240708-003-gemeinsamer-corona-krisenstab-bmg-bmi-protokolle-50-100-teilgeschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lagebilder und Protokolle des Corona-Krisenstabs seit Dezember 2020“
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat VS - Nur für den Dienstgebrauch Seite 4 von 5 BMI merkt an, dass auch „kreative Lösungen“, wie etwa die Zahlung von Impfprämien, eine Option zur Steigerung der Impfbereitschaft darstellen könnte. BMG steht auch mit den Vertretern der Länder und Ge- meinden im engen Kontakt. BMG berichtet zu den aktuellen Entwicklungen: «e Nach den Coronavirus-Varianten aus Großbritannien, Süd- afrika und Brasilien hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nun auch die indische Variante des Coronavirus B.1.617 als „besorgniserregend“ eingestuft. Die Einstufung IND als Virusvarianten-Gebiet bestätigt sich. Eine Ausbreitung dieser Variante auf die Nachbarländer PAK, MMR und BGD ist zu beobachten. Eine Ausbreitung der indischen Varianten B.1617 sei auch in zunehmendem Maße in EUR feststellbar. Im Raum Lon- don sind mehr als 300 Fälle dieser Variante gemeldet wor- den. BMI bittet insbesondere mit Blick auf die aktuelle Verbrei- tungsgeschwindigkeit der Variante B.1617 in GBR um Be- obachtung der dortigen Fallzahlen. AA regt mittelfristige Prüfung der Ausstufung von ZAF als Virus- varianten-Gebiet an und wird in kommender Sitzung insbesondere Die positive Entwicklung in den Balkanstaaten könnte zeitnah zur Herabstufung vom Hochinzidenzgebiet zum Risikogebiet führen. Gleiches gilt für FRA und ISL. WE die kanarischen Inseln wird in der kommenden Woche voraus- Dr eine Ausstufung als Risikogebiet erfolgen. F [AA trägt zum Einreiseregime ggü. TUR vor. Eine Anwendung der regionalen Ausnahmeregelung für touristische Reiseziele wie 2020, wird erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 als prüfens- wert erachtet. —” stimmt zu. or Regelung von Einreisen und Schutzmaßnahmen EU/ Dritt- staaten
B
Bundesministerium
des Innern, für Bau
und Heimat
VS - Nur für den Dienstgebrauch Seite 5 von $
BMG berichtet zum Sachstand der neuen CoronaEinreiseVO und
über Änderungen bei den Test-Fristen, Ausnahmen vom Beförde-
rungsverbot, Anerkennung von Impfstoffen und zur Regelung für
den Schengen-Transit.
Ziel: Kabinettsbeschluss am 12.05.2021.
BMG dankt in diesem Zusammenhang allen Beteiligten für die
konstruktive Pe _——
Fe son oa ————
AA bietet Ergänzung des Gemeinsamen Lagebildes BMI-BMG um
eine Weltkarte zur Impfquote/Erstdosis (Beispiel-Exemplar anlie-
gend) an.
BMI und BMG begri
Te] AA übersendet die Weltkarte z ab sofort einmal wöchentlich. DEE
F |BMG trägt zu weiteren Anpassungen des Gemeinsamen Lagebil-
des BMI-BMG vor. Punkt 1.1.5 des Lagebilds zum Thema Impfen
wird zusammengefasst und um einen Verweis auf das Impfdash-
board des BMG ergänzt. Unter Punkt 1.2.2 wird eine Karte zur
. | Umsetzung der Maßnahmen nach $28b IfSG ergänzt. Punkt 1.2.4
zum Ausbruchsgeschehen in Land-/ und Stadtkreisen entfällt ab
der 20. KW. Unter Punkt 1.3.4 wird ein Schaubild zur Belegung
der Intensivstationen ergänzt.
Die von BMG vorgetragenen Anpassungen des Gemeinsamen La-
gebildes BMI-BMG werden angenommen.
Ir Herr Dr. Klos beendet die Sitzung. BMI | |
Nächster Termin: Anlagen:
18.05.2021, 16:00-18:00 Uhr Anlage 1: Teilnehmerliste
Anlage 2: Tagesordnung
Sitzungsleitung: BMG Anlage 3: Protokoll der 69. Sitzung vom 04.05.2021
. Anlage 4: BZgA Foliensatz N
Anlage 5: Weltkarte zur Impfquote
gez.
Dr. Klos
® Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat VS - Nur für den Dienstgebrauch KriSta 11 Az.: IBP-51000/7#3 VS-NfD Ergebnisprotokoll Anlass: 71. Sitzung des Gemeinsamen Covid-19-Krisenstabs von BMV/BMG Datum: Ort: Uhrzeit (von - bis): 18. Mai 2021 BMUBMG (VSK 16:00 — 17:45 Uhr Besprechungsleitung: Teilnehmende: Verfasser: Seite: (Anlage 1) Krüger (BMI) Seite | von 5 Besprechungsergebnisse: Nr, Beschluss der Tagesordnung Genehnii x des Protokolls der 70. Sitzung Ir] 0 die Teilnehmenden. An der Schaltkonferenz nehmen folgende Ressorts per Video bzw. Telefon teil: BMI, BMG, BKAmt, BMAS, AA, BMVI, BMVg, BMWi und BMF. BMAS bittet, Fragen zur epidemiologischen Lage unter TOP 5 Verschiedenes anzusprechen. Die Tagesordnung wird mit dieser Änderungen beschlossen (Anlage 2). Das Protokoll der 70. Sitzung vom 11. Mai 2021 (Anlage 3) wird alle genehmigt. BMG BMG berichtet zum Stand der Impfungen: «e -Mit Stand 17. Mai 2021 sind 37,4 Prozent der Bevölkerung BMAS in DEU erst- und 11,5 Prozent zweitgeimpft. Insgesamt| BMWi "A = Auftrag (Aufgabe die bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt vom Verantw. zu erledigen ist), B = Beschluss (verbindliche Einigung z.B. über künftiges Verfahren/Verhalten, Ziel), E = Empfehlung unyerbindlicher Vorschlag, Auftrag, Hinweis), . F = Feststellung (Information).
# Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat VS - Nur für den Dienstgebrauch Seite 2 von 6 wurden bisher über 40 Mio. Impfungen in DEU verab- reicht, davon rund 31 Mio. Erstimpfungen und rund neun Mio. Zweitimpfungen. BMG hebt die Impfgeschwindigkeit in DEU hervor und weist auf die steigende Anzahl der Zweitimpfungen hin. Derzeit sei die Impfgeschwindigkeit deutlich höher als jene in GBR oder USA. «e Ab dem 7. Juni 2021 werde die Impfpriorisierung aufgeho- ben. Das bedeute allerdings nicht, dass allen Impfwilligen bereits ab dem 7. Juni 2021 ein Impfangebot gemacht wer- den könne. «e Die Zulassung des Vakzins von BioNTech für die Alters- gruppen von 12-15 Jahre werde durch die EMA wahr- scheinlich noch im Mai 2021 erfolgen. Damit verbunden ist die Hoffnung, Kindern dieser Altersgruppe bis zum Ab- schluss der Sommerferien ein Impfangebot zu machen, um dann einen uneingeschränkten Schulbesuch für diese Al- tersgruppen ermöglichen zu können. e Hinsicht der Neuzulassungen von Impfstoffen führt das BMG aus, dass das Vakzin des Unternehmens Noyavax wmgl. im Juli 2021 zugelassen werde. Die Unternehmen Sanofi/GlaxoSmitKline veröffentlichten eine Phase-Il-Stu- die, die erfreuliche Ergebnisse zeigte. Sofern dieser Impf- stoff im IV. Quartal 2021 eine Zulassung erhalte, könnte, wegen der Größe, Erfahrung und Bedeutung der beiden Pharmahersteller, mit großen Liefervolumina gerechnet werden. «e Die STIKO rechne damit, dass in 2022 eine Impfauffri- schung bei bereits Geimpften notwendig sein werde. e BMG betonte, dass das SARS-CoV-2-Virus, nicht wie Ma- sern, Pocken und z.T. Polio ausrottbar sein werde, sondern dass sich, ähnlich wie bei den saisonalen Grippeviren, die Bevölkerung regelmäßig dagegen impfen müsse. BMAS fragt nach der Prognose des Impffortschritts im Herbst. BMG betont, dass bei gleichbleibender Impfgeschwindigkeit und einem anhaltenden Impfwillen in der Bevölkerung sowie bei einem verfügbaren Impfstoffnachschub ein Wert von 75 Prozent der Be- völkerung (Erstimpfungen) erreichbar sei. Unter diesen Vorausset- zungen bleibt es dabei, dass man bis zum Ende des Sommers allen Impfwilligen ein Impfangebot machen kann. BMWi fragt nach dem Stand der Novelle der ImpfVO. BMG ant- wortet, dass die ImpfVO derzeit in der hausinternen Abstimmung sei, anschließend in die Ressortabstimmung gehe und dann vom Kabinett verabschiedet werde, die Veröffentlichung im Bundesan- zeiger wird für die KW 21 vorgesehen.
B Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat TI VS - Nur für den Dienstgebrauch Anerkennung ausländischer (fremdsprachiger) Impf-Zertifi- kate zu Einreisezwecken AA führt zu den sich ergebenden Herausforderungen aus. Die Mit- arbeitenden in DEU Konsulaten können bei Visumserteilung ledig- lich eine Plausibilitätsprüfung der ausländischen Impf-Zertifikate vornehmen. Es gebe keinen internationalen Standard für solche Dokumente, da der WHO-Impfausweis nicht von allen Staaten an- erkannt/genutzt werde. Bei visafreien Einreisen stelle sich die Frage, wer diese Zertifikate überprüfe, ferner wie mit Fälschungen und Missbrauch umgegangen werde. AA plädiert für Regelungen in der CoronaEinreiseVO oder in einer Novelle des IfSG. BMG berichtet, dass auf EU-Ebene an der Etablierung des „Digital Green Certificates“ (DGC) gearbeitet werde. Somit werde ein Ver- trauensrahmen zwischen den Mitgliedsstaaten geschaffen. Dies sei Gegenstand der derzeitigen Trilogverhandlungen. Das Inkrafttre- ten sei für Ende Juni 2021 avisiert. In der Verordnung werden ein digitales Impfzertifikat, ein digitales Genesenen-Zertifikat und ein digitales Test-Zertifikat abgebildet. Auf europäischer Ebene wer- den Server von einem IBM-Konsortium aufgebaut, um interopera- bel die verschiedenen Systeme in den Mitgliedsstaaten zu verknüp- fen. Ab Anfang Juni 2021 gebe es eine Pilotphase, an der DEU teilnehme. Die Tests, die unter Mitwirkung des BfDI sowie des BSI stattfinden, verlaufen im Zeitplan. BMG betont, dass die Verord- nung auf den drei Prinzipien, Ausgabeverpflichtung, Verwen- dungsfreiheit der Mitgliedsstaaten und Verpflichtung der gegensei- tigen Anerkennung der Mitgliedsstaaten fuße. Die Verordnung re- gele nur den Zustand der Einwohner bzw. Angehörigen von Dritt- staaten, die bereits in der EU sind. BMI fragt, auch mit Blick auf das Gegenseitigkeitserfordernis, wie mit Personen aus Mitgliedsstaaten und Drittstaaten umgegangen werde, die einen nicht zugelassenen Impfstoff verabreicht bekom- men haben. Die operative Umsetzung bei der Durchführung von Grenzkontrollmaßnahmen durch die BPOL bei fremdsprachigen Impfzertifikaten stelle künftig eine Herausforderung dar. Wün- schenswert wäre bei der Mannigfaltigkeit der Impfnachweise ein Musterkatalog oder eine Maschinenlesbarkeit, so dass der Kon- troll- und Zeitaufwand bei gleichzeitiger Reduzierung von Fäl- schungen auf ein Minimum reduziert werde. BMI geht davon aus, dass ähnlicher Bedarf auch bei Gesundheits- und Sicherheitsbehör- den der Länder besteht. Allerdings weist BMI auch daraufhin, dass ein Musterkatalog nicht durch BPOL erstellt / gepflegt werden könne. Seite 3 von 6 BMU/
R Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat VS - Nur für den Dienstgebrauch Seite 4 von 6 AA berichtet von einigen Drittstaaten (ISR und KOR), die bilate- rale Vereinbarungen mit DEU zur Anerkennung von Impfzertifi- katen anstreben. Es besteht Einvernehmen zwischen den Ressorts, dass solche bilateralen Vereinbarungen mit Drittstaaten keine Lö- sung seien, entsprechende Vereinbarungen könnten allenfalls auf EU-Ebene getroffen werden („one fits all“-Lösung). BMG betont, dass auch vom PEI gelistete Impfstoffe, die nicht in der EU zugelassen sind, Grundlage der DGC sein können. Die Impfstoffe Sinovac und Sputnik V befinden sich derzeit im Zulas- sungsverfahren durch die EMA. | 4 |Top Risikogebiete/Virusvariantengebiete me || BMG berichtet zu den aktuellen Entwicklungen: BMG e FRA weise eine Inzidenz von etwa 150 auf und werde als| BMI Hochinzidenzgebiet herabgestuft, AA eine erfreuliche Entwicklung durchlaufen auch HRV, SVN, ROU, SLK und ESP. GBR weise bei einer hohen Test- und Impfrate eine Inzi- denz von 23 auf, der Anteil der indischen Variante B.1.617 betrage in urbanen Räumen 20-30 Prozent. Landesweit gebe es über 2300 bestätigte Fälle der indischen Coronavi- rus-Variante. Es zeige sich, dass die indische Variante deut- lich ansteckender sei als andere Mutationen. e Die Lage in IND sei unverändert dramatisch. AA zeigt sich besorgt über die Verbreitung der indischen Mutation in GBR und weist auf die Maßnahmen von FRA und NLD im Hin- blick daraufhin. Sowohl FRA als aus NLD führten eine mehrtägige Quarantäne für Reisende aus GBR ein. AA regt an, ebenfalls eine Quarantäne von fünf Tagen, (entspräche Freitestungsregel ab 5.Tag nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten) einzuführen. Das Ver- fahren solle abgestuft erfolgen, zunächst soll GBR als Hochinzi- denzgebiet und anschließend bei Fortschreiten der Corona-Zahlen als Virusvariantengebiet eingestuft werden. BMI spricht sich vor den gemachten Erfahrungen mit der britischen Variante B.117 für eine strenge Handhabung beim Umgang mit der indischen Virusmutation aus und plädiert für die Einstufung als Vi- rusvariantengebiet.
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Bundesministerium
des Innern, für Bau
und Heimat
VS - Nur für den Dienstgebrauch
BMG führt aus, dass mit Augenmaß entschieden werden müsse:
eine Einstufung als Virusvariantengebiet zöge immense Konse-
quenzen für Handel, Wirtschaft und Reiseverkehr nach sich. Die
AG Risikogebiete wird sich am 20. Mai 2021 hiermit befassen.
BMI fragt bzgl. des weiteren Vorgehens in Bezug auf das Fort-
schreiben der epidemiologischen Lage nationaler Tragweite und
die Maßnahmen zur Bekämpfung nach $ 36 IfSG über den 30. Juni
2021 hinaus. Die fortdauernde Möglichkeit bundeseinheitlicher
Maßnahmen (insbesondere Beförderungsverbote und Quarantäne-
bestimmungen) sei vor allem bei Virusvariantengebieten zwin-
gend, da man noch Jahre mit gefährlichen Virusmutationen rech-
nen müsse. BMG antwortet, dass die Notwendigkeit ebenfalls ge-
sehen werde und verwies auf die erforderliche Befassung im Bun-
destag.
AA regt Diskussion zur Aufrechterhaltung der Reisewarnungen
und den Risikogebieten an, bei denen sich für die Reisenden die
Möglichkeit bietet, bei Hin- und Rückreisen und einer Testung
beim Flugverkehr die Quarantäne bei einer Inzidenz von bis zu 200
zu umgehen: Ist die Reisewarnung angesichts dieser erheblichen
Erleichterungen noch angemessen? AA fragt ferner nach den Kon-
sequenzen für den eingehenden Tourismus und den bestehenden
Beherbergungsverboten..AA regt an, vor der Umsetzung der EU-
Verordnung 912 eine Entscheidung bzw. ein Signal der MPK zum
inländischen Tourismus herbeizuführen.
BMAS fragt nach dem weiteren Vorgehen in Bezug zur Feststel-
lung der epidemiologischen Lage nationaler Tragweite und zur
Kommunikation über Konsequenzen zum Nicht-Impfen. BMG
antwortet, dass die Lage vom Deutschen Bundestag bis zum 30.
Juni 2021 festgestellt wurde. Denkbar wäre, dass diese Einschät-
zung der Lage durch den Deutschen Bundestag für drei Monate in
den verbleibenden Sitzungswochen verlängert werden könne. Zu
den Konsequenzen bei Nicht-Impfung verweist BMG auf den Po-
dcs: EEE
0: wer sich aktiv gegen eine Impfung entscheide, der werde sich
unweigerlich infizieren, da das Virus auch bei einer geimpften Be-
völkerung weiter zirkuliere und diejenigen trifft, die noch nicht ge-
impft werden konnten. Das Impfen sei eine solidarische Handlung
gegenüber allen.
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BMG
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Bundesministerium
des Innern, für Bau
und Heimat
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FE Die von BMG vorgeschlagenen Änderungen werden angenom-
men.
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Nächster Termin: Anlagen:
VS - Nur für den Dienstgebrauch Seite 6 von 6
BMG trägt zu den Überlegungen zur Ausgestaltung der kommen- F
den Sitzungen vor:
e Die Sitzungen sollen weiter wöchentlich stattfinden.
e Die Sitzungsdauer soll nach Möglichkeit auf eine Stunde
begrenz werden.
®e Zu einem späteren Zeitpunkt soll entschieden werden, ob
die Sitzungen auch in einem 2-wöchigen Rhythmus statt-
finden können.
Weiter führt BMG zum Umfang und zur Frequenz künftiger Lage-
berichte aus. Denkbar sei ein Wegfall an den Wochenenden oder
eine Reduzierung auf zweimal/einmal wöchentlich.
Die kommende Sitzung findet am Donnerstag, den 27. Mai 2021
|
BMG |
EEE EEE
27. Mai 2021, 16:00-17:00 Uhr Anlage 1: Teilnehmerliste
Anlage 2: Tagesordnung
Sitzungsleitung: BMG Anlage 3: Protokoll der 70. Sitzung vom 11. Mai 2021
=
® Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat VS - Nur für den Dienstgebrauch KriSta 11 Az.: IBP-51000/7#3 VS-NfD Ergebnisprotokoll Anlass: 72. Sitzung des Gemeinsamen Covid-19-Krisenstabs von BM/BMG Datum: Ort: Uhrzeit (von - bis): 27. Mai 2021 BMUBMG (VSK 16:00 - 17:11 Uhr Besprechungsleitung: Teilnehmende: Verfasser: Seite: Herr Dr. Klos (Anlage 1) Krüger (BMI) Seite 1 von5 BMI Besprechungsergebnisse: Nr. Top |Begrüßung und Abfrage der Teilnehmenden Beschluss der Tagesordnung Genehmigung des Protokolls der 71. Sitzung P F An der Schaltkonferenz nehmen folgende Ressorts per Video bzw. Telefon teil: BMI, BMG, BKAmt, BMAS, AA, BMVI, BMVg, BMWi und BMF Das Protokoll der 71. Sitzung vom 18. Mai 2021 (Anlage 3) wird genehmigt. _ u Bu Impfen gegen SARS-CoV-2 BMG berichtet zum Stand der Impfungen sowie zum Stand der| BMG Corona ImpfV: BMI e Mit Stand 26. Mai 2021 sind in DEU rund 47,36 Mio. Imp- fungen von statten gegangen, davon 34,3 Mio. Erst- und _ rund 13 Mio. Zweitimpfungen. Das entspreche etwa 41 Prozent der Bevölkerung (Erstimpfung) und 15,7 Prozent itimpfung). BMG betont die DEU Geschwindigkeit "A = Auftrag (Aufgabe, die bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt vom Verantw. zu erledigen ist), B = Beschluss (verbindliche Einigung 2.B. über künftiges Verfahren/Verhalten, Ziel), E = Empfehlung (unverbindlicher Vorschlag, Auftrag, Hinweis), F = Feststellung (Information).
R Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat VS - Nur für den Dienstgebrauch bei der Durchimpfung der Bevölkerung im EU-weiten Ver- gleich. In der letzten Zeit seien mehr Zweit- als Erstimpfungen er- folgt. Am 26. Mai 2021 seien erneut mehr als | Mio. Men- schen in DEU geimpft worden. Bzgl. der Altersgruppe von 12-16 Jahren werde am 28. Mai 2021 die Zulassung des Impfstoffes von Biontech/Pfizer durch die EMA erwartet. BMG hebt die zurückhaltende Meinung der Stiko hervor: diese Altersgruppe sei im Hin- blick auf einen möglichen Krankheitsverlauf und der Hos- pitalisierung weniger gefährdet als andere Altersgruppen. Der mRNA-Impfstoff des Unternehmens Curevac werde wahrscheinlich im Laufe des Juni 2021 zugelassen. Der Impfstoff des Unternehmens Johnson & Johnson wird in BEL zunächst nur noch Menschen ab 41 Jahren einge- setzt, da eine 40-jährige Frau wahrscheinlich im Zusam- menhang mit der Impfung an einer schweren Thrombose und einer Thrombozytopenie verstarb. Beim Vakzin von Astrazeneca seien Verunreinigungen durch Eiweiße bedingt durch Produktionsrückstände gefun- den worden. Unklar sei allerdings noch, ob und wie'sich die entdeckten Eiweißstoffe auswirken. Dies werde vor dem Hintergrund der aufgetretenen Sinusvenenthrombosen ana- lysiert. Die Corona ImpfV befand sich in der Ressortabstimmung. Vorbehaltlich der Rückmeldungen und politischen Ent- scheidungen sollte diese am 1. Juni 2021 im Bundesanzei- ger veröffentlicht und am 7. Juni 2021 in Kraft treten. Die von Biontech/Pfizer zugesagten Liefermengen der kommenden beiden Wochen würden reduziert werden. Die fehlenden Impfstoffdosen würden in der 25. und 26. KW ausgeglichen. BMI fragt nach dem Verhältnis zwischen Erst- und Zweitimpfun- gen. BMG antwortet, dass es nach dem starken Anstieg der Er- stimpfungen im I. Quartal 2021 nun zu einem verwertbaren An- stieg der Zweitimpfungen gekommen ist. Sachstand zum DEU Digitalen Impfnachweis (drei „G“) und zu den Auswirkungen der existierenden Sicherheitslücken auf das Go-Live Ende Juni BMG führt zum Sachstand des Digitalen Impfnachweises aus. Es gebe keine Sicherheitsprobleme beim Digitalen Impfnachweis. Die Feldtests werden ab dem 27. Mai 2021 durchgeführt. Bei den Tests seien Einschränkungen mit dem BSI und dem BfDI vereinbart wor- den: so werde der Test nur in einem Impfzentrum pro Bundesland Seite 2 von 6