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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation zur Bundestags-Drucksache 20/216 sowie 20/406 (von Rintelen)

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Deutscher Bu destag - 20. Wahlperiode             -53-                             Drucksache 20/40


                 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferle ann
                 vom 10. November 2021                                                                7chüu:s;'"aU/v.
                 Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) werden die folgenden
                 Strecken aufgrund von Baumaßnahmen von Einschränkungen in den
                 Jahren 2022 und 2023 betroffen sein:

                 04.03. -18.03.2022     Bauarbeiten im Bereich Hamburg,
                  11.06.-22.09.2022     Bauarbeiten auf der Nord-Süd-Strecke im Bereich
                                        Celle-Uelzen-Hamburg,
                 04.03. -19.03.2023     Bauarbeiten an der Nord-Süd-Strecke im Bereich
                                        Lüneburg-Hamburg,
                 06.03. -12.05.2023     Bauarbeiten zwischen Uelzen und Salzwedel,
                 27.03. -23.06.2023     Bauarbeiten auf der Nord-Süd-Strecke in Bereich
                                        Celle-Uelzen-Hamburg und zwischen Uelzen und
                                        Salzwedel,
                 14.07.-28.07.2023      Bauarbeiten an der Nord-Süd-Strecke im Bereich
                                        Lüneburg-Hamburg.

                 Darüber hinaus sind nach Auskunft der DB AG in den Jahren 2024 und
                 2025 bei der DB Netz AG weitere Baumaßnahmen auf der Strecke Ber-
                 lin-Wittenberge-Hamburg geplant, die voraussichtlich zu Umleitungen
                 und zu eingeschränkten Trassenverfügbarkeiten fü den IRE in den Jah¬
                 ren 2024 und 2025 füh en werden:

                 16.08.-07.12.2024 - Bauarbeiten Strecke Berlin-Wittenberge-Ham-
                                      burg, mit U leitungen über Stendal-Salzwedel-
                                      Hamburg,
                 09.06.-13.12.2025 - Bauarbeiten Strecke Berlin-Wittenberge-Ham-
                                      burg, mit Umleitungen über Stendal-Salzwedel-
                                      Hamburg.

                 Nach Auskunft der DB AG wurde die Wiederinbetriebnahme des IRE
                 Berlin-Hamburg über Uelzen zunächst pandemiebedingt und nunmehr
                 aufgrund der Baumaßnahmen (Berlin-Hamburg 09-12/2021) aufge¬
                 schoben. Wegen weiterer anstehender Baumaßnahmen in den Jahren
                 2022 und 2023 auf dem Lauf eg des IRE wurde der Zug bis auf weite¬
                 res eingestellt, da nach Auskunft der DB AG vor diesem Hintergrund
                 kein zuverlässiges und wirtschaftliches Angebot darstellbar wäre.
                 Alternativ wird ab Dezember 2021 auf der Strecke Berlin-Wittenberge-
                 Hamburg ein 30-Minuten-Takt im Fernverkehr aüfgenommen.
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Drucksache 20/40                             -54-               Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode



             Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
             Naturschutz und nukleare Sicherheit
                                                                                                        Vorabfsung-widchelktorVsinz.
          59. Abgeordneter         Setzt sich das für die Änderungen der Europäi¬
             Stefan Gelbhaar       schen Richtlinie zu Batterien und Akkumulatoren
             (BÜNDNIS 90/          federführende Umweltministerium während der
             DIE GRÜNEN)           derzeit im Rat stattfinden Verhandlungen (www.b
                                   mu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislauf
                                   wirtschaft/abfallarten-abfallstroeme/altbatterien/e
                                   uropaeische-richtlinie-zu-batterien-und-akkumula
                                   toren) da ür ein, dass diese zukünftig auch Akku¬
                                   mulatoren von Elektrofah rrädern, Elektrorollern
                                   und ähnlichem umfasst, und wenn nein, warum
                                   nicht?


             Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Pronold
             vom 9. Novembe 2021


             Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umwelt¬
             verträgliche Entsorgung von Batterien und Aklcumulatoren (BattG) re¬
             gelt in Umsetzung europäischer Vorgaben (Richtlinie 2006/66/EG) be¬
             reits heute schon das Inverkeh bringen, die Rücknahme und die umwelt¬
             verträgliche Entsorgung aper Batteriearten, darunter fallen auch die von
             Ihnen erwähnten Batterien aus Elektrofahrrädern, Elektrorollern und
             ähnlichen Fahrzeugen. Alle Batteriehersteller sind verpflichtet, die von
             unterschiedlichen Akteuren zumckgenommenen Altbatterien unentgelt¬
             lich zurückzunehmen und zu verwerten.
             Die Kommission hat am 10. Dezember 2020 einen Vorschlag für eine
             umfassende Batterie-Vero dnung vorgelegt, der weiterhin auch Akku¬
             mulatoren von Elektrofahrrädern, Elektrorolle und ähnlichem umfasst.
             Mit der vorliegenden Initiative soll der EU-Rechtsrahmen für alle Batte¬
             rien modernisiert werden. Mit dem Vorschlag werden die folgenden drei
             Ziele verfolgt:
              1) Stärkung des Funktionierens des Binnenmarkts durch Gewährleistung
                 fairer Wettbewerbsbedingungen mithilfe eines gemeinsamen Regel¬
                werkes,

             2) Förderung der Kreislaufwirtschaft und
             3) Verringerung der ökologischen und sozialen Auswirkungen in allen
                Phasen des Lebenswegs von Batterien.
             Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicher¬
             heit unterstützt diesen umfassenden, lebenszyklusorientierten Ansatz
             einschließlich der Einbeziehung von Akkumulatoren von Elektrofahr¬
             rädern, Elektrorollern und ähnlichem ausdrücklich.
             Derzeit finden mit den Mitgliedstaaten Verhandlungen in den Rats-
             arbeitsgmppen über den Verordnungsentwurf statt. Ein Standpunkt des
             Rates ist für das erste Halbjahr 2022 geplant.
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Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode             -55-                              Drucksache 20/40


             60. Abgeordneter
                 Ralph Lenkert
                                        Nach welchen Kriterien richtet sich das Ermes¬
                                        sen des BMU für die Einholung und den Umgang
                                                                                                       Vorabfsung-wird urchdiel
                 (DIE LINKE.)           mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern
                                        gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
                                        Bundesministerien (GGO) § 47 zu Gesetzentwür¬
                                        fen, und welche angemessenen Mindestfristen (in
                                        Werktagen) für das Erarbeiten von Stellungnah¬
                                        men zu Gesetzentwürfen durch Verbände und
                                        Länder unterstellt das BMU hierbei?


                 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Pronold
                 vom 9. November 2021


                 Nach der Praxis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
                 nukleare Sicherheit (BMU) in der vorigen Legislaturperiode war bei
                 Rechtsetzungsverfahren die Einholung von Stellungnahmen von Verbän¬
                 den und Ländern die Regel. Die erhaltenen Stellungnahmen wurden
                 stets geprüft und angemessen berücksichtigt sowie in den meisten Fällen
                 in einer Anhörung mit Verbänden und Ländern erörtert. Im Anschluss
                 erfolgte gemäß der Beschlusslage der Bundesregierung immer eine Ver¬
                 öffentlichung der erhaltenen Stellungnahmen auf der Internetseite des
                 BMU. Für die Anhörung von Verbänden und Ländern hat sich das BMU
                 in der vorigen Legislaturperiode, sofern nach den politischen Rahmen¬
                 bedingungen möglich, stets am Ziel der Bundesregierung orientiert, dass
                 die Beteiligungsfrist grundsätzlich nicht kürzer als vier Wochen sein
                 soll.




                                     Berlin, den 12. November 2021
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Vorabfsung-widrchelktoiVrsnetz.




                                                                          I




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                                                                 ISSN 0722-8333
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