20200726-lagebild-gemeinsamer-krisenstab-bmi-bmg
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lagebilder und Protokolle des Corona-Krisenstabs“
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Die Prostitution verlagert sich aufgrund des grundsätzlichen Ausübungsverbotes zunehmend
ins Dunkelfeld. Damit nehmen auch ausbeuterische Bedingungen und Gewalt zu, bei gleich-
zeitig fehlender Erreichbarkeit für Hilfs-/Ausstiegsangebote, Gesundheitsberatung und Kon-
trollen.
Derzeit gibt es keine wesentliche Beeinträchtigung der Einsatzfähigkeit der Polizeien.
Zukünftig sind die folgenden Szenarien denkbar:
Es besteht die Gefahr, dass mittels einfacher DDoS-Angriffe ganze Unternehmen arbeitsun-
fähig werden können, insbesondere i.Z.m. Homeoffice und erhöhten Datenverkehr.
Seit dem 16.06.2020 steht die Corona-Warn-App der Bundesregierung zum Download bereit.
Datensicherheitsexperten warnen bereits vor betrügerischen Corona-Warn-Apps, die täu-
schend echt aussehen, aber Nutzerdaten ausspähen.
Der Rauschgiftkonsum dürfte stabil bleiben, wobei eine weitere Verlagerung des Handels in
den digitalen Raum / Darknet wahrscheinlich ist.
Mit Andauern sowie infolge der Pandemie könnte die Situation immer stärker professionell
oder im großen Stil für geldwäscherelevante Taten genutzt werden. U.a. sind Aufkäufe von
Immobilien und Unternehmen durch Gruppierungen der Organisierten Kriminalität zu be-
fürchten.
Die Fachdienststellen Wirtschaftskriminalität der LKÄ und des BKA gehen davon aus, dass die
durch den Bund beschlossene Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unterneh-
men, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen
einstellen müssen, missbräuchlich in Anspruch genommen werden und so zur Straftatenbe-
gehung führen könnte.
Es ist nicht auszuschließen, dass es künftig vermehrt zu Fällen von Kapitalanlagebetrug im
Zusammenhang mit COVID-19 kommen wird. Hierbei sind Szenarien denkbar, in denen z.B.
Aktien von Unternehmen, die (angeblich) einen Impfstoff oder ein Medikament gegen CO-
VID-19 entwickeln, als lukrative Investments vermarktet werden.
Durch die Rücknahme der temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen an den Binnengren-
zen durch Deutschland und seine Nachbarstaaten ist mit einem wieder ansteigenden Auftre-
ten von „reisenden Tätern“ aus dem Ausland zu rechnen.
DAS BMI AKTUALISIERT DEN BEITRAG INNERE SICHERHEIT I.D.R. NICHT FÜR DIE LAGEBILDER AM SONN-
TAG, MONTAG ODER DEM TAG NACH EINEM FEIERTAG.
QUELLE: INFORMATIONEN UND ERKENNTNISSE DER SICHERHEITSBEHÖRDEN VON BUND UND
LÄNDERN
3 LAGEFELD INTERNATIONALE BEZÜGE [AA]
Kein Beitrag.
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VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
4 LAGEFELD BUNDESWEHR / UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN [BMVG]
4.1 EINSATZBEREITSCHAFT
4.2 AMTSHILFE UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN DER BUNDESWEHR IM
INLAND
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VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Aktuell unterstützen 147 Soldatinnen und Soldaten im Rahmen von sieben Hilfeleistungs-
anträgen in 24 Gesundheitsämtern bei der Nachverfolgung von Infektionsketten.
Die Unterstützung in Flüchtlingseinrichtungen beschränkt sich weiterhin auf einen Hilfe-
leistungsantrag ohne Personalbindung zur Bereitstellung von Stellfläche in NEUBIBERG
(BY) ohne Personalbindung.
Zur Unterstützung in Alten- und Pflegeeinrichtungen werden zwei Hilfeleistungsanträge
in zwei Seniorenresidenzen in HOMBURG (SL) mit 14 Soldatinnen und Soldaten durchge-
führt.
Im Landkreis GÜTERSLOH (NW) sind insgesamt 12 Soldatinnen und Soldaten MilOrgBer-
übergreifend im Rahmen mobiler Abstrichteams eingesetzt.
Eine temporäre Unterstützung der Gesundheitsämter aus dem Einsatzkontingent „Hilfe-
leistung Corona“ bei der Kontaktnachverfolgung ist weiterhin im Rahmen der Amtshilfe
möglich.
DAS VORLIEGENDE LAGEBILD DIENT DER UNTERRICHTUNG DER ENTSCHEIDUNGSTRÄGER. ES BERUHT AUF DER ZUM RE-
DAKTIONSSCHLUSS VORHANDENEN DATENLAGE UND ERHEBT KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT.
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