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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2603 „Liegenschaftsmanagement"

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§ 16
                                                              Kosten
(1) Der Bund trägt die Grunderwerbsteuer für die Kauffläche gemäß § 1 und die Pfandfreistellungskosten für beide
Kaufflächen * die Kauffläche gemäß § 6.11


(2) XXX trägt die Grunderwerbsteuer für die Kauffläche gemäß § 6 * und die Pfandfreistellungskosten für die Kauffläche
gemäß § 1. 12
(3) Alle weiteren aus diesem Vertrage und seiner Durchführung nachweislich entstehenden Kosten und Gebühren trägt
der Bund.


(4) Der Bund nimmt Befreiung oder Ermäßigung von Kosten und Gebühren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
in Anspruch.


                                       V. Gemeinsame Bestimmungen für die Abschnitte I und II


                                                                § 17
                                                       Forderungsausgleich
Mit der Abwicklung dieses Grundstückstauschvertrages und der Zahlung der in § 3 Abs. 8 genannten Entschädigungen
sind alle aus dem Verkauf gemäß Abschnitt I resultierenden Ansprüche des XXX einschließlich der Forderungen aus
enteignungs- und entschädigungsrechtlichen Regelungen gegenüber dem Bund abgegolten.13




                                                                § 18
                                                             Vollmacht
(1) Der Bund erteilt für sich und XXX erteilt für sich und für seine Rechtsnachfolger dem beurkundenden Notar unwi-
derruflich die Vollmacht, alle zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Anträge zu stellen und sachdienliche
Erklärungen abzugeben - insbesondere die Auflassung für die Kauffläche gemäß § 6 zu erklären - sowie die Löschungs-
unterlagen für die Rechte in Abt. II und III, soweit erforderlich, einzuholen.


(1) XXX erteilt für sich und für seine Rechtsnachfolger einem vom Bund mit der Abwicklung des Grunderwerbs bevoll-
mächtigten Sachbearbeiter unwiderruflich die Vollmacht, alle zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Anträge
zu stellen und sachdienliche Erklärungen abzugeben - insbesondere die Auflassung für die Kauffläche gemäß § 6 zu
erklären - sowie die Löschungsunterlagen für die Rechte in Abt. II und III, soweit erforderlich, einzuholen.


(2) Für die Abgabe der Anträge und Erklärungen wird der Bevollmächtigte, soweit erforderlich, von den Beschränkun-
gen des § 181 BGB befreit.


(3) Der Bevollmächtigte ist berechtigt, insoweit Untervollmacht zu erteilen.



11
     Übernahme der Pfandfreistellungskosten für die Kauffläche durch den Bund nur soweit, wie der Erwerb der Ver-
meidung der Enteignung dient (vgl. § 1 Abs. 2)
12
     Übernahme der Pfandfreistellungskosten für die Kauffläche durch den Bund nur soweit, wie der Erwerb der Ver-
meidung der Enteignung dient (vgl. § 1 Abs. 2)
13
     Dieser Paragraph darf nur in begründeten Fällen entfallen.

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(4) Die Vollmacht erlischt erst mit dem Tage der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.




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                                                       Behördliche Genehmigungen
Die Vertragsschließenden sind darüber belehrt worden, dass
- dieser Vertrag zu seiner Wirksamkeit einer behördlichen Genehmigung entsprechend der Neufassung der Grund-
     stücksverkehrsordnung vom 20.12.1993 * nicht mehr bedarf,14
- dieser Vertrag einer behördlichen Genehmigung gemäß § 4 Ziffer 1 des Grundstücksverkehrsgesetzes vom
     28.07.1961 nicht bedarf,
- die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch erst nach Beibringung der erforderlichen Unbedenklichkeitsbe-
     scheinigung des Finanzamtes vorgenommen werden kann und
- eine gemeindliche Vorkaufsrechtverzichtserklärung gemäß § 28 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.07.2004 in Verbin-
     dung mit § 26 Nr. 3 BauGB für die auf Grundlage des unter § 1 Abs. 2 genannten Planfeststellungsbeschlusses zu
     erwerbende Kauffläche nicht erforderlich ist.




                                                                  § 20
                                                         Vertragsausfertigungen
(1) Für den Bund erhält das WSA * WNA * ... eine Ausfertigung dieses Vertrages.


(2) XXX erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.




                                                                  § 21
                                                               Sonstiges
(1) Der Notar hat das Grundbuch am ... eingesehen.
(2) Der Notar hat das Baulastenverzeichnis am ... * nicht eingesehen.




Die vorstehende Niederschrift wurde mit ihren Bestandteilen den Erschienenen von dem Notar vorgelesen, zur Durch-
sicht vorgelegt, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:






14
     gilt nur für die neuen Bundesländer

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Muster und Anhänge
                  3        Notarielle Urkunden
                  3.6      Grundstückstauschvertrag (Tausch von Flurstücksteilflächen)


                                                  Grundstückstauschvertrag
                                                       - Tausch von Flurstücksteilflächen –




Nr. ... der Urkundenrolle für das Jahr 20..
Verhandelt zu ...
am ...


Vor mir, dem unterzeichnenden Notar ...
mit dem Amtssitz in ...


erschienen heute:


1. Frau * Herr ..., ggf. Dienstbezeichnung, Vorname, Zuname, Wohnort, Firma / Dienststelle
    handelnd für ...,
    mit Vollmacht vom ...,
    dem Notar von Person bekannt * zur Person ausgewiesen durch Vorlage ihres * seines Personalausweises
    - nachfolgend "XXX" genannt -.
    {Vertragstext muss sprachlich angepasst werden. Gleiches gilt, wenn Grundstück, Fläche etc. im Singular/Plural
    stehen müssen.}


2. Frau * Herr ... geschäftsansässig beim ...,
    dem Notar von Person bekannt * zur Person ausgewiesen durch Vorlage ihres * seines Personalausweises,
    handelnd für die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
    dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, diese vertreten durch das ... mit Voll-
    macht vom ..., Original wurde dem Notar bei der Beurkundung vorgelegt * begl. Kopie wurde als Anlage zur Urkunde
    genommen
    - nachfolgend "Bund" genannt -.


Der Notar fragte die Erschienenen, ob er oder eine der mit ihm beruflich verbundenen Personen in einer Angelegenheit,
die Gegenstand dieser Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes tätig war oder ist (Vorbefassung im Sinne des
Beurkundungsgesetzes). Die Frage wurde von den Erschienenen verneint.


Die Erschienenen zu 1. und 2. schließen folgenden


                                                   Grundstückstauschvertrag mit Auflassung




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I. Grundstücksverkauf XXX an Bund


                                                                       §1
                                                                Kaufgegenstand
(1) XXX als Eigentümer des im Grundbuch von ..., Band ..., Blatt ... eingetragenen Grundbesitzes verkauft an den Bund
die aus folgenden * teilweise * noch zu vermessenden Einzelflächen bestehende Kauffläche:

                                                                         Grundstücksqualität der             Größe der Einzelfläche
     Nr.          Gemarkung                 Flur         Flurstück
                                                                              Einzelfläche                           [m²]
        1                2                      3           4                       5                                  6
        1                                                                                                            ca. ...
        2                                                                                                            ca. ...
        3
                                                                                        Gesamt ca.:


(2) Die Kauffläche wird für Maßnahmen zum Ausbau * Neubau der * des ... auf der Grundlage des Planfeststellungs-
beschlusses der GDWS ... vom ... , Aktenzeichen ..., benötigt und ist den Vertragsparteien nach Lage in der Örtlichkeit
bekannt. Die Kauffläche ist im angehefteten Lageplan gemäß Legende kenntlich gemacht. Der Lageplan ist Bestandteil
dieses Vertrages.
Dieser freihändige Grunderwerb dient der Vermeidung der Enteignung.


Nur bei zusätzlicher Flächenübernahme:
(1) XXX als Eigentümer des im Grundbuch von ..., Band ..., Blatt ... eingetragenen Grundbesitzes verkauft an den Bund
die aus folgenden * teilweise * noch zu vermessenden Einzelflächen bestehende Kauffläche:

                                                                         Größe der Einzelfläche
                               Flurstücksgröße
                                               Grundstücksqualität für Maßnahmen       zusätzliche
  Nr. Gemarkung Flur Flurstück gemäß Grund-
                                                der Einzelfläche   der Planfest-stel- Flächen-über-
                                  buch [m²]
                                                                       lung [m²]           nahme
                                                                                            [m²]
    1            2              3           4               5                  6                     7                     8
    1                                                                                              ca. ...              ca. ...
    2                                                                                              ca. ...              ca. ...
    3
                                                            Summe der Einzelflächen ca.:
                                                       Größe der Kauffläche insgesamt ca.:


(2) Die Kauffläche ist den Vertragsparteien nach Lage in der Örtlichkeit bekannt und im angehefteten Lageplan gemäß
Legende kenntlich gemacht. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Vertrages.
Die unter Abs. 1 in Spalte 7 aufgeführten Flächen werden für Maßnahmen zum Ausbau * Neubau der * des ... auf der
Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses der GDWS ... vom ..., Aktenzeichen ..., benötigt. Dieser freihändige
Grunderwerb dient der Vermeidung der Enteignung.
Die unter Abs. 1 in Spalte 8 aufgeführten Flächen werden als zusätzliche Flächen auf Wunsch des XXX übereignet.


(3) Die genaue Größe der Kauffläche nach Abs. 1 wird noch durch eine Katastervermessung bestimmt. Die Kataster-
vermessung wird vom Bund veranlasst. Eine Flächenabweichung der Kauffläche * der Einzelflächen von den unter Abs.
1 angegebenen voraussichtlichen Größen von insgesamt bis zu ..... % * ... m² * je lfd. Nr. ist vertragsgerecht und wird
von den Parteien schon jetzt für die Identitätserklärung als verbindlich anerkannt.

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Alternativ bei mehreren unterschiedlichen Angaben:
Folgende Flächenabweichungen von den unter Abs. 1 angegebenen voraussichtlichen Größen sind vertragsgerecht
und werden von den Parteien schon jetzt für die Identitätserklärung als verbindlich anerkannt:

       Lfd. Nr. unter § 1 Abs. 1                        Abweichung
                                                        ... m² / ... %
                                                        ... m² / ... %


(4) Die Kauffläche ist im Grundbuch wie folgt * nicht belastet:
- Abt. II: ...
- Abt. III: ...


(5) Als Eigentümer der Kauffläche ist im Grundbuch eingetragen: ...


(6) Die Kauffläche ist im Baulastenverzeichnis wie folgt * nicht belastet:
- Nr. ... : ...
- Nr. ... : ...


                                                                         §2
                                                 Übergabe und Beschaffenheit der Kauffläche
(1) Der Bund übernimmt die Kauffläche am ... * hat die Kauffläche am ... übernommen. Er verzichtete auf eine Übergabe
an Ort und Stelle.


(2) Der Bund übernimmt * übernahm die Kauffläche in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Übernahme
befindet. XXX übernimmt keine Gewähr für die Größe, Güte und Beschaffenheit der Kauffläche.


(3) Steuern und öffentliche Abgaben gehen entsprechend der behördlichen Neuveranlagung auf den Bund über.


(4) Der Besitz, die Gefahr, die Verkehrssicherungspflicht sowie Nutzungen und Lasten gehen * gingen mit dem Tage
der Übernahme der Kauffläche auf den Bund über.


(5) XXX sind auf der Kauffläche keine Altlasten bekannt. Die Kauffläche wird im amtlichen Altlastenkataster nicht als
Altlastenverdachtsfläche geführt und XXX hat keine darüber hinausgehenden Informationen, die einen Altlastenver-
dacht begründen. Die Kauffläche wurde in der Vergangenheit als ... genutzt, XXX ist ein Umgang mit umweltgefähr-
denden Stoffen auf der Kauffläche in der Vergangenheit nicht bekannt.


(6) Sofern mit dem Erdboden verbundene Beregnungs- und andere Bewässerungs- sowie Entwässerungsanlagen, die
der Verbesserung der land- oder forstwirtschaftlichen Bodennutzung dienen (sogenannte Meliorationsanlagen) vorhan-
den sind, gehen diese als wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens in das Eigentum des Bundes über. Entschä-
digungsansprüche, die sich aus § 13 des Meliorationsanlagengesetzes vom 21.09.1994 ergeben, sind in dem unter §
4 genannten Wert der Kauffläche berücksichtigt.1


(7) Sofern an der Kauffläche aufgrund des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz vom 20.12.1993 beschränkte persönliche
Dienstbarkeiten (Leitungsrechte für Elektrizität, Gas oder Fernwärme, Telekommunikationsanlagen; Schienenwege




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    gilt nur für die neuen Bundesländer

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und deren Versorgungsleitungen; Öl- oder Rohstoffleitungen sowie Anlagen zum Transport von Produkten) begründet
sind, gehen alle Entschädigungsansprüche, die mit der Eintragung ins Grundbuch verbunden sind, auf den Bund über.2

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                                          Pfandfreistellungen, Mieten, Pachten, Entschädigungen
(1) XXX verpflichtet sich, dem Bund das Eigentum an der Kauffläche frei von allen eingetragenen und sonstigen Rech-
ten und Ansprüchen Dritter - einschließlich Miet- und Pachtverhältnisse - zu verschaffen. Ausgenommen hiervon ist
das in Abt. II Nr. ... eingetragene ...kurze Beschreibung des Rechtes...-Recht, das vom Bund übernommen wird.
Weiterhin ausgenommen hiervon ist das unter Abs. 4 aufgeführte Pachtverhältnis.
Weiterhin ausgenommen hiervon ist das nachfolgend aufgeführte, nicht im Grundbuch eingetragene Recht: ...Beschrei-
bung des Rechtes/Anspruches/Baulast, Name und Anschrift des Berechtigten...

(2) XXX verpflichtet sich, zur Freistellung der Kauffläche gemäß Abs. 1 die erforderlichen Löschungsbewilligungen,
Pfandhaftentlassungserklärungen und alle sonstigen ggf. erforderlichen Nachweise beizubringen und dem Bevollmäch-
tigten gemäß § 18 Abs. 1 zu übergeben.

(3) Für den Bund ist im Grundbuch von ... Blatt ..., Eigentümer ..., in der Abteilung II unter Nr. ... ein ...Beschreibung des
Rechtes...-Recht eingetragen, lastend auf dem unter § 1 Abs. 1 Nr. ... genannten Flurstück. Der Bund beantragt und
bewilligt insoweit die lastenfreie Abschreibung dieses Flurstückes und die Löschung des darauf lastenden Rechtes.

(4) Die Kauffläche ist mit Pachtvertrag vom ... bis zum ... an ... verpachtet. Etwaige Entschädigungsansprüche werden
unmittelbar zwischen dem Pächter und dem Bund geregelt. XXX tritt dem Bund die nach der Übernahme der Kauf-
fläche (§ 2 Abs. 1) entstehenden Pachtzinsforderungen ab und zeigt diese Abtretung dem Pächter schriftlich an. Mit
der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch tritt der Bund in die sich aus dem Pachtvertrag ergebenden
Rechte und Pflichten des XXX ein. XXX verpflichtet sich, keine Vorausverfügungen über die Pachtzinsforderung
vorzunehmen.

(5) XXX verpflichtet sich, den Pachtvertrag hinsichtlich der Kauffläche fristgerecht zum ... zu kündigen * nicht zu verlän-
gern. Etwaige Entschädigungsansprüche, die aufgrund einer nicht ausgesprochenen fristgerechten Kündigung bzw.
Verlängerung des Vertrages entstehen, hat XXX zu tragen.

(6) Der Bund zahlt XXX für die mit dem Eigentumsverlust verbundenen Vermögensnachteile i.S.v. § 96 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 20.07.2004 bzw. der entsprechenden Bestimmungen des einschlägigen Landesenteignungsgesetzes
folgende Entschädigungen:

     lfd. Nr. un- Größe der Einzelfläche               An-/Durchschneide-     Restbetriebsbelastung     Entschädigungshöhe
    ter § 1 Abs.          [m²]                         entschädigung [€/m²]    und Erwerbsverlust     (Spalte 2 x Spalte 3 oder
           1                                                                          [€/m²]                Spalte 4) [€]
          1                           2                         3                      4                         5
                                   ca. ...

    Gesamt ca.:
    In Worten: ca. ... Euro

Ändern sich die vorstehend genannten Einzelflächengrößen durch die noch auszuführende Katastervermessung, so
ändern sich die vorstehend aufgeführten Entschädigungen entsprechend.
(7) Der Bund zahlt XXX * weiterhin folgende Entschädigungen:

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- z.B. Aufwuchsentschädigung ... € (in Worten: ... Euro)
- z.B. Entschädigung für die Wiederherstellung eines Zaunes ... € (in Worten: ... Euro)


(8) Für folgende Positionen wird * wurde eine gesonderte Entschädigungsvereinbarung abgeschlossen:
- Bei bereits abgeschlossenen Entschädigungsvereinbarungen:
  z.B.: Aufwuchsentschädigung / Entschädigung für die Wiederherstellung eines Zaunes gemäß Entschädigungsver-
  einbarung vom ... Aktenzeichen ...
- Bei noch abzuschließenden Entschädigungsvereinbarungen:
  z.B.: Aufwuchsentschädigung
  z.B.: Entschädigung für die Wiederherstellung eines Zaunes
  Der Zustand zum Zeitpunkt des Besitzüberganges gemäß § 2 Abs. 1 leitet sich wie folgt ab: ...Nachbarflächen, Gut-
  achten vom ...


                                                                       §4
                                                                    Kaufpreis
(1) Der Kaufpreis beträgt:

                                                                                                                       Kaufpreis
                                                                                         Flächengröße
       Nr.           Gemarkung               Flur      Flurstück   Grundstücksqualität                  Wert [€/m²]   (Spalte 6 x
                                                                                              [m²]
                                                                                                                      Spalte 7) €
         1                   2                3           4                 5                 6             7             8
        1                                                                 ca. ...                                       ca. ...
        2a                            ../.. tlw.                          ca. ...                                       ca. ...
        2b                            ../.. tlw.                          ca. ...                                       ca. ...
        2c                            ../.. tlw.
        3
        4
        ...
   Zwischensumme * Kaufpreis ca.:
   Abzüglich des Wertes der gemäß § 3 Abs. 1 zu übernehmenden Rechte in Höhe von ... € (in Worten:
                                                                                                                         - ...
   ... Euro):
   Zuzüglich Entschädigungen gemäß § 3 Abs. 6 und 7:
   Kaufpreis insgesamt ca.:
   Kaufpreis in Worten: ca. ... Euro


(2) Ändern sich die vorgenannten Flächengrößen durch die noch auszuführende Katastervermessung, so ändert sich
auch der vorgenannte Kaufpreis entsprechend.


                                                                       §5
                                          Auflassung und Antrag auf Grundbuchumschreibung
(1) XXX und der Bund sind darüber einig, dass das Eigentum an der in § 1 beschriebenen Kauffläche auf den Bund
übergeht. Der Bund beantragt und XXX bewilligt die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch.


(2) Der Antrag auf Grundbuchumschreibung für die in § 1 beschriebene Kauffläche wird nach Vorliegen aller
vertraglichen Voraussetzungen durch den Bevollmächtigten gemäß § 18 Abs. 1 gestellt werden. Die in § 1 genannte
Kauffläche soll auf das Grundbuch von ... , Blatt ... - Eigentümerin: Bundesrepublik Deutschland (Bundes-
wasserstraßenverwaltung) - unter je einer besonderen Nummer des Bestandsverzeichnisses übertragen werden.



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II. Grundstücksverkauf Bund an XXX


                                                                            §6
                                                                  Kaufgegenstand
(1) Der Bund als Eigentümer des im Grundbuch von ..., Band ..., Blatt ... eingetragenen Grundbesitzes verkauft an XXX
die aus folgenden * teilweise * noch zu vermessende Einzelflächen bestehende Kauffläche:

                                                                             Grundstücksqualität der     Größe der Einzelfläche
     Nr.          Gemarkung                 Flur         Flurstück
                                                                                  Einzelfläche                   [m²]

      1                  2                    3              4                         5                           6
      1                                                                                                          ca. ...
      2                                                                                                          ca. ...
      3
                                                                                           Gesamt ca.:


(2) Die Kauffläche ist den Vertragsparteien nach Lage in der Örtlichkeit bekannt. Die Kauffläche ist im angehefteten
Lageplan gemäß Legende kenntlich gemacht. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Vertrages.


(3) Die genaue Größe der Kauffläche nach Abs. 1 wird noch durch eine Katastervermessung bestimmt. Die Kataster-
vermessung wird vom Bund veranlasst.
Eine Flächenabweichung der Kauffläche * der Einzelflächen von den unter Abs. 1 angegebenen voraussichtlichen Grö-
ßen von insgesamt bis zu ... % *... m² * je lfd. Nr. ist vertragsgerecht und wird von den Parteien schon jetzt für die
Identitätserklärung als verbindlich anerkannt.


Alternativ bei mehreren unterschiedlichen Angaben:
Folgende Flächenabweichungen von den unter Abs. 1 angegebenen voraussichtlichen Größen sind vertragsgerecht
und werden von den Parteien schon jetzt für die Identitätserklärung als verbindlich anerkannt:

       Lfd. Nr. unter § 6 Abs. 1                          Abweichung
                                                           ... m² / ... %
                                                           ... m² / ... %


(4) Die Kauffläche ist im Grundbuch wie folgt * nicht belastet:
- Abt. II: ...
- Abt. III: ...


(5) Als Eigentümer der Kauffläche ist im Grundbuch eingetragen: Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßen-
verwaltung).


(6) Die Kauffläche ist im Baulastenverzeichnis wie folgt * nicht belastet:
- Nr. ... : ...
- Nr. ... : ...


                                                                            §7
                                                  Übergabe und Beschaffenheit der Kauffläche
(1) XXX übernimmt die Kauffläche am ... * hat die Kauffläche am ... übernommen. XXX verzichtete auf eine Übergabe
an Ort und Stelle.

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(2) XXX übernimmt * übernahm die Kaufläche in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Übernahme befindet.
Der Bund übernimmt keine Gewähr für die Größe, Güte und Beschaffenheit der Kauffläche.


(3) Steuern und öffentliche Abgaben gehen entsprechend der behördlichen Neuveranlagung auf XXX über.


(4) Der Besitz, die Gefahr, die Verkehrssicherungspflicht sowie Nutzungen und Lasten gehen * gingen mit dem Tage
der Übernahme der Kaufläche auf XXX über.


(5) Dem Bund sind auf der Kauffläche keine Altlasten bekannt. Die Kauffläche wird im amtlichen Altlastenkataster nicht
als Altlastenverdachtsfläche geführt und der Bund hat keine darüber hinausgehenden Informationen, die einen Altlas-
tenverdacht begründen. Die Kauffläche wurde gemäß Angaben der Vorbesitzer3 in der Vergangenheit als ... genutzt,
dem Bund ist ein Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen auf der Kauffläche in der Vergangenheit nicht bekannt.


(6) Sofern mit dem Erdboden verbundene Beregnungs- und andere Bewässerungs- sowie Entwässerungsanlagen, die
der Verbesserung der land- oder forstwirtschaftlichen Bodennutzung dienen (sogenannte Meliorationsanlagen) vorhan-
den sind, gehen diese als wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens in das Eigentum des XXX über. Entschädi-
gungsansprüche, die sich aus § 13 des Meliorationsanlagengesetzes vom 21.09.1994 ergeben, sind in dem unter § 9
genannten Wert der Kauffläche berücksichtigt.4


(7) Sofern an der Kauffläche aufgrund des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz vom 20.12.1993 beschränkte persönliche
Dienstbarkeiten (Leitungsrechte für Elektrizität, Gas oder Fernwärme, Telekommunikationsanlagen; Schienenwege
und deren Versorgungsleitungen; Öl- oder Rohstoffleitungen sowie Anlagen zum Transport von Produkten) begründet
sind, gehen alle Entschädigungsansprüche, die mit der Eintragung ins Grundbuch verbunden sind, auf XXX über.5


                                                                       §8
                                                       Pfandfreistellungen, Mieten, Pachten
(1) Der Bund verpflichtet sich, XXX das Eigentum an der Kauffläche frei von allen eingetragenen und sonstigen Rechten
und Ansprüchen Dritter - einschließlich Miet- und Pachtverhältnisse - zu verschaffen. Ausgenommen hiervon sind die
gemäß § 14 noch einzutragenden Rechte.
Weiterhin ausgenommen hiervon ist das in Abt. II Nr. ... eingetragene ...kurze Beschreibung des Rechtes...-Recht, das
von XXX übernommen wird.
Weiterhin ausgenommen hiervon ist das unter Abs. 2 aufgeführte Pachtverhältnis.
Weiterhin ausgenommen hiervon ist das nachfolgend aufgeführte, nicht im Grundbuch eingetragene Recht: ...Beschrei-
bung des Rechtes/Anspruches/Baulast, Name und Anschrift des Berechtigten...


(2) Die Kauffläche ist mit Pachtvertrag vom ... bis zum ... an ... verpachtet. Der Bund tritt an XXX die nach der Über-
nahme der Kauffläche (§ 7 Abs. 1) entstehenden Pachtzinsforderungen ab und zeigt diese Abtretung dem Pächter
schriftlich an. Mit der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch tritt XXX in die sich aus dem Pachtvertrag
ergebenden Rechte und Pflichten des Bundes ein. Der Bund verpflichtet sich, keine Vorausverfügungen über die
Pachtzinsforderung vorzunehmen.




3
    kann nur entfallen, wenn sich die Fläche bereits längere Zeit im Eigentum des Bundes befindet
4
    gilt nur für die neuen Bundesländer
5
    gilt nur für die neuen Bundesländer

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§9
                                                                     Kaufpreis
(1) Der Kaufpreis beträgt:

                                                                                                                  Kaufpreis
                                                                                         Flächengröße    Wert
      Nr.        Gemarkung                Flur         Flurstück   Grundstücksqualität                           (Spalte 6 x
                                                                                              [m²]      [€/m²]
                                                                                                                  Spalte 7)
       1                 2                  3             4                5                  6           7          8
       1                                                                   ca. ...                                     ca. ...
      2a                                    ../.. tlw.                     ca. ...                                     ca. ...
      2b                                    ../.. tlw.                     ca. ...                                     ca. ...
       2c                                   ../.. tlw.
       3
       4
       ...
     Zwischensumme * Kaufpreis ca.:
     Abzüglich des Wertes der gemäß § 8 Abs. 1 zu übernehmenden Rechte in Höhe von ... € für die be-
                                                                                                                         - ...
     lastete Fläche in Größe von ...... m² (in Worten: ... Euro):
     Kaufpreis insgesamt ca.:
     Kaufpreis in Worten: ca. ... Euro


(2) Ändern sich die vorgenannten Flächengrößen durch die noch auszuführende Katastervermessung, so ändert sich
auch der vorgenannte Kaufpreis entsprechend.




                                                                        § 10
                                          Auflassung und Antrag auf Grundbuchumschreibung
1) Der Bund und XXX sind darüber einig, dass das Eigentum an der in § 6 beschriebenen Kauffläche auf XXX übergeht.
XXX beantragt und der Bund bewilligt die lastenfreie Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch.


(2) Der Bevollmächtigte gemäß § 18 wird angewiesen, den Antrag auf Grundbuchumschreibung erst nach Erfüllung
folgender Voraussetzungen zu stellen:
a) Eingang der Benachrichtigung des Grundbuchamtes über die Eintragung der Vormerkung gemäß § 15,
b) Übergabe der Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2,
c) schriftliche Bestätigung des Bundes über den vollständigen Zahlungseingang der gemäß § 11 Abs. 2 zu zahlenden
     endgültigen Kaufpreisdifferenz, inklusive Verzinsung gemäß § 12,6
d) Vorlage der Grundstücksverkehrsgenehmigung gemäß der Grundstücksverkehrsordnung (vgl. § 19).7
Der Bevollmächtigte gemäß § 18 wird angewiesen, nur auszugsweise Ausfertigungen und/oder beglaubigte Fotoko-
pien dieses Vertrages ohne Auflassung zu erteilen.


(3) Weiterhin beantragt der Bund und bewilligt XXX die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
gemäß § 14 Abs. 1 * und Abs. 2 in das unter § 10 Abs. 2 genannte Grundbuch.


(4) Die Kauffläche soll zu gegebener Zeit auf das Grundbuch von … Blatt … Eigentümer … unter je einer besonderen
Nummer des Bestandsverzeichnisses übertragen werden.


6
    nur wenn XXX zahlt
7
    gilt nur für die neuen Bundesländer

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