230825-kabinettvorlagezumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdaten
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ressortabstimmung Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)“
- 42 - Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59
gegen Jahr, davon
Daten- nutzen 80%die
weiter- ePA, 70% öff-
gabe aus nen 70% ihre
ePA an ePA innerhalb
FDZ eines Jahres=
224000 neue
Nutzer, Lesen
der Informatio-
nen im FdV: 5
Min, Klä-
rung/Zusätzli-
che Beratung in
Anspruch neh-
men= 5Min
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Akteuren aus der Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 356 500 Euro,
insbesondere aus den Informationspflichten in Verbindung mit erweiterten Datenverarbei-
tungsbefugnissen der Leistungserbringer und der Antragstellung auf Datennutzung beim
Forschungsdatenzentrum Gesundheit. Zudem entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in
Höhe von ca. 1 Million Euro aus den Informationspflichten in Verbindung mit erweiterten
Datenverarbeitungsbefugnissen. Geringfügiger Erfüllungsaufwand entsteht zudem For-
schenden und Leistungserbringern, die dem Adressatenkreis Wirtschaft zuzuordnen sind,
durch die Publikationspflicht für Forschungsergebnisse sowie aus der Beteiligung am Ar-
beitskreis der Datenzugangsstelle.
Durch die vereinfachten Möglichkeiten der Datenzusammenführung von Daten der Landes-
krebsregister mit Daten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit werden Akteure aus
der Wirtschaft um einen geringfügigen Betrag von ca. 11 000 € pro Jahr entlastet.
Betroffene Norm Stich- Rechenweg Erfüllungsauf- Häufig-
wort wand in Euro keit
Forschende §3 Beteili- 4 Vertreter (2 For- 6 684 jährlich
und Leistungs- GDN gung schende, 2 Leistungs-
erbringer aus G am Ar- erbringer) nehmen teil
dem Adressa- beits- an 2 Sitzungen à 3
tenkreis Wirt- kreis Stunden/Jahr, Vorbe-
schaft reitung 12 Stun-
den/Sitzung.
Forschende §4 Vorbe- Annahme: Wegfall der -11 000 jährlich
aus der Wirt- GDN reitung Antragstellung im Dur-
schaft G Antrag- schnitt bei 8 LKR, da
stell- nur noch 1 Antrag
lung auf (FDZ Gesundheit),
ver- Annahme 30 Minu-
knüpfte ten/Antragstellung,
Ge- Lohnsatz
sund- 55,70€/Stunde, bei 50
- 43 - Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59
heits- Anträgen/Jahr: Weg-
daten fall von 400 Anträ-
FDZ – gen=-400*30Minu-
Lan- ten*55,7€
des-
krebs-
register
Leistungser- § 6 Infor- Annahme: 65487 pri- 1 038 000 Einma-
bringer aus GDN mation vate Leistungserbrin- lig
dem Adressa- G über ger, Zeitaufwand 25
tenkreis Wirt- Daten- Minuten für Erstellung
schaft verar- der Information, Lohn-
beitung satz 37,80€/Stunde,
0,10€ Sachkosten pro
Aushang
Leistungser- § 6 Infor- Erneuerung des Aus- 169 000 jährlich
bringer aus GDN mation hangs (10% der Fälle)
dem Adressa- G über
tenkreis Wirt- Daten-
schaft verar-
beitung
Forschende Ad- § 7 Publi- Publikation grundsätz- 2 785 jährlich
ressatenkreis GDN kati- lich im Eigeninteresse
Wirtschaft G ons- der Forschenden, zu-
pflicht sätzliche Verpflichtung
im ist als geringfügig zu
DRKS betrachten (Konserva-
tiv gerechnet könnte
bei 100 Forschungs-
projekten eine zusätz-
liche Publikations-
pflicht entstehen, Zeit-
aufwand ca 30 Minu-
ten, Lohnsatz 55,70 €
= 2 785 €)
Forschende Ad- § Antrag- 150 zusätzliche An- 189 000 jährlich
ressatenkreis 303e stellung träge auf Datennut-
Wirtschaft SGB FDZ zung FDZ-Daten, An-
V Ge- tragstellung dauert ca.
sund- 677 Minuten (Einar-
heit beitung, Beratung, In-
(An- formationen zusam-
nahme: menstellen und nach-
150 zu- reichen, Dateien ein-
sätzli- geben, Daten si-
che An- chern), Lohnsatz
träge/J 55,70 €
ahr)
Verwaltung
- 44 - Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59
a) Bund
Dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem Bundesamt für soziale Sicherung ent-
steht Erfüllungsaufwand in geringem Umfang durch die Einrichtung von Datenübermitt-
lungswegen.
Forschenden der Verwaltung aus Bund, Ländern und Kommunen, die hier übergreifend der
Ebene „Bund“ zugerechnet werden da eine
Durch die Zentralisierung des Verfahrens zur Datenverknüpfung von Daten der gesetzli-
chen Krankenassen mit den Daten der Landeskrebsregister entfällt Aufwand beim Bundes-
amt für Soziale Sicherung im Umfang von ca. 189 000 Euro jährlich.
Betroffene Norm Stichwort Rechenweg Erfül- Häufig-
lungsauf- keit
wand in
Euro
Bundes- §4 Zentralisierung Verfah- 105 Bearbeitungen * -189 000 Jährlich
amt für GDNG ren Datenverknüpfung 1 460 Minuten/60 *
Soziale Si- Daten von KK mit Daten 42,50 € Lohnsatz pro
cherung Landeskrebsregister: Stunde
Wegfall Antragsbearbei-
tung durch MA (Bera-
tung, Kommunikation,
Prüfung, Bescheidung),
Annahme: Pro Antrag
1460 Minuten, durch-
schnittlicher Lohnsatz öf-
fentliche Verwaltung
For- §4 Vorbereitung Antragstell- Annahme: Wegfall -11 000 jährlich
schende GDNG lung auf verknüpfte Ge- der Antragstellung im
aus der sundheitsdaten FDZ – Lan- Durschnitt bei 8 LKR,
Verwal- deskrebsregister da nur noch 1 Antrag
tung (FDZ Gesundheit),
Annahme 30 Minu-
ten/Antragstellung,
Lohnsatz 55,7€ pro
Stunde, bei 50 Anträ-
gen/Jahr: Wegfall von
400 Anträgen, =-
400*30Minuten*55,70
€
For- §7 Publikationspflicht in Pri- Publikation grund- 2785 Jährlich
schende GDNG märregister sätzlich im Eigeninte-
(Ange- resse der Forschen-
stellte von den, zusätzliche Ver-
Bund, Län- pflichtung ist als ge-
dern, ringfügig zu betrach-
Kommu- ten (Konservativ ge-
nen) rechnet könnte bei
100 Forschungspro-
jekten ein zusätzliche
Publikationspflicht
entstehen, Zeitauf-
wand ca. 30 Minuten,
- 45 - Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59
Lohnsatz 55,70 € pro
Stunde
Bundesmi- §§ 84, Einrichtung der Daten- 2 Personentage bei 1 128,00 Einmalig
nisterium 267, übertragungswege 70,50 € Lohnsatz pro
für Ge- 269, Stunde
sundheit 295,
302
Bundesmi- §§ 84, Pflege und Prüfung Da- 3 Personentage bei 1 692,00 Jährlich
nisterium 267, tenübertragung 70,50 € Lohnsatz pro
für Ge- 269, Stunde
sundheit 295,
302
Bundes- §§ Techn. Einrichtung der 1 Personentag bei 564 Einmalig
amt für 267, Datenübertragungswege 70,50 € Lohnsatz pro
Soziale Si- 269 Stunde
cherung
Bundes- §§ Auswertung und Über- 3-5 Personentage bei 1 692,00- Jährlich
amt für 267, mittlung der Daten 70,50 € Lohnsatz pro 2 820,00
Soziale Si- 269 Stunde
cherung
For- §303e Antragstellung FDZ Ge- 150 zusätzliche An- 189 000 Jährlich
schende SGB sundheit (Annahme: 150 träge auf Datennut-
(Ange- V zusätzliche An- zung FDZ-Daten, An-
stellte von träge/Jahr) tragstellung dauert
Bund, Län- ca. 677 Minuten (Ein-
der, Kom- arbeitung, Beratung,
munen) Informationen zusam-
menstellen und nach-
reichen, Dateien ein-
geben, Daten si-
chern), Lohnsatz 55,7
€ pro Stunde
b) Länder und Kommunen
Durch die Einführung der Funktion einer federführenden Datenschutzaufsichtsbehörde für
Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten reduziert sich der Aufwand der Antragsprü-
fung bei den mit beteiligten Aufsichtsbehörden, während er sich bei der federführend zu-
ständigen Behörde erhöht. Konkrete Zahlen über die Anzahl der Anträge, die dies betreffen
werden, liegen nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass 100 Forschungsvorhaben im
Jahr betroffen sind und sich bei drei Aufsichtsbehörden eine Entlastung ergibt, während
sich bei einer Aufsichtsbehörde eine Mehrbelastung an Erfüllungsaufwand ergibt. Für die
angenommenen Werte ergibt sich insgesamt eine Reduktion des Erfüllungsaufwands für
die Länder von 146 000 Euro.
Durch die Vereinfachung des Verfahrens der Zusammenführung von Daten des For-
schungsdatenzentrums Gesundheit mit Daten der klinischen Krebsregister ergibt sich vo-
raussichtlich eine erhöhte Zahl an Anträgen im Vergleich zum Status Quo, die durch die
klinischen Krebsregister geprüft und bearbeitet werden müssen. Der Mehraufwand kann
derzeit nicht beziffert werden. Da heute jedoch schon Projekte mit verknüpften Daten statt-
finden, welche sich dann in das neue Verfahren verlagern würden, wird von geringfügigem
Mehraufwand ausgegangen. Dies kann sich jedoch auch von Bundesland zu Bundesland
unterscheiden, abhängig davon, wie oft eine Datennutzung beantragt wird.
- 46 - Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59
Betroffene Norm Stichwort Rechenweg Erfüllungs- Häufigkeit
aufwand in
Euro
Daten- § 5 GDNG Einführung Annahme: -146 000 € Jährlich
schutzsauf- Federfüh- 100 For-
sichtsbehör- rende Da- schungsvor-
den der Län- tenschutz- haben/Jahr
der aufsicht betroffen, im
Durchschnitt
Entlastung
von 3 Auf-
sichtsbehör-
den, Mehr-
belastung
von 1 Auf-
sichtsbe-
hörde. Mehr-
belastung
um 700 Mi-
nuten, Ent-
lastung um
960 Minu-
ten, Lohn-
satz 44€ pro
Stunde h
Landes- §4 GDNG Beteiligung Nicht bezif- Mehrkosten Jährlich
krebsregis- an Zusam- ferbar, ab-
ter menführung hängig von
Daten der Zahl zusätz-
Landes- licher An-
krebsregis- träge
ter mit Daten
FDZ Ge-
sundheit
c) Sozialversicherung
Der Sozialversicherung entsteht ab 2024 ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 3,2 Mil-
lionen Euro, der 2025 und 2026 um jeweils weitere 700 000 Euro ansteigen wird. Dieser
Erfüllungsaufwand entstehet im Zusammenhang mit einer erhöhten Anzahl an Anträgen auf
Datennutzung beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit sowie mit der neu geschaffenen
Verpflichtung der Pflegekassen zur Bereitstellung von Daten an das Forschungsdatenzent-
rum Gesundheit. Zudem entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 10 Millio-
nen Euro für den Aufbau der technischen Infrastruktur zur Datenbereitstellung von Daten
der Pflegekassen.
Dem gegenüber stehen derzeit noch nicht näher bezifferbare, hohe Einsparpotenziale für
die Sozialversicherung aufgrund einer verbesserten Datengrundlage für eine Weiterent-
wicklung der Gesundheitsversorgung, insbesondere durch neue Möglichkeiten der Nutzen-
bewertung von Arzneimitteln, durch die Analyse und darauf aufbauend die Optimierung
des Versorgungsgeschehens z.B. durch die zielgerichtete Weiterentwicklung von Disease-
- 47 - Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59 Management-Programmen oder durch Auswertung und Optimierung von Präventionsange- boten. Durch die Zentralisierung der Verfahren zur Verknüpfung von Daten des Forschungsdaten- zentrums Gesundheit mit Daten der Landeskrebsregister entfällt voraussichtlich eine er- hebliche Anzahl von Anträgen auf Datennutzung bei den Krankenkassen, welches zu einem verminderten Erfüllungsaufwand von geschätzt 75 520 Euro bei der Sozialversicherung führt. Für die Sozialversicherung entsteht hingegen verpflichtender Mehraufwand insbesondere durch die neu eingeführten Berichtspflichten in Zusammenhang mit den neu geschaffenen Auswertungsmöglichkeiten zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisi- ken. Hier entstehen Berichtspflichten beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die einen erwarteten Erfüllungsaufwand von einmalig 11 280 Euro für die erstmalige Abstim- mung der Inhalte des Berichts verursachen sowie jährlichen Erfüllungsaufwand von ca. 1 888 Euro für die Erstellung des jährlichen Berichts. Zudem entsteht Erfüllungsaufwand bei den Krankenkassen, die die entsprechenden im Bericht abzubildenden Informationen an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen übermitteln müssen. Im Rahmen der erst- maligen Abstimmung des Berichts entsteht voraussichtlich ein Erfüllungsaufwand von 54 144 Euro, die Berichterstattung an den Spitzenverband Bund wird auf 72 499 Euro ge- schätzt. Der weiteren Schätzung des Erfüllungsaufwands, welcher in Zusammenhang mit den neu geschaffenen Auswertungsmöglichkeiten zur datengestützten Erkennung individueller Ge- sundheitsrisiken, ist stark annahmegetrieben. Dies liegt insbesondere an dem Charakter der Freiwilligkeit der Aufgabe. Ex-ante ist schwer abzuschätzen, wie viele Krankenkassen mit welcher Anzahl von Mitgliedern die Möglichkeiten wahrnehmen werden. Der angenom- mene Erfüllungsaufwand für die Information über die Datenverarbeitung, für die Ermögli- chung und Verwaltung des Widerspruchs sowie für die Information über individuelle Ge- sundheitsrisiken variiert mit der Nutzung der Möglichkeiten durch die Kasse. Für eine Ab- schätzung des Erfüllungsaufwands wird davon ausgegangen, dass 50 Prozent der Kassen, die 50 Prozent aller gesetzlichen Versicherten abdecken, von der neuen Regelung Ge- brauch machen. Für die Information und die Verwaltung der Widersprüche entsteht unter dieser Annahme Erfüllungsaufwand von einmalig 271 872 Euro. Es wird angenommen, dass die Informationen über bereits vorhandene Kanäle wie die Homepage, Mitgliederin- formation oder Apps der Krankenkassen verbreitet wird und auch ein Großteil der Wider- sprüche elektronisch entgegengenommen und verwaltet wird. Für 70 000 Versicherte wird angenommen, dass der initiale Widerspruch postalisch erfolgt. Dadurch entsteht ein einma- liger Erfüllungsaufwand von 70 000 Euro im Jahr durch Portokosten. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Aktualisierung der Informationen sowie für die Ver- waltung der Widersprüche wird als geringfügig angesehen. Neumitgliedern kann die Infor- mation direkt bei Abschluss der Mitgliedschaft übermittelt werden, es wird angenommen, dass diese an dieser Stelle auch direkt widersprechen können. Zudem wird davon ausge- gangen, dass es sich bei den meisten Neumitgliedern der gesetzlichen Krankenversiche- rung um junge, digital affine Menschen handelt, die größtenteils von elektronischen Wider- spruchsmöglichkeiten Gebrauch machen werden und somit keine Portokosten anfallen werde. Der jährliche Erfüllungsaufwand in Verbindung mit der datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken wird daher als geringfügig eingeschätzt. Für die postalische Information über Vorsorgeangebote wird ein jährlicher Erfüllungsauf- wand von 2 279 936 angenommen. Auch dieser ist aufgrund fehlender Erfahrungswerte stark annahmegetrieben. Es wird davon ausgegangen, dass jährlich 0,5 Prozent der Versi- cherten, deren Krankenkasse von der neuen Möglichkeit Gebrauch macht, über ein indivi- duelles Gesundheitsrisiko informiert wird.
- 48 - Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59
Da die neu geschaffene Regelung eine freiwillig wahrzunehmende Aufgabe vorsieht, wird
davon ausgegangen, dass die einzelnen Krankenkassen die Möglichkeiten der neuen Re-
gelung nur wahrnehmen, wenn dies wirtschaftlich umsetzbar ist. Insgesamt wird daher da-
von ausgegangen, dass neu geschaffene Möglichkeit der datengestützten Erkennung von
Gesundheitsrisiken zu Einsparungen bei den Krankenkassen führt, zum Beispiel durch eine
stärkere Wahrnehmung von Vorsorgemöglichkeiten und damit verbundenen niedrigeren
Behandlungskosten, und daher die Sozialversicherung insgesamt durch die Neuregelung
nicht belastet wird, sondern sich im Gegenteil Einsparmöglichkeiten für die Krankenkassen
realisieren lassen.
Geringfügiger zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe eines niedrigen vierstelligen Eurobe-
trags für die Sozialversicherung entsteht zudem im Rahmen neu vorgesehener Datenüber-
mittlungen an das Bundesministerium für Gesundheit.
Betroffene Norm Stichwort Rechenweg Erfül- Häufig-
lungs- keit
aufwand
in Euro
Krankenkassen §4 GDNG Zentralisie- Annahme: 100 - 75 520 Jährlich
rung Ver- Anträge/Jahr,
fahren Da- Aufwand 16
tenver- Stunden (An-
knüpfung träge entgegen-
Daten von nehmen, prüfen,
KK über entscheiden, be-
das FDZ antragte Daten
Gesund- bereitstellen),
heit mit Lohnsatz 47,20
Daten der € pro Stunde
Landes-
krebsregis-
ter
Krankenkassen §25b SGB V Aufsetzen Annahme: 48 KK 271 872 Einmalig
(freiwillige Verfahren (50%) machen
Aufgabe) zur Infor- von der Möglich-
mation keit Gebrauch,
über Da- informiert wird
tenverar- über vorhandene
beitung Informationska-
nach §25b näle (Website
SGB V und und regelmäßig
Verwaltung verschicktes Mit-
der Wider- gliedermaga-
sprüche zin/Informatio-
nen), zur Umset-
zung des Wider-
spruchs wird
Fachverfahren
aufgesetzt
(120 h interne
Programmie-
rung, Lohnkos-
ten 47,20 € pro
Stunde)
- 49 - Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59
§25b SGB V 50% der Kassen
(freiwillige (gerechnet nach
Aufgabe) Anzahl der Ver-
sicherten) ma-
chen von Mög-
lichkeit der Da-
tenverarbeitung
gebraucht, 10%
Portokos- dieser Versicher-
ten Wider- ten widerspre-
Krankenkassen 700 000 Einmalig
spruchsfor- chen Datenver-
mular arbeitung = 3,5
Mio. Versicherte,
Annahme: 20%
Widerspruch
über in Mitglie-
dermagazin bei-
gelegtem For-
mular, Portokos-
ten trägt Kasse
Krankenkassen §25b SGB V Information Annahme: Ver- 2 279 Jährlich
(freiwillige über Prä- sand standardi- 936
Aufgabe) ventions- siertes Schrei-
angebote ben and 0,5%
der Versicher-
ten/Jahr
=350.400
Schreiben, Auf-
wand 7 Minu-
ten/Schreiben,
Lohnsatz 47,20€
pro Stunde, 1 €
Portokosten
GKV-Spitzenverband §25b SGB V Bericht Annahme: 1 Per- 11 280 Einmalig
über Maß- sonenmonat (20
nahmen Tage), Lohnsatz
nach §25b 70,50€ pro
SGB V Stunde
GKV-Spitzenverband §25b SGB V Bericht Annahme: 5 Per- 1 888 Jährlich
über Maß- sonentage,
nahmen Lohnsatz 47,20€
nach §25b pro Stunde
SGB V
Krankenkassen §25b SGB V Berichte an Annahme: 1 Per- 54 144 Einmalig
GKV-SV sonentag pro
über Maß- Krankenkasse,
nahmen Lohnsatz 70,50
nach §25b € proStunde, 96
SGB V Krankenkassen
Krankenkassen §25b SGB V Berichte an Auswertung 72 499 Jährlich
GKV-SV bzw. Prüfung
über Maß- und Übermitt-
nahmen lung der Daten:
nach §25b 2 Personentage
SGB V bei 47,20€ €
Lohnsatz pro
- 50 - Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59
Stunde, 96 Kran-
kenkassen
Spitzenverband Bund §§ 84, 295, Auswer- 3-5 Personen- 1 588 -2 Jährlich
der Krankenkassen 302 SGB V tung bzw. tage bei 66,20 € 648
Prüfung Lohnsatz pro
und Über- Stunde
mittlung
der Daten
Krankenkassen §295b SGB Vorabüber- Wg. Geringfügig- Gering- jährlich
V mittlung keit nicht be- fügig
unbereinig- rechnet, da
ter Abrech- Übermittlungs-
nungsda- wege und Ver-
ten an FDZ fahren bereits
Gesund- existieren
heit
Krankenkassen §303e Erhöhte Pro 100 Anträge: 350 603 2024
Zahl an Zusätzlich 2 hD, 701 206 2025
Anträgen 0,5 md (VZÄ). 1 051 ab 2026
auf Daten- Annahme: 100 809
nutzung zusätzl. Anträge
durch 2024, 200 zu-
Wegfall sätzl. Anträge
Akteursbe- 2025, 300 zu-
zug, Be- sätzl. Anträge
reitstellung 2024
Daten der
SPV und
Anträge
auf Daten-
verknüp-
fung mit
Krebsre-
gisterdaten
beim FDZ
Gesund-
heit
Krankenkassen §303e Erhöhung Annahme: Sach- 350 603 2024
techn. Ka- und Personal- 701 206 2025
pazitäten kosten erhöhen 1 051 ab 2026
Datenbe- sich in gleichem 809
reitstellung Umfang
durch
Wegfall
Akteursbe-
zug, Be-
reitstellung
Daten der
SPV und
Datenver-
knüpfung
mit LKR
beim FDZ
Gesund-
heit
- 51 - Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59
Krankenkassen §303a FDZ Ge- Schätzung, Er- 10 000 2024
sundheit: fahrungswerte 000
Einmalkos- aus Aufbau FDZ
ten Bereit- Gesundheit
stellung
Daten der
Pflegekas-
sen (Infra-
struktur)
Krankenkassen §303a FDZ Ge- Schätzung, Er- 2 500 Jährlich
sundheit: fahrungswerte 000
Jährliche aus Aufbau FDZ
Kosten Be- Gesundheit
reitstellung
Pflegeda-
ten (Be-
trieb)
4. Weitere Kosten
Kosten, die über die aufgeführten Ausgaben und den genannten Erfüllungsaufwand hin-
ausgehen, entstehen durch den Gesetzentwurf nicht. Auswirkungen auf die Einzelpreise
und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwar-
ten.
5. Weitere Gesetzesfolgen
Durch die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten wird ermöglicht, dass neue wissen-
schaftliche Erkenntnisse generiert, künftiges Leid minimiert werden und eine sichere, bes-
sere und qualitätsgesicherte Versorgung gewährleistet werden kann. Hierdurch kann für die
Bevölkerung in Deutschland weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet
werden. Von einem lernenden Gesundheitswesen profitieren insbesondere die Versicher-
ten der gesetzlichen Krankenversicherung.
VII. Befristung; Evaluierung
Das Gesetz verfolgt insbesondere das Ziel, die Auffindbarkeit dezentral gehaltener Gesund-
heitsdaten zu verbessern, diese breiter und schneller nutzbar zu machen sowie die Ver-
knüpfbarkeit von Daten aus verschiedenen Quellen zu erleichtern. Dadurch sollen For-
schung und Innovation gefördert sowie eine Weiterentwicklung des Gesundheitssystems
unterstützt werden. Zudem sollen den gesetzlichen Krankenkassen erweiterte Möglichkei-
ten zur Nutzung der Daten ihrer Versicherten gegeben werden, um deren Versorgung zu
verbessern.
Zur Evaluierung, ob das Ziel der Vereinfachung der Datennutzung erreicht wird, sollte fünf
Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ermittelt werden:
Wie viele Datenquellen im öffentlichen Metadatenkatalog nach § 1 GDNG erfasst
sind;
Wie viele Anträge auf Datennutzung bei der Datenzugangs- und Koordinierungs-
stelle für Gesundheitsdaten eingegangen sind und wie viele davon bewilligt bzw.
abgelehnt wurden;