230825-kabinettvorlagezumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdaten

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ressortabstimmung Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

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- 42 -           Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59

                          gegen       Jahr,    davon
                          Daten-      nutzen 80%die
                          weiter-     ePA, 70% öff-
                          gabe aus    nen 70% ihre
                          ePA an      ePA innerhalb
                          FDZ         eines Jahres=
                                      224000 neue
                                      Nutzer, Lesen
                                      der Informatio-
                                      nen im FdV: 5
                                      Min,       Klä-
                                      rung/Zusätzli-
                                      che Beratung in
                                      Anspruch neh-
                                      men= 5Min



Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Akteuren aus der Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 356 500 Euro,
insbesondere aus den Informationspflichten in Verbindung mit erweiterten Datenverarbei-
tungsbefugnissen der Leistungserbringer und der Antragstellung auf Datennutzung beim
Forschungsdatenzentrum Gesundheit. Zudem entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in
Höhe von ca. 1 Million Euro aus den Informationspflichten in Verbindung mit erweiterten
Datenverarbeitungsbefugnissen. Geringfügiger Erfüllungsaufwand entsteht zudem For-
schenden und Leistungserbringern, die dem Adressatenkreis Wirtschaft zuzuordnen sind,
durch die Publikationspflicht für Forschungsergebnisse sowie aus der Beteiligung am Ar-
beitskreis der Datenzugangsstelle.

Durch die vereinfachten Möglichkeiten der Datenzusammenführung von Daten der Landes-
krebsregister mit Daten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit werden Akteure aus
der Wirtschaft um einen geringfügigen Betrag von ca. 11 000 € pro Jahr entlastet.



 Betroffene        Norm    Stich-     Rechenweg               Erfüllungsauf-       Häufig-
                           wort                               wand in Euro         keit

 Forschende     §3         Beteili-   4 Vertreter (2 For- 6 684                    jährlich
 und Leistungs- GDN        gung       schende, 2 Leistungs-
 erbringer aus G           am Ar-     erbringer) nehmen teil
 dem Adressa-              beits-     an 2 Sitzungen à 3
 tenkreis Wirt-            kreis      Stunden/Jahr, Vorbe-
 schaft                               reitung    12   Stun-
                                      den/Sitzung.

 Forschende    §4          Vorbe-     Annahme: Wegfall der -11 000                 jährlich
 aus der Wirt- GDN         reitung    Antragstellung im Dur-
 schaft        G           Antrag-    schnitt bei 8 LKR, da
                           stell-     nur noch 1 Antrag
                           lung auf   (FDZ      Gesundheit),
                           ver-       Annahme 30 Minu-
                           knüpfte    ten/Antragstellung,
                           Ge-        Lohnsatz
                           sund-      55,70€/Stunde, bei 50
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                      heits-     Anträgen/Jahr: Weg-
                      daten      fall von 400 Anträ-
                      FDZ –      gen=-400*30Minu-
                      Lan-       ten*55,7€
                      des-
                      krebs-
                      register

Leistungser-    § 6   Infor-     Annahme: 65487 pri- 1 038 000              Einma-
bringer     aus GDN   mation     vate Leistungserbrin-                      lig
dem Adressa- G        über       ger, Zeitaufwand 25
tenkreis Wirt-        Daten-     Minuten für Erstellung
schaft                verar-     der Information, Lohn-
                      beitung    satz 37,80€/Stunde,
                                 0,10€ Sachkosten pro
                                 Aushang

Leistungser-    § 6   Infor-     Erneuerung des Aus- 169 000                jährlich
bringer     aus GDN   mation     hangs (10% der Fälle)
dem Adressa- G        über
tenkreis Wirt-        Daten-
schaft                verar-
                      beitung

Forschende Ad- § 7 Publi-        Publikation grundsätz- 2 785               jährlich
ressatenkreis  GDN kati-         lich im Eigeninteresse
Wirtschaft     G   ons-          der Forschenden, zu-
                   pflicht       sätzliche Verpflichtung
                   im            ist als geringfügig zu
                   DRKS          betrachten (Konserva-
                                 tiv gerechnet könnte
                                 bei 100 Forschungs-
                                 projekten eine zusätz-
                                 liche      Publikations-
                                 pflicht entstehen, Zeit-
                                 aufwand ca 30 Minu-
                                 ten, Lohnsatz 55,70 €
                                 = 2 785 €)

Forschende Ad- §      Antrag-    150 zusätzliche An- 189 000                jährlich
ressatenkreis  303e   stellung   träge auf Datennut-
Wirtschaft     SGB    FDZ        zung FDZ-Daten, An-
               V      Ge-        tragstellung dauert ca.
                      sund-      677 Minuten (Einar-
                      heit       beitung, Beratung, In-
                      (An-       formationen zusam-
                      nahme:     menstellen und nach-
                      150 zu-    reichen, Dateien ein-
                      sätzli-    geben,     Daten     si-
                      che An-    chern),       Lohnsatz
                      träge/J    55,70 €
                      ahr)



Verwaltung
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a) Bund

Dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem Bundesamt für soziale Sicherung ent-
steht Erfüllungsaufwand in geringem Umfang durch die Einrichtung von Datenübermitt-
lungswegen.

Forschenden der Verwaltung aus Bund, Ländern und Kommunen, die hier übergreifend der
Ebene „Bund“ zugerechnet werden da eine

Durch die Zentralisierung des Verfahrens zur Datenverknüpfung von Daten der gesetzli-
chen Krankenassen mit den Daten der Landeskrebsregister entfällt Aufwand beim Bundes-
amt für Soziale Sicherung im Umfang von ca. 189 000 Euro jährlich.


Betroffene Norm     Stichwort                     Rechenweg               Erfül-    Häufig-
                                                                          lungsauf- keit
                                                                          wand in
                                                                          Euro
Bundes-     §4      Zentralisierung Verfah-       105 Bearbeitungen *      -189 000 Jährlich
amt für     GDNG    ren Datenverknüpfung          1 460 Minuten/60 *
Soziale Si-         Daten von KK mit Daten        42,50 € Lohnsatz pro
cherung             Landeskrebsregister:          Stunde
                    Wegfall Antragsbearbei-
                    tung durch MA (Bera-
                    tung, Kommunikation,
                    Prüfung, Bescheidung),
                    Annahme: Pro Antrag
                    1460 Minuten, durch-
                    schnittlicher Lohnsatz öf-
                    fentliche Verwaltung
For-        §4   Vorbereitung Antragstell-   Annahme: Wegfall         -11 000 jährlich
schende     GDNG lung auf verknüpfte Ge-     der Antragstellung im
aus der          sundheitsdaten FDZ – Lan- Durschnitt bei 8 LKR,
Verwal-          deskrebsregister            da nur noch 1 Antrag
tung                                         (FDZ Gesundheit),
                                             Annahme 30 Minu-
                                             ten/Antragstellung,
                                             Lohnsatz 55,7€ pro
                                             Stunde, bei 50 Anträ-
                                             gen/Jahr: Wegfall von
                                             400 Anträgen, =-
                                             400*30Minuten*55,70
                                             €
For-        §7   Publikationspflicht in Pri- Publikation grund-     2785      Jährlich
schende     GDNG märregister                 sätzlich im Eigeninte-
(Ange-                                       resse der Forschen-
stellte von                                  den, zusätzliche Ver-
Bund, Län-                                   pflichtung ist als ge-
dern,                                        ringfügig zu betrach-
Kommu-                                       ten (Konservativ ge-
nen)                                         rechnet könnte bei
                                             100 Forschungspro-
                                             jekten ein zusätzliche
                                             Publikationspflicht
                                             entstehen, Zeitauf-
                                             wand ca. 30 Minuten,
54

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                                                   Lohnsatz 55,70 € pro
                                                   Stunde
Bundesmi-   §§ 84,   Einrichtung der Daten-        2 Personentage bei       1 128,00 Einmalig
nisterium   267,     übertragungswege              70,50 € Lohnsatz pro
für Ge-     269,                                   Stunde
sundheit    295,
            302
Bundesmi- §§ 84,     Pflege und Prüfung Da-        3 Personentage bei       1 692,00 Jährlich
nisterium 267,       tenübertragung                70,50 € Lohnsatz pro
für Ge-     269,                                   Stunde
sundheit    295,
            302
Bundes-     §§       Techn. Einrichtung der 1 Personentag bei                     564 Einmalig
amt für     267,     Datenübertragungswege 70,50 € Lohnsatz pro
Soziale Si- 269                             Stunde
cherung
Bundes-     §§       Auswertung und Über-          3-5 Personentage bei 1 692,00- Jährlich
amt für     267,     mittlung der Daten            70,50 € Lohnsatz pro 2 820,00
Soziale Si- 269                                    Stunde
cherung
For-        §303e    Antragstellung FDZ Ge-        150 zusätzliche An-       189 000 Jährlich
schende     SGB      sundheit (Annahme: 150        träge auf Datennut-
(Ange-      V        zusätzliche An-               zung FDZ-Daten, An-
stellte von          träge/Jahr)                   tragstellung dauert
Bund, Län-                                         ca. 677 Minuten (Ein-
der, Kom-                                          arbeitung, Beratung,
munen)                                             Informationen zusam-
                                                   menstellen und nach-
                                                   reichen, Dateien ein-
                                                   geben, Daten si-
                                                   chern), Lohnsatz 55,7
                                                   € pro Stunde


b) Länder und Kommunen

Durch die Einführung der Funktion einer federführenden Datenschutzaufsichtsbehörde für
Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten reduziert sich der Aufwand der Antragsprü-
fung bei den mit beteiligten Aufsichtsbehörden, während er sich bei der federführend zu-
ständigen Behörde erhöht. Konkrete Zahlen über die Anzahl der Anträge, die dies betreffen
werden, liegen nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass 100 Forschungsvorhaben im
Jahr betroffen sind und sich bei drei Aufsichtsbehörden eine Entlastung ergibt, während
sich bei einer Aufsichtsbehörde eine Mehrbelastung an Erfüllungsaufwand ergibt. Für die
angenommenen Werte ergibt sich insgesamt eine Reduktion des Erfüllungsaufwands für
die Länder von 146 000 Euro.

Durch die Vereinfachung des Verfahrens der Zusammenführung von Daten des For-
schungsdatenzentrums Gesundheit mit Daten der klinischen Krebsregister ergibt sich vo-
raussichtlich eine erhöhte Zahl an Anträgen im Vergleich zum Status Quo, die durch die
klinischen Krebsregister geprüft und bearbeitet werden müssen. Der Mehraufwand kann
derzeit nicht beziffert werden. Da heute jedoch schon Projekte mit verknüpften Daten statt-
finden, welche sich dann in das neue Verfahren verlagern würden, wird von geringfügigem
Mehraufwand ausgegangen. Dies kann sich jedoch auch von Bundesland zu Bundesland
unterscheiden, abhängig davon, wie oft eine Datennutzung beantragt wird.
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 Betroffene     Norm           Stichwort       Rechenweg     Erfüllungs- Häufigkeit
                                                             aufwand in
                                                             Euro

 Daten-       § 5 GDNG         Einführung      Annahme:      -146 000 €       Jährlich
 schutzsauf-                   Federfüh-       100      For-
 sichtsbehör-                  rende Da-       schungsvor-
 den der Län-                  tenschutz-      haben/Jahr
 der                           aufsicht        betroffen, im
                                               Durchschnitt
                                               Entlastung
                                               von 3 Auf-
                                               sichtsbehör-
                                               den, Mehr-
                                               belastung
                                               von 1 Auf-
                                               sichtsbe-
                                               hörde. Mehr-
                                               belastung
                                               um 700 Mi-
                                               nuten, Ent-
                                               lastung um
                                               960 Minu-
                                               ten, Lohn-
                                               satz 44€ pro
                                               Stunde h

 Landes-        §4 GDNG        Beteiligung     Nicht bezif- Mehrkosten        Jährlich
 krebsregis-                   an Zusam-       ferbar, ab-
 ter                           menführung      hängig von
                               Daten     der   Zahl zusätz-
                               Landes-         licher  An-
                               krebsregis-     träge
                               ter mit Daten
                               FDZ      Ge-
                               sundheit



c) Sozialversicherung

Der Sozialversicherung entsteht ab 2024 ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 3,2 Mil-
lionen Euro, der 2025 und 2026 um jeweils weitere 700 000 Euro ansteigen wird. Dieser
Erfüllungsaufwand entstehet im Zusammenhang mit einer erhöhten Anzahl an Anträgen auf
Datennutzung beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit sowie mit der neu geschaffenen
Verpflichtung der Pflegekassen zur Bereitstellung von Daten an das Forschungsdatenzent-
rum Gesundheit. Zudem entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 10 Millio-
nen Euro für den Aufbau der technischen Infrastruktur zur Datenbereitstellung von Daten
der Pflegekassen.

Dem gegenüber stehen derzeit noch nicht näher bezifferbare, hohe Einsparpotenziale für
die Sozialversicherung aufgrund einer verbesserten Datengrundlage für eine Weiterent-
wicklung der Gesundheitsversorgung, insbesondere durch neue Möglichkeiten der Nutzen-
bewertung von Arzneimitteln, durch die Analyse und darauf aufbauend die Optimierung
des Versorgungsgeschehens z.B. durch die zielgerichtete Weiterentwicklung von Disease-
56

- 47 -           Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59

Management-Programmen oder durch Auswertung und Optimierung von Präventionsange-
boten.

Durch die Zentralisierung der Verfahren zur Verknüpfung von Daten des Forschungsdaten-
zentrums Gesundheit mit Daten der Landeskrebsregister entfällt voraussichtlich eine er-
hebliche Anzahl von Anträgen auf Datennutzung bei den Krankenkassen, welches zu einem
verminderten Erfüllungsaufwand von geschätzt 75 520 Euro bei der Sozialversicherung
führt.

Für die Sozialversicherung entsteht hingegen verpflichtender Mehraufwand insbesondere
durch die neu eingeführten Berichtspflichten in Zusammenhang mit den neu geschaffenen
Auswertungsmöglichkeiten zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisi-
ken. Hier entstehen Berichtspflichten beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die
einen erwarteten Erfüllungsaufwand von einmalig 11 280 Euro für die erstmalige Abstim-
mung der Inhalte des Berichts verursachen sowie jährlichen Erfüllungsaufwand von ca. 1
888 Euro für die Erstellung des jährlichen Berichts. Zudem entsteht Erfüllungsaufwand bei
den Krankenkassen, die die entsprechenden im Bericht abzubildenden Informationen an
den Spitzenverband Bund der Krankenkassen übermitteln müssen. Im Rahmen der erst-
maligen Abstimmung des Berichts entsteht voraussichtlich ein Erfüllungsaufwand von
54 144 Euro, die Berichterstattung an den Spitzenverband Bund wird auf 72 499 Euro ge-
schätzt.

Der weiteren Schätzung des Erfüllungsaufwands, welcher in Zusammenhang mit den neu
geschaffenen Auswertungsmöglichkeiten zur datengestützten Erkennung individueller Ge-
sundheitsrisiken, ist stark annahmegetrieben. Dies liegt insbesondere an dem Charakter
der Freiwilligkeit der Aufgabe. Ex-ante ist schwer abzuschätzen, wie viele Krankenkassen
mit welcher Anzahl von Mitgliedern die Möglichkeiten wahrnehmen werden. Der angenom-
mene Erfüllungsaufwand für die Information über die Datenverarbeitung, für die Ermögli-
chung und Verwaltung des Widerspruchs sowie für die Information über individuelle Ge-
sundheitsrisiken variiert mit der Nutzung der Möglichkeiten durch die Kasse. Für eine Ab-
schätzung des Erfüllungsaufwands wird davon ausgegangen, dass 50 Prozent der Kassen,
die 50 Prozent aller gesetzlichen Versicherten abdecken, von der neuen Regelung Ge-
brauch machen. Für die Information und die Verwaltung der Widersprüche entsteht unter
dieser Annahme Erfüllungsaufwand von einmalig 271 872 Euro. Es wird angenommen,
dass die Informationen über bereits vorhandene Kanäle wie die Homepage, Mitgliederin-
formation oder Apps der Krankenkassen verbreitet wird und auch ein Großteil der Wider-
sprüche elektronisch entgegengenommen und verwaltet wird. Für 70 000 Versicherte wird
angenommen, dass der initiale Widerspruch postalisch erfolgt. Dadurch entsteht ein einma-
liger Erfüllungsaufwand von 70 000 Euro im Jahr durch Portokosten.

Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Aktualisierung der Informationen sowie für die Ver-
waltung der Widersprüche wird als geringfügig angesehen. Neumitgliedern kann die Infor-
mation direkt bei Abschluss der Mitgliedschaft übermittelt werden, es wird angenommen,
dass diese an dieser Stelle auch direkt widersprechen können. Zudem wird davon ausge-
gangen, dass es sich bei den meisten Neumitgliedern der gesetzlichen Krankenversiche-
rung um junge, digital affine Menschen handelt, die größtenteils von elektronischen Wider-
spruchsmöglichkeiten Gebrauch machen werden und somit keine Portokosten anfallen
werde. Der jährliche Erfüllungsaufwand in Verbindung mit der datengestützten Erkennung
individueller Gesundheitsrisiken wird daher als geringfügig eingeschätzt.

Für die postalische Information über Vorsorgeangebote wird ein jährlicher Erfüllungsauf-
wand von 2 279 936 angenommen. Auch dieser ist aufgrund fehlender Erfahrungswerte
stark annahmegetrieben. Es wird davon ausgegangen, dass jährlich 0,5 Prozent der Versi-
cherten, deren Krankenkasse von der neuen Möglichkeit Gebrauch macht, über ein indivi-
duelles Gesundheitsrisiko informiert wird.
57

- 48 -          Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59

Da die neu geschaffene Regelung eine freiwillig wahrzunehmende Aufgabe vorsieht, wird
davon ausgegangen, dass die einzelnen Krankenkassen die Möglichkeiten der neuen Re-
gelung nur wahrnehmen, wenn dies wirtschaftlich umsetzbar ist. Insgesamt wird daher da-
von ausgegangen, dass neu geschaffene Möglichkeit der datengestützten Erkennung von
Gesundheitsrisiken zu Einsparungen bei den Krankenkassen führt, zum Beispiel durch eine
stärkere Wahrnehmung von Vorsorgemöglichkeiten und damit verbundenen niedrigeren
Behandlungskosten, und daher die Sozialversicherung insgesamt durch die Neuregelung
nicht belastet wird, sondern sich im Gegenteil Einsparmöglichkeiten für die Krankenkassen
realisieren lassen.

Geringfügiger zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe eines niedrigen vierstelligen Eurobe-
trags für die Sozialversicherung entsteht zudem im Rahmen neu vorgesehener Datenüber-
mittlungen an das Bundesministerium für Gesundheit.


Betroffene              Norm          Stichwort     Rechenweg          Erfül-   Häufig-
                                                                       lungs-   keit
                                                                       aufwand
                                                                       in Euro
Krankenkassen           §4 GDNG      Zentralisie-   Annahme: 100       - 75 520 Jährlich
                                     rung Ver-      Anträge/Jahr,
                                     fahren Da-     Aufwand 16
                                     tenver-        Stunden (An-
                                     knüpfung       träge entgegen-
                                     Daten von      nehmen, prüfen,
                                     KK über        entscheiden, be-
                                     das FDZ        antragte Daten
                                     Gesund-        bereitstellen),
                                     heit mit       Lohnsatz 47,20
                                     Daten der      € pro Stunde
                                     Landes-
                                     krebsregis-
                                     ter
Krankenkassen           §25b SGB V Aufsetzen        Annahme: 48 KK 271 872 Einmalig
                        (freiwillige Verfahren      (50%) machen
                        Aufgabe)     zur Infor-     von der Möglich-
                                     mation         keit Gebrauch,
                                     über Da-       informiert wird
                                     tenverar-      über vorhandene
                                     beitung        Informationska-
                                     nach §25b      näle (Website
                                     SGB V und      und regelmäßig
                                     Verwaltung     verschicktes Mit-
                                     der Wider-     gliedermaga-
                                     sprüche        zin/Informatio-
                                                    nen), zur Umset-
                                                    zung des Wider-
                                                    spruchs wird
                                                    Fachverfahren
                                                    aufgesetzt
                                                    (120 h interne
                                                    Programmie-
                                                    rung, Lohnkos-
                                                    ten 47,20 € pro
                                                    Stunde)
58

- 49 -          Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59

                     §25b SGB V               50% der Kassen
                     (freiwillige             (gerechnet nach
                     Aufgabe)                 Anzahl der Ver-
                                              sicherten) ma-
                                              chen von Mög-
                                              lichkeit der Da-
                                              tenverarbeitung
                                              gebraucht, 10%
                                  Portokos- dieser Versicher-
                                  ten Wider- ten widerspre-
Krankenkassen                                                     700 000 Einmalig
                                  spruchsfor- chen Datenver-
                                  mular       arbeitung = 3,5
                                              Mio. Versicherte,
                                              Annahme: 20%
                                              Widerspruch
                                              über in Mitglie-
                                              dermagazin bei-
                                              gelegtem For-
                                              mular, Portokos-
                                              ten trägt Kasse
Krankenkassen        §25b SGB V Information Annahme: Ver-         2 279      Jährlich
                     (freiwillige über Prä-   sand standardi-     936
                     Aufgabe)     ventions-   siertes Schrei-
                                  angebote    ben and 0,5%
                                              der Versicher-
                                              ten/Jahr
                                              =350.400
                                              Schreiben, Auf-
                                              wand 7 Minu-
                                              ten/Schreiben,
                                              Lohnsatz 47,20€
                                              pro Stunde, 1 €
                                              Portokosten
GKV-Spitzenverband   §25b SGB V Bericht       Annahme: 1 Per-     11 280     Einmalig
                                  über Maß- sonenmonat (20
                                  nahmen      Tage), Lohnsatz
                                  nach §25b 70,50€ pro
                                  SGB V       Stunde
GKV-Spitzenverband   §25b SGB V Bericht       Annahme: 5 Per-     1 888      Jährlich
                                  über Maß- sonentage,
                                  nahmen      Lohnsatz 47,20€
                                  nach §25b pro Stunde
                                  SGB V
Krankenkassen        §25b SGB V Berichte an Annahme: 1 Per-       54 144     Einmalig
                                  GKV-SV      sonentag pro
                                  über Maß- Krankenkasse,
                                  nahmen      Lohnsatz 70,50
                                  nach §25b € proStunde, 96
                                  SGB V       Krankenkassen
Krankenkassen        §25b SGB V Berichte an Auswertung            72 499     Jährlich
                                  GKV-SV      bzw. Prüfung
                                  über Maß- und Übermitt-
                                  nahmen      lung der Daten:
                                  nach §25b 2 Personentage
                                  SGB V       bei 47,20€ €
                                              Lohnsatz pro
59

- 50 -            Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59

                                                   Stunde, 96 Kran-
                                                   kenkassen
Spitzenverband Bund   §§ 84, 295,   Auswer-        3-5 Personen-    1 588 -2 Jährlich
der Krankenkassen     302 SGB V     tung bzw.      tage bei 66,20 € 648
                                    Prüfung        Lohnsatz pro
                                    und Über-      Stunde
                                    mittlung
                                    der Daten
Krankenkassen         §295b SGB     Vorabüber-     Wg. Geringfügig- Gering-      jährlich
                      V             mittlung       keit nicht be-   fügig
                                    unbereinig-    rechnet, da
                                    ter Abrech-    Übermittlungs-
                                    nungsda-       wege und Ver-
                                    ten an FDZ     fahren bereits
                                    Gesund-        existieren
                                    heit
Krankenkassen         §303e         Erhöhte        Pro 100 Anträge:   350 603 2024
                                    Zahl an        Zusätzlich 2 hD,   701 206 2025
                                    Anträgen       0,5 md (VZÄ).      1 051   ab 2026
                                    auf Daten-     Annahme: 100       809
                                    nutzung        zusätzl. Anträge
                                    durch          2024, 200 zu-
                                    Wegfall        sätzl. Anträge
                                    Akteursbe-     2025, 300 zu-
                                    zug, Be-       sätzl. Anträge
                                    reitstellung   2024
                                    Daten der
                                    SPV und
                                    Anträge
                                    auf Daten-
                                    verknüp-
                                    fung mit
                                    Krebsre-
                                    gisterdaten
                                    beim FDZ
                                    Gesund-
                                    heit
Krankenkassen         §303e         Erhöhung       Annahme: Sach-     350 603 2024
                                    techn. Ka-     und Personal-      701 206 2025
                                    pazitäten      kosten erhöhen     1 051   ab 2026
                                    Datenbe-       sich in gleichem   809
                                    reitstellung   Umfang
                                    durch
                                    Wegfall
                                    Akteursbe-
                                    zug, Be-
                                    reitstellung
                                    Daten der
                                    SPV und
                                    Datenver-
                                    knüpfung
                                    mit LKR
                                    beim FDZ
                                    Gesund-
                                    heit
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- 51 -           Bearbeitungsstand: 23.08.2023 17:59

Krankenkassen              §303a         FDZ Ge-        Schätzung, Er- 10 000        2024
                                         sundheit:      fahrungswerte  000
                                         Einmalkos-     aus Aufbau FDZ
                                         ten Bereit-    Gesundheit
                                         stellung
                                         Daten der
                                         Pflegekas-
                                         sen (Infra-
                                         struktur)
Krankenkassen              §303a         FDZ Ge-        Schätzung, Er- 2 500         Jährlich
                                         sundheit:      fahrungswerte  000
                                         Jährliche      aus Aufbau FDZ
                                         Kosten Be-     Gesundheit
                                         reitstellung
                                         Pflegeda-
                                         ten (Be-
                                         trieb)


4.     Weitere Kosten

Kosten, die über die aufgeführten Ausgaben und den genannten Erfüllungsaufwand hin-
ausgehen, entstehen durch den Gesetzentwurf nicht. Auswirkungen auf die Einzelpreise
und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwar-
ten.

5.     Weitere Gesetzesfolgen

Durch die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten wird ermöglicht, dass neue wissen-
schaftliche Erkenntnisse generiert, künftiges Leid minimiert werden und eine sichere, bes-
sere und qualitätsgesicherte Versorgung gewährleistet werden kann. Hierdurch kann für die
Bevölkerung in Deutschland weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet
werden. Von einem lernenden Gesundheitswesen profitieren insbesondere die Versicher-
ten der gesetzlichen Krankenversicherung.


VII.       Befristung; Evaluierung

Das Gesetz verfolgt insbesondere das Ziel, die Auffindbarkeit dezentral gehaltener Gesund-
heitsdaten zu verbessern, diese breiter und schneller nutzbar zu machen sowie die Ver-
knüpfbarkeit von Daten aus verschiedenen Quellen zu erleichtern. Dadurch sollen For-
schung und Innovation gefördert sowie eine Weiterentwicklung des Gesundheitssystems
unterstützt werden. Zudem sollen den gesetzlichen Krankenkassen erweiterte Möglichkei-
ten zur Nutzung der Daten ihrer Versicherten gegeben werden, um deren Versorgung zu
verbessern.

Zur Evaluierung, ob das Ziel der Vereinfachung der Datennutzung erreicht wird, sollte fünf
Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ermittelt werden:

          Wie viele Datenquellen im öffentlichen Metadatenkatalog nach § 1 GDNG erfasst
           sind;

          Wie viele Anträge auf Datennutzung bei der Datenzugangs- und Koordinierungs-
           stelle für Gesundheitsdaten eingegangen sind und wie viele davon bewilligt bzw.
           abgelehnt wurden;
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