannes Stawowy
Sb.:      EPHK André Ullrich




Frau Stn S



 über                                                    Abdrucke:

 Herrn St E                                              B 1, Z II 1, Z II 3

 Herrn AL M UW 20/5 Rege Gespräch auf hoher Be-
 amtenebene mit BImA und BB an

 Frau ALn B ISF 20.5

 Herrn AL Z       MvS 20.5.

 Herrn L Stab R AS 20/5

 Herrn SV B        Pa 20.05.

 Herrn UAL Z II Bu 20.5.



Referate B 1, Z II 1 und Z II 3 haben mitgezeichnet.


 Betr.:           Ein- und Ausreisezentrum Flughafen BER

 Bezug:           Gespräch Frau Stn Seifert mit Herrn St Dr. Grünewald (MIK BB) am Rande
                  der IMK-Vorbesprechung am 17.05.2022

 Anlage:          Gemeinsame Grundsatzverständigung über die Projektierung eines Ein-
                  reise- und Ausreisezentrums am Flughafen BER

                  Vorlage vom 16.05.2022


1.         Votum
           Kenntnisnahme
373

-2-


2.   Sachverhalt
     Am 17.05.2022 wurde Frau Stn S im Rahmen der IMK-Vorbesprechung von
     Herrn St Grünewald vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Lan-
     des Brandenburg (MIK BB) auf die Frage der Anmietung des Rückführungster-
     minals direkt durch den Bund beim Investor angesprochen. Hintergrund dieses
     Anliegens sei es, dass die unmittelbare Anmietung durch den Bund den Posten
     im BB-Haushalt „optisch“ verkleinere und dadurch das Vorhaben im Rahmen
     der BB-Haushaltsverhandlungen eine erhöhte Akzeptanz erfahren werde. Frau
     Stn S wäre grundsätzlich bereit, dem Anliegen BB entgegen zu kommen, sofern
     sich kein Nachteil für den Bund ergibt und bittet daher um Klärung, ob Argu-
     mente gegen eine solche direkte Anmietung durch den Bund sprechen.


3.   Stellungnahme
     Die Unterbringungsbedarfe der BPOL werden grundsätzlich im Rahmen des
     Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) durch Anmietung über die
     Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gedeckt, soweit die Unterbrin-
     gung nicht nach § 62 Abs. 3 BPolG (Bereitstellung durch ein Verkehrsunterneh-
     men) erfolgen kann.

     Für das geplante gemeinsame Ein- und Ausreisezentrum am BER ging die zum
     Geschäftsbereich des BMF gehörende BImA aufgrund des erzielten Abstim-
     mungsergebnisses bisher davon aus, dass sie einen Untermietvertrag für die
     beiden betroffenen Behörden BAMF und BPOL mit dem Land BB schließen
     wird. Der nunmehr von BB vorgetragene Wunsch einer unmittelbaren Anmie-
     tung von Flächen für die Nutzung durch die BPOL beim Investor wird wie erbe-
     ten seitens der fachlich zuständigen Abteilung B in Abstimmung mit Refe-
     rat Z II 3 anhand folgender Gesichtspunkte bewertet:

        Die Grundsatzverständigung zwischen BMI und dem Ministerium des Innern
         und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB) vom 25. Oktober
         2021 sieht unter Ziffer 4 (Verpflichtungen des Bundes) vor, dass das BMI mit
         BB einen Untermietvertrag zum Zwecke der Unterbringung seiner nachge-
         ordneten Behörden schließt oder zum vorgenannten Zweck die notwendigen
         Flächen vom Eigentümer anmietet. Dies gilt auch für den Fall, dass – wie im
         Rahmen des ELM üblich – eine Anmietung durch die BImA erfolgt.
374

-3-


    Daraus ergibt sich keine Verpflichtung für die Bundesseite, den einen oder
    anderen Weg zu beschreiten. Vielmehr besteht damit eine Option, den für
    den Bund vorteilhaftesten Weg einzuschlagen. Im Kontext zu Ziffer 5 i.V.m.
    Ziff 4 Abs. 2 der Vereinbarung, wonach Einvernehmen besteht, dass ein Un-
    termietvertrag zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu schließen ist, lässt
    sich eine gewisse Priorisierung für ein solches angestrebtes Untermietver-
    hältnis zwischen Bund (BImA) und Land ableiten. Dadurch käme der Bund
    seiner Zusage nach, die Mietkosten sowie anfallenden Nebenkosten zu tra-
    gen.

   Die BImA zeichnet für die wirtschaftliche Deckung von Unterbringungsbe-
    darfen des Bundes verantwortlich. Im Fall der unmittelbaren Anmietung
    beim Investor wäre es der BImA nicht möglich, einen vorgeschriebenen Va-
    riantenvergleich zur Bedarfsdeckung aufzustellen und der BPOL unter Be-
    rücksichtigung von § 7 BHO im Rahmen des ELM nach wirtschaftlichen As-
    pekten einen Unterbringungsvorschlag zu unterbreiten. Die BImA wäre viel-
    mehr durch den unmittelbaren Vertragsabschluss mit dem Investor gera-
    dezu gezwungen, die Wirtschaftlichkeit der Unterbringung ohne eigene Wirt-
    schaftlichkeitsuntersuchung und somit ungeprüft zu bestätigen.
   Im Falle einer Anmietung der BImA über BB ist auf der Grundlage der Lan-
    deshaushaltsordnung BB und der daraus resultierenden Verpflichtung, wirt-
    schaftlich zu agieren, eine gegebene Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens
    zu unterstellen. Tritt die BImA also planmäßig als Untermieter beim Land
    auf, würde sich die BImA belastbar darauf berufen können, dass die Unter-
    bringung nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgt.
   Mit Entscheidung vom 10. Juli 2014 hat der EuGH klargestellt, dass ein Ver-
    trag, der die Errichtung eines Gebäudes zum Hauptgegenstand hat, als öf-
    fentlicher Bauauftrag förmlich auszuschreiben ist. Dies ist dann zu bejahen,
    „wenn der öffentliche Auftraggeber (hier BB) Maßnahmen ergriffen hat, um
    die Merkmale der Bauleistung festzulegen oder zumindest entscheidenden
    Einfluss auf die Planung der Bauleistung zu nehmen“. Informationen, ob
    bzw. inwieweit die Verhandlungen des Landes diese Anforderung berück-
    sichtigen bzw. mit welchen Prämissen Verhandlungen mit dem Investor bis-
    her geführt worden sind, liegen der BImA (dem Bund) nicht vor.
375

-4-


   Es besteht mithin ein mögliches erhebliches vergaberechtliches und in der
   Folge auch haushaltmäßiges Risiko mit nicht auszuschließenden nachteili-
   gen Folgen für den Bund.

   Nach einem ersten Austausch mit der BImA scheinen eher vergaberechtli-
   che Gründe für den Vorschlag BB zumindest nicht ausgeschlossen. Der von
   BB vorgebrachte Haushaltsaspekt dagegen trägt aus hiesiger Sicht nicht,
   weil von BB im Ergebnis nur der von dort aufzubringende Mietkostenanteil
   haushaltsbelastende Wirkung erzielt. Es erschließt sich nicht, warum der
   vom Bund refinanzierte Anteil besonders unter Maßgabe der Regelungen in
   der Grundsatzverständigung im Rahmen von Haushaltsverhandlungen
   plötzlich nicht vermittelbar sein soll.
   BMI und BImA wurden durch BB bisher keine Informationen zu den erwarte-
   ten Kosten und/oder Mietkosten für das gemeinsame Vorhaben vorgelegt,
   da die Erhebung dieser durch den Investor noch nicht abschließend erfolgt
   sei. Auf welcher Grundlage erwartete Kosten in BB bereits Gegenstand von
   Haushaltverhandlungen sind, sind BMI und BImA nicht bekannt.


Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Begründung eines Untermietver-
hältnisses zwischen BB und BImA – nach den vorliegenden Informationen – die
nach wie vor anzustrebende Lösung für den Bund darstellt. Die bestehende
Grundsatzvereinbarung zwischen Bund und Land sieht diese Variante nicht
ohne Grund ausdrücklich vor. Eine bereits vor der Entscheidung für das ge-
meinsame Ein- und Ausreisezentrum begonnene Maßnahme zur eigenständi-
gen Deckung des Unterbringungsbedarfes der BPOL am BER über die BImA
wurde nach Verständigung auf das gemeinsame Vorhaben mit BB durch den
Bund nicht weiterverfolgt.

Aus den oben genannten Gründen sollte an der Anmietung der für die Nut-
zung durch die BPOL benötigten Flächen beim Land BB über die BImA
festgehalten werden. Auch die BImA befürwortet die bisher verfolgte Variante.
Das Vorhaben des geplanten gemeinsamen Ein-und Ausreisezentrums am
BER beziehungsweise die Grundsatzverständigung war bereits Gegenstand
verschiedener kritischer Anfragen der Presse, aus dem parlamentarischen
Raum oder nach dem IFG.
376

-5-


      Voraussetzung für eine direkte Anmietung von Unterbringungsflächen für den
      Bund beim Investor wäre – gegebenenfalls unter Hinnahme derzeit nicht über-
      schaubarer Projektrisiken – eine vollständige Beachtung der aus dem oben ge-
      nannten EuGH-Urteil resultierenden Vorgaben (u. a. Erforderlichkeit einer förm-
      lichen öffentlichen Ausschreibung des Bauauftrages).



4.    Kommunikation
      Keine.

elekt. gez.                                    elekt. gez.
Dr. Stawowy                                    Ullrich
377

Von: <E Op 01 izei.bund.de>
An: B1_ <B1@bmi.bund.de>

CC: <E opolizei.bund.de>;
< Op >!izei.bund.de>; Gordzelewski, Gregor
<Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>

Gesendet am: 25.05.2022 07:28:33
Betreff: Bericht_BPOL - Liegenschaften BPOL B1 - 14000/4#1
71

Sehr geehrter Herr Gordzelewski,

hiermit lege ich den Bericht der Bundespolizei zu dem Erlass vom 17.05.2022 (BPOL B1 - 14000/4#1)
vor.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
378

MR Bundespolizeipräsidium

POSTANSCHRIFT Bundespolizeipräsidium
Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Referat B1
POSTANSCHRIFT Heinrich-Mann-Allee 103

14473 Potsdam
teL +49 331 9799
FAX +49 331 9799
BEARBEITETVON EEE

E-MAıL bpolp@polizei.bund.de
INTERNET www.bundespolizei.de

DATUM Potsdam, 25.05.2022
cz P-100011_P-Ref_71_00004#0002#0006

serrerfr Liegenschaften BPOL - IFG-Anfrage zum geplanten Behördenzentrum am BER !/ Informati-
onen zu Gesprächen des Bundes mit der Harder Ny GmbH
Her Bericht BPOL

sezus Erlass BMI B1-14000/4#1 vom 17. Mai 2022

ANLAGE =
Zu dem Bezugserlass berichte ich wie folgt:

Der Bundespolizei liegen keine Informationen zu Gesprächen des Bundes mit der Harder Ny
GmbH vor. Es werden von der Bundespolizei keine Gespräche mit dem Unternehmen geführt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift.
Gelös
BANKVERBINDUNG Bundeskasse - Dienstort Kiel ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam ;
Deutsche Bundesbank Filiale Hamburg Haus 44
IBAN DE18 2000 0000 0020 0010 66 VERKEHRSANBINDUNG Straßenbahn Kunersdorfer Straße j I /
BIC MARKDEF1200 Linien 91, 92, 93, 96, 99 Zertifikat seit/ 2014

audit berufundfamilie

a2... Eahlarl I inkrafarans ıınnaıltin . . -. .-. u ame
v
379

Hanebeck, Alexander, Dr.
 Von:
                                 <Alexander.Hanebeck@bmi.bund.de>
                                 _StEngelke_ <StE@bmi.bund.de>; Sommerfeld, Alisa, Dr.
 An:
                                 <Alisa.Sommerfeld@bmi.bund.de>
                                 ALZ_ <Z@bmi.bund.de>; UALZII_ <ZII@bmi.bund.de>; Apitz,
                                 Dennis <Dennis.Apitz@bmi.bund.de>; de Groot, Volker
 CC:                             <Volker.deGroot@bmi.bund.de>; Gordzelewski, Gregor
                                 <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>; R1_
                                 <R1@bmi.bund.de>
 Gesendet am:                    22.06.2022 12:51:32
                                 WG: EILT - Vorbereitungsunterlage Gespräch mit St Schüler -
 Betreff:
                                 Behördenzentrum BER

Liebe Fr. Sommerfeld,

weil bei Ihnen von R 1 noch nichts vorlag und wie von Herrn Apitz gerade telefonisch angekündigt: die FF
liegt bei R 1, wir erreichen dort gerade niemand. Zum Thema Anmietung durch den Bund ist unser letzter
Stand unsere Mitzeichnung der angehängten Vorlage, darin ist der Sachstand und hiesige Haltung dargestellt.
Neuere Entwicklungen kennen wir nicht.

Viele Grüße
Alexander Hanebeck | -10460

Von: Simson, Martin von <Martin.Simson@bmi.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2022 11:13
An: Hanebeck, Alexander, Dr. <Alexander.Hanebeck@bmi.bund.de>
Cc: UALZII_ <ZII@bmi.bund.de>; ZII3_ <ZII3@bmi.bund.de>
Betreff: WG: EILT - Vorbereitungsunterlage Gespräch mit St Schüler - Behördenzentrum BER
Priorität: Hoch

z.K.
Ihr habt jetzt aber trotzdem mit R1 vereinbart, dass von dort der SZ für StE kommt, oder?
Diese Antwort auf die KA könnte ja als Anlage beigefügt werden.

VG,
Martin

Von: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2022 09:53
An: Simson, Martin von <Martin.Simson@bmi.bund.de>
Betreff: WG: EILT - Vorbereitungsunterlage Gespräch mit St Schüler - Behördenzentrum BER
Priorität: Hoch




Sehr geehrter Herr von Simson,

im Kontext der bei Z angeforderten Vorbereitung für Herrn St E zu o. g. Vorgang übersende ich die
kürzlich gestellte Schriftliche Frage aus der Fraktion Der Linken zum geplanten Behördenzentrum zK.
380

Insbesondere auf die Passage zum Investor wird verwiesen.

„….die Bundesregierung den Umstand bewertet, dass das Land Brandenburg Presseberichten zufolge
beim Bau des Behördenzentrums mit dem Unternehmer Jürgen B. H. zusammenarbeiten will, den der
brandenburgische Innenminister Stübgen als „hinreichend seriös“
bezeichnete, obwohl er 2015 wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von
Grundstücken am Flughafen
Frankfurt/Main zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde und darüber Schriftliche Einzelfrage - 22-
06-0128 hinaus 2019 in einen Medizinskandal am Universitätsklinikum Heidelberg verwickelt war
(https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2022/05/berbehoerde-
zentrum-streit-investor-harder-partner-hallenbauer.html)?...“


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gregor Gordzelewski

Referat B 1
Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Tel.: 030/18681-11836
E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de




Von: B1_ <B1@bmi.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2022 09:01
An: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Cc: Hölter, Bernhard <Bernhard.Hoelter@bmi.bund.de>
Betreff: WG: EILT - Vorbereitungsunterlage Gespräch mit St Schüler - Behördenzentrum BER
Priorität: Hoch




mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Bernhard Hölter
Referat B 1 - HR: 11720




Von: Stawowy, Johannes, Dr. <Johannes.Stawowy@bmi.bund.de>
Gesendet: Dienstag, 21. Juni 2022 19:24
An: B1_ <B1@bmi.bund.de>; ALB_ <B@bmi.bund.de>; SVALB_ <SVB@bmi.bund.de>
Cc: R1_ <R1@bmi.bund.de>
Betreff: EILT - Vorbereitungsunterlage Gespräch mit St Schüler - Behördenzentrum BER
381

Priorität: Hoch

Zur Kenntnis.


Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

MinR Dr. Johannes Stawowy MJur

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Referat R 1

Alt Moabit 140, 10557 Berlin
Telefon: +49 30 18681 10528
PC-Fax: +49 30 18681 510528
E-Mail: johannes.stawowy@bmi.bund.de
E-Mail Referat: R1@bmi.bund.de
Internet: www.bmi.bund.de

Von: Alisa.Sommerfeld@bmi.bund.de
Gesendet: 21. Juni 2022 19:18
An: Z@bmi.bund.de; Martin.Simson@bmi.bund.de
Cc: ZII@bmi.bund.de; R1@bmi.bund.de; Johannes.Stawowy@bmi.bund.de; StE@bmi.bund.de
Betreff: EILT - Vorbereitungsunterlage Gespräch mit St Schüler - Behördenzentrum BER

Lieber Herr von Simson,

StE wird morgen kurzfristig mit St Schüler zum Thema Behördenzentrum BER telefonieren. In der
vergangenen Woche hatte sich bereits St Grünewald mit selbigem Sachverhalt an StE gewandt, das Projekt
lobend hervorgehoben und dafür plädiert, dass der Bund nicht als Mieter sondern Untermieter auftreten
solle.

Für das morgige Gespräch um 15 Uhr ist StE Ihnen nochmals für einen Sprechzettel zum Problemaufriss und
aktuellen Sachstand bis 13 Uhr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Alisa Sommerfeld
____________________________________
Dr. Alisa Sommerfeld | PRn St E | HR: 11105
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