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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation zur Bundestags-Drucksache 20/216 sowie 20/406 (von Rintelen)“
Drucksache 20/40 -26- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts -;.vfV/Tis7':; a?\s/3:z
25. Abgeordnete Wie genau wurde entschieden, für welche Perso¬
Gökay Akbulut nen aus Afghanistan eine Aufnahmezusage nach
(DIE LINKE.) § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes als besonders
gefährdete Person ausgesprochen wurde (Aufnah¬
me in die „Menschenrechtsliste ), vor dem Hin¬
tergrund, dass dies nur ca. 2.600 Personen zuzüg¬
lich mindestens 6.600 Familienangehörigen wa¬
ren (Bundestagsdracksache 19/32677, Antwort zu
Frage 19), während nach mir vorliegenden Infor¬
mationen über 300.000 E-Mails mit Evakuie¬
rungsanfragen allein beim Auswärtigen Amt ein¬
gegangen sein sollen und nach meiner Einschät¬
zung dabei der Grundsatz der Gleichbehandlung
zu beachten war (bitte zum Beispiel ausführen,
wer diese Entscheidungen nach welchen Kriterien
getroffen hat und wie dabei eine Gleichbehand¬
lung ähnlich gelagerter Einzelfälle gewährleistet
wurde und weshalb offenbar so viele Aufnahme¬
ersuchen abschlägig beschieden wurden), und was
entgegnet die Bundesregierung der Kritik, etwa
von Menschenrechtsorganisationen (vgl. „DER
SPIEGEL , 41/2021, „Die deutsche Rettungslot¬
terie ), dass die rückwirkende und öffentlich erst
im Nachhinein bekannt gewordene Einführung
des Stichtags 31. August 2021 für solche Anmel¬
dungen zur Evakuierung dazu führte, dass eine
unzureichende Zahl von Schutzbedürftigen recht¬
zeitig benannt werden konnte und die Auswahl
dabei eher zufällig verlief und zum Beispiel be-.
sonders gefährdete Personen außerhalb Kabuls
meist nicht berücksichtigt wurden (bitte be rün¬
den)?
Antwort des Staatssekretärs Miguel Berger
vom 12. November 2021
Maßgeblich für die Aufnahme auf die Vorschlagsliste des Auswärtigen
Amts und die anschließende Aufnahmeerklärung nach § 22 Satz 2 des
Aufenthaltsgesetzes durch das Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat war, dass die Personen sich durch ihr Engagement für die
Meinungsfreiheit, Demokratie, Menschen- und insbesondere Frauen¬
rechte, kulturelle Identität sowie Wissenschafts-, Kunst- und Pressefrei¬
heit exponiert haben und dabei mit deutschen Ressorts, Behörden oder
Organisationen zusammengearbeitet bzw. sich für deutsche Belange ein¬
gesetzt haben oder deren Arbeit mit deutschen finanziellen Mitteln un¬
terstützt wurde und die durch eine Machtübernahme der Taliban auf¬
grund dieser Tätigkeit unmittelbar gefäh det sind.
Die Bundesregierung hat sich darauf verst ndigt, dass für diese vom
Auswärtigen Amt während der akuten Evakuierun sphase bis zum
31. August 2021 identifizierten und durch die Arbeit der Botschaft be¬
kannten Personen und Institutionen eine Aufnahme nach § 22 Satz 2 des
Aufenthaltsgesetzes erklärt wird. Zur Frage der Aufnahme weiterer Per-
Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode -27- Drucksache 20/40
sonen wird auf die Antwort der Bundesregierang vom 9. September
2021 auf die Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 19/32373
Vorabfsung-widchelktor'Vsnezt.
verwiesen.
Ergänzend wird auf den Bericht der Bundesregierung über die Situation
in Afghanistan und den weiteren Umgang mit afghanischen Ortskräften
und weiteren Personengruppen vom 7. Oktober 2021 verwiesen.
26. Abgeordnete Inwiefern und durch wen hat Deutschland gegen
Katja Keul die von US-Präsident Biden in Ei ägung gezoge¬
(BÜNDNIS 90/ ne Doktrin des „sole purpose (Einsatz von Nu¬
DIE GRÜNEN) klearwaffen nur gegen andere Kernwaffenbesit¬
zer) Bedenken angemeldet (www.ft.com/content/
8b96a60a-759b-4972-ae89-c8ffbb36878e)?
Ant ort des Staatssekretärs Mi uel Ber er
vom 9. November 2021
Die Bundesregierung steht zu sicherheits- und verteidigungspolitischen
Fragestellungen in einem stetigen engen Austausch mit der Regierung
der Vereinigten Staaten und setzt sich zusammen mit ihren Pa tnern
auch im Rahmen der Stockholm-Initiative dafür ein, dass alle Nuklear¬
waffenstaaten mit Blick auf die anstehende Überprüfungskonferenz des
Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NW) die Rolle ihrer Nuklear¬
waffen in ihren Doktrinen reduzieren.
Gleichzeitig ist de Erhalt der strategischen Stabilität von überragender
Bedeutung, vor allem angesichts der einseitigen russischen, aber auch
zunehmender chinesischer nuklearen Aufrüstung.
Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. Fe¬
bruar 2021 auf Ihre Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache
19/26646 verwiesen.
27. Abgeordnete Wie viele palästinensische Wohneinheiten in Ost¬
Zaklin Nastic jerusalem wurden nach Kenntnis der Bundesre¬
(DIE LINI E.) gierung in den letzten sechs Monaten durch israe¬
lische Sicherheitskräfte zerstört, und .wie viele
konkrete Abrissverfti ungen liegen nach Kenntnis
der Bundesregierung für Wohneinheiten in Ost¬
jerusalem vor (bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen
und Monaten)?
Antwort des Staatssekretärs Miguel Ber er
vom 8. November 2021
Die Bundesregie ung füh t keine Statistiken im Sinne de Fragestellung.
Nach Angaben des Bü os der Ve einten Nationen für die Koordinierung
Humanitärer Angelegenheiten (UN-OCHA) waren in den letzten sechs
Monaten 84 „Strukturen (zusammenfassender Begriff für Häuser, Ba¬
racken, Zelte und Basisinf astruktur) in Ost-Jerusalem von Abrissen be-
Drucksache 20/40 -28- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode
troffen. Weitere Einzelheiten sind unter nachstehendem Linie einsehbar:
https://app.powerbi.com/view?r=eyJrIjoiMmJkZGRhYWQtODkOMSOO
Vorabfsung-wird uchdielktorie Versionerstz
MWJkLWI2NTktMDglNGJlMGNiY2Y3IiwidCI6IjBmOWUzNWRiL
TU0NGYtNGY2MC 1 iZGNjLTVlYTQxNmU2ZGM3MCIsImMiOjh9.
Zu den in der Frage genannten Abrissverfügungen liegen der Bundes¬
regierung keine Daten vor.
28. Abgeordnete Hat die Bundesregierung Gespräche infolge der
Zaklin Nastic Einstufung von sechs palästinensischen Men¬
(DIE LINKE.) schenrechtsorganisationen als Terrororganisatio¬
nen mit der israelischen Regierung geführt, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
sind solche Gespräche geplant (www.amnesty.de/
informieren aktuell/israel-palaestina-ngos-zu-terr
ororganisationen-erklaert)?
Antwort des Staatssekretärs Miguel Berger
vom 9. November 2021
Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die Entscheidung der israeli¬
schen Regierung, sechs palästinensischer Menschenrechtsorganisationen
als Terrororganisationen einzustufen, mehrere Gespräche mit der israeli¬
schen Regierung geführt. Darin hat die Bundesregierung ihre Sorge über
diese Entscheidung ausgedrückt.
29. Abgeordneter Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung,
Kassem Taher insbesondere aus Gesprächen mit der polnischen
Saldi Regierung, darüber, wer die Flüge derjenigen
(BÜNDNIS 90/ Personen aus dem Irak, Afghanistan, Syrien u. a.
DIE GRÜNEN) organisiert, die seit einigen Wochen über Bela¬
rus nach Polen einreisen, und welche Rolle spie¬
len nach Kenntnis der Bundesregierung die Flug¬
linien sowie Agenturen oder ähnliche Institutio¬
nen in den Herkunftsländern, die Reiseauswillige
gezielt anwerben (siehe www.zdf.de/nachrichten/
politik/fluechtlinge-belarus-polen-druckmittel-10
0.html)?
Ant ort des Staatssekretärs Miguel Ber er
vom 11. November 2021
Vertreterinnen und Vertreter der polnischen Regierung haben wieder¬
holt geäußert, dass die Verbringung von Flüchtlingen und Migrantin-
nen und Migranten an die polnisch-belarussische Grenze durch das
Lukaschenko-Regime staatlich befördert werde. Diese Auffassung teilt
auch die Bundesregierung.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung unterstützen in verschiedenen
Drittstaaten unter anderem Reisebüros Flüchtlinge und Migrantinnen
und Migranten bei der Planung ihrer Flüge nach Bela us.
Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode -29- Drucksache 20/40
In enger Abstimmung mit ihren europäischen Partnern und den EU-
Institutionen wirkt die Bundesregierung dieser politischen Instrumentali¬
Vorabfsung-widchelktorVsinz.
sierung von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten durch das
belarussische Regime aktiv entgegen, indem sie die Problematik mit
Vertreterinnen und Vertretern von Herkunfts- und Transitländern sowie
mit Fluglinien thematisiert, sich auf EU-Ebene für die Ausweitung der
Sanl tionsmöglichkeiten einsetzt und unter anderem in den sozialen Me¬
dien über die Gefahren des Versuchs des irregulären Grenzübertritts über
Belarus aufklärt.
30. Abgeordneter Hat die Bundesregierung Kenntnis über den hava¬
Dr. Sebastian rierten Öltanker „Safer vor der Küste des Jemens
Schäfer (www.n-tv.de/panorama/Die-schwiimnende-Zeitb
(BÜNDNIS 90/ ombe-im-Roten-Meer-article22887829.html), und
DIE GRÜNEN) gibt es Überlegungen der Bundesregierung, auf
internationaler Ebene eine Lösung für die War¬
tung und Instandhaltung des Schiffes anzustreben
(bitte ausführen)?
Antwort des Staatssekretärs Miguel Ber er
vom 8. November 2021
Die Bundesregierung hat die Frage der havariegefährdeten Ölumschlag¬
plattform „Safer vor der jemenitischen Küste immer wieder in politi¬
schen Gesprächen thematisiert und nimmt die davon ausgehende ökolo¬
gische und humanitäre Gefahr sehr ernst. Sie beteiligt sich aktiv an den
internationalen Bemühungen zur Verhinderung einer Ölkatastrophe im
Roten Meer, sowohl durch die Bereitstellung von Geldern für eine von
den Vereinten Nationen (VN) geplante Expertenmission zur Begutach¬
tung und Notreparatur über die von Deutschland mit anderen Staa¬
ten initiierte Peace Support Facility als auch durch Gespräche mit den
Huthi-Rebellen, unter deren Kontrolle sich die Plattform befindet.
Der Beginn der Mission musste aufgrund der bisher fehlenden Zustim¬
mung der Huthis immer wieder verschoben werden. Die Bundesregie¬
rung steht daher in engem Austausch mit den VN und internationalen
Partnern, um weitere Möglichkeiten zur Verhinderung einer Havarie zu
prüfen.
31. Abgeordnete Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
Beatrix von Storch aus der Politik Polens, seine Grenze gegen Migra-
(AfD) tion aus Weißrussland zu befestigen, und befür¬
wortet sie finanzielle Unterstützung der Grenz¬
sicherungsmaßnahmen Polens zum Schutz der
EU-Außengrenze durch die Europäische Union
(vgl. www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_910
50164/grenze-zu-belarus-polen-will-grenzbefestig
ung-notfalls-ohne-eu-hilfe-bauen.html)?
Drucksache 20/40 -30- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode
Antwort des Staatssekretärs Miguel Berger
vom 8. November 2021
Vorabfsung-widchelktorVsinz.
Die Bundesregierung misst der effektiven Kontrolle der Außengrenzen
der Europäischen Union (EU) erhebliche Bedeutung zu und begrüßt da¬
her, dass die EU-Kommission darüber mit den beteiligten Mitgliedstaa¬
ten, insbesondere mit Lettland, Litauen und Polen, in Gesprächen ist.
Die EU-Kom ission hat deutlich gemacht, vorgenannte Staaten beim
Grenzschutz - etwa bei Überwachungstechniken oder anderer Ausrüs¬
tung der Grenzschützerinnen und Grenzschützer - finanziell zu unter¬
stützen. Dieses Vorgehen wird von der Bundesregierung befürwortet.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
32. Abgeordnete In Höhe welchen Gesamtwertes wurden in 2021
Sevim Dagdelen bis zum aktuellen Stichtag Einzelgenehmigungen
(DIE LINKE.) für den Export von Rüstungsgütem erteilt (bitte
neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte
für K iegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
sowie auch die Werte für die zehn Hauptempfan¬
gerländer auflisten; sofern eine endgültige Aus¬
wertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die
vorläufigen Zahlen angeben), und wie verteilt
sich der Gesa twert von 2021 auf die Gruppe der
EU-Länder, NATO- und gleichgestellten Länder,
Drittländer sowie Entwicklungsländer (bitte zu¬
sätzlich auch getrennt für Kriegswaffen und sons¬
tige Rüstungsgüter auflisten)?
Ant ort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum
vom 11. November 2021
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2021 handelt es
sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehler¬
korrekturen noch ändern können.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine rein zahlenmäßige Be¬
trachtung aufgrund von Genehmigungswerten eines Berichtszeitraums
kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüs¬
tungsexportpolitik ist.
De Gesamtwert der im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 3. November 2021
erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen sowie die weiteren anteiligen ffa-
gegegenständlichen Werte für Einzelausfuhrgenehmigungen nach Län¬
dergruppen ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode -31 - Drucksache 20/40
1. Januar 2021 bis
3. November 2021
Vorabfsung-widchelktorVsinz.
Wert in Euro
Gesamt 3.780.370.237
- davon Kriegswaffen 217.882.919
- davon Sonstige Rüstungsgüter 3.562.487.318
- davon EU-Länder 1.291.386.734
- davon Kriegswaf en 65.093.168
davon Sonstige Rüstungsgüter 1.226.293.566
- davon NATO und gleichgestellte Länder 1.428.700.201
davon Kriegswaf en 72.445.849
- davon Sonstige Rüstungsgüter 1.356.254.352
- davon Drittländer 1.060.283.302
davon Kriegswaffen 80.343.902.
- davon Sonstige Rüstungsgüter 979.939.400
- davon Entwicklun sländer * 369.511.425
- davon Kriegswaffen 27.062.744
- - davon Sonstige Rüstungsgüter 342.448.681
* Die Werte der Entwicklungsländer sind bereits in den Werten für Drittländer enthalten.
Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses
(Development Assistance Committee = DAC) er OECD ohne die Lände der mittleren
Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste - vgl. Anlage 13
des Rüstungsexportbericht 2020).
Die zehn Hauptbestimmungsländer von Rüstungsgütern nach Einzelaus¬
fuhrgenehmigungswerten im Zeitrau 1. Januar 2021 bis 3. November
2021 ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
Land Wert in Euro
Ägypten 181.056.429
Brasilien 134.105.765
Israel 83.717.209
Niederlande 721.570.037
Österreich 109.935.854
Republik Korea 126.855.342
Schweiz 110.572.445
Spanien 80.695.164
Vereinigte Staaten 948.009.452
Vereinigtes Königreich 190.086.269
Drucksache 20/40 -32- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode
33. Abgeordneter Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregie-
Pascal Meiser rung von 1991 bis 2005 die Unternehmensgewin- :f- f icf r f "'f A fTNfA
(DIE LINKE.) ne sowie deren Nettoinvestitionen in Deutschland
entwickelt (bitte jeweils jährlich in Mrd. Euro
ausweisen)?
Ant ort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum
vo 8. November 2021
Die Entwicklungen der Unternehmensgewinne sowie deren Nettoinves¬
titionen von 1991 bis 2005 können den folgenden Tabellen des Statisti¬
schen Bundesamtes entnommen werden:
Deutscher Bu destag - 20. Wahlperiode -33- Drucksache 20/40
Entwicklung der Unternehmensgewinne in den Volkswirtschaftlichen Gesamt¬ Vorabfsung-wirduchdielktorie Vrsionerstz
rechnungen
Darunter:
Private darunter
Gesamte Nichtfinanzi¬ Finanzielle
Jahr Haushalte Eigennutzung
Volkswirtschaft elle Kapital¬ Kapital¬
einschl. von Wohnun¬
gesellschaften gesellschaften
P.O.o.E. gen
In Milliarden Euro
1991 319,6 180,9 22,4 118,3 3,1
1992 321,9 177,5 22,1 123,8 3,0
1993 317,8 160,5 27,5 131,2 7,4
1994 365,6 199,1 26,4 140,7 11,0
1995 376,3 205,0 27,3 144,3 12,9
1996 388,2 213,2 26,4 149,5 14,3
1997 409,6 233,2 28,3 148,9 16,0
1998 435,4 269,0 26,0 141,2 14,8
1999 415,5 243,6 38,6 135,5 13,5
2000 399,1 250,1 21,9 129,1 11,9
2001 461,8 350,1 -11,4 125,0 13,5
2002 455,3 324,5 5,5 127,6 17,2
2003 435,7 289,0 22,1 126,2 17,9
2004 521,2 353,8 36,9 132,6 19,9
2005 560,4 372,4 52,1 137,8 20,8
Index (1991 = 100)
1991 100 100 100 100 100
1992 101 98 98 105 95
1993 99 89 123 111 235
1994 114 110 118 119 351
1995 118 113 122 122 410
1996 121 118 118 126 453
1997 128 129 126 126 510
1998 136 149 116 119 469
1999 130 135 172 115 428
2000 125 138 97 109 379
2001 144 193 -51 106 429
2002 142 179 24 108 547
2003 136 160 98 107 570
2004 163 196 164 112 633
2005 175 206 232 117 662
¦ P.O.o.E- = Private Organisationen ohne Erwerbszweck.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021.
Drucksache 20/40 -34- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode
Entwicklung der Nettoinvestitionen (in jeweiligen Preisen) Vorabfsung-wirduchielktor eVsionertz
darunter:
Gesamte Volkswirtschaft Nichtfinanzielle Finanzielle Private Haus¬
Kapital¬ Kapital¬ halte einschl.
esellschaften gesellschaften P.O.o.E.
In Milliarden Euro
1991 162,8 88,6 3,7 59,1
1992 162,4 76,3 4,6 66,6
1993 133,5 46,8 4,4 71,6
1994 147,4 48,4 3,0 86,7
1995 151,6 59,8 4,1 82,7
1996 129,8 47,0 3,4 76,1
1997 133,2 55,2 3,3 73,7
1998 150,7 72,0 3,4 73,1
1999 152,7 77,5 2,4 69,8
2000 160,3 93,0 2,1 61,3
2001 131,1 78,4 0,0 50,8
2002 81,0 42,3 -0,6 39,2
2003 72,3 40,5 -2,3 34,5
2004 62,2 37,8 -1,2 30,8
2005 52,7 32,7 -1,4 25,1
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in Milliarden Euro
1992 -0,4 -12,2 0,9 7,5
1993 -28,9 -29,6 -0,2 5,0
1994 13,9 1,6 -1,4 15,1
1995 4,2 11,4 1,1 -3,9
1996 -21,8 -12,8 -0,7 -6,7
1997 3,3 8,2 -0,1 -2,4
1998 17,6 16,8 0,0 -0,6
1999 1,9 5,4 -1,0 -3,2
2000 7,6 15,5 -0,3 -8,6
2001 -29,1 -14,6 -2,1 -10,5
2002 -50,1 -36,0 -0,7 -11,6
2003 -8,7 -1,8 -1,6 -4,8
2004 -10,1 -2,8 1,1 -3,6
2005 -9,4 -5,1 -0,2 -5,7
P.O.o.E.= Private Organisationen ohne Erwerbszwec
Quelle: Statistisches Bundesamt, Arbeitsunterlage In estitionen, 2. Vierteljahr 2021, Tabelle 3.2.
Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode -35- Drucksache 20/40
Entwicklung der Nettoinvestitionen (in jeweiligen Preisen)
darunter: :iWr' ": ' "9.:s
Gesamte Nichtfinanzielle
Volkswirtschaft Kapital¬ Private Haushalte
Finanzielle Kapital¬
einschl. P.O.o.E.
gesellschaften gesellschaften
Wird. Euro
1991 162,8 88,6 3,7 59,1
1992 162,4 76,3 4,6 66,6
1993 133,5 46,8 4,4 71,6
1994 147,4 48,4 3,0 86,7
1995 151,6 59,8 4,1 82,7
1996 129,8 47,0 3,4 76,1
1997 133,2 55,2 3,3 73,7
1998 150,7 72,0 3,4 73,1
1999 152,7 77,5 2,4 69,8
2000 160,3 93,0 2,1 61,3
2001 131,1 78,4 0,0 50,8
2002 81,0 42,3 -0,6 39,2
2003 72,3 40,5 -2,3 34,5
2004 62,2 37,8 -1,2 30,8
2005 52,7 32,7 -1,4 25,1
Veränder ngen gegenüber dem Vorjahr in Mrd. EUR
1992 -0,4 -12,2 0,9 7,5
1993 -28,9 -29,6 -0,2 5,0
1994 13,9 1,6 -1,4 15,1
1995 4,2 11,4 1,1 -3,9
1996 -21,8 -12,8 -0,7 -6,7
1997 3,3 8,2 -0,1 -2,4
1998 17,6 16,8 0,0 -0,6
1999 1,9 5,4 -1,0 -3,2
2000 7,6 15,5 -0,3 -8,6
2001 -29,1 -14,6 -2,1 -10,5
2002 -50,1 -36,0 -0,7 -11,6
2003 -8,7 -1,8 -1,6 - ,8
2004 -10,1 -2,8 1,1 -3,6
2005 -9,4 -5,1 -0,2 -5,7
P.O.o.E.= Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Quelle: Statistisches Bundesamt, Arbeitsunterlage Investitionen
2. Vierteljahr 2021, Tabelle 3.2
Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. . _