ifg-semsrott-aaz-ber-g1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu BER“
die Jahre 2025 bis 2035 vorgesehen sei und schlägt eine Abstimmung zum Vorgehen ggf. gemeinsam mit der
ebenfalls betroffenen BPol vor. Auf Rückfrage von B1 sieht das Präsidium nach erster kurzer Prüfung aktuell
wohl keinen besonderen Klärungsbedarf, obwohl dort aufgrund der für die BPol anzumietenden Flächen
über die lange Mietdauer ein weitaus größerer Haushaltsansatz erforderlich werden dürfte. Hinsichtlich
einer haushaltsmäßigen Absicherung ist darauf hinzuweisen, dass über die o.g. grundsätzliche Zusage
hinaus derzeit noch keine verbindlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Darüber hinaus können aktuell
Zweifel an der Fertigstellung eines Neubaus und Mietbeginns in 2025 nicht ausgeräumt werden.
Für eine Abstimmung bzw. für Hinweise zum weiteren Vorgehen bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Volker de Groot | Referat Z II 3 | -13956
Von: Trueb, Regina, 12E NUB <Regina.Trueb@bamf.bund.de>
Gesendet: Freitag, 16. Dezember 2022 10:35
An: ZII3_ <ZII3@bmi.bund.de>
Cc: de Groot, Volker <Volker.deGroot@bmi.bund.de>; Dinkel, Stefan, 12E NUB
<Stefan.Dinkel@bamf.bund.de>; *12E-RL <12E-RL@bamf.bund.de>; 12E-GZ-Posteingang <12E-GZ-
Posteingang@bamf.bund.de>
Betreff: WG: Sachstand Verwaltungszentrum Flughafen BER mit der Bitte um Abstimmung über das weitere
Vorgehen in Absprache mit BPol.
Sehr geehrter Herr DeGroot,
ich möchte Sie zum geplanten Verwaltungszentrum am Flughafen BER zusammenfassend über den
Sachstand insb. mit Blick auf sich ergebende Änderungen aufgrund der Festmietlaufzeit informieren und um
Klärung und Abstimmung des weiteren Vorgehens bitten:
- Das BAMF soll am Flughafen BER an einem integrierten Standort zur Bearbeitung von asyl- und
aufenthaltsrechtlichen sowie aufenthaltsbeendenden Sachverhalten durch Polizei-, Justiz- und
anderen Behörden mit ausländerrechtlichem Bezug des Bundes und des Landes Brandenburg mit einer
Personalstärke von 42 MA im sog. Ankunftsgebäude untergebracht werden. Der durch Ref. 12E
ermittelte Raumbedarf i.H.v. 1.965 m² wurde durch das BMI am 06.01.2021 bereits genehmigt und an
den Investor übergeben. Nach derzeitigem Planungsstand ist von einer Inbetriebnahme im Sommer
2025 auszugehen.
- Am 21.10.2021 stimmte das BAMF der vom Bundesland Brandenburg verfassten
Grundsatzverständigung des BMI und des Innenministeriums Brandenburg über die Projektierung
eines Verwaltungszentrums am Flughafen BER zu. In diesem Zuge erfolgte eine Abstimmung zwischen
dem Haushaltsreferat des BAMF und BMI, ZII3. Es wurde vereinbart, dass für den Fall der
Rückabwicklung entsprechende Haushaltsmittel durch das BAMF zur Verfügung gestellt werden.
Hinsichtlich der konkret anfallenden Kosten sollte zügig eine weitere Vereinbarung geschlossen
werden. Am 25.10.2021 wurde schließlich die o.g. Grundsatzverständigung durch BMI und Land
Brandenburg unterzeichnet.
- Im Oktober 2021 hatte der BfdH des BAMF einer Anmietung zur Unterbringung der geplanten 42 MA
im o.g. Veraltungszentrum im Rahmen eines 10-jährigen Mietvertrages mit einem Volumen von
8.750.064,00 € zugestimmt. Da seinerzeit noch keine Kosten in Bezug auf die künftige Anmietung
seitens des Investors mitgeteilt wurden, hatte Ref. 12E in Zusammenarbeit mit der BImA aus
Erfahrungswerten vergleichbarer Anmietungen die zu erwartenden Kosten in Form einer Schätzung
ermittelt.
- Ende Oktober 2021 erteile das BAMF dem BMI einen Beschaffungsantrag zur Anmietung der
entsprechenden Flächen am Flughafen BER. Im Anschluss erfolgte ein gemeinsamer
Beschaffungsantrag des BMI für die Bundesdienststellen BAMF und BPOl bei der BImA. (Anlage 1).
- Mit Schreiben vom 28.09.2022 (Anlage 2) teilte die BImA BMI mit, dass im Rahmen der
Verhandlungen, die vom Land Brandenburg unmittelbar mit dem Investor geführt werden, im Hinblick
auf die gewünschte Mietdauer von 10 Jahren sowie eine dreimalige Verlängerungsoption von je 5
Jahren kein Konsens erreicht werden konnte. Vielmehr konnte eine unmittelbare Anmietung mit einer
Mietdauer von 25 Jahren erreicht werden. Die zunächst vorgesehene vertragliche Konstellation durch
Optionen insgesamt eine 25-jährige Vertragslaufzeit zu erreichen, berge für das Land/den Investor das
Risiko, dass ggf. eine geplante Vertragsverlängerung durch den Bund nicht in Anspruch genommen
werde. Vor diesem Hintergrund fragte die BImA für den weiteren Fortgang ihrer Gespräche mit dem
Land Brandenburg mit dem Ziel des Abschlusses eines Letter of Intents (Absichtserklärung) an, ob sich
das BMI/BAMF zur Anmietung im Rahmen einer 25-jährigen Laufzeit bereit erklären würde.
- Am 17.10.2022 teilte das BAMF nach Rücksprache mit dem BfdH und der BPol dem BMI (Anlage 3)
mit, dass sich das BAMF den Ausführungen der BPol anschließt und somit für den Fall des Wegfalls der
Aufgabe am Standort ein Sonderkündigungsrecht zwischen Investor und dem Land Brandenburg
verhandelt werden sollte.
- Nach diesbezüglicher Rücksprache mit dem Land Brandenburg teilte die BImA dem BMI mit
Schreiben vom 24.10.2022 (Anlage 4) mit, dass aus Sicht des Landes die Vereinbarung einer 25-
jährigen Festmietzeit eine Sonderkündigungsregelung für den Nutzungsbereich des BAMF
grundsätzlich vorstellbar wäre. Dieses sollte nach einer Laufzeit von 15 Jahren mit einer
Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich sein. Nach Einschätzung der BImA würde eine Fixierung bei
erstmaliger Inanspruchnahme auf 70 % der Grundmiete bezogen auf einen 10-jährigen Laufzeitraum
sachgerecht, welche sich in jährlichen Schritten auf 0% bei einer Restlaufzeit von 1 Jahr verringert.
- Mit Schreiben des BMI an die BImA vom 01.11.2022 (Anlage 5) teilte das BMI der BImA daraufhin
mit, dass einer Laufzeit von 25 Jahren mit dem vorgeschlagenen Kompromiss einer o.g.
Sonderkündigungsmöglichkeit frühestens nach 15 Jahren grundsätzlich zugestimmt wird. Allerdings
möchte das BMI eine Reduzierung des Ausgangsprozentsatzes der vorgesehenen Vertragsstrafe auf
unter 70 % der verbleibenden Grundmiete. Die Modalitäten zur Vertragsstrafenregelung im Falle einer
Sonderkündigung werden somit Gegenstand weiterer Verhandlungen zwischen BMI und BImA sein.
- Da bislang immer noch keinerlei Kosten in Bezug auf die künftige Anmietung seitens des Investors
mitgeteilt wurden, hatte Ref. 12E des BAMF eine Kostenschätzung auf Basis der seinerzeitigen
Kostenschätzung vom Herbst 2021 im Rahmen eines 25-jährigen Mietvertrages vorgenommen, wobei
durch Preisanpassungen und Erhöhung des Mietspiegels sowie Baukosten nun von einer Erhöhung der
Grundmiete von 21,50 € auf 23,00 €/m² ausgegangen wird. Weiterhin erfolgt eine Anpassung im
Hinblick auf die zu erwartenden Steigerungen der Vorauszahlungen für die Betriebskosten/sonstige
Leistungen durch in der Zwischenzeit aufgrund der aktuellen Mangellage im Energiebereich stark
gestiegenen Preise für Strom/Heizung. Der monatliche Abschlag sollte sich hier nach Einschätzung von
Ref. 12E von 20.000,00 € auf 35.000,00 € erhöhen.
- Im Rahmen eines 25-jährigen Mietvertrages würden nach derzeitiger Einschätzung von Ref. 12E auf
das BAMF aufgrund aktualisierter Berechnung Gesamtkosten i.H.v. 27.365.520,00 € zu kommen.
Mietfläche: 1.965 m² Monatliche Mietkosten: Jährliche Mietkosten:
Grundmiete: 23,00 €/ m² 45.195,00 € 542.340,00 €
Brutto
Kostenmiete für 5.000,00 € 60.000,00 €
Umbauten/Sicherheit
BImA-Zuschläge (12 %) 6.023,40 € 72.280,80 €
BK-Vorauszahlung/sonstige 35.000,00 € 420.000,00 €
Leistungen
Gesamtmiete 91.218,40 € 1.094.620,80 €
Besten Dank bereits vorab für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag DriTün Referatsleitung Referat 12E- Liegenschaften Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg Tel.: 0911/943 - Email | 2t|bamf.bund.de Internet: www[dot]bamf[dot]de www/[dot]wir-sind-bund[dot]de
Bundesministerium des Innern und für Heimat Bundesministerium des Innern und für Heimat, 11014 Berlin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Facility Management Frau Anfie Busch] Berliner Straße 98 - 101 14467 Potsdam Vertragsverhandlungen Integriertes Einreise- und Ausreisezentrum am Flughafen Berlin-Brandenburg - künftiges Untermietverhältnis zwi- schen Land Brandenburg und Bund Schreiben der BImA vom 28.September 2022; Schreiben der BImA vom 24. Oktober 2022 B1.14000/4#1 Berlin, 1. November 2022 Seitelvon2 Sehr geehrte Frau ll sehr geehrter Herr EEE Alt-Moabit 140 10557 Berlin Postanschrift 11014 Berlin Tel +49 30 18 681-11836 Fax +49 30 18 681- bearbeitet von: OAR Gordzelewski Gregor.Gord- zelewski@bmi.bund.de www.bmi.bund.de für Ihre Vertragsgespräche und Ihre Beratung in dieser Angelegenheit danke ich Ihnen. Die Verhandlungen müssen aus Nutzersicht weiterhin das Ziel verfolgen, einerseits unter den be- stehenden Rahmenbedingungen für den Bund gangbare Konditionen zur Deckung der Unter- bringungsbedarfe zu erreichen, andererseits den Gesamterfolg der politisch unterstützten Maß- nahme nicht zu gefährden. Der von Ihnen vorgeschlagene Kompromiss einer möglichen Sonderkündigung erstmals nach 15 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Jahresende scheint mir daher -unter Ein- haltung der von Ihnen genannten sonstigen Voraussetzungen bzw. Bedingungen- eine zielfüh- rende Option und würde daher mitgetragen. Wünschenswert aus Nutzersicht wäre allerdings noch eine Reduzierung des Ausgangsprozentsatzes der vorgesehenen Vertragsstrafe auf unter 70 % der verbleibenden Grundmiete. Zustell- und Lieferanschrift: Ingeborg-Drewitz-Allee 4, 10557 Berlin Verkehrsanbindung: S + U-Bahnhof Hauptbahnhof
Seite 2 von 2 Aus meiner Sicht wäre für die direkt über den Investor anzumietenden Unterbringungsflächen der BPOL im Integrierten Einreise- und Ausreisezentrum ein mindestens ebenso vorteilhaftes Abstimmungsergebnis anzustreben. Bitte halten Sie mich über die weiteren Zwischenergebnisse auf dem Laufenden. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag elektr. gez. Wittschen Anlagen /
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (1) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Berliner Str. 98-101, 14467 Potsdam sPArRTE Facility Management GESCHÄFTSZEICHEN PDFM.E 281.0311 Bundesministerium des Innern, ANSPRECHPARTNERIN HerriiE für Bau und Heimat ANSCHRIFT Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Referat B1 Berliner Straße 98 - 101 14467 Potsdam ter +49 (0)331 3702 rax +49 (0)331 3702- 11014 Berlin era. undesimmobilien.de INTERNET www.bundesimmobilien.de DATUM 24.10.2022 Integriertes Einreise- und Ausreisezentrum am Flughafen Berlin-Brandenburg - künftiges Untermietverhältnis für das BAMF - Schreiben vom 12. November 2021 Z113-14000/54#47 / B1 - 14000/4#1 Schreiben vom 28. Septemer 2022 - PDFM.E 308.2000 Sehr geehrte Frau Wittschen, sehr geehrter Herr Gordzelewksi, wir nehmen Bezug auf das Schreiben vom 28. September 2022 bzgl. einer möglichen Modifikation der festen Vertragslaufzeit auf 25 Jahre. Ihre dahingehenden telefonisch mitgeteilten Bedenken haben wir mit dem Land Brandenburg erörtert. Aus Sicht des Landes wäre bei Vereinbarung einer 25-jährigen Festmietzeit eine Sonderkündigungsre- gelung für den Nutzungsbereich des BAMF grundsätzlich vorstellbar. Inhaltliche Verhandlungen sind dazu bislang nicht geführt. Die Inanspruchnahme einer Sonderkündigung wäre an konkrete Bedingun- gen zu knüpfen, z.B. Aufgabenentfall oder Standortverlagerung des BAMF in Schönefeld. Zudem müsste aus Sicht des Landes die Ausübung des Sonderkündigungsrechts mir der Zahlung einer „Ver- tragsstrafe“ verbunden werden, deren Höhe sich an der aktuellen (Grund-)Miete sowie der Vertrags- laufzeit orientiert. Uns unserer Sicht sollte eine Sonderkündigung erstmals nach einer Laufzeit von 15 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Jahresende möglich sein. Die Vertragsstrafe sollte sich dann in Abhängig der Restlaufzeit bemessen, aber auch die Verwendungsmöglichkeit zur Unterbringung ande- Vorstand: Dr. Christoph Krupp (Sprecher), Holger Hentschel, Paul Johannes Fietz Anstalt des öffentlichen Rechts - Sitz: Bonn, USt-IdNr.: DE240386446 Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Seite 2 von 2 rer Landesdienststellen berücksichtigen. Es wäre nach unserer Einschätzung eine Fixierung bei erst- maliger Inanspruchnahme auf 70% der Grundmiete bezogen auf einen 10-jährigen Laufzeitraum sach- gerecht, die sich in jährlichen Schritten auf 0% bei einer Restlaufzeit von 1 Jahr verringert. Außerdem sollte das Land verpflichtet werden, alle Bemühungen, eine Nachnutzung der gekündigten Raumberei- che sicherzustellen, zu unternehmen und natürlich nachzuweisen. Darüber hinaus möchte das Land im Falle einer Anschlussnutzung durch eigene Dienststellen eine „Nachnutzersubvention“ vereinbaren. Diese soll eine evt. Differenz kompensieren, wenn die Mietzah- lung an den Investor höher sind als die erzielten Mieteinnahmen aus einer Eigennutzung. Dieses Rest- risiko sollte aus unserer Sicht jedoch beim Land Brandenburg verbleiben und untermietvertraglich nicht berücksichtigt werden. Dem Bund sollte eine Wahlmöglichkeit im Untermietverhältnis gegeben sein, anstelle der Ausübung der Sonderkündigung an eine andere Bundesdienststelle vermieten zu können. Das Land Brandenburg hat Zwischennachricht erhalten, dass die Abstimmung mit Ihnen aufgenommen ist. Wir wären sehr dankbar, wenn wir bis 16. November 2022 abschließende Antwort für unsere weite Veranlassung erhalten und bedanken uns für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen
Von: eo ami.bund.de>
An: <ZII3@bmi.bund.de>
CC: <Volker.deGroot@bmi.bund.de>; Feulner, Martin, 12E NUB
<obamf.bund.de>; 12E-GZ-Posteingang
<12E-GZ-Posteingang@bamf.bund.de>; EEE 12E NUB
<obamf.bund.de>
Gesendet am: 17.10.2022 09:56:05
Betreff: WG: Behördenzentrum BPol und BMAF
Sehr geehrter Herr deGroot,
in Absprache mit dem Beauftragten für den Haushalt kann ich Ihnen zurückmelden, dass sich das
BAMF den Darlegungen der Bundespolizei anschließt. Im Falle des Wegfalls der Aufgabe oder des
Wegfalls der Aufgabe am Standort sollte eine Sonderkündigung möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr EEE
Referatsleitung
Referat 12E — Liegenschaften
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg
Tel.:
Email:
Internet: www[dot]bamff[dot]de
wwwldotlwir-sind-bund[dot]lde
- Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ZII3@bmi.bund.de <ZII3@bmi.bund.de>
Gesendet: Donnerstag, 13. Oktober 2022 16:35
A. EHIEBIREIRSETZENUBERERINEITRIEBbEmEBUNGESTSelssErDEHERENZEINDIZ
EDanlelsesserobamkbunddes
Cc: *12E-RL <12E-RL@bamf.bund.de>; *12B-RL <12B-RL@bamf.bund.de>
Betreff: WG: Behördenzentrum BPol und BMAF
Sehr geehrte Frau EEE
vor kurzem hatte ich Ihnen das anliegende Schreiben der BImA mit der Bitte um Bewertung aus
BAMF-Sicht zugeleitet. Wir, Frau Trüb, hatten uns nach Ihrer internen Erörterung dann telefonisch
darüber ausgetauscht, dass eine 25-jährige Mietlaufzeit bei marktüblichen Konditionen zwar vom
BAMF finanzierbar, eine entsprechende Zusage aber mit der Notwendigkeit der Bestätigung der
Wirtschaftlichkeit durch die BImA verbunden wäre. Sie hatten auch Interesse an der Einschätzung der
BPol zu diesem Punkt, die ich Ihnen nachstehend als Auszug aus dem jüngsten Bericht der BPol zur
Information und Bewertung zuleite. Die im Grunde bereits diskutierten Einwendungen der BImA sind
natürlich grundsätzlich nachvollziehbar, so dass es im Ergebnis auf eine politische Leitungsentscheidung hinauslaufen könnte. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir in Vorbereitung darauf möglichst bis morgen oder Montagvormittag kurz die Einschätzung aus BAMF-Sicht dazu berichten würden. Auszug aus dem BPol-Bericht: „Bei bundeseigenen Neubauten bzw. dauerhaften Anmietungen im Rahmen des ELM schließt die BPOL mit der BImA in der Regel einen unbefristeten Mietvertrag. Dieser kann, gemäß § 17 Absatz 1 des Mustermietvertrags, durch den Mieter (BPOL) spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahrs zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden. Bei durch die BImA vorgenommenen bzw. vorzunehmenden Drittanmietungen – wie hier der Fall – ist die Laufzeit des Mietvertrages BImA–BPOL hingegen grundsätzlich an die Regelungen des Mietvertrages BImA–Dritter (hier: Investor) gebunden. Im Hinblick auf die grundsätzlich in ELM-Mietverträgen gegebene Kündigungsfristen erscheint die vom Investor vorgeschlagene Mindestvertragslaufzeit von 25 Jahren kritisch („Knebelungsvertrag“). Über die lange Zeitdauer ist keine seriöse Einschätzung über die tatsächliche, rechtliche und politische Entwicklung der Aufgabe der Rückführung möglich. Aus hiesiger Sicht sollte der – dem späteren ELM-Mietvertrag der BPOL mit der BImA zugrundeliegende – Mietvertrag zwischen dem Investor und der BImA daher zumindest ein Sonderkündigungsrecht vorsehen. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der haushalterischen Verpflichtungen sowie vor dem Hintergrund, dass die BPOL die Aufgabe der Rückführung im Wesentlichen für die Länder wahrnimmt. Ebenso müssten erhebliche Veränderungen im Rückführungsbereich aufgrund Änderungen maßgeblicher Vorschriften durch den nationalen oder europäischen Gesetzgeber Möglichkeiten eröffnen, auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von 25 Jahren das Mietverhältnis zu beenden. Mit einer im Rahmen dieses Sonderkündigungsrechts auszugestaltenden Kündigungsfrist gemäß Mustermietvertrag (siehe oben) bzw. analog der zwischen Ihnen und der DB AG zur Überlassung von Diensträumen geschlossenen Rahmenvereinbarung (6 Monate zum Jahresende) würde die BPOL in die Lage versetzt, bspw. auf mögliche Veränderungen der gesetzlichen Zuständigkeiten oder wesentliche Veränderungen im Verfahrensablauf zeitnah reagieren zu können.“
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Volker de Groot Referat Z II 3 - Organisation des Geschäftsbereichs; Stellenhaushalt Bundesministerium des Innern und für Heimat Graurheindorfer Str. 198, Haus 5, Zimmer 139, 53117 Bonn Telefon: +49 22899 681-13956 E-Mail: ZIS@bmi.bund.de <mailto:ZII3@bmi.bund.de> <mailto:ZII3@bmi.bund.de <mailto:ZII3@bmi.bund.de> > Internet: www.bmi.bund.de <http://www.bmi.bund.de> <http://www.bmi.bund.de/ <http://www.bmi.bund.de/> > Von: ob undesimmobilien.de Enilis:PeierSchindieraibundesimmoöbilierde] Gesendet: Mittwoch, 28. September 2022 10:24 An: B1_ <B1@bmi.bund.de <mailto:B1@bmi.bund.de <mailto:B1@bmi.bund.de%20%3cmailto:B1@bmi.bund.de> > > Betreff: Behördenzentrum BPol und BMAF