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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Indizierungs Dokumente für folgende Medien bitte ( Teil 3 )

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Abs. 5 Bei geschäftlicher Werbung darf nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren
zur Aufnahme des Trägermediums oder eines inhaltsgleichen Telemediums in die Lis-
te anhängig ist oder gewesen ist.

Abs. 6 Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Gewerbetreibende vor Abgabe an den Han-
del die Händler auf die Vertriebsbeschränkungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 6 hinzuwei-
“sen. en en

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums im vereinfachten Verfahren ist vor einer Klageer-
hebung zunächst eine Entscheidung des 12er-Gremiums der Bundesprüfstelle herbeizuführen,
Eine Anfechtungsklage gegen diese abschließende Entscheidung kann sodann innerhalb eines
Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungsge-
richt Köln, Appellhofplatz 1, 50667 Köln, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Bundes-
republik Deutschland, vertreten durch die Bundesprüfstelle zu richten (88 25 Abs. 1,2, 4
JuSchG; 42 VwGO). Sie hat keine aufschiebende Wirkung.
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