20220707-dok1-auszug-bgbl
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Meeresschutz““
890 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 2022
Gesetz
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
(Haushaltsgesetz 2022)
Vom 19. Juni 2022
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird er
mächtigt, ab Oktober des Haushaltsjahres im Vorgriff
Abschnitt 1 auf die Kreditermächtigung des nächsten Haushalts
Allgemeine Ermächtigungen jahres Kredite bis zur Höhe von 4 Prozent des in § 1
Absatz 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. Diese
§1 Kredite sind auf die Kreditermächtigung des nächsten
Haushaltsjahres anzurechnen.
Feststellung des Haushaltsplans
(4) Auf die Kreditermächtigung ist bei Diskontpapie
(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bun ren der Nettobetrag anzurechnen. Fremdwährungs
deshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird in anleihen sind mit den Euro-Gegenwerten auf die Kre
Einnahmen und Ausgaben auf 495 791 475 000 Euro ditermächtigung anzurechnen, die sich aus den spä
festgestellt. testens gleichzeitig abgeschlossenen ergänzenden
(2) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für Verträgen zur Begrenzung des Währungsrisikos erge
das Haushaltsjahr 2022 als Anlage 2 beigefügte Wirt ben.
schaftsplan des Sondervermögens „Digitale Infrastruk (5) Das Bundesministerium der Finanzen wird er
tur“ wird für das Jahr 2022 in Einnahmen und Ausga mächtigt, Kredite zum Aufbau von Eigenbeständen an
ben auf 7 398 683 000 Euro festgestellt. Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatz
(3) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für anweisungen und unverzinslichen Schatzanweisungen
das Haushaltsjahr 2022 als Anlage 3 beigefügte Wirt des Bundes aufzunehmen. Der gesamte Eigenbestand
schaftsplan des Sondervermögens „Energie- und Kli an Bundeswertpapieren darf die Höhe von 20 Prozent
mafonds“ wird für das Jahr 2022 in Einnahmen und des Betrages der umlaufenden Bundeswertpapiere
Ausgaben auf 106 819 521 000 Euro festgestellt. nicht übersteigen; der Betrag der umlaufenden Bun
deswertpapiere ergibt sich aus der jeweils letzten im
(4) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für
Bundesanzeiger veröffentlichten Übersicht über die
das Haushaltsjahr 2022 als Anlage 6 beigefügte Wirt
umlaufenden Bundeswertpapiere. Das Bundesministe
schaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“
rium der Finanzen wird ferner ermächtigt, Eigenbe
wird für das Jahr 2022 in Einnahmen und Ausgaben auf
stände in Form der Wertpapierleihe oder zur Besiche
15 612 188 000 Euro festgestellt.
rung von Zinsswapgeschäften zu verwenden oder sie
im Rahmen der Kreditermächtigungen des Satzes 1
§2
und des Absatzes 2 Satz 1 zu verkaufen.
Kreditermächtigungen
(6) Das Bundesministerium der Finanzen wird er
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird mächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung und der
ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Kassenverstärkungskredite im laufenden Haushaltsjahr
Haushaltsjahr 2022 Kredite bis zur Höhe von ergänzende Verträge abzuschließen
138 942 200 000 Euro aufzunehmen. 1. zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begren
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die zung von Zinsänderungsrisiken mit einem Vertrags
Beträge zur Tilgung von im Haushaltsjahr 2022 fällig volumen von bis zu 80 000 000 000 Euro sowie
werdenden Krediten zu; deren Höhe ergibt sich aus 2. zur Begrenzung des Zins- und Währungsrisikos von
dem Saldo der im Kreditfinanzierungsplan (Teil IV des Fremdwährungsanleihen mit einem Vertragsvolu
Gesamtplans) ausgewiesenen Ausgaben zur Tilgung men von bis zu 30 000 000 000 Euro.
von Krediten (Nummer 2) und den sonstigen Ein
nahmen zur Schuldentilgung (Nummer 1.2). Dem Das Bundesministerium der Finanzen wird ferner
Kreditrahmen nach Satz 1 wachsen im Falle eines un ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr ergänzende
vorhergesehenen Bedarfs Beträge in Höhe von bis zu Verträge zur Übernahme von Zinsswapgeschäften
15 000 000 000 Euro zum Rückkauf von Wertpapieren von bundesunmittelbaren Anstalten des öffentlichen
des Bundes oder zur Rückzahlung von Darlehen zu, Rechts in alleiniger Trägerschaft des Bundes mit einem
soweit die in Satz 1 genannte Summe der Beträge zur Vertragsvolumen von bis zu 45 000 000 000 Euro ab
Tilgung überschritten wird. Das Bundesministerium der zuschließen. Auf die Höchstgrenzen nach Satz 1 und 2
Finanzen wird ermächtigt, Mehreinnahmen bei Kapi werden zusätzliche Verträge nicht angerechnet, die
tel 6002 Titel 133 01 zur Tilgung der Schulden des Zinsrisiken aus bereits bestehenden Verträgen verrin
Bundes zu verwenden; insoweit vermindert sich die gern oder ausschließen.
Ermächtigung nach Satz 1. Bei Mehreinnahmen nach (7) Das Bundesministerium der Finanzen wird er
Satz 3 können Maßnahmen nach § 60 Absatz 2 der mächtigt, auch im folgenden Haushaltsjahr bis zum
Bundeshaushaltsordnung ergriffen werden. Tag der Verkündung des Haushaltsgesetzes im Rah
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men der Kreditaufnahme folgende Verträge abzu 1. bis zu 150 000 000 000 Euro im Zusammenhang
schließen: mit förderungswürdigen oder im besonderen staat
1. Kreditverträge bis zur Höhe der Ermächtigung nach lichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland
Absatz 2 Satz 1, wenn die Kredite zur Tilgung fällig liegenden Ausfuhren,
werdender Kredite aufgenommen werden; 2. bis zu 60 000 000 000 Euro
2. Verträge nach Absatz 6 in dem in dieser Vorschrift a) für Kredite an ausländische Schuldner zur Finan
bestimmten Umfang. zierung förderungswürdiger Vorhaben oder bei
besonderem staatlichen Interesse der Bundes
Die so in Anspruch genommenen Ermächtigungen
republik Deutschland,
werden auf die jeweiligen Ermächtigungen des folgen
den Haushaltsjahres angerechnet. b) zur Absicherung des politischen Risikos bei för
derungswürdigen Direktinvestitionen im Ausland,
(8) Vor Inanspruchnahme der über 1 Prozent des in
§ 1 Absatz 1 festgestellten Betrages liegenden Kredit c) für Kredite der Europäischen Investitionsbank
ermächtigungen nach § 18 Absatz 3 Satz 1 der Bun und der Europäischen Bank für Wiederaufbau
deshaushaltsordnung ist der Haushaltsausschuss des und Entwicklung an Schuldner außerhalb der
Deutschen Bundestages zu unterrichten, sofern nicht Europäischen Union, die im besonderen Inte
aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist. resse der Bundesrepublik Deutschland liegen,
(9) Das Bundesministerium der Finanzen wird er 3. bis zu 37 000 000 000 Euro
mächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe a) für Kredite zur Mitfinanzierung entwicklungspoli
von 20 Prozent des in § 1 Absatz 1 festgestellten Be tisch förderungswürdiger Vorhaben der bilatera
trages aufzunehmen. Für Geschäfte, die den gleich len Finanziellen Zusammenarbeit,
zeitigen Ver- und Rückkauf von Bundeswertpapieren
beinhalten, können weitere Kassenverstärkungskredite b) für zinsverbilligte Kredite für entwicklungspoli
bis zur Höhe von 20 Prozent des in § 1 Absatz 1 fest tisch förderungswürdige Vorhaben der bilatera
gestellten Betrages aufgenommen werden. Das Bun len Finanziellen Zusammenarbeit,
desministerium der Finanzen wird ferner ermächtigt, c) für Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederauf
Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 10 Pro bau für entwicklungspolitisch förderungswürdige
zent des in Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 genannten Vorhaben der bilateralen Finanziellen Zusam
Betrages zur Besicherung von Zinsswapgeschäften menarbeit sowie
aufzunehmen. Zur Besicherung von Zinswährungs
d) für zinsverbilligte Kredite der Kreditanstalt für
swapgeschäften können weitere Kassenverstärkungs
Wiederaufbau für bilaterale Vorhaben des inter
kredite bis zur Höhe von 10 Prozent des in Absatz 6
nationalen Klima- und Umweltschutzes,
Satz 1 Nummer 2 genannten Betrages aufgenommen
werden. Das Bundesministerium der Finanzen wird 4. bis zu 700 000 000 Euro für Marktordnungs- und
ferner ermächtigt, die Besicherung der gemäß Ab Bevorratungsmaßnahmen auf dem Ernährungs
satz 6 Satz 2 übernommenen Zinsswapgeschäfte gebiet,
abzuwickeln. Die zu diesem Zweck über den Bund 5. bis zu 550 000 000 000 Euro zur Förderung der
weitergeleiteten Beträge sind nicht auf die Krediter Binnenwirtschaft und zur Abdeckung von Haftungs
mächtigungen der Sätze 1 bis 4 anzurechnen, sofern lagen im In- und Ausland,
diese Beträge dem Bund von den betroffenen An
stalten zur Verfügung gestellt werden. Auf die Kredit 6. bis zu 90 000 000 000 Euro im Zusammenhang mit
ermächtigungen der Sätze 1 bis 4 sind die Beträge an der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an
zurechnen, die auf Grund von Ermächtigungen früherer europäischen oder internationalen Finanzinstitutio
Haushaltsgesetze aufgenommen worden sind. nen und Fonds,
(10) Das Bundesministerium der Finanzen wird er 7. bis zu 1 010 000 000 Euro für die Nachfolgeeinrich
mächtigt, zur Finanzierung der der Bundesanstalt für tungen der Treuhandanstalt,
Landwirtschaft und Ernährung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 8. bis zu 15 000 000 000 Euro zur Absicherung des
Nummer 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Zinsrisikos bei der Refinanzierung von Krediten für
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vom den Bau von Schiffen im Sinne des Anhangs I der
2. August 1994 (BGBl. I S. 2018, 2019), das zuletzt Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 des Europäischen
durch Artikel 364 der Verordnung vom 31. August 2015 Parlaments und des Rates vom 16. November 2011
(BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, obliegenden über die Anwendung bestimmter Leitlinien auf dem
Aufgabe Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von Gebiet der öffentlich unterstützten Exportkredite so
7 000 000 000 Euro aufzunehmen. Auf die Krediter wie zur Aufhebung der Beschlüsse 2001/76/EG und
mächtigung sind die Beträge anzurechnen, die auf 2001/77/EG des Rates (ABl. L 326 vom 8.12.2011,
Grund von Ermächtigungen früherer Haushaltsgesetze S. 45) auf deutschen Werften.
aufgenommen worden sind.
Einzelheiten ergeben sich aus den verbindlichen Erläu
terungen zu Kapitel 3208 des Bundeshaushaltsplans.
§3
(2) Auf die in Absatz 1 Satz 1 genannten Höchstbe
Gewährleistungsermächtigungen träge werden die auf Grund der Ermächtigungen
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird früherer Haushaltsgesetze übernommenen Gewähr
ermächtigt, Bürgschaften, Garantien oder sonstige leistungen angerechnet, soweit der Bund noch in An
Gewährleistungen bis zur Höhe von insgesamt spruch genommen werden kann. In diesem Fall erfolgt
903 710 000 000 Euro zu übernehmen, davon eine Anrechnung auch, soweit er in Anspruch genom
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men worden ist und für die erbrachten Leistungen kei einem Haushaltsjahr fällig werden, wird der Betrag auf
nen Ersatz erlangt hat. 5 000 000 Euro festgesetzt. Die Betragsgrenze nach
(3) Gewährleistungen nach Absatz 1 Satz 1 können Satz 2 wird auch überschritten, wenn bei mehrjährigen
auch in ausländischer Währung übernommen werden; über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti
sie sind auf der Basis desjenigen Euro-Referenzkurses gungen der in Satz 2 genannte Betrag in einem Fällig
der Europäischen Zentralbank auf den Höchstbetrag keitsjahr überschritten wird. Wenn über- oder außer
anzurechnen, der vor der Ausfertigung der Gewährleis planmäßige Ausgaben und über- oder außerplanmä
tungserklärung zuletzt festgestellt worden ist. ßige Verpflichtungsermächtigungen zusammentreffen,
gilt insgesamt der in Satz 1 genannte Betrag; Absatz 1
(4) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Ge bleibt unberührt. Über- und außerplanmäßige Ver
währleistung ist auf den Höchstbetrag der entspre pflichtungsermächtigungen, die die in den Sätzen 1
chenden Ermächtigung in der Höhe anzurechnen, in bis 4 festgelegten Beträge überschreiten, sind vor Ein
der der Bund daraus in Anspruch genommen werden willigung des Bundesministeriums der Finanzen dem
kann. Zinsen und Kosten sind auf den jeweiligen Er Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur
mächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit dies Unterrichtung vorzulegen, sofern nicht aus zwingenden
gesetzlich bestimmt ist oder bei der Übernahme ein Gründen eine Ausnahme geboten ist. Bei über- und
gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ist
Zinsen und Kosten festgelegt wird. § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung entspre
(5) Soweit in den Fällen der Gewährleistungsüber chend anzuwenden.
nahme nach Absatz 1 Satz 1 der Bund ohne Inan (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird er
spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz mächtigt, mit Einwilligung des Haushaltsausschusses
für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom des Deutschen Bundestages bei Aktiengesellschaften,
mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht an denen der Bund beteiligt ist, einem genehmigten
mehr anzurechnen. Kapital im Sinne des § 202 des Aktiengesetzes zuzu
(6) Die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8 genann stimmen und sich zur Leistung des auf den Bundesan
ten Ermächtigungsrahmen können mit Einwilligung des teil entfallenden Erhöhungsbetrages zu verpflichten.
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
auch für Zwecke der jeweils anderen Gewährleistungs Abschnitt 2
ermächtigungen verwendet werden. Bewirtschaftung
(7) Das Bundesministerium der Finanzen wird er von Einnahmen, Ausgaben
mächtigt, zusätzliche Gewährleistungen nach Absatz 1 und Verpflichtungsermächtigungen
Satz 1 bis zur Höhe von 30 Prozent des in Absatz 1
Satz 1 bestimmten Ermächtigungsrahmens mit Einwil §5
ligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun Flexibilisierte Ausgaben
destages unter den Voraussetzungen des § 37 Absatz 1
der Bundeshaushaltsordnung zu übernehmen. Eine (1) Auf die in Teil I Buchstabe D des Gesamtplans
Ausnahme von der Einwilligung des Haushaltsaus aufgeführten Kapitel des Bundeshaushalts sind die Ab
schusses des Deutschen Bundestages ist nur aus sätze 2 bis 5 anzuwenden, soweit im Einzelfall keine
zwingenden Gründen gestattet. andere Regelung durch Haushaltsvermerk getroffen
ist.
(8) Vor Übernahme von Bürgschaften, Garantien
und sonstigen Gewährleistungen nach Absatz 1 Satz 1, (2) Innerhalb der einzelnen Kapitel sind jeweils ge
die eine Übernahme einer Eventualverpflichtung von genseitig deckungsfähig:
1 000 000 000 Euro oder mehr vorsehen, ist der Haus 1. Ausgaben der Hauptgruppe 4, ohne Ausgaben der
haltsausschuss des Deutschen Bundestages zu unter Titel der Gruppe 411 und der Titel 428 .2, sowie
richten, sofern nicht aus zwingenden Gründen eine Ausgaben der Titel 634 .3,
Ausnahme geboten ist. 2. Ausgaben der Titel 511 .1, 514 .1, 517 .1, 518 .1,
519 .1, 523 .1, 525 .1, 526 .1, 526 .2, 527 .1,
§4 527 .3, 532 .1, 532 .2, 532 .3, 539 .9, 543 .1, 544 .1
Über- und außerplanmäßige und 545 .1,
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen 3. Ausgaben der Titel 632 .9, 636 .9, 671 .9, 681 .8,
(1) Der Betrag nach § 37 Absatz 1 Satz 4 der Bun 684 .9, 686 .9 und 687 .9,
deshaushaltsordnung wird auf 5 000 000 Euro festge 4. Ausgaben der Titel der Gruppen 711 bis 739,
setzt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die im
Einzelfall den in Satz 1 festgelegten Betrag, im Falle 5. Ausgaben der Titel der Hauptgruppe 8.
der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen einen Betrag Ausgaben anderer als der in den Nummern 1 bis 5 auf
von 50 000 000 Euro überschreiten, sind vor Einwilli geführten Titel, die durch Haushaltsvermerk in die
gung des Bundesministeriums der Finanzen dem flexibilisierten Ausgaben einbezogen werden, sind in
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur nerhalb der einzelnen Kapitel dem jeweiligen Aus
Unterrichtung vorzulegen, sofern nicht aus zwingenden gabenbereich nach Maßgabe ihrer Hauptgruppenzuge
Gründen eine Ausnahme geboten ist. hörigkeit zuzuordnen.
(2) Der Betrag nach § 38 Absatz 1 Satz 3 der Bun (3) Im Verhältnis der in Absatz 2 genannten Ausga
deshaushaltsordnung wird auf 10 000 000 Euro fest benbereiche zueinander dürfen zusätzliche Ausgaben
gesetzt. Für über- oder außerplanmäßige Verpflich bis zur Höhe von 20 Prozent der Summe der Sollan
tungsermächtigungen, bei denen die Ausgaben nur in sätze des jeweiligen Ausgabenbereichs aus Einsparun
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gen bei den unter Nummern 2 bis 5 in Absatz 2 ge pen 51 bis 54 desselben Einzelplans gedeckt wer
nannten Ausgabenbereichen geleistet werden. den.
(4) Die Ausgaben der in Absatz 2 genannten Ausga (4) Innerhalb eines Kapitels dürfen Mehrausgaben
benbereiche sind übertragbar. für Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem
(5) Für die flexibilisierten Ausgaben in den Kapiteln Einheitlichen Liegenschaftsmanagement bei Titel
0111, 0211, 0311, 0411, 0431, 0451, 0511, 0611, 0711, 518 .2 bis zur Höhe der Einsparungen bei den in die
0811, 0911, 1011, 1111, 1211, 1411, 1511, 1611, 1711, Flexibilisierung nach § 5 einbezogenen Titeln geleistet
1911, 2011, 2111, 2211, 2311, 2511 und 3011 gilt in werden.
Ergänzung zu den Absätzen 2 bis 4 folgende Regelung: (5) Das Bundesministerium der Finanzen wird er
Mehrausgaben dürfen gegen Einsparung innerhalb der mächtigt, mit Einwilligung des Haushaltsausschusses
flexibilisierten Ausgaben desselben Ausgabenbereichs des Deutschen Bundestages innerhalb des Einzel
nach Absatz 2 der anderen Kapitel des jeweiligen Ein plans 14 die Deckungsfähigkeit der Ausgaben bei
zelplans geleistet werden, wenn über das Soll und die Titeln der Gruppen 551 bis 559 der Kapitel 1404 bis
Ausgabereste des deckungsberechtigten Titels voll 1408 sowie bei Titel 514 03 in Kapitel 1407 anzuord
ständig für dessen Zweck verfügt ist. nen, falls dies auf Grund von Umständen, die nach In
(6) Das Nähere bestimmt das Bundesministerium krafttreten des Haushaltsgesetzes eingetreten sind,
der Finanzen. wirtschaftlich zweckmäßig erscheint. Für das Kapi
tel 1405 gilt dies mit der Einschränkung, dass nur die
§6 einseitige Deckungsfähigkeit mit Deckungsberechti
gung für das Kapitel 1405 angeordnet werden kann.
Verstärkungsmöglichkeiten, Die Regelungen nach Satz 1 und 2 gelten auch für
Deckungsfähigkeit, Zweckbindung übertragbare Ausgaben. Das Bundesministerium der
(1) Innerhalb eines Kapitels fließen die Einnahmen Finanzen wird darüber hinaus ermächtigt, mit Ein
den Ausgaben bei folgenden Titeln zu: willigung des Haushaltsausschusses des Deutschen
1. Titel der Hauptgruppe 4 aus Personalkostenzu Bundestages innerhalb des Einzelplans 14 die De
schüssen für die berufliche Eingliederung behinder ckungsfähigkeit der Ausgaben bei einzelnen Titeln mit
ter und schwerbehinderter Menschen sowie für Ausnahme der Titel der Gruppe 529 anzuordnen, wenn
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und weitere Maß unvorhergesehen und unabweisbar Mehrausgaben ge
nahmen zur Eingliederung Arbeitsloser sowie aus leistet werden müssen, um die Wirtschaftlichkeit des
Erstattungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz Betriebs der Streitkräfte zu verbessern.
vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078), das zuletzt (5a) Verträge über Beschaffungsmaßnahmen und
durch Artikel 22 des Gesetzes vom 12. Dezember Entwicklungsvorhaben, die im Geschäftsbereich des
2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, Bundesministeriums der Verteidigung geschlossen
2. Titel der Hauptgruppen 5 bis 8 aus Sachkostenzu werden sollen und die ein Finanzvolumen von 25 Millio
schüssen für die berufliche Eingliederung behinder nen Euro überschreiten, sind dem Haushaltsausschuss
ter und schwerbehinderter Menschen, des Deutschen Bundestages zur Billigung vorzulegen.
Bis zur Billigung des Haushaltsausschusses des Deut
3. Titel der Obergruppe 44 aus Erstattungen und schen Bundestages sind Verträge zu der entsprechen
Schadenersatzleistungen Dritter. den Maßnahme schwebend unwirksam.
(2) Innerhalb eines Kapitels fließen die Einnahmen (6) Innerhalb eines Kapitels können Mehreinnahmen
den Ausgaben bei den Titeln zu, die den flexibilisierten aus der Veräußerung von Dienstkraftfahrzeugen heran
Ausgabenbereichen gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 Num gezogen werden, um die Ausgaben für die Ersatz
mer 1 oder 2 zugeordnet sind, soweit es sich bei den beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen zu verstärken.
Einnahmen um Erstattungen und Beiträge Dritter han Das Nähere bestimmt das Bundesministerium der
delt. Finanzen.
(3) Für die Kapitel des Bundeshaushalts, auf die § 5 (7) Das Aufkommen an Mineralölsteuer, das nach
Absatz 2 bis 5 nicht anzuwenden ist, gilt: Artikel 1 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes in der
1. Die obersten Bundesbehörden können die De im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer
ckungsfähigkeit der Ausgaben bei Titeln der Grup 912-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zu
pen 511 bis 525, 527 und 539 innerhalb eines Kapi letzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 14. Au
tels anordnen, soweit die Mittel nicht übertragbar gust 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert worden ist, und
sind, die Mehrausgaben des Einzeltitels nicht mehr nach Artikel 3 des Verkehrsfinanzgesetzes 1971 vom
als 20 Prozent betragen und die Maßnahme wirt 28. Februar 1972 (BGBl. I S. 201), das zuletzt durch
schaftlich zweckmäßig erscheint. Artikel 99 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I
2. Soweit eine Deckung nach Nummer 1 nicht möglich S. 1864) geändert worden ist, für Zwecke des Straßen
ist, kann das Bundesministerium der Finanzen in wesens gebunden ist, ist auch für sonstige verkehrs
besonders begründeten Ausnahmefällen zulassen, politische Zwecke im Bereich des Bundesministeriums
dass Mehrausgaben bei Titeln der Gruppen 514 für Digitales und Verkehr zu verwenden.
und 517 bis zur Höhe von 30 Prozent des Sollansat (8) Die Erhebung von Mehreinnahmen bei Kapitel
zes durch Einsparungen anderer Ausgaben inner 6002 Titel 359 01 bedarf der Einwilligung des Haus
halb der Hauptgruppe 5 desselben Einzelplans ge haltsausschusses des Deutschen Bundestages.
deckt werden. (9) Innerhalb eines Kapitels dürfen für interne Ver
3. Mehrausgaben bei Titel 526 .1 können gegen Ein rechnungen nach § 61 der Bundeshaushaltsordnung
sparungen bei anderen Ausgaben der Obergrup bei Titel 981 .3 Mehrausgaben bis zur Höhe der Ein
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sparungen geleistet und Ausgabetitel bis zur Höhe der Artikel 153 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I
Einnahmen bei Titel 381 .3 verstärkt werden. Das Bun S. 1328) geändert worden ist, den bei ihr beschäftigten
desministerium der Finanzen wird ermächtigt, diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Gehälter
Titel auszubringen. oder Gehaltsbestandteile aus Mitteln zahlt, die weder
(10) § 20 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung fin unmittelbar noch mittelbar von der deutschen öffent
det auf die Festtitel 428 .2 „Entgelte für Wissenschaft lichen Hand finanziert werden. Satz 4 gilt auch für
lerinnen und Wissenschaftler“ keine Anwendung. sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich Beschäf
tigte, wenn sie im Rahmen der Planung, Vorbereitung,
Durchführung, Auswertung oder Bewertung von For
§7
schungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten.
Überlassung und Veräußerung
von Vermögensgegenständen sowie §9
Verzicht auf Auslagenerstattung
Baumaßnahmen der
(1) Nach § 63 Absatz 3 Satz 2 der Bundeshaushalts Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
ordnung wird zugelassen, dass Software, die von Bun
Die §§ 24 und 54 der Bundeshaushaltsordnung blei
desdienststellen im Bereich der Datenverarbeitung
ben für Baumaßnahmen zur Deckung des Raumbe
entwickelt worden ist, unentgeltlich an Stellen der öf
darfs für Bundeszwecke nach § 2 Absatz 1 Satz 2
fentlichen Verwaltung im Inland abgegeben wird, so
des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilien
weit Gegenseitigkeit besteht. Das gilt auch für Soft
aufgaben vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3235), das
ware, die von Bundesdienststellen erworben worden
zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 9. Juni 2021
ist. Für erworbene Lizenzen an Standardsoftware ist
(BGBl. I S. 1614) geändert worden ist, die im Wirt
die jeweilige Lizenzvereinbarung maßgebend.
schaftsplan der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(2) Nach § 63 Absatz 3 Satz 2 der Bundeshaushalts veranschlagt werden, unberührt. Das Bundesministe
ordnung wird zugelassen, dass Vorschriften in elektro rium der Finanzen kann hiervon Ausnahmen zulassen.
nischer Form, beispielsweise über das Internet, unent
geltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt bereitgestellt § 10
werden können.
Bezüge
(3) Es wird zugelassen, dass bei Maßnahmen zur
(1) Abweichend von § 50 Absatz 3 der Bundeshaus
Bewältigung der Flüchtlingskrise insbesondere im Rah
haltsordnung können die Personalausgaben für abge
men der Amtshilfe auf eine Auslagenerstattung gemäß
ordnete Beschäftigte für die Dauer von bis zu drei Jah
§ 8 Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgeset
ren von der abordnenden Verwaltung weitergezahlt
zes verzichtet werden kann. Entsprechendes gilt für
werden. Weiterzahlungen über drei Jahre hinaus be
Mehrausgaben im Personalbereich für diese Maßnah
dürfen, sofern sie nicht durch Haushaltsvermerk gere
men im Rahmen der Amtshilfe.
gelt sind, der Einwilligung des Bundesministeriums der
Finanzen.
§8
(2) Innerhalb eines Kapitels dürfen Zulagen nach
Bewilligung von Zuwendungen § 45 des Bundesbesoldungsgesetzes für Beamtinnen
(1) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen und Beamte bis zur Höhe von 0,1 Prozent der veran
für Zuwendungen im Sinne des § 23 der Bundeshaus schlagten Ausgaben der Titel 422 .1 geleistet werden.
haltsordnung zur Deckung der gesamten Ausgaben Innerhalb der Kapitel 1403 und 1412 dürfen Zulagen
oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben nach § 45 des Bundesbesoldungsgesetzes für Solda
einer Einrichtung außerhalb der Bundesverwaltung tinnen und Soldaten bis zur Höhe von 0,1 Prozent der
(institutionelle Förderung) sind gesperrt, solange der veranschlagten Ausgaben des Titels 423 01 geleistet
Haushalts- oder Wirtschaftsplan des Zuwendungs werden.
empfängers nicht von der zuständigen obersten Bun (3) Soweit Soldatinnen und Soldaten Leistungsprä
desbehörde gebilligt ist. Der Haushalts- oder Wirt mien, Leistungszulagen oder Leistungsstufen gewährt
schaftsplan bedarf darüber hinaus der Billigung des werden, sind die Titel der Gruppe 423 der Kapitel 1403
Bundesministeriums der Finanzen, wenn er erstmals und 1412 gegenseitig deckungsfähig.
aufgestellt wird und in sonstigen vom Bundesministe
rium der Finanzen festgelegten Fällen. (4) Die obersten Bundesbehörden werden ermäch
tigt, Zuschüsse für ein Jobticket für Beschäftigte und
(2) Die in Absatz 1 genannten Zuwendungen zur Auszubildende in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich,
institutionellen Förderung dürfen nur mit der Auflage höchstens jedoch in Höhe der hälftigen durchschnitt
bewilligt werden, dass der Zuwendungsempfänger lichen monatlichen Jahresticketkosten bei Bezug eines
seine Beschäftigten nicht besserstellt als vergleichbare 12-Monats-Abonnement, aus den Titeln der Gruppen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes. 422, 423, 427 und 428 zu leisten. Das Nähere regelt
Entsprechendes gilt bei Zuwendungen zur Projekt das Bundesministerium des Innern und für Heimat im
förderung, wenn die Gesamtausgaben des Zuwen Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finan
dungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen zen.
der öffentlichen Hand bestritten werden. Das Bundes
ministerium der Finanzen kann bei Vorliegen zwingen § 11
der Gründe Ausnahmen zulassen. Die Sätze 1 und 2
gelten nicht, soweit eine Wissenschaftseinrichtung Verbriefung von Verpflichtungen
gemäß § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes vom Das zuständige Bundesministerium wird ermächtigt,
5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2457), das zuletzt durch die Beteiligungen, Zuschüsse und Beiträge der Bun
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desrepublik Deutschland zugunsten der in Kapitel 0904 (5) Das Bundesministerium der Finanzen wird
Titel 687 04, Kapitel 2303 Titel 687 04 und 896 09, Ka ermächtigt, eine zinslose, zur Aufrechterhaltung einer
pitel 2304 Titel 687 01, 687 02, 687 03, 687 04 und ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft notwendige Liqui
687 05 des Bundeshaushaltsplans erwähnten interna ditätshilfe an die Postbeamtenversorgungskasse bis zu
tionalen Finanzinstitutionen und Fonds durch Hingabe einer Höhe von 250 000 000 Euro zu leisten. Das Dar
unverzinslicher Schuldscheine zu erbringen. lehen ist so bald wie möglich zurückzuzahlen, spätes
tens jedoch mit dem Ende des Haushaltsjahres.
§ 12 (6) Das Bundesministerium der Finanzen wird er
Liquiditätshilfen, Fälligkeit mächtigt, nach Maßgabe des Satzes 2 der Bundesan
von Zuschüssen und Leistungen stalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Erfüllung ih
des Bundes an die Rentenversicherung rer Aufgabe nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des
(1) Die Liquiditätshilfen an die Bundesagentur für Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für
Arbeit nach § 364 des Dritten Buches Sozialgesetz Landwirtschaft und Ernährung vom 2. August 1994
buch sind auf 15 000 000 000 Euro begrenzt. Der (BGBl. I S. 2018, 2019), das zuletzt durch Artikel 364
Ermächtigungsrahmen darf wiederholt in Anspruch ge der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
nommen werden. geändert worden ist, verzinsliche Liquiditätshilfen bis
zu einer Höhe von insgesamt 7 000 000 000 Euro zu
(2) Die Liquiditätshilfe an die Bundesanstalt für leisten. Die Liquiditätshilfen dürfen nur in dem Umfang
Finanzdienstleistungsaufsicht ist auf 20 000 000 Euro bereitgestellt werden, in dem die Bundesanstalt für
begrenzt. Landwirtschaft und Ernährung Ausgaben zu leisten
(3) Die Zuschüsse des Bundes an die allgemeine hat und entsprechende Mittel aus dem Haushalt der
Rentenversicherung und seine an die allgemeine Ren Europäischen Union noch nicht zur Verfügung gestellt
tenversicherung zu entrichtenden Beiträge für Kinder sind. Die Liquiditätshilfen sind so bald wie möglich
erziehungszeiten werden in zwölf gleichen Monats zurückzuzahlen, spätestens jedoch mit Erhalt der Mit
raten gezahlt. Abweichend von Satz 1 kann im Einver telzuweisungen aus dem Haushalt der Europäischen
nehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die Union.
Zahlung vorgezogen werden, soweit dies zur Stabilisie
rung der Finanzlage der allgemeinen Rentenversiche § 13
rung erforderlich ist. Rückzahlung, Titelverwechslung
(3a) Die Sonderzahlung des Bundes an die allge
(1) Die Rückzahlung zu viel erhobener Einnahmen
meine Rentenversicherung nach § 287a des Sechsten
kann aus dem jeweiligen Einnahmetitel geleistet wer
Buches Sozialgesetzbuch wird für das Jahr 2022 um
den und ist dann bei dem betreffenden Einnahmetitel
500 000 000 Euro vermindert. § 287a Satz 2 des
abzusetzen.
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch bleibt davon un
berührt. (2) Bei einer unrichtigen Zahlung, bei Doppelzahlun
gen oder Überzahlungen darf die Rückzahlung, soweit
(4) Die Liquiditätshilfen an den Gesundheitsfonds
§ 5 gilt, stets von der Ausgabe abgesetzt werden, im
nach § 271 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialge
Übrigen nur, wenn die Bücher noch nicht abgeschlos
setzbuch sind auf 4 000 000 000 Euro begrenzt. Der
sen sind. Die Rückzahlung zu viel geleisteter Personal
Ermächtigungsrahmen darf wiederholt in Anspruch
ausgaben ist stets beim jeweiligen Ausgabetitel abzu
genommen werden. Die Zahlung von Leistungen des
setzen.
Bundes nach § 221 Absatz 1 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch kann im Einvernehmen mit dem Bun (3) Titelverwechslungen dürfen nur berichtigt wer
desministerium der Finanzen vorgezogen werden, so den, solange die Bücher noch nicht abgeschlossen
weit dies zur Vermeidung von Liquiditätshilfen nach sind.
§ 271 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
erforderlich ist. Abschnitt 3
(4a) Reichen die Mittel des Ausgleichsfonds der so Bewirtschaftung
zialen Pflegeversicherung nach § 65 des Elften Buches der Planstellen und Stellen
Sozialgesetzbuch nicht aus, um alle Zuweisungen nach
§ 67 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zu erfüllen, § 14
gewährt der Bund dem Ausgleichsfonds ein unverzins Verbindlichkeit des Stellenplans
tes Darlehen in Höhe der fehlenden Mittel als Liquidi
tätshilfe. Das Darlehen ist im Haushaltsjahr zurückzu (1) Die Erläuterungen zu den Titeln 428 .1 sind hin
zahlen. Die Liquiditätshilfen an den Ausgleichsfonds sichtlich der Zahl der für die einzelnen Entgeltgruppen
nach Satz 1 sind auf 1 000 000 000 Euro begrenzt. angegebenen Stellen verbindlich. Abweichungen von
Der Ermächtigungsrahmen darf wiederholt in Anspruch den verbindlichen Erläuterungen bedürfen der Einwilli
genommen werden. Das Darlehen ist spätestens mit gung des Bundesministeriums der Finanzen. Pau
dem Ende des Haushaltsjahres zurückzuzahlen. Rei schale Abweichungen kann das Bundesministerium
chen die Mittel des Ausgleichsfonds nicht aus, um der Finanzen unter der Bedingung zulassen, dass da
das Liquiditätsdarlehen des Bundes bis zum Ende durch die Personalausgaben der einbezogenen Stellen
des Haushaltsjahres vollständig zurückzuzahlen, gilt um mindestens 5 Prozent gemindert werden.
die Rückzahlung für ausstehende Beträge als bis zum (2) Die Erläuterungen zu den Titeln, aus denen Ver
Schluss des folgenden Haushaltsjahres zinsfrei ge waltungskosten erstattet oder Zuwendungen im Sinne
stundet. Die Rückzahlung ist durch geeignete Maßnah des § 23 der Bundeshaushaltsordnung zur institutio
men sicherzustellen. nellen Förderung geleistet werden, sind hinsichtlich
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896 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 2022
der Zahl der für die einzelnen Entgeltgruppen angege (2) Das Verhältnis der Wertigkeiten der eingesparten
benen Stellen verbindlich. Dies gilt nicht für Stellen, die Planstellen und Stellen soll sich am Verhältnis der Wer
für Projektaufgaben ausgebracht sind. Die Wertigkeit tigkeiten der Planstellen und Stellen des Haushalts
außertariflicher Stellen ist durch Angabe der entspre plans 2022 orientieren.
chenden Besoldungsgruppen zu kennzeichnen. Ab (3) Die Einsparungen müssen spätestens bis zum
weichungen von den verbindlichen Erläuterungen be 31. Dezember 2022 erbracht sein. Die betroffenen
dürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Planstellen und Stellen fallen an diesem Tag weg.
Finanzen. Für die Fälle unvorhergesehener und tarif
rechtlich unabweisbarer Höhergruppierungsansprüche (4) Das Nähere bestimmt das Bundesministerium
kann das Bundesministerium der Finanzen seine der Finanzen.
Befugnisse auf die obersten Bundesbehörden über
tragen. § 16
Ausbringung von Planstellen
§ 15 und Stellen für Überhangpersonal
Ausbringung von Planstellen und Stellen (1) Das Bundesministerium der Finanzen wird er
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird er mächtigt, bei nachgewiesenem Bedarf Planstellen
mächtigt, mit Einwilligung des Haushaltsausschusses und Stellen auszubringen, wenn feststeht, dass sie
des Deutschen Bundestages Planstellen für Beamtin mit Überhangpersonal von Bundesbehörden besetzt
nen und Beamte und Stellen für Arbeitnehmerinnen werden; mit der Versetzung des Überhangpersonals
und Arbeitnehmer sowie Planstellen oberhalb der Be fallen die frei werdenden Planstellen und Stellen weg.
soldungsgruppe B 3 für Soldatinnen und Soldaten zu (2) Die im Bundeshaushalt ausgebrachten Haus
sätzlich auszubringen, wenn hierfür ein unabweisbarer, haltsvermerke, wonach Planstellen und Stellen nur mit
auf andere Weise nicht zu befriedigender Bedarf be Überhangpersonal besetzt werden dürfen, entfallen
steht. Die neu ausgebrachten Planstellen und Stellen nach der Versetzung des Überhangpersonals.
sind in finanziell gleichwertigem Umfang durch den
Wegfall anderer Planstellen und Stellen einzusparen. (3) Zur Deckung eines nachgewiesenen Mehrbe
Die für den Einzelplan zuständige Stelle gibt dem Bun darfs bei Personalausgaben für die nach Absatz 1 aus
desrechnungshof Gelegenheit zur Stellungnahme. gebrachten Planstellen und Stellen dürfen Haushalts
mittel von den abgebenden Bundesbehörden umge
(2) Das Bundesministerium der Finanzen wird er setzt werden.
mächtigt, Planstellen und Stellen auszubringen, um
Bedienstete folgender Einrichtungen zu übernehmen: § 17
1. von bundesunmittelbaren juristischen Personen des Ausbringung von
öffentlichen Rechts, Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
2. von Unternehmen im Sinne von § 65 der Bundes (1) Soweit ein unabweisbarer Bedarf besteht, einen
haushaltsordnung, Dienstposten wiederzubesetzen, gilt eine Planstelle für
3. von Sondervermögen des Bundes oder die Beamtin oder den Beamten, die oder der als Er
4. von Zuwendungsempfängern, die durch den Bund satzkraft die Funktion wahrnehmen soll, als ausge
institutionell gefördert werden. bracht, wenn die bisherige Inhaberin oder der bisherige
Inhaber des Dienstpostens
Die Ausbringung dieser Planstellen und Stellen setzt
voraus, dass für diese Bediensteten keine Planstellen 1. nach § 14 des Deutschen Richtergesetzes in einem
und Stellen im Bundeshaushalt ausgebracht sind, ein Land als Richterin oder Richter kraft Auftrags ver
Personalüberhang bei den genannten Einrichtungen wendet werden soll oder
besteht, ein unabweisbarer, auf andere Weise nicht 2. mindestens sechs Monate im Rahmen der interna
zu befriedigender Bedarf besteht, die Finanzierung tionalen Zusammenarbeit ohne Wegfall der Dienst
der neu ausgebrachten Planstellen und Stellen auf bezüge verwendet oder auf eine entsprechende
Dauer sichergestellt ist und die Übernahme der Be Verwendung vorbereitet werden soll.
diensteten zu einer Entlastung des Bundeshaushalts
Die Planstelle ist bis zur Rückkehr der bisherigen Inha
an anderer Stelle führt.
berin oder des bisherigen Inhabers des Dienstpostens
befristet und hat die Wertigkeit der Besoldungsgruppe
§ 15a
der Beamtin oder des Beamten, die oder der als Er
Stelleneinsparung satzkraft die Funktion wahrnehmen soll; die Wertigkeit
(1) Im Haushaltsjahr 2022 sind im Bundeshaushalts der Planstelle der bisherigen Inhaberin oder des bis
plan in den Kapiteln 0412, 0432, 0452, 0512 Titel herigen Inhabers des Dienstpostens wird nicht über
gruppe 1 – Inland, 0612, 0712, 0812, 0912, 1012, 1112, schritten.
1212, 1412, 1512, 1612, 1712, 2112, 2312, 2512 und (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Richterinnen und
3012 ausgebrachte Planstellen für Beamtinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie für Arbeitneh
Beamte und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeit merinnen und Arbeitnehmer.
nehmer in dem finanziellen Umfang einzusparen, der
sich ergäbe, wenn 0,5 Prozent dieser Planstellen und § 18
Stellen kegelgerecht eingespart würden. Nicht in die
Berechnungsgrundlage einzubeziehen sind Planstellen Ausbringung von Leerstellen
und Stellen, die neu ausgebracht wurden oder einen (1) Eine Leerstelle der entsprechenden Besoldungs
kw-Vermerk tragen. gruppe gilt von Beginn der Beurlaubung oder Verwen
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dung an als ausgebracht für planmäßige Beamtinnen (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für
und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten
sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
1. die nach § 92 Absatz 1, § 95 Absatz 1, § 90 Absatz 3
Satz 1 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes (4) Werden planmäßige Bundesrichterinnen oder
oder nach § 7 des Dienstrechtlichen Begleitgeset Bundesrichter an einem obersten Gerichtshof des Bun
zes vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1183), das zuletzt des zu Richterinnen oder Richtern des Bundesverfas
durch Artikel 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 5. Fe sungsgerichts gewählt, kann die zuständige oberste
bruar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, Bundesbehörde für diese Richterinnen oder Richter
ohne Dienstbezüge mindestens für sechs Monate eine Leerstelle der bisherigen Besoldungsgruppe aus
beurlaubt werden, bringen. Werden planmäßige Richterinnen oder Richter
am Bundesgerichtshof oder am Bundesverwaltungs
2. die nach § 6 der Mutterschutz- und Elternzeitver gericht zu Mitgliedern des gerichtsähnlichen Kontroll
ordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320), organs des Unabhängigen Kontrollrates nach dem
die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom BND-Gesetz gewählt, kann die zuständige oberste
16. August 2021 (BGBl. I S. 3582) geändert worden Bundesbehörde für diese eine Leerstelle der bisherigen
ist, mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung Besoldungsgruppe ausbringen.
Elternzeit in Anspruch nehmen,
(5) Das Bundesministerium der Finanzen wird er
3. die im unmittelbaren Anschluss an eine Elternzeit mächtigt, Leerstellen, die nach Absatz 1 Nummer 1
nach Nummer 2 zum Zwecke der Fortsetzung der bis 5 als ausgebracht gelten oder die für die in Absatz 1
Kinderbetreuung ohne Dienstbezüge beurlaubt wer Nummer 1 bis 5 genannten Tatbestände ausgebracht
den, sind, anzupassen, wenn eine Beförderung erfolgen
4. die nach § 24 des Gesetzes über den Auswärtigen soll. Das Bundesministerium der Finanzen wird er
Dienst vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1842), das mächtigt, die Befugnis nach Satz 1 auf die obersten
zuletzt durch Artikel 14 Absatz 4 des Gesetzes vom Bundesbehörden zu übertragen. Leerstellen, die nach
28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250) geändert worden ist, Absatz 1 Nummer 6 als ausgebracht gelten oder die für
unter Wegfall der Besoldung für die Dauer der Tätig die in Absatz 1 Nummer 6 genannten Tatbestände aus
keit der Ehepartnerin oder des Ehepartners an einer gebracht sind, gelten als angepasst, wenn die oder der
Auslandsvertretung beurlaubt werden, Bedienstete auf einer Planstelle oder Stelle des Bun
deskanzleramtes oder des Bundespräsidialamtes be
5. die im dienstlichen Interesse des Bundes unter fördert oder höhergruppiert worden ist.
Wegfall der Dienstbezüge mindestens sechs Mo
nate für eine der folgenden Verwendungen beur § 19
laubt werden:
Umwandlung von Planstellen und Stellen
a) bei einer Fraktion oder Gruppe des Deutschen Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt,
Bundestages oder eines Landtages, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in
b) bei einer juristischen Person des öffentlichen gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür
Rechts, ein unabweisbarer Bedarf besteht.
c) bei einer öffentlichen zwischenstaatlichen oder
§ 20
überstaatlichen Einrichtung,
Sonderregelungen
d) im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusam
menarbeit oder bei einer Tätigkeit im Rahmen der (1) Das Bundesministerium der Finanzen wird er
Hilfe beim Aufbau des Rechtssystems der Staa mächtigt zuzulassen, dass von einem kw-Vermerk mit
ten Mittel- und Osteuropas oder der Gemein Datumsangabe abgewichen wird, wenn die Planstelle
schaft Unabhängiger Staaten oder bei einer Aus oder Stelle weiter benötigt wird, weil sie nicht recht
landshandelskammer, zeitig frei wird. In diesem Fall fällt die nächste frei
werdende Planstelle oder Stelle der betreffenden Be
e) bei einem zu mindestens 50 Prozent aus Zuwen soldungs- oder Entgeltgruppe weg.
dungen des Bundes institutionell geförderten Zu
(2) Die obersten Bundesbehörden werden ermäch
wendungsempfänger oder bei einer vergleich
tigt, Planstellen und Stellen, die einen kw-Vermerk tra
baren Mitgliedseinrichtung der Wissenschaftsge
gen, nach ihrem Freiwerden mit schwerbehinderten
meinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.
Menschen wiederzubesetzen, wenn es sich um eine
oder Neueinstellung oder eine beamtenrechtliche Anstellung
handelt und eine nach den §§ 154 bis 159 des Neunten
6. die beim Bundeskanzleramt, beim Bundespräsidial
Buches Sozialgesetzbuch berechnete Beschäftigungs
amt, beim Bundesministerium der Justiz im Sekre
quote schwerbehinderter Menschen von 6 Prozent bei
tariat des Nationalen Normenkontrollrates oder in
den Planstellen und Stellen des Einzelplans nicht er
der Geschäftsstelle Bürokratieabbau, beim Bundes
reicht ist. Mit Ausscheiden des schwerbehinderten
beauftragten für den Datenschutz und die Informa
Menschen aus der Planstelle oder Stelle fällt diese
tionsfreiheit oder beim Unabhängigen Kontrollrat
weg. Sie bleibt ausnahmsweise erhalten, wenn die Be
verwendet werden.
schäftigungsquote nach Satz 1 zu diesem Zeitpunkt
(2) Kehren mehrere Beamtinnen und Beamte gleich noch nicht erreicht ist und die Planstelle oder Stelle
zeitig in den Bundesdienst zurück, kann das Bundes wieder mit einem schwerbehinderten Menschen be
ministerium der Finanzen Sonderregelungen zur Nach setzt wird. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn die
besetzung treffen. Planstelle oder Stelle den Vermerk „kw mit Wegfall
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898 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 2022
der Aufgabe“ trägt, sowie für Ersatzplanstellen und wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt
Ersatzstellen, die nach § 17 oder auf Grund der ent werden.
sprechenden Regelungen früherer Haushaltsgesetze
ausgebracht wurden oder als ausgebracht gelten. Abschnitt 4
(3) Behörden, für die Planstellen und Stellen im Übergangs- und Schlussvorschriften
Haushaltsplan beschlossen werden, dürfen Arbeitsver
träge, die nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz § 22
vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt
durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. November 2019 Stundung von Ansprüchen
(BGBl. I S. 1746) geändert worden ist, ohne Vorliegen § 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Bundeshaus
eines sachlichen Grundes kalendermäßig befristet haltsordnung findet im Haushaltsjahr 2022 mit der
sind, nicht abschließen, wenn die Anzahl der nach Maßgabe Anwendung, dass die Wörter „und der An
dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sachgrundlos spruch durch die Stundung nicht gefährdet wird“ ge
befristeten Arbeitsverträge damit 2,5 Prozent ihres strichen werden.
Stellensolls im jeweiligen Kapitel übersteigen würde.
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, § 23
bei Vorliegen zwingender Gründe Ausnahmen zuzulas Fortgeltung
sen. Ein zwingender Grund liegt insbesondere vor,
wenn der Stellenaufbau zur Beendigung sachgrundlos § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 und 5 sowie die
befristeter Beschäftigungsverhältnisse noch nicht ab §§ 3 bis 21 gelten bis zum Tag der Verkündung des
geschlossen ist. Haushaltsgesetzes des folgenden Haushaltsjahres
weiter.
§ 21
§ 24
Überhangpersonal
Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Be Inkrafttreten
diensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022
Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt.
Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 19. Juni 2022
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Der Bundesminister der Finanzen
Christian Lindner
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 2022 899
Gesamtplan
des Bundeshaushaltsplans
2022
Teil I: Haushaltsübersicht
A. Einnahmen
B. Ausgaben
C. Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten
D. Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsge
setzes
Teil II: Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5
des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über
das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkom
ponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
Teil III: Finanzierungsübersicht
Teil IV: Kreditfinanzierungsplan
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