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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) von Oktober 2021 bis einschließlich September 2022

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22. Angesichts der bestehenden IT-Bedrohungslage werden Bund und Länder alle
    erforderlichen Maßnahmen treffen, um auch im Cyberraum einen bestmöglichen
    Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft zu gewährleisten. Das betrifft
    insbesondere die Kritischen Infrastrukturen sowie die öffentliche Verwaltung. Der
    Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
    appellieren an die Wirtschaft und insbesondere an alle KRITIS Unternehmen, sich
    ihrer Abwehrfähigkeit zu versichern und die Warnhinweise der zuständigen
    Behörden ernst zu nehmen und umzusetzen. Sie begrüßen den zwischen Bund
    und Ländern begonnenen Austausch zu hybriden Bedrohungen in einer Bund-
    Länder-AG. Deutschland muss sich vor solchen Aggressionen konsequenter
    schützen und entschlossener reagieren. Deshalb werden die Länder die
    Cyberabwehr stärken. Das gilt sowohl für den Schutz staatlicher Einrichtungen als
    auch von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in privater Hand. Zu diesem
    Schutz kann aus Sicht der Länder letztlich auch die Möglichkeit einer aktiven
    Cyberabwehr gehören.

23. Die sichere und bezahlbare Versorgung mit Energie zu international
    wettbewerbsfähigen Preisen ist von existenzieller Bedeutung für die
    Funktionsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandortes Deutschland – und
    auch im Leben jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers. Die
    aktuellen Entwicklungen verstärken die schwierige Lage auf den bereits zuvor
    angespannten Energiemärkten. Sie zeigen das überragende sicherheitspolitische
    Interesse Deutschlands an einer stärkeren Unabhängigkeit von Energie-Importen.

    Mit dem Ziel des klimaneutralen Umbaus der Energieversorgung soll die fossile
    Importabhängigkeit Deutschlands gemindert werden. Der Bundeskanzler und die
    Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen überein, dass
    aufgrund der aktuellen Krisensituation die Anstrengungen für einen schnellen
    Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt werden müssen. Daher sollen jetzt
    gemeinsam alle Möglichkeiten genutzt werden, um den Umstieg auf erneuerbare
    Energien zu beschleunigen. Damit mindert Deutschland seine Abhängigkeit von
    anderen Ländern, setzt ein aktives Zeichen gegen die völkerrechtswidrige
    Aggression Russlands und stärkt die eigene Energieversorgungssicherheit.

    Voraussetzung einer weiteren Beschleunigung ist die stets gebotene
    Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit für Privathaushalte, Wirtschaft
    und Industrie sowie die Gewährleistung von Energiepreisniveaus, die die
    Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wirtschaft und Industrie nicht
    überfordern. Bund und Länder werden daher kurzfristig und umfassend
    Maßnahmen zur Beschleunigung der Energie-Transformation auf den Weg
    bringen.

    Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
    Länder stimmen darin überein, dass Deutschland schnellstmöglich unabhängig


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vom Import russischer Energieträger werden muss. Dazu werden die Alternativen
   geprüft.

   Ferner ist es notwendig, die Energieimporte nach Deutschland zu diversifizieren
   und eine ausreichende Bevorratung der Energieträger sicherzustellen. Auch die
   Beschaffung von Flüssiggas (LNG) und der Ausbau der hierfür notwendigen
   Infrastruktur gehören dazu. Bund und Länder werden dafür sorgen, dass die dafür
   nötigen Planungen und Genehmigungen beschleunigt werden. Sie werden die
   entsprechenden Rechtsänderungen vorantreiben. Zur Sicherung der Versorgung
   mit Mineralölprodukten werden Bund und Länder Hafen-, Lager- und
   Transportkapazitäten ausbauen.

24. Die Auswirkungen der Krise belasten die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland
    ebenso wie die Unternehmen auch finanziell, etwa aufgrund der gestiegenen
    Energiepreise. Die Bundesregierung hat erste Schritte unternommen, um die
    Belastungen, insbesondere aus dem stetigen Anstieg der Energiepreise
    abzumildern. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und
    Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass voraussichtlich weitere
    Anstrengungen erforderlich sind, um die Steigerung der Energiepreise zu bremsen
    und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zu entlasten. Dazu
    werden sich Bund und Länder zeitnah abstimmen.

25. Bund und Länder kommen wöchentlich hochrangig in der Bund-Länder-
    Koordinierungsstelle Ukraine unter der Federführung des Bundesministeriums
    des Innern und für Heimat zusammen, um sich über die aus dem russischen
    Angriffskrieg auf die Ukraine resultierenden Herausforderungen für die
    Ankommenden in Deutschland auszutauschen. Zusätzlich zu dieser Abstimmung
    werden sich Bund und Länder bei Bedarf auf der Ebene des Chefs des
    Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien
    austauschen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und
    Regierungschefs der Länder werden sobald erforderlich, spätestens jedoch am
    7. April, erneut über die Lage beraten.




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Protokollerklärung des Freistaates Bayern zu Ziffer 23 des Beschlusses:


Der Ukraine-Krieg zeigt in energiepolitischer Hinsicht deutlich, wie wichtig die Stärkung der Energiesicherheit für Deutschland
ist. Hierzu sind aus bayerischer Sicht insbesondere folgende Maßnahmen dringend erforderlich:

Zur Diversifizierung der Transportwege und der Bezugsquellen von Flüssiggas und von Wasserstoff ist es aus Sicht Bayerns
erforderlich, dass auch ein direkter Zugang des Südens Deutschlands zu LNG-Terminals z.B. in Italien und Kroatien aufgebaut
wird. Um die Versorgungssicherheit insbesondere bei Gas und Strom aufrechtzuerhalten, müssen zudem die bereits erfolgten
und geplanten Stilllegungen von Kohlekraftwerken kritisch überprüft werden. Dies ist aus Sicht Bayern aufgrund von
Netzengpässen an hohen Lasttagen sowie des hohen CO2-Ausstoßes der Kohlekraft jedoch nicht ausreichend. Nötig ist daher
darüber hinaus eine Verlängerung der Laufzeiten der laufenden bzw. eine Wiederinbetriebnahme der zum 31.12.2021 außer
Betrieb genommenen Kernkraftwerke für zumindest drei Jahre. Darüber hinaus muss der Bund weitere Verbesserungen beim
Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Weg bringen. Erforderlich ist hier insbesondere die beihilferechtliche Genehmigung
der Südquoten bei Windkraftanlagen. Zudem muss auch das Potential der Wasserkraft u.a. durch Modernisierungen,
Effizienzsteigerungen und eine Verbesserung der Vergütung und Rahmenbedingungen auch für die kleine Wasserkraft
gehoben werden. Der für die Erneuerbaren Energien vorgesehene Vorrang muss auch für die Wasserkraft gelten.




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Besprechung des Bundeskanzlers mit den
             Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
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                                    Beschluss



Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine dauert an. Es sind daher weiterhin
umfangreiche nationale, europäische und internationale Anstrengungen nötig, um die
Ukraine zu unterstützen. Auch die durch den Krieg betroffenen Nachbarländer, u.a. die
Republik Moldau, brauchen Unterstützung. Deutschland wird diese zusammen mit den
internationalen Partnern weiter mit großer Entschlossenheit leisten. Die Aufnahme der
Kriegsflüchtlinge in Deutschland und Europa gehört dazu. Sie ist in einer
gemeinsamen Anstrengung aller verantwortlichen Ebenen gut und umfassend zu
regeln.


Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
sprechen den vielen ehren- und hauptamtlichen Helfenden erneut ihren herzlichen
Dank für den unermüdlichen Einsatz aus. Die Zivilgesellschaft zeigt eine
überwältigende Kultur der Hilfsbereitschaft und Solidarität auch bei der Unterbringung.
Die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfsorganisationen und des
Technischen Hilfswerks, der Polizeien des Bundes und der Länder, der Deutschen
Bahn sowie die Rettungskräfte sind ebenfalls weiterhin mit unermüdlichem Einsatz vor
Ort tätig.


Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
bekräftigen ihren Beschluss vom 17. März 2022 und vereinbaren auf dieser Basis:


1. In Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat
    Deutschland zusammen mit Partnern in der Europäischen Union (EU) und im
    Rahmen der Gruppe der sieben wichtigsten Industriestaaten (G7) präzedenzlose




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und   weitreichende    restriktive   Maßnahmen,    einschließlich    Wirtschafts-
   sanktionen,    gegen    Russland      verhängt.   Angesichts   der    grausamen
   Kriegsverbrechen der russischen Armee, die kürzlich bekannt geworden sind hat
   die Bundesregierung – erneut in engster Abstimmung mit den EU- und G7-
   Partnern – ein weiteres Sanktionspaket beschlossen, das eine deutliche
   Verschärfung der Sanktionen in allen zentralen Bereichen (Importverbote,
   Exportverbote, Listung von Banken, Listung von Individuen) beinhaltet.


2. Zur wirksamen und konsequenten Durchsetzung der beschlossenen Sanktions-
   maßnahmen hat die Bundesregierung eine Task Force Sanktionen eingesetzt, in
   die die Länder eingebunden werden. Sie soll auch eine Umgehung der Sanktionen
   verhindern. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungs-
   chefs der Länder sind sich darüber einig, dass die Behörden in Bund und Ländern
   Hand in Hand zusammenarbeiten werden, um eine möglichst effektive
   Durchsetzung der Sanktionen sicherzustellen.


3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
   Länder halten es für unerlässlich, die in Deutschland aus der Ukraine
   Ankommenden rasch und unkompliziert zu registrieren. Die meisten
   Geflüchteten können für 90 Tage visumfrei einreisen. Die Registrierung durch die
   Ausländerbehörden, Erstaufnahmeeinrichtungen, Polizeien oder das Bundesamt
   für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Ausländerzentralregister muss spätestens
   dann erfolgt sein, wenn staatliche Leistungen beantragt werden. Bund und Länder
   werden die Registrierung derjenigen, die in Deutschland bleiben, beschleunigen
   und optimieren. Dazu gehört auch, technische Probleme der IT schnellstmöglich
   zu beheben. Der Bund unterstützt die Länder bei der Registrierung personell und
   materiell. Die Länder informieren den Bund über die vorhandenen IT-Kapazitäten
   zur Registrierung. Der Bund beschafft weitere Personalisierungsinfrastruktur-
   komponenten (Erfassungsterminals PIK). Registriert und erfasst werden müssen
   Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wie auch Angehörige anderer
   Staaten. Eine Registrierung ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der
   Gewährleistung nationaler Sicherheitsinteressen geboten.


4. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der


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Länder halten eine zügige und gerechte Verteilung der angekommenen
   Geflüchteten in Deutschland für notwendig. Das gilt auch für die Verteilung von
   den Städten in ländliche Regionen. Sie vereinbaren, dass die “Fachanwendung
   zur Registerführung, Erfassung und Erstverteilung zum vorübergehenden Schutz
   - FREE” daher zügig überall eingeführt und optimiert wird. In den Ankunftszentren,
   Aufnahmeeinrichtungen und Ausländerbehörden können bundesweit von allen
   Ankommenden Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und weitere personen-
   bezogene Daten erfasst werden. FREE ermöglicht damit bereits vor der
   Registrierung im Ausländerzentralregister eine individualisierte und nachvollzieh-
   bare Verteilung auf die Länder und Kommunen. Die Verteilentscheidungen sollen
   später nachvollzogen und Doppelanmeldungen und -verteilungen verhindert
   werden. Dies soll auch zur Vermeidung von Menschenhandel und Zwangs-
   prostitution beitragen. Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach Königsteiner
   Schlüssel. Der Bund ist für die Koordinierung zuständig und informiert die
   betreffenden Länder jeweils über die anstehenden Verteilungen. Die Länder
   werden sich solidarisch zeigen, um diejenigen Länder zu unterstützen, in denen
   besonders viele Geflüchtete Zuflucht gefunden haben. Die Bundesregierung wird
   sich auf europäischer Ebene weiterhin für die Solidarität der Mitgliedstaaten bei
   der Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten einsetzen.


5. Die Geflüchteten aus der Ukraine können unmittelbar eine Arbeit in Deutschland
   aufnehmen; die Ausländerbehörden erlauben entsprechend dem Rundschreiben
   des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bei Erteilung der
   Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ausdrücklich. Eine Zustimmung der
   Bundesagentur für Arbeit ist nicht notwendig. Der Bundeskanzler und die
   Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für wichtig, dass
   bereits vor diesem Zeitpunkt eine Arbeitsaufnahme erfolgen kann. Sie danken den
   Unternehmen in Deutschland sowie den Behörden vor Ort für ihre Bereitschaft,
   dies unkompliziert möglich zu machen. Um eine zügige Vermittlung in Arbeits-
   plätze zu ermöglichen, die den Qualifikationen der Arbeitssuchenden entsprechen,
   soll – wie zwischen Bundesregierung und den maßgeblichen Dachverbänden der
   Wirtschaft verständigt – bei nicht-reglementierten Berufen eine Selbstein-
   schätzung der Geflüchteten aus der Ukraine zu ihren beruflichen Qualifikationen
   ausreichen. Bei reglementierten Berufen werden sich Bund und Länder für eine


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schnelle   und   einheitliche     Anerkennung     von   ukrainischen    Berufs-   und
   Bildungsabschlüssen einsetzen. Durch ein einheitliches Vorgehen werden
   divergierende Einschätzungen – auch im Falle mehrfacher Antragstellung bei
   Wohnortwechsel – vermieden. Soweit europäische Vorgaben bestehen, setzt sich
   die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission für rasche Lösungen ein.


6. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
   Länder begrüßen die Anstrengungen der Kultusministerkonferenz, ukrainische
   Kinder und Jugendliche schnell in die Schulen und Hochschulen aufzunehmen.
   Auch der Zugang der Kinder zu Kindertagesbetreuungsangeboten soll weiterhin
   zügig ermöglicht werden. Eine Koordinierungsstelle des Bundes unterstützt die
   Länder bei der Koordinierung zur Versorgung und dem Schutz von Waisenkindern
   und ihrer Betreuerinnen und Betreuer.


7. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs begrüßen
   die   Verabredung     der   für   Wissenschaft    und   Hochschulen      zuständigen
   Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern, ankommende ukrainische
   sowie gefährdete und verfolgte russische und belarussische Forscherinnen und
   Forscher rasch und unkompliziert bei der Aufnahme und Fortsetzung der
   Forschungstätigkeit    zu   unterstützen.   Sie     danken    den      Wissenschafts-
   organisationen und den Hochschulen für deren Engagement. Studierenden aus
   der Ukraine soll die Aufnahme und Fortsetzung des Studiums ermöglicht werden.
   Bund und Länder werden die bereits vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen nach
   Kräften flankieren.


8. Unter den Schutzsuchenden aus der Ukraine befinden sich auch viele Menschen
   mit Behinderungen und mit Pflegebedarf. Bei der pflegerischen Versorgung
   wird darauf geachtet, dass die Betroffenen möglichst bei ihren gegebenenfalls
   mitgeflüchteten Angehörigen bzw. Betreuungspersonal verbleiben können. Um
   eine gute Versorgung sicherzustellen und auf eine möglichst ausgewogene
   Einbeziehung der Kommunen hinzuwirken, werden der Bund im Rahmen der
   Verteilung der Geflüchteten über drei bundesweite Drehkreuze (Berlin, Cottbus
   und Hannover) und die Länder auf ihrer Ebene eine gute Koordination unter
   Einbeziehung der Bundesverbände der Leistungserbringer im Bereich der


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Behindertenhilfe und der Pflege vornehmen.


9. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
   Länder danken der Jewish Claims Conference, der Zentralwohlfahrtsstelle der
   Juden in Deutschland sowie allen anderen Beteiligten für den Einsatz bei der
   Evakuierung von in der Ukraine lebenden schwerstpflegebedürftigen
   Holocaustüberlebenden. Ebenso danken sie den jüdischen Gemeinden für ihr
   Engagement bei der Aufnahme der Geflüchteten.


10. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
   Länder begrüßen das große Engagement vieler ukrainischer Kriegs-
   flüchtlinge, die sich hier vor Ort für ihre Mitbetroffenen einsetzen wollen, auch um
   unser Land bei der Aufnahme so vieler Menschen zu unterstützen. Die
   Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder regen deshalb an, ein
   temporäres Programm für ukrainische Kriegsflüchtlinge aufzulegen, das
   entsprechende Strukturen schafft, um die Unterstützungsangebote und Bedarfe
   miteinander zu verknüpfen.


11. Im Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie bekräftigen der
   Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
   das gemeinsame Bemühen, auch Schutzsuchenden schnelle und einfache
   Impfangebote zu machen. Informationen über Test- und Impfangebote werden
   daher auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die Ständige
   Impfkommission (STIKO) empfiehlt für diejenigen, die eine Impfung mit einem
   nicht in der EU zugelassenen Impfstoff (Sputnik V, CoronaVac, Covilo und
   Covaxin) erhalten haben, eine zusätzliche einmalige Impfung mit einem in der EU
   zugelassenen mRNA-Impfstoff. Die Länder machen über die Impfzentren und
   mobilen Impfteams entsprechende zeitnahe und passgenaue Impfangebote. Dort
   kann auch die zum Teil verpflichtende Impfung gegen andere Infektions-
   krankheiten wie z. B. Masern, Röteln, Mumps, Diphterie, Keuchhusten
   durchgeführt werden. Um die für die allgemeine Impfkampagne in Deutschland
   aber auch für die Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine wichtige und
   flexible Infrastruktur vor Ort weiter aufrechtzuerhalten, wird der Bund die
   Impfzentren und mobilen Impfteams auch über den 31. Mai 2022 hinaus bis zum


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Jahresende 2022 mit einem Anteil von 50 Prozent finanziell unterstützen. Hierfür
   hat der Bund in diesem Jahr bisher monatlich knapp 100 Millionen Euro erstattet.


12. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
   Länder danken den Kommunen für die große Aufnahmebereitschaft und
   Hilfsbereitschaft. Die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten
   aus der Ukraine sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund bekennt
   sich zu einer Mitverantwortung bei der Finanzierung der Unterbringung,
   Verpflegung und Betreuung der Flüchtlinge und Vertriebenen aus der Ukraine:


   a. Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine werden daher künftig wie
      anerkannte hilfsbedürftige Asylsuchende finanziell unterstützt. Diese erhalten
      nach positiver Entscheidung über ihren Asylantrag Leistungen nach dem
      Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Bei den Geflüchteten aus der
      Ukraine ist keine solche Entscheidung nötig, da sie direkt Anspruch auf einen
      Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) haben.
      Analog zu den anerkannten hilfsbedürftigen Asylsuchenden sollen die
      hilfsbedürftigen Geflüchteten aus der Ukraine in Zukunft ebenfalls diese
      Leistungen (SGB II bzw. SGB XII) erhalten. Voraussetzung dafür wird eine
      Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der
      Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
      nach § 24 Abs. 1 AufenthG sein. Die hierfür notwendigen gesetzlichen
      Anpassungen werden unverzüglich umgesetzt, sie sollen zum 1. Juni 2022 in
      Kraft treten.


   b. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen im Jahr 2022 darüber
      hinaus mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die
      Geflüchteten aus der Ukraine. Die Summe setzt sich zusammen aus:
      -   500 Millionen Euro zur Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der
          Unterkunft der Geflüchteten aus der Ukraine.
      -   500 Millionen Euro zur Abgeltung der Kosten, die zur bisherigen
          Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine im Bereich der
          Lebenshaltungskosten angefallen sind.
      -   Einer Milliarde Euro als Beteiligung an den übrigen Kosten der Länder im


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Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine, etwa für die
          Kinderbetreuung und Beschulung sowie Gesundheits- und Pflegekosten.
       Die Pauschale wird den Ländern über einen erhöhten Anteil an der
       Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt. Der Bundeskanzler und die Regierungs-
       chefinnen und Regierungschefs der Länder kommen überein, Anfang
       November 2022 eine Regelung für das Jahr 2023 zu vereinbaren. Sie werden
       dabei auch über den Verlauf des Jahres 2022 und insbesondere die
       Entwicklung der Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine beraten und bei einer
       signifikanten Veränderung der Lage auch für das laufende Jahr ergänzende
       Regelungen treffen.

   c. Einzelne Länder leisten erhebliche Vorleistungen bei der Verteilungslogistik
       nach Grenzübertritt für das gesamte Bundesgebiet (Drehkreuze). Der Bund
       sichert zu, mit den betreffenden Ländern zügig eine besondere Kompensation
       der ihnen dafür entstehenden Kosten zu finden.


13. Die Bundesregierung sagt zu, einvernehmlich mit den Ländern in diesem Jahr eine
   Regelung zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlings-
   bezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und
   Kommunen zu finden. Sie soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.


14. Der Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine sowie die von der
   westlichen Wertegemeinschaft bereits ergriffenen und gegebenenfalls weiter zu
   verschärfenden Sanktionen haben auch Auswirkungen auf die Situation der
   Unternehmen in unserem Land. Der Bund wird Hilfen für betroffene Unternehmen
   bereitstellen, um sie bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen.
   Die Europäische Kommission hat am 23. März 2022 den “Befristeten
   Krisenrahmen” beschlossen. Er gibt den Rahmen des europäischen Beihilferechts
   für staatlichen Hilfen vor. Die bundeseigene Förderbank KfW wird zinsgünstige
   Kredite für Unternehmen anbieten. Darüber hinaus berät die Bundesregierung
   derzeit über weitere passgenaue Hilfen, um besonders betroffene Unternehmen
   bei der Bewältigung der negativen ökonomischen Auswirkungen des Konfliktes zu
   unterstützen.




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