240708-003-gemeinsamer-corona-krisenstab-bmg-bmi-protokolle-50-100-teilgeschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lagebilder und Protokolle des Corona-Krisenstabs seit Dezember 2020“
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BMF fragt bzgl. Impfung von systemrelevanten Personal des
Bundes nach. Dieses sei laut BMG gem. Impf VO weiterhin in
Kategorie 4 für die Impfungen vorgesehen. Darüber hinaus
gäbe es aber aktuell intensive Gespräche mit BMVg und Bw
zum Impfkontingent des Bundes. BMI vertritt die Rechtsauf-
fassung, dass das Bundeskontingent nicht zwingend der allge-
meinen Impfreihenfolge folgen müsse.
Anpassung des gem. Lagebildes um Daten zum Impfen
BMG hat einen Vorschlag zur Aufnahme von Informationen
zur Sars-CoV-2 Impfaktion für das gemeinsame Lagebild erar-
beitet. Der Vorschlag werde nach interner Freigabe durch die
Hausleitung in den nächsten Tagen im Lagebild BMI-BMG
umgesetzt. Das ursprünglich zum 04.01.2021 angekündigte
RKI-Dashboard "Digitales Impfquoten-Monitoring" soll inner-
halb der kommenden Tage online erreichbar sein.
Unterschiedliche Wirksamkeit von Impfstoffen
BMG berichtet über die unterschiedlichen Wirksamkeiten der
einzelnen Impfstoffe. Der Impfstoff von Biontech/Pfizer habe
eine sehr hohe Wirksamkeit von 95 Prozent. Je Ampulle könn-
ten fünf, im optimalen Falle sogar sechs Impfdosen gewonnen
werden. Von der EU-Zulassung ist die Entnahme von sechs
Dosen aus den Ampullen bisher nicht abgedeckt, werde aber
derzeit geprüft.
Erwähnenswert ist auch der zeitliche Abstand zur zweiten
Impfung. Dieser beträgt laut Zulassungsunterlagen 21 Tage, in
Studien geprüft wurden auch gaben im Abstand von bis zu 42
Tagen. Ein längerer Abstand zwischen den Impfungen ist
nicht durch Studien abgedeckt. Überdies müsse die erste und
die zweite Impfung nicht aus gleicher Charge erfolgen; nach
und nach werden neue Chargen freigegeben.
Astra Zeneca sei nicht so effektiv, aber zu 60-90 Prozent wirk-
sam und genauso gut geeignet zur Verimpfung an breite Teile
der Bevölkerung.
Zur langzeitigen Wirkdauer der Impfstoffe gebe es zur Zeit
noch keine abschließenden Erkenntnisse, da die Impfstoffe
erst seit kurzer Zeit eine Anwendung am Menschen finden. Im
Rahmen der festgeschriebenen Nachbeobachtungs-Studien
wird die Dauer des Impfschutzes weiter geprüft. Möglich sei,
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BMVg nennt den Sachstand zu einem Beschlussvorschlag für
die Kabinettssitzung der Bundesregierung.
Es wird beabsichtigt, eine Beschlussvorlage zum „Verzicht auf
die Erstattung von Auslagen der Bundesbehörden in der
SARS-CoV2-Pandemie für die bei Ländern und Kommunen
geleistete Amtshilfe“ vorzulegen. Die Bundeshaushaltsord-
nung (BHO) erlaubt es dem Bund, auf die Erstattung von Aus-
lagen für erbrachte Leistungen in begründeten Ausnahmefäl-
len zu verzichten, wenn ein dringendes Bundesinteresse vor-
liegt. Dies soll (mit Zustimmung des BMF) beschlossen wer-
den.
BMI ergänzt, dass eine solcher Verzicht auf Kostenerstattung
dass der Impfschutz wie bei üblichen Grippeschutzimpfungen
von mindestens einem Jahr andauere.
Impfregime bei Grenzgängern
BMI erfragt das Vorgehen bei Impfungen von Grenzgängern.
Laut BMG seien in der Impfverordnung anspruchsberechtigte
Personen klar definiert. Alle Grenzgänger die in DEU versi-
chert und tätig sind, haben einen Anspruch. Dies gelte zudem
für alle Personen die im Ausland für Deutschland tätig sind.
BMI weist darauf hin, dass FRA der Auffassung ist, alle in DEU
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten könnten auch in
DEU geimpft werden; die CH beziehe sich zudem auf eine EU-
VO aus 2004 zur Harmonisierung der sozialen Systeme, die
hier Anwendung finde und ein WahlR der Grenzgänger bzgl.
Impfort vorsehe, BMI bittet um baldige Klärung der Frage.
grundsätzlich nicht aus den Einzelplänen der Ressorts geleis-
tet werden kann. Der vom BMVg geplante Beschlussvorschlag
sei daher um die Aussage zu ergänzen, dass dieser Verzicht aus
dem Gesamthaushalt zu finanzieren wäre.
BMVg stimmt dem zu und sagt zu, den Beschlussvorschlag
entsprechend anzupassen.
Die Ressorts nehmen die Initiative zur Kenntnis, erbitten je-
doch weitere Zeit für die Prüfung und Stellungnahme. BMF
könne auch, weil der Antrag außerhalb des Haushaltsaufstel-
lungsverfahren getätigt werde, keine Zusage machen. Daher
bittet BMF insbesondere das BMVg darum, sich mit dem Spie-
elreferat in der Haushaltsabteilung des BMF in Verbindung
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! Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nati- |
onaler Tragweite
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Nächste Termine: Anlagen:
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zu setzen. Es wird vereinbart, im Verlaufe der Woche auf Ar-
beitsebene weiter zu beratschlagen. Zusätzlich sei außerdem
eine Kostenübersicht erwünscht.
BMAS erkundigt sich nach Anpassung des $ 5 Infektionsschutz-
gesetz, „Epidemische Lage von nationaler Trageweite“. Gemäß
$ 5 II Nummer 4 InfSchG gilt: „Eine auf Grund des Absatzes 2
oder $ 5a Absatz 2 erlassene Rechtsverordnung tritt mit Aufhe-
bung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler
Tragweite außer Kraft, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31.
März 2021.“
BMG erläutert, dass der BT im Rahmen eines Gesetzgebungs-
verfahrens über die Anpassung entscheiden wird. Man gehe da-
von aus, dass auch weiterhin eine epidemische Lage von natio-
naler Tragweite festgestellt werden wird.
Auslandsexposition
BMI schlägt die Wiederaufnahme einer entsprechenden Be-
richterstattung vor - entweder im täglichen RKI-Lagebericht
oder aber dem Lagebild des Gemeinsamen Krisentabes.
Laut BMG rekurriere zur Zeit ein geringer Anteil des Infekti-
onsgeschehens auf Reiseverkehr, jedoch stelle dies eine sinn-
volle Ergänzung im täglichen RKI-Lagebericht dar, sollte sich
die Situation ändern.
12.01.2021, 16:00-18:00 Uhr Anlage 1: Teilnehmerliste
Anlage 2: Tagesordnung
Sitzungsleitung: BMG Anlage 3: Protokolle der 50. Sitzung vom 22.12.2020
gez.Dr. Klos/ DE
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KriStall
'Az.: IBP-51000/7#3 VS-NfD
ENTWURF Ergebnisprotokoll
Anlass: 53. Sitzung des Gemeinsamen Covid-19-Krisenstabs von BMI/BMG
12.01.2021 BMI/BMG (VSK) 16:00 - 18:10 Uhr '
Teilnehmende: Verfasser:
(Anlage 1) Herr Geyder (BMI) Seitelvon?
Besprechungsergebnisse:
Nr.
Beschluss der Tagesordnung
igung des Protokolls der 50. und 52. Sitzung
8 ee: is: die Teilnehmenden. me | |
An der Schaltkonferenz nehmen folgende Ressorts per Video
bzw. Telefon teil: BMI, BMG, BKAmt, BMAS, AA, BMVI, BMVg,
BMWi und BMF.
Krisen-
stab
Vorziehen TOP 6
Ergänzung unter Verschiedenes:
Schnelltests in Pflege- und Senioreneinrichtungen, Un-
terstützung durch Bw .
Einsatz von neuartigen Anterio Nasal Tests in AUT
Die Protokolle der 50. Sitzung vom 22.12.2020 und der 52. Sit-| Krisen-
zung vom 05.01.2021 (Anlage 3 und 4) werden beschlossen. stab
"A = Auftrag (Aufgabe, die bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt vom Verantw. zu erledigen ist),
B = Beschluss indliche Einigun z.B. über künftiges Verfahren/Verhalten, Ziel),
indlic)
E = Empfehlung (unv Orschlag, Auftrag, Hinweis),
F = Feststellung (Information).
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er Umsetzung MPK a — vom 05.01.2021 at
Seitens aller Ressorts besteht Einigkeit darin, dass die Be- Krisen-
schlüsse der MPK vom 05.01.2021. einheitlich umzusetzen stab
sind. Dazu zählen u.a. die Befristung der Maßnahmen zu-
nächst bis Ende Januar 2021, die Maßnahmen zu Kontaktbe-
schränkung (je Haushalt nur Treffen mit einer weiteren Per-
son) sowie die besonderen Schutzmaßnahmen für Senioren-
und Pflegeheime. Lediglich bei den Regelungen für Schul- Bil-
dungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen gibt es abwei-
chende Regelungen einzelner Bundesländer.
BMI gibt zu bedenken, dass die 15 km Regel (mit Ausgangsbe-
schränkungen ab einem Inzidenz-Wert von 200) über Landes-
grenzen hinweg, durch die Länderpolizeien schwer kontrol-
lierbar sei.
TOP |Änderung der Musterquarantäne VO und Schaffung einer| BMI
bundesrechtlichen Corona Einreise VO BMG
F/A
F/A |BMI hat die Musterquarantäneverordnung entsprechend dem
Beschluss der MPK vom 05.01.2021 angepasst. Die Umsetzung
erfolgt durch die Länder ab 11.01.2021.
Bei Einreise aus Risikogebieten gilt allgemein nunmehr „Zwei-
Test-Strategie“ mit Testung 48 Std. vor oder unmittelbar nach
Einreise, unabhängig davon 10 Tage Quarantäne mit Freites-
tung ab dem 5. Tag. Ziel der VO sei es, den Reiseverkehr insge-
samt zu beschränken.
BMI bittet um sehr zeitnahe Übermittlung der abschließenden
Stellungnahmen und betont, dass eine schnelle Umsetzung
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der VO für den Gesundheitsschutz wesentliche Bedeutung
habe und dankt für die gute Zusammenarbeit am letzten Wo-
|ehenende.
BMG stimmt aktuell die „Coronavirus Einreise VO“ im Ress-
ortkreis ab. Ziel der VO ist eine Konsolidierung der bisherigen
Regeln zu Testpflicht, digitaler Einreiseanmeldung und des
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Virusmutation/Sequenzierung | _
BMG berichtet zum aktuellen Stand der Virusmutationen.
Ausnahmeregimes (Inkrafttreten für den 14.1.2021 vorgese-
Insbesondere für Hochrisikogebiete mit Virusmutationen sei
ein restriktives Vorgehen von äußerster Notwendigkeit.
Seitens einiger Ressorts bestehen noch Anpassungsbedarfe
hinsichtlich Ausnahmetatbeständen (AA insb. für hochrangige
Regierungsdelegationen, BMVI bei Binnenschifffahrt). AA sig-
nalisiert Bereitschaft, seinen Vorbehalt zur Testpflicht-Aus-
nahme für hochrangige Delegationen in der Einreise-VO zu-
rückzuziehen, sofern dafür entsprechende Quarantäne-Aus-
nahme in MQVO aufgenommen würde.
Die in GBR aufgetretene Mutation sei um 50-70% anstecken-
der und bewirke in der Summe eine stark erhöhte Verbreitung
im Vergleich zur bisherigen Variante (Bsp. London mit I-Wert
von 1000). Dies bewirke einen Anstieg des R-Wertes um
0,4/0,5 Punkte.
Auch in Irland grassiere die Virusmutation mit starker Ver-
breitung. Es werde davon ausgegangen, dass die neue Virusva-
riante dazu beitrage, dass die Fallzahlen steigen.
Laut RKI sei die Variante bereits in 45 Ländern weltweit nach-
gewiesen. In DEU seien aktuell 15 Fälle bekannt. Nach bisheri-
gen Erkenntnissen seien die Impfstoffe gegen die Virusmuta-
tion weiterhin wirkungsvoll.
Weitere Virusmutationen werden aus ZAF und BRA berichtet.
Die Variante aus ZAF habe sich bisher weltweit in 15 Ländern
verbreitet.
Sequenzierung
Aktuell sequenziere DEU nur 0,4 % aller Corona-Tests. Es ist
vorgesehen die Quote deutlich zu steigern. BMG erarbeite da-
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für aktuell eine entsprechende Verordnung (VO zur moleku-
largenetischen Surveillance des Coronavirus SARS-CoV-2).
Ziel sei eine Sequenzierung von 5-10 % aller Tests.
RKI/BMG berichten zudem, dass die mRNA Technologie, auf
der aktuell zwei zugelassene Impfstoffe basieren, es ermögli-
che bei Bedarf in relativ kurzer Zeit auch Impfstoffe für mu-
tierte Varianten des SARS CoV-2 Virus zu entwickeln und her-
zustellen. Dies sei von den Herstellerfirmen und dem Paul-
Ehrlich- Institut (PEI) bestätigt worden.
BMAS erkundigt sich nach den Auswirkungen der Virusmuta-
tion zum Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz. BMG stellt
klar, dass die bestehenden Empfehlungen des RKI zur ver-
mehrten Nutzung von Homeoffice, Einzelbüros in Verbin-
dung mit der konsequenten Einhaltung der Hygieneregeln _
(AHA+C+L) weiterhin Gültigkeit haben.
BMWi und BMI fragen nach den praktischen Konsequenzen
der Erhöhung von Sequenzierungen.
BMG führt aus, dass durch die Analyse der Genomsequenzda-
ten des Virus neue Varianten bestimmt und dann bei Bedarf
gezielte Maßnahmen ergriffen werden können. So sei es not-
wendig, dass eine erhöhte und prioritäre Kontaktnachverfol-
gung und Quarantäneüberwachung bei den o.g. Mutationen
des Virus erfolge. Außerdem sei laut RKl eine Verkürzung der
Quarantäne in diesen Fällen nicht zu empfehlen. Die Gesund-
heitsämter seien dafür sensibilisiert worden.
BMG trägt den aktuellen Sachstand vor.
Aktuell seien in DEU knapp 680.000 Menschen mit dem Impf-
stoff von BioNTech/Pfizer gegen das SARS CoV-2 Virus ge-
impft worden. Die Länder seien bei der Verimpfung unter-
schiedlich schnell. MV hat die höchste Impfquote, SN aktuell
mit niedrigstem Wert.
BMG
BMI
BMVg
B
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Im europäischen Vergleich sei DEU bei der Impfquote im obe-
ren Bereich.
Die Priorisierung der in der Impf VO festgelegten Gruppen
werde von den Ländern angewendet. Vulnerable Gruppen
(Personen über 80 Jahren, Pflegeheimbewohner, med. und
pflegerisches Personal) stehen derzeit zentral im Fokus.
Heute sei der Impfstoff von Moderna an die Bundesländer ge-
liefert worden. Damit stehen ab sofort zwei Impfstoffe zur
Verimpfung bereit.
Für den dritten Impfstoffkanditat von Astra Zeneca (AZ)
wurde heute die Zulassung bei der Europäischen Arzneimittel-
behörde (EMA) beantragt. Eine Zulassung werde bis Ende Ja-
nuar 2021 erwartet. Somit könnte eine Verimpfung ab Februar
2021 erfolgen. Wegen einfacherer Kühl- und Logistikanforde-
rungen an den Vektor-Impfstoff von AZ sei dieser zukünftig
auch für die Impfung in Arztpraxen besser geeignet.
Für alle zugelassenen Impfstoffe seien bisher kaum Nebenwir-
kungsmeldungen eingegangen und es wird über eine gute
Verträglichkeit berichtet. Eine Wahlfreiheit für einen be-
stimmten Impfstoff, könne es jedoch erst bei größerer Verfüg-
barkeit der aktuell noch knappen Impfstoffmengen geben.
BMI nimmt zu den Impfquoten und der Impfbereitschaft Stel-
lung. Erneut werde zu bedenken gegeben, ob nicht parallel zur
bisherigen Impfreihenfolge ein strategisches Impfen zur Auf-
rechterhaltung wesentlicher Funktionen (z. B. Leitstellen von
Einsatzkräften) oder bei kontaktstarken Multiplikatoren erfol-
gen solle. Erwartungsgemäß gestalte sich die massenweise
Impfung von älteren Menschen sehr zeitaufwändig, einige
Länder halten die 2. Impfstoff Dosis zurück.
Wünschenswert sei die Impfung von Personen mit Vorbild-
funktion zur Steigerung der Impfbereitschaft sowie zum Ent-
gegentreten der Verbreitung von Verschwörungstheorien. Die
aktuelle mediale Diskussion über die Einführung einer Impf-
pflicht für bestimmte Arbeitnehmergruppen (Personal in Pfle-
geeinrichtungen und Krankenhäusern) gebe es auch, weil Ge-
rüchte über angebliche Nebenwirkungen des BioNTech-Impf-
stoffes im Umlauf sind, z. B. die Impfung mache unfruchtbar.
Dem müsse schnell begegnet werden.
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BMG berichtet, dass es in intensiven Abstimmungen mit
BMVg zum Bündeskontingent sei.
Therapieentwicklung/Arzneimittel
BMI erkundigt sich nach dem Stand von Therapien/Medika-
menten zur Behandlung von an SARS CoV-2 erkrankten Per-
sonen. Laut RKI und BMG sei die Entwicklung bei therapeuti-
schen Mitteln zwar nicht so rasant wie bei den Impfstoffen, je-
doch gäbe es verschiedenen Medikamente mit überlebensstei-
gernder Wirkung bei akuten Krankheitsverläufen. BMG bietet
an, dazu dem BMI einen Überblick bereitzustellen (erfolgt).
[5 08 [Wiederbelebung des Latvenm Ten
Dieser TOP wurde auf Wunsch BMVI zu Beginn der Sitzung BMVI
BMI
BMG
AA
behandelt.
BMVI stellt den Sachstand und Genese der im November 2020
beschlossenen Arbeitsgruppe „Wiederbelebung des Luftver-
kehrs“ dar. Neben den betroffenen Ressorts sind auch Unter-
nehmen und Verbände aus der Luftfahrt- und Reisebranche
(u.a. BDL) sowie die Bundesländer HE, BY, NW beteiligt. Vo-
raussetzung möglicher Erleichterungen sei es aber, dass die In-
fektionslage eine Durchführung möglich mache.
Entscheidend für die Branche sei es, die Quarantänepflicht
durch ein geeignetes Testregime zu ersetzen.
BMVI werde einen entsprechenden Vorschlag für eine ent-
sprechende Teststrategie für Flugreisen (mit Etablierung von
Flugkorridoren innerhalb und zwischen risikofreien Gebieten)
erarbeiten. Geplant sei es, bis Ende Januar/Anfang Februar
2021 ein belastbares Konzept mit Zeithorizont zu erarbeiten,
um den Unternehmen genügend Vorlaufzeit zu ermöglichen.
Momentane Vorstellung der Branche sei eine sukzessive Wie-
deraufnahme des Luftverkehrs nebst Befreiung von der Qua-
rantänepflicht ab April 2021.
BMI, BMG und AA begrüßen die Initiative im Grundsatz. Im
Hinblick auf andere Verkehrsträger könne dies Modellcharak-
ter (Reiseregime) haben. AA verweist jedoch auch auf div. An-
läufe versch. Länder in den letzten Monaten, entsprechende
Korridore zu etablieren (z.B. ESP), die v.a. eine Aufhebung der
Quarantäne zum Ziel gehabt hätten. Diese Initiativen hätten
jedoch bisher mit Blick auf die Pandemielage stets abgelehnt
werden müssen, davon ist vorerst auch weiterhin auszugehen.
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7 | TOP |Verschiedenes BKAmt
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Schnelltests Altenheimen, Unterstützung durch Bw BKAmt
BKAmt erkundigt sich beim BMVg nach der gezielten Unter-| BMVg
stützung durch Soldaten in Pflegeeinrichtungen.
BMVg berichtet, dass es derzeit eine enge Zusammenarbeit
gebe und zahlreichen Fällen Amtshilfe geleistet werde. Es be-
stehe eine hohe Bereitschaft zur Unterstützung. Soldaten
könnten auch Schnelltestungen durchführen, wenn drei Be-
dingungen erfüllt sind: a) eine gezielte Schulung des Personals,
b) eine enge Begleitung durch Personal der Einrichtungen und
c) die Verantwortung und Haftung der jeweiligen Betreiber.
Einsatz von neuartigen Anterio Nasal Tests in AUT
BMI erkundigt sich, ob neuartige Anterio Nasal Tests, wie in
Österreich in DEU genutzt werden können. Dieser Test sei laut
Herstellerangaben kostengünstiger und einfacher in der An-
wendung. Laut Medien sei dieser in AUT in der Anwendung
und dort auch für die Selbsttestung von Schülern ab dem
18.01. 2021 geplant.
Laut BMG sei für die Anwendung in DEU eine CE-Zertifizie-
rung des Test erforderlich. Nur Tests, die eine Mindestanfor-
derung erfüllen, werden in die Liste des BfArM aufgenommen.
Zusätzlich werden diese durch das PEI evaluiert. Bisher gibt es
keine Tests, die zur Laienanwendung vorgesehen sind. BMG
begrüße jedoch grds. jede Entwicklung zur Vereinfachung und
Erleichterung von Testungen.
Im Nachgang der Sitzung wird BMG Informationen dieser
Testmöglichkeit zur Verfügung stellen (erfolgt).
Il Pedanktsichundbeenderäiestzung | mo | |
Nächste Termine: Anlagen:
19.01.2021, 16:00-18:00 Uhr Anlage 1: Teilnehmerliste
: |Anlage 2: Tagesordnung
Sitzungsleitung: BMI Anlage 3: Protokolle der 50. und 52. Sitzung vom
22.12.2020 und 05.01.2021
gez.
Dr. K!os/ EN