ifg10
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation zur Bundestags-Drucksache 20/216 sowie 20/406 (von Rintelen)“
Drucksache 20/40 -42- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Vorabfsung-wird uchdielktorie Vrsionerstz
43. Abgeordneter Wie viele Impfdurchbrüche (www.deutschlandfun
Stephan Brandner k.de/impfdurchbrueche-in-deutschland-warum-sic
(AfD) h-menschen-trotz.2897.de.html?dram:article_id=5
01241) wurden nach Kenntnis der Bundesregie¬
rung seit Anbeginn der Impflingen gegen die
COVID-19-Erkrankung in Deutschl nd bis zum
31. Oktober 2021 registriert, und wie viele Per¬
sonen wurden durchschnittlich von jedem Impf-
durchbrüchler infiziert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Thomas Gebhart
vom 12. November 2021
Insgesamt wurden 145.185 wahrscheinliche Impfdurchbrüche seit der
5. Kalenderwoche (KW) 2021 bis einschließlich der 43. KW 2021 iden¬
tifiziert. Weitere Angaben zu den in Deutschland bisher aufgetretenen
Impfdurchbrüchen werden jede Woche im Wochenbericht des Robert
Koch-Instituts veröffentlicht: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti
gesCoronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse dazu vor, wie viele Perso¬
nen jeweils von Personen mit einem wahrscheinlichen Impfdurchb uch
angesteckt wurden.
Daten aus Zulassungsstudien wie auch aus Untersuchungen im Rah¬
men der breiten Anwendung (sog. Beobachtungsstudien) belegen, dass
die in Deutschland zur Anwendung kommenden COVID-19-Impfstof-
fe SARS-CoV-2-Infektionen (symptomatisch und asymptomatisch) in
einem erheblichen Maße verhindern. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine
Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist signifikant ver¬
mindert. Darüber hinaus ist die Vimsausscheidung bei Personen, die
trotz Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion haben, kürzer als bei un-
geimpften Personen mit SARS-CoV-2-Infektion.
44. Abgeordnete Wie viele Intensivbetten stehen, nach Kenntnis
Joana Cotar der Bundesregierung, in deutschen Krankenhäu¬
(AfD) se Stand heute und Oktober 2020 zur Verfügung
(www.diepresse.com/6052280/deutschland-hat-se
it-jahresbeginn-4000-intensivbetten-weniger)?
Ant ort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Thomas Gebhart
vom 8. November 2021
Die täglich tatsächlich freien verfügbaren und betriebsbereiten sowie die
belegten Intensivbetten werden i DIVI-Intensivregister (www.intensiv
register.de) ausgewiesen. Das DIVI-Intensivregister erfasst zudem die
sogenannte Notfallreserve. Bei der „7-Tage-Notfallreserve sollen die¬
jenigen zusätzlichen Intensivbetten von den Meldenden angegeben wer-
Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode -43- Drucksache 20/40
den, die im Notfall-Szenario innerhalb von sieben Tagen aktiviert wer¬
den können. Dies betrifft Intensivbetten, die aktuell inaktiv gehalten
Vorabfsung-widchelktorVsinez.
werden und nicht Gegenstand der täglichen Bettenplanung sind (z. B.
aufgestellte aber längerfristig inaktive Räume/Stationen, weitere einge¬
lagerte Bestände etc.), die aber innerhalb von sieben Tagen personell
und strukturell betreibbar wären.
Mit Stand vom 1. November 2021 stehen ausweislich des DIYI-Inten-
sivregisters 32.359 Intensivbetten (freie verfügbare Intensivbetten, be¬
legte Intensivbetten sowie Intensivbetten in der Notfallreserve auf Er-
wachsenen-Intensivstationen) zur Verfügung.
Unter der Rubrik „Zeitreihen (www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/
zeitreihen) ist die Gesamtzahl gemeldeter Intensivbetten dargestellt.
Dort kann anhand der täglichen Daten und des dargestellten Verlaufs
die Entwicklung der gemeldeten Intensivbetten für den Monat Oktober
2020 nachvollzogen werden. Diese Darstellung umfasst sowohl die be¬
treibbaren Intensivbetten (freie und belegte Betten) als auch die Notfall-
reserve.
Schwanleungen der Werte der Notfallreserve, ebenso wie diejenigen der
betriebsbereiten Intensivbetten, sind nicht ungewöhnlich, sondern wer¬
den dadurch bedingt, dass in die reale Einschätzung der Kapazitätslage
alle Ressourcenaspekte einbezogen werden, die an dem Tag der Mel¬
dung für den jeweiligen Intensivbereich vorliegen (insbesondere Per¬
sonalausfälle aufgrund von Krankmeldun en, Quarantäne sowie hoher
Belastung, gesperrte Behandlungsplätze aufgrund von Isolationsbehand¬
lung, technische Ausstattung in Gestalt der verfügbaren Beatmungsgerä¬
te, Wiederaufnahme der Pflegepersonaluntergrenzen, variierender Auf¬
wand in der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und COVID-19-
Patienten je nach Schwere der Erkrankung).
45. Abgeordnete Wie viele Tage verbringt ein COVID-19-Patient,
Joana Cotar nach Kenntnis der Bundesregierung, Stand heute
(AI ) und Oktober 2020 auf einer deutschen Intensiv¬
station (www.diepresse.com/6052280/deutschlan
d-hat-seit-jahresbeginn-4000-intensivbetten-wen
iger)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Thomas Gebhart
vom 8. November 2021
Angaben zur Dauer der Intensivaufenthalte, untergliedert nach Pande¬
miephasen, finden sich im Beitrag „Die verschiedenen Phasen der
COVID-19-Pandemie in Deutschland: Eine deskriptive Analyse von
Januar 2020 bis Februar 2021 der COVID-19 Study Group des Robert
Koch-Instituts (RKI) in der Ausgabe 9/2021 im „Bundesgesundheits¬
blatt“ (Tabelle 5, S. 1102 - www.springen edizin.de/covid-19/sars-cov-
2/die-verschiedenen-phasen-der-covid-19-pandemie-in-deutschland-ei/l
9558916?fulltextView=tme).
Bezüglich der Verteilung „schwerer“ und „kritischer“ Fälle nach Krank¬
heitsverlauf und Phase bezieht sich die Studie auf die hospitalisierten
COVID-19-Fälle mit schwerer akuter respiratorischer Infektion aus der
Krankenhaus-Surveillance (ICOSARI). Demnach betrug die Gesamt-
Drucksache 20/40 -44- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode
dauer der Hospitalisierung für Intensivpatientinnen und -patienten über
den gesamten Pandemieverlauf im Mittel (Median) 15 Tage.
Vorabfs ung-wird uchdielktore Versonerstz
Tagesaktuelle Daten zu freien und belegten Behandlungskapazitäten in
der Intensivmedizin von etwa 1.300 Akut-Krankenhäusern in Deutsch¬
land finden sich im DIVI-Intensivregister (www.intensivregister.de).
Darüber hinaus werden Daten zu klinischen Aspekten - einschließlich
der Hospitalisierung - im COVID-19-Wochenbericht des RKI regelmä¬
ßig veröffentlicht (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N Neuartiges_Corona
virus/Situationsberichte/Gesamt.html).
46. Abgeordneter Wie viele Personen haben in den Bundesländern
Karsten Klein bisher jeweils eine Auffrischungsimpfung erhal¬
(FDP) ten, bei denen die Indikation Pflege oder eine
berufliche Indikation vorlag (bitte die Auffri¬
schungsimpflingen in einer Tabelle aufgeschlüs¬
selt nach Bundesländern und den Indikationen in
absoluten Zahlen angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Thomas Gebhart <
vom 8. November 2021
Gemäß Coronavirus-Impfverordnung (CoronalmpfV) werden von den
im fenden Stellen über das Digitale I fquotenmonitoring (DIM) die
Indikation oder der berufliche Hintergrund der geimpften Person nicht
an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Insofern liegen hierzu
keine Angaben vor.
Seit Einbezug de niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in die Impf¬
kampagne im April 2021 liegen aus diesem Bereich täglich aggregierte
Daten vor (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 2 CoronalmpfV).
Nachfolgende Angaben über gemeldete Auffrischungsimpfungen nach
Bundesland und Altersstufen können genannt werden:
Impfquote/n Auffrischimpfun (in %)
Gesamt
Gesamtzahl (alle 12-17
18+ Jahre
Personen Alters¬ Jahre
Bundesland
mit Auffrisch- gruppen)
impfung Gesamt Davon Davon
Voll¬ 18-59 60+
jähri e Jahre Jahre
Baden-Württemberg 279.406 2,5 0,2 3,0 1,0 7,1
Bayern 305.090 2,3 0,2 2,8 1,3 5,8
Berlin 162.009 4,4 0,3 5,3 1,1 15,0
Brandenburg 39.583 1,6 0,2 1,9 1,0 3,1
Bremen 26.537 3,9 0,1 4,7 2,3 9,4
Hamburg 44.291 2,4 0,2 2,9 1,4 6,5
Hessen 149.869 2,4 0,2 2,9 U 6,3
Mecklenburg-Vor ommern 31.686 2,0 0,1 2,3 1,0 4,2
Niedersachsen 159.663 2,0 0,2 2,4 1,0 4,9
Nordrhein-Westfalen 494.925 2,8 0,4 3,3 1,6 6,6
Rheinland-Pfalz 107.903 2,6 0,4 3,1 U 6,8
Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode -45- Drucksache 20/40
Gesamt
Tmpfquote/n Auffrischimpfun (in %) Vorabfsunq-widrchelkto Vrsinetz.
Gesamtzahl (alle 12-17
18+ Jahre
Personen Alter ¬ Jahre
Bundesland
mit Auffrisch- gruppen)
impfung Gesamt Davon Davon
Voll¬ 18-59 60+
jährige Jahre Jahre
Saarland 23.168 2,4 0,2 2,8 0,8 5,9
Sachsen 54.893 1,4 0,1 1,6 0,4 3,4
Sachsen-Anhalt 45.408 2,1 0,2 2,4 1,0 4,4
Schleswig-Holstein 108.305 3,7 0,1 4,4 1,6 9,5
Thüringen 53.183 2,5 0,1 3,0 1,0 5,7
Gesamt 2.086.605 2,5 0,2 3,0 1,2 6,3
(Stand: 2. November 2021)
47. Abgeordneter Wie hoch ist die Gesamtzahl der COVID-19-be-
Karsten Klein dingten Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen
(FDP) sowie die Zahl der durch deren Bewohner auf¬
grund von COVID-19 belegten Intensivbetten im
Oktober 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeit¬
raum?
A t ort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Thomas Gebhart
vom 8. November 2021
Im Wochenbericht des Robert Koch-Institut (RKI) werden regelmäßig
die aktuellen Zahlen zu COVID-19-Ausbrüchen in Pflegeheimen ver¬
öffentlicht (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/S
ituationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html). Hierbei
definiert das RKI als „Ausbruch laborbestätigte Neuinfektionen, bei de¬
nen sich mindestens zwei Fälle einem räumlichen Ursprung zuordnen
lassen.
Da die Datenübermittlung im Verlauf der Pandemie verbessert wurde,
auch um die Erkrankungsf lle in Alten- und Pflegeeinrichtungen besser
abbilden zu können, ist die Betrachtung der Monate Oktober 2020 und
2021 nicht vergleichbar. So hat die verbesserte Datenerfassung ggf. zu
einer vollständigeren Erfassung der Ausbrüche im Jahr 2021 geführt.
Für Oktober 2020 lässt sich für die Meldewochen 40 bis 44 feststellen:
500 Ausbrüche.
Für Oktober 2021 und die Meldewochen 39 bis 43 lauten die Werte: 245
Ausbrüche.
Zur Frage, wie viele Intensivbetten durch Bewohnerinnen und Bewoh¬
ner von Alten- und Pflegeheimen belegt werden, liegen de Bundesre-
gierang keine Erkenntnisse vor, da diese Daten dem RKI nicht gemeldet
werden.
Angaben zur Altersverteilung bei der Belegung von Intensivbetten kön¬
nen dem DIVI-Tntensivregister entnom en werden (www.intensivregist
er.de/#/aktuelle-lage/altersstruktur).
t
Drucksache 20/40 - 46 - Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode
48. Abgeordneter
Karsten Klein
Wie viel Prozent der Bewohnerinnen und Bewoh¬
ner von Pflegeeinrichtungen haben nach Kenntnis
Vorabfsung-wrd uchdielktorie Versionerstz
(FDP) der Bundesregierung bisher in den einzelnen Bun¬
desländern sowie insgesamt in Deutschland eine
Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erhalten
(bitte die Impfquote für die Auffrischungsimp¬
fung aüfgeschlüsselt nach Bundeslände ange¬
ben), und wie hat sich die Gesamtzahl der Impf¬
stoff gegen COVID-19 bestellenden bzw. an der
COVID-19-Impfkampagne beteiligenden Arztp a¬
xen im Laufe diesen Jah es über die einzelnen
Monate entw ckelt (www.spiegel.de/wissenschaft/
medizin/corona-booster-impfungen-hausaerzte-z
weifeln-an-sinn-von-booster-impfungen-fuer-alle-
a-26cl01ac-62fc-4502-a25a-3a2a4937f9a2; bitte
in absoluten Zahlen angeben, wie viele Arztpra¬
xen sich bisher in den einzelnen Monaten durch¬
schnittlich n der Impfkampagne beteiligt bzw.
hierfür Impfstoff bestellt haben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Thomas Gebhart
vom 12. November 2021
Mit Stand Ende März 2021 betrug der Anteil der Geimpften bei den Be¬
wohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen etwa 99 Prozent mit
einer Im fung und 75 Prozent mit zwei Impfungen (vgl. Wochenbericht
des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 31. März 2021). Zum Jahresende
2020 betrug die Anzahl von Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheim¬
bewohnern 898.595 Personen.
Mit Beginn der Impfkampagne bei den niedergelassenen Ärzten und
Ärztinnen im April 2021 liegen aus diesem Bereich aggregierte Daten
ohne Hinweis auf Zugehörigkeit zu einer Indikationsgruppe vor. Zudem
ist mit der Aufhebung der Impfp iorisierung im Juni 2021 die Angabe zu
einer Impfindikation auch bei der Datenübe mittlung bspw. aus Impf¬
zentren und von mobilen Impfteams nicht mein' verpflichtend. Aus die¬
sen Gründen liegen der Bundesregierung keine konkreten Angaben
darüber vor, wie viel Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner von
Alten- und Pflegeheimen eine Auffrischimpfung bereits erhalten haben.
Insgesamt haben mit Stand 10. November 2021 in Deutschland
3.300.010 Personen eine Auffrischimpfung erhalten. Unter diesen Per¬
sonen wird sich ein hoher Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern von
Pflegeeinrichtungen befinden, da diese zu Beginn der Impfkampagne
priorisiert geimpft wurden.
Folgende durchschnittliche Anzahl an Bestellauft ägen von Ärztinnen
und Ärzten wurden seit Beginn der dezentralen Impfkampagne m nat¬
lich erfüllt:
Aufträge/Woche
April ca. 46.700
Mai ca. 65.200
Juni ca. 72.300
Juli ca. 48.000
August ca. 30.900
Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode -47- Drucksache 20/40
September
Aufträge/Woche
ca. 26.200
Vorabfsung-wirduchdielktorie Vrsionerstz
Oktober ca. 24.300
November (KW 44 bis KW 46) ca. 29.500
49. Abgeordneter Wie viele Genesene (überhaupt Genesene, nicht
Norbert in der Definition der COVID-19-Schutzmaßnah-
Kleinwächter men-Ausnahnienverordnung) sind 2021 erneut an
(AfD) COVID-19 erkrankt (bitte Genesenenzahlen und
Neuerk ankungszahlen nach Monaten aufschlüs¬
seln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Thomas Gebhart
vom 8. November 2021
Gemäß Referenzdefmition weist das Robert Koch-Institut (RKI) diejeni¬
gen Infektionen aus, die durch Nukleinsäurenachweis oder Erregeriso¬
lierung bestätigt sind. Die Auswertung von Daten zu Reinfektionen wird
de zeit vom RKI vorbe eitet. Sobald diese Informationen vorliegen, wer¬
den Daten zu Reinfektionen in die RKI-Berichterstattung integriert.
50. Abgeordneter Welche Regularien zur Einreise nach Deutschland
Jürgen Pohl gelten aktuell und mit welcher Frist für Personen,
(AID) die mit dem Corona-Impfstoff „CoronaVac ge¬
impft wurden?
Ant ort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Thomas Gebhart
vom 8. November 2021
Grundsätzlich beinhaltet die Coronavirus-Einreiseverordnung eine gene¬
relle Nachweispflicht für Einreisende unabhängig von der A t des Ver-
kehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem
Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Personen ab
zwölf Jahren müssen bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen
Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Einreisende,
die mit dem Impfstoff „CoronaVac geimpft wurden und über keinen
Genesenennachweis verf gen, müssen also bei Einreise nach Deutsch¬
land über einen Testnachweis verfügen (§ 5 CoronaEinreiseV).
„CoronaVac gehört derzeit nicht zu den in Deutschland durch das Paul-
Ehrlich-Institut auf seiner Intemetseite (www.pei.de/impfstoffe/covi
d-19) bekannt gemachten Impfstoffen im Sinne der Coronavirus-Ein¬
reiseverordnung (CoronaEinreiseV) und der COVID-19-Schutzmaßnah-
men-Ausnahmeverordnung. Demnach gilt eine Impfung mit diesem
Impfstoff nicht als Impfnachweis im Simie de genannten Regelungen.
Personen, die sich zu eine beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn
Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hoch¬
risiko- oder Vimsvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben,
unterliegen nach der CoronaEinreiseV zudem grundsätzlich einer An¬
melde- und Absonderungspflicht (§§ 3, 4 CoronaEinreiseV). Bei Vorauf-
Drucksache 20/40 -48- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode
enthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grund¬
sätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet be¬
Vorabfsung-widchelktorVsinez.
trägt sie grundsätzlich 14 Tage. Die häusliche Quarantäne kann bei Vor¬
aufenthalt in einem Hoch isikogebiet vorzeitig beendet werden, wenn
ein Genesenennachweis, ein I pfnachweis oder ein Testnachweis über
das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird (§ 4
Absatz 2 Satz 2 i. V m. §7 Absatz 4 CoronaEinreiseV). Im Fall der
Übermittlung eines Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung
frähestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein (§ 4 Absatz 2 Satz 3
CoronaEinreiseV).
Ausführliche Informationen zu den Pflichten für Einreisende nach der
CoronaEinreiseV finden sich in den FAQ zur Verordnung auf der Inter¬
netseite des BMC: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/
infos-reisende/faq-tests-einreisende.html.
51. Abgeordneter Wann rechnet die Bundesregierung mit einer An¬
Jür en Pohl erkennung des Corona-Impfstoffes „CoronaVac
(AID) durch die Europäische Arzneimittel-Agentur
(EMA) oder zuständige deutsche Stellen?
Antwort der Parlamentarischen Staat sekretärin Sabine Weiss
vom 8. November 2021
Über die Zulassung von COVID-19-Impfstoffen in der Europäischen
Union entscheidet die Europäische Kommission nach Bewertung durch
die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Ein laufendes Bewertungs¬
verfahren („rolling review ) des Impfstoffes „CoronaVac der Firma
Sinovac ist derzeit bei der EMA anhängig (www.ema.europa.eu/en/hum
an-regulato y/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-
19/treatments-vaccines/vaccines-covid-19/covid-19-vaccines-under-eval
uation#covid-19-vaccines-under-rolling-review-section). Die EMA hat
bislang keinen Zeitplan bekannt gegeben, wann mit einem Verfah ensab¬
schluss gerechnet werden kann.
52. Abgeordneter Welche pandemiebedingten Nachweispflichten
Jürgen Pohl verbunden mit welchen Absonderungspflichten
(AfD) bestehen aktuell für Einreisende aus Brasilien
(bitte für alle derzeit möglichen Impfstoff-Kom¬
binationen bei zweiter und dritter Co ona-Imp¬
fung aufschlüsseln)?
Ant ort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Thomas Gebhart
vom 8. November 2021
Brasilien gilt seit dem 17. September 2021 nicht mehr als Hoch isiko¬
gebiet (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Trans
port/A chiv Risikogebictc/Risikogcbiete_2021-09-17.pdf? blob=publi
cationFile).
Demnach gilt für Einreisende bei Voraufenthalt in Brasilien die all¬
gemeine, in der Antwort auf die Schriftliche Frage 50 erläuterte Nach-
Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode - 49 - Drucksache 20/40
weispflicht (Impf-, Genesenen- oder Testnachweis) nach § 5 Satz 1 der
CoronaEinreiseV. Eine Anmelde- und Absonderungspflicht besteht
nicht. Der Nachweis ist bei Einreise nach Deutschland mitzuführen und
der zuständigen Behörde oder der mit der polizeilichen Kontrolle des
grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde auf deren Anfor¬
derung zum Zwecke der Stichprobenhaften Überprüfung vorzulegen (§ 7
Absatz 2 Satz 1 Nummer 2b CoronaEinreiseV).
Für Impfnachweise gilt dabei folgendes:
Ein Impfnachweis ist gemäß § 2 Nummer 10 CoronaEinreiseV ein
Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französi¬
scher, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digita¬
ler Form, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder
mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.
pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist und
a) entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der
Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl
von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erfor¬
derlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung
mindestens 14 Tage vergangen sind, oder
b) bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis
besteht. Andere als die auf der Internetseite des PEI gelisteten Impf¬
stoffe oder Impfstofflkombinationen werden in Deutschland derzeit
nicht für den Impfnachweis anerkannt.
Des Weiteren ist zu beachten, dass, wenn die Ei ise mittels eines
Beförderers auf dem Luftweg erfolgt, diesem vor der Beförderung
auf dessen Anforderung hin der Testnachweis, der Genesenennach-
weis oder der Impfnachweis zum Zwecke der Überprüfung vorzu¬
legen ist (§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2b CoronaEinreiseV).
Aktuelle Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
durch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI)
abgerafen werden. Bei einer erneuten Einstufung Brasiliens als Hoch¬
risiko- oder Virusvariantengebiet können die in diesem Fall geltenden
Regeln bei der Eimeise den FAQ zur CoronaEinreiseV der Internetseite
des BMG entnommen werden (www.bundesgesundheitsministerium.de/
coronavirus/infos- eisende/faq-tests-eimeisende.html).
53. Abgeordneter Wann bzw. mit welcher Fristsetzung beabsichtigt
Jürgen Pohl die Bundesregierung die Überarbeitun der der¬
(AfD) zeit geltenden coronabedingten Test,- Nachweis-
und Absonderungspflichten für Einreisewillige
nach Deutschland?
Antwort des Parlamentari chen Staatssekretärs
Dr. Thomas Gebhart
vom 8. November 2021
Die Erste Verordnung zur Änderung der Coronaviras-Einreiseverord-
nung tritt am 6. November 2021 in Kraft und sieht eine Verlängerung
Drucksache 20/40 -50- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode
der Geltungsdauer der Verordnung bis einschließlich 15. Januar 2022
vor. Änderungen gegenüber den geltenden coronabedingten Test-, Nach¬
/orahfsung-wird uchdielktorie Vrsionerstz
weis- und Absonderungspflichten für Ein eisewillige nach Deutschland
sind derzeit nicht geplant.
54. Abgeordneter Wie viele medizinische Verbrauchs- und Versor¬
Rene Springer gungsgüter (Desinfektions ittel, Hygieneartikel,
(AfD) Schutzmasken etc.) zur Bekämpfung des SARS-
CoV-2-Virus wurden durch die Bundesregierung
für das Land Brandenburg beschafft und kosten¬
frei zur Verfügung gestellt (bitte unter Angabe der
jeweiligen Hersteller und der Gesamt- und Stück¬
preise)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss
vom 8. November 2021
An das Land Brandenburg wurden folgende Güter geliefert:
Kategorie Menge (Stück)
FFP2 2.689.756
FFP3 60.890
MNS/OP Masken 9.370.220
Flächendesinfektion
11.573
Handdesinfektion
Handschuhe 5.617.200
Pflegekittel 396.456
G undlage der Lieferungen war der Beschluss des Chefs des Bundes¬
kanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanz¬
leien der Länder vom 29. März 2020 über die Unterstützung der Länder
durch den Bund bei der Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur
55. Abgeordneter Welche Bedeutung im nationalen und internatio¬
Christian Görke nalen Bahnve kehr sieht die Bundesregierung
(DIE LINKE.) langfristig für die Ostbahn von Berlin nach Küs-
trin-Kietz über die gerade im Neubau befindliche
Brücke weiter nach Polen, und aus welchen Gran¬
den wurden der Ausbau sowie die Elektrifizierung
dieser Strecke bislang nicht in den Bundesve ¬
kehrswegeplan und das Bundesschienenwegeaus¬
baugesetz aufgenonunen?
Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode -51 - Drucksache 20/40
Antwort des Parlamentarischen Staatsministers Enak Ferlemann
vom 10. November 2021 ü-.:v'AcwsVa:v
Der zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung der Ostbahn wur¬
den im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 bewertet. Im Zuge der
als vollständig realisiert unterstellten Ausbaustrecke Berlin-Frankfurt
(Oder)-Grenze D/PL sind ausreichend Kapazitäten vorhanden, um die
zu erwartenden Gütermengen abfahren zu können. Im Rahmen der Ver¬
kehrsprognose 2030 ist das Vorhaben lediglich für den Schienenperso¬
nennahverkehr von Bedeutung. Bei der Aufstellung des BVWP 2030
wurde das Vorhaben daher nicht weiterverfolgt.
Die Bedarfspläne für den Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
werden alle fünf Jahre überprüft. Das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur hat ür die Bedarfsplanüberprüfung eine neue
Verkehrsprognose für das Jahr 2040 beauftragt. Ergebnisse der Bedarfs-
planüberprüfung werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen.
56. Abgeordnete Von welchen Bedingungen hängt es ab, ob das
Filiz Polat Projekt „Modellregion Naturmetropole Osnabrü-
(BÜNDNIS 90/ cker Land des Landkreises Osnabrück, das sich
DIE GRÜNEN) nach Auskunft des Bundesamtes für Güterverkehr
zurzeit auf einer Warteliste befindet, im Rahmen
der Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung
des ÖPNV noch einen Antrag auf Förderung
stellen kann (www.noz.de/lokales/osnabrueck/arti
kel/2424476/neue-hoffnung-fuer-mobilitaetsoffen
sive-im-osnabruecker-iand), und wann kann gege¬
benenfalls mit einer positiven Entscheidung ge¬
rechnet werden?
Ant ort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann
vom 8. November 2021
Ob eine Aufforderung zur Antragstellung erfolgen kann, hängt maßgeb¬
lich von dem noch zur Verfügung stehenden Budget für das Gesamtför¬
derprogramm ab. Aktuell ist das vorhandene Budget für die Umsetzung
der am besten bewerteten Skizzen vorgesehen. Die entsprechend nach
Aufforderung eingereichten Anträge werden derzeit geprüft. Ob ggf.
weitere Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen erfolgen können,
steht erst nach diesem Prüfprozess fest.