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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2603 „Liegenschaftsmanagement"

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9.
                                                                    Liegenschaftsnachweis
Der Nachweis der überlassenen Grundstücke im Bundesgrundbesitzverzeichnis bleibt Sache der WSV.




                                                                                      10.
                                                                          Zuständigkeiten
Die Vertretung des Bundes als Grundstückseigentümer bleibt bei der WSV. Die sich daraus ergebenden Rechte und
Pflichten werden im Einvernehmen mit der Bundesdienststelle wahrgenommen. Vom Zeitpunkt der Abgabe an ent-
stehende Ansprüche Dritter wegen Personen-, Sach- oder sonstiger Schäden aus dem Eigentum des abgegebenen
Grundstücks richten sich gegen die Bundesdienststelle.




                                                                                      11.
                                                                                 Haftung
Die WSV haftet der Bundesdienststelle gegenüber nicht für aus der Überlassung des Objektes sich ergebende Per-
sonen- und Sachschäden jeder Art.


                                                                                      12.
                                                                  Verkehrssicherungspflicht
Der Bundesdienststelle obliegt vom Übergabezeitpunkt an die Sorge für die Verkehrssicherheit des abgegebenen
Objektes einschließlich seiner Zuwegungen. Im Rahmen der ordnungsbehördlichen Anordnung sind ihre Beauftrag-
ten der Ordnungsbehörde gegenüber unmittelbar verantwortlich. Die Bundesdienststelle hat für die Reinigung der
angrenzenden Straßen und Wege zu sorgen, sofern diese nicht von der Gemeinde gereinigt werden. Insbesondere
hat sie bei Frost und Glatteis die Fußwege von Schnee und Eis nach den ordnungsbehördlichen Vorschriften auf
ihre Kosten zu befreien und mit abstumpfenden Stoffen ausreichend zu bestreuen. Schadensersatzansprüche, die
durch das Versäumnis dieser Verpflichtung entstehen, gehen zu Lasten der Bundesdienststelle.


                                                                                      13.
                                                                 Zusätzliche Vereinbarungen
................................................................................................................................................................................
................................................................................................................................................................................




............................................................ , den ... ... 20..               ........................................................... , den ... ... 20..
               1
Im Auftrag


...................................................................................           ..................................................................................
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt                                                            ............................................................................ amt


(Dienstsiegel)




1
    entfällt bei Unterschrift durch Amtsleitung

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Muster und Anhänge
                  3        Notarielle Urkunden
                  3.1      Grundstückskaufvertrag (Kauf ganzer Flurstücke)


                                                       Grundstückskaufvertrag
                                                              - Kauf ganzer Flurstücke -


Nr. ...der Urkundenrolle für das Jahr 20..
Verhandelt zu ...
am ...


Vor mir, dem unterzeichnenden Notar ...
mit dem Amtssitz in ...


erschienen heute:


1. Frau * Herr ..., ggf. Dienstbezeichnung, Vorname, Zuname, Wohnort, Firma / Dienststelle
    handelnd für ...,
    mit Vollmacht vom ...,
    dem Notar von Person bekannt * zur Person ausgewiesen durch Vorlage ihres * seines Personalausweises
    - nachfolgend "Verkäufer" genannt -.
    {erforderlichenfalls „Verkäuferin“ >> Vertragstext muss dann entsprechend sprachlich angepasst werden. Glei-
    ches gilt, wenn Grundstück, Fläche etc. im Singular/Plural stehen müssen.}


2. Frau * Herr ... geschäftsansässig beim ..., dem Notar von Person bekannt * zur Person ausgewiesen durch Vorlage
    ihres * seines Personalausweises,
    handelnd für die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
    dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, diese vertreten durch das ...
    mit Vollmacht vom ..., Original wurde dem Notar bei der Beurkundung vorgelegt * begl. Kopie wurde als Anlage zur
    Urkunde genommen
    - nachfolgend "Bund" genannt -.


Der Notar fragte die Erschienenen, ob er oder eine der mit ihm beruflich verbundenen Personen in einer Angelegen-
heit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes tätig war oder ist (Vorbefassung im Sinne
des Beurkundungsgesetzes). Die Frage wurde von den Erschienenen verneint.


Die Erschienenen zu 1. und 2. schließen folgenden


                                                       Grundstückskaufvertrag mit Auflassung




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§1
                                                              Kaufgegenstand
(1) Der Verkäufer als Eigentümer des im Grundbuch von ..., Band ..., Blatt ... eingetragenen Grundbesitzes verkauft an
den Bund die aus folgenden Einzelflächen bestehende Kauffläche:

                                                                       Grundstücksqualität der          Größe der Einzelfläche
     Nr.          Gemarkung                 Flur       Flurstück
                                                                            Einzelfläche                        [m²]
        1                2                      3         4                         5                             6
        1
        2
        3
        4
        5
        6
        7
        8
                                                                                            Gesamt:


(2) Die Kauffläche wird für Maßnahmen zum Ausbau * Neubau der * des ... auf der Grundlage des Planfeststellungs-
beschlusses der GDWS ... vom ... , Aktenzeichen ..., benötigt und ist den Vertragsparteien nach Lage in der Örtlichkeit
bekannt. Die Kauffläche ist im angehefteten Lageplan gemäß Legende kenntlich gemacht. Der Lageplan ist Bestandteil
dieses Vertrages. Dieser freihändige Grunderwerb dient der Vermeidung der Enteignung.


Nur bei zusätzlicher Flächenübernahme:
(1) Der Verkäufer als Eigentümer des im Grundbuch von ..., Band ..., Blatt ... eingetragenen Grundbesitzes verkauft an
den Bund die aus folgenden Einzelflächen bestehende Kauffläche:

                                                                                               Größe der Einzelfläche
                                Flurstücksgröße                     Grundstücks-
   Nr. Gemarkung Flur Flurstück gemäß Grund-                         qualität der       für Maßnahmen der      zusätzliche
                                   buch [m²]                        Einzelfläche          Planfeststellung Flächenübernahme
                                                                                                [m²]              [m²]
    1             2             3           4             5                6                   7                   8
    1
    2
    3
    4
    5
    6
    7
    8
                                                          Summe der Einzelflächen:
                                                                       Kauffläche:


(2) Die Kauffläche ist den Vertragsparteien nach Lage in der Örtlichkeit bekannt und im angehefteten Lageplan gemäß
Legende kenntlich gemacht. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Vertrages.
Die unter Abs. 1 in Spalte 7 aufgeführte Fläche wird für Maßnahmen zum Ausbau * Neubau der * des ... auf der Grund-
lage des Planfeststellungsbeschlusses der GDWS... vom ..., Aktenzeichen ..., benötigt. Dieser freihändige Grunderwerb
dient der Vermeidung der Enteignung.
Die unter Abs. 1 in Spalte 8 aufgeführte Fläche wird als zusätzliche Fläche auf Wunsch des Verkäufers erworben.


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(3) Die Kauffläche ist im Grundbuch wie folgt * nicht belastet:
- Abt. II: ...
- Abt. III: ...


(4) Als Eigentümer der in Abs. 1 genannten Kauffläche ist im Grundbuch eingetragen: ...


(5) Die Kauffläche ist im Baulastenverzeichnis wie folgt * nicht belastet:




                                                                    §2
                                                 Übergabe und Beschaffenheit der Kauffläche
(1) Der Bund übernimmt die Kauffläche am ... * hat die Kauffläche am ... übernommen.
Er verzichtete auf eine Übergabe an Ort und Stelle.


(2) Der Bund übernimmt * übernahm die Kauffläche in dem ihm bekannten Zustand.


(3) Steuern und öffentliche Abgaben gehen entsprechend der behördlichen Neuveranlagung auf den Bund über.


(4) Der Besitz, die Gefahr, die Verkehrssicherungspflicht sowie Nutzungen und Lasten gehen * gingen mit dem Tage
der Übernahme der Kauffläche auf den Bund über.


(5) Dem Verkäufer sind auf der Kauffläche keine Altlasten bekannt. Die Kauffläche wird im amtlichen Altlastenkataster
nicht als Altlastenverdachtsfläche geführt und der Verkäufer hat keine darüber hinausgehenden Informationen, die ei-
nen Altlastenverdacht begründen. Die Kauffläche wurde in der Vergangenheit als ... genutzt, dem Verkäufer ist ein
Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen auf der Kauffläche in der Vergangenheit nicht bekannt.


(6) Sofern mit dem Erdboden verbundene Beregnungs- und andere Bewässerungs- sowie Entwässerungsanlagen, die
der Verbesserung der land- oder forstwirtschaftlichen Bodennutzung dienen (sogenannte Meliorationsanlagen) vorhan-
den sind, gehen diese als wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens in das Eigentum des Bundes über. Entschä-
digungsansprüche, die sich aus § 13 des Meliorationsanlagengesetzes vom 21. September 1994 ergeben, sind mit
dem Kaufpreis abgegolten.1


(7) Sofern an der Kauffläche aufgrund des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz vom 20.12.1993 beschränkte persönliche
Dienstbarkeiten (Leitungsrechte für Elektrizität, Gas oder Fernwärme, Telekommunikationsanlagen; Schienenwege
und deren Versorgungsleitungen; Öl- oder Rohstoffleitungen sowie Anlagen zum Transport von Produkten) begründet
sind, gehen alle Entschädigungsansprüche, die mit der Eintragung ins Grundbuch verbunden sind, auf den Bund über.2


                                                                    §3
                                                                 Kaufpreis
(1) Der Kaufpreis für Grund und Boden beträgt:




1
    gilt nur für die neuen Bundesländer
2
    gilt nur für die neuen Bundesländer

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Kaufpreis
                                                                      Grundstücks-   Flächengröße          (Spalte 6 x
        Nr.            Gemarkung                Flur   Flurstück                                    €/m²
                                                                        qualität          [m²]              Spalte 7)
                                                                                                               €
         1                    2                  3        4                  5            6          7         8
         1
         2a                                 .../... tlw.
         2b                                 .../... tlw.
         2c                                 .../... tlw.
         3
         ...
    Zwischensumme * Kaufpreis:
    Abzüglich des Wertes der zu übernehmenden Rechte gemäß § 5 Abs. 1 in Höhe von ... € (in Worten:
                                                                                                                   - ...
    ... Euro):
    Kaufpreis für die Kauffläche insgesamt:
    Kaufpreis in Worten: ... Euro


(2) Weiterhin zahlt der Bund dem Verkäufer für die mit dem Eigentumsverlust verbundenen Vermögensnachteile i.S.v.
§ 96 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.07.2004 bzw. der entsprechenden Bestimmungen des einschlägigen Landes-
enteignungsgesetzes eine Entschädigung für Restbetriebsbelastung und Erwerbsverlust in Höhe von ... € (in Worten:
... Euro).


(3) Weiterhin zahlt der Bund dem Verkäufer folgende Entschädigungen:
- z.B. Aufwuchsentschädigung ... € (in Worten: ... Euro)
- z.B. Entschädigung für die Wiederherstellung eines Zaunes ... € (in Worten: ... Euro)


(4) Für folgende Positionen wird * wurde eine gesonderte Entschädigungsvereinbarung abgeschlossen:
- Bei bereits abgeschlossenen Entschädigungsvereinbarungen:
    z.B.: Aufwuchsentschädigung * Entschädigung für die Wiederherstellung eines Zaunes gemäß Entschädigungsver-
    einbarung vom ..., Aktenzeichen ... .
- Bei noch abzuschließenden Entschädigungsvereinbarungen:
    z.B.: Aufwuchsentschädigung
    z.B.: Entschädigung für die Wiederherstellung eines Zaunes
Der Zustand zum Zeitpunkt des Besitzüberganges gemäß § 2 Abs. 1 leitet sich wie folgt ab: ...Nachbarflächen, Gutach-
ten vom ...


(5) Mit der Zahlung des in § 3 genannten Kaufpreises für Grund und Boden sowie der in § 3 aufgeführten Entschädi-
gungspositionen sind alle aus diesem Grunderwerb resultierenden Ansprüche des Verkäufers, einschließlich der For-
derungen aus enteignungs- und entschädigungsrechtlichen Regelungen, gegenüber dem Bund abgegolten.3




                                                                        §4
                                                                   Zahlungsweise
(1) Der Bund verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises für Grund und Boden gemäß § 3 Abs. 1 und der Entschädi-
gung gemäß § 3 Abs. 2 innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Benachrichtigung des Grundbuchamtes über die
Eintragung des gemäß § 5 Abs. 1 lastenfreien Eigentumsüberganges im Grundbuch.

3
    Der Abs. (5) darf nur in begründeten Fällen entfallen.

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(2) Der Kaufpreis für Grund und Boden gemäß § 3 Abs. 1 und die Entschädigung gemäß § 3 Abs. 2 sind vom Tage der
Übernahme der Kauffläche gemäß § 2 Abs. 1 4bis zum 31.12.1998 mit 2 v.H. jährlich über dem Diskontsatz der Deut-
schen Bundesbank, * 5vom 01.01.1999 bis zum 03.04.2002 mit 2 v.H. jährlich über dem Basiszinssatz nach dem Dis-
kontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) * und vom 04.04.2002 bis zum Tage der Zahlung mit 2 v.H. jährlich über dem
jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Zinsen sind zusammen mit dem Kaufpreis für den Grund
und Boden zu zahlen.


(3) Der Bund verpflichtet sich zur Zahlung der Entschädigung gemäß § 3 Abs. 3 bis zum ...


(4) Zahlungen sind zu leisten an:
Zahlungsempfänger: ...
Name der Bank: ...
IBAN ...
BIC: ...


                                                                      §5
                                                       Pfandfreistellung, Mieten, Pachten
(1) Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Bund das Eigentum an der Kauffläche frei von allen eingetragenen und sonsti-
gen Rechten und Ansprüchen Dritter - einschließlich Miet- und Pachtverhältnisse - zu verschaffen.
Ausgenommen hiervon ist das in Abt. II lfd. Nr. ... eingetragene ...kurze Beschreibung der Belastung...-Recht, das vom
Bund übernommen wird.
Weiterhin ausgenommen hiervon ist das unter Abs. 4 aufgeführte Pachtverhältnis.
Weiterhin ausgenommen hiervon ist das nachfolgend aufgeführte, nicht im Grundbuch eingetragene Recht: ...Beschrei-
bung des Rechtes/Anspruches/Baulast, Name und Anschrift des Berechtigten...


(2) Der Verkäufer verpflichtet sich, zur Freistellung der Kauffläche gemäß Abs. 1 die erforderlichen Löschungsbewilli-
gungen, Pfandhaftentlassungserklärungen und alle sonstigen ggf. erforderlichen Nachweise beizubringen und dem
Bevollmächtigten gemäß § 9 Abs. 1 zu übergeben.


(3) Für den Bund ist im Grundbuch von ... Blatt ..., Eigentümer ..., in der Abteilung II unter lfd. Nr. ... ein ...-Recht
eingetragen, lastend auf dem unter § 1 Abs. 1 lfd. Nr. ... genannten Flurstück. Der Bund beantragt und bewilligt insoweit
die lastenfreie Abschreibung dieses Flurstückes und die Löschung des darauf lastenden Rechtes.


(4) Die Kauffläche ist mit Pachtvertrag vom ... bis zum ... an ... verpachtet. Etwaige Entschädigungsansprüche werden
unmittelbar zwischen dem Pächter und dem Bund geregelt. Der Verkäufer tritt dem Bund die nach der Übernahme
der Kauffläche (§ 2 Abs. 1) entstehenden Pachtzinsforderungen ab und zeigt diese Abtretung dem Pächter schriftlich
an. Mit der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch tritt der Bund in die sich aus dem Pachtvertrag er-
gebenden Rechte und Pflichten des Verkäufers ein. Der Verkäufer verpflichtet sich, keine Vorausverfügungen über
die Pachtzinsforderung vorzunehmen.




4
    falls der Tag der Inanspruchnahme vor dem 01.01.1999 ist - ansonsten streichen
5
    falls der Tag der Inanspruchnahme vor dem 04.04.2002 ist - ansonsten streichen

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(5) Der Verkäufer verpflichtet sich, den Pachtvertrag hinsichtlich der Kauffläche fristgerecht zum ... zu kündigen * nicht
zu verlängern. Etwaige Entschädigungsansprüche, die aufgrund einer nicht ausgesprochenen fristgerechten Kündi-
gung bzw. Verlängerung des Vertrages entstehen, hat der Verkäufer zu tragen.




                                                                 §6
                                                       Vormerkung im Grundbuch
(1) Den Vertragsschließenden ist bekannt, dass das Eigentum an der in § 1 Abs. 1 genannten Kauffläche erst mit der
Umschreibung im Grundbuch auf den Bund übergeht und dass die Rechte des Bundes vor der Umschreibung beein-
trächtigt werden können.


(2) Der Bund beantragt und der Verkäufer bewilligt deshalb, im Grundbuch von ..., Blatt ... zugunsten der Bundesre-
publik Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung) eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentums-
übertragung der in § 1 Abs. 1 genannten Kauffläche einzutragen.


(3) Die Vertragsschließenden bewilligen schon jetzt die Löschung dieser Vormerkung nach erfolgter Umschreibung der
Kauffläche im Grundbuch.


(4) Eintragungsnachrichten für den Bund werden erbeten an das WSA * WNA * ...




                                                                 §7
                                                        Auflassung und Antrag
(1) Der Verkäufer und der Bund sind darüber einig, dass das Eigentum an der in § 1 beschriebenen Kauffläche auf den
Bund übergeht. Der Bund beantragt und der Verkäufer bewilligt die lastenfreie Eintragung der Rechtsänderung in das
Grundbuch.


(2) Die Kauffläche soll auf das Grundbuch von ..., Blatt ... - Eigentümerin: Bundesrepublik Deutschland (Bundeswas-
serstraßenverwaltung) - unter je einer besonderen Nummer des Bestandsverzeichnisses übertragen werden.


(3) Teilvollzug wird beantragt.


                                                                 §8
                                                               Kosten
(1) Alle aus diesem Vertrage und seiner Durchführung nachweislich entstehenden Kosten, Gebühren, Pfandfreistel-
lungskosten und Grunderwerbsteuern trägt der Bund. Ausgenommen hiervon sind die Pfandfreistellungskosten, die
vom Verkäufer zu tragen sind.
Bei zusätzlicher Flächenübernahme: Ausgenommen hiervon sind die Pfandfreistellungskosten, die aus der zusätzli-
chen Flächenübernahme gemäß § 1 Abs. 1 Spalte 8 entstehen. Diese Kosten sind vom Verkäufer zu tragen.6


(2) Der Bund nimmt Befreiung oder Ermäßigung von Kosten und Gebühren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
in Anspruch.

6
    Übernahme der Pfandfreistellungskosten durch den Bund nur dann, wenn der Erwerb der Vermeidung der Enteig-
nung dient (vgl. § 1 Abs. 2)

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§9
                                                              Vollmacht
(1) Der Bund erteilt für sich und der Verkäufer erteilt für sich und für seine Rechtsnachfolger dem beurkundenden Notar
unwiderruflich die Vollmacht, alle zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Anträge zu stellen und sachdienli-
che Erklärungen abzugeben sowie die Löschungsunterlagen für die Rechte in Abt. II und III, soweit erforderlich, einzu-
holen.


(2) Der Verkäufer erteilt für sich und seine Rechtsnachfolger einem vom Bund mit der Abwicklung des Grunderwerbs
bevollmächtigten Sachbearbeiter unwiderruflich die Vollmacht, alle zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen
Anträge zu stellen und sachdienliche Erklärungen abzugeben sowie die Löschungsunterlagen für die Rechte in Abt. II
und III, soweit erforderlich, einzuholen.


(3) Für die Abgabe der Anträge und Erklärungen wird der Bevollmächtigte, soweit erforderlich, von den Beschränkun-
gen des § 181 BGB befreit.


(4) Der Bevollmächtigte ist berechtigt, insoweit Untervollmacht zu erteilen.


(5) Die Vollmacht erlischt erst mit dem Tage der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.




                                                                 § 10
                                                       Behördliche Genehmigung
Die Vertragsschließenden sind darüber belehrt worden, dass
- dieser Vertrag zu seiner Wirksamkeit einer behördlichen Genehmigung entsprechend der Neufassung der Grund-
    stücksverkehrsordnung vom 20.12.1993 * nicht mehr bedarf,7
- dieser Vertrag einer behördlichen Genehmigung gemäß § 4 Ziffer 1 des Grundstücksverkehrsgesetzes vom
    28.07.1961 nicht bedarf,
- die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch erst nach Beibringung der erforderlichen Unbedenklichkeitsbe-
    scheinigung des Finanzamtes vorgenommen werden kann und
- eine gemeindliche Vorkaufsrechtverzichtserklärung gemäß § 28 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.07.2004 in Verbin-
    dung mit § 26 Nr. 3 BauGB für die auf Grundlage des unter § 1 Abs. 2 genannten Planfeststellungsbeschlusses zu
    erwerbenden Flächen nicht erforderlich ist.




                                                                 § 11
                                                        Vertragsausfertigungen
(1) Für den Bund erhält das WSA * WNA * ... eine Ausfertigung dieses Vertrages.


(2) Der Verkäufer erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.




7
    gilt nur für die neuen Bundesländer

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§ 12
                                                       Sonstiges
(1) Der Notar hat das Grundbuch am ... eingesehen.
(2) Der Notar hat das Baulastenverzeichnis am ..... * nicht eingesehen.




Die vorstehende Niederschrift wurde mit ihren Bestandteilen den Erschienenen von dem Notar vorgelesen, zur Durch-
sicht vorgelegt, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:






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Muster und Anhänge
                  3        Notarielle Urkunden
                  3.2      Grundstückskaufvertrag (Kauf von Flurstücksteilflächen)


                                                       Grundstückskaufvertrag
                                                           - Kauf von Flurstücksteilflächen -


Nr. ... der Urkundenrolle für das Jahr 20..
Verhandelt zu ...
am ...


Vor mir, dem unterzeichnenden Notar ...
mit dem Amtssitz in ...


erschienen heute:


1. Frau * Herr ..., ggf. Dienstbezeichnung, Vorname, Zuname, Wohnort, Firma / Dienststelle
    handelnd für ..,
    mit Vollmacht vom ...,
    dem Notar von Person bekannt * zur Person ausgewiesen durch Vorlage ihres * seines Personalausweises
    - nachfolgend "Verkäufer" genannt -.
    {erforderlichenfalls „Verkäuferin“ >> Vertragstext muss dann entsprechend sprachlich angepasst werden. Glei-
    ches gilt, wenn Grundstück, Fläche etc. im Singular/Plural stehen müssen.}


2. Frau * Herr ... geschäftsansässig beim ..., dem Notar von Person bekannt * zur Person ausgewiesen durch Vorlage
    ihres * seines Personalausweises,
    handelnd für die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
    dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, diese vertreten durch das ...
    mit Vollmacht vom ..., Original wurde dem Notar bei der Beurkundung vorgelegt * begl. Kopie wurde als Anlage zur
    Urkunde genommen
    - nachfolgend "Bund" genannt -.


Der Notar fragte die Erschienenen, ob er oder eine der mit ihm beruflich verbundenen Personen in einer Angelegenheit,
die Gegenstand dieser Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes tätig war oder ist (Vorbefassung im Sinne des
Beurkundungsgesetzes). Die Frage wurde von den Erschienenen verneint.


Die Erschienenen zu 1. und 2. schließen folgenden


                                                       Grundstückskaufvertrag mit Auflassung




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