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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lagebilder und Protokolle des Corona-Krisenstabs seit Dezember 2020

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und Heimat

VS-NfD

KriStall
Az.: IBP-51000/7#3 VS-NfD

Ergebnisprotokoll

     
  

Anlass:
66. Sitzung des Gemeinsamen Covid-19-Krisenstabs von BM/BMG

Datum: Ort: Uhrzeit (von - bis):
13. April 2021 BMVBMG (VSK) 16:00 — 16:55 Uhr

Besprechungsleitung: Teilnehmende: Verfasser: Seite:
Herr Dr. Klos (BMG) siehe Anlage 1 Herr Krüger (BMI) 1von5

Besprechungsergebnisse:

TOP | Begrüßung und Beschluss Tagesordnung/
ara ——— des Protokolls der 65. Sitzung
| F [He Dr. Klos [Herr Dr. Klos begrüßt die Teilnehmenden. | die Teilnehmenden.
An der Videoschaltkonferenz nehmen folgende Ressorts teil: BMI, BE
BMG, BKAmt, BMAS, AA, BMVI, BMVg, BMWi und BMF.
Die Tagesordnung wird in unveränderter Form beschlossen| BMI
(Anlage 2).
Das Protokoll der 65. Sitzung vom 6. März 2021 wird
ohne Änderungen beschlossen (siehe Anlage 3).

| 2 |Top Informationen zu Impfungen gegen SARS-CoV-2 BMG | |

BMG berichtet zum Sachverhalt. BMG
BMG führt zu den Entwicklungen beim Thema Impfungen, zu AA
Ausnahmen von Quarantäne-Maßnahmen für genesene/vollständg]| BMI
geimpfte Personen sowie zu Virusvarianten aus: '
9 A= Auftrag (Aufgabe, die bis zu eine = Auftrag (Aufgabe, die bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt vom Verantw. zu erledigen ist),
B = Beschluss (verbindliche Einigun, rl über künftiges Verfahren/Verhalten, Ziel),
E= Fee unverbindlicher Vorschlag, Auftrag, Hinweis),

F = Feststellung (Information).

    
    
     
     
      

  

   
   
         
   
    

e Die US-Gesundheitsbehörden empfehlen, das Impfen mit
dem Impfstoff des Unternehmens Johnson & Johnson
vorübergehend auszusetzen. Bei sechs Menschen in den

   

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USA seien nach der Impfung Sinusvenenthrombosen
diagnostiziert worden. In drei Fällen sei zusätzlich eine
Thrombozytopenie, also ein Mangel an Blutplättchen,
aufgetreten. Es handele sich um Frauen im Alter zwischen
18 und 48 Jahren. Aus diesem Grund verzögere Johnson &
Johnson die Auslieferung seines Impfstoffs in Europa.

e Zum heutigen Tag erhielten 13.567.815 Personen in DEU
eine Impfung, das entspreche etwa 16,3 Prozent der
impffähigen Bevölkerung. BMG ist zuversichtlich, dass bis
Ende April .2021 20 Prozent der Bevölkerung in DEU eine
Erstimpfung erhalten haben werden. Etwa 6,25 Prozent der
impffähigen Bevölkerung erhielten bereits ihre
Zweitimpfung. Mit der Einbindung der etwa 45.000
Arztpraxen verspreche sich BMG eine Steigerung des
Impffortschritts: in KW 15 erhielten die Arztpraxen über 1
Mio. Impfdosen, die Impfzentren 2,25 Mio. Vakzine.

e Nach RKI-Empfehlung sei das Risiko einer
Virusübertragung durch vollständig geimpfte Personen
mindestensl4 Tagen nach der Zweitimpfung deutlich
reduziert. Der Schutz sei ähnlich hoch, wie nach der
Genesung einer PCR-positiv bestätigten SARS-CoV-2
Infektion , so dass Für Genesene und vollständig geimpfte
Personen können daher die Quarantäne-Regelungen
wegfallen. Bei Voraufenthalt in Virusvarianten-Gebieten
bleibt es jedoch bei der Notwendigkeit einer Quarantäne, da
bestimmte Virusvarianten auch zu einer geringeren
Wirkung des Impfschutzes führen könnten.

e Nach einer aktuellen Studie aus ISR könne die
südafrikanische Variante B.1351 den Schutz der Impfung
des Impfstoffess von Biontech in einigen Fällen
durchbrechen. Diese Entwicklung werde weiter beobachtet.

“ e Das Senken der Infektionszahlen sei weiter sehr wichtig, da
somit auch die Verbreitung und das Entstehen von
Virusvarianten besser unter Kontrolle zu halten sei. Dazu
seien Lockdown-Maßnahmen ein geeigneter Weg, um die
Kontakte zwischen den Menschen zu reduzieren.

 
       
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
         
     
   
     
      

AA berichtet vom Rückgang der Bereitschaft in der eignen
Belegschaft, sich mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen zu
lassen und fragt nach dem weiteren Vorgehen hinsichtlich der
Befreiung von der Quarantäne-Maßnahmen für vollständig
Geimpfte: werde dies in die Novelle des Infektionsschutzgesetzes
eingearbeitet oder in eine Muster-Quarantäne-Verordnung? BMG
antwortet, dass die CoronaEinreiseV und CoronaSchutzV.
möglichst in der 17./18. KW angepasst werden.

 
   
     
         
 

BMI begrüßt, dass das BMG plane die neuen Empfehlungen zur
Quarantäne für vollständig Geimpfte und Genesene im Rahmen der
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Überarbeitung der CoronaEinreiseV berücksichtigen und dieses im
Rahmen der GMK auch ansprechen werde. Eine Anpassung. der
Muster-QuarantäneV werde daher nicht mehr erfolgen, was man
auch im Kreis der Innen-Staatssekretäre den Ländern mitteilen
werde.

BMG berichtet, dass für Menschen, die eine PCR-bestätigte
Corona-Infektion durchgemacht haben, eine einmalige Impfung
sechs Monate nach der Infektion empfohlen wird. BMI fragt, ob
für Menschen, die eine Corona-Infektion ohne Symptome
durchgemacht haben, ggf. eine Impfung zu einem früheren
Zeitpunkt möglich und empfehlenswert sei. BMG antwortet, dass
die STIKO-Empfehlung an dieser Stelle auf einen positiven PCR-
Test abstelle, nicht den Krankheitsverlauf.

AA weist auf den Umstand hin, dass digitale „grüne Zertifikate“,
die durch einen Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung
das Reisen und den Alltag erleichtern sollen, gegenseitig durch die
Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Eine Impfung solle nur mit
einem in der EU zugelassenen Impfstoff anerkannt werden. HUN
habe allerdings den Impfstoff von Sinopharm zugelassen, der nicht
von der EMA zugelassen wurde. BMI fragt in diesem
Zusammenhang, ob auf dem Zertifikat der Impfstoff benannt
werde. BMG antwortet, dass im analogen Impfpass, der dem
Zertifikat zu Grunde liegt, dokumentiert wird, welcher Impfstoff
genutzt wurde. Auf EU-Ebene werde derzeit die Verordnung zum
Digital Green Certificate auf der Ebene des AStV behandelt.
Anschließend haben die Mitgliedsstaaten die nationale Umsetzung
der m binnen drei Monate sicherzustellen.

Fr a — zu Einreise- und Grenzkontrollregime BMG/ us
Kay

BMG berichtet zur Festlegung von Risiko, Hochrisiko- und
Virusvariantengebieten. .

BMG führt aus, dass es in LUX, AUT und ITA eine Stabilisierung
bei der 7-Tage-Inzidenz um 200 gebe. GBR habe seit einiger Zeit
eine Inzidenz von etwa 25, eine Ausstufung als Risikogebiet in
dieser Woche wird vsl. erfolgen. Im Departement Moselle sei der
Anteil der südafrikanischen Virusvariante bei etwa 27 Prozent, im
angrenzenden SL bei sechs Prozent und in LUX bei 15 Prozent.

 
       
       
   
   
   
   
      
      
   
   
   
   
   
   
   
    
 
 
 

   
 
  

  
 
  
     
     
   
   
   
    

Die ‚mutierte Variante E484K der britischen Corona-Mutation
B.1.1.7 breite sich in Tirol aus, die Entwicklung sei aber nicht so
dynamisch, wie im Vorfeld angenommen wurde. Die Lage werde
weiter beobachtet.

 
   
     
      

BMI betont, dass sich bei Festlegung der Risikogebiete oder deren
Ausstufun

 

streng an die epidemiologische Kriterien gehalten
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werden müsse und fügt an, dass die Grenzkontrollen zu CZE mit
Wirkung zum 14. April 2021 aufgehoben werden. AA und BMG
begrüßen dies.

BMVI berichtet über die Arbeit der Taskforce Testlogistik.

Am 9. März 2021 fand die letzte Sitzung zusammen mit den
Ländern statt, am 31. März 2021 erfolgte eine Abstimmung auf
Ressortebene. Überbrückungs- und Starterpakete wurden zum
Großteil abgerufen, es wurden insgesamt rund 132,5 Mio.
Selbsttests für März/April 2021 angeboten -— Ende März 2021
waren davon 65 Mio. Stück noch nicht abgerufen. Am 13. April
2021 um 18.00 Uhr findet eine weitere Sitzung mit den Ländern
statt, in der eine mögliche Beteiligung der Wirtschaft besprochen
wird.

BMAS berichtet über den Kabinettsbeschluss zur Änderung der
ArbeitsschutzVO, der die Pflicht zum Angebot von Tests in
Betrieben behandelt. Demnach müssen Betriebe, deren
Mitarbeitende nicht von zu Hause arbeiten können, diesen
mindestens einen Corona-Test pro Woche anbieten und selbst für
die Kosten aufkommen. Für besonders gefährdete Mitarbeitende,
die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder
körpernahe Dienstleistungen ausführen, seien mindestens 2
Corona-Tests pro Woche anzubieten.

BMV\g fragt, ob diese Maßnahme durch Studien begleitet wird.
BMAS antwortet, dass ein Monitoring dazu läuft und prüft, ob ein
Studiendesign entwickelt werden kann, mit dem die Auswirkungen
auf das Infektionsgeschehen analysiert werden können. Dadurch
bekannt gewordene Erkenntnisse werden im Krisenstab geteilt.

AA fragt, ob mit der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Angebot
des Tests auch die Pflicht des Arbeitnehmers zur Durchführung
eines Tests einher gehe. BMVg verweist in diesem Zusammenhang
auf die CoronaSchutzVO des Landes BE, nach der es für bestimmte
Berufsgruppen eine Verpflichtung zum Testen gebe. BMAS
antwortet, dass das ArbSchG keine rechtliche Grundlage zur
Durchführung der Tests der Mitarbeitenden in Unternehmen biete,
dies könne nur, wie in BE, über das IfSG bewerkstelligt werden.

BMG berichtet zur laborbasierten Surveillance des RKI. BMG hebt
hervor, dass nur die PCR-bestätigten positiven Tests in die Analyse
der Inzidenzen einfließen sollten, da es durch Schnell- und
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Nächster Termin:
20. April 2021, 16:00 - 18:00 Uhr

gez.

Dr. Kics EEE

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Anlagen:

Anlage 1: Teilnehmerliste

Anlage 2: beschlossene Tagesordnung der 66. Sitzung
Anlage 3: Protokoll der 65. KriSta-Sitzung vom 6. April
2021
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Ergebnisprotokoll

des Gemeinsamen Covid-19-Krisenstabs von BM/BMG

: Ort: Uhrzeit (von - bis):
20. April 2021 BMVBMG (VSK) 16:00 — 17:34 Uhr

 

Besprechungsleitung: Teilnehmende: Verfasser: Seite:
EEE siehe Anlage 1 Herr Krüger (BMI) |Ivon5

      

       
   
   
 

Besprechungsergebnisse:
wortlich |min

Nr.
TOP | Begrüßung und Beschluss Tagesordnung/ BMG
Genehmigung des Protokolls der 66. Sitzung
For THE berät cie Teilnehmenden. eve | |
F |Ander Videoschaltkonferenz nehmen folgende Ressorts teil: BMI, | BMG
BMG, BKAmt, BMAS, AA, BMVI, BMVg, BMWi und BMF.
Die Tagesordnung wird in unveränderter Form beschlossen| BMG
(Anlage 2).
Das Protokoll der 66. Sitzung vom 13. März 2021 wird alle
ohne Änderungen beschlossen (siehe Anlage 3).

| 2 |Ttopı Informationen zu Impfungen gegen SARS-CoV-2 emG |

F |BMG berichtet zum Sachverhalt. BMG
BMAS

AA

BMI

BMG führt zum Stand der Verimpfungen in DEU und zum Zulauf

von Impfstoffen aus:
A = Auftrag (Aufgabe, die bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt vom Verantw. zu erledigen ist),
B = Beschluss indliche Einigung 2.B. über künftiges Verfahren/Verhalten, Ziel),
E = Empfehlung unverbindlicher Vorschlag, Auftrag, Hinweis),
es

stellung (Information).

  

    
     
       
    

  

«e Bezogen auf die rund 83 Mio. Menschen in DEU sind etwa
rund 20 Prozent erstgeimpft. Zählt man die Genesenen
hinzu, komme man auf einen Wert von etwa 25 Prozent der

Bevölkerung, die einen gewissen Schutz geg

       

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schweren bzw. tödlichen Verlauf einer Corona-Infektion
aufweise.

e Das Unternehmen BioNTech/Pfizer sicherte zu, 50 Mio.
mehr Impfstoffdosen bis Ende Juni an die EU zu liefern,
davon entfallen über neun Mio. auf DEU. Die Planungen
zur Auslieferung an die Länder laufen derzeit. Durch das
Einbeziehen der Arztpraxen können diese Mengen zeitnah
verimpft werden.

«e Das Vakzin von Johnson & Johnson kann in der EU nach
Prüfung durch die EMA uneingeschränkt verwendet
werden - der Hersteller wird verpflichtet, Warnhinweise
auf Thrombose-Fälle aufzunehmen. Ausstehend ist noch
die Stellungnahme der Food and Drug Administration
(FDA) in den USA. Die Stiko wird zusammen mit dem PEI
die Impfempfehlung für DEU im Lichte der
Entscheidungen der EMA und FDA abstimmen.

e Vsl. ab Juni 2021 sollen auch Betriebsärzte impfen dürfen,
so dass die Impfkampagne deutlich an Geschwindigkeit
aufnehmen wird.

e Nach ärztlicher Aufklärung über die Risiken könne eine
Erst- oder Zweitimpfung mit dem Impfstoff AstraZeneca
auch bei Personen jünger als 60 Jahreerfolgen.

®e Des Weiteren werde in Kürze $ 60 IfSG

(Impfschadensübernahme bei staatlich empfohlenen

Impfungen) geändert, so dass rückwirkend ab

dem 27. Dezember 2020 mögliche Impfschäden abgedeckt

werden.

 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
     
       
   
   
   
   
     
       
     
   
 
 

  

BMAS fragt nach den Vorbehalten in der Bevölkerung im
Zusammenhang mit dem Impfstoff von AstraZeneca.

 
 

BMG antwortet, dass es sich gezeigt habe, dass bei den von einigen
Ländern durchgeführten Sonderaktionen (Freigabe für alle Ü60)
eine sehr große Nachfrage nach dem Impfstoff von AZ bestand.
Aktuell habe SN angekündigt, AZ ohne Priorisierung an die über
60-jährigen zu verimpfen. MV gibt AstraZeneca ab sofort für alle

ru unabhängig der Priorisierung frei

 
 
      
    
 

  

AA fügt an, dass die Akzeptanz für dem Impfstoff von AstraZeneca
in der eigenen Belegschaft auf etwa 40 Prozent sank und fragt,
welche Priorisierungsgruppe derzeit geimpft werde. BMG
antwortet, dass dies in den Ländern unterschiedlich gehandhabt
werde. Bzgl. des Bundeskontingents wurden an alle Ressorts bis
zum 19.04. ca 117T Impfdosen ausgeliefert. Für das AA seien
künftig ca.11T Impfdosen des Impfstoffes von Johnson & Johnson
vorgesehen. Im Bundeskontingent werde es bis Ende Juni einen
zusätzlichen Zulauf von ca.179T Impfdosen (Moderna) und ca.
pfdosen (BioNTech) geben. In Summe umfasse das
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Bundeskontingent somit 481T Impfdosen. Mitberücksichtigt
werden müssen die Änderungen bzgl. der CoronalmpfV bei den
Beschäftigten des AA sowie Personengruppen im Zusammenhang
mit den Sport-Großereignissen Europa-Meisterschaft sowie

Olympischen Spiele/Paralympische Spiele.

Priorisierungsgruppe 3 geimpft werde. BMG antwortet, dass IM
fließende Übergange zwischen den Prioritätsgruppen geben werde.
bereits nach $ 4 geimpft worden sei.

BMI fragt nach dem konkreten Zeitpunkt, ab wann die

dies im Grundsatz entscheiden werde, wobei es allerdings
BMVg plädiert für einen flexiblen Umgang für die Angehörigen
des Bundes nach den 3 und 4. BMG fügt an, dass z.T.
npzueh men märnm | mu |
BMG berichtet zum Sachverhalt.
BMG führt aus, dass - nach der Entscheidung im vergangenen
Corona-Kabinett - das BMJV in Zusammenarbeit mit BMI und
BMG ein Eckpunktepapier erstelle, das Basis für die MPK-
Beratungen am 26. April 2021 sein werde. Eine Grundlage dafür
sei der RKI-Bericht, nach dem vollständig geimpfte und genesene
Personen weniger infektiös seien als tagesaktuell getestete
Personen. Die letztgenannte Personengruppe komme derzeit in den
Genuss von Freiheiten (Zugang zu Einzelhandel oder kulturellen
Veranstaltungen sowie Einreise nach DEU), insofern ergebe sich
Handlungsbedarf für Geimpfte und Genesene. BMG betont, dass
eine Impfung keine sterile Immunität hinterlasse, d.h. dass
Geimpfte sich in einem deutlich niedrigeren Niveau erneut
infizieren und das Virus weitergeben können. AA fragt nach dem
weiteren Vorgehen und hebt hervor, dass im Zuge einer
Neugestaltung der CoronaEinreiseV auch die 48-Stunden-
Testpflicht für Flugreisende angepasst werden sollte (relevant für
Langstreckenverbindungen u.a. aus Südamerika, Ozeanien, AUS,
NZL). BMG antwortet, dass diese Anpassung vorgesehen sei.
BMG hebt auch hervor, dass Geimpfte und Genesene nicht mehr

unter die Quarantänepflicht der Kontaktpersonen nach Kategorie |
fallen.

BMI fragt nach der Einordung der Geimpften und Genesenen
neben den Getesteten in die digitale Kontaktverfolgung und welche
übergreifende Strategie hier zu Grunde liege, damit beispielsweise
Impfnachweise fälschungssicher und nachvollziehbar bleiben?
BMG antwortet, dass Impf- und Testzertifikate auf europäischer
Ebene diskutiert werden und geplant sei, dass die CWA eine
entsprechende Konnektivität erhalte. Ab dem Update der CWA
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BMG berichtet zu Risikogebieten sowie zu Virusmutationen.

« In der EU gebe es wenig Änderungen im Vergleich zur |
Vorwoche. In NLD und FRA seien die Inzidenzzahlen
weiter sehr hoch. Die Situation in ITA, IRL, LUX, CHE
und AUT werde weiter beobachtet. Die Inzidenzzahlen auf
Mallorca seien weiterhin niedrig.

«e Im Departement Moselle falle der Anteil der
südafrikanischen Variante B.1351 auf unter 20 Prozent, im
SL ist dieser Anteil bei etwa 18 Prozent. Sollten sich die
Werte weiter angleichen, könne eine Ausstufung des
Departements Moselle erfolgen.

«e In Tirol traten rund IT Fälle der mutierten britischen
Variante E484K auf, in DEU gebe es wenige Einzelfälle.
BMG betont, dass eine ähnliche Entwicklung bereits in
GBR und DNK beobachtet worden sei und dass hier kein
unmittelbarer Handlungsbedarf gesehen werde.

« In DEU betrage der Anteil der britischen Mutation B.117

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(Ende April 2021) sollen auch Schnelltestergebnisse Bestandteil
der App werden.

   
 
 
 
 
 
   

  
   
 
 
 
 
  

   
 
 
 
 
 
  

Es wird vereinbart, dass die weitergehenden Fragen zur
Digitalstrategie mit Blick auf Geimpfte, Genesene und Getestete
zwischen BMG und BMI auf Fachebene vertieft werden sollen.

AA fragt nach dem Digital Green Certificate und der
Interoperabilität. BMG antwortet, dass es einen Europäischen
Server zum Austausch und zur Nachprüfbarkeit geben werde. Es
werde eine Referenzimplementierung geben, die die EU-
Mitgliedsstaaten nutzen können, sofern sie noch keine eigenen IT-
Q haben.

ir Sachstand zu Einreise- und a. — BMG/ =
BMI

       

         
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
    

95 Prozent, der südafrikanischen Mutation B.1351 ein
Prozent und der brasilianischen Variante 0,1 Prozent.

e In IND gebe es einen sehr großen Anstieg der Fälle bei
einer Inzidenz von 120. Im Bundesstaat Maharashtra gebe
es ein großes Auftreten der Variante B.1617. BMG
verweist auf die unterschiedlichen wissenschaftlichen
Meinungen zur Übertragbarkeit und Gefährlichkeit dieser
Mutation. Die steigenden Fallzahlen können wmgl. auch
auf das mangelnde Nachkommen der dortigen Maßnahmen
zur Eindämmung zurückgeführt werden. Die Einstufung als
Hochinzidenzgebiet solle daher erwogen werden.
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AA begrüßt, dass IND vsl. als Hochinzidenzgebiet eingestuft
werden könne: es gebe 260T Neuinfektionen pro Tag und die
Belastungsgrenze des Gesundheitssystems sei erreicht. An der
DEU Botschaft gebe es bereits Infektionen und der
Personalbestand werde reduziert. AA habe bereits eine
Ausreiseempfehlung für deutsche Staatsangehörige in IND
ausgesprochen.

       
           
     
   
   
   
   
   
   
   
      
 
      
   
     
       
       
 

BKAmt will wissen, warum IND nicht als Virusvariantengebiet
eingestuft werde? BMG antwortet, dass die Verbreitung der
Virusvariante, die Verbreitung im Inland und die Eigenschaft der
Virusvariante entscheidend seien. Bei der Eigenschaft gehen die
wissenschaftlichen Meinungen derzeit auseinander, es gebe bisher
keine Hinweise auf eine Immunevasion im Gegensatz zur Variante
B.1351 und Pl. Derzeit sei die Variante B.1617 laut WHO eine
„variant under investigation“, festgestellt wurde die Variante
bereits im August 2020. BK bittet um engmaschige Beobachtung
und Information.

  

AA fragt, ob ZAF als Virusvariantengebiet entlistet werden könne,
da sich die Variante B.1351 hierzulande nicht verbreite. BMG
betont, dass die hiesigen Maßnahmen dazu führen, dass sich diese
Variante nicht verbreite, dazu gehöre auch die Ausweisung ZAF
als Virusvariantengebiet.

BMI erkundigt sich, ob der Rückgang der Variante B.1351 im SL
zurückzuführen sei auf die Dominanz der Variante B.117 in DEU?
BMG antwortet, dass es wmgl. multikausale Gründe gebe. Wie
sich die Situation der Variante B.1351 entwickeln werde, sobald
die Bevölkerung in DEU durchgeimpft sei, könne nicht
vorhergesehen werden. BMG und BMI waren sich darin einig,
dass man Blick auf die Variante B.1351 weiterhin Vorsicht walten
lassen müsse.

   
  

 
 
   
       
       
   
    

BMAS fragt nach den Auswirkungen der Temperaturen beim
Transport auf die Tests, z.B. auf Containerschiffen: Werden durch
Temperaturschwankungen im Zuge des Transports Testergebnisse
verfälscht?

BMG führt aus, dass Transportbedingungen der Tests in die
Zuständigkeit der Unternehmen fallen und dass die Anweisungen
zum Gebrauch der Tests zu beachten seien. Es seien bisher keine
Auffälligkeiten bei der Anwendung der Tests bekannt, in den Tests
sei zudem stets eine Validierungsprobe enthalten. BMVg ergänzt,
dass es bei Testungen bei unter fünf Grad Celsius zu erheblichen
Unterschieden bei der Validierung der Tests durch PCR-Tests kam.
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