240708-003-gemeinsamer-corona-krisenstab-bmg-bmi-protokolle-50-100-teilgeschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lagebilder und Protokolle des Corona-Krisenstabs seit Dezember 2020“
RB Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat VS - Nur für den Dienstgebrauch | Seite 4 von 4 der Verbreitung um einzelne Cluster, eine regionale Verteilung sei nicht erkennbar. «e In DEU werde in Kürze ein Anstieg der Delta-Variante auf etwa 10-20 Prozent erwartet. ®e InGBR gebe es landesweit eine Inzidenz von 100, in North West England eine Inzidenz von 230, in London von etwa 100. Von Interesse sei die Anzahl der Hospitalisierungen, die im Zuge der dominierenden Delta-Variante einher gehen. Im Moment liegen dazu noch keine belastbaren Zahlen vor. «e RUS habe eine Gesamtinzidenz von 76, Moskau von 310 und St. Petersburg von 126. BMG weist auf die schlechte Datenlage hin. Gesicherte Angaben zum Anteil der Virusvarianten liegen nicht vor. e PRT weise eine Inzidenz von 73 auf, in Lissabon gebe es einen Wert von 179 und in der Algarve von 117. Die anderen Regionen des Landes haben Inzidenzwerte zwischen 20 und 30. In Lissabon gebe es einen Anteil der Delta-Variante von 60 Prozent. e BMG weist darauf hin, dass eine regionale Betrachtung in der Vergangenheit, wie z.B. bei der Entscheidung zu GBR, nicht vorgenommen wurde. Daher plädiert BMG dafür, es bei einer Ländereinstufung zu belassen. BMAS fragt, ob die Hospitalisierung sich in den Ländern mit höherer Delta-Variante ebenfalls erhöhe. BMG antwortet, dass die Delta-Variante 40-60 Prozent übertragbarer sei als der Wildtyp des Virus. Laut ersten Erkenntnissen könne es zu einem schwereren Krankheitsverlauf als bei der Alpha-Variante führen. BMG teilt die Sorge, dass sich die Delta-Variante bei ungeimpften Personen in Innenräumen schneller ausbreiten werde. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, den Anteil der Delta- Variante so lange wie möglich gering zu halten. AA bittet BMVI und BMWi, vor dem Hintergrund der im Zuge der Fußball-EM stattfindenden Reiseströme, die Entwicklungen in St. Petersburg und DEU im Blick zu behalten und nach Möglichkeit quantitative Daten.zu Reisebewegungen nach/aus RUS bzw. PRT zur Verfügung zu stellen. BMI stimmt zu und gibt zu bedenken, dass es bei einer regionalen Einstufung zu Verdrängungs- und Ausweicheffekten von Reisenden kommen werde. BMI weist ferner darauf hin, dass eine Regionalisierung Vollzugsprobleme bei den grenzpolizeilichen Kontrollen nach sich zöge, weil eine Zuordnung der Reisenden zu einzelnen Regionen nicht möglich ist (gleiches gilt für Beförderer im Hinblick auf die Durchsetzung der Beförderungsverbote). Die rasche Befassung über die künftige Handhabung mit LUX, RUS und PRT sei geboten, da es derzeit noch Möglichkeiten zur
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Umsteuerung von Reiseplänen bei einer entsprechenden
Ausweisung als Virusvariantengebiete gebe. BMI sieht dringenden
Handlungsbedarf bei PRT und RUS (besonders Moskau und St.
Petersburg). BMI und BMG sprechen sich, auch vor dem
Hintergrund der fehlenden Kontrollierbarkeit, gegen eine regionale
Betrachtung aus. BKAmt schließt sich grds. der Haltung an und
will die Einzelfälle in der kommenden Sitzung AG Risikogebiete
besprechen. BMI fügt an, dass eine möglichst rechtssichere Lösung
angestrebt werden sollte. AA weist darauf hin, dass bzgl. möglicher
VVG-Einstufungen von PRT und RUS zunächst weitere AA-
Leitungsbefassung ausstehe.
BMVI verweist auf die Absprache zwischen BMG und BMVI bei
der Überarbeitung der CoronaEinreiseV im vergangenen Monat,
nach der die Einstufung von EU-MS als Virusvariantengebiet auf
maximal 14 Tage zu befristen ist. Gleiches gilt für eine
Anschlussbefristung bei Aufrechterhaltung der Einstufung —
ebenfalls für maximal 14 Tage.
Hintergrund: Art. 21 Abs.1 VO (EG) 1008/2008 legt fest, dass
Einschränkungen von Verkehrsrechten gegenüber anderen EU-MS
in besonderen Fällen zulässig sind. Diese Maßnahmen zur
Einschränkung des Luftverkehrs müssen gegenüber der KOM
notifiziert werden, dürfen höchstens 14 Tage Geltung haben und
können danach mit Zustimmung der KOM für weitere Zeiträume
von höchstens 14 Tagen verlängert werden. Als das
Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten noch separat in
der CoronaSchV geregelt war, wurde daher im Auftrag des BMG
bei jeder Verlängerung der CoronaSchV um 14 Tage ein
Notiftzierungsschreiben an die KOM versendet.
Durch die Zusammenführung der CoronaSchV und
CoronaEinreiseV ist im Ergebnis die zeitliche Befristung der
beschränkenden Maßnahmen von 14 Tagen nicht mehr
gewährleistet und so die Vereinbarkeit mit der VO (EG) 1008/2008
nicht gegeben. Es hat deshalb die Absprache zwischen BMG und
BMVI gegeben, dass die Einstufung von EU-MS als
Virusvariantengebiet zukünftig nur noch auf höchstens 14-Tage
befristet erfolgt und erforderlichenfalls für jeweils 14 Tage
verlängert wird. Dies würde dann entsprechend gegenüber der
KOM im Auftrag des BMG notifiziert werden:
TOP | Verschiedenes
Einreise von geimpften Personen, Ausnahmen für ungeimpfte
Personen
BMI informiert über die ab 25. Juni 2021 geltende grundsätzliche
Möglichkeit der Einreise von
g eimpften Personen aus Drittstaaten
R Bundesministerium
des Innern, für Bau
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|__1 F [Herr Dr. Klos schließt ie zung —38343.| |
Nächster Termin: Anlagen:
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in die EU. Im Zuge der Umsetzung kamen Fragen zum Umgang zu
begleitenden Einreisen von ungeimpften Personen, wie
Schwangeren und Kindern auf. Im Ressortkreis wurde sich darauf
verständigt, dass Einreisen von Kindern unter 12 Jahren in
Begleitung geimpfter Eltern möglich seien, denn diese benötigen
i.d.R. eine Betreuung. Für Kinder im Alter von 12-18 Jahren und
für Schwangere seien Einreisen, aus Gründen des
Infektionsschutzes nicht möglich. Dies gelte nicht für geimpfte
Personen, für Personen aus Drittstaaten, die auf der Positivliste
stehen und für Personen, die einen wichtigen Einreisegrund
verfolgen.
29. Juni 2021, 16:00-17:00 Uhr Anlage 1: Teilnehmerliste
Anlage 2: Tagesordnung
Sitzungsleitung: BMG ‘Anlage 3: Protokoll der 75. Sitzung vom 15. Juni 2021
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F |Die Tagesordnung wird in der unveränderten Form beschlossen] BMG
(Anlage 2).
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KriSta 11
Az.: IBP-51000/7#3 VS-NfD
Ergebnisprotokoll
Anlass: 77. Sitzung des Gemeinsamen Covid-19-Krisenstabs von BMV/BMG
Datum: Ort: Uhrzeit (von - bis):
29. Juni 2021 BMUVBMG (VSK) 16:00 — 17:16 Uhr
Besprechungsleitung: Teilnehmende: Verfasser: Seite:
(Anlage 1) Herr Krüger (BMI) Seite | von 6
Besprechungsergebnisse:
Beschluss der Tagesordnung
ng des Protokolls der 76. Sitzung
An der Schaltkonferenz nehmen folgende Ressorts per Video bzw.| BMG
Telefon teil: BMI, BMG, BKAmt, BMAS, AA, BMVI, BM\Vg,
BMWi und BMF.
Das Protokoll der 76. Sitzung vom 22. Juni 2021 (Anlage 3) wird alle
genehmigt.
BMG berichtet zum aktuellen Stand der Impfkampagne und zur
Wirksamkeit der Impfstoffe gegen die Delta-Virusvariante:
e Mit Stichtag 28. Juni 2021 sind gut 29 Mio. Personen (35,8
Prozent der Gesamtbevölkerung) vollständig geimpft.
Insgesamt haben gut 44 Mio, Personen (54,0 Prozent) in
"A = Auftrag (Aufpabe, die bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt vom Verantw. zu erledigen ist),
B = Beschluss (verbindliche Einigung z.B. über künftiges Verfahren/Verhalten, Ziel),
E = Empfehlung (unverbindlicher Vorschlag, Auftrag, Hinweis),
F = Feststellung (Information). -
B
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- wirksam bei der Bildung von Antikörpern. Die
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DEU mindestens eine Impfdosis erhalten. Proportional zur
Bevölkerung werde mit diesem Fortschritt die
Impfgeschwindigkeit der USA überholt,
BMI weist auf ein mögliches Abflachen der
Impfbereitschaft hin. Zum Teil wurden Impftermine nicht
wahrgenommen, was bei den niedrigen Inzidenzen in DEU
möglicherweise darauf zurückzuführen sei, dass die
Menschen keine Notwendigkeit mehr in einer Impfung
sehen. BMG unterstreicht, dass die Notwendigkeit für eine
Impfung durch die Ausbreitung der Delta-Virusvariante s
dringend wie noch nie sei.
Die Ausbreitung der Delta-Virusvariante könne durch eine
dezidierte Kontaktverfolgung, eine rasche, an die
Herdenimmunität reichende Impfkampagne und das
Verhindern von Reiseaktivitäten aus den Ländern, in
denen die Delta-Variante bereits dominiere, verlangsamt
werden.
Laut neusten Studien seien heterologe Impfserien mit
mRNA-Impfstoffen nicht nur gut verträglich, sondern auch
Immunogenizität von homologen und heterologen
Impfserien sei robust. Die Impfwirkung halte mindestens
sechs Monate an.
Es werde aktuell geprüft, ab wann
Auffrischungsimpfungen notwendig werden.
Um die Impfwilligkeit in der Bevölkerung weiter auf
einem hohen Niveau zu halten, erfolgen gezielte
Kampagnen in der Öffentlichkeitsarbeit, auch durch das
BPA.
BMG betont, dass keine Impfpflicht geplant sei, gibt aber
zu bedenken, dass bei einem Anstieg der Fallzahlen ggf.
Maßnahmen (non-pharmaceutical interventions) getroffen
werden müssten.
Der Schutz der mRNA- und Vektorimpfstoffe vor einer
Infektion mit der Delta-Variante scheint etwas geringer zu
sein, so die Ergebnisse erster publizierter Studien aus
Großbritannien: diese sinke sie beim Impfstoff von
BiotNTech/Pfizer auf 87,9 Prozent, bei AstraZeneca auf
59,8 Prozent nach der zweiten Impfung.
Die Schutzwirkung nach der Erstimpfung betrage bei
beiden Impfstoffen etwa 33 Prozent.
Zweifach Geimpfte haben eine sehr geringe
Wahrscheinlichkeit, einen schweren Krankheitsverlauf zu
erleiden.
Die Hospitalisierungsrate sei in GBR derzeit geringer im
Vergleich zum früheren Ausbruchsgeschehen.
R Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat VS - Nur für den Dienstgebrauch Seite 3 von 6 e BMG macht auf eine Änderung der Coronavirus- Meldepflichtverordnung aufmerksam, nach der nun die Hospitalisierungsrate durch die Krankenhäuser aktiv gemeldet werden soll. BKAmt fragt, ob beim wöchentlichen RKI-Situationsbericht auch eine Differenzierung nach den verschiedenen Impfstoffen möglich sei: bei welchen Impfstoffen komme es zu Impfdurchbrüchen? BMG antwortet, dass die Impfstoffe sehr effektiv seien. BMG sagt zu, bzgl. einer Differenzierung beim RKI nachzufragen. (Nachtrag: wird ab dem 7.Juli im Bericht aufgenommen). BMI ist der Ansicht, dass das Aufrechterhalten Impfbereitschaft in der Bevölkerung nicht nur alleine durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden können und regt an, ressortübergreifend in einer Arbeitsgruppe nach Möglichkeiten zu suchen, Anreize für das Impfen zu schaffen. BMG stimmt dem Vorschlag zu. Festiegung von Risikogebieten / Besorgniserregende Li Virusvarianten („Variants of Concern“ 56) als Risikogebiete gelistet. in diesem Zusammenhang nach der Handhabung des Inlandskriteriums, in das die absolute und relative Betrachtung einfließen müsse. AA BMG führt zu diesem Thema aus: Seit dem 29. Juni 2021 gelten PRT und RUS als Virusvariantengebiete. In Moskau und St. Petersburg traten verschärfte Schutzbestimmen in Kraft. In PRT gebe es einen Anteil der Delta-Virusvariante von 55 Prozent, das Ausbruchsgeschehen konzentriere sich auf die Regionen Lissabon, Alentejo und Algavre. Allgemein steige der Anteil der Delta-Variante in Europa bei noch niedrigen Inzidenzen. Vermutlich werde die Delta-Variante im August 2021 dominierend sein. In IDN gebe es einen sehr starken Anstieg der Inzidenzen bei einer geringen Impfquote. Auch in ISR steigen die Fallzahlen aufgrund der Delta- Variante. “ Womöglich werden einzelne Gebiete in NOR und SWE sowie die Balearen (Inzidenz 47) und Kanaren (Inzidenz
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macht auch darauf aufmerksam, dass einige EU-Mitgliedsstaaten
über keine größere weiße Flotte für den Regierungsflugbetrieb
verfügen und zum Reisen für Ratsgespräche Z.T.
Linienflugverbindungen über Frankfurt am Main nutzen. Ganz
konkret betreffe dies in der kommenden Woche eine PRT
Ministerdelegation zwecks Teilnahme an einer informellen
Ratstagung in Laibach im Rahmen der slowenischen
Ratspräsidentschaft. Durch das mit der VVG-Einstufung
einhergehende Beförderungsverbot aus PRT sei derzeit kein
Transit via Frankfurt möglich. Hierfür müsse eine Lösung
gefunden werden. BMG sagt zu, pragmatische EinreiseVO-
Auslegungsmöglichkeiten zur Befreiung vom Beförderungsverbot
für hochrangige politische Delegationen zu prüfen. Es stelle sich
die Frage, ob die 72-Stunden-Regelung auch analog für einen
Transit von 72-Stunden angewandt werden könne.
BMI und BMVg plädieren dafür, die Ausbreitung der Delta-
Variante so lange wie möglich durch Maßnahmen zu
verlangsamen. Bei der Betrachtung von Virusvariantengebieten sei
bei dem aktuell sehr reduzierten Infektionsgeschehen in DEU
möglichst jedweden Eintrag aus den Nachbarländen zu
verhindern. BMG ergänzt, dass bei der Betrachtung neben den
relativen und absoluten Zahlen auch die Hygiene- und
Schutzmaßnahmen sowie die Durchimpfungsraten in den
betreffenden Ländern miteinbezogen werden. Auch AA spricht
sich dafür aus, die Spezifikation des Inlandskriteriums anzupassen,
da die betreffenden Länder mitunter einen gleich hohen relativen
Anteil an der Delta-Variante haben wie DEU und somit ein
wichtiger Unterscheidungsgrund entfalle. BMG antwortet, dass
diese Fragen und die Anpassung des Inlandskriteriums in der
kommenden Sitzung der AG Risikogebiete besprochen werde.
BMI berichtet zur anstehenden Erweiterung der EU Positivliste. Im
AStV werden elf Staaten zur Aufnahme auf die Positivliste
vorgeschlagen, DEU unterstützt aktiv die Aufnahme von neun
Staaten: ARM, AZE, BIH, BRN, JOR, CAN, KOS, MDA und
MNE. Nicht unterstützt wird die Aufnahme von QAT und SAU.
RWA verbleibt auf der Positivliste, obwohl sich DEU für eine
Streichung einsetzte. BEL übermittelte eine Liste von 27 Staaten,
die dort als Virusvarianten- und Hochrisikogebiete gelistet seien,
um eine Abstimmung zur einheitlichen Handhabung der
Notbremse zu bitten.
wurden (für jede Impfung erfolgt die Ausstellung eines Zertifikats).
TOP | Verschiedenes
Digitales Impfzertifikat für Genesene
BMG führt aus, dass bisher 40 Mio. Impfzertifikate ausgestellt
Test- und Genesenenzertifikate können über die CWA oder die
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CovPass-App eingepflegt werden. Genesene erhalten die
Zertifikate über die Arztpraxen — bei den Apotheken müssen noch
Anpassungen in der IT-Infrastruktur vorgenommen werden.
BMI fragt, wie Betroffene an das Genesenenzertifikat kommen,
wenn sie einen PCR-Test ohne Digitalcode haben und ob dieses
innerhalb Europas anerkannt werde. BMG antwortet, dass es kein
EU-einheitliches Vorgehen in Bezug auf die Anerkennung einer
Impfung bei Genesenen gibt. Damit sei nicht sichergestellt, dass
ein solches nationales Zertifikat überall in Europa anerkannt werde.
Betroffene können proaktiv Arztpraxen oder Apotheken aufsuchen
und die Nachweise vorlegen, auf deren Grundlage sie ein
Genesenenzertifikat erhalten. BMI stellt betont, dass es hierzu
einer einheitlichen Sprachregelung und einer Bürgerinformation
bedarf. Die Gruppe der etwa drei Mio. genesenen Personen in DEU
sollte einen Überblick dazu bereitgestellt bekommen, welche
Länder diese Zertifikate anerkennen und welche nicht. BMG
verweist auf die EU Reopen Platform https://reopen.europa.eu/de,
auf der sich die Betroffenen informieren können und schlägt vor,
die entsprechenden Informationen in die Reisehinweise der
Bundesregierung auf den Seiten des AA zu hinterlegen. AA weist
darauf hin, dass die Reise und Sicherheitshinweise täglich
aktualisiert werden und die Information zu Genesenenzertifikaten
innerhalb der EU-Staaten abgefragt und ggf. aktualisiert wird.
Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 16. Juni
20221 - Maßnahmen für Reiserückkehrende - hier:
insbesondere Umsetzung Ziffer 6
BPOL kontrolliert an den luft- und seeseitigen Schengen-
Außengrenzen die Einhaltung der Maßgaben der Coronavirus-
Einreiseverordnung (insbes. Digitale Einreiseanmeldung sowie
Test-, Genesenen- und Impfnachweise in Abhängigkeit der
Ausweisung der pandemischen Risikogebiete) und das
pandemische Einreiseregime aus Drittstaaten nach der EU-
Ratsempfehlung (2020/912) im Rahmen der systematischen
Einreisekontrollen.
An den grenzkontrollfreien Schengen-Binnengrenzen kontrolliert
die BPOL die Einhaltung der o.a. Maßgaben der Coronavirus-
Einreiseverordnung stichprobenartig und erforderlichenfalls
intensiviert im Rahmen ihrer grenzpolizeilichen Schleierfahndung.
BPOL ist ohnehin bereits seit geraumer Zeit gebeten, von den nach
der Coronavirus-Einreiseverordnung eingeräumten
„Kontrollbefugnissen“ (d.h. . Kontrolle der Digitalen
Einreiseanmeldung/Ersatzmitteilung und Nachweisen) umfassend
Gebrauch zu machen.
Mit Blick auf die Sommer-/Urlaubs-/Ferienreisezeit und
anschließende Rückreisen nach DEU sowie die besorgniserregende
AR Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat VS - Nur für den Dienstgebrauch Seite 6 von 6 Ausbreitung der Delta-Virusvariante wird die BPOL (im Sinne der 0.a. GMK-Beschlusslage und ChefBK/CdS-VSK) ermeut entsprechend sensibilisiert und um verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen der Coronavirus- Einreiseverordnung gebeten. BMG kündigt an, zum Thema Schnelltests und Delta-Variante eine Anlage zum Protokoll beizufü Nächster Termin: 6. Juli 2021, 16:00-17:00 Uhr Anlage 1: Teilnehmerliste Anlage 2: Tagesordnung Sitzungsleitung: BMI Anlage 3: Protokoll der 76. Sitzung vom 22. Juni 2021 Anlage 4: Informationen des BMG zum Thema Schnelltests und Delta-Virusvariante e2z. KEN. «:o-
AR Bundesministerium " des Innern, für Bau und Heimat VS - Nur für den Dienstgebrauch KriSta 11 Az.: IBP-51000/7#3 VS-NfD Ergebnisprotokoll Anlass: 78. Sitzung des Gemeinsamen Covid-19-Krisenstabs von BMVBMG Datum: Ort: Uhrzeit (von - bis): 06. Juli 2021 BMUBMG (VSK 16:00 — 17:09 Uhr Besprechungsleitung: Teilnehmende: Verfasser: Seite: Herr Schultz (Anlage 1) Herr Krüger (BMI) Seite 1 von 6 (BMI) Besprechungsergebnisse: An der Schaltkonferenz nehmen folgende Ressorts per Video bzw.| BMG Telefon teil: BMI, BMG, BKAmt, BMAS, AA, BMVI, BMVs, BMI BMG BMWi, BMF und BMFSFJ. Das Protokoll der 77. Sitzung vom 29. Juni 2021 (Anlage 3) wird| alle genehmigt. Die Tagesordnung wird in der unveränderten Form beschlossen (Anlage 2). Impfdosen verabreicht. Damit sind nun insgesamt 32,6 Mio Personen in DEU (393 Prozent der Gesamtbevölkerung) vollständig geimpft. "A = Auftrag (Aufgabe, die bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt vom Verantw. zu erledigen ist), B = Beschluss indliche Einigung z.B. über künftiges Verfahren/Verhalten, Ziel), E=- Empfehlung unverbindlicher Vorschlag, Auftrag, Hinweis), F = Feststellung (Information).