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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lagebilder und Protokolle des Corona-Krisenstabs seit Dezember 2020

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des Innern, für Bau
und Heimat

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BMFSF)J hebt die Corona-Kita-Studie hervor, die vom RKI und
Deutschen Jugendinstitut durchgeführt wird. Bei den Kindern, die
Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindertages-
pflege, Horte und Grundschulen besuchen, sinken Infektionszahlen
langsamer als in Einrichtungen, z.B. für ältere Menschen. Aller-
dings gebe es eine spürbare Absenkung der Infektionen bei den
dortig Beschäftigten. Der deutliche Rückgang der Ausbrüche in
den Gemeinschaftseinrichtungen sei hierauf zurück zu führen.
Impfungen bei den Kontaktpersonen ungeimpfter Kinder seien
demnach geeignet, die Infektionsketten zu durchbrechen. Die
Impfkampagne solle deswegen diese Beschäftigten, die Eltern der
Kinder und Kinder und Jugendliche von 12-18 Jahren in den Fokus
nehmen. Flankierend könne eine bessere digitale Ausstattung in
den Gemeinschaftseinrichtungen geeignet sein, einen (Schul- JBe-
trieb aufrecht zu erhalten.

BMBF fragt nach dem Einsatz von Antikörpertests für asympto-
matisch Genesene. BMBF fragt zudem ob die Schule bzw. die
Schulklasse wissen darf, wer geimpft oder getestet sei, so dass
diese Personen nicht erneut zu testen seien. BMG antwortet, dass
die Höhe der gemessenen Antikörper nach derzeitigem For-
schungsstand, ähnlich wie bei anderen respiratorische Erkrankun-
gen, keine Aussage über die Immunität gebe, der PCR-Test sei in
den Rechtsvorschriften maßgeblich. Laut den CoronaSchutzV der
Länder unterliegen die Geimpften nicht mehr den Auflagen, inso-
fern müsste diese Personengruppe, abhängig von der Corona-
SchutzV des Landes, nicht mehr getestet werden.

Die Teilnehmer bitten BMWi Informationen zum Lüftungspro-
gramm (Fristen, Bürokratieaufwand und Mitteleinsatz des Schul-
trägers) im Nachgang zur Sitzung zur Verfügung zu stellen (An-
lage 4).

Hinsichtlich der Testlogistik verweist BMVI auf die Arbeit der
Taskforce Testlogistik. Die Beschaffung der Test für Schulen liege
in der Verantwortung der Länder, der Bund habe keine Tests für
Schulen beschafft.

fir Risikogebiete N a a we

F |BMG trägt zur aktuellen Situation vor:
Es gebe einen positiven Trend mit rückläufigen Inzidenz-
und Fallzahlen in Europa und Nordamerika
Vsl. werden die Hochinzidenzgebiete LTU und SWE in
KW 22 Woche entlistet.
In Südamerika, in Afrika und einigen Ländern Asiens gebe

es steigende Fallzahlen.
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In GBR liege die Inzidenz bei 33, der Anteil der indischen
Virusmutante liege bei etwa 57 Prozent, in North West
England betrage die Inzidenz 83. Es gebe vermehrt Diskus-
sionen, ob Lockerungen in GBR zurückgenommen werden
müssten.

«e Laut Public Health England sei die Wirksamkeit die Er-
stimpfung gegen die indische Mutante geringer im Ver-
gleich zur britischen Mutation. Die Zweitimpfung sei ge-
nauso gut wirksam.

e In VNM wurde eine neue Mutation festgestellt. Die Inzi-
denz sei von 0,1 auf 2 gestiegen.

« Die WHO änderte die Nomenklatur der Virusvarianten, um
die Staaten, in denen diese Mutanten erstmalig auftraten
nicht zu stigmatisieren. Künftig wird das griechische Alp-
habet zur Unterscheidung der Mutanten verwendet. Danach
heiße die britische Variante B.1.1.7 nun Alpha, die erstmals
in Südafrika entdeckte Mutante B.1.351 wird zu Beta, die
brasilianische Variante P.1 zu Gamma. Folgende, weitere
Namen sind bereits vergeben worden: Delta: B.1.617.2, Ep-
silon: B.1.427/B.1.429, Zeta: P.2, Eta: B.1.525, Theta: P.3,

lota: B.1.526, Kappa: B.1.617.1

  

BMVI weist im Zusammenhang mit der Einstufung von GBR als
Virusvariantengebiets auf den Umzug des europäischen Zentrums
für mittelfristige Wettervorhersagen hin. BMG antwortet, dass
hierzu bereits eine Lösung gefunden sei und bilateral geklärt
werde.

BMAS stellt die Frage nach der Schutzwirkung der ersten und
zweiter Impfung in Abhängigkeit vom Impfintervall bezogen auf
die Mutationen. BMG antwortet, dass keine Abschwächung der
Schutzwirkung bei einer Streckung zwischen Erst- und Zweitimp-
fung bekannt sei. In GBR werden die Vakzine von AstraZeneca
und Biontech/Pfizer verimpft.

BMI führt zu den Regelungen, der auf dieses Jahr verlegten „UEFA
EURO 2020“ aus. BM Seehofer habe entschieden, dass die Fuß-
ball-Europameisterschaft ein sportliches Großereignis sei und im
nationalen Interesse liege. Die Bundesregierung solle die Europa-
meisterschaft für die Teams so organisieren, dass dem Infektions-
schutz gerecht werde — zugleich solle eine Ausnahme in die
CoronaEinreiseV für Spieler, Begleiter und Medien erarbeitet wer-
den.

BK Amt erwähnt Gespräche auf Leitungsebene zu dieser Thematik
und ergänzt, dass diese Ausnahmen für akkreditierte Personen gel-
ten.

BMI hebt hervor, dass es durch diese zu erarbeitende Regelung
nicht zu größeren Reisebewegungen kommen soll und dass diese
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| AA kündigt die Zirkulierung eines entsprechenden Vorschlags im
Krisenstab an.

7 | TOP | Verschiedenes BMAS
BMAS fragt nach dem Umgang mit symptomatischen Geimpften | BMG
bzw. Genesenen. Ist es korrekt, dass sich die Ausnahmen in der
CoronaEinreiseV ausschließlich auf asymptomatische Personen
beziehen und wenn ja, wird Bedarf gesehen, an der Stelle kommu-
nikativ nachzusteuern? BMG antwortet, dass dies korrekt sei; ge-
impfte, genesene und getestete Personen müssten auch asympto-
matisch sein. Nur Personen, die über entsprechende Nachweise
(Impfausweise, Testzertifikate) verfügen, können die Absonderung
verkürzen und können auch befördert werden. Personen, die nicht
absonderungspflichtig sind und Symptome entwickeln, sind ver-

pflichtet, sich unmittelbar bei den entsprechenden Behörden zu
melden. Kommunikativ werde hier ggf. nachgeschärft.

|
IF |HemDr.Klosschließtdiesiumg —383834 | |

 
 
 
      
       
   
     
   
       
 
      
     
   
   
   
   
   

  

Ausnahme den Spielbetrieb der „EURO 2020“sicherstellen soll.
Für die Personengruppe, die in Genuss der Ausnahmeregelungen
kämen, solle ein strenges PCR-Testregime gelten. Ausnahmen für
Fans solle es nicht geben.

BMG stellt die Frage nach dem zeitlichen Ablauf der Ausnahme
der CoronaEinreiseV. BMI betont die Eilbedürftigkeit der Verord-
nung.

AA führt über die Zukunft der Reisewarnung aus. Für jedes Risi-
kogebiet gelte derzeit eine Reisewarnung der Bundesregierung. Für
Gebiete, die kein Risikogebiet sind, werde auf Grundlage der MPK
vom März 2021 von allen nicht-touristischen Reisen abgeraten. Im
Lichte der Öffnung des inländischen und ausländischen Tourismus
und der sofortigen Quarantäne-Freitestungsmöglichkeit bei Rück-
kehr aus einfachen Risikogebieten stelle sich die Frage, inwieweit
die Systematik der Covid-19-bezogenen Reisewarnungen anzupas-
sen sei. AA schlägt eine Anpassung zum 1. Juli 2021 vor: für Hoch-
inzidenz- und Virusvariantengebiete solle eine Reisewarnung fort-
bestehen, für einfache Risikogebiete solle fortan nur noch von Rei-
sen abgeraten werden, für Nicht-Risikogebiete würde die Bundes-
regierung zur besonderen Vorsicht raten bzw. bei Reisehindernis-
sen (wie pandemie-bedingter Reiserestriktionen anderer Staaten)
von Reisen abraten. Die Teilnehmenden stimmen diesem Vorge-
hen zu.
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Nächster Termin: Anlagen:

8. Juni 2021, 16:00-17:00 Uhr Anlage 1: Teilnehmerliste
Anlage 2: Tagesordnung

Sitzungsleitung: BMI Anlage 3: Protokoll der 72. Sitzung vom 27. Mai 2021
Anlage 4: Informationen aus dem BMWi zum Förderpro-
gramm Raumlufttechnische Anlagen

 

ez.
r. Klos
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KriSta 11
Az.: IBP-51000/7#3 VS-NfD

Ergebnisprotokoll

     
 

Anlass: 74. Sitzung des Gemeinsamen Covid-19-Krisenstabs von BMV/BMG
Datum: Ort: Uhrzeit (von - bis):
8. Juni 2021 BMUBMG (VSK) 16:00 — 16:53 Uhr

:Besprechungsleitung: Teilnehmende: Verfasser: . Seite:
Herr Dr. Klos (Anlage 1) Herr Krüger (BMI) Seite 1 von $

Besprechungsergebnisse:

   

    
 
  

      

 
   

  
  
  

Beschluss der Tagesordnung
Genehmig des Protokolls der 73. Sitzung

  
    

          

Ir] Herr Dr. Klos begrüßt die Teilnehmenden.
An der Schaltkonferenz nehmen folgende Ressorts per Video bzw.
Telefon teil: BMI, BMG, BKAmt, BMAS, AA, BMVI, BMvg,

BMI
BMWi und BMF.
Das Protokoll der 73. Sitzung vom 1. Juni 2021 (Anlage 3) wird
genehmigt.

IF] Die Tagesordnung wird in unveränderter Form beschlossen. am ||

Tor) Impfen gegen SARS-CoV-2 BMG/ u
BMI

F |BMG berichtet zum aktuellen Stand der Impfkampagne und zur| BMG
Entwicklung der Impfstoffe: AA
« Am 7. Juni 2021 wurden in DEU 577.653 Impfdosen ver--| BMI
abreicht. Damit seien nun etwa 21,9 Prozent der Gesamt-
. bevölkerung vollständig geimpft. Insgesamt erhielten rund
46,0 Prozent mindestens eine Impfdosis.

IA = Auftrag (Auf: abe, die bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt vom Verantw. zu erledigen ist),
B = Beschluss (verbindliche Einigung z.B. über künftiges Verfahren/Verhalten, Ziel),
E = Empfehlung (unverbindlicher Vorschlag, Auftrag, Hinweis),
F = Feststellung (Information).
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In HB sind über 50 Prozent der impffähigen Bevölkerung

geimpft. BMG ist zuversichtlich, dass mehrere Länder bald
diesen Wert erreichen, die Impfkampagne weiter gut lau-
fen wird und allen Impfwilligen in DEU bis Ende des Som-
mers ein Impfangebot gemacht werden kann. ,

e Am 7. Juni 2021 entfiel die Priorisierung, den Ländern
stehe es jedoch frei, weiter an der Priorisierung festzuhal-
ten. Einige Bundesländer haben entschieden, die Priori-
sierung weiter aufrecht zu erhalten. Impfwillige können
sich um einen Termin zur Impfung bemühen.

e Seit 7. Juni 2021 können sich auch Kinder und Jugendliche
im Alter von 12-16 Jahren um eine Impfung bemühen.

e Ebenfalls seit 7. Juni 2021 beteiligen sich die Betriebs- und
Privatärzte an der Impfkampagne.

e BMG weist darauf hin, dass Impfstoffdosen weiter nicht
im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen, so dass
Impfwillige sukzessive geimpft werden. Darauf werde
kommunikativ hingewiesen.

e Der Impfstoff von CureVac wird vsl. nicht vor August
2021 von der EMA zugelassen.

e Das Vakzin der Unternehmen GlaxoSmithKline/Sanofi
wird vsi. im IV. Quartal 2021 zugelassen werden.

e Der Impfstoff des Unternehmens Johnson und Johnson
wird nach einer noch ausstehenden Qualitätsfreigabe durch
die FDA weiter im Werk Emergent BioSolutions in den

USA produziert und exportiert werden.

«e Bazgl. der Stiko-Empfehlung zur Impfung von Kindern

gebe es einen Entwurf, der vsl. am 9. Juni 2021 veröffent--

licht werde. BMG erwartet, dass die Stiko eine Impfung an
12-16-jährige nicht uneingeschränkt empfehlen werde,
sondern, dass zunächst vulnerable Gruppen (Kinder mit

Vorerkrankungen oder chronisch kranke Kinder) geimpft

werden sollen. BMG betont, dass eine Impfung keine Vo-

raussetzung für die Öffnung der Schulen nach den Som-
merferien sei.

BMG, AA und BMI betonen, dass die Einreise aus Drittstaaten zu
allen Aufenthaltszwecken ab dem I. Juli 2021 Impfschutz durch
die von der EMA anerkannten Impfstoffe voraussetze. AA weist
darauf hin, dass einige Drittstaaten bereits Anfragen zur Anerken-
nung der Impfungen mit nicht-EMA-zugelassenen Impfstoffen
(z.B. Sinovac) an AA gerichtet hätten; es sei davon auszugehen,
dass diese Thematik mit den bevorstehenden Erleichterungen für
touristische Einreisen Geimpfter aus Drittstaaten ab 1. Juli 2021
zunehmend Dynamik entfalten werde. Zudem hebt AA hervor,
dass einige Botschaftsangehörige intemational z.T. andere Impf-
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stoffe erhalten haben; diesbezüglich seien zur Akzeptanz noch Ge-
spräche zu führen, zumal es innerhalb der EU unterschiedliche
Handhabungen gebe, welche Impfstoffe anerkannt werden. BMI
führt zum weiteren Vorgehen aus: die Umsetzung der EU-Rege-
lung in nationales Recht soll auf St-Ebene (vsl. am 14. Juni 2021)
besprochen werden.

 
   
   
      
  

In der 22. KW wurde URY als Virusvariantengebiet ausge-
wiesen.

« In ganz Südamerika seien steigende Fallzahlen zu beobach-
ten. Dies gelte auch für das südliche Afrika. In IND habe
sich die Situation stabilisiert, die Inzidenz belaufe sich auf
etwa 50. Wmgl. habe der konsequente Lockdown zur Ein-
dämmung der Delta-Virusvariante beigetragen.

e In GBR habe man eine Impfquote von 76 Prozent Erstimp-
fungen und rund 50 Prozent vollständig Geimpften. Die In-
zidenz betrage 50, die Delta-Variante sei mit einem Anteil
von 75-100 Prozent dominierend. Laut wissenschaftlichen
Untersuchungen sei die Delta-Variante im Vergleich zur

. Alpha-Variante 50 Prozent übertragbarer. In DEU betrage
der Anteil der Delta-Variante derzeit zwei Prozent. Nur
komplette Impfungen bieten ausreichenden Schutz vor die-
ser Virusvariante.

e Inder EU sinken die Inzidenzzahlen.

.e USA und CAN können wmgl. zeitnah „entlistet‘‘ werden,
da der Inzidenzwert etwa 30 betrage.

e Auch im Westbalkan sinken die Inzidenzzahlen, Kosovo
weise z.B. eine Inzidenz von fünf Prozent auf.

BMI weist auf die geänderte CoronaEinreiseV im Zuge der bevor-
stehenden internationalen Sportgroßveranstaltungen hin. Konsen-
tiert seien Ausnahmen von der Absonderungspflicht für eirien eng
umgrenzten Personenkreis Akkreditierter auch nach Voraufenthalt
in Virusvariantengebieten unter Voraussetzung strenger Schutz-
und Hygienekonzepte sowie täglicher Testung ; Ausnahmen wer-
den auch für hochrangige Diplomaten und Regierungsvertreter vor-
gesehen. Das BMI sieht derzeit keine Möglichkeit, der Bitte des
BMEL nachzukommen, auch Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte
vorzusehen; dies erweitere den angestrebten Personenkreis in nicht
beabsichtigtem Umfang; zudem wurden die offenen Fragen bereits
in einer zwischen BMG, BMI und BMEL abgestimmten Handrei-
chung geklärt. BMG hebt die Gültigkeit der Absonderungspflicht
hervor (28. Juli 2021).
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BMG berichtet zu den geplanten Änderungen der TestV im Hin-
blick auf weitere Testmethoden, die veränderte Vergütung sowie
die Möglichkeit zu stringenteren Kontrollen. BMG ist optimistisch,
dass die Ressortabstimmung noch in der 23. KW erfolgen kann.

BMVg hebt hervor, dass diese Erkenntnisse helfen, um für ein
mögliches Ausbruchsgeschehen im kommenden Herbst/Winter ge-
wappnet zu sein. BMAS sichert zu, die Entwicklungen weiter zu
beobachten.

AA stellt die Anpassung der Systematik der Covid-19-bedingten
Reisewarnung vor (siehe Anlage 4). Und bittet um eine Rückmel-
dung zum Beschlussvorschlag bis 9. Juni 2021.

BKAmt weist auf einen Leitungsvorbehalt hin. BMWi unterstützt
den Vorschlag. Alle Ressorts werden gebeten, eine Rückmeldung
zu geben.

Testen auf SARS-CoV-2, Meldesystem der Corona-Testzen-

BMAS berichtet zur Frequenz der Testungen, zu diagnostizier-
ten/bestätigten Fällen sowie zur Kosten-Nutzen-Analyse.

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Es wurde sich an die nationale Teststrategie gehalten und
in der ArbSchutzV umgesetzt: danach solle mind. zweimal
pro Woche getestet werden, da dies dazu beitrage, die In-
fektionen am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Zu bestätigten Fallen liegen keine Zahlen vor, da diese
nicht meldepflichtig seien.

Seit November 2020 stiegen die Infektionszahlen in den
Betrieben/Unternehmen. Rückgänge gab es lediglich zu
Weihnachten 2020 und Ostern 2021. Seit KW 18 fallen die
Inzidenzzahlen in den Betrieben/Unternehmen.

Derzeit bieten 91 Prozent der Betriebe/Unternehmen eine
Testung an.

Etwa 40 Prozent der Patienten in Intensivstationen seien im
berufsfähigen Alter zwischen 30-65 Jahren.

Laut einer neuen Umfrage seien 80 Prozent der Beschäftig-
ten mit den Arbeitsschutzmaßnahmen zufrieden, fünf Pro-
zent geben an, diese nicht zu befürworten und 15 Prozent
wünschen sich weitergehende Arbeitsschutzmaßnahmen.
Im Ergebnis werden die Tests für ein sinnvolles Mittel zur
Eindämmung Pandemie angesehen.
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Fortsetzung EpiLage

F |BMG und BMI stellen fest, dass die fortgesetzte Feststellung der
epidemischen Lage von nationaler Tragweite für den Erlass ent-
sprechender Rechtsverordnungen Bedingung sei. Die Bundesnot-
bremse laufe vs!. am 30. Juni 202] aus — dies sei getrennt zu sehen
von der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Trag-
weite. Weiterhin gelten werde die SchutzmaßnahmenAusnahmeV,
nach der Länder Schutzmaßnahmen treffen können. Die Anwend-
barkeit der $$ 28a (Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinde-
rung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-
19) und 36 (Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Un-
ternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung) seien bis-
lang an die Feststellung zur epidemischen Lage geknüpft. Insoweit
bestehe insbesondere mit Blick auf die effektive Verhinderung des
Eintrags aus Virusvariantengebieten Rechtssetzungsbedarf hin-
sichtlich einer Entkoppelung von der epidemischen Lage von nati-
onaler Bedeutung (noch in dieser Legislaturperiode).

7 | TOP |Verschiedens . BMI
Digitaler Impfnachweis. Bericht des BSI BMG
BMI betont, dass das BSI am 4. Juni 2021 eine Freigabe für die
Version 1.| gegeben hat. Dies sei ein wichtiger Erfolg für das Pro-
jekt im BMG. BMG bestätigt, dass der Roll-out bis Ende Juni 2021
erfolgen wird. |

     
   
     
   
   
   
   
   
   
     
    
 
 
  

   
  

 
   
 

  
 
   
 
 
 

   

DE BEE
| F |HerrDr. Klosschließtdie Sitzung —[——n |

Nächster Termin: Anlagen:

15. Juni 2021, 16:00-17:00 Uhr Anlage 1: Teilnehmerliste
Anlage 2: Tagesordnung

Sitzungsleitung: BMG Anlage 3: Protokoll der 73. Sitzung vom 1. Juni 2021
Anlage 4: Lockerung der COVID-19-Reisewarnung v. 7.
Juni 2021

 

ez.
BEE D-. <ıo:
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Az.: IBP-51000/743 VS-NfD

Ergebnisprotokoll

Anlass: 75. Sitzung des Gemeinsamen Covid-19-Krisenstabs von BMU/BMG

Datum: Ort: Uhrzeit (von - bis):
15. Juni 2021 BMUBMG (VSK 16:00 — 16:45 Uhr

 

Besprechungsleitung: Teilnehmende: Verfasser: Seite:
(Anlage 1) Herr Krüger (BMI) Seite | von 5

Besprechungsergebnisse:

  

 
   

  

Top |Begrüßung und Abfrage der Teilnehmenden
Beschluss der Tagesordnung
Genehmi des Protokolls der 74. Sitzung

be 2:8: sie Teitnehmenden.

An der Schaltkonferenz nehmen folgende Ressorts per Video bzw.
Telefon teil: BMI, BMG, BKAmt, BMAS, AA, BMVI, BM\Vg,
BMWi, BMF sowie BMFSFJ.

      
  

u
E
an

   
   

Das Protokoll der 74. Sitzung vom 8. Juni 2021 (Anlage 3) wird
genehmigt.

Die Tagesordnung wird in unveränderter Form beschlossen. BMG ı

TOP |Impfen gegen SARS-CoV-2
BMI

BMG berichtet zum aktuellen Stand der Impfkampagne und zur| BMG
BMFSFJ

    

Entwicklung der Impfstoffe:

 
   
   
 

e BMG hebt hervor, dass in der 23. KW an drei Tagen hin-
tereinander über eine Million Menschen in DEU geimpft.
worden seien und das sich. seit-dem 7. Juni 2021 auch die

fkampagne beteiligen.

 
   
   
 

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Q

   

Betriebs- und Privatärzte an der Im

"A = Auftrag (Aufpabe, die bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt vom Verantw. zu erledigen ist),

B = Beschluss indliche Einigung z.B. über künftiges Verfahren/Verhalten, Ziel),

E= Empfehlung unverbindlicher Vorschlag, Auftrag, Hinweis),
F = Feststellung (Information).
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