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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation zur Bundestags-Drucksache 20/216 sowie 20/406 (von Rintelen)“
Deutscher Bu destag - 20. Wahlperiode -53- Drucksache 20/40
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferle ann
vom 10. November 2021 7chüu:s;'"aU/v.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) werden die folgenden
Strecken aufgrund von Baumaßnahmen von Einschränkungen in den
Jahren 2022 und 2023 betroffen sein:
04.03. -18.03.2022 Bauarbeiten im Bereich Hamburg,
11.06.-22.09.2022 Bauarbeiten auf der Nord-Süd-Strecke im Bereich
Celle-Uelzen-Hamburg,
04.03. -19.03.2023 Bauarbeiten an der Nord-Süd-Strecke im Bereich
Lüneburg-Hamburg,
06.03. -12.05.2023 Bauarbeiten zwischen Uelzen und Salzwedel,
27.03. -23.06.2023 Bauarbeiten auf der Nord-Süd-Strecke in Bereich
Celle-Uelzen-Hamburg und zwischen Uelzen und
Salzwedel,
14.07.-28.07.2023 Bauarbeiten an der Nord-Süd-Strecke im Bereich
Lüneburg-Hamburg.
Darüber hinaus sind nach Auskunft der DB AG in den Jahren 2024 und
2025 bei der DB Netz AG weitere Baumaßnahmen auf der Strecke Ber-
lin-Wittenberge-Hamburg geplant, die voraussichtlich zu Umleitungen
und zu eingeschränkten Trassenverfügbarkeiten fü den IRE in den Jah¬
ren 2024 und 2025 füh en werden:
16.08.-07.12.2024 - Bauarbeiten Strecke Berlin-Wittenberge-Ham-
burg, mit U leitungen über Stendal-Salzwedel-
Hamburg,
09.06.-13.12.2025 - Bauarbeiten Strecke Berlin-Wittenberge-Ham-
burg, mit Umleitungen über Stendal-Salzwedel-
Hamburg.
Nach Auskunft der DB AG wurde die Wiederinbetriebnahme des IRE
Berlin-Hamburg über Uelzen zunächst pandemiebedingt und nunmehr
aufgrund der Baumaßnahmen (Berlin-Hamburg 09-12/2021) aufge¬
schoben. Wegen weiterer anstehender Baumaßnahmen in den Jahren
2022 und 2023 auf dem Lauf eg des IRE wurde der Zug bis auf weite¬
res eingestellt, da nach Auskunft der DB AG vor diesem Hintergrund
kein zuverlässiges und wirtschaftliches Angebot darstellbar wäre.
Alternativ wird ab Dezember 2021 auf der Strecke Berlin-Wittenberge-
Hamburg ein 30-Minuten-Takt im Fernverkehr aüfgenommen.
Drucksache 20/40 -54- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit
Vorabfsung-widchelktorVsinz.
59. Abgeordneter Setzt sich das für die Änderungen der Europäi¬
Stefan Gelbhaar schen Richtlinie zu Batterien und Akkumulatoren
(BÜNDNIS 90/ federführende Umweltministerium während der
DIE GRÜNEN) derzeit im Rat stattfinden Verhandlungen (www.b
mu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislauf
wirtschaft/abfallarten-abfallstroeme/altbatterien/e
uropaeische-richtlinie-zu-batterien-und-akkumula
toren) da ür ein, dass diese zukünftig auch Akku¬
mulatoren von Elektrofah rrädern, Elektrorollern
und ähnlichem umfasst, und wenn nein, warum
nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Pronold
vom 9. Novembe 2021
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umwelt¬
verträgliche Entsorgung von Batterien und Aklcumulatoren (BattG) re¬
gelt in Umsetzung europäischer Vorgaben (Richtlinie 2006/66/EG) be¬
reits heute schon das Inverkeh bringen, die Rücknahme und die umwelt¬
verträgliche Entsorgung aper Batteriearten, darunter fallen auch die von
Ihnen erwähnten Batterien aus Elektrofahrrädern, Elektrorollern und
ähnlichen Fahrzeugen. Alle Batteriehersteller sind verpflichtet, die von
unterschiedlichen Akteuren zumckgenommenen Altbatterien unentgelt¬
lich zurückzunehmen und zu verwerten.
Die Kommission hat am 10. Dezember 2020 einen Vorschlag für eine
umfassende Batterie-Vero dnung vorgelegt, der weiterhin auch Akku¬
mulatoren von Elektrofahrrädern, Elektrorolle und ähnlichem umfasst.
Mit der vorliegenden Initiative soll der EU-Rechtsrahmen für alle Batte¬
rien modernisiert werden. Mit dem Vorschlag werden die folgenden drei
Ziele verfolgt:
1) Stärkung des Funktionierens des Binnenmarkts durch Gewährleistung
fairer Wettbewerbsbedingungen mithilfe eines gemeinsamen Regel¬
werkes,
2) Förderung der Kreislaufwirtschaft und
3) Verringerung der ökologischen und sozialen Auswirkungen in allen
Phasen des Lebenswegs von Batterien.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicher¬
heit unterstützt diesen umfassenden, lebenszyklusorientierten Ansatz
einschließlich der Einbeziehung von Akkumulatoren von Elektrofahr¬
rädern, Elektrorollern und ähnlichem ausdrücklich.
Derzeit finden mit den Mitgliedstaaten Verhandlungen in den Rats-
arbeitsgmppen über den Verordnungsentwurf statt. Ein Standpunkt des
Rates ist für das erste Halbjahr 2022 geplant.
Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode -55- Drucksache 20/40
60. Abgeordneter
Ralph Lenkert
Nach welchen Kriterien richtet sich das Ermes¬
sen des BMU für die Einholung und den Umgang
Vorabfsung-wird urchdiel
(DIE LINKE.) mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern
gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) § 47 zu Gesetzentwür¬
fen, und welche angemessenen Mindestfristen (in
Werktagen) für das Erarbeiten von Stellungnah¬
men zu Gesetzentwürfen durch Verbände und
Länder unterstellt das BMU hierbei?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Pronold
vom 9. November 2021
Nach der Praxis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMU) in der vorigen Legislaturperiode war bei
Rechtsetzungsverfahren die Einholung von Stellungnahmen von Verbän¬
den und Ländern die Regel. Die erhaltenen Stellungnahmen wurden
stets geprüft und angemessen berücksichtigt sowie in den meisten Fällen
in einer Anhörung mit Verbänden und Ländern erörtert. Im Anschluss
erfolgte gemäß der Beschlusslage der Bundesregierung immer eine Ver¬
öffentlichung der erhaltenen Stellungnahmen auf der Internetseite des
BMU. Für die Anhörung von Verbänden und Ländern hat sich das BMU
in der vorigen Legislaturperiode, sofern nach den politischen Rahmen¬
bedingungen möglich, stets am Ziel der Bundesregierung orientiert, dass
die Beteiligungsfrist grundsätzlich nicht kürzer als vier Wochen sein
soll.
Berlin, den 12. November 2021
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