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Bundesanstalt für

Immobilienaufgaben
ARTE FETT NETTE

(1)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Berliner Str. 98-101, 14467 Potsdam spartE Facility Management
GESCHÄFTSZEICHEN PDFM.E 308.2000

Bundesministerium des Innern, ANSPRECHPARTNER. EEE
für Bau und Heimat ANSCHRIFT Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Referate ZII3 und B1 Berliner Straße 98 - 101
14467 Potsdam

TEL +49 (0)331 A
Fax +49 (0)331 3702
11014 Berlin E-MAIL Dbundesimmobilien.de
INTERNET  www.bundesimmobilien.de

DATUM 28. September 2022

Integriertes Einreise- und Ausreisezentrum am Flughafen Berlin-Brandenburg

Schreiben vom 24. August 2022 B1 - 14000/4#1

Sehr geehrte Frau Wittschen,
sehr geehrter Herr Gordzelewksi,

mit 0.9. Schreiben haben Sie dankenswerterweise die Laufzeit der ELM-Mietverträge für BPol und
BAMF, die im integrierten Ein- und Ausreisezentrum im Wege einer Untervermietung realisiert werden
sollen, konkretisiert und sich für eine initiale Laufzeit von 10 Jahren mit einer Verlängerungsoption von

dreimal fünft Jahren ausgesprochen.

Im Rahmen der Verhandlungen, die vom Land Brandenburg unmittelbar mit dem Inverstor geführt
werden, konnte eine für die unmittelbare Anmietung eine Mietdauer von 25 Jahren erreicht werden; zu
„kürzeren“ Laufzeiten war der Investor nicht bereit. Insbesondere für den künftigen Nutzungsbereich
des BAMF, der eine große räumliche Einheit in dem Gebäudekomplex bildet, stimmt das Land kürze-
ren Vertragslaufzeiten mit dem Bund nicht zu. Die vorgesehene vertragliche Konstellation durch Optio-
nen insgesamt eine 25-jährige Vertragslaufzeit zu erzielen, birgt dennoch das Risiko, dass eine Ver-
längerung nicht in Anspruch genommen wird und sich der Bunde vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis

löst.

Für den Fortgang unserer Gespräche mit dem Land Brandenburg insbesondere zum Abschluss eine
dahingehenden Letter of Intent, wäre ich Ihnen um ergänzende Prüfung und Mitteilung dankbar, ob

Sie einer festen Vertragslaufzeit mit dem Land Brandenburg nähertreten können.

 

Vorstand: Dr. Christoph Krupp (Sprecher), Holger Hentschel, Paul Johannes Fietz
Anstalt des öffentlichen Rechts - Sitz: Bonn, USt-IdNr.: DE240386446

Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
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Ich danke ganz herzlich für Ihre Bemühungen und wäre für möglichst rasche Mitteilung sehr dankbar.

Bei dieser Gelegenheit darf ich Sie informieren, dass der Investor nunmehr auf unsere Intervention hin
nachgewiesen hat, dass er das „Alleinstellungsmerkmal“ für eine vergabefreie Anmietung erfüllt. Für

den Anmietungsbereich des Landes sind entsprechende Auflassungsvormerkungen zugunsten des In-

verstors dinglich gesichert.

Mit freundlichen Grüßen
557

Von: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>

An: RegB1 <RegB1@bmi.bund.de>
Gesendet am: 04.11.2022 09:15:08
Betreff: WG: Integriertes Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER; Frist:

7. Oktober 2022, 12.00 Uhr

zVg. B1-14000/4#1

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gregor Gordzelewski

ReferatB 1

Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Alt-Moabit 140, 10557 Berlin

Tel.: 030/18681-11836

E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de

Von: Bl_ <Bl@bmi.bund.de>

Gesendet: Montag, 10. Oktober 2022 10:45

An: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>

Betreff: WG: Integriertes Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER; Frist: 7. Oktober 2022, 12.00 Uhr

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Referat Bl
HR

Von:  opolizei.bund.de EEE Op ol izei.bund.de>
Gesendet: Montag, 10. Oktober 2022 10:34

An: Bl_ <B1@bmi.bund.de>
Betreff: WG: Integriertes Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER; Frist: 7. Oktober 2022, 12.00 Uhr

Bundespolizeipräsidium
P-140101_P-Ref_85_00076#0003

Unter Bezugnahme auf Ihren nachstehenden Erlass übersende ich meinen beigefügten Bericht.

Im Auftrag
Eanyikleii
558

Bundespolizeipräsidium | Referat 85 - Liegenschaftsmanagement
Heinrich-Mann-Allee 103 | 14473 Potsdam

Telefon: 0331 97997 | Fax: -1010

E-Mail: 1 zei. bund.de
E-Mail: bpolp.referat.85@polizei.bund.de

Internet: www.bundespolizei.de

Von: Bl@bmi.bund.de <mailto:Bl@bmi.bund.de> <B1@bmi.bund.de <mailto:Bl@bmi.bund.de> >
Gesendet: Dienstag, 4. Oktober 2022 14:11

An: P Post <bpolp@polizei.bund.de <mailto:bpolp@polizei.bund.de> >

Ce: Bernhard.Hoelter@bmi.bund.de <mailto:Bernhard.Hoelter@bmi.bund.de> ; Katja.Kallert@bmi.bund.de
<mailto:Katja.Kallert@bmi.bund.de>

Betreff: Integriertes Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER; Frist: 7. Oktober 2022, 12.00 Uhr

B1-14000/4#1

1. Beigefügtes Schreiben der BImA zum o. g. Vorgang zK./zwV.

2. Bewertung/Position der BPOL bezgl. der vom Investor beabsichtigen Mindestmietdauer von 25 Jahren
(Frist: 7. Oktober 2022, 12.00 Uhr)

3. zVg.

Im Auftrag

Gregor Gordzelewski

ReferatB 1

Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Tel.: 030/18681-11836

E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de <mailto:Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
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POSTANSCHRIFT

BETREFF
HIER

BEZUG

ANLAGE

Bundespolizeipräsidium

Bundespolizeipräsidium
Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam

per E-Mail:

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Alt-Moabit 140 POSTANSCHRIFT Heinrich-Mann-Allee 103
10557 Berlin 14473 Potsdam

ter +49 331 9799
FAX +49 331 9799
|

E-MAIL bpolp.referat.85@polizei.bund.de

INTERNET Www.bundespolizei.de

Darum Potsdam, 7. Oktober 2022

cz P-140101_P-Ref_85_00076#0003#0067

Erwerb, Miete, Pacht
Integriertes Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER

1. Ihr Erlass vom 4. Oktober 2022, Az.: B1-14000/4#1
2. Schreiben der BImA vom 20. September 2022, Az.: PDFM.E 308.2000
ohne

Für den am Flughafen Berlin Brandenburg für die Bundespolizei (BPOL) beabsichtigten Neu-
bau eines Rückführungsgebäudes bitten Sie mit Erlass vom 4. Oktober 2022 um Bewertung
der vonseiten des Investors beabsichtigten Mindestmietdauer i. H. v. 25 Jahren. Hierzu be-
richte ich wie folgt:

Gemäß dem Ihrem Erlass beigefügten Schreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BIlmA) vom 20. September 2022 konnte die von Ihnen ggü. der BImA angeregte Mietvertrags-
laufzeit (10 Jahre mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre) in den zwischen
der BImA und dem Land Brandenburg geführten Verhandlungen nicht erreicht werden. Viel-
mehr ist vonseiten des Investors vorgesehen, den zwischen ihm und der BImA erforderlichen
Mietvertrag über eine feste Mietvertragslaufzeit von 25 Jahren zu schließen.

Bei bundeseigenen Neubauten bzw. dauerhaften Anmietungen im Rahmen des Einheitlichen
Liegenschaftsmanagements (ELM) schließt die BPOL mit der BImA in der Regel einen unbe-
fristeten Mietvertrag. Dieser kann, gemäß 8 17 Absatz 1 des Mustermietvertrags, durch den
Mieter (BPOL) spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahrs zum Ablauf des
nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden.

BANKVERBINDUNG Bundeskasse - Dienstort Kiel ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam
Deutsche Bundesbank Filiale Hamburg Haus 44 a
IBAN DE18 2000 0000 0020 0010 66 VERKEHRSANBINDUNG Straßenbahn Kunersdorfer Straße R m
BIC MARKDEF1200 Linien 91, 92, 93, 96, 99 Zertifikat seit 2014

audit berufundfamilie

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter www.bundespolizei.de in der Rubrik Datenschutz / Datenverarbeitung.
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seireavon2 Bei durch die BImA vorgenommenen bzw. vorzunehmenden Drittanmietungen — wie hier der
Fall - ist die Laufzeit des Mietvertrages BImA-BPOL hingegen grundsätzlich an die Regelun-
gen des Mietvertrages BImA-Dritter (hier: Investor) gebunden.

Im Hinblick auf die grundsätzlich in ELM-Mietverträgen gegebene Kündigungsfristen erscheint
die vom Investor vorgeschlagene Mindestvertragslaufzeit von 25 Jahren kritisch („Knebelungs-
vertrag“). Über die lange Zeitdauer ist keine seriöse Einschätzung über die tatsächliche, recht-
liche und politische Entwicklung der Aufgabe der Rückführung möglich.

Aus hiesiger Sicht sollte der - dem späteren ELM-Mietvertrag der BPOL mit der BImA zugrun-
deliegende - Mietvertrag zwischen dem Investor und der BImA daher zumindest ein Sonder-
kündigungsrecht vorsehen. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der haushalterischen
Verpflichtungen sowie vor dem Hintergrund, dass die BPOL die Aufgabe der Rückführung im
Wesentlichen für die Länder wahrnimmt. Ebenso müssten erhebliche Veränderungen im Rück-
führungsbereich aufgrund Änderungen maßgeblicher Vorschriften durch den nationalen oder
europäischen Gesetzgeber Möglichkeiten eröffnen, auch innerhalb der Mindestvertragslauf-
zeit von 25 Jahren das Mietverhältnis zu beenden.

Mit einer im Rahmen dieses Sonderkündigungsrechts auszugestaltenden Kündigungsfrist ge-
mäß Mustermietvertrag (siehe oben) bzw. analog der zwischen Ihnen und der DB AG zur
Überlassung von Diensträumen geschlossenen Rahmenvereinbarung (6 Monate zum Jahres-
ende) würde die BPOL in die Lage versetzt, bspw. auf mögliche Veränderungen der gesetzli-
chen Zuständigkeiten oder wesentliche Veränderungen im Verfahrensablauf zeitnah reagieren
zu können.

Im Auftrag

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift.
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Bundesanstalt für

Immobilienaufgaben
ARTE FETT NETTE

(1)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Berliner Str. 98-101, 14467 Potsdam spartE Facility Management
GESCHÄFTSZEICHEN PDFM.E 308.2000

Bundesministerium des Innern, ANSPRECHPARTNERIN
für Bau und Heimat ANSCHRIFT Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Referate ZII3 und B1 Berliner Straße 98 - 101
14467 Potsdam

te +49 (0)331 "g
Fax +49 (0)331 370

11014 Berlin E-MAIL a
INTERNET  www.bundesimmobilien.de

DATUM 28. September 2022

Integriertes Einreise- und Ausreisezentrum am Flughafen Berlin-Brandenburg

Schreiben vom 24. August 2022 B1 - 14000/4#1

Sehr geehrte Frau Wittschen,
sehr geehrter Herr Gordzelewksi,

mit 0.9. Schreiben haben Sie dankenswerterweise die Laufzeit der ELM-Mietverträge für BPol und
BAMF, die im integrierten Ein- und Ausreisezentrum im Wege einer Untervermietung realisiert werden
sollen, konkretisiert und sich für eine initiale Laufzeit von 10 Jahren mit einer Verlängerungsoption von

dreimal fünft Jahren ausgesprochen.

Im Rahmen der Verhandlungen, die vom Land Brandenburg unmittelbar mit dem Inverstor geführt
werden, konnte eine für die unmittelbare Anmietung eine Mietdauer von 25 Jahren erreicht werden; zu
„kürzeren“ Laufzeiten war der Investor nicht bereit. Insbesondere für den künftigen Nutzungsbereich
des BAMF, der eine große räumliche Einheit in dem Gebäudekomplex bildet, stimmt das Land kürze-
ren Vertragslaufzeiten mit dem Bund nicht zu. Die vorgesehene vertragliche Konstellation durch Optio-
nen insgesamt eine 25-jährige Vertragslaufzeit zu erzielen, birgt dennoch das Risiko, dass eine Ver-
längerung nicht in Anspruch genommen wird und sich der Bunde vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis

löst.

Für den Fortgang unserer Gespräche mit dem Land Brandenburg insbesondere zum Abschluss eine
dahingehenden Letter of Intent, wäre ich Ihnen um ergänzende Prüfung und Mitteilung dankbar, ob

Sie einer festen Vertragslaufzeit mit dem Land Brandenburg nähertreten können.

 

Vorstand: Dr. Christoph Krupp (Sprecher), Holger Hentschel, Paul Johannes Fietz
Anstalt des öffentlichen Rechts - Sitz: Bonn, USt-IdNr.: DE240386446

Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
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Ich danke ganz herzlich für Ihre Bemühungen und wäre für möglichst rasche Mitteilung sehr dankbar.

Bei dieser Gelegenheit darf ich Sie informieren, dass der Investor nunmehr auf unsere Intervention hin
nachgewiesen hat, dass er das „Alleinstellungsmerkmal“ für eine vergabefreie Anmietung erfüllt. Für

den Anmietungsbereich des Landes sind entsprechende Auflassungsvormerkungen zugunsten des In-

verstors dinglich gesichert.

Mit freundlichen Grüßen
563

Von: B1_ <B1@bmi.bund.de>

An: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Gesendet am: 25.10.2022 08:54:33
Betreff: WG: Sonderkündigungsrecht Ein- und Ausreisezentrum

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sigrid Heerling

Referat Bl
HR 11801

Vor Tb undesimmobilien.de>
Gesendet: Dienstag, 25. Oktober 2022 08:05

An: B1_<B1@bmi.bund.de>

Betreff: Sonderkündigungsrecht Ein- und Ausreisezentrum

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich übersende beigefügtes Schreiben zu Ihrer weiteren Verwendung und bedanke mich für Ihre
Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Beierschindlei
BE AA

Berliner Straße 98-101

14467 Potsdam

Telefon +49 (0) 331 3702

Mobil

Telefax +49 (0) 331 3102
Peter.Schindler@bundesimmobilien.de

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BLOCKEDbundesimmobilien[.]de/datenschutzBLOCKED
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Immobilienaufgaben

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Berliner Str. 98-101, 14467 Potsdam sPArRTE Facility Management
GESCHÄFTSZEICHEN PDFM.E 281.0311
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für Bau und Heimat ANSCHRIFT Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Referat B1 Berliner Straße 98 - 101
14467 Potsdam

ter +49 (0)331 3702
rax +49 (0)331 3702-
11014 Berlin era.  undesimmobilien.de
INTERNET  www.bundesimmobilien.de

DATUM 24.10.2022

Integriertes Einreise- und Ausreisezentrum am Flughafen Berlin-Brandenburg
- künftiges Untermietverhältnis für das BAMF -

Schreiben vom 12. November 2021 Z113-14000/54#47 / B1 - 14000/4#1
Schreiben vom 28. Septemer 2022 - PDFM.E 308.2000

Sehr geehrte Frau Wittschen,
sehr geehrter Herr Gordzelewksi,

wir nehmen Bezug auf das Schreiben vom 28. September 2022 bzgl. einer möglichen Modifikation der
festen Vertragslaufzeit auf 25 Jahre. Ihre dahingehenden telefonisch mitgeteilten Bedenken haben wir

mit dem Land Brandenburg erörtert.

Aus Sicht des Landes wäre bei Vereinbarung einer 25-jährigen Festmietzeit eine Sonderkündigungsre-
gelung für den Nutzungsbereich des BAMF grundsätzlich vorstellbar. Inhaltliche Verhandlungen sind
dazu bislang nicht geführt. Die Inanspruchnahme einer Sonderkündigung wäre an konkrete Bedingun-
gen zu knüpfen, z.B. Aufgabenentfall oder Standortverlagerung des BAMF in Schönefeld. Zudem
müsste aus Sicht des Landes die Ausübung des Sonderkündigungsrechts mir der Zahlung einer „Ver-
tragsstrafe“ verbunden werden, deren Höhe sich an der aktuellen (Grund-)Miete sowie der Vertrags-

laufzeit orientiert.

Uns unserer Sicht sollte eine Sonderkündigung erstmals nach einer Laufzeit von 15 Jahren mit einer
Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Jahresende möglich sein. Die Vertragsstrafe sollte sich dann in

Abhängig der Restlaufzeit bemessen, aber auch die Verwendungsmöglichkeit zur Unterbringung ande-

 

Vorstand: Dr. Christoph Krupp (Sprecher), Holger Hentschel, Paul Johannes Fietz
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