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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) von Oktober 2021 bis einschließlich September 2022“
22. Angesichts der bestehenden IT-Bedrohungslage werden Bund und Länder alle
erforderlichen Maßnahmen treffen, um auch im Cyberraum einen bestmöglichen
Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft zu gewährleisten. Das betrifft
insbesondere die Kritischen Infrastrukturen sowie die öffentliche Verwaltung. Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
appellieren an die Wirtschaft und insbesondere an alle KRITIS Unternehmen, sich
ihrer Abwehrfähigkeit zu versichern und die Warnhinweise der zuständigen
Behörden ernst zu nehmen und umzusetzen. Sie begrüßen den zwischen Bund
und Ländern begonnenen Austausch zu hybriden Bedrohungen in einer Bund-
Länder-AG. Deutschland muss sich vor solchen Aggressionen konsequenter
schützen und entschlossener reagieren. Deshalb werden die Länder die
Cyberabwehr stärken. Das gilt sowohl für den Schutz staatlicher Einrichtungen als
auch von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in privater Hand. Zu diesem
Schutz kann aus Sicht der Länder letztlich auch die Möglichkeit einer aktiven
Cyberabwehr gehören.
23. Die sichere und bezahlbare Versorgung mit Energie zu international
wettbewerbsfähigen Preisen ist von existenzieller Bedeutung für die
Funktionsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandortes Deutschland – und
auch im Leben jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers. Die
aktuellen Entwicklungen verstärken die schwierige Lage auf den bereits zuvor
angespannten Energiemärkten. Sie zeigen das überragende sicherheitspolitische
Interesse Deutschlands an einer stärkeren Unabhängigkeit von Energie-Importen.
Mit dem Ziel des klimaneutralen Umbaus der Energieversorgung soll die fossile
Importabhängigkeit Deutschlands gemindert werden. Der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen überein, dass
aufgrund der aktuellen Krisensituation die Anstrengungen für einen schnellen
Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt werden müssen. Daher sollen jetzt
gemeinsam alle Möglichkeiten genutzt werden, um den Umstieg auf erneuerbare
Energien zu beschleunigen. Damit mindert Deutschland seine Abhängigkeit von
anderen Ländern, setzt ein aktives Zeichen gegen die völkerrechtswidrige
Aggression Russlands und stärkt die eigene Energieversorgungssicherheit.
Voraussetzung einer weiteren Beschleunigung ist die stets gebotene
Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit für Privathaushalte, Wirtschaft
und Industrie sowie die Gewährleistung von Energiepreisniveaus, die die
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wirtschaft und Industrie nicht
überfordern. Bund und Länder werden daher kurzfristig und umfassend
Maßnahmen zur Beschleunigung der Energie-Transformation auf den Weg
bringen.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder stimmen darin überein, dass Deutschland schnellstmöglich unabhängig
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vom Import russischer Energieträger werden muss. Dazu werden die Alternativen
geprüft.
Ferner ist es notwendig, die Energieimporte nach Deutschland zu diversifizieren
und eine ausreichende Bevorratung der Energieträger sicherzustellen. Auch die
Beschaffung von Flüssiggas (LNG) und der Ausbau der hierfür notwendigen
Infrastruktur gehören dazu. Bund und Länder werden dafür sorgen, dass die dafür
nötigen Planungen und Genehmigungen beschleunigt werden. Sie werden die
entsprechenden Rechtsänderungen vorantreiben. Zur Sicherung der Versorgung
mit Mineralölprodukten werden Bund und Länder Hafen-, Lager- und
Transportkapazitäten ausbauen.
24. Die Auswirkungen der Krise belasten die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland
ebenso wie die Unternehmen auch finanziell, etwa aufgrund der gestiegenen
Energiepreise. Die Bundesregierung hat erste Schritte unternommen, um die
Belastungen, insbesondere aus dem stetigen Anstieg der Energiepreise
abzumildern. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass voraussichtlich weitere
Anstrengungen erforderlich sind, um die Steigerung der Energiepreise zu bremsen
und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zu entlasten. Dazu
werden sich Bund und Länder zeitnah abstimmen.
25. Bund und Länder kommen wöchentlich hochrangig in der Bund-Länder-
Koordinierungsstelle Ukraine unter der Federführung des Bundesministeriums
des Innern und für Heimat zusammen, um sich über die aus dem russischen
Angriffskrieg auf die Ukraine resultierenden Herausforderungen für die
Ankommenden in Deutschland auszutauschen. Zusätzlich zu dieser Abstimmung
werden sich Bund und Länder bei Bedarf auf der Ebene des Chefs des
Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien
austauschen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder werden sobald erforderlich, spätestens jedoch am
7. April, erneut über die Lage beraten.
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Protokollerklärung des Freistaates Bayern zu Ziffer 23 des Beschlusses:
Der Ukraine-Krieg zeigt in energiepolitischer Hinsicht deutlich, wie wichtig die Stärkung der Energiesicherheit für Deutschland
ist. Hierzu sind aus bayerischer Sicht insbesondere folgende Maßnahmen dringend erforderlich:
Zur Diversifizierung der Transportwege und der Bezugsquellen von Flüssiggas und von Wasserstoff ist es aus Sicht Bayerns
erforderlich, dass auch ein direkter Zugang des Südens Deutschlands zu LNG-Terminals z.B. in Italien und Kroatien aufgebaut
wird. Um die Versorgungssicherheit insbesondere bei Gas und Strom aufrechtzuerhalten, müssen zudem die bereits erfolgten
und geplanten Stilllegungen von Kohlekraftwerken kritisch überprüft werden. Dies ist aus Sicht Bayern aufgrund von
Netzengpässen an hohen Lasttagen sowie des hohen CO2-Ausstoßes der Kohlekraft jedoch nicht ausreichend. Nötig ist daher
darüber hinaus eine Verlängerung der Laufzeiten der laufenden bzw. eine Wiederinbetriebnahme der zum 31.12.2021 außer
Betrieb genommenen Kernkraftwerke für zumindest drei Jahre. Darüber hinaus muss der Bund weitere Verbesserungen beim
Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Weg bringen. Erforderlich ist hier insbesondere die beihilferechtliche Genehmigung
der Südquoten bei Windkraftanlagen. Zudem muss auch das Potential der Wasserkraft u.a. durch Modernisierungen,
Effizienzsteigerungen und eine Verbesserung der Vergütung und Rahmenbedingungen auch für die kleine Wasserkraft
gehoben werden. Der für die Erneuerbaren Energien vorgesehene Vorrang muss auch für die Wasserkraft gelten.
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Besprechung des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 7. April 2022
Beschluss
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine dauert an. Es sind daher weiterhin
umfangreiche nationale, europäische und internationale Anstrengungen nötig, um die
Ukraine zu unterstützen. Auch die durch den Krieg betroffenen Nachbarländer, u.a. die
Republik Moldau, brauchen Unterstützung. Deutschland wird diese zusammen mit den
internationalen Partnern weiter mit großer Entschlossenheit leisten. Die Aufnahme der
Kriegsflüchtlinge in Deutschland und Europa gehört dazu. Sie ist in einer
gemeinsamen Anstrengung aller verantwortlichen Ebenen gut und umfassend zu
regeln.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
sprechen den vielen ehren- und hauptamtlichen Helfenden erneut ihren herzlichen
Dank für den unermüdlichen Einsatz aus. Die Zivilgesellschaft zeigt eine
überwältigende Kultur der Hilfsbereitschaft und Solidarität auch bei der Unterbringung.
Die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfsorganisationen und des
Technischen Hilfswerks, der Polizeien des Bundes und der Länder, der Deutschen
Bahn sowie die Rettungskräfte sind ebenfalls weiterhin mit unermüdlichem Einsatz vor
Ort tätig.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
bekräftigen ihren Beschluss vom 17. März 2022 und vereinbaren auf dieser Basis:
1. In Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat
Deutschland zusammen mit Partnern in der Europäischen Union (EU) und im
Rahmen der Gruppe der sieben wichtigsten Industriestaaten (G7) präzedenzlose
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und weitreichende restriktive Maßnahmen, einschließlich Wirtschafts-
sanktionen, gegen Russland verhängt. Angesichts der grausamen
Kriegsverbrechen der russischen Armee, die kürzlich bekannt geworden sind hat
die Bundesregierung – erneut in engster Abstimmung mit den EU- und G7-
Partnern – ein weiteres Sanktionspaket beschlossen, das eine deutliche
Verschärfung der Sanktionen in allen zentralen Bereichen (Importverbote,
Exportverbote, Listung von Banken, Listung von Individuen) beinhaltet.
2. Zur wirksamen und konsequenten Durchsetzung der beschlossenen Sanktions-
maßnahmen hat die Bundesregierung eine Task Force Sanktionen eingesetzt, in
die die Länder eingebunden werden. Sie soll auch eine Umgehung der Sanktionen
verhindern. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungs-
chefs der Länder sind sich darüber einig, dass die Behörden in Bund und Ländern
Hand in Hand zusammenarbeiten werden, um eine möglichst effektive
Durchsetzung der Sanktionen sicherzustellen.
3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder halten es für unerlässlich, die in Deutschland aus der Ukraine
Ankommenden rasch und unkompliziert zu registrieren. Die meisten
Geflüchteten können für 90 Tage visumfrei einreisen. Die Registrierung durch die
Ausländerbehörden, Erstaufnahmeeinrichtungen, Polizeien oder das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Ausländerzentralregister muss spätestens
dann erfolgt sein, wenn staatliche Leistungen beantragt werden. Bund und Länder
werden die Registrierung derjenigen, die in Deutschland bleiben, beschleunigen
und optimieren. Dazu gehört auch, technische Probleme der IT schnellstmöglich
zu beheben. Der Bund unterstützt die Länder bei der Registrierung personell und
materiell. Die Länder informieren den Bund über die vorhandenen IT-Kapazitäten
zur Registrierung. Der Bund beschafft weitere Personalisierungsinfrastruktur-
komponenten (Erfassungsterminals PIK). Registriert und erfasst werden müssen
Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wie auch Angehörige anderer
Staaten. Eine Registrierung ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der
Gewährleistung nationaler Sicherheitsinteressen geboten.
4. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
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Länder halten eine zügige und gerechte Verteilung der angekommenen
Geflüchteten in Deutschland für notwendig. Das gilt auch für die Verteilung von
den Städten in ländliche Regionen. Sie vereinbaren, dass die “Fachanwendung
zur Registerführung, Erfassung und Erstverteilung zum vorübergehenden Schutz
- FREE” daher zügig überall eingeführt und optimiert wird. In den Ankunftszentren,
Aufnahmeeinrichtungen und Ausländerbehörden können bundesweit von allen
Ankommenden Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und weitere personen-
bezogene Daten erfasst werden. FREE ermöglicht damit bereits vor der
Registrierung im Ausländerzentralregister eine individualisierte und nachvollzieh-
bare Verteilung auf die Länder und Kommunen. Die Verteilentscheidungen sollen
später nachvollzogen und Doppelanmeldungen und -verteilungen verhindert
werden. Dies soll auch zur Vermeidung von Menschenhandel und Zwangs-
prostitution beitragen. Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach Königsteiner
Schlüssel. Der Bund ist für die Koordinierung zuständig und informiert die
betreffenden Länder jeweils über die anstehenden Verteilungen. Die Länder
werden sich solidarisch zeigen, um diejenigen Länder zu unterstützen, in denen
besonders viele Geflüchtete Zuflucht gefunden haben. Die Bundesregierung wird
sich auf europäischer Ebene weiterhin für die Solidarität der Mitgliedstaaten bei
der Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten einsetzen.
5. Die Geflüchteten aus der Ukraine können unmittelbar eine Arbeit in Deutschland
aufnehmen; die Ausländerbehörden erlauben entsprechend dem Rundschreiben
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bei Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ausdrücklich. Eine Zustimmung der
Bundesagentur für Arbeit ist nicht notwendig. Der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für wichtig, dass
bereits vor diesem Zeitpunkt eine Arbeitsaufnahme erfolgen kann. Sie danken den
Unternehmen in Deutschland sowie den Behörden vor Ort für ihre Bereitschaft,
dies unkompliziert möglich zu machen. Um eine zügige Vermittlung in Arbeits-
plätze zu ermöglichen, die den Qualifikationen der Arbeitssuchenden entsprechen,
soll – wie zwischen Bundesregierung und den maßgeblichen Dachverbänden der
Wirtschaft verständigt – bei nicht-reglementierten Berufen eine Selbstein-
schätzung der Geflüchteten aus der Ukraine zu ihren beruflichen Qualifikationen
ausreichen. Bei reglementierten Berufen werden sich Bund und Länder für eine
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schnelle und einheitliche Anerkennung von ukrainischen Berufs- und
Bildungsabschlüssen einsetzen. Durch ein einheitliches Vorgehen werden
divergierende Einschätzungen – auch im Falle mehrfacher Antragstellung bei
Wohnortwechsel – vermieden. Soweit europäische Vorgaben bestehen, setzt sich
die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission für rasche Lösungen ein.
6. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder begrüßen die Anstrengungen der Kultusministerkonferenz, ukrainische
Kinder und Jugendliche schnell in die Schulen und Hochschulen aufzunehmen.
Auch der Zugang der Kinder zu Kindertagesbetreuungsangeboten soll weiterhin
zügig ermöglicht werden. Eine Koordinierungsstelle des Bundes unterstützt die
Länder bei der Koordinierung zur Versorgung und dem Schutz von Waisenkindern
und ihrer Betreuerinnen und Betreuer.
7. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs begrüßen
die Verabredung der für Wissenschaft und Hochschulen zuständigen
Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern, ankommende ukrainische
sowie gefährdete und verfolgte russische und belarussische Forscherinnen und
Forscher rasch und unkompliziert bei der Aufnahme und Fortsetzung der
Forschungstätigkeit zu unterstützen. Sie danken den Wissenschafts-
organisationen und den Hochschulen für deren Engagement. Studierenden aus
der Ukraine soll die Aufnahme und Fortsetzung des Studiums ermöglicht werden.
Bund und Länder werden die bereits vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen nach
Kräften flankieren.
8. Unter den Schutzsuchenden aus der Ukraine befinden sich auch viele Menschen
mit Behinderungen und mit Pflegebedarf. Bei der pflegerischen Versorgung
wird darauf geachtet, dass die Betroffenen möglichst bei ihren gegebenenfalls
mitgeflüchteten Angehörigen bzw. Betreuungspersonal verbleiben können. Um
eine gute Versorgung sicherzustellen und auf eine möglichst ausgewogene
Einbeziehung der Kommunen hinzuwirken, werden der Bund im Rahmen der
Verteilung der Geflüchteten über drei bundesweite Drehkreuze (Berlin, Cottbus
und Hannover) und die Länder auf ihrer Ebene eine gute Koordination unter
Einbeziehung der Bundesverbände der Leistungserbringer im Bereich der
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Behindertenhilfe und der Pflege vornehmen.
9. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder danken der Jewish Claims Conference, der Zentralwohlfahrtsstelle der
Juden in Deutschland sowie allen anderen Beteiligten für den Einsatz bei der
Evakuierung von in der Ukraine lebenden schwerstpflegebedürftigen
Holocaustüberlebenden. Ebenso danken sie den jüdischen Gemeinden für ihr
Engagement bei der Aufnahme der Geflüchteten.
10. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder begrüßen das große Engagement vieler ukrainischer Kriegs-
flüchtlinge, die sich hier vor Ort für ihre Mitbetroffenen einsetzen wollen, auch um
unser Land bei der Aufnahme so vieler Menschen zu unterstützen. Die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder regen deshalb an, ein
temporäres Programm für ukrainische Kriegsflüchtlinge aufzulegen, das
entsprechende Strukturen schafft, um die Unterstützungsangebote und Bedarfe
miteinander zu verknüpfen.
11. Im Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie bekräftigen der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
das gemeinsame Bemühen, auch Schutzsuchenden schnelle und einfache
Impfangebote zu machen. Informationen über Test- und Impfangebote werden
daher auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die Ständige
Impfkommission (STIKO) empfiehlt für diejenigen, die eine Impfung mit einem
nicht in der EU zugelassenen Impfstoff (Sputnik V, CoronaVac, Covilo und
Covaxin) erhalten haben, eine zusätzliche einmalige Impfung mit einem in der EU
zugelassenen mRNA-Impfstoff. Die Länder machen über die Impfzentren und
mobilen Impfteams entsprechende zeitnahe und passgenaue Impfangebote. Dort
kann auch die zum Teil verpflichtende Impfung gegen andere Infektions-
krankheiten wie z. B. Masern, Röteln, Mumps, Diphterie, Keuchhusten
durchgeführt werden. Um die für die allgemeine Impfkampagne in Deutschland
aber auch für die Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine wichtige und
flexible Infrastruktur vor Ort weiter aufrechtzuerhalten, wird der Bund die
Impfzentren und mobilen Impfteams auch über den 31. Mai 2022 hinaus bis zum
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Jahresende 2022 mit einem Anteil von 50 Prozent finanziell unterstützen. Hierfür
hat der Bund in diesem Jahr bisher monatlich knapp 100 Millionen Euro erstattet.
12. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder danken den Kommunen für die große Aufnahmebereitschaft und
Hilfsbereitschaft. Die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten
aus der Ukraine sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund bekennt
sich zu einer Mitverantwortung bei der Finanzierung der Unterbringung,
Verpflegung und Betreuung der Flüchtlinge und Vertriebenen aus der Ukraine:
a. Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine werden daher künftig wie
anerkannte hilfsbedürftige Asylsuchende finanziell unterstützt. Diese erhalten
nach positiver Entscheidung über ihren Asylantrag Leistungen nach dem
Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Bei den Geflüchteten aus der
Ukraine ist keine solche Entscheidung nötig, da sie direkt Anspruch auf einen
Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) haben.
Analog zu den anerkannten hilfsbedürftigen Asylsuchenden sollen die
hilfsbedürftigen Geflüchteten aus der Ukraine in Zukunft ebenfalls diese
Leistungen (SGB II bzw. SGB XII) erhalten. Voraussetzung dafür wird eine
Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der
Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
nach § 24 Abs. 1 AufenthG sein. Die hierfür notwendigen gesetzlichen
Anpassungen werden unverzüglich umgesetzt, sie sollen zum 1. Juni 2022 in
Kraft treten.
b. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen im Jahr 2022 darüber
hinaus mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die
Geflüchteten aus der Ukraine. Die Summe setzt sich zusammen aus:
- 500 Millionen Euro zur Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der
Unterkunft der Geflüchteten aus der Ukraine.
- 500 Millionen Euro zur Abgeltung der Kosten, die zur bisherigen
Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine im Bereich der
Lebenshaltungskosten angefallen sind.
- Einer Milliarde Euro als Beteiligung an den übrigen Kosten der Länder im
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Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine, etwa für die
Kinderbetreuung und Beschulung sowie Gesundheits- und Pflegekosten.
Die Pauschale wird den Ländern über einen erhöhten Anteil an der
Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt. Der Bundeskanzler und die Regierungs-
chefinnen und Regierungschefs der Länder kommen überein, Anfang
November 2022 eine Regelung für das Jahr 2023 zu vereinbaren. Sie werden
dabei auch über den Verlauf des Jahres 2022 und insbesondere die
Entwicklung der Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine beraten und bei einer
signifikanten Veränderung der Lage auch für das laufende Jahr ergänzende
Regelungen treffen.
c. Einzelne Länder leisten erhebliche Vorleistungen bei der Verteilungslogistik
nach Grenzübertritt für das gesamte Bundesgebiet (Drehkreuze). Der Bund
sichert zu, mit den betreffenden Ländern zügig eine besondere Kompensation
der ihnen dafür entstehenden Kosten zu finden.
13. Die Bundesregierung sagt zu, einvernehmlich mit den Ländern in diesem Jahr eine
Regelung zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlings-
bezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und
Kommunen zu finden. Sie soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.
14. Der Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine sowie die von der
westlichen Wertegemeinschaft bereits ergriffenen und gegebenenfalls weiter zu
verschärfenden Sanktionen haben auch Auswirkungen auf die Situation der
Unternehmen in unserem Land. Der Bund wird Hilfen für betroffene Unternehmen
bereitstellen, um sie bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen.
Die Europäische Kommission hat am 23. März 2022 den “Befristeten
Krisenrahmen” beschlossen. Er gibt den Rahmen des europäischen Beihilferechts
für staatlichen Hilfen vor. Die bundeseigene Förderbank KfW wird zinsgünstige
Kredite für Unternehmen anbieten. Darüber hinaus berät die Bundesregierung
derzeit über weitere passgenaue Hilfen, um besonders betroffene Unternehmen
bei der Bewältigung der negativen ökonomischen Auswirkungen des Konfliktes zu
unterstützen.
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