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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lagebilder und Protokolle des Corona-Krisenstabs“
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
3 LAGEFELD INNERE SICHERHEIT [BMI]
Eine deutliche Mehrheit der Menschen in Deutschland nimmt das Infektionsgeschehen ernst
und begrüßt und befolgt die jeweils gültigen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-
19-Pandemie. Die aufgrund der hohen Zahl an Neuinfektionen erlassenen strengeren
Eindämmungsmaßnahmen gehen jedoch mit einer Zunahme von Verstößen gegen das
Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der lokalen Beschränkungsmaßnahmen einher.
Auch die öffentliche Auseinandersetzung über die Schutzmaßnahmen zeigt sich zunehmend
aggressiver. Dies zeigt sich sowohl im aktuellen Protestgeschehen, als auch in einer Vielzahl
von Straftaten, die in den vergangenen Wochen abseits von Versammlungen registriert
wurden. So wurde am 24.10.2020 an einer Fußgängerbrücke in Minden/NW eine
aufgeknüpfte Schaufensterpuppe festgestellt, die ein Schild mit der Aufschrift „Covid-
Presse“ um den Hals trug. Mit dem Vorfall sollte offenbar die Hinrichtung eines
Pressevertreters/-vertreterin suggeriert werden. Am 25.10.2020 warfen bislang unbekannte
Täter in Berlin drei Brandsätze über den Zaun des RKI. Zu einem Übergreifen des Feuers auf
die Gebäudestrukturen kam es nicht. Ebenfalls am 25.10.2020 wurde in Berlin-Mitte ein
Sprengsatz gezündet, der einen Knall und eine Stichflamme verursachte. In unmittelbarer
Nähe wurde ein handschriftliches, mutmaßliches Bekennerschreiben gefunden. Darin richtet
sich der unbekannte Urheber unter Bezug auf die aktuelle Pandemie an politische Personen
und Parteien und fordert die sofortige Beendigung aller „COVID-19“-Maßnahmen, den
Rücktritt der BReg sowie Neuwahlen.
Die Anzahl der Demonstrationen/Veranstaltungen gegen die staatlichen
Infektionsschutzmaßnahmen nehmen ebenfalls zu. In den vergangenen Wochen fanden im
gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl von Demonstrationen sowie entsprechende
Gegenkundgebungen statt (Teilnehmerzahl i.d.R. im zwei- bis niedrigen vierstelligen Bereich).
Das Protestgeschehen wird vor allem durch Veranstaltungen der Initiative «Querdenken»,
eine aus dem zivil-demokratischen Spektrum stammende Bewegung mit diversen regionalen
Ablegern, dominiert. Das Versammlungsgeschehen ist dabei durch eine äußerst inhomogene
„Mischszene“ mit differierender ideologischer Ausrichtung gekennzeichnet. Das
Teilnehmerfeld speist sich u. a. aus Anhängern sog. Verschwörungstheorien, Impfgegnern,
Esoterikern, Personen aus dem zivil-demokratischen Bereich ohne politische Ideologie, die
lediglich aus Existenznöten oder aus Unmut gegenüber gewissen (Grundrechts-
)Einschränkungen protestieren, aber auch Extremisten, Reichsbürger, Selbstverwalter und
weitere Personen mit verfassungsfeindlicher Einstellung. Sie sind Auslöser dafür, dass die
Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern auch bei Veranstaltungen der
«Querdenken»-Bewegung ihrem Beobachtungsauftrag nachkommen. Im
Verfassungsschutzverbund wird gegenwärtig intensiv analysiert, welche Strömungen sich
innerhalb der Querdenker-Bewegung radikalisieren und verfassungsfeindliche Bestrebungen
verfolgen.
Die Initiatoren der «Querdenken»-Veranstaltungen versuchen außerdem durch gezieltes
Bewerben ein möglichst breit gefächertes Personenspektrum auszuschöpfen, um hohe
Teilnehmerzahlen zu generieren. Dabei werden beispielsweise auch Versammlungen in
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Grenzgebieten vorgenommen, wie am 28.11.2020 in Frankfurt/Oder und Slubice, Polen
(Teilnehmerzahl insgesamt ca. 2.500).
Rechtsextremistischen Parteien ist es bislang nicht gelungen, eine bedeutsame
Teilnehmerzahl für eigene Versammlungen mit Bezug zu den staatlichen
Beschränkungsmaßnahmen zu mobilisieren oder aber demokratische Versammlungen
maßgeblich zu beeinflussen.
Zusammenfassung der wichtigsten Veranstaltungen letztes Wochenende:
In Bremen hatte die Initiative «Querdenken421» für den 5.12.2020 eine
Großdemonstration mit 20.000 Teilnehmern angemeldet. Die Veranstaltung wurde
mangels ausreichendem Platz verboten. Die Entscheidung vom VG Bremen und OVG
Bremen sowie dem BVerfG bestätigt. Trotz des Verbots kam es immer wieder zu
Spontandemonstrationen der «Querdenken»- und Gegendemonstranten, bei denen
sich bis zu 300 Teilnehmer gegenüberstanden und von der Polizei getrennt werden
mussten. Die Polizei hatte die Lage jedoch unter Kontrolle; nennenswerte
Ausschreitungen fanden nicht statt.
Außerdem fand am 6.12.2020 eine Querdenken-Veranstaltung in Düsseldorf mit etwa
1.700 Teilnehmern statt. Rechtsextremisten, Reichsbürger und Hooligans waren
deutlich vertreten aber nicht insgesamt für die Veranstaltung prägend (so trugen etwa
200 Teilnehmer rot-weiß-schwarze Schals, die an die Farben der Reichskriegsflagge
angelehnt waren). Ca. 150 Personen des linken Spektrums versuchten die Sperrlinie zur
Versammlung zu durchbrechen, konnten aber von der Polizei zurückgedrängt werden.
Versammlungsanmeldungen für kommendes Wochenende:
In Frankfurt am Main wurde für den 12.12.2020 eine Querdenker-Versammlung mit
40.000 Teilnehmern angemeldet (angemeldete Teilnehmerzahlen werden aber häufig
nicht erreicht). Mobilisierung aus dem rechtsextremistischen und Reichsbürger-
Spektrum gegenwärtig noch zurückhaltend (kann jedoch erfahrungsgemäß kurzfristig
erfolgen).
In Dresden ist für den 12.12.2020 ebenfalls eine größere Querdenker-Veranstaltung
geplant. Teilnehmerzahl ist noch unbekannt, Schätzungen belaufen sich auf einen
mittleren vierstelligen Bereich. Bereits gegenwärtig intensive Mobilisierung von
Rechtsextremisten, Reichsbürgern und Hooligans.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Versammlungen mit geringerer Teilnehmerzahl
überwiegend friedlich verlaufen. Es können meist nur vereinzelt Verstöße gegen die
geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sowie Straftaten festgestellt werden. Dagegen wohnt
insbesondere den teilnehmerstarken Versammlungen ein deutlich erhöhtes
Eskalationspotenzial inne. Diese sind häufig geprägt von einer geringen Akzeptanz
polizeilicher Maßnahmen und erheblichen Verstößen gegen geltende Hygiene- und
Abstandsregeln. Zuletzt kam es bundesweit mehrfach zu erheblichen Ausschreitungen, die
sich vor allem nach der Auflösung von Großveranstaltungen (bedingt durch Auflagenverstöße)
entfalteten. Eingesetzte Polizeikräfte wurden dabei teils massiv attackiert und auch verletzt.
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Auch verbale Anfeindungen oder physische Angriffe auf Medienvertreter/-vertreterinnen
wurden registriert. Diese Vorfälle lassen auf eine signifikante Progression in der Bereitschaft
zur Gewaltanwendung schließen. Es ist davon auszugehen, dass die Radikalisierungstendenz
der Proteste zumindest bei Einzelpersonen bzw. Kleinstgruppen voranschreitet. Insofern ist
die Möglichkeit weiterer Ausschreitungen – vor allem bei größeren oder spontan formierten
Versammlungen –, bei denen eingesetzte Polizeikräfte oder auch Medienvertreter/-
vertreterinnen ins Visier gewaltgeneigter Versammlungsteilnehmer geraten, einzukalkulieren.
Auch objektbezogene Straftaten zum Nachteil von Behörden, Institutionen und
privatwirtschaftliche Einrichtungen sind in Betracht zu ziehen. Generell scheinen
teilnehmerstarke Proteste, denen umfassende Mobilisierungen vorausgingen, eine Art
„Sogwirkung“ auch auf gewaltbereite Personen zu entfalten, die dem Staat – unabhängig von
einer möglichen politischen Orientierung – feindselig gegenüberstehen. Ein Überschwappen
etwaiger Radikalisierungsprozesse auf breitere zivil-demokratische Bevölkerungsschichten
steht derzeit jedoch weiterhin nicht zu erwarten.
In Bezug auf die Kriminalitätslage zeigen sich folgende bundesweite Trends:
Straftat 16.03.- 16.04.- 16.05.- 16.06.- 16.07.– 16.08.- 16.09- 16.10-
15.04. 15.05. 15.06. 15.07. 15.08. 15.09. 15.10 15.11
Vermögens- und ↘ ↘ ↘ → ↘ → → ↘
Fälschungsdelikte
Diebstahl insgesamt ↓ ↓ ↓ ↓ ↘ ↘ ↘ ↘
Rohheitsdelikte/Straftaten ↓ ↘ ↘ ↓ → ↘ ↘ ↘
gegen die pers. Freiheit
Sexueller Missbrauch von ↓ ↓ ↘ → → → → ↘
Kindern
Häusliche Gewalt → ↘ ↘ ↘ ↘ ↘ ↘ →
Widerstand und tätlicher → → ↘ → → → → →
Angriff auf/gegen PVB
Verstöße gegen das → ↓ ↘ ↘ → → → ↗
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Straftaten insgesamt ↓ ↘ ↘ → ↘ → → ↘
Erläuterung: Es handelt sich um Trends bei der Entwicklung des Anzeigeaufkommens auf Basis der Vorgangs-
bearbeitungssysteme der Länder, der Bundespolizei und des Zollkriminalamts. Hierfür erfolgt für den genannten
Zeitraum ein Vergleich mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum (Ausnahme: Verstöße gegen das IfSG, hier
ist der Vergleichszeitraum der Vorzeitraum); die Zahlen werden anhand der relativen Veränderung auf einer
fünfstufigen Skala (stark steigend > 25%; steigend 5-25%; eher gleichbleibend -5-5%; fallend -25- -5%; stark
fallend <-25%) bewertet. Die Dateneingaben erfolgen nicht nach länderübergreifenden Kriterien; es handelt sich
um reine Eingangsstatistiken (nicht qualitätsgesichert). Die Pandemiesituation kann eine Verschiebung zwischen
Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität verursachen. Den hier für die Trends verwendeten aggregierten Daten sind
gewisse Ungenauigkeiten inhärent.
Das Thema Cyberkriminalität ist z.B. mit betrügerischen E-Mails im Zusammenhang mit
COVID-19-Überbrückungshilfen oder bei der Durchführung von schädlichen Handlungen wie
Phishing-Kampagnen nach wie vor präsent. Mit Fortschreiten der Corona-Pandemie muss
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zudem verstärkt mit erfolgreichen Cyberangriffen auf systemrelevante Einrichtungen
gerechnet werden. Am 22.10.2020 um 08:42 Uhr meldete das BSI-Lagezentrum an das Robert
Koch-Institut die Nichtverfügbarkeit der Webseite http://www.rki.de. Das Robert Koch-
Institut meldete daraufhin den Ausfall seines Internetauftritts aufgrund eines DDoS-Angriffs
(Überlastangriffs). Nach Einleiten von Maßnahmen durch den IT-Dienstleister des RKI konnte
der Angriff abgewehrt werden. Die Website des RKI war dann wieder erreichbar.
Über die Webseite https://www.polizei-beratung.de informieren Bund und Länder die
Öffentlichkeit über die häufigsten Straftaten und Vorgehensweisen von Kriminellen im
Zusammenhang mit COVID-19 (Programm Polizeiliche Kriminalprävention, siehe z.B.
Meldung vom 04.11.2020 „Betrüger nutzen Corona-Virus aus“).
QUELLE: INFORMATIONEN UND ERKENNTNISSE DER SICHERHEITSBEHÖRDEN VON BUND UND
LÄNDERN
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4 LAGEFELD INTERNATIONALE BEZÜGE [AA]
Kein Beitrag
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5 LAGEFELD BUNDESWEHR / UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN [BMVG]
5.1 EINSATZBEREITSCHAFT
5.2 AMTSHILFE UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN DER BUNDESWEHR IM
INLAND
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DAS VORLIEGENDE LAGEBILD DIENT DER UNTERRICHTUNG DER ENTSCHEIDUNGSTRÄGER. ES BERUHT AUF DER ZUM
REDAKTIONSSCHLUSS VORHANDENEN DATENLAGE UND ERHEBT KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT.
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