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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Abrissgenehmigungen für Gebäude an der Sternbrücke“
230049 / Orientierende Schadstoffuntersuchung des Bestandsgebäudes Max-Brauer-
Allee 213 in 22769 Hamburg
13.04.2023 / REV 0 2023-04-13
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 – Entnommene Baustoffproben ................................................................................................... 8
Tabelle 2: Untersuchungsergebnisse Asbest in Faserprodukten (NWG 0,1 - 1%) ....................................... 13
Tabelle 3 – Untersuchungsergebnisse Asbest in bauchemischen Produkten (NWG 0,001 - 0,003%) .......... 13
Tabelle 4: Untersuchungsergebnisse KMF ................................................................................................. 14
Tabelle 5 – Untersuchungsergebnisse PAK ................................................................................................ 14
Tabelle 6 – Übersichtstabelle Massenabschätzung .................................................................................... 16
IV
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Literaturverzeichnis
/1/ ASBEST-RICHTLINIE (1996): Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestpro-
dukte in Gebäuden, Fassung Januar 1996
/2/ AUSSCHUSS FÜR GEFAHRSTOFFE (2016): Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 905: Verzeichnis krebs-
erzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe, Ausgabe März 2016
/3/ AUSSCHUSS FÜR GEFAHRSTOFFE (2019): Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 500: Schutzmaßnah-
men: Mindeststandards, Ausgabe September 2019
/4/ AUSSCHUSS FÜR GEFAHRSTOFFE (2014): Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519: Asbest Abbruch-,
Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, Ausgabe Januar 2014
/5/ AUSSCHUSS FÜR GEFAHRSTOFFE (2008): Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 521: Abbruch-, Sanie-
rungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, Ausgabe Februar 2008
/6/ AUSSCHUSS FÜR GEFAHRSTOFFE (2010): Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 524: Sanierung und Ar-
beiten in kontaminierten Bereichen, Ausgabe Februar 2010
/7/ AUSSCHUSS FÜR GEFAHRSTOFFE (2015): Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 551: Teer- und andere
Pyrolyseprodukte aus organischem Material, Ausgabe August 2015
/8/ DGUV INFORMATION 201-012 (BISHER BGI 664): “Asbestsanierung“ mit laufend aktualisierten Ergänzun-
gen: Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhal-
tungsarbeiten
(http://www.dguv.de/ifa/Praxishilfen/Asbestsanierung/Aktuelle-Ergaenzungen/index.jsp)
/9/ DGUV INFORMATION 8665: “Umgang mit PCB-haltigen Produkten“, April 2014
/10/ PCBABFV (2000): Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphe-
nyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (PCB/PCT-Abfallverordnung – PCBAbfV), vom
26.06.2000
/11/ POP-ABFALL-UEBERWV (2017): Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht
gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verord-
nung), vom 17.07.2017
/12/ AVV (2001): Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis, vom 10.12.2001
/13/ GEFSTOFFV (2010): Verordnung über gefährliche Stoffe, vom 26.11.2010
/14/ ALTHOLZV (2002): Altholzverordnung, vom 15.08.2002
/15/ VDI UND GESAMTVERBAND SCHADSTOFFSANIERUNG E.V. (2015): Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und
Fliesenkleber in Gebäuden; Diskussionspapier zur Erkundung, Bewertung und Sanierung, vom Juni
2015
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Probenahmeprotokolle
Anlage 2: Grundrissplan mit Kennzeichnung der Probenahmepunkte
Anlage 3: Prüfberichte der chemischen Labore
Anlage 4: Fotodokumentation
Abkürzungsverzeichnis
AVV Abfallverzeichnisverordnung PAK Polyzyklische aromatische Koh-
lenwasserstoffe (16 Einzelstoffe n.
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversi-
EPA)
cherung e.V.
PCB Polychlorierte Biphenyle
DIN EN Deutsches Institut für Normung
Europäische Norm PCBAbfallV PCB/PCT-Abfallverordnung
EG Erdgeschoss PE Polyethylen
EP Einheitspreis POP langlebige organische Schadstoffe
(engl: persitent organic pollu-
EPS Expandiertes Polystyrol
tants)
FH-Tür Feuerhemmende Tür
PVC Polyvinylchlorid
GP Gesamtpreis
TRGS Technische Regeln für Gefahr-
HBCD Hexabromcyclododecan stoffe
Hg Quecksilber WHO-Faser lungengängige Mineralfaser
KI Kanzerogenitätsindex
XPS Extrudiertes Polystyrol
KMF Künstliche Mineralfasern
MP Mischprobe
M&P Mull und Partner Ingenieurgesell-
schaft mbH
NWG Nachweisgrenze
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1 Einleitung
1.1 Veranlassung / Auftrag
Die Deutsche Bahn GmbH prüft die Rückbaumöglichkeiten für das Grundstück Max-Brauer-Allee
213 in 22769 Hamburg im Rahmen der Sanierung des Bahnabschnitts der Sternbrücke. Auf dem
Grundstück befindet sich ein Wohnhaus mit Gewerbefläche im Erdgeschoss.
Im Vorfeld der weiteren Planungen war die Erfassung und Dokumentation von ggf. vorhandenen
Gebäudeschadstoffen erforderlich. In diesem Zusammenhang wurde die Mull und Partner Ingeni-
eurgesellschaft mbH am 04.01.2023 mit der Durchführung der Schadstoffuntersuchungen in dem
Gebäude beauftragt. Da das zu untersuchende Gebäude zum Zeitpunkt der Untersuchung in Nut-
zung befindlich war, wurde vereinbart, Probenahmen möglichst auf die Nebenräume und Außen-
bereiche zu beschränken. Die gewonnenen Erkenntnisse der Begutachtung und Untersuchung flie-
ßen in eine grobe Mengenschätzung für eine mögliche Schadstoffsanierung bzw. einen möglichen
Rückbau ein.
1.2 Aufgabenstellung
Ziel der Untersuchungen ist die Überprüfung der Bausubstanz auf die Schadstoffe Asbest, künstli-
che Mineralfasern (KMF), polychlorierte Biphenyle (PCB), polycyclische aromatische Kohlenwasser-
stoffe (PAK) und Schwermetalle. Hierzu sollten eine Begehung der betroffenen Räumlichkeiten mit
exemplarischer Erfassung möglicher schadstoffhaltiger Bauteile im nicht zu beprobenden Verkaufs-
raum sowie eine Entnahme von repräsentativen Materialproben aus als schadstoffverdächtig an-
gesehenen Bauteilen und anschließende labortechnische Untersuchung der entnommenen Proben
durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind in einem gutachterlichen Bericht darzustellen und zu be-
werten.
1.3 Gebäudebeschreibung
Bei dem zu entrümpelnden und zu entkernenden Gebäude Max-Brauer-Allee 213 handelt es sich
um einen zwei- bis viergeschossigen, teil-unterkellerten Massivbau mit einer Grundfläche von ca.
320 m². Ca. 150 m² sind viergeschossig und ca. 170 m² sind zweigeschossig. Der nordwestliche Ge-
bäudeteil ist auf ca. 150 m² unterkellert.
Das Gebäude enthielt eine Shisha-Bar im EG und Mietwohnungen in den Obergeschossen. Die
Dachkonstruktion besteht aus Holz und ist als Zeltdach mit geringer Neigung ausgebildet und mit
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Bitumendachbahnen ohne unterliegende Dämmung gedeckt. Innenwände sind überwiegend als
Leichtbauwände mit doppelt gipskartonbeplanter Metallkonstruktion ausgebildet. Massivwände
sind verputzt. Die Mauerwerksfassade ist verputzt. Der Fußbodenbelag besteht zum größten Teil
aus Parkett, z.T. über Teppichboden. Im Erdgeschoss und den Nassbereichen liegen Bodenfliesen
und im Keller vermutlich Rohboden vor.
1.4 Ausgeführte Arbeiten
Am 30.03.2023 wurde ein Ortstermin in dem Gebäude zur Erkundung möglicher Verdachtspunkte
hinsichtlich schadstoffhaltiger Bausubstanzen und der anschließenden Probenahme durchgeführt.
Die Probenahme wurde durch die Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH mithilfe von Hand-
werkzeugen (bis zu 1 cm Tiefe) durchgeführt. Zusätzlich wurde das Dach durch einen Dachdecker
geöffnet, der Dachaufbau aufgenommen, schadstoffverdächtige Materialien beprobt und die Öff-
nung fachgerecht wieder verschlossen. Die Probenahme von asbestverdächtigen bauchemischen
Produkten (Putze, Spachtel, Fliesenkleber etc.) erfolgte in speziellen PE-Stemmschleusen. Die Pro-
benahmestellen wurden im direkten Anschluss an das Lösen der Schleusenbeutel mit gipsbasiertem
Feinspachtel verschlossen. Alle Proben wurden fachgerecht in PE-Beutel verpackt und mittels Pro-
benahmeprotokoll dokumentiert. Der Transport der Proben in das Labor erfolgte mittels Kuriers.
Die chemischen Analysen der Baustoffproben wurden nach den gültigen Vorgaben zur Probenvor-
behandlung durch die nach DIN EN 17025 akkreditierten Labore Competenza GmbH, Harburger
Schloßstraße 30, 21079 Hamburg (Asbestanalysen) und Eurofins Umwelt Nord GmbH, Werner-
Nordmeyer-Straße 3, 31226 Peine (alle anderen Analysen) durchgeführt.
Angaben zur räumlichen Verteilung sowie zu Art und Menge der beprobten bzw. schadstoffhaltigen
Bauteile sind den Probenahmeprotokollen der Anlage 1 sowie den Lageplänen der Anlage 2 zu ent-
nehmen. In der folgenden Tabelle sind die entnommenen Baustoffproben mit der jeweiligen Ent-
nahmestelle zusammenfassend dargestellt:
Tabelle 1 – Entnommene Baustoffproben
Probe Etage / Raum / Bauteil / Produkt Verdacht
P104 1. OG / Appartement 2 / Heizungsnische / Putz Asbest
P105 1. OG / Appartement 2 / Fensterlaibung / Spachtelmasse Asbest
P106 2. OG / Appartement 5 / Leitungsschott / Spachtel Asbest
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Probe Etage / Raum / Bauteil / Produkt Verdacht
P107 2.OG / Appartement 5 / Wand / Putz Asbest
P108 Dach / außen / Dach / obere Bitumendachbahn Asbest, PAK, Hg
P109 Dach / außen / Dach / untere Bitumendachbahn Asbest, PAK, Hg
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2 Bewertungsgrundlagen
2.1 Asbesthaltige Produkte
Asbesthaltige Produkte wurden in der Bundesrepublik Deutschland im Bauwesen seit den 1930er
Jahren, verstärkt dann seit den 1950er Jahren in vielfältigen Anwendungen eingesetzt. Seit 1979
(Verbot von Spritzasbest) wurde der Einsatz von asbesthaltigen Produkten in mehreren Schritten
aufgrund des nachgewiesenen krebserzeugenden Potenzials von an die Atmosphäre freigesetzten
lungengängigen Asbestfasern gesetzlich verboten. Seit 1995 besteht in Deutschland ein generelles
Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest und asbesthaltige Materialien.
Aufgrund der von der Freisetzung von Asbestfasern ausgehenden Gefährdungen sind bei Anwesen-
heit von Asbest entsprechende Sanierungsmaßnahmen zwingend im Vorfeld von weitergehen-den
Eingriffen in die Bausubstanz erforderlich. Grundlage für Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Pro-
dukten ist die TRGS 519 „Asbest Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ in der aktu-
ellen Version vom Januar 2014.
Bezüglich der Bewertung asbesthaltiger Produkte wird dabei unterschieden in:
• schwach gebundene Asbestprodukte (z. B. Spritzasbest, leichte asbesthaltige Platten, As-
bestpappen, Dichtungsschnüre), die in der Regel eine Rohdichte < 1.000 kg/m³ aufweisen.
Die Gefahr einer Faserfreisetzung ist bei diesen Produkten aufgrund ihrer Zusammensetzung
ohne bzw. mit geringen Anteilen von Bindemitteln hoch;
• fest gebundene Asbestprodukte (Asbestzementprodukte sowie hinsichtlich des Faserfreiset-
zungspotenzials vergleichbar zu bewertende Produkte, z. B. Vinylasbestplatten). Sie weisen
in der Regel Asbestgehalte < 15 % auf und besitzen aufgrund der hohen Anteile an Bindemit-
teln ein gegenüber den schwach gebundenen Asbestprodukten vermindertes Faserfreiset-
zungspotenzial.
Aufgrund der Unterschiede hinsichtlich des Faserfreisetzungspotenzials werden in der TRGS 519
unterschiedliche Anforderungen an die Durchführung der Sanierungsarbeiten gestellt. Darüber hin-
aus variieren die Anforderungen in Abhängigkeit vom Umfang der Arbeiten.
Die Beurteilung von Bauteilen, die schwach gebundenen Asbest enthalten, in genutzten Räumen
erfolgt auf Grundlage der Asbest-Richtlinie. Diese legt Kriterien zur Beurteilung anhand eines Punk-
tekataloges fest. In Abhängigkeit von der dabei erzielten Einstufung erfolgt eine Zuordnung
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hinsichtlich der Sanierungsdringlichkeit. Darüber hinaus werden Vorgaben hinsichtlich möglicher
Sanierungsmaßnahmen gemacht.
2.2 Künstliche Mineralfasern (KMF)
Die Einstufung von KMF-Produkten erfolgt prinzipiell gemäß der TRGS 905 /2/ auf der Grundlage
des Kanzerogenitätsindexes KI. Glasige Fasern mit einem Summenwert KI ≤ 30 werden in die Kate-
gorie K1B, mit einem Summenwert KI > 30 - ≤ 40 in die Kategorie 2 eingestuft. Bei glasigen WHO-
Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI > 40 erfolgt keine Einstufung als krebserzeugend.
Kategorie K1B
Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. Es bestehen hinrei-
chende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegen-
über dem Stoff Krebs erzeugen kann. Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf:
- geeigneten Langzeit-Tierversuchen,
- sonstigen relevanten Informationen.
Kategorie K2
Stoffe, die wegen möglicher krebserregender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben,
über die jedoch nicht genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen. Aus
geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um einen
Stoff in Kategorie K1B einzustufen.
In der TRGS 521 sind die Anforderungen an Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit
alter Mineralwolle geregelt /5/. Alte Mineralwolle im Sinne der TRGS 521 sind biopersistente künst-
liche Mineralfasern, die einer der Kategorien K1B oder K2 nach TRGS 905 zuzuordnen sind.
Gemäß der TRGS 521 ist bei Mineralwollprodukten, die vor 1996 eingebaut worden sind, davon
auszugehen, dass es sich um alte Mineralwollen handelt. Seit 1996 sind geänderte Herstellungsver-
fahren für KMF-Produkte etabliert, so dass Produkte hergestellt werden, für die kein Verdacht hin-
sichtlich eines krebserzeugenden Potenzials mehr vorliegt. Seit Juni 2000 besteht ein Herstellungs-
und Verwendungsverbot für alte Mineralwollen.
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2.3 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Der PAK-Gehalt von Baustoffen wird als Maßstab zur Beurteilung des Teer- / Pechgehalts heran-
gezogen. Zur Beurteilung des Teergehalts für bituminöse Pappen (Dachbahnen bzw. Sperrschich-
ten) kann in Hamburg und Schleswig-Holstein anhand der aktuellen Rechtslage ein PAK-Gehalt von
100 mg/kg zur Unterscheidung zwischen teerhaltigen (> 100 mg/kg PAK) und teerfreien Materialien
zugrunde gelegt werden. Für sonstige teerhaltige Materialien, beispielsweise Teerkork, ist demge-
genüber kein fester Zuordnungswert definiert. Sie werden unabhängig vom festgestellten PAK-Ge-
halt als teerhaltig eingestuft.
Zur Bewertung aus Sicht des Arbeitsschutzes ist darüber hinaus der Gehalt des Einzelparameters
Benzo(a)pyren maßgeblich. Hierfür wird auf Grundlage der TRGS 905 eine Konzentration von 0,005
Masse-% (entspr. 50 mg/kg Benzo(a)pyren) als Schwellenwert für die Einstufung als krebserzeugen-
der Stoff der Kat. 1 oder 2 herangezogen. Beim Umgang mit Materialien, die einen Ben-zo(a)pyren-
Gehalt > 50 mg/kg aufweisen, sind demzufolge besondere Arbeitsschutzmaßnahmen auf Grundlage
der TGRS 524 (Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen) zu treffen.
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3 Darstellung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse
3.1 Asbest
Die Ergebnisse der Asbestuntersuchungen sind auf Grund der unterschiedlichen Nachweisgrenzen
in den Analyseverfahren in zwei Produktgruppen (Faserprodukte 1% und 0,1 – 1%, bauchemische
Produkte 0,001 – 0,003%) unterteilt und in den folgenden beiden Tabellen dargestellt.
Tabelle 2: Untersuchungsergebnisse Asbest in Faserprodukten (NWG 0,1 - 1%)
Asbestgeh-
Probe Etage / Raum / Bauteil / Produkt Asbestart
alt
kein Asbest
P108 Dach / außen / Dach / obere Bitumendachbahn - nachgewie-
sen
kein Asbest
P109 Dach / außen / Dach / untere Bitumendachbahn - nachgewie-
sen
*1 = Analyse mit erweiterter Probenvorbereitung, reduzierte Nachweisgrenze 0,1-1%
Tabelle 3 – Untersuchungsergebnisse Asbest in bauchemischen Produkten (NWG 0,001 - 0,003%)
Probe Etage / Raum / Bauteil / Produkt Ergebnis
Mischprobe 11 P104: 1. OG / Ap 2 / Heizungsnische / Putz kein Asbest
nachgewie-
P107: 2. OG / Ap 5 / Wand / Putz sen
Mischprobe 12 P105: 1. OG / Ap 2 / Fensterlaibung / Spach-
kein Asbest
telmasse nachgewie-
sen
P106: 2. OG / Ap 5 / Leitungsschott / Spachtel
In Bezug auf asbesthaltige Produkte innerhalb des untersuchten Gebäudes ergeben sich nach aktu-
ellem Kenntnisstand folgende Hinweise auf asbesthaltige Baustoffe.
- asbesthaltige Flachdichtungen in Rohrflanschen (visuell eingestuft),
- asbesthaltige Dichtungen in Rippenheizkörpern (visuell eingestuft),
- asbesthaltige Pappen im Schlossbereich von Brandschutztüren (visuell eingestuft).
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