lernunterlage-gf-2023
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag nach dem LTranspG: Vollständige Ausbildungsunterlagen des Lehrgangs „Gruppenführer – Freiwillige Feuerwehr GF“ in aktueller Fassung“
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Version 1.5 August 23
T4 Gebäude mit Rettungshöhen über 18 m, Krankenhäuser,
Messehallen, Einkaufszentren über 10000 m 2 Geschossfläche, Wohn-, Büro- und
Geschäftshochhäuser, Großwerkstätten mit besonderen Gefahren, große
Industrieanlagen, großer Durchgangsverkehr.
T5 Großstadtkerngebiet, Mineralölraffinerien, Verkehrsknotenpunkt.
Gefahren durch Gefahrstoffe einschließlich radioaktiver Stoffe (ABC-Gefahren)
Risikoklassen ABC 1 bis ABC 5
Objekte und Gegebenheiten (Beispiele)
ABC 1 Keine besondere Gefährdung, Ortsverkehr, keine Anlagen mit radioaktiven
Stoffen.
ABC 2 Betriebsbereiche, in denen Gefahrstoffe verwendet und vertrieben werden und
die nicht der Störfall-Verordnung in der Fassung vom 8. Juni 2005 (BGBl. I S.
1598) unterliegen, Bereiche mit A- und B-Gefahrstoffen, die gemäß
Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz in der Gefahrengruppe I eingestuft sind,
geringer Durchgangsverkehr.
ABC 3 Betriebsbereiche, die den Grundpflichten der Störfall-Verordnung unterliegen,
Bereiche mit A- und B-Gefahrstoffen, die gemäß Gefahrstoffkonzept Rheinland-
Pfalz in der Gefahrengruppe II eingestuft sind, normaler Durchgangsverkehr.
ABC 4 Betriebsbereiche, die den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung
unterliegen, Bereiche mit A- und B-Gefahrstoffen, die gemäß
Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz in der Gefahrengruppe III eingestuft sind,
großer Durchgangsverkehr.
ABC 5 Betriebsbereiche, die den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung
unterliegen, Bereiche mit A- und B-Gefahrstoffen, die gemäß
Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz in der Gefahrengruppe III eingestuft sind,
großer Durchgangsverkehr.
Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer
Risikoklassen W 1 bis W 5
Objekte und Gegebenheiten (Beispiele)
W1 Kleine Gewässer sowie stehende und fließende Gewässer, bei denen Einsätze mit
persönlicher Schutzausrüstung (PSA) abgearbeitet werden können.
W2 Stehende Gewässer (Kiesgruben und Seen); Gewässer mit Sport- und
Freizeitschifffahrt ohne Motorantrieb.
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W3 Fließende Gewässer; Gewässer mit Sport- und Freizeitschifffahrt
mit Motorantrieb, Sportboot- und Yachthäfen.
W4 Binnenschifffahrt (Rhein, Mosel, Saar), Verladeanlagen im Uferbereich.
W5 Hafenanlagen mit großem Güterumschlag.
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Fußnoten zur Tabelle:
1)
In kleinen Ortsgemeinden, die in Risikoklasse B 1 eingruppiert sind, können noch
TSA und GW-TS verwendet werden. Wird nur ein TSA vorgehalten, ist zusätzlich
eine 4-teilige Steckleiter erforderlich. Der GW-TS kann auch in örtlichen
Feuerwehreinheiten verwendet werden, die mit einem TSF ohne Isoliergeräte
(Pressluftatmer) ausgestattet sind. In größeren Ortsgemeinden, die noch in
Risikoklasse B 1 eingruppiert sind, kann auch ein TSF-W verwendet werden.
2)
Normfahrzeug mit ergänzter Ausrüstung, insbesondere Löschwassermenge 1000
Liter.
3)
In Ortsgemeinden, die in den Risikoklassen B 2 und B 3 eingruppiert sind, müssen
HRF in der Alarmstufe 1 vorgehalten werden, wenn sie zur Sicherstellung des
zweiten Rettungsweges erforderlich sind. Werden HRF nur als Arbeitsgeräte bei der
Brandbekämpfung und beim Rüsteinsatz benötigt, ist es ausreichend, wenn sie als
überörtliches Einsatzmittel im Rahmen der gegenseitigen Hilfe zwischen den
Gemeinden untereinander oder zwischen den Gemeinden und Landkreisen nach
dem Additionsprinzip innerhalb einer Frist von 25 Minuten (Stufe 3) nach der
Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen.
4)
Als HRF kommen die DLK oder TMK in Betracht. Aufgrund einsatztaktischer und
sicherheitstechnischer Nachteile scheidet die Verwendung des GMK zur
Sicherstellung des zweiten Rettungsweges grundsätzlich aus.
5)
In Ortsgemeinden, die in Risikoklasse B 2 eingruppiert sind, können alternativ die
Drehleiter DL 16-4 mit Handantrieb und die Anhängeleiter AL 16-4 verwendet
werden.
6)
Im begründeten Einzelfall kann auch das HLF 20 in Betracht kommen.
7)
Für kreisfreie Städte kann auch das HLF 20 in Betracht kommen.
8)
Für kreisfreie Städte kann auch ein TLF 4000 in Betracht kommen.
9)
Für kreisfreie Städte mit Großstadtkerncharakter kann ein Eintreffen nach 15
Minuten (Alarmstufe 2) erforderlich sein.
10)
MS-TH: Stromerzeuger 5 kVA, Beleuchtungsgeräte, hydraulisches Kombigerät
(Schere/Spreizer), Gerät zum Trennen von Verbundglasscheiben, Motorsäge nebst
Schutzkleidung und -helm, Tauchpumpe (kann beispielsweise mitgeführt werden
auf: MLF, MZF 1).
11)
Der RW ist alternativ auch als Rüstwagen-Kran (RW-Kran) [Hubkraft F H = 35 kN bei
Ausladung l A = 10 m] zulässig.
12)
WLF mit AB-P: Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter Pritsche (Plane mit
Spriegel).
13)
Das WLF ist alternativ auch als WLF-K [F H = 35 kN bei Ausladung l A = 10 m] mit
AB-P zulässig.
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14)
GAMS-Plus: 6 x leichte Chemikalienschutzbekleidung, 6 x
Chemikalienschutzhandschuhe, 6 Paar Gummistiefel, 6 x Schutzbrille, 1 Paket
Einmalschutzhandschuhe, Ersteinsatzliteratur/Kurzinfo GAMS, Ex-Meter,
Universalindikatorpapier, Ölnachweispapier, PE-Gewebeplane, 10 x PE-
Kunststoffsäcke, 10 m Gewebeklebeband, Abdichtmaterial.
Abkürzungsverzeichnis
Es bedeuten (alphabetisch aufgeführt):
AB-P Abrollbehälter-Pritsche
DLK Drehleiter mit Korb
ELW Einsatzleitwagen
GAMS-Plus Ausstattungssatz zur Unterstützung der unaufschiebbaren Erstmaßnahmen
GMK Gelenkmast mit Korb
GW-A Gerätewagen-Atemschutz
GW-G Gerätewagen-Gefahrgut
GW-Mess Gerätewagen-Messtechnik
GW-TS Gerätewagen-Tragkraftspritze
HLF Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug
HRF Hubrettungsfahrzeug
KdoW Kommandowagen
KLF Kleinlöschfahrzeug
MLF Mittleres Löschfahrzeug
MS-TH Mindestsatz-Technische Hilfe
MZB Mehrzweckboot
MZF Mehrzweckfahrzeug
MZF-Dekon Mehrzweckfahrzeug-Dekontamination
MZF-G Mehrzweckfahrzeug-Gefahrstoff
RTB Rettungsboot
RW Rüstwagen
SW Schlauchwagen
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TLF Tanklöschfahrzeug
TMK Teleskopgelenkmast mit Korb
TSA Tragkraftspritzenanhänger
TSF Tragkraftspritzenfahrzeug
TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser
WLF Wechselladerfahrzeug
Ausrüstung mit Feuerwehr-Haltegurten
Auf den Fahrzeugen sind Feuerwehr-Haltegurte in der Anzahl bereitzuhalten, die der Hälfte
der gerätebezogenen Mannschaftsstärke entspricht. Gerätebezogene Mannschaftsstärke ist
die Personalstärke, die erforderlich ist, um alle fahrbaren Geräte (Löschfahrzeuge, GW-TS,
TSA, SW, RW, HRF) zu gleicher Zeit ordnungsgemäß einsetzen zu können. Ausgenommen
sind solche Fahrzeuge, die nur alternativ eingesetzt werden können; hier ist nur das Gerät in
Ansatz zu bringen, das die größere Personalstärke erfordert.
Gerätesatz „Absturzsicherung“
In jeder Gemeinde ist mindestens ein Gerätesatz „Absturzsicherung“ vorzuhalten.
Mindestbedarf an umluftunabhängigen Atemschutzgeräten
für alle Gefahrenbereiche
In der Risikoklasse 1 müssen in Stufe 1 mindestens 4 frei tragbare Isoliergeräte
(Pressluftatmer) eingesetzt werden können.
Anlage 3
(zu § 4 Abs. 4 )
Dienstgrade der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, der hauptamtlichen
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht Beamte sind, und der
Kreisfeuerwehrinspekteure
Die Dienstgrade richten sich nach der Funktion, die die Feuerwehrangehörigen in der
Feuerwehr wahrnehmen. Die Dienstgrade bleiben auch nach Aufgabe der jeweiligen Funktion
erhalten. Die Dienstgradabzeichen werden gesondert geregelt.
Funktion Dienstgrad
(= Bezeichnung der ehrenamtlichen
Feuerwehrangehörigen)
Truppmannanwärter Feuerwehrmannanwärter
Truppfrauanwärterin Feuerwehrfrauanwärterin
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Truppmann Feuerwehrmann
Truppfrau Feuerwehrfrau
Truppmann Oberfeuerwehrmann
Truppfrau Oberfeuerwehrfrau
Truppführer Hauptfeuerwehrmann
Truppführerin Hauptfeuerwehrfrau
Truppführer, Gerätewart und vergleichbare Löschmeister
Funktionen
Truppführerin, Gerätewartin und vergleichbare Löschmeisterin
Funktionen
erfahrener Truppführer, Gerätewart und Oberlöschmeister
vergleichbare Funktionen
erfahrene Truppführerin, Gerätewartin und Oberlöschmeisterin
vergleichbare Funktionen
besonders erfahrener Truppführer, Gerätewart und Hauptlöschmeister
vergleichbare Funktionen
besonders erfahrene Truppführerin, Gerätewartin Hauptlöschmeisterin
und vergleichbare Funktionen
Führer eines Trupps als selbstständiger taktischer Brandmeister
Einheit-, Staffel- oder Gruppenführer
Führerin eines Trupps als selbstständiger taktischer Brandmeisterin
Einheit-, Staffel- oder Gruppenführerin
Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit denen Brandmeister
des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die
gerätebezogene Stärke die Stärke einer Gruppe
nicht übersteigt
Wehrführerin oder Führerin mit Aufgaben, die mit Brandmeisterin
denen der Wehrführerin vergleichbar sind, wenn die
gerätebezogene Stärke die Stärke einer Gruppe
nicht übersteigt
Zugführer Oberbrandmeister
Zugführerin Oberbrandmeisterin
Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit denen Oberbrandmeister
des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die
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gerätebezogene Stärke die Stärke eines Zuges
nicht übersteigt
Wehrführerin oder Führerin mit Aufgaben, die mit Oberbrandmeisterin
denen der Wehrführerin vergleichbar sind, wenn die
gerätebezogene Stärke die Stärke eines Zuges
nicht übersteigt
Verbandsführer Hauptbrandmeister
Verbandsführerin Hauptbrandmeisterin
Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit Hauptbrandmeister
denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die
gerätebezogene Stärke die Stärke eines Zuges
übersteigt
Wehrführerin oder Führerin mit Aufgaben, die mit Hauptbrandmeisterin
denen der Wehrführerin vergleichbar sind, wenn die
gerätebezogene Stärke die Stärke eines Zuges
übersteigt
Stellvertretender Wehrleiter
Stellvertretende Wehrleiterin
Wehrleiter
Wehrleiterin
Stellvertretender Kreis- oder Stadtfeuerwehrinspekteur
Stellvertretende Kreis- oder Stadtfeuerwehrinspekteurin Neu: Brand- und
Kreisfeuerwehrinspekteur Kreisfeuerwehrinspekteurin Katastrophenschutzinspekteur
Stadtfeuerwehrinspekteur Stadtfeuerwehrinspekteurin
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4. Einsatzlehre
4.1 Gefahren der Elektrizität
Das Thema Elektrizität ist in der heutigen Zeit im Bereich der Feuerwehr nicht mehr
wegzudenken. In fast allen Bereichen kommt die Feuerwehr bei Einsätzen mit der Gefahr der
Elektrizität in Kontakt. Sei es beim Zimmerbrand oder Fahrzeugbrand, Elektrizität spielt immer
eine Rolle.
4.1.1 Unterteilung der elektrischen Anlagen
In der Elektrizität unterscheidet man zwischen Niederspannung und Hochspannung sowie
Gleichstrom und Wechselstrom.
Niederspannung Hochspannung
max. Wechselspannung 1000 V >1000 V
max. Gleichspannung 1500 V >1500 V
4.1.2 Wirkung des elektrischen Stromes auf den Menschen
An fast jeder Einsatzstelle treffen wir auf Gefahren der Elektrizität. Die Gefahr besteht hierbei
bei der Berührung spannungsführender Teile, wobei der Strom durch den menschlichen
Körper in die Erde fließt.
Gefährlich für den Menschen ist die Stromstärke. Bereits 50mA können tödlich sein.
Stromstärke Wirkung auf den Menschen
< 5mA Kribbeln, leichter Schlag
5 … 15mA Muskelverkrampfung (Loslassen noch möglich)
>15 … 25mA Muskelverkrampfung (Loslassen nicht mehr möglich)
>25 … 50mA Blutdrucksteigerung, Herzunregelmäßigkeit, Herzstillstände mit
Wiedereinsetzten der Herztätigkeit
>50 … 80mA Bewusstlosigkeit
>80mA Herzkammerflimmern (akute Lebensgefahr)
800 … 2000mA Thermische Verletzung
>2000mA Schwere Verbrennungen
4.1.3 Einsatzgrundsätze in elektrischen Anlagen
Die „ 5 Sicherheitsregeln“
1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
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4.1.4 Schutzabstände störungsfreie/gestörte Anlagen
4.1.4.1 Störungsfreie Anlagen
< 1kV 1m
1kV – 110 kV 3m
110kV – 220kV 4m
220kV – 380kV 5m
Deutsche Bahn AG 3m
Rettungsarbeiten unter Oberleitungen der DB AG bei dem der Mindestabstand von 3m auf
1,5m verringert wird, dürfen nach DIN VDE 0105-103 nur von Elektrofachkräften,
elektrotechnisch unterwiesenen Personen sowie bahntechnisch unterwiesenen Personen
durchgeführt werden. Feuerwehrangehörige zählen im Regelfall NICHT zu diesem
Personenkreis.
Ist die Höhe der Spannung nicht bekannt, muss vorsichtshalber ein Schutzabstand von 5m
eingehalten werden.
4.1.4.2 Gestörte Anlagen
Wenn auf Grund eines Schadens sich die Anlage in einem unvorhergesehenen Zustand
befindet, spricht man von einer „gestörten Anlage“.
Die nachfolgenden Sicherheitsabstände sind einzuhalten:
< 1kV
1kV – 110 kV
110kV – 220kV
220kV – 380kV
Deutsche Bahn AG 15kV
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