einsicht-nach-dem-hmbtg
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Abrissgenehmigungen für Gebäude an der Sternbrücke“
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Altona
Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - 22758
Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und
Umwelt
Fachamt Bauprüfung
DB Netz AG A/WBZ3
Nagelsweg 33 - 35 Jessenstraße 1 - 3
20097 Hamburg 22767 Hamburg
Telefon 040 42811-6363
Telefax 040 4279-02570
E-Mail zentrum-wirtschaft-bauen-umwelt
@altona.hamburg.de
Ansprechpartnerin Frau Tania Fugel
Zimmer 141
Telefon 040 42811-6329
E-Mail tania.fugel@altona.hamburg.de
GZ.: A-WBZ-100117-2023
Hamburg, 17. Oktober 2023
Verfahren Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO
Bezug
Eingang 02.06.2023
Grundstück
Belegenheit Max-Brauer-Allee 217
Baublöcke 206-003
Flurstück 464/0 in der Gemarkung: Altona Nord
Abbruch MBA 215-217
GENEHMIGUNG
Nach § 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird
unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben
auszuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung nicht die gegebenenfalls notwendige
Einholung anderer öffentlich - rechtlicher Zulassungsentscheidungen ersetzt.
Dieser Bescheid gilt nach § 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin
oder den Rechtsnachfolger.
Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach § 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb
von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder
Sprechzeiten: Öffentliche Verkehrsmittel:
nach Vereinbarung im Service S1, S11, S2, S3, S31 Altona
Zentrum oder beim Sachbearbeiter 112, 155 Große Bergstraße
Terminvergabe per E-Mail oder
telefonisch
Termine im Fachamt Bauprüfung nur
nach Vereinbarung
die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Sie kann auf schriftlichen Antrag nach § 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr
verlängert werden.
Planungsrechtliche Grundlagen
Baustufenplan Altona-Altstadt
mit den Festsetzungen: Verkehrsflächen (Bahn)
Baupolizeiverordnung
Erhaltungsverordnung Soziale Erhaltungsverordnung Altona-Nord
nach § 172 BauGB BauGB
Hinweis: gemäß § 174 BauGB wird die sozErhVO nicht angewendet, da
das Vorhabengrundstück im Geltungsbereich eines
Planfeststellungsgebietes liegt
Ausführungsgrundlagen
Bestandteil des Bescheides
die Vorlagen Nummer
- 0001 Gebäudeschadstoffbericht [Gebäudeschadstoffbericht_MBA215-217.pdf]
- 0002 Auszug aus dem Liegenschaftskataster [Liegenschaft_Flurstück_464.pdf]
- 0003 Flurstückskarte [Flurstückskarte_MBA215-217.pdf]
- 0004 Gebäudedatenblatt [Gebäudedatenblatt_MBA215-217.pdf]
Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die
Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten.
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Aufschiebende Bedingung
1. Von der Genehmigung darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn nachstehende Unterlagen
zur Prüfung nachgereicht und abschließend geprüft wurden:
1.1 Asbestfreiheitsbescheinigung
Bescheinigung einer oder eines Sachkundigen, dass asbesthaltige Bauteile vollständig
entfernt wurden oder dass solche nicht vorhanden waren (§ 26 BauVorlVO)
Diese Nebenbestimmungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach § 73
Absatz 1 HBauO.
Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung)
2. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende
Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist:
2.1 Nachweis der sicheren Abbruchfolge gem. § 6 BauVorlVO (Abbruchstatik)
Hierfür ist der erforderliche Nachweis gemäß § 14 der Bauvorlagenverordnung in der
geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen.
Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach § 73
Absatz 1 HBauO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen (§ 70 VwGO).
Der Bescheid umfasst auch die
Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise
i.V. Jan Bleshoy
Gebühr
Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid.
Weitere Anlagen
Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG
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Anlage zum Bescheid
BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE
Zuständige Stelle für die Überwachung
Bezirksamt Altona
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Jessenstraße 1 - 3
22767 Hamburg
Hinweise
3. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher
mitzuteilen (§ 72a Abs. 4 HBauO).
Bitte verwenden Sie dafür den Vordruck auf der Internetseite
https://www.hamburg.de/formulardownload/103154/formulare-bauaemter.html
oder reichen die Information über den Onlinedienst "Anzeige Bau-, Abbruch- und
Wiederaufnahmebeginn"
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/List?id=502
elektronisch ein.
4. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung
mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen
Werbeanlagen (§ 77 Abs. 2 HBauO).
5. Die Fertigstellung der Abbrucharbeiten (Baubeseitigungsanzeige) ist der
Bauaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 77 Abs. 1 HBauO). Die Anzeige über
die Fertigstellung kann formlos an die o.g. zuständige Stelle für die Überwachung
erfolgen.
6. Weitere Hinweise, Merkblätter und Broschüren für Ihre Bauausführung finden Sie unter
dem Link:
https://www.hamburg.de/baugenehmigung/583468/start-merkblaetter.html
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Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. A-WBZ-100117-2023 Seite 5 von 5
ENGINEERING FOR A BETTER TOMORROW
Bericht
230049
Orientierende Schadstoffuntersuchung des Bestandsge-
bäudes Max-Brauer-Allee 215-217 in 22769 Hamburg
-
Auftraggeber Auftragnehmerin
DB Netz AG Mull und Partner
Nagelsweg 33-35 Ingenieurgesellschaft mbH
20097 Hamburg Sachsenstraße 6
20097 Hamburg
Hamburg, 13.04.2023
REV 0 2023-04-13
Geschäftsführer:
Registergericht: Kontoverbindung:
Dipl.-Ing. Karsten Helms
Amtsgericht Hannover Hannoversche Volksbank
Dipl.-Geol. Thomas Hartmann
HRB 59814 IBAN: DE04 2519 0001 0517 1040 00
Dipl.-Geophys. Frank Biegansky
USt-IdNr. DE 115 830 964 BIC: VOHADE2HXXX
Dipl.-Ing. Matthias Wieschemeyer
230049 / Orientierende Schadstoffuntersuchung des Bestandsgebäudes Max-Brauer- Allee 215-217 in 22769 Hamburg 13.04.2023 / REV 0 2023-04-13
230049 / Orientierende Schadstoffuntersuchung des Bestandsgebäudes Max-Brauer-
Allee 215-217 in 22769 Hamburg
13.04.2023 / REV 0 2023-04-13
Berichtsdaten
Berichtstitel Orientierende Schadstoffuntersuchung des Bestandsgebäudes
Max-Brauer-Allee 215-217 in 22769 Hamburg
-
Auftraggeber (AG) DB Netz AG
Nagelsweg 33-35
20097 Hamburg
Auftragnehmerin (AN) Mull und Partner
Ingenieurgesellschaft mbH
Sachsenstraße 6
20097 Hamburg
Telefon: +49-40-5379920-21
Telefax: +49-40-5379920-25
E-Mail: hamburg@mup-group.com
Baumaßnahme Erstellung Schadstoffkataster EÜ Sternbrücke
Vertragsnummer, Datum 0016/EFV/92319734
Projektnummer AN 230049
Datum der Beauftragung 04.01.2023
Datum des Berichts 13.04.2023
Revisionsnummer REV 0 2023-04-13
Projektleitung Dr. Philip Menzel
Vorgangsbearbeitung Dr. Philip Menzel
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Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der
Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Ingenieurgesellschaft zulässig. Sämt-
liche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung
ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
Hamburg, 13.04.2023
Dipl.-Geophys. Frank Biegansky, Geschäftsführer