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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation zur Bundestags-Drucksache 20/216 sowie 20/406 (von Rintelen)

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Drucksache 20/40                               -42-              Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode



              Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
              Gesundheit
                                                                                                         Vorabfsung-wird uchdielktorie Vrsionerstz
          43. Abgeordneter Wie viele Impfdurchbrüche (www.deutschlandfun
              Stephan Brandner k.de/impfdurchbrueche-in-deutschland-warum-sic
              (AfD) h-menschen-trotz.2897.de.html?dram:article_id=5
                                 01241) wurden nach Kenntnis der Bundesregie¬
                                 rung seit Anbeginn der Impflingen gegen die
                                 COVID-19-Erkrankung in Deutschl nd bis zum
                                 31. Oktober 2021 registriert, und wie viele Per¬
                                 sonen wurden durchschnittlich von jedem Impf-
                                    durchbrüchler infiziert?


              Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
              Dr. Thomas Gebhart
              vom 12. November 2021


              Insgesamt wurden 145.185 wahrscheinliche Impfdurchbrüche seit der
              5. Kalenderwoche (KW) 2021 bis einschließlich der 43. KW 2021 iden¬
              tifiziert. Weitere Angaben zu den in Deutschland bisher aufgetretenen
              Impfdurchbrüchen werden jede Woche im Wochenbericht des Robert
              Koch-Instituts veröffentlicht: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti
              gesCoronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html.
              Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse dazu vor, wie viele Perso¬
              nen jeweils von Personen mit einem wahrscheinlichen Impfdurchb uch
              angesteckt wurden.

              Daten aus Zulassungsstudien wie auch aus Untersuchungen im Rah¬
              men der breiten Anwendung (sog. Beobachtungsstudien) belegen, dass
              die in Deutschland zur Anwendung kommenden COVID-19-Impfstof-
              fe SARS-CoV-2-Infektionen (symptomatisch und asymptomatisch) in
              einem erheblichen Maße verhindern. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine
              Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist signifikant ver¬
              mindert. Darüber hinaus ist die Vimsausscheidung bei Personen, die
              trotz Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion haben, kürzer als bei un-
              geimpften Personen mit SARS-CoV-2-Infektion.



          44. Abgeordnete           Wie viele Intensivbetten stehen, nach Kenntnis
              Joana Cotar           der Bundesregierung, in deutschen Krankenhäu¬
              (AfD)                 se Stand heute und Oktober 2020 zur Verfügung
                                    (www.diepresse.com/6052280/deutschland-hat-se
                                    it-jahresbeginn-4000-intensivbetten-weniger)?


              Ant ort des Parlamentarischen Staatssekretärs
              Dr. Thomas Gebhart
              vom 8. November 2021


             Die täglich tatsächlich freien verfügbaren und betriebsbereiten sowie die
              belegten Intensivbetten werden i DIVI-Intensivregister (www.intensiv
              register.de) ausgewiesen. Das DIVI-Intensivregister erfasst zudem die
              sogenannte Notfallreserve. Bei der „7-Tage-Notfallreserve sollen die¬
             jenigen zusätzlichen Intensivbetten von den Meldenden angegeben wer-
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Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode             -43-                                Drucksache 20/40


                 den, die im Notfall-Szenario innerhalb von sieben Tagen aktiviert wer¬
                 den können. Dies betrifft Intensivbetten, die aktuell inaktiv gehalten
                                                                                                         Vorabfsung-widchelktorVsinez.
                 werden und nicht Gegenstand der täglichen Bettenplanung sind (z. B.
                 aufgestellte aber längerfristig inaktive Räume/Stationen, weitere einge¬
                 lagerte Bestände etc.), die aber innerhalb von sieben Tagen personell
                 und strukturell betreibbar wären.
                 Mit Stand vom 1. November 2021 stehen ausweislich des DIYI-Inten-
                 sivregisters 32.359 Intensivbetten (freie verfügbare Intensivbetten, be¬
                 legte Intensivbetten sowie Intensivbetten in der Notfallreserve auf Er-
                 wachsenen-Intensivstationen) zur Verfügung.
                 Unter der Rubrik „Zeitreihen (www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/
                 zeitreihen) ist die Gesamtzahl gemeldeter Intensivbetten dargestellt.
                 Dort kann anhand der täglichen Daten und des dargestellten Verlaufs
                 die Entwicklung der gemeldeten Intensivbetten für den Monat Oktober
                 2020 nachvollzogen werden. Diese Darstellung umfasst sowohl die be¬
                 treibbaren Intensivbetten (freie und belegte Betten) als auch die Notfall-
                 reserve.

                 Schwanleungen der Werte der Notfallreserve, ebenso wie diejenigen der
                 betriebsbereiten Intensivbetten, sind nicht ungewöhnlich, sondern wer¬
                 den dadurch bedingt, dass in die reale Einschätzung der Kapazitätslage
                 alle Ressourcenaspekte einbezogen werden, die an dem Tag der Mel¬
                 dung für den jeweiligen Intensivbereich vorliegen (insbesondere Per¬
                 sonalausfälle aufgrund von Krankmeldun en, Quarantäne sowie hoher
                 Belastung, gesperrte Behandlungsplätze aufgrund von Isolationsbehand¬
                 lung, technische Ausstattung in Gestalt der verfügbaren Beatmungsgerä¬
                 te, Wiederaufnahme der Pflegepersonaluntergrenzen, variierender Auf¬
                 wand in der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und COVID-19-
                 Patienten je nach Schwere der Erkrankung).



             45. Abgeordnete            Wie viele Tage verbringt ein COVID-19-Patient,
                 Joana Cotar            nach Kenntnis der Bundesregierung, Stand heute
                 (AI )                  und Oktober 2020 auf einer deutschen Intensiv¬
                                        station (www.diepresse.com/6052280/deutschlan
                                        d-hat-seit-jahresbeginn-4000-intensivbetten-wen
                                        iger)?


                 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
                 Dr. Thomas Gebhart
                 vom 8. November 2021


                 Angaben zur Dauer der Intensivaufenthalte, untergliedert nach Pande¬
                 miephasen, finden sich im Beitrag „Die verschiedenen Phasen der
                 COVID-19-Pandemie in Deutschland: Eine deskriptive Analyse von
                 Januar 2020 bis Februar 2021 der COVID-19 Study Group des Robert
                 Koch-Instituts (RKI) in der Ausgabe 9/2021 im „Bundesgesundheits¬
                 blatt“ (Tabelle 5, S. 1102 - www.springen edizin.de/covid-19/sars-cov-
                 2/die-verschiedenen-phasen-der-covid-19-pandemie-in-deutschland-ei/l
                 9558916?fulltextView=tme).
                 Bezüglich der Verteilung „schwerer“ und „kritischer“ Fälle nach Krank¬
                 heitsverlauf und Phase bezieht sich die Studie auf die hospitalisierten
                 COVID-19-Fälle mit schwerer akuter respiratorischer Infektion aus der
                 Krankenhaus-Surveillance (ICOSARI). Demnach betrug die Gesamt-
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Drucksache 20/40                                  -44-                 Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode



                  dauer der Hospitalisierung für Intensivpatientinnen und -patienten über
                  den gesamten Pandemieverlauf im Mittel (Median) 15 Tage.
                                                                                                               Vorabfs ung-wird uchdielktore Versonerstz
                  Tagesaktuelle Daten zu freien und belegten Behandlungskapazitäten in
                  der Intensivmedizin von etwa 1.300 Akut-Krankenhäusern in Deutsch¬
                  land finden sich im DIVI-Intensivregister (www.intensivregister.de).
                  Darüber hinaus werden Daten zu klinischen Aspekten - einschließlich
                  der Hospitalisierung - im COVID-19-Wochenbericht des RKI regelmä¬
                  ßig veröffentlicht (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N Neuartiges_Corona
                  virus/Situationsberichte/Gesamt.html).



           46. Abgeordneter            Wie viele Personen haben in den Bundesländern
               Karsten Klein           bisher jeweils eine Auffrischungsimpfung erhal¬
                  (FDP)                ten, bei denen die Indikation Pflege oder eine
                                       berufliche Indikation vorlag (bitte die Auffri¬
                                       schungsimpflingen in einer Tabelle aufgeschlüs¬
                                       selt nach Bundesländern und den Indikationen in
                                       absoluten Zahlen angeben)?


                  Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
                  Dr. Thomas Gebhart <
                  vom 8. November 2021


                  Gemäß Coronavirus-Impfverordnung (CoronalmpfV) werden von den
                  im fenden Stellen über das Digitale I fquotenmonitoring (DIM) die
                  Indikation oder der berufliche Hintergrund der geimpften Person nicht
                  an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Insofern liegen hierzu
                  keine Angaben vor.
                  Seit Einbezug de niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in die Impf¬
                  kampagne im April 2021 liegen aus diesem Bereich täglich aggregierte
                  Daten vor (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 2 CoronalmpfV).
                  Nachfolgende Angaben über gemeldete Auffrischungsimpfungen nach
                  Bundesland und Altersstufen können genannt werden:

                                                           Impfquote/n Auffrischimpfun (in %)
                                                 Gesamt
                               Gesamtzahl          (alle        12-17
                                                                                       18+ Jahre
                                 Personen        Alters¬        Jahre
      Bundesland
                              mit Auffrisch-    gruppen)
                                 impfung                                    Gesamt      Davon      Davon
                                                                             Voll¬      18-59       60+
                                                                             jähri e    Jahre      Jahre
   Baden-Württemberg              279.406           2,5          0,2           3,0       1,0        7,1
        Bayern                    305.090           2,3          0,2           2,8       1,3        5,8
         Berlin                   162.009           4,4          0,3           5,3       1,1         15,0
       Brandenburg                 39.583           1,6          0,2           1,9       1,0         3,1
         Bremen                    26.537           3,9          0,1           4,7       2,3         9,4
        Hamburg                   44.291            2,4          0,2           2,9       1,4         6,5
         Hessen                   149.869           2,4          0,2           2,9          U        6,3
 Mecklenburg-Vor ommern            31.686           2,0          0,1           2,3          1,0      4,2
      Niedersachsen               159.663           2,0          0,2           2,4          1,0      4,9
   Nordrhein-Westfalen            494.925           2,8          0,4           3,3          1,6      6,6
     Rheinland-Pfalz              107.903           2,6          0,4           3,1          U        6,8
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Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode                 -45-                              Drucksache 20/40



                                                     Gesamt
                                                               Tmpfquote/n Auffrischimpfun (in %)            Vorabfsunq-widrchelkto Vrsinetz.
                                    Gesamtzahl         (alle        12-17
                                                                                         18+ Jahre
                                     Personen        Alter ¬        Jahre
          Bundesland
                                   mit Auffrisch-   gruppen)
                                       impfung                                Gesamt      Davon      Davon
                                                                               Voll¬      18-59       60+
                                                                              jährige     Jahre      Jahre
           Saarland                    23.168          2,4           0,2        2,8        0,8        5,9
           Sachsen                     54.893          1,4           0,1        1,6        0,4        3,4
       Sachsen-Anhalt                  45.408          2,1           0,2        2,4        1,0        4,4
      Schleswig-Holstein               108.305         3,7           0,1        4,4        1,6        9,5
           Thüringen                   53.183          2,5           0,1        3,0        1,0        5,7
             Gesamt                  2.086.605         2,5           0,2        3,0        1,2        6,3
(Stand: 2. November 2021)



                47. Abgeordneter Wie hoch ist die Gesamtzahl der COVID-19-be-
                    Karsten Klein dingten Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen
                    (FDP) sowie die Zahl der durch deren Bewohner auf¬
                                       grund von COVID-19 belegten Intensivbetten im
                                       Oktober 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeit¬
                                       raum?


                     A t ort des Parlamentarischen Staatssekretärs
                     Dr. Thomas Gebhart
                     vom 8. November 2021


                      Im Wochenbericht des Robert Koch-Institut (RKI) werden regelmäßig
                      die aktuellen Zahlen zu COVID-19-Ausbrüchen in Pflegeheimen ver¬
                      öffentlicht (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/S
                      ituationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html). Hierbei
                      definiert das RKI als „Ausbruch laborbestätigte Neuinfektionen, bei de¬
                      nen sich mindestens zwei Fälle einem räumlichen Ursprung zuordnen
                      lassen.

                      Da die Datenübermittlung im Verlauf der Pandemie verbessert wurde,
                      auch um die Erkrankungsf lle in Alten- und Pflegeeinrichtungen besser
                      abbilden zu können, ist die Betrachtung der Monate Oktober 2020 und
                      2021 nicht vergleichbar. So hat die verbesserte Datenerfassung ggf. zu
                      einer vollständigeren Erfassung der Ausbrüche im Jahr 2021 geführt.
                      Für Oktober 2020 lässt sich für die Meldewochen 40 bis 44 feststellen:
                      500 Ausbrüche.
                      Für Oktober 2021 und die Meldewochen 39 bis 43 lauten die Werte: 245
                      Ausbrüche.
                      Zur Frage, wie viele Intensivbetten durch Bewohnerinnen und Bewoh¬
                      ner von Alten- und Pflegeheimen belegt werden, liegen de Bundesre-
                      gierang keine Erkenntnisse vor, da diese Daten dem RKI nicht gemeldet
                      werden.

                      Angaben zur Altersverteilung bei der Belegung von Intensivbetten kön¬
                      nen dem DIVI-Tntensivregister entnom en werden (www.intensivregist
                      er.de/#/aktuelle-lage/altersstruktur).
52

t




    Drucksache 20/40                             - 46 - Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode



              48. Abgeordneter
                  Karsten Klein
                                       Wie viel Prozent der Bewohnerinnen und Bewoh¬
                                       ner von Pflegeeinrichtungen haben nach Kenntnis
                                                                                                Vorabfsung-wrd uchdielktorie Versionerstz
                 (FDP)                 der Bundesregierung bisher in den einzelnen Bun¬
                                       desländern sowie insgesamt in Deutschland eine
                                       Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erhalten
                                       (bitte die Impfquote für die Auffrischungsimp¬
                                       fung aüfgeschlüsselt nach Bundeslände ange¬
                                       ben), und wie hat sich die Gesamtzahl der Impf¬
                                       stoff gegen COVID-19 bestellenden bzw. an der
                                       COVID-19-Impfkampagne beteiligenden Arztp a¬
                                       xen im Laufe diesen Jah es über die einzelnen
                                       Monate entw ckelt (www.spiegel.de/wissenschaft/
                                       medizin/corona-booster-impfungen-hausaerzte-z
                                       weifeln-an-sinn-von-booster-impfungen-fuer-alle-
                                       a-26cl01ac-62fc-4502-a25a-3a2a4937f9a2; bitte
                                       in absoluten Zahlen angeben, wie viele Arztpra¬
                                       xen sich bisher in den einzelnen Monaten durch¬
                                       schnittlich n der Impfkampagne beteiligt bzw.
                                       hierfür Impfstoff bestellt haben)?


                 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
                 Dr. Thomas Gebhart
                 vom 12. November 2021


                 Mit Stand Ende März 2021 betrug der Anteil der Geimpften bei den Be¬
                 wohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen etwa 99 Prozent mit
                 einer Im fung und 75 Prozent mit zwei Impfungen (vgl. Wochenbericht
                 des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 31. März 2021). Zum Jahresende
                 2020 betrug die Anzahl von Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheim¬
                 bewohnern 898.595 Personen.
                 Mit Beginn der Impfkampagne bei den niedergelassenen Ärzten und
                 Ärztinnen im April 2021 liegen aus diesem Bereich aggregierte Daten
                 ohne Hinweis auf Zugehörigkeit zu einer Indikationsgruppe vor. Zudem
                  ist mit der Aufhebung der Impfp iorisierung im Juni 2021 die Angabe zu
                 einer Impfindikation auch bei der Datenübe mittlung bspw. aus Impf¬
                 zentren und von mobilen Impfteams nicht mein' verpflichtend. Aus die¬
                 sen Gründen liegen der Bundesregierung keine konkreten Angaben
                 darüber vor, wie viel Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner von
                 Alten- und Pflegeheimen eine Auffrischimpfung bereits erhalten haben.
                 Insgesamt haben mit Stand 10. November 2021 in Deutschland
                 3.300.010 Personen eine Auffrischimpfung erhalten. Unter diesen Per¬
                 sonen wird sich ein hoher Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern von
                 Pflegeeinrichtungen befinden, da diese zu Beginn der Impfkampagne
                 priorisiert geimpft wurden.
                 Folgende durchschnittliche Anzahl an Bestellauft ägen von Ärztinnen
                 und Ärzten wurden seit Beginn der dezentralen Impfkampagne m nat¬
                  lich erfüllt:

                                                               Aufträge/Woche
                   April                                          ca. 46.700
                   Mai                                            ca. 65.200
                   Juni                                           ca. 72.300
                   Juli                                           ca. 48.000
                   August                                         ca. 30.900
53

Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode             -47-                                Drucksache 20/40



                   September
                                                               Aufträge/Woche
                                                                  ca. 26.200
                                                                                                         Vorabfsung-wirduchdielktorie Vrsionerstz
                  Oktober                                         ca. 24.300
                  November (KW 44 bis KW 46)                      ca. 29.500



             49. Abgeordneter           Wie viele Genesene (überhaupt Genesene, nicht
                 Norbert                in der Definition der COVID-19-Schutzmaßnah-
                 Kleinwächter           men-Ausnahnienverordnung) sind 2021 erneut an
                 (AfD)                  COVID-19 erkrankt (bitte Genesenenzahlen und
                                        Neuerk ankungszahlen nach Monaten aufschlüs¬
                                        seln)?


                 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
                 Dr. Thomas Gebhart
                 vom 8. November 2021


                 Gemäß Referenzdefmition weist das Robert Koch-Institut (RKI) diejeni¬
                 gen Infektionen aus, die durch Nukleinsäurenachweis oder Erregeriso¬
                 lierung bestätigt sind. Die Auswertung von Daten zu Reinfektionen wird
                 de zeit vom RKI vorbe eitet. Sobald diese Informationen vorliegen, wer¬
                 den Daten zu Reinfektionen in die RKI-Berichterstattung integriert.



             50. Abgeordneter           Welche Regularien zur Einreise nach Deutschland
                 Jürgen Pohl            gelten aktuell und mit welcher Frist für Personen,
                 (AID)                  die mit dem Corona-Impfstoff „CoronaVac ge¬
                                        impft wurden?


                 Ant ort des Parlamentarischen Staatssekretärs
                 Dr. Thomas Gebhart
                 vom 8. November 2021


                 Grundsätzlich beinhaltet die Coronavirus-Einreiseverordnung eine gene¬
                 relle Nachweispflicht für Einreisende unabhängig von der A t des Ver-
                 kehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem
                 Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Personen ab
                 zwölf Jahren müssen bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen
                 Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Einreisende,
                 die mit dem Impfstoff „CoronaVac geimpft wurden und über keinen
                 Genesenennachweis verf gen, müssen also bei Einreise nach Deutsch¬
                 land über einen Testnachweis verfügen (§ 5 CoronaEinreiseV).
                 „CoronaVac gehört derzeit nicht zu den in Deutschland durch das Paul-
                 Ehrlich-Institut auf seiner Intemetseite (www.pei.de/impfstoffe/covi
                 d-19) bekannt gemachten Impfstoffen im Sinne der Coronavirus-Ein¬
                 reiseverordnung (CoronaEinreiseV) und der COVID-19-Schutzmaßnah-
                 men-Ausnahmeverordnung. Demnach gilt eine Impfung mit diesem
                 Impfstoff nicht als Impfnachweis im Simie de genannten Regelungen.
                 Personen, die sich zu eine beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn
                 Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hoch¬
                 risiko- oder Vimsvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben,
                 unterliegen nach der CoronaEinreiseV zudem grundsätzlich einer An¬
                 melde- und Absonderungspflicht (§§ 3, 4 CoronaEinreiseV). Bei Vorauf-
54

Drucksache 20/40                             -48-               Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode



             enthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grund¬
             sätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet be¬
                                                                                                        Vorabfsung-widchelktorVsinez.
             trägt sie grundsätzlich 14 Tage. Die häusliche Quarantäne kann bei Vor¬
             aufenthalt in einem Hoch isikogebiet vorzeitig beendet werden, wenn
             ein Genesenennachweis, ein I pfnachweis oder ein Testnachweis über
             das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird (§ 4
             Absatz 2 Satz 2 i. V m. §7 Absatz 4 CoronaEinreiseV). Im Fall der
             Übermittlung eines Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung
             frähestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein (§ 4 Absatz 2 Satz 3
             CoronaEinreiseV).
             Ausführliche Informationen zu den Pflichten für Einreisende nach der
             CoronaEinreiseV finden sich in den FAQ zur Verordnung auf der Inter¬
             netseite des BMC: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/
             infos-reisende/faq-tests-einreisende.html.



          51. Abgeordneter         Wann rechnet die Bundesregierung mit einer An¬
              Jür en Pohl          erkennung des Corona-Impfstoffes „CoronaVac
             (AID)                 durch die Europäische Arzneimittel-Agentur
                                   (EMA) oder zuständige deutsche Stellen?


             Antwort der Parlamentarischen Staat sekretärin Sabine Weiss
             vom 8. November 2021


             Über die Zulassung von COVID-19-Impfstoffen in der Europäischen
             Union entscheidet die Europäische Kommission nach Bewertung durch
             die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Ein laufendes Bewertungs¬
             verfahren („rolling review ) des Impfstoffes „CoronaVac der Firma
             Sinovac ist derzeit bei der EMA anhängig (www.ema.europa.eu/en/hum
             an-regulato y/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-
             19/treatments-vaccines/vaccines-covid-19/covid-19-vaccines-under-eval
             uation#covid-19-vaccines-under-rolling-review-section). Die EMA hat
             bislang keinen Zeitplan bekannt gegeben, wann mit einem Verfah ensab¬
             schluss gerechnet werden kann.



          52. Abgeordneter         Welche pandemiebedingten Nachweispflichten
             Jürgen Pohl           verbunden mit welchen Absonderungspflichten
             (AfD)                 bestehen aktuell für Einreisende aus Brasilien
                                   (bitte für alle derzeit möglichen Impfstoff-Kom¬
                                   binationen bei zweiter und dritter Co ona-Imp¬
                                   fung aufschlüsseln)?


             Ant ort des Parlamentarischen Staatssekretärs
             Dr. Thomas Gebhart
             vom 8. November 2021


             Brasilien gilt seit dem 17. September 2021 nicht mehr als Hoch isiko¬
             gebiet (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Trans
             port/A chiv Risikogebictc/Risikogcbiete_2021-09-17.pdf? blob=publi
             cationFile).
             Demnach gilt für Einreisende bei Voraufenthalt in Brasilien die all¬
             gemeine, in der Antwort auf die Schriftliche Frage 50 erläuterte Nach-
55

Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode - 49 -                                       Drucksache 20/40


              weispflicht (Impf-, Genesenen- oder Testnachweis) nach § 5 Satz 1 der
              CoronaEinreiseV. Eine Anmelde- und Absonderungspflicht besteht
              nicht. Der Nachweis ist bei Einreise nach Deutschland mitzuführen und
              der zuständigen Behörde oder der mit der polizeilichen Kontrolle des
              grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde auf deren Anfor¬
              derung zum Zwecke der Stichprobenhaften Überprüfung vorzulegen (§ 7
              Absatz 2 Satz 1 Nummer 2b CoronaEinreiseV).
              Für Impfnachweise gilt dabei folgendes:
              Ein Impfnachweis ist gemäß § 2 Nummer 10 CoronaEinreiseV ein
              Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung
              gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französi¬
              scher, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digita¬
              ler Form, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder
              mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.
              pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist und
              a) entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der
                 Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl
                 von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erfor¬
                 derlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung
                 mindestens 14 Tage vergangen sind, oder
              b) bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis
                 besteht. Andere als die auf der Internetseite des PEI gelisteten Impf¬
                 stoffe oder Impfstofflkombinationen werden in Deutschland derzeit
                 nicht für den Impfnachweis anerkannt.
                 Des Weiteren ist zu beachten, dass, wenn die Ei ise mittels eines
                 Beförderers auf dem Luftweg erfolgt, diesem vor der Beförderung
                 auf dessen Anforderung hin der Testnachweis, der Genesenennach-
                 weis oder der Impfnachweis zum Zwecke der Überprüfung vorzu¬
                 legen ist (§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2b CoronaEinreiseV).
              Aktuelle Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
              durch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit
              (BMG) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
              (BMI) können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI)
              abgerafen werden. Bei einer erneuten Einstufung Brasiliens als Hoch¬
              risiko- oder Virusvariantengebiet können die in diesem Fall geltenden
              Regeln bei der Eimeise den FAQ zur CoronaEinreiseV der Internetseite
              des BMG entnommen werden (www.bundesgesundheitsministerium.de/
              coronavirus/infos- eisende/faq-tests-eimeisende.html).



           53. Abgeordneter         Wann bzw. mit welcher Fristsetzung beabsichtigt
              Jürgen Pohl           die Bundesregierung die Überarbeitun der der¬
              (AfD)                 zeit geltenden coronabedingten Test,- Nachweis-
                                    und Absonderungspflichten für Einreisewillige
                                    nach Deutschland?


              Antwort des Parlamentari chen Staatssekretärs
              Dr. Thomas Gebhart
              vom 8. November 2021


              Die Erste Verordnung zur Änderung der Coronaviras-Einreiseverord-
              nung tritt am 6. November 2021 in Kraft und sieht eine Verlängerung
56

Drucksache 20/40                               -50-              Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode



             der Geltungsdauer der Verordnung bis einschließlich 15. Januar 2022
             vor. Änderungen gegenüber den geltenden coronabedingten Test-, Nach¬
                                                                                                         /orahfsung-wird uchdielktorie Vrsionerstz
             weis- und Absonderungspflichten für Ein eisewillige nach Deutschland
             sind derzeit nicht geplant.



          54. Abgeordneter          Wie viele medizinische Verbrauchs- und Versor¬
              Rene Springer         gungsgüter (Desinfektions ittel, Hygieneartikel,
             (AfD)                   Schutzmasken etc.) zur Bekämpfung des SARS-
                                    CoV-2-Virus wurden durch die Bundesregierung
                                     für das Land Brandenburg beschafft und kosten¬
                                    frei zur Verfügung gestellt (bitte unter Angabe der
                                    jeweiligen Hersteller und der Gesamt- und Stück¬
                                    preise)?


             Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss
             vom 8. November 2021


             An das Land Brandenburg wurden folgende Güter geliefert:

              Kategorie                                               Menge (Stück)
              FFP2                                                         2.689.756
              FFP3                                                            60.890
              MNS/OP Masken                                                9.370.220
              Flächendesinfektion
                                                                               11.573
              Handdesinfektion
              Handschuhe                                                   5.617.200
              Pflegekittel                                                   396.456

             G undlage der Lieferungen war der Beschluss des Chefs des Bundes¬
             kanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanz¬
             leien der Länder vom 29. März 2020 über die Unterstützung der Länder
             durch den Bund bei der Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung.




             Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
             und digitale Infrastruktur


          55. Abgeordneter          Welche Bedeutung im nationalen und internatio¬
             Christian Görke        nalen Bahnve kehr sieht die Bundesregierung
             (DIE LINKE.)           langfristig für die Ostbahn von Berlin nach Küs-
                                    trin-Kietz über die gerade im Neubau befindliche
                                    Brücke weiter nach Polen, und aus welchen Gran¬
                                    den wurden der Ausbau sowie die Elektrifizierung
                                    dieser Strecke bislang nicht in den Bundesve ¬
                                    kehrswegeplan und das Bundesschienenwegeaus¬
                                    baugesetz aufgenonunen?
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Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode             -51 -                              Drucksache 20/40


                 Antwort des Parlamentarischen Staatsministers Enak Ferlemann
                 vom 10. November 2021                                                                  ü-.:v'AcwsVa:v
                 Der zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung der Ostbahn wur¬
                 den im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 bewertet. Im Zuge der
                 als vollständig realisiert unterstellten Ausbaustrecke Berlin-Frankfurt
                 (Oder)-Grenze D/PL sind ausreichend Kapazitäten vorhanden, um die
                 zu erwartenden Gütermengen abfahren zu können. Im Rahmen der Ver¬
                 kehrsprognose 2030 ist das Vorhaben lediglich für den Schienenperso¬
                 nennahverkehr von Bedeutung. Bei der Aufstellung des BVWP 2030
                 wurde das Vorhaben daher nicht weiterverfolgt.
                 Die Bedarfspläne für den Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
                 werden alle fünf Jahre überprüft. Das Bundesministerium für Verkehr
                 und digitale Infrastruktur hat ür die Bedarfsplanüberprüfung eine neue
                 Verkehrsprognose für das Jahr 2040 beauftragt. Ergebnisse der Bedarfs-
                 planüberprüfung werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen.



             56. Abgeordnete            Von welchen Bedingungen hängt es ab, ob das
                 Filiz Polat            Projekt „Modellregion Naturmetropole Osnabrü-
                 (BÜNDNIS 90/           cker Land des Landkreises Osnabrück, das sich
                 DIE GRÜNEN)            nach Auskunft des Bundesamtes für Güterverkehr
                                        zurzeit auf einer Warteliste befindet, im Rahmen
                                        der Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung
                                        des ÖPNV noch einen Antrag auf Förderung
                                        stellen kann (www.noz.de/lokales/osnabrueck/arti
                                        kel/2424476/neue-hoffnung-fuer-mobilitaetsoffen
                                        sive-im-osnabruecker-iand), und wann kann gege¬
                                        benenfalls mit einer positiven Entscheidung ge¬
                                        rechnet werden?


                 Ant ort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann
                 vom 8. November 2021


                 Ob eine Aufforderung zur Antragstellung erfolgen kann, hängt maßgeb¬
                 lich von dem noch zur Verfügung stehenden Budget für das Gesamtför¬
                 derprogramm ab. Aktuell ist das vorhandene Budget für die Umsetzung
                 der am besten bewerteten Skizzen vorgesehen. Die entsprechend nach
                 Aufforderung eingereichten Anträge werden derzeit geprüft. Ob ggf.
                 weitere Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen erfolgen können,
                 steht erst nach diesem Prüfprozess fest.
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