brgerbeteiligungsstrategie-brandenburg-20231017
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bürgerbeteiligungsstrategie des Landes Brandenburg“
Der Zeitpunkt der Beteiligung ist für jeden Gegenstand individuell zu prüfen und wird durch das federfüh-
rende Ressort bestimmt. Je früher Bürgerinnen und Bürger informiert und beteiligt werden, desto höher
ist die Wahrscheinlichkeit, dass gute externe Anregungen frühzeitig unproblematisch aufgenommen und
in den verwaltungsinternen Verfahrensablauf integriert werden können. Es kann bei einigen Themen sinn-
voll sein, vor der Entwicklung eines Entwurfstextes bereits eine Ideensammlung oder ähnliche offene
Formate durchzuführen, deren Ergebnisse in die erste Entwurfsfassung einfließen. Auch die Ankündigun-
gen über Vorhaben könnten bereits zu einem frühen Zeitpunkt auf die Plattform gesetzt werden. Bei ei-
nem späten Zeitpunkt der Beteiligung könnte der Gestaltungsrahmen nicht ausreichend groß sein, sodass
viele Vorschläge der Bürgerschaft nicht aufgenommen werden können. Eine Ankündigung zu einem Vor-
haben oder eine Beteiligung über die Beteiligungsplattform sollte spätestens nach Ressortabstimmung
auf Arbeitsebene und vor der Einleitung der formellen Ressortabstimmung anzusiedeln sein.
Das federführende Ressort soll im Rahmen der Arbeitsbesprechung der Staatssekretärinnen und der
Staatssekretäre die Veröffentlichung einer Entwurfsfassung auf der digitalen Plattform sowie die Einlei-
tung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens ankündigen. Die jeweilige Entwurfsfassung wird über ELKIS ein-
gestellt. Die fachlich betroffenen Ministerien können innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Ankündigung
der Veröffentlichung des Entwurfs widersprechen. Um die Verfahren in einem vertretbaren zeitlichen Rah-
men zu halten wird angestrebt, einen Grundkonsens über die Veröffentlichungsfähigkeit der fraglichen
Fassung des Entwurfs zu finden. Die Entwürfe, die im Rahmen der Bürgerbeteiligungsverfahren veröf-
fentlicht werden, sind durchgängig mit dem Wasserzeichen „Entwurf“ zu versehen. So wird für die Bürge-
rinnen und Bürger deutlich, dass dies einen Zwischenstand im Verfahren zur Umsetzung eines Vorhabens
darstellt.
Bei jedem veröffentlichten Beteiligungsprozess auf der Plattform soll für die Bürgerinnen und Bürger klar
erkennbar sein, an welchem Schritt das jeweilige Verfahren steht, welche Schritte folgen, welche inhaltli-
chen und zeitlichen Rahmen für die Mitwirkung an der Beteiligung gesetzt werden und wie mit den Vor-
schlägen aus der Bürgerschaft im weiteren Verfahren umgegangen wird.
5.4 Ablauf des Beteiligungsprozesses
Die Beteiligungsplattform wird von der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei
eingerichtet werden. Nach Einrichtung der Plattform stellen die Ressorts geeignete Verfahren selbst ein
und führen so die eigenen Beteiligungsprozesse autonom. Dabei können sie das Format der Beteiligung
durch verschiedene Module an die Erfordernisse anpassen. Technische und methodische Beratung kann
dabei durch die Koordinierungsstelle in der Staatskanzlei geleistet werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Plattform mit ihrem Namen anmelden und er-
halten die entsprechenden Zugangsdaten. Die so registrierten Nutzerinnen und Nutzer der Plattform ha-
ben damit die Möglichkeit, über neu eingestellte Beteiligungsprojekte informiert zu werden, sich diese
anzusehen, in einer angemessenen Frist schriftliche Kommentare und Hinweise abzugeben, Anregungen
anderer Nutzerinnen und Nutzer zu kommentieren oder zu bewerten. Nicht registrierte Nutzerinnen und
Nutzer können sich informieren und die Hinweise der anderen einsehen, jedoch nicht selbst mitwirken.
Nach Ablauf der Frist prüft das federführende Fachressort die eingegangenen Hinweise und stellt inner-
halb einer angemessenen Frist seine Stellungnahme auf der Plattform ein. In dieser Stellungnahme kön-
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nen die Ressorts Fragen beantworteten, die sich zum Inhalt oder zum Prozess ergeben. Aus der Stel-
lungnahme soll für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar hervorgehen, inwiefern deren Anregun-
gen und Sichtweisen in die Weiterbearbeitung der des Vorhabens einfließen werden, bzw. aus welchen
Gründen bestimmte Hinweise gegebenenfalls keine Berücksichtigung finden können.
Die federführenden Ressorts nutzen die Möglichkeit, während eines laufenden Beteiligungsverfahrens
moderierend einzugreifen, beispielsweise um faktisch falsche Aussagen in den Kommentaren zu wider-
legen oder auf Fragen zu reagieren. Sollten Kommentare verfasst werden, die über die Meinungsfreiheit
nach Art. 5 GG hinausgehen, können diese ergänzend auch von der Koordinierungsstelle für Bürgerbe-
teiligung in der Staatskanzlei gelöscht oder verfolgt werden.
Das letztendliche Ergebnis des Vorhabens (etwa eine vom Kabinett beschlossene Strategie) wird dann
auf der Beteiligungsplattform eingestellt, ggf. auch in Verknüpfung mit der Parlamentsdokumentation des
Landtags (Parldok). Auch können Folgeprozesse, wie die Umsetzung des Vorhabens, auf der Website
dargestellt oder verlinkt werden.
5.5 Technische Implementierung
Aus Gründen der Effizienz und Transparenz soll quellcodeoffene Software genutzt werden. Die Software
sollte eine Vielzahl von Funktionalitäten und Modulen zur Verfahrensdurchführung und zur Auswertung
bieten, die nach und nach in die Nutzung der Beteiligungsplattform integriert werden können. Die Ressorts
als Anwender der Plattform werden bei den Fragen zu den notwendigen technischen Funktionen der
Plattform einbezogen.
Die Plattform soll ansprechend und intuitiv gestaltet sein. Des Weiteren sollen die Standards der Barrie-
refreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der Regelungen der Brandenburgischen Barrie-
refreien Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) umgesetzt werden. Ein Feedbackmechanismus zur
Barrierefreiheit sowie eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 3 BbgBITV wird bereitgestellt. Eine Über-
setzung zentraler Inhalte in Leichte Sprache wird angestrebt.
5.6 Methodische Begleitung
Die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei betreut die Konzeption und die tech-
nische Implementierung der Plattform. Die Ressorts können sich bei Fragen an diese Stelle wenden,
beispielsweise zu potentiellen Beteiligungsverfahren und zur methodischen Konzeption der Verfahren,
wie etwa zum Zeitpunkt der Beteiligung, zur Zielgruppenansprache oder zur Information über die Ergeb-
nisse des Verfahrens.
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6. Ausblick
Die aufgeführten neuen Elemente einer Beteiligungsstrategie für das Land Brandenburg sind bislang un-
terschiedlich weit entwickelt, weshalb sich hinsichtlich ihrer Umsetzung verschiedene zeitliche Abläufe
ergeben.
Während die Bürgerdialoge konzeptionell ausgearbeitet und seit April 2022 im fast monatlichen Rhythmus
stattfinden, bedarf die digitale Beteiligungsplattform des Landes noch einer konkreteren Ausgestaltung.
Ziel ist, die Plattform im Jahr 2024 einzuführen und nach einer Testphase öffentlich nutzbar gemacht
werden.
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