verfolgte-minderheit-e-6739-v-anonymisiert
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Indizierungs Dokumente für folgende Medien bitte ( Teil 3 )“
Abs. 5 Bei geschäftlicher Werbung darf nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren zur Aufnahme des Trägermediums oder eines inhaltsgleichen Telemediums in die Lis- te anhängig ist oder gewesen ist. Abs. 6 Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Gewerbetreibende vor Abgabe an den Han- del die Händler auf die Vertriebsbeschränkungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 6 hinzuwei- “sen. en en Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums im vereinfachten Verfahren ist vor einer Klageer- hebung zunächst eine Entscheidung des 12er-Gremiums der Bundesprüfstelle herbeizuführen, Eine Anfechtungsklage gegen diese abschließende Entscheidung kann sodann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungsge- richt Köln, Appellhofplatz 1, 50667 Köln, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Bundes- republik Deutschland, vertreten durch die Bundesprüfstelle zu richten (88 25 Abs. 1,2, 4 JuSchG; 42 VwGO). Sie hat keine aufschiebende Wirkung.