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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu BER

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Ich danke ganz herzlich für Ihre Bemühungen und wäre für möglichst rasche Mitteilung sehr dankbar.

Bei dieser Gelegenheit darf ich Sie informieren, dass der Investor nunmehr auf unsere Intervention hin
nachgewiesen hat, dass er das „Alleinstellungsmerkmal“ für eine vergabefreie Anmietung erfüllt. Für

den Anmietungsbereich des Landes sind entsprechende Auflassungsvormerkungen zugunsten des In-

verstors dinglich gesichert.
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19.12.2022




Behördenzentrum BER - Bericht zum Projektfortschritt, Stand 19.12.22


A. Erreichte Fortschritte (Meilensteinplanung)

1. Raumbedarfsplanung
Der geplante Raumbedarf der                                                ) im Behördenzentrum
wurde am 4. Feb. 22 durch das Finanzministerium haushalterisch anerkannt und die Raumbedarfspla-
nung damit abgeschlossen.

2. Finanzierungssicherung
Zur haushalterischen Planung und langfristigen Absicherung der Finanzierung des Bauvorhabens wurden
im Haushaltsgesetz für den Doppelhaushalt 2023/2024 Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für
künftige Mietzahlungen vermerkt. Diese Mittel sind derzeit allerdings noch gesperrt und bedürfen der
Freigabe durch das       . Das Haushaltsgesetz wurde am 16. Dez. 2022 vom Landtag beschlossen.

3. Vertragsgestaltung
a) Der Entwurf eines Letter of Intent mit dem Investor ist verhandelt, bedarf aber noch einer abschließen-
   den politischen Klärung, da er möglichst zeitgleich mit dem LoI abgeschlossen werden soll, den wir
   mit           verhandeln. Der Entwurf eines Letter of Intent mit             als wesentlicher Mitnutzer
   des Behördenzentrums befindet sich in der direkten Vorabstimmung. Gespräche hierzu finden am 5.
   Jan. 2023 statt.
b) Der Entwurf eines Mietvertrags zwischen dem Investor und          soll uns diese Woche zugeleitet
   werden. Der Vertrag soll über eine                       gehen. Die zugrundeliegende Kalkulation
   der Baukosten und die daraus errechnete Miete für das Behördenzentrum sind ebenfalls hier einge-
   gangen und werden derzeit geprüft.
c) Bereits am 6. Apr. 2022 wurde zwischen             und der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
   ein Beratungsvertrag geschlossen. Auf dieser Grundlage wurde im Mai 2022 eine erste Wirtschaftlich-
   keitsbetrachtung für das Vorhaben vorgenommen. Die Beratungsgesellschaft wird nun die Wirtschaft-
   lichkeit des Mietvertrags anhand der o.g. Unterlagen prüfen und unabhängig bewerten (insbesondere
   die Frage der ortsüblichen Miete).

4. Bauplanung
Bauplanerisch konnte zuletzt die Detailplanung mit dem Investor abgeschlossen werden. Dabei wurde
u.a. die Kapazität des Ausreisegewahrsams an den prognostizierten Bedarf angepasst, d.h. verkleinert.
                                          vorgesehen. Nutzer des Gewahrsams sind neben
andere Bundesländer und ggfls. die Bundespolizei.

                                                                                       Dies ist
gemessen an der gestiegenen Bedeutung des BER im Luftverkehr nach Deutschland und Europa maß-
voll, aber auch notwendig.
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5. Personal
Der am 16. Dez. 2022 vom Landesparlament beschlossene Haushaltsplan sichert auch die personelle
Ausstattung          m künftigen Behördenzentrum mit                           .



6. Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
Für das Bauvorhaben ist eine fortlaufende Abstimmung mit vielen Beteiligten erforderlich. Sie erfolgte mit
der Gemeinde Schönefeld, dem Landkreis LDS, der Justiz und weiteren Nutzern der künftigen Liegen-
schaft, vor allem mit Dienststellen des Bundes als bedeutendsten Mitnutzer der Gebäude. Diese Abstim-
mungen finden fortlaufend statt und sichern die Unterstützung für das Vorhaben.

Abstimmungen fanden allerdings auch mit gesellschaftlichen Verantwortungsträgern statt, bei denen es
z.T. Vorbehalte gegen das Behördenzentrum gibt. Beispielhaft zu nennen sind der Argumentationsaus-
tausch etwa mit dem                               , mit Landtagsabgeordneten oder zuletzt etwa mit der
                      . Von fortlaufend hoher Bedeutung sind zudem die zahlreichen Gespräche mit Pres-
severtretern. Hierdurch lässt sich mehr Verständnis für die Notwendigkeit des Vorhabens erzielen. Dies
war erfolgreich, denn die anfänglichen Proteste gegen das Behördenzentrum erreichen inzwischen deut-
lich weniger Zulauf.


B. Nächste Schritte

Entscheidender nächster Meilenstein ist der Abschluss des Mietvertrags mit dem Investor. Hierfür muss
vorab die Angemessenheit der Miethöhe für den Gebäudekomplex, also die Wirtschaftlichkeit des Bau-
vorhabens, gutachterlich festgestellt werden. Das wird von einem externen Gutachter geprüft, der über
die o.g. Beratungsgesellschaft PD beauftragt wird und sein Gutachten voraussichtlich bis Februar 2023
vorlegt. Das Ergebnis dieser Prüfung führt in Abstimmung mit dem Finanzressort und einer abschließen-
den Verständigung innerhalb der Landesregierung ggf. zur Freigabe der o.g. haushalterisch eingeplanten
Mittel und zum Abschluss des Mietvertrags mit dem Investor.

Unmittelbar danach soll der Untermietvertrag mit       geschlossen werden. Dies soll mit einen LOI
vorbereitet werden, der auch Ausführungen zu einem Sonderkündigungsrecht           enthält. Hierzu
findet am 5. Jan. 23 eine Besprechung zwischen                    statt. Daneben geht es bei dieser
Besprechung um die perspektivische Unterbringung der BPol am BER. Außerdem soll die Projektorgani-
sation zum gemeinsamen Behördenzentrum bei diesem Termin geplant werden.

Zentrales Vorhaben für 2023 ist darüber hinaus der Abschluss einer Projektträgervereinbarung zwischen
Investor und der Gemeinde Schönefeld für die Bebauungsplanung sowie die Verabschiedung des Be-
bauungsplanes durch die Gemeinde Schönefeld.




                                                                                           Seite 2 von 2
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Behördenzentrum BER - Bericht zum Projektfortschritt, Stand 19.12.22


A. Erreichte Fortschritte (Meilensteinplanung)

1. Raumbedarfsplanung
Der geplante Raumbedarf                                                      im Behördenzentrum
wurde am 4. Feb. 22 durch das Finanzministerium haushalterisch anerkannt und die Raumbedarfspla-
nung damit abgeschlossen.

2. Finanzierungssicherung
Zur haushalterischen Planung und langfristigen Absicherung der Finanzierung des Bauvorhabens wurden
im Haushaltsgesetz für den Doppelhaushalt 2023/2024 Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für
künftige Mietzahlungen vermerkt. Diese Mittel sind derzeit allerdings noch gesperrt und bedürfen der
Freigabe durch das       . Das Haushaltsgesetz wurde am 16. Dez. 2022 vom Landtag beschlossen.

3. Vertragsgestaltung
a) Der Entwurf eines Letter of Intent mit dem Investor ist verhandelt, bedarf aber noch einer abschließen-
   den politischen Klärung, da er möglichst zeitgleich mit dem LoI abgeschlossen werden soll, den wir
   mit           verhandeln. Der Entwurf eines Letter of Intent mit             als wesentlicher Mitnutzer
   des Behördenzentrums befindet sich in der direkten Vorabstimmung. Gespräche hierzu finden am 5.
   Jan. 2023 statt.
b) Der Entwurf eines Mietvertrags zwischen dem Investor und           soll uns diese Woche zugeleitet
   werden. Der Vertrag soll über eine Laufzeit von 25 Jahren gehen. Die zugrundeliegende Kalkulation
   der Baukosten und die daraus errechnete Miete für das Behördenzentrum sind ebenfalls hier einge-
   gangen und werden derzeit geprüft.
c) Bereits am 6. Apr. 2022 wurde zwischen             und der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
   ein Beratungsvertrag geschlossen. Auf dieser Grundlage wurde im Mai 2022 eine erste Wirtschaftlich-
   keitsbetrachtung für das Vorhaben vorgenommen. Die Beratungsgesellschaft wird nun die Wirtschaft-
   lichkeit des Mietvertrags anhand der o.g. Unterlagen prüfen und unabhängig bewerten (insbesondere
   die Frage der ortsüblichen Miete).

4. Bauplanung
Bauplanerisch konnte zuletzt die Detailplanung mit dem Investor abgeschlossen werden. Dabei wurde
u.a. die Kapazität des Ausreisegewahrsams an den prognostizierten Bedarf angepasst, d.h. verkleinert.
Dafür sind nun 48 Plätze in 4 Abteilungen vorgesehen. Nutzer des Gewahrsams sind neben
andere Bundesländer und ggfls. die Bundespolizei.
Mit
            , wird die Kapazität gegenüber dem bestehenden                             Dies ist
gemessen an der gestiegenen Bedeutung des BER im Luftverkehr nach Deutschland und Europa maß-
voll, aber auch notwendig.
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5. Personal
Der am 16. Dez. 2022 vom Landesparlament beschlossene Haushaltsplan sichert auch die




6. Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
Für das Bauvorhaben ist eine fortlaufende Abstimmung mit vielen Beteiligten erforderlich. Sie erfolgte mit
der Gemeinde Schönefeld, dem Landkreis LDS, der Justiz und weiteren Nutzern der künftigen Liegen-
schaft, vor allem mit Dienststellen des Bundes als bedeutendsten Mitnutzer der Gebäude. Diese Abstim-
mungen finden fortlaufend statt und sichern die Unterstützung für das Vorhaben.

Abstimmungen fanden allerdings auch mit gesellschaftlichen Verantwortungsträgern statt, bei denen es
z.T. Vorbehalte gegen das Behördenzentrum gibt. Beispielhaft zu nennen sind der Argumentationsaus-
tausch etwa mit dem                               , mit Landtagsabgeordneten oder zuletzt etwa mit der
                      . Von fortlaufend hoher Bedeutung sind zudem die zahlreichen Gespräche mit Pres-
severtretern. Hierdurch lässt sich mehr Verständnis für die Notwendigkeit des Vorhabens erzielen. Dies
war erfolgreich, denn die anfänglichen Proteste gegen das Behördenzentrum erreichen inzwischen deut-
lich weniger Zulauf.


B. Nächste Schritte

Entscheidender nächster Meilenstein ist der Abschluss des Mietvertrags mit dem Investor. Hierfür muss
vorab die Angemessenheit der Miethöhe für den Gebäudekomplex, also die Wirtschaftlichkeit des Bau-
vorhabens, gutachterlich festgestellt werden. Das wird von einem externen Gutachter geprüft, der über
die o.g.                           beauftragt wird und sein Gutachten voraussichtlich bis Februar 2023
vorlegt. Das Ergebnis dieser Prüfung führt in Abstimmung mit dem Finanzressort und einer abschließen-
den Verständigung innerhalb der Landesregierung ggf. zur Freigabe der o.g. haushalterisch eingeplanten
Mittel und zum Abschluss des Mietvertrags mit dem Investor.

Unmittelbar danach soll der Untermietvertrag mit       geschlossen werden. Dies soll mit einen LOI
vorbereitet werden, der auch Ausführungen zu einem Sonderkündigungsrecht           enthält. Hierzu
findet am 5. Jan. 23 eine Besprechung                             statt. Daneben geht es bei dieser
Besprechung um die perspektivische Unterbringung der BPol am BER. Außerdem soll die Projektorgani-
sation zum gemeinsamen Behördenzentrum bei diesem Termin geplant werden.

Zentrales Vorhaben für 2023 ist darüber hinaus der Abschluss einer Projektträgervereinbarung zwischen
Investor und der Gemeinde Schönefeld für die Bebauungsplanung sowie die Verabschiedung des Be-
bauungsplanes durch die Gemeinde Schönefeld.




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Klein, Andreas

Von:                                      Stawowy, Johannes, Dr.
Gesendet:                                 Dienstag, 20. Dezember 2022 09:36
An:                                       Ullrich, André
Cc:                                       R1_
Betreff:                                  Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER
Anlagen:                                  CDR_Behördenzentrum am BER - Sachbericht.docx




Mit freundlichen Grüßen

MinR Dr. Johannes Stawowy MJur | Referatsleiter | R 1 | - 10528

Von: Weinbrenner, Ulrich <Ulrich.Weinbrenner@bmi.bund.de>
Gesendet: Montag, 19. Dezember 2022 18:10
An:
Cc: Stawowy, Johannes, Dr. <Johannes.Stawowy@bmi.bund.de>; Schlatmann, Arne
<Arne.Schlatmann@bmi.bund.de>
Betreff: WG: Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER

Lieber

haben Sie vielen Dank für die Information. Zudem wünsche ich schöne Feiertage und ein
erfolgreiches und gesundes 2023.



Mit freundlichem Gruß

Ulrich Weinbrenner

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Leiter der Abteilung M
Migration, Flüchtlinge, Rückkehrpolitik
Tel.:    + 49 30 18 681 12171
Ulrich.Weinbrenner@bmi.bund.de




Von:
Gesendet: Montag, 19. Dezember 2022 16:48
An: Weinbrenner, Ulrich <Ulrich.Weinbrenner@bmi.bund.de>
Cc:
Betreff: WG: Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER

Sehr geehrter Herr Weinbrenner,


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vielen Dank vorab, dass Sie die Frage der direkten Anmietung eines möglichen Rückführungsterminals durch die BPol
in Ihrer EMail thematisiert und mögliche Missverständnisse ausgeräumt haben (trotz mehrerer Versuche haben wir
Herrn Dr. Stawowy telefonisch nicht erreicht).

Im Übrigen greife ich Ihre Anregung gerne auf und sende Ihnen anliegend einen aktuellen Sachstandsbericht zum
Behördenzentrum. Gemeinsam mit               wollen wir im Januar eine Projektorganisation entwickeln, die das
Vorhaben im Allgemeinen und den Baufortschritt im Besonderen begleitet. Dabei werden wir u.a. regelmäßige
Berichtspflichten vorsehen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ulrich.Weinbrenner@bmi.bund.de <Ulrich.Weinbrenner@bmi.bund.de>
Gesendet: Donnerstag, 8. Dezember 2022 14:15
An:
Cc: Johannes.Stawowy@bmi.bund.de; Arne.Schlatmann@bmi.bund.de
Betreff: Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER



Lieber

Nunmehr mit meiner Signatur:

Sehr

ich komme auf unseren früheren Austausch zum Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER zurück.
Nach meinen Verständnis wird dem seinerzeit von Ihnen vorgetragenen Anliegen im Hinblick auf die Frage
einer unmittelbaren Anmietung durch die Bundespolizei Rechnung getragen werden können.

Umso mehr würde ich mich daher freuen, wenn Sie wie in der Nr. 3 Absatz 1 Satz 2 der
Grundsatzverständigung vom 25. Oktober 2021 vereinbart, uns einen ersten Bericht über den
Projektfortschritt zukommen lassen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Weinbrenner

Abteilungsleiter Migration


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Bundeskanzleramt, 11012 Berlin                                Kabinett- und Parlamentreferat

                                               HAUSANSCHRIFT   Willy-Brandt-Straße 1, 10557
 Berlin
                                               POSTANSCHRIFT   11012 Berlin

                                                      E-MAIL   fragewesen@bk.bund.de




                                  Mündliche Frage

Arbeitsnummer 1:                         053

Arbeitsnummer 2:                         -

Eingang Bundeskanzleramt:                13.01.2023

Fragestunde am:                          18.01.2023

Federführung:                            BMI

Beteiligte Ressorts:                     -


Ich bitte, die Frage in Abstimmung mit dem/den beteiligten
Ressort/s zu beantworten (§29 Abs.1 GGO).
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13.01.2023 10:28:15 +49 30 227 KAAKAX Deutscher Bundestag

13.01.2023 09:42:57 +49 30 227 XXXXX Deutscher Bundestag P;
\
} . .
Mündliche Mündliche Einzelfrage

|
{

(https: //www. :bb24. de/politik/beitrag/2022/ 1l/petition-gegen-

 
 
     
     
  

   
  

Arbeitsnummer

Eingereicht 13. 01. 2023 (09:42 Uhr) _

  

 

 
 
 
  
 
 
       
     

 

 

Zuleitung BKAmt 13 DA

   

Fragentext (inax. 1800 Zeichen):

 

  

Plant die Bundesregierung auch weiterhin, rotz der Kritik aus der
Zivilgesellschaft und der in Potsdam über gebenen Petition mit mehr als
| 15.000 Unterschriften, die Mitnutzun g des geplanten Ein- und

Ausreisezentr ums am BER!

abschiebezentrum-flughafen-ber-berlin-brandenburg.html) L

Mängliche Einzelfrage - MF-2023-03-0053

MF- 2023-03-0053

Stand 13.01.2023 (09:42 Uhr) .
Eingereicht bei PDL

P: 03 703

D1l / 02

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181

Bundeskanzleramt, 11012 Berlin                                Kabinett- und Parlamentreferat

                                               HAUSANSCHRIFT   Willy-Brandt-Straße 1, 10557
 Berlin
                                               POSTANSCHRIFT   11012 Berlin

                                                      E-MAIL   fragewesen@bk.bund.de




                                  Mündliche Frage

Arbeitsnummer 1:                         053

Arbeitsnummer 2:                         -

Eingang Bundeskanzleramt:                13.01.2023

Fragestunde am:                          18.01.2023

Federführung:                            BMI

Beteiligte Ressorts:                     -


Ich bitte, die Frage in Abstimmung mit dem/den beteiligten
Ressort/s zu beantworten (§29 Abs.1 GGO).
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