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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) von Oktober 2021 bis einschließlich September 2022

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14. Der Systematik des Beschlusses vom 2. Dezember 2021 folgend handelt es sich
         bei den vorstehend beschriebenen Maßnahmen um die Vereinbarung
         bundesweit einheitlicher Mindeststandards. Die bestehenden Beschlüsse von
         Bund und Ländern bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine
         abweichende Feststellung trifft.

15. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
         Länder werden am 7. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die
         Lage zu beraten. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und
         Regierungschefs der Länder bitten den Expertenrat, zur Vorbereitung der
         Zusammenkunft seine Empfehlungen fortzuschreiben. Auf dieser Grundlage wird
         die Bundesregierung eine Planung vorlegen, die etwaige weitere Maßnahmen
         identifiziert, die zur Eindämmung der Verbreitung der Omikron-Variante
         erforderlich sind. Zugleich sollen die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen
         der Wirtschaftshilfen für die betroffenen Branchen vorbereitet werden.




Protokollerklärung des Landes Baden-Württemberg und des Freistaats Sachsen:

    1.    Das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Sachsen halten die heutigen Corona-Beschlüsse der
          Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
          Länder für nicht weitgehend genug. Sie gewährleisten keine ausreichende Handlungsfähigkeit, um
          schnell auf eine sich zuspitzende Lage, wie sie der wissenschaftliche Expertenrat in seiner
          Stellungnahme vom 19. Dezember 2021 prognostiziert, reagieren zu können.

    2.    Das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Sachsen fordern die Bundesregierung und den
          Bundestag auf, schnellstmöglich die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit wieder der volle
          Maßnahmenkatalog des § 28a Abs. 1 IfSG zur Verfügung steht. Aus Sicht Baden-Württembergs ist
          hierzu mit Blick auf die exponentielle Ausbreitung der Omikron-Variante kurzfristig die erneute
          Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag dringend
          erforderlich.




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Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den
         Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
                          am 7. Januar 2022




                                      Beschluss


Die Maßnahmen zur Reduzierung der Kontakte und die große Zahl der Booster-
Impfungen haben dazu beigetragen, dass sich die Omikron-Variante in den
vergangenen Wochen in Deutschland bisher nicht so schnell ausgebreitet hat wie
aufgrund der Erfahrung in anderen Ländern zu erwarten war. Die von Bund und
Ländern beschlossenen Maßnahmen wirken, weil sich die Bürgerinnen und Bürger
verantwortlich verhalten.


Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
danken den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere auch für die Umsicht während
der Feiertage. Ihnen ist bewusst, dass die Pandemie den Bürgerinnen und Bürgern
bereits über einen sehr langen Zeitraum sehr viel abverlangt hat.


Die Mitglieder des Expertenrats der Bundesregierung zu COVID-19 gehen davon aus,
dass sich die Omikron-Variante auch in Deutschland durchsetzt und zeitnah
flächendeckend dominierend sein wird. Mit der raschen Verbreitung der Variante
werde nun auch wieder ein deutlicher Anstieg der 7-Tages-Inzidenz zu erwarten sein,
der sich bereits abzeichnet. Daher sei die Stellungnahme des Expertenrats vom 19.
Dezember 2021 weiterhin gültig. In ihrer am 6. Januar veröffentlichten zweiten
Stellungnahme    haben      die   Expertinnen   und   Experten   wichtige   ergänzende
Erkenntnisse zur Omikron-Variante vorgelegt. Das Gremium führt aus, dass
Infektionen mit der Omikron-Variante, bezogen auf die Fallzahlen, voraussichtlich
seltener zu schweren Krankheitsverläufen führen, gleichwohl aufgrund des
zeitgleichen Auftretens sehr vieler Infizierter von einer hohen Belastung der
Krankenhäuser auszugehen ist. Diese betreffe bezogen auf die Fallzahlen weniger die
Intensiv-, als vielmehr die Normalstationen der Krankenhäuser. Zudem betonen die
Expertinnen und Experten, dass sich die Omikron-Variante erst allmählich in älteren

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Bevölkerungsgruppen ausbreitet und die Krankheitsschwere in dieser gefährdeten
Gruppe noch nicht ausreichend beurteilbar sei. Ein weiteres wesentliches Problem
entstehe durch die erwarteten hohen Infektionszahlen, die zu Ausfällen beim Personal
durch Erkrankung und Quarantäne führen. Diese können in der bei Omikron
erwartbaren Größenordnung dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der kritischen
Infrastruktur eingeschränkt wird.


Die Omikron-Variante kann aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften dazu führen,
dass die Infektionszahlen massiv ansteigen, was den Vorteil der milderen Verläufe
gegenüber    der   Delta-Variante   quantitativ   aufzuwiegen   droht.   Es   gilt   die
Infektionsdynamik genau zu beobachten, um bei Bedarf schnell agieren und
nötigenfalls eine weitere Intensivierung der Schutzmaßnahmen vornehmen zu
können. Der durch Erst- und Zweit-Impfung vermittelte Immunschutz ist bei der
Omikron-Variante eingeschränkt. Daher werden auch Personen erkranken, die
lediglich einen solchen Erst- und Zweit-Impfschutz aufweisen. Die dritte Impfung
reduziert nach Aussage des Gremiums nach allen vorliegenden Studien die
Ansteckungsgefahr mit der Omikron-Variante deutlich. Das unterstreicht erneut die
Bedeutung der Auffrischungsimpfung mit den hochwirksamen mRNA-Impfstoffen von
Moderna und BioNTech.


Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
danken dem Expertenrat erneut für seine wichtige Arbeit.


Zentraler Baustein dafür, dass Deutschland gut durch diese neue Phase der Pandemie
kommt, ist es, die Bürgerinnen und Bürger durch Booster-Impfungen sowie Erst- und
Zweitimpfungen zu schützen. Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen – das
gilt bereits ab der ersten Impfung. Jeder und jedem soll ein passgenaues Impfangebot
unterbreitet werden.


Diejenigen, die bereits grundimmunisiert sind, werden darin bestärkt, sich weiterhin
verantwortungsbewusst und solidarisch zu verhalten. Der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten sie, das Angebot einer
Auffrischungsimpfung anzunehmen. Das Ziel, bis Weihnachten 30 Millionen
Impfungen durchzuführen, wurde erreicht. Jetzt wollen Bund und Länder in einer



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gemeinsamen Kraftanstrengung bis Ende Januar weitere 30 Millionen Impfungen
durchführen.


Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
haben vor dem Hintergrund der aktuellen Lage folgende weiteren Vereinbarungen
getroffen:


1.    Die neue Virus-Variante überträgt sich sehr leicht von Mensch zu Mensch.
      Daher ist es wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit
      anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Sie sind besonders wirksam dabei,
      Ansteckungen zu verhindern. Beim Einkaufen in Geschäften und bei der
      Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird die
      Verwendung von FFP2-Masken dringend empfohlen.

2.    Es     bleibt   weiterhin   notwendig,     die   Kontakte   auch   bei   privaten
      Zusammenkünften deutlich zu reduzieren. Die bestehende Regel, dass private
      Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen
      erlaubt sind, bleibt bestehen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen
      gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts
      sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis
      zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.

3.    Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der
      Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel
      (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für
      Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ausnahmen gelten für Personen, die
      nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine
      Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
      sind ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert.

4.    Auch der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen
      etc.) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird
      ergänzend kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit
      einem       tagesaktuellen     Test       oder   mit   dem    Nachweis        einer
      Auffrischungsimpfung           (Booster-Impfung)       ab    dem     Tag       der
      Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus). An diesen Orten können Masken

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nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die Virus-Variante dort
     besonders leicht überträgt.

5.   Die Länder werden beim Vollzug ein besonderes Augenmerk auf Bars und
     Kneipen legen, in denen aufgrund des direkten Kontaktes, geringen Abstandes
     und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung
     besonders hoch ist.

6.   Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen bleiben bis auf
     Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

7.   Bund und Länder weisen auf die bestehende Verpflichtung zum Homeoffice
     hin. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
     Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte auf, das Homeoffice in den nächsten
     Wochen verstärkt zu nutzen. Das Arbeiten von zu Hause verringert Kontakte
     am Arbeitsplatz und auf den Wegen zur Arbeit. Es hilft, die Zahl der
     Ansteckungen zu verringern.

8.   Entsprechend der Empfehlung des Expertenrats werden Bund und Länder für
     ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur
     Quarantäne     von    Kontaktpersonen      sorgen.   Es     soll   zugleich   den
     Erfordernissen des Infektionsschutzes gerecht werden, insbesondere für
     vulnerable    Gruppen.        Ausgehend   von    den      Empfehlungen        des
     Bundesministeriums für Gesundheit, die sich auf die entsprechenden
     Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts stützen, werden Bund und Länder die
     erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen.

     Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten
     Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen
     Test vorzeitig beendet werden kann.

     Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen
     Impfschutz    durch    die     Auffrischungsimpfung       vorweisen,    von   der
     Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen
     (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw.
     Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer
     nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch

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einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis).
      Damit wird auch den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung
      getragen.


      Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und
      Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die
      Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur
      durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und
      der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48
      Stunden symptomfrei waren.


      Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der
      Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf
      Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in
      serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind
      möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen,
      Maskenpflicht etc.).


9.    Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
      Länder stimmen darin überein, dass die Impfkampagne mit Hochdruck
      fortgesetzt wird. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und
      Zweitimpfung erhalten haben, soll zeitnah eine Booster-Impfung ermöglicht
      werden. Die Booster-Impfung vermittelt den besten Immunschutz gegen die
      Omikron-Variante. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung
      entschließen konnten, sollen noch einmal gezielt angesprochen werden.
      Spätestens jetzt, mit der neuen und deutlich leichter übertragbaren Virus-
      Variante, ist der Zeitpunkt gekommen, sich zu schützen und die Erst- und
      Zweitimpfung vorzunehmen. Schon eine frische Erstimpfung schützt zeitnah vor
      schweren Verläufen.


10.   Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
      Länder halten angesichts der Notwendigkeit, eine hohe Impfquote zu erreichen,
      eine allgemeine Impfpflicht für nötig. Sie bekräftigen ihre dazu gefassten
      Beschlüsse vom Dezember 2021. Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald
      ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird.

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11.   Bund und Länder haben in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den
      Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der
      raschen Verbreitung der Virus-Variante besprochen. Viele Bereiche der
      kritischen Infrastruktur sind auf einen massiven Personalausfall vorbereitet und
      haben ihre Pläne entsprechend angepasst. Nun folgen weitere Schritte. Bund
      und Länder werden sich hierzu weiter regelmäßig austauschen. Um den vom
      Expertenrat prognostizierten Personalausfall abzufedern, halten Bund und
      Länder pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten für
      erforderlich – zunächst durch Nutzung der Möglichkeiten von Ausnahmen von
      den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.


12.   Der Expertenrat weist in seiner zweiten Stellungnahme vom 6. Januar 2022
      darauf hin, dass das Gesundheitssystem auf die kommende Infektionswelle
      vorbereitet werden muss. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen
      und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerinnen und
      Gesundheitsminister von Bund und Ländern, entsprechend der Empfehlungen
      des Expertenrats die Krankenhäuser auf die zu erwartenden hohen
      Infektionszahlen vorzubereiten.


13.   Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der
      Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die
      konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere
      2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz
      hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des
      Kulturbetriebs.

14.   Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und
      den Härtefallhilfen sowie den Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, dem
      Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, dem Sonderfonds des
      Bundes für Kulturveranstaltungen, dem Programm Corona-Hilfen Profisport und
      dem KFW-Sonderprogramm steht für die von den Corona-Schutzmaßnahmen
      betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur
      Verfügung. Da die erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa für den
      Einzelhandel und für die Gastronomie, einen zusätzlichen Kontrollaufwand


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erfordern können, berücksichtigt der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe
        IV entsprechende Sach- und Personalkosten bei den Fixkosten. Die Länder
        begrüßen den Antragsstart der Überbrückungshilfe IV und die baldige
        Auszahlung von Abschlagszahlungen. Der Bund und die Länder werden alle
        notwendigen          Maßnahmen          ergreifen,      um     kriminellen       Missbrauch        der
        Wirtschaftshilfen zu verhindern.

15.     Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
        Länder sind sich darin einig, dass die im Dezember beschlossenen Regeln für
        soziale Kontakte und Veranstaltungen weiterhin Bestand haben. Die
        bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben daher weiterhin
        gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft. Es handelt
        sich bei allen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher
        Mindeststandards, weitergehende Maßnahmen in den Ländern bleiben
        möglich.

16.     Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
        Länder werden am 24. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die
        Lage zu beraten.


Protokollerklärung Bayern:

1. Bayern hat bereits sehr strenge Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die über die Regelungen
   vieler anderer Länder deutlich hinausgehen. So gilt in Bayern bereits eine weitgehende FFP2-Maskenpflicht,
   die als besonders infektionsgefährlich eingestuften Bars, Kneipen und Diskos sind vollständig geschlossen und
   für Kultur-, Sport- und sonstige Veranstaltungen wurde 2G Plus mit Kapazitätsbeschränkungen eingeführt.
   Zudem ist in Bayern die Gastronomie in „regionalen Hotspots“ untersagt.

2. Der heutige Beschluss bleibt in weiten Teilen hinter der bereits geltenden Rechtslage in Bayern und einigen
   anderen Ländern zurück. Weitere Verschärfungen freiheitseinschränkender Maßnahmen, wie eine
   inzidenzunabhängige 2G Plus-Regel in der gesamten Gastronomie, müssen erst auf Basis einer möglichst
   gesicherten wissenschaftlichen Expertise sorgfältig geprüft werden. Diese liegt noch nicht in ausreichendem
   Maße vor. Auch der Expertenrat der Bundesregierung hat in seiner Stellungnahme vom 06.01.2022 eine weitere
   Intensivierung von Beschränkungsmaßnahmen nur für den Fall gefordert, dass absehbar in den kommenden
   Wochen die Belastung durch hohe Infektionszahlen und Personalausfälle zu hoch werden sollte. Dabei gilt es,
   die Entwicklung der Infektionsdynamik genau im Blick zu behalten, um bei Bedarf schnell sowie mit Umsicht
   und Vorsicht agieren zu können.


Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt:

Der Expertenrat der Bundesregierung hat weder konkrete Maßnahmen zu Kontakt- oder Zugangsbeschränkungen
empfohlen noch medizinisch belastbare Hinweise zur Verkürzung von Isolations- oder Quarantänezeiten gegeben;
er hat sich auch nicht dazu geäußert, welche infektiologischen Risiken mit einem Verzicht auf Karenzzeiten bei
vollständigen Impfungen einschl. Auffrischungsimpfungen verbunden sind.

Sachsen-Anhalt sieht die Bundesregierung in der Verantwortung für die entsprechenden Vorschläge in den Ziffern
4. und 8. des heutigen Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder.

Außerdem schließt sich Sachsen-Anhalt Ziffer 2 der Protokollerklärung von Bayern an.


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Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den
         Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
                         am 24. Januar 2022




                                   Beschluss




Die „Omikron-Welle“ hat Deutschland erreicht: Die neue Variante des SARS-CoV-2-
Virus (Corona-Virus) verbreitet sich sehr schnell und sorgt dafür, dass die Zahl der
täglichen Neuinfektionen deutlich ansteigt und inzwischen bei deutlich über 100.000
neuen Erkrankungen pro Tag liegt. Damit steigt auch die 7-Tage-Inzidenz, also die
Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner in den letzten
sieben Tagen.


Die Mitglieder des Expertenrats der Bundesregierung zu COVID-19 weisen in ihrer
jüngsten Stellungnahme vom 22. Januar 2022 darauf hin, dass diese schnelle
Verbreitung insbesondere daraus resultiert, dass der für die bisherigen Varianten
bestehende Schutz vor einer Infektion durch eine vorbestehende Immunität bei der
Omikron-Variante verringert ist. Hierdurch habe sich der Anteil der für diese Corona-
Infektionen empfänglichen Bevölkerung in etwa verdoppelt. Gleichzeitig sei eine
regional stark variable Dynamik zu verzeichnen.


Die geltenden Maßnahmen zur Reduzierung der Kontakte und das besonnene
Verhalten der Bürgerinnen und Bürger hätten den steilen Anstieg der Infektionszahlen
in Deutschland zunächst verlangsamt, der in anderen Staaten zu beobachten ist.


Der Expertenrat erwartet einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen. Es könnten
regional in der Spitze 7-Tages-Inzidenzen von mehreren Tausend erreicht werden.


Das Ausmaß der Krankenhausbelastung werde entscheidend davon abhängen, wie
sich die Zahl der Erkrankungen in der Gruppe der ungeimpften Erwachsenen und der
über 50-Jährigen entwickelt. Diese Zahlen seien derzeit noch vergleichsweise niedrig,


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die Omikron-Variante verbreite sich vor allem in den jüngeren Bevölkerungsgruppen
mit vielen Kontakten und weit weniger bei den über 50-Jährigen. Jedoch seien in der
Vergangenheit die Infektionen aus der jüngeren Bevölkerung in die Gruppe der Älteren
eingetragen worden. Bei den über 50-Jährigen bestehe weiterhin eine zu große
Impflücke. Vergleicht man die Situation in Deutschland mit anderen Staaten, so wird
deutlich, dass hier der Anteil der ungeimpften Personen in der älteren Bevölkerung mit
rund drei Millionen Menschen noch immer sehr hoch ist. Gerade diese älteren
Bürgerinnen und Bürger müssen nach den Ausführungen der Expertinnen und
Experten bei einer Erkrankung an dem Virus häufig stationär im Krankenhaus
behandelt werden. Regional sei bei den Zahlen der Krankenhausbehandlungen
bereits eine Trendumkehr zu erkennen und ein Wiederanstieg der Aufnahmen. Das
entspreche zeitverzögert der international beobachteten Entwicklung.


Die Hospitalisierungsrate wird nach Einschätzung der Expertinnen und Experten
niedriger als bei der Delta-Variante sein. Der Expertenrat weist jedoch darauf hin, dass
sie um eine ganze Größenordnung (Faktor 10) niedriger liegen müsste als im letzten
Winter, um die erwartete hohe Fallzahl zu kompensieren und das Gesundheitssystem
nicht zu überlasten. Von einer derart starken Reduktion der Hospitalisierungsrate sei
auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten trotz Impfungen nicht auszugehen.
Entsprechend      seien    bei    weiter    steigenden     Inzidenzen     sehr     viele
Krankenhausaufnahmen zu erwarten.


Bereits jetzt bestünden in einigen Regionen Engpässe im Krankenhaus- und
Pflegebereich durch Personalausfälle aufgrund von Infektionen. Der zu erwartende
Eintrag der Infektionen in die ältere Bevölkerungsgruppe und die infektionsbedingten
Ausfälle im Gesundheitswesen gäben daher weiterhin Anlass zur Sorge vor einer
erheblichen Belastung des Gesundheitswesens.


Der Expertenrat weist darauf hin, dass, wenn in Folge eines weiteren Anstiegs der
Inzidenzen kritische Marken, wie z. B. eine zu hohe Hospitalisierungsrate, erreicht
werden, weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle zukünftig notwendig
werden können.


Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
sind zuversichtlich, dass die weitere Fortsetzung der aktuell bestehenden Maßnahmen

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