20200611-lagebild-gemeinsamer-krisenstab-bmibmg
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lagebilder und Protokolle des Corona-Krisenstabs“
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Die Cyberkriminalität befindet sich weiterhin auf hohem Niveau (insb. Fake-Shops,
Phishing-Kampagnen, maliziöse Domains, DDoS-Angriffe).
Bei Betrugsdelikten wird die Angst vor dem Coronavirus auf vielfältige Weise ausgenutzt.
Täter geben sich als Amtsperson aus, um Trickdiebstähle vorzubereiten. Der Modus des
Enkeltricks wird vermehrt in Form des angeblich infizierten Angehörigen angewandt.
Vermehrt kommt es zu Subventionsbetrugsfällen i.Z.m. staatlichen Corona-Soforthilfen. In
mehreren Bundesländern wurden offizielle Internetseiten für die Beantragung von Corona-
Soforthilfen imitiert, um mit den so erlangten Daten rechtswidrig Soforthilfen zu beantragen.
Antragsdaten werden von Kriminellen auch durch Anschreiben (per E-Mail) zu Angeboten
für Kurzarbeitergeld und Lohnausgleich sowie von angeblichen Förderbanken erlangt.
Es kommt zu Diebstählen von Hygiene- und medizinischen Artikeln. Hierbei sind
insbesondere Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen und deren Belieferungswege
gefährdet.
Eine Zunahme der (sexuellen) Gewalt und des Missbrauches in Familien und Beziehungen
lässt sich in polizeilichen Hellfelddaten derzeit nicht erkennen. Diesbezügliche
Hilfsangebote (Telefon und Online) verzeichnen jedoch Zuwächse um rund 20 % seit
Anfang März.
Die Prostitution verlagert sich aufgrund des Ausübungsverbotes zunehmend ins Dunkelfeld.
Damit nehmen auch ausbeuterische Bedingungen und Gewalt zu, bei gleichzeitig fehlender
Erreichbarkeit für Hilfs-/Ausstiegsangebote, Gesundheitsberatung und Kontrollen.
Derzeit gibt es keine wesentliche Beeinträchtigung der Einsatzfähigkeit der Polizeien.
Zukünftig sind die folgenden Szenarien denkbar:
Aufgrund der angespannten Lage und hohen Auslastung im Gesundheitswesen (auch andere
KRITIS) können Cyberangriffe zur Erpressung von hohen Lösegeldsummen genutzt werden.
Es besteht die Gefahr, dass mittels einfacher DDoS-Angriffe ganze Unternehmen
arbeitsunfähig werden können, insbesondere i.Z.m. Homeoffice und erhöhten Datenverkehr.
Es kann von einem Anstieg des Konsums illegaler Pornografie, etwa Kinderpornografie,
ausgegangen werden, wodurch Verbreitung, Erwerbs und Besitzes zunehmen kann.
Der Rauschgiftkonsum dürfte stabil bleiben, wobei eine weitere Verlagerung des Handels in
den digitalen Raum / Darknet wahrscheinlich ist.
Mit Andauern sowie infolge der Pandemie könnte die Situation immer stärker professionell
oder im großen Stil für geldwäscherelevante Taten genutzt werden. U.a. sind Aufkäufe von
Immobilien und Unternehmen durch die der Organisierten Kriminalität zu befürchten.
QUELLE: INFORMATIONEN UND ERKENNTNISSE DER SICHERHEITSBEHÖRDEN VON BUND UND
LÄNDERN
S e i t e 20 | 23
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
4 LAGEFELD INTERNATIONALE BEZÜGE [AA]
Bundesregierung will die weltweite Reisewarnung ab dem 15.06.2020 aufheben und
durch individuelle Reisehinweise ersetzen. Für 28 europäische Staaten wird es vss.
keine Reisewarnung mehr geben. Reisewarnung bezüglich SWE, ESP und NOR
könnte wegen hoher Infiziertenzahlen bzw. Einreisebeschränkungen vorerst erhalten
bleiben. Von Reisen nach GBR wird vss. wegen dortiger Quarantänemaßnahmen
abgeraten. Für Drittstaaten wird die Reisewarnung bis zum 31.08. verlängert, kann
aber auch schon vorher bei günstiger Pandemieentwicklung aufgehoben werden.
Mehr als 7,3 Mio. Infizierte und mehr als 416.000 Todesfälle weltweit. Schwerpunkte
USA, BRA, RUS, IND. Infiziertenzahlen steigen weiter in Afrika, Zentral- und
Südasien, Mittel- und Südamerika und Teilen Osteuropas. Starke Steigerungen
zuletzt v.a. in SDA, ZAF, IRQ, CMR, GTM, HND. Aufgrund der begrenzten
Testkapazitäten in vielen Ländern wird eine hohe Dunkelziffer vermutet, hierzu
zählen besonders Entwicklungsländer.
EU: KOM plant Empfehlung, das Einreiseverbot aus Drittstaaten bis zum 01.07. zu
verlängern. Danach werde eine schrittweise Öffnung empfohlen.
AUT: Aufhebung der Reisewarnung für die meisten europäischen Staaten, nicht
jedoch für SWE, GBR, PRT, ESP sowie die italienische Region Lombardei.
FRA: Regierung wird den Gesundheitsnotstand am 10.07. beenden. Premierminister
Philippe behält aber auch für die folgenden vier Monate weitgehende Befugnisse.
Kabinett billigt Haushaltsentwurf mit Hilfen in Höhe von 45 Mrd. EUR, davon 18 Mrd.
EUR für die Tourismusbranche.
ITA: Staatsanwaltschaft Bergamo wird u.a. Premierminister Conte und
Gesundheitsminister Speranza befragen.
DNK: Grenze ab 15.06. für Einwohner Schleswig-Holsteins geöffnet.
POL: Am 13.06. Öffnung der Grenze zu Deutschland, ab dem 16.06. auch
internationale Flüge zugelassen.
NLD: Symbolischer Dank an Universitätsklinikum Münster für die Behandlung von
nld. Patienten in der Form von 4.000 Matjesheringen.
Global Peace Index des Institute for Economics and Peace sieht eine erhebliche
Bedrohung für den Frieden aufgrund von Kürzungen bei Entwicklungshilfe und
Friedensmissionen.
USA: Präsident Trump plant Wiederaufnahme von großen
Wahlkampfveranstaltungen am 19.06. in Oklahoma. Mehr als 2 Mio. Infektionen.
Harvard Global Health Institute hält bis September 200.000 Todesfälle für möglich.
Ex-US-Botschafter Grenell hält es für möglich, dass US-Einreiseverbot als erstes für
Einreisende aus DEU aufgehoben werden. Bundesregierung hätte hervorragende
Arbeit geleistet.
GBR: Premierminister Johnson verweist nach Kritik an später Ausgangssperre auf den
Rat der Scientific Advisory Group for Emergencies. Zahl der Patienten auf Wartelisten
wird sich aufgrund von COVID-19 verdoppeln.
RUS: In Moskau im Mai 2020 höchste Todesrate seit zehn Jahren, mehr als ein Drittel
der Todesfälle auf COVID-19 zurückzuführen. Rückruf von Beatmungsgeräten nach
Bränden in Krankenhäusern in Moskau und St. Petersburg.
UKR: Präsident Selenskyj droht Geldstrafe wegen des Besuchs eines Cafés.
TDJ: Verschärfung der Gesetzgebung zur Einhaltung der Restriktionen.
IND: Fast 10.000 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden.
S e i t e 21 | 23
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
5 LAGEFELD BUNDESWEHR / UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN [BMVG]
5.1 EINSATZBEREITSCHAFT
5.2 AMTSHILFE UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN DER BUNDESWEHR IM
INLAND
S e i t e 22 | 23
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
DAS VORLIEGENDE LAGEBILD DIENT DER UNTERRICHTUNG DER ENTSCHEIDUNGSTRÄGER. ES BERUHT AUF DER ZUM
REDAKTIONSSCHLUSS VORHANDENEN DATENLAGE UND ERHEBT KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT.
S e i t e 23 | 23