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 das dort befindliche Geld in Umhängetaschen. Während dieser
 Zelt beobachteten Blasche und Tillmann die Vorgänge in der
 Schalterhalle. Nach kurzer Zelt verließen Kexel, Fraas,
 Blasche und Tillmann das Sparkassengebäude und stiegen in
 den gestohlenen Personenkraftwagen ein, in dem Hepp gewar­
 tet hatte. Die Beute, die in der Bandenunterkunft Hanauer
 Landstraße 497 geteilt wurde, belief sich auf insgesamt
 246.345,18 Deutsche Mark.

 Beweismittel:
 Angaben des Beschuldigten Fraas sowie der Sparkassenange­
 stellten Ursula Schellenberger und Helmut Goedert.



 Zu III. :


  In der zweiten Dezemberwoche 1982 teilte Kexel, der schon
 früher wiederholt seinem Haß gegen die Vereinigten Staaten
 von Amerika Ausdruck gegeben und insbesondere in der von
 ihm und Hepp unterzeichneten Erklärung vom 30. Juni 1982
 "Abschied vom Hitlerismus" zum "antiimperialistischen
 Befreiungskampf" aufgerufen hatte, den Beschuldigten Hepp,
 Tillmann, Fraas, Blasche und Sporleder mit, daß er Spreng-
 Stoffanschläge gegen US-Soldaten plane. Die Anschläge soll­
 ten die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten
Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika verunsichern
und auf lange Sicht dazu beitragen, daß sich die Amerikaner
aus der Bundesrepublik Deutschland zurückzögen. Bel den
Anschlägen, für die Kexel die Nacht zum 14. Dezember 1982
vorgesehen hatte, sollten alle Beschuldigten mitmachen. Die
genannten fünf Beschuldigten erklärten sich dazu bereit.
Damit war die kriminelle Vereinigung zur terroristischen             d3
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     Vereinigung geworden, denn ihr Zweck und ihre Tätigkeit
     waren nunmehr auch darauf gerichtet, mittels verdeckt
     angelegter Sprengstoff-Fallen Menschen zu töten.

     Beweismittel:
     Angaben der Beschuldigten Fraas und Sporleder sowie des
     Polizeibeamten Herbert Hochmann, Ablichtung der Erklärung
     "Abschied vom Hitlerlsmus".



     Zu III. 1. bis 3»:


     Anfang Dezember 1982 ersetzte der Beschuldigte Kexel in
    drei etwa 35 Zentimeter langen Feuerlöschern die Löschflüs­
    sigkeit durch ein explosives Gemisch aus Unkrautex" und
    Puderzucker. In dieses Gemisch brachte er jeweils eine
    Zündpille ein. An den Zündpillen befanden sich jeweils zwei
    aus den Feuerlöschern herausragende Drähte für den Anschluß
    an eine Batterie als Zündquelle. Zum Entfernen der serien­
    mäßigen Verschlüsse der Feuerlöscher,benutzte Kexel eine
    Rohrzange, die in seiner Wohnung in Dietzenbach, Starken­
    burgring 94 - 96, sichergestellt wurde. Die dergestalt als
•   Sprengsätze hergerichteten Feuerlöscher schaffte Kexel in
    die Bandenunterkunft in dem Hause Hanauer Landstraße
    Nr. 497.


    Am 10. Dezember 1982 flogen Hepp, Kexel und Fraas von
    Frankfurt nach Paris, wo sie sich in einem von Hepp ange­
    mieteten Hotelzimmer einquartierten. Spätestens in Paris
    erklärte Kexel, daß in der Nacht zum 14. Dezember 1982 mit
    Sprengstoff gefüllte und mit Druckzündern versehene Feuer­
    löscher in von Soldaten der amerikanischen Streitkräfte
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 benutzten Kraftwagen abgelegt werden sollten. Die Reise
nach Paris sollte als Alibi für die Tatzeit dienen. Kexel
rechnete damit, daß er und Hepp wegen ihrer bekannten
nationalistischen und amerikafeindlichen Einstellung - und
damit auch Fraas, der bei ihnen gewohnt hatte, - mit den
geplanten Anschlägen in Verbindung gebracht und überprüft
werden würden.


Am 13. Dezember 1982 fuhren Hepp, Kexel und Fraas mit der
Eisenbahn von Paris nach Metz. Dort holte sie Tillmann mit
einem Personenkraftwagen ab und brachte sie in die Nähe der
französisch-deutschen Grenze. Hepp, Kexel und Fraas gingen
in einem Waldstück unter Vermeidung offizieller Grenzüber­
gänge nach Deutschland. Tillmann fuhr mit seinem Personen­
kraftwagen über einen offiziellen Grenzübergang in die Bun­
desrepublik Deutschland weiter, nahm Hepp, Kexel und Fraas
wieder auf und brachte sie in die Wohnung Hanauer Land­
straße 497. Dort warteten bereits Blasche und Sporleder,
die Kexel vor seiner Abreise in die Wohnung bestellt hatte.


Kexel befestigte nunmehr mittels schwarzen Klebebandes drei
9-Volt-Batterien an drei Druckschaltern. Sodann montierte
er Drähte sowie Stecker und Buchsen in der Weise, daß über
die Druckschalter laufende Stromkreise zwischen den Batte­
rien und den Zündpillen hergestellt werden konnten. Durch
das Schließen der Steckverbindungen sollten die Sprengsätze
scharf gemacht werden. Es bedurfte dann nur noch des Nie­
derdrückens der Schalter, um die Stromkreise zu schließen
und die Sprengsätze zur Explosion zu bringen. Kexel
erklärte den anwesenden Beschuldigten, daß sie - jeweils in
Gruppen von zwei Mann - die Sprengsätze in Personenkraft- •
wagen mit amerikanischen Kennzeichen ablegen sollten. Dabei
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sollten sie Fahrzeuge auswählen, deren Fahrersitze mit auf­
gelegten Sitzfellen bedeckt seien. Unter den Fellen könne
der Druckschalter verborgen werden. Die mit dem Sprengstoff
gefüllten Feuerlöscher sollten unter oder hinter den Fah­
rersitzen verstaut werden; sodann sollten die Steckverbin­
dungen geschlossen werden. Wenn sich ein Mensch auf den
Fahrersitz setze, werde der Druckkontakt ausgelöst und der
Sprengsatz explodieren. Da die Feuerlöscher aus verhältnis­
mäßig dünnem Stahl hergestellt seien, würden die betreffen­
den Personen wahrscheinlich nur ziemlich stark verletzt
we rden. Ihm, Kexel, sei es allerdings lieber, wenn "einer
hopps" gehe, das heißt getötet werde.



Zu III. 1.: Die Beschuldigten Hepp und Sporleder verließen
als erste die Wohnung in der Hanauer Landstraße. Kexel
hatte sie angewiesen, den Sprengsatz in einem in Oppenrod
geparkten Fahrzeug abzulegen. Das taten Hepp und Sporleder
jedoch nicht, weil dort die in Betracht kommenden Straßen
zu stark ausgeleuchtet waren. In Gießen, wohin Hepp und
Sporleder welterfuhren, kamen ihnen mehrere Streifen der
amerikanischen Militärpolizei und der deutschen Polizei
entgegen. Deshalb fuhren die genannten Beschuldigten weiter
nach Butzbach. Dort hatte der US-Soldat Rickey Lee Seuls
seinen orangeroten Personenkraftwagen Volkswagen-Golf,
dessen Fahrersitz mit einem Fell bedeckt war, im Ostheimer
Weg verschlossen geparkt. Hepp und Sporleder brachen
gemeinsam die rechte vordere Tür dieses Wagens auf. Sodann
legte Hepp den Sprengsatz in der von Kexel beschriebenen
Weise ab. Als Herr Seuls sich am 14. Dezember 1982 gegen
5.30 Uhr in sein Fahrzeug setzte, explodierte der Spreng­
satz; sodann brannte der Personenkraftwagen aus. Herr Seuls
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 konnte sich aus dem brennenden Wagen retten. Er erlitt Ver­
 brennungen zweiten und dritten Grades sowie eine Fleisch-
 wunde am Gesäß, Verbrennungen an den Händen und Verletzun­
 gen der Trommelfelle und des Dünndarms. Deshalb wurde er
 14 Tage lang in einem Krankenhaus behandelt und war
 30 Tage dienstunfähig. Sein Hörvermögen ist noch immer
 beeinträchtigt.



 Zu III. 2.: Als nächste Gruppe verließen Kexel und Tillmann
 die Wohnung in der Hanauer Landstraße 497- Sie legten den
 Sprengsatz in dem Personenkraftwagen Mercedes 200 ab, den
der Captain der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von
Amerika Howard B. Bromberg vor dem von ihm in Darmstadt
bewohnten Haus verschlossen abgestellt hatte. Als sich
Captain Bromberg am Nachmittag des 15. Dezember 1982 in
sein Fahrzeug setzte, bemerkte auch er den unter dem den
Fahrersitz bedeckenden Sitzfell verborgenen Druckschalter
nicht.


Der Sprengsatz explodierte und das Fahrzeug brannte aus.             4

Herr Bromberg, der nicht weiß, ob er das Fahrzeug aus eige­
ner Kraft verlassen hat oder herausgeschleudert worden ist,
erlitt Verbrennungen und Schnittwunden am Gesäß, am rech­
ten Bein und an der Stirn. Weiterhin wurden seine Trommel­
felle verletzt. Deshalb war er zwei Tage im Krankenhaus und
7 Tage dienstunfähig. Sein Hörvermögen ist noch nicht völ­
lig wiederhergestellt.



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 Zu III. 3»: Fraas und Blasche verließen die Wohnung als
letzte. Sie sollten den Sprengsatz in der Nähe der Hanauer
Landstraße ablegen. Sie überquerten zunächst eine .Brücke
und öffneten dann eine Tür des von dem US-Soldaten George
J. Mitchell auf einem Parkplatz verschlossenen abgestellten
Personenkraftwagen Opel Rekord. Fraas legte den Druckschal­
ter unter das auf dem Fahrersitz befindliche Sitzfell und
den Feuerlöscher unter den Fahrersitz. Als sich Herr
Mitchell am 14. Dezember 1982 gegen 7.00 Uhr in sein Fahr­
zeug setzte, explodierte der Sprengsatz aber nicht, weil
Fraas entweder den Druckschalter versehentlich verkantet
abgelegt oder nicht alle Steckverbindungen geschlossen
hatte. Hepp und Kexel machten Fraas deshalb später Vor­
würfe. Nach dem Ablegen der Sprengsätze fuhr Blasche die             /
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Beschuldigten Hepp, Kexel und Fraas zurück nach Metz. Von
dort fuhren die genannten Beschuldigten nach Paris weiter
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und kehrten am 15- Dezember 1982 nach Frankfurt zurück.

In einem der von Kexel angelegten Erdverstecke sind Zünd­
pillen derselben Beschaffenheit gefunden worden wie die
Zündpille, die in dem Feuerlöscher sichergestellt werden
konnte, den der Beschuldigte Fraas in dem Personenkraft­
wagen des Soldaten Mitchell abgelegt hat.

                 " s> +.
Beweismittel :
Angaben der Beschuldigten Sporleder und Fraas,   der US-Sol-
daten Rickey Lee Seuls, Howard B. Bromberg und   George J.
Mitchell, der Polizeibeamten Horst Hieronymus,   Ralf Heinz
Silberreis, Wolfgang Kleinund Ina Seidel, des    Angestellten
Lothar Popp und der Sachverständigen Günter Werber, Jürgen
Lemke und Dr. Klaus Knuth.




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 Der Beschuldigte muß sich gemäß Paragraph 25 Absatz 2
 Strafgesetzbuch die Ablage der Sprengsätze in den Kraft­
wagen der Soldaten Bromberg und Mitchell als eigene Taten
zurechnen lassen, denn er und die Beschuldigten Kexel,
Tillmann, Blasche, Fraas und Sporleder handelten aufgrund
eines gemeinsamen Willensentschlusses nach dem Prinzip der
Arbeitsteilung und deshalb als Mittäter. Der Umstand, daß
Fraas - wie er unwiderlegt behauptet - die Streckverbindun­
gen des von ihm abgelegten Sprengsatzes absichtlich nicht
geschlossen hat und deshalb gemäß Paragraph 24 Strafgesetz ­
buch wegen des versuchten Anschlages auf Herrn Mitchell
nicht bestraft werden kann, ist für die Strafbarkeit Hepps
gemäß Paragraph 29 Strafgesetzbuch ohne Bedeutung, denn
Hepp wollte, daß auch dieser Sprengsatz explodierte.

Die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten sind Verbre­
chen und Vergehen nach den Paragraphen 249, 250 Absatz 1
Ziffer 1 und 4, 311 Absatz 1, 211, 129 Absatz 1, 129 a
Absatz 1, 22, 24, 25, 29, 52 und.53 des Strafgesetzbuches.
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Die Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben,
daß die Beschuldigten Fraas und Sporleder den Beschuldigten
Hepp - und damit auch sich selbst - zu Unrecht belastet
hätten. Die Beschuldigten Kexel, Tillmann und Blasche haben
keine Angaben zur Sache gemacht. Keiner der Zeugen hat zu
dem Beschuldigten persönliche Beziehungen unterhalten oder
erkennen lassen, daß er an dem Ausgang des Verfahrens gegen
den Beschuldigten Hepp aus finanziellen oder änderen Grün­
den interessiert ist.

Es besteht der Haftgrund des Paragraphen 112 Absatz 1 und 2
Ziffer 1 der StrafProzeßordnung, denn der Beschuldigte Ist
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            flüchtig. Außerdem liegt der Haftgrund des Paragraphen 112
            Absatz 3 der StrafProzeßordnung vor, denn der Beschuldigte
            ist unter anderem der Mitgliedschaft in einer terroristi­
            schen Vereinigung sowie dreier Verbrechen des versuchten
            Mordes in Tateinheit mit der Herbeiführung von zwei Spreng­
            stof fexplosionen und des Versuchs der Herbeiführung einer
            weiterer Sprengstoffexplosion dringend verdächtig.

            Gegen diesen Haftbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde
            zulässig. Statt der Beschwerde kann Antrag auf Haftprüfung
            gestellt werden. Bei der Haftprüfung und im Beschwerdeverfah­
            ren wird auf Antrag des Beschuldigten nach mündlicher Ver­
            handlung entschieden, (Paragraphen 117, 118 Straf Prozeßord­
            nung ) .                1I



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                           Richter am Bundesgerichtshof




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