ifg-semsrott-aaz-ber-g1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu BER“
Referat R 1 Berlin, den 20. Mai 2022
R1-21011/11#2 Hausruf: 10360
Refl.: MinR Johannes Stawowy
Sb.: EPHK André Ullrich
Frau Stn S
über Abdrucke:
Herrn St E B 1, Z II 1, Z II 3
Herrn AL M UW 20/5 Rege Gespräch auf hoher Be-
amtenebene mit BImA und BB an
Frau ALn B ISF 20.5
Herrn AL Z MvS 20.5.
Herrn L Stab R AS 20/5
Herrn SV B Pa 20.05.
Herrn UAL Z II Bu 20.5.
Referate B 1, Z II 1 und Z II 3 haben mitgezeichnet.
Betr.: Ein- und Ausreisezentrum Flughafen BER
Bezug: Gespräch Frau Stn Seifert mit Herrn St Dr. Grünewald (MIK BB) am Rande
der IMK-Vorbesprechung am 17.05.2022
Anlage: Gemeinsame Grundsatzverständigung über die Projektierung eines Ein-
reise- und Ausreisezentrums am Flughafen BER
Vorlage vom 16.05.2022
1. Votum
Kenntnisnahme
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2. Sachverhalt
Am 17.05.2022 wurde Frau Stn S im Rahmen der IMK-Vorbesprechung von
Herrn St Grünewald vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Lan-
des Brandenburg (MIK BB) auf die Frage der Anmietung des Rückführungster-
minals direkt durch den Bund beim Investor angesprochen. Hintergrund dieses
Anliegens sei es, dass die unmittelbare Anmietung durch den Bund den Posten
im BB-Haushalt „optisch“ verkleinere und dadurch das Vorhaben im Rahmen
der BB-Haushaltsverhandlungen eine erhöhte Akzeptanz erfahren werde. Frau
Stn S wäre grundsätzlich bereit, dem Anliegen BB entgegen zu kommen, sofern
sich kein Nachteil für den Bund ergibt und bittet daher um Klärung, ob Argu-
mente gegen eine solche direkte Anmietung durch den Bund sprechen.
3. Stellungnahme
Die Unterbringungsbedarfe der BPOL werden grundsätzlich im Rahmen des
Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) durch Anmietung über die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gedeckt, soweit die Unterbrin-
gung nicht nach § 62 Abs. 3 BPolG (Bereitstellung durch ein Verkehrsunterneh-
men) erfolgen kann.
Für das geplante gemeinsame Ein- und Ausreisezentrum am BER ging die zum
Geschäftsbereich des BMF gehörende BImA aufgrund des erzielten Abstim-
mungsergebnisses bisher davon aus, dass sie einen Untermietvertrag für die
beiden betroffenen Behörden BAMF und BPOL mit dem Land BB schließen
wird. Der nunmehr von BB vorgetragene Wunsch einer unmittelbaren Anmie-
tung von Flächen für die Nutzung durch die BPOL beim Investor wird wie erbe-
ten seitens der fachlich zuständigen Abteilung B in Abstimmung mit Refe-
rat Z II 3 anhand folgender Gesichtspunkte bewertet:
Die Grundsatzverständigung zwischen BMI und dem Ministerium des Innern
und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB) vom 25. Oktober
2021 sieht unter Ziffer 4 (Verpflichtungen des Bundes) vor, dass das BMI mit
BB einen Untermietvertrag zum Zwecke der Unterbringung seiner nachge-
ordneten Behörden schließt oder zum vorgenannten Zweck die notwendigen
Flächen vom Eigentümer anmietet. Dies gilt auch für den Fall, dass – wie im
Rahmen des ELM üblich – eine Anmietung durch die BImA erfolgt.
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Daraus ergibt sich keine Verpflichtung für die Bundesseite, den einen oder
anderen Weg zu beschreiten. Vielmehr besteht damit eine Option, den für
den Bund vorteilhaftesten Weg einzuschlagen. Im Kontext zu Ziffer 5 i.V.m.
Ziff 4 Abs. 2 der Vereinbarung, wonach Einvernehmen besteht, dass ein Un-
termietvertrag zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu schließen ist, lässt
sich eine gewisse Priorisierung für ein solches angestrebtes Untermietver-
hältnis zwischen Bund (BImA) und Land ableiten. Dadurch käme der Bund
seiner Zusage nach, die Mietkosten sowie anfallenden Nebenkosten zu tra-
gen.
Die BImA zeichnet für die wirtschaftliche Deckung von Unterbringungsbe-
darfen des Bundes verantwortlich. Im Fall der unmittelbaren Anmietung
beim Investor wäre es der BImA nicht möglich, einen vorgeschriebenen Va-
riantenvergleich zur Bedarfsdeckung aufzustellen und der BPOL unter Be-
rücksichtigung von § 7 BHO im Rahmen des ELM nach wirtschaftlichen As-
pekten einen Unterbringungsvorschlag zu unterbreiten. Die BImA wäre viel-
mehr durch den unmittelbaren Vertragsabschluss mit dem Investor gera-
dezu gezwungen, die Wirtschaftlichkeit der Unterbringung ohne eigene Wirt-
schaftlichkeitsuntersuchung und somit ungeprüft zu bestätigen.
Im Falle einer Anmietung der BImA über BB ist auf der Grundlage der Lan-
deshaushaltsordnung BB und der daraus resultierenden Verpflichtung, wirt-
schaftlich zu agieren, eine gegebene Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens
zu unterstellen. Tritt die BImA also planmäßig als Untermieter beim Land
auf, würde sich die BImA belastbar darauf berufen können, dass die Unter-
bringung nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgt.
Mit Entscheidung vom 10. Juli 2014 hat der EuGH klargestellt, dass ein Ver-
trag, der die Errichtung eines Gebäudes zum Hauptgegenstand hat, als öf-
fentlicher Bauauftrag förmlich auszuschreiben ist. Dies ist dann zu bejahen,
„wenn der öffentliche Auftraggeber (hier BB) Maßnahmen ergriffen hat, um
die Merkmale der Bauleistung festzulegen oder zumindest entscheidenden
Einfluss auf die Planung der Bauleistung zu nehmen“. Informationen, ob
bzw. inwieweit die Verhandlungen des Landes diese Anforderung berück-
sichtigen bzw. mit welchen Prämissen Verhandlungen mit dem Investor bis-
her geführt worden sind, liegen der BImA (dem Bund) nicht vor.
-4- Es besteht mithin ein mögliches erhebliches vergaberechtliches und in der Folge auch haushaltmäßiges Risiko mit nicht auszuschließenden nachteili- gen Folgen für den Bund. Nach einem ersten Austausch mit der BImA scheinen eher vergaberechtli- che Gründe für den Vorschlag BB zumindest nicht ausgeschlossen. Der von BB vorgebrachte Haushaltsaspekt dagegen trägt aus hiesiger Sicht nicht, weil von BB im Ergebnis nur der von dort aufzubringende Mietkostenanteil haushaltsbelastende Wirkung erzielt. Es erschließt sich nicht, warum der vom Bund refinanzierte Anteil besonders unter Maßgabe der Regelungen in der Grundsatzverständigung im Rahmen von Haushaltsverhandlungen plötzlich nicht vermittelbar sein soll. BMI und BImA wurden durch BB bisher keine Informationen zu den erwarte- ten Kosten und/oder Mietkosten für das gemeinsame Vorhaben vorgelegt, da die Erhebung dieser durch den Investor noch nicht abschließend erfolgt sei. Auf welcher Grundlage erwartete Kosten in BB bereits Gegenstand von Haushaltverhandlungen sind, sind BMI und BImA nicht bekannt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Begründung eines Untermietver- hältnisses zwischen BB und BImA – nach den vorliegenden Informationen – die nach wie vor anzustrebende Lösung für den Bund darstellt. Die bestehende Grundsatzvereinbarung zwischen Bund und Land sieht diese Variante nicht ohne Grund ausdrücklich vor. Eine bereits vor der Entscheidung für das ge- meinsame Ein- und Ausreisezentrum begonnene Maßnahme zur eigenständi- gen Deckung des Unterbringungsbedarfes der BPOL am BER über die BImA wurde nach Verständigung auf das gemeinsame Vorhaben mit BB durch den Bund nicht weiterverfolgt. Aus den oben genannten Gründen sollte an der Anmietung der für die Nut- zung durch die BPOL benötigten Flächen beim Land BB über die BImA festgehalten werden. Auch die BImA befürwortet die bisher verfolgte Variante. Das Vorhaben des geplanten gemeinsamen Ein-und Ausreisezentrums am BER beziehungsweise die Grundsatzverständigung war bereits Gegenstand verschiedener kritischer Anfragen der Presse, aus dem parlamentarischen Raum oder nach dem IFG.
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Voraussetzung für eine direkte Anmietung von Unterbringungsflächen für den
Bund beim Investor wäre – gegebenenfalls unter Hinnahme derzeit nicht über-
schaubarer Projektrisiken – eine vollständige Beachtung der aus dem oben ge-
nannten EuGH-Urteil resultierenden Vorgaben (u. a. Erforderlichkeit einer förm-
lichen öffentlichen Ausschreibung des Bauauftrages).
4. Kommunikation
Keine.
elekt. gez. elekt. gez.
Dr. Stawowy Ullrich
Von: <E Op 01 izei.bund.de> An: B1_ <B1@bmi.bund.de> CC: <E opolizei.bund.de>; < Op >!izei.bund.de>; Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de> Gesendet am: 25.05.2022 07:28:33 Betreff: Bericht_BPOL - Liegenschaften BPOL B1 - 14000/4#1 71 Sehr geehrter Herr Gordzelewski, hiermit lege ich den Bericht der Bundespolizei zu dem Erlass vom 17.05.2022 (BPOL B1 - 14000/4#1) vor. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
MR Bundespolizeipräsidium POSTANSCHRIFT Bundespolizeipräsidium Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat B1 POSTANSCHRIFT Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam teL +49 331 9799 FAX +49 331 9799 BEARBEITETVON EEE E-MAıL bpolp@polizei.bund.de INTERNET www.bundespolizei.de DATUM Potsdam, 25.05.2022 cz P-100011_P-Ref_71_00004#0002#0006 serrerfr Liegenschaften BPOL - IFG-Anfrage zum geplanten Behördenzentrum am BER !/ Informati- onen zu Gesprächen des Bundes mit der Harder Ny GmbH Her Bericht BPOL sezus Erlass BMI B1-14000/4#1 vom 17. Mai 2022 ANLAGE = Zu dem Bezugserlass berichte ich wie folgt: Der Bundespolizei liegen keine Informationen zu Gesprächen des Bundes mit der Harder Ny GmbH vor. Es werden von der Bundespolizei keine Gespräche mit dem Unternehmen geführt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift. Gelös BANKVERBINDUNG Bundeskasse - Dienstort Kiel ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam ; Deutsche Bundesbank Filiale Hamburg Haus 44 IBAN DE18 2000 0000 0020 0010 66 VERKEHRSANBINDUNG Straßenbahn Kunersdorfer Straße j I / BIC MARKDEF1200 Linien 91, 92, 93, 96, 99 Zertifikat seit/ 2014 audit berufundfamilie a2... Eahlarl I inkrafarans ıınnaıltin . . -. .-. u ame v
Hanebeck, Alexander, Dr.
Von:
<Alexander.Hanebeck@bmi.bund.de>
_StEngelke_ <StE@bmi.bund.de>; Sommerfeld, Alisa, Dr.
An:
<Alisa.Sommerfeld@bmi.bund.de>
ALZ_ <Z@bmi.bund.de>; UALZII_ <ZII@bmi.bund.de>; Apitz,
Dennis <Dennis.Apitz@bmi.bund.de>; de Groot, Volker
CC: <Volker.deGroot@bmi.bund.de>; Gordzelewski, Gregor
<Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>; R1_
<R1@bmi.bund.de>
Gesendet am: 22.06.2022 12:51:32
WG: EILT - Vorbereitungsunterlage Gespräch mit St Schüler -
Betreff:
Behördenzentrum BER
Liebe Fr. Sommerfeld,
weil bei Ihnen von R 1 noch nichts vorlag und wie von Herrn Apitz gerade telefonisch angekündigt: die FF
liegt bei R 1, wir erreichen dort gerade niemand. Zum Thema Anmietung durch den Bund ist unser letzter
Stand unsere Mitzeichnung der angehängten Vorlage, darin ist der Sachstand und hiesige Haltung dargestellt.
Neuere Entwicklungen kennen wir nicht.
Viele Grüße
Alexander Hanebeck | -10460
Von: Simson, Martin von <Martin.Simson@bmi.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2022 11:13
An: Hanebeck, Alexander, Dr. <Alexander.Hanebeck@bmi.bund.de>
Cc: UALZII_ <ZII@bmi.bund.de>; ZII3_ <ZII3@bmi.bund.de>
Betreff: WG: EILT - Vorbereitungsunterlage Gespräch mit St Schüler - Behördenzentrum BER
Priorität: Hoch
z.K.
Ihr habt jetzt aber trotzdem mit R1 vereinbart, dass von dort der SZ für StE kommt, oder?
Diese Antwort auf die KA könnte ja als Anlage beigefügt werden.
VG,
Martin
Von: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2022 09:53
An: Simson, Martin von <Martin.Simson@bmi.bund.de>
Betreff: WG: EILT - Vorbereitungsunterlage Gespräch mit St Schüler - Behördenzentrum BER
Priorität: Hoch
Sehr geehrter Herr von Simson,
im Kontext der bei Z angeforderten Vorbereitung für Herrn St E zu o. g. Vorgang übersende ich die
kürzlich gestellte Schriftliche Frage aus der Fraktion Der Linken zum geplanten Behördenzentrum zK.
Insbesondere auf die Passage zum Investor wird verwiesen. „….die Bundesregierung den Umstand bewertet, dass das Land Brandenburg Presseberichten zufolge beim Bau des Behördenzentrums mit dem Unternehmer Jürgen B. H. zusammenarbeiten will, den der brandenburgische Innenminister Stübgen als „hinreichend seriös“ bezeichnete, obwohl er 2015 wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken am Flughafen Frankfurt/Main zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde und darüber Schriftliche Einzelfrage - 22- 06-0128 hinaus 2019 in einen Medizinskandal am Universitätsklinikum Heidelberg verwickelt war (https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2022/05/berbehoerde- zentrum-streit-investor-harder-partner-hallenbauer.html)?...“ Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gregor Gordzelewski Referat B 1 Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei Bundesministerium des Innern und für Heimat Alt-Moabit 140, 10557 Berlin Tel.: 030/18681-11836 E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de Von: B1_ <B1@bmi.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2022 09:01 An: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de> Cc: Hölter, Bernhard <Bernhard.Hoelter@bmi.bund.de> Betreff: WG: EILT - Vorbereitungsunterlage Gespräch mit St Schüler - Behördenzentrum BER Priorität: Hoch mit freundlichen Grüßen im Auftrag Bernhard Hölter Referat B 1 - HR: 11720 Von: Stawowy, Johannes, Dr. <Johannes.Stawowy@bmi.bund.de> Gesendet: Dienstag, 21. Juni 2022 19:24 An: B1_ <B1@bmi.bund.de>; ALB_ <B@bmi.bund.de>; SVALB_ <SVB@bmi.bund.de> Cc: R1_ <R1@bmi.bund.de> Betreff: EILT - Vorbereitungsunterlage Gespräch mit St Schüler - Behördenzentrum BER
Priorität: Hoch Zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag MinR Dr. Johannes Stawowy MJur Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat R 1 Alt Moabit 140, 10557 Berlin Telefon: +49 30 18681 10528 PC-Fax: +49 30 18681 510528 E-Mail: johannes.stawowy@bmi.bund.de E-Mail Referat: R1@bmi.bund.de Internet: www.bmi.bund.de Von: Alisa.Sommerfeld@bmi.bund.de Gesendet: 21. Juni 2022 19:18 An: Z@bmi.bund.de; Martin.Simson@bmi.bund.de Cc: ZII@bmi.bund.de; R1@bmi.bund.de; Johannes.Stawowy@bmi.bund.de; StE@bmi.bund.de Betreff: EILT - Vorbereitungsunterlage Gespräch mit St Schüler - Behördenzentrum BER Lieber Herr von Simson, StE wird morgen kurzfristig mit St Schüler zum Thema Behördenzentrum BER telefonieren. In der vergangenen Woche hatte sich bereits St Grünewald mit selbigem Sachverhalt an StE gewandt, das Projekt lobend hervorgehoben und dafür plädiert, dass der Bund nicht als Mieter sondern Untermieter auftreten solle. Für das morgige Gespräch um 15 Uhr ist StE Ihnen nochmals für einen Sprechzettel zum Problemaufriss und aktuellen Sachstand bis 13 Uhr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Alisa Sommerfeld ____________________________________ Dr. Alisa Sommerfeld | PRn St E | HR: 11105