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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Abrissgenehmigungen für Gebäude an der Sternbrücke

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Freie und Hansestadt Hamburg
                                              Bezirksamt Altona
Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - 22758
Hamburg                                                                            Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und
                                                                                   Umwelt
                                                                                   Fachamt Bauprüfung
DB Netz AG                                                                         A/WBZ3
Nagelsweg 33 - 35                                                                  Jessenstraße 1 - 3
20097 Hamburg                                                                      22767 Hamburg

                                                                                   Telefon   040 42811-6363
                                                                                   Telefax   040 4279-02570
                                                                                   E-Mail    zentrum-wirtschaft-bauen-umwelt
                                                                                             @altona.hamburg.de

                                                                                   Ansprechpartnerin Frau Tania Fugel

                                                                                   Zimmer    141
                                                                                   Telefon   040 42811-6329
                                                                                   E-Mail    tania.fugel@altona.hamburg.de

                                                                                   GZ.:      A-WBZ-100117-2023
                                                                                   Hamburg, 17. Oktober 2023




Verfahren              Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO
Bezug
Eingang                02.06.2023
Grundstück
Belegenheit            Max-Brauer-Allee 217
Baublöcke              206-003
Flurstück              464/0 in der Gemarkung: Altona Nord

Abbruch MBA 215-217

GENEHMIGUNG

Nach § 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird
unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben
auszuführen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung nicht die gegebenenfalls notwendige
Einholung anderer öffentlich - rechtlicher Zulassungsentscheidungen ersetzt.

Dieser Bescheid gilt nach § 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin
oder den Rechtsnachfolger.
Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach § 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb
von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder
                                             Sprechzeiten:                       Öffentliche Verkehrsmittel:
                                             nach Vereinbarung im Service        S1, S11, S2, S3, S31 Altona
                                             Zentrum oder beim Sachbearbeiter    112, 155 Große Bergstraße
                                             Terminvergabe per E-Mail oder
                                             telefonisch


                                             Termine im Fachamt Bauprüfung nur
                                             nach Vereinbarung
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die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.

Sie kann auf schriftlichen Antrag nach § 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr
verlängert werden.

Planungsrechtliche Grundlagen

Baustufenplan                Altona-Altstadt
mit den Festsetzungen:       Verkehrsflächen (Bahn)
                             Baupolizeiverordnung
Erhaltungsverordnung         Soziale Erhaltungsverordnung Altona-Nord
nach § 172 BauGB             BauGB
                             Hinweis: gemäß § 174 BauGB wird die sozErhVO nicht angewendet, da
                             das Vorhabengrundstück im Geltungsbereich eines
                             Planfeststellungsgebietes liegt

Ausführungsgrundlagen

Bestandteil des Bescheides

die Vorlagen Nummer

- 0001 Gebäudeschadstoffbericht [Gebäudeschadstoffbericht_MBA215-217.pdf]
- 0002 Auszug aus dem Liegenschaftskataster [Liegenschaft_Flurstück_464.pdf]
- 0003 Flurstückskarte [Flurstückskarte_MBA215-217.pdf]
- 0004 Gebäudedatenblatt [Gebäudedatenblatt_MBA215-217.pdf]

Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die
Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten.




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Aufschiebende Bedingung

1. Von der Genehmigung darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn nachstehende Unterlagen
   zur Prüfung nachgereicht und abschließend geprüft wurden:

   1.1 Asbestfreiheitsbescheinigung

         Bescheinigung einer oder eines Sachkundigen, dass asbesthaltige Bauteile vollständig
         entfernt wurden oder dass solche nicht vorhanden waren (§ 26 BauVorlVO)

Diese Nebenbestimmungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach § 73
Absatz 1 HBauO.

Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung)

 2. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende
    Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist:

   2.1 Nachweis der sicheren Abbruchfolge gem. § 6 BauVorlVO (Abbruchstatik)

         Hierfür ist der erforderliche Nachweis gemäß § 14 der Bauvorlagenverordnung in der
         geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen.

Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach § 73
Absatz 1 HBauO.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen (§ 70 VwGO).

Der Bescheid umfasst auch die

Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise




i.V. Jan Bleshoy

Gebühr

Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid.

Weitere Anlagen

Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG




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Anlage zum Bescheid

BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE

Zuständige Stelle für die Überwachung

Bezirksamt Altona
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Jessenstraße 1 - 3
22767 Hamburg

Hinweise

    3. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher
       mitzuteilen (§ 72a Abs. 4 HBauO).

        Bitte verwenden Sie dafür den Vordruck auf der Internetseite
        https://www.hamburg.de/formulardownload/103154/formulare-bauaemter.html
        oder reichen die Information über den Onlinedienst "Anzeige Bau-, Abbruch- und
        Wiederaufnahmebeginn"
        https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/List?id=502
        elektronisch ein.

    4. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung
       mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
       Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen
       Werbeanlagen (§ 77 Abs. 2 HBauO).

    5. Die Fertigstellung der Abbrucharbeiten (Baubeseitigungsanzeige) ist der
       Bauaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 77 Abs. 1 HBauO). Die Anzeige über
       die Fertigstellung kann formlos an die o.g. zuständige Stelle für die Überwachung
       erfolgen.

    6. Weitere Hinweise, Merkblätter und Broschüren für Ihre Bauausführung finden Sie unter
       dem Link:
       https://www.hamburg.de/baugenehmigung/583468/start-merkblaetter.html




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Anlage

STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG

Dieser Bescheid wird im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG).
Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt.




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ENGINEERING FOR A BETTER TOMORROW



Bericht
230049
Orientierende Schadstoffuntersuchung des Bestandsge-
bäudes Max-Brauer-Allee 215-217 in 22769 Hamburg
-




Auftraggeber                                                                  Auftragnehmerin

DB Netz AG                                                                    Mull und Partner
Nagelsweg 33-35                                                               Ingenieurgesellschaft mbH
20097 Hamburg                                                                 Sachsenstraße 6
                                                                              20097 Hamburg

Hamburg, 13.04.2023
REV 0 2023-04-13




Geschäftsführer:
                                   Registergericht:           Kontoverbindung:
Dipl.-Ing. Karsten Helms
                                   Amtsgericht Hannover       Hannoversche Volksbank
Dipl.-Geol. Thomas Hartmann
                                   HRB 59814                  IBAN: DE04 2519 0001 0517 1040 00
Dipl.-Geophys. Frank Biegansky
                                   USt-IdNr. DE 115 830 964   BIC: VOHADE2HXXX
Dipl.-Ing. Matthias Wieschemeyer
225

230049 / Orientierende Schadstoffuntersuchung des Bestandsgebäudes Max-Brauer-
Allee 215-217 in 22769 Hamburg
13.04.2023 / REV 0 2023-04-13
226

230049 / Orientierende Schadstoffuntersuchung des Bestandsgebäudes Max-Brauer-
Allee 215-217 in 22769 Hamburg
13.04.2023 / REV 0 2023-04-13



Berichtsdaten
Berichtstitel                               Orientierende Schadstoffuntersuchung des Bestandsgebäudes
                                            Max-Brauer-Allee 215-217 in 22769 Hamburg
                                            -

Auftraggeber (AG)                           DB Netz AG
                                            Nagelsweg 33-35
                                            20097 Hamburg

Auftragnehmerin (AN)                        Mull und Partner
                                            Ingenieurgesellschaft mbH
                                            Sachsenstraße 6
                                            20097 Hamburg
                                            Telefon: +49-40-5379920-21
                                            Telefax: +49-40-5379920-25
                                            E-Mail: hamburg@mup-group.com

Baumaßnahme                                 Erstellung Schadstoffkataster EÜ Sternbrücke

Vertragsnummer, Datum                       0016/EFV/92319734

Projektnummer AN                            230049

Datum der Beauftragung                      04.01.2023

Datum des Berichts                          13.04.2023

Revisionsnummer                             REV 0 2023-04-13

Projektleitung                              Dr. Philip Menzel

Vorgangsbearbeitung                         Dr. Philip Menzel

Der Bericht (inkl. Anlagen/Anhänge, Pläne usw.) ist urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung (insbesondere
Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der
Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Ingenieurgesellschaft zulässig. Sämt-
liche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung
ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
Hamburg, 13.04.2023




Dipl.-Geophys. Frank Biegansky, Geschäftsführer
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