vv-wsv2603-version2023-1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2603 „Liegenschaftsmanagement"“
- z.B. Aufwuchsentschädigung ... € (in Worten: ... Euro)
- z.B. Entschädigung für die Wiederherstellung eines Zaunes ... € (in Worten: ... Euro)
(8) Für folgende Positionen wird * wurde eine gesonderte Entschädigungsvereinbarung abgeschlossen:
- Bei bereits abgeschlossenen Entschädigungsvereinbarungen:
z.B.: Aufwuchsentschädigung / Entschädigung für die Wiederherstellung eines Zaunes gemäß Entschädigungsver-
einbarung vom ... Aktenzeichen ...
- Bei noch abzuschließenden Entschädigungsvereinbarungen:
z.B.: Aufwuchsentschädigung
z.B.: Entschädigung für die Wiederherstellung eines Zaunes
Der Zustand zum Zeitpunkt des Besitzüberganges gemäß § 2 Abs. 1 leitet sich wie folgt ab: ...Nachbarflächen, Gut-
achten vom ...
§4
Kaufpreis
(1) Der Kaufpreis beträgt:
Kaufpreis
Flächengröße
Nr. Gemarkung Flur Flurstück Grundstücksqualität Wert [€/m²] (Spalte 6 x
[m²]
Spalte 7) €
1 2 3 4 5 6 7 8
1 ca. ... ca. ...
2a ../.. tlw. ca. ... ca. ...
2b ../.. tlw. ca. ... ca. ...
2c ../.. tlw.
3
4
...
Zwischensumme * Kaufpreis ca.:
Abzüglich des Wertes der gemäß § 3 Abs. 1 zu übernehmenden Rechte in Höhe von ... € (in Worten:
- ...
... Euro):
Zuzüglich Entschädigungen gemäß § 3 Abs. 6 und 7:
Kaufpreis insgesamt ca.:
Kaufpreis in Worten: ca. ... Euro
(2) Ändern sich die vorgenannten Flächengrößen durch die noch auszuführende Katastervermessung, so ändert sich
auch der vorgenannte Kaufpreis entsprechend.
§5
Auflassung und Antrag auf Grundbuchumschreibung
(1) XXX und der Bund sind darüber einig, dass das Eigentum an der in § 1 beschriebenen Kauffläche auf den Bund
übergeht. Der Bund beantragt und XXX bewilligt die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch.
(2) Der Antrag auf Grundbuchumschreibung für die in § 1 beschriebene Kauffläche wird nach Vorliegen aller
vertraglichen Voraussetzungen durch den Bevollmächtigten gemäß § 18 Abs. 1 gestellt werden. Die in § 1 genannte
Kauffläche soll auf das Grundbuch von ... , Blatt ... - Eigentümerin: Bundesrepublik Deutschland (Bundes-
wasserstraßenverwaltung) - unter je einer besonderen Nummer des Bestandsverzeichnisses übertragen werden.
VV-WSV 2603 Liegenschaftsmanagement - Version 2023.1 372
II. Grundstücksverkauf Bund an XXX
§6
Kaufgegenstand
(1) Der Bund als Eigentümer des im Grundbuch von ..., Band ..., Blatt ... eingetragenen Grundbesitzes verkauft an XXX
die aus folgenden * teilweise * noch zu vermessende Einzelflächen bestehende Kauffläche:
Grundstücksqualität der Größe der Einzelfläche
Nr. Gemarkung Flur Flurstück
Einzelfläche [m²]
1 2 3 4 5 6
1 ca. ...
2 ca. ...
3
Gesamt ca.:
(2) Die Kauffläche ist den Vertragsparteien nach Lage in der Örtlichkeit bekannt. Die Kauffläche ist im angehefteten
Lageplan gemäß Legende kenntlich gemacht. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Vertrages.
(3) Die genaue Größe der Kauffläche nach Abs. 1 wird noch durch eine Katastervermessung bestimmt. Die Kataster-
vermessung wird vom Bund veranlasst.
Eine Flächenabweichung der Kauffläche * der Einzelflächen von den unter Abs. 1 angegebenen voraussichtlichen Grö-
ßen von insgesamt bis zu ... % *... m² * je lfd. Nr. ist vertragsgerecht und wird von den Parteien schon jetzt für die
Identitätserklärung als verbindlich anerkannt.
Alternativ bei mehreren unterschiedlichen Angaben:
Folgende Flächenabweichungen von den unter Abs. 1 angegebenen voraussichtlichen Größen sind vertragsgerecht
und werden von den Parteien schon jetzt für die Identitätserklärung als verbindlich anerkannt:
Lfd. Nr. unter § 6 Abs. 1 Abweichung
... m² / ... %
... m² / ... %
(4) Die Kauffläche ist im Grundbuch wie folgt * nicht belastet:
- Abt. II: ...
- Abt. III: ...
(5) Als Eigentümer der Kauffläche ist im Grundbuch eingetragen: Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßen-
verwaltung).
(6) Die Kauffläche ist im Baulastenverzeichnis wie folgt * nicht belastet:
- Nr. ... : ...
- Nr. ... : ...
§7
Übergabe und Beschaffenheit der Kauffläche
(1) XXX übernimmt die Kauffläche am ... * hat die Kauffläche am ... übernommen. XXX verzichtete auf eine Übergabe
an Ort und Stelle.
VV-WSV 2603 Liegenschaftsmanagement - Version 2023.1 373
(2) XXX übernimmt * übernahm die Kaufläche in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Übernahme befindet.
Der Bund übernimmt keine Gewähr für die Größe, Güte und Beschaffenheit der Kauffläche.
(3) Steuern und öffentliche Abgaben gehen entsprechend der behördlichen Neuveranlagung auf XXX über.
(4) Der Besitz, die Gefahr, die Verkehrssicherungspflicht sowie Nutzungen und Lasten gehen * gingen mit dem Tage
der Übernahme der Kaufläche auf XXX über.
(5) Dem Bund sind auf der Kauffläche keine Altlasten bekannt. Die Kauffläche wird im amtlichen Altlastenkataster nicht
als Altlastenverdachtsfläche geführt und der Bund hat keine darüber hinausgehenden Informationen, die einen Altlas-
tenverdacht begründen. Die Kauffläche wurde gemäß Angaben der Vorbesitzer3 in der Vergangenheit als ... genutzt,
dem Bund ist ein Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen auf der Kauffläche in der Vergangenheit nicht bekannt.
(6) Sofern mit dem Erdboden verbundene Beregnungs- und andere Bewässerungs- sowie Entwässerungsanlagen, die
der Verbesserung der land- oder forstwirtschaftlichen Bodennutzung dienen (sogenannte Meliorationsanlagen) vorhan-
den sind, gehen diese als wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens in das Eigentum des XXX über. Entschädi-
gungsansprüche, die sich aus § 13 des Meliorationsanlagengesetzes vom 21.09.1994 ergeben, sind in dem unter § 9
genannten Wert der Kauffläche berücksichtigt.4
(7) Sofern an der Kauffläche aufgrund des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz vom 20.12.1993 beschränkte persönliche
Dienstbarkeiten (Leitungsrechte für Elektrizität, Gas oder Fernwärme, Telekommunikationsanlagen; Schienenwege
und deren Versorgungsleitungen; Öl- oder Rohstoffleitungen sowie Anlagen zum Transport von Produkten) begründet
sind, gehen alle Entschädigungsansprüche, die mit der Eintragung ins Grundbuch verbunden sind, auf XXX über.5
§8
Pfandfreistellungen, Mieten, Pachten
(1) Der Bund verpflichtet sich, XXX das Eigentum an der Kauffläche frei von allen eingetragenen und sonstigen Rechten
und Ansprüchen Dritter - einschließlich Miet- und Pachtverhältnisse - zu verschaffen. Ausgenommen hiervon sind die
gemäß § 14 noch einzutragenden Rechte.
Weiterhin ausgenommen hiervon ist das in Abt. II Nr. ... eingetragene ...kurze Beschreibung des Rechtes...-Recht, das
von XXX übernommen wird.
Weiterhin ausgenommen hiervon ist das unter Abs. 2 aufgeführte Pachtverhältnis.
Weiterhin ausgenommen hiervon ist das nachfolgend aufgeführte, nicht im Grundbuch eingetragene Recht: ...Beschrei-
bung des Rechtes/Anspruches/Baulast, Name und Anschrift des Berechtigten...
(2) Die Kauffläche ist mit Pachtvertrag vom ... bis zum ... an ... verpachtet. Der Bund tritt an XXX die nach der Über-
nahme der Kauffläche (§ 7 Abs. 1) entstehenden Pachtzinsforderungen ab und zeigt diese Abtretung dem Pächter
schriftlich an. Mit der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch tritt XXX in die sich aus dem Pachtvertrag
ergebenden Rechte und Pflichten des Bundes ein. Der Bund verpflichtet sich, keine Vorausverfügungen über die
Pachtzinsforderung vorzunehmen.
3
kann nur entfallen, wenn sich die Fläche bereits längere Zeit im Eigentum des Bundes befindet
4
gilt nur für die neuen Bundesländer
5
gilt nur für die neuen Bundesländer
VV-WSV 2603 Liegenschaftsmanagement - Version 2023.1 374
§9
Kaufpreis
(1) Der Kaufpreis beträgt:
Kaufpreis
Flächengröße Wert
Nr. Gemarkung Flur Flurstück Grundstücksqualität (Spalte 6 x
[m²] [€/m²]
Spalte 7)
1 2 3 4 5 6 7 8
1 ca. ... ca. ...
2a ../.. tlw. ca. ... ca. ...
2b ../.. tlw. ca. ... ca. ...
2c ../.. tlw.
3
4
...
Zwischensumme * Kaufpreis ca.:
Abzüglich des Wertes der gemäß § 8 Abs. 1 zu übernehmenden Rechte in Höhe von ... € für die be-
- ...
lastete Fläche in Größe von ...... m² (in Worten: ... Euro):
Kaufpreis insgesamt ca.:
Kaufpreis in Worten: ca. ... Euro
(2) Ändern sich die vorgenannten Flächengrößen durch die noch auszuführende Katastervermessung, so ändert sich
auch der vorgenannte Kaufpreis entsprechend.
§ 10
Auflassung und Antrag auf Grundbuchumschreibung
1) Der Bund und XXX sind darüber einig, dass das Eigentum an der in § 6 beschriebenen Kauffläche auf XXX übergeht.
XXX beantragt und der Bund bewilligt die lastenfreie Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch.
(2) Der Bevollmächtigte gemäß § 18 wird angewiesen, den Antrag auf Grundbuchumschreibung erst nach Erfüllung
folgender Voraussetzungen zu stellen:
a) Eingang der Benachrichtigung des Grundbuchamtes über die Eintragung der Vormerkung gemäß § 15,
b) Übergabe der Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2,
c) schriftliche Bestätigung des Bundes über den vollständigen Zahlungseingang der gemäß § 11 Abs. 2 zu zahlenden
endgültigen Kaufpreisdifferenz, inklusive Verzinsung gemäß § 12,6
d) Vorlage der Grundstücksverkehrsgenehmigung gemäß der Grundstücksverkehrsordnung (vgl. § 19).7
Der Bevollmächtigte gemäß § 18 wird angewiesen, nur auszugsweise Ausfertigungen und/oder beglaubigte Fotoko-
pien dieses Vertrages ohne Auflassung zu erteilen.
(3) Weiterhin beantragt der Bund und bewilligt XXX die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
gemäß § 14 Abs. 1 * und Abs. 2 in das unter § 10 Abs. 2 genannte Grundbuch.
(4) Die Kauffläche soll zu gegebener Zeit auf das Grundbuch von … Blatt … Eigentümer … unter je einer besonderen
Nummer des Bestandsverzeichnisses übertragen werden.
6
nur wenn XXX zahlt
7
gilt nur für die neuen Bundesländer
VV-WSV 2603 Liegenschaftsmanagement - Version 2023.1 375
III. Kaufpreisbilanz des Grundstückstauschvertrages
§ 11
Kaufpreisbilanz des Grundstückstauschvertrages
(1) Vorläufige Bilanz der Kaufpreise der zwischen XXX und dem Bund in den Abschnitten I und II verkauften Grundstü-
cke einschließlich der gezahlten Entschädigungen vor der Katastervermessung:
Ab- Para- Verkäufer Käufer Objekt Kauf- Summe
schnitt graph preis/
Wert
€ €
1 2 3 4 5 6 7
2
ca. ... m Kauffläche ca. ...
Wert der zu übernehmenden Rechte - ...
I §4 XXX Bund Entschädigung für Restbetriebsbelas-
tung * und Erwerbsverlust
Aufwuchsentschädigung
ca. ... m2 Kauffläche ca. ...
II §9 Bund XXX
Wert der zu übernehmenden Rechte - ...
Vorläufige Kaufpreisdifferenz (Abschnitt I - Abschnitt II) zugunsten XXX * Bund ca.:
Vorläufige Kaufpreisdifferenz in Worten: ... Euro.
(2) Die endgültige Kaufpreisdifferenz wird nach der Katastervermessung gemäß § 4 Abs. 2 * und § 9 Abs. 2 ermittelt.
Wenn die Kaufpreisdifferenz (Abschnitt I - Abschnitt II) = 0 findet keine Zahlung statt
Wenn die Kaufpreisdifferenz (Abschnitt I - Abschnitt II) > 0 zahlt der Bund die Kaufpreisdifferenz an XXX
Wenn die Kaufpreisdifferenz (Abschnitt I - Abschnitt II) < 0 zahlt XXX die Kaufpreisdifferenz an den Bund
Wenn die Kaufpreisdifferenz eine eindeutige Zahlungsverpflichtung nicht erkennen lässt, oder in erster Näherung
(Abschnitt I – Abschnitt II) = 0 ergibt , erfolgt eine gesonderte Regelung
§ 12
Verzinsung
Die Kaufpreise gemäß § 4 und § 9 und die unter § 3 Abs. 6 * und Abs. 7 genannten Entschädigungen sind vom jewei-
ligen Tage der Übernahme der Kaufflächen (§ 2 Abs. 1 und § 7 Abs. 1) 8bis zum 31.12.1998 mit 2 v. H. jährlich über
dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, * 9vom 01.01.1999 bis zum 03.04.2002 mit 2 v. H. jährlich über dem
Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) * und vom 04.04.2002 bis zum Tage der Zahlung der
Kaufpreisdifferenz gemäß § 11 unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen mit 2 v. H. jährlich über dem je-
weiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Zinsen sind mit der Kaufpreisdifferenz gemäß §11 zu ver-
rechnen.
§ 13
Zahlungsweise
Bei ausgeglichener Kaufpreisbilanz unter Zugrundelegung der endgültigen Flächengrößen:
Die Kaufpreisdifferenz gemäß § 11 beträgt 0,00 €. Eine Zahlung findet somit nicht statt.
8
falls der Tag der Inanspruchnahme vor dem 01.01.1999 ist – ansonsten streichen
9
falls der Tag der Inanspruchnahme vor dem 04.04.2002 ist – ansonsten streichen
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Falls zweifelsfrei der Bund zahlt:
(1) Der Bund verpflichtet sich zur Zahlung eines Abschlages auf die Kaufpreisdifferenz gemäß § 11 in Höhe von ... €
(in Worten: ... Euro) innerhalb von 4 Wochen nach Erfüllung folgender Voraussetzungen:
a) Eingang der Benachrichtigung des Grundbuchamtes über die Eintragung der Vormerkung gemäß § 15 Abs. 2,
b) Übergabe der Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 bzw. Vorlage eines Nachweises, dass die gemäß § 3 Abs. 2
erforderlichen Löschungsbewilligungen und Pfandhaftentlassungserklärungen von den Berechtigten erteilt werden,
c) Vorlage der Grundstücksverkehrsgenehmigung gemäß der Grundstücksverkehrsordnung (vgl. § 19), jedoch
frühestens zum Zeitpunkt des Besitzüberganges gemäß § 2 Abs. 1.
(2) Die Zahlung des Restbetrages unter Berücksichtigung der Verzinsung gemäß § 12 erfolgt innerhalb von 4 Wochen
nach Eingang der Benachrichtigung des Grundbuchamtes über die Eintragung des gemäß § 3 Abs. 1 * lastenfreien *
Eigentumsüberganges der in § 1 genannten Kauffläche im Grundbuch.
(3) Die Zahlung ist zu leisten an:
Zahlungsempfänger: ...
Name der Bank: ...
IBAN: ...
BIC: ...
Falls zweifelsfrei XXX zahlt:
(1) XXX verpflichtet sich zur Zahlung eines Abschlages auf die Kaufpreisdifferenz gemäß § 11 in Höhe von ... € (in
Worten: ... Euro) innerhalb von vier Wochen nach Beurkundung dieses Vertrages.
(2) XXX verpflichtet sich zur Zahlung des Restbetrages unter Berücksichtigung der Verzinsung gemäß § 12 innerhalb
von 4 Wochen nach Aufforderung durch den Bund und vor Erklärung der Auflassung für die Kauffläche gemäß § 10
Abs. 1.
(3) Die Zahlung ist zu leisten an:
Zahlungsempfänger: Bundeskasse ...
Bank: Deutsche Bundesbank - Filiale ...
IBAN: ...
BIC: ...
unter Angabe des Kassenzeichens: „...“
(4) Der Bund verpflichtet sich, einen etwaigen Differenzbetrag, der sich aufgrund der endgültigen Flächengröße der
Katastervermessung und der getätigten Abschlagszahlung zugunsten XXX ergibt, unter Berücksichtigung der Verzin-
sung gemäß § 12 innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage des amtlichen Vermessungsergebnisses zurückzuzahlen an:
Zahlungsempfänger: ...
Name der Bank: ...
IBAN: ...
BIC: ...
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Bei vorläufig ausgeglichener Kaufpreisbilanz oder wenn der Zahlungsverpflichtete noch nicht feststeht:
(1) Der Bund und XXX verpflichten sich, den sich nach der noch auszuführenden Katastervermessung ergebenen Zah-
lungsanspruch - bestehend aus der Kaufpreisdifferenz gemäß § 11 und der Verzinsung gemäß § 12 - zu den unter Abs.
2 genannten Terminen auszugleichen.
(2) Sollte sich ein Zahlungsanspruch zugunsten des XXX ergeben, so verpflichtet sich der Bund zur Zahlung des sich
ergebenden Betrages innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Benachrichtigung des Grundbuchamtes über die
Eintragung des gemäß § 3 lastenfreien Eigentumsüberganges der in § 1 genannten Kauffläche I im Grundbuch.
Sollte sich ein Zahlungsanspruch zugunsten des Bundes ergeben, so verpflichtet sich XXX zur Zahlung des sich erge-
benden Betrages innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung durch den Bund, vor Erklärung der Auflassung für die
Kauffläche II gemäß § 10 Abs. 1.
(3) Die Zahlung durch den Bund ist zu leisten an:
Zahlungsempfänger: ...
Name der Bank: ...
IBAN: ...
BIC: ...
Die Zahlung durch XXX ist zu leisten an:
Zahlungsempfänger: Bundeskasse ...
Bank: Deutsche Bundesbank - Filiale ...
IBAN: ...
BIC: ...
unter Angabe des Kassenzeichens: „...“
IV. Zusätzliche Vereinbarungen, Kosten
§ 14
Dienstbarkeiten, Duldungspflichten
(1) Im Bereich der unter § 6 Abs. 1 Nr. ... genannten Kauffläche ist als dauerhafte Begrenzung der Wasserfläche eine
Spundwand erstellt und diese rückwärtig durch Verankerungen gesichert. Die Anker ragen unterirdisch in die unter § 6
Abs. 1 Nr. ... genannte Einzelfläche hinein.
Zur Sicherung dieser Spundwandverankerungen verpflichtet sich XXX zugunsten der Bundesrepublik Deutschland
(Bundeswasserstraßenverwaltung) eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, lastend auf der unter § 6 Abs. 1 Nr. ....
genannten Einzelfläche, folgenden Inhalts zu bestellen:
”Die Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung) ist berechtigt, im Bereich des im beigefügten La-
geplan (Anlage ...) gemäß Legende kenntlich gemachten Geländestreifens unterirdische Verankerungen von Spund-
wänden vorzunehmen, zu betreiben und zu unterhalten. Die im Lageplan (Anlage ...) gemäß Legende kenntlich ge-
machte Fläche darf weder bebaut oder unterirdisch genutzt, noch dürfen die Verankerungen gefährdende Maßnahmen
durchgeführt werden. Die Ausübung dieses Rechtes kann auch Dritten überlassen werden”.
Der beigefügte Lageplan (Anlage ...) ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
VV-WSV 2603 Liegenschaftsmanagement - Version 2023.1 378
(2) XXX ist bekannt, dass die Kauffläche gemäß § 6 Abs. 1 Nr. ... in unmittelbarer Nähe der Bundeswasserstraße ...
liegt und den Einwirkungen dieser Wasserstraße ausgesetzt ist. XXX verzichtet gegenüber dem Bund auf privatrechtli-
che und öffentlich-rechtliche Unterlassungs- und Ersatzansprüche wegen aller durch die Bundeswasserstraße ... be-
dingten Einwirkungen auf die unter § 6 Abs. 1 Nr. ... genannten Einzelfläche, auch soweit sie ihrer Art nach unter § 906
BGB fallen und das nach § 906 Abs. 2 BGB zumutbare Maß überschreiten. XXX verzichtet insbesondere auch auf eine
Minderung des unter § 9 genannten Kaufpreises oder einen Rücktritt vom Vertrag.
Zur Sicherung dieses Rechts verpflichtet sich XXX zugunsten der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstra-
ßenverwaltung) eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, lastend auf der unter § 6 Abs. 1 Nr. ... genannten Einzel-
fläche, folgenden Inhalts zu bestellen:
„Der jeweilige Eigentümer ist verpflichtet, alle Einwirkungen auf das Grundstück, die von der Bundeswasserstraße ...
und ihren Anlagen und Einrichtungen sowie deren Betrieb und Unterhaltung einschließlich Ausbaumaßnahmen nach
dem WaStrG etwa ausgehen einschließlich Heben und Senken des Wasserspiegels, entschädigungslos zu dulden,
auch soweit sie ihrer Art nach unter § 906 BGB fallen und ein Entschädigungsanspruch als Ausgleich für eine Dul-
dungspflicht gegeben wäre. Dieses gilt auch, soweit die Einwirkungen das nach § 906 Abs. 2 BGB zumutbare Maß
überschreiten.“10
§ 15
Auflassungsvormerkung
(1) Den Vertragsschließenden ist bekannt, dass das Eigentum an den in § 1 und § 6 genannten Kaufflächen erst mit
der Umschreibung im Grundbuch auf den jeweiligen Erwerber übergeht und dass die Rechte des Erwerbers vor der
Umschreibung beeinträchtigt werden können.
(2) Der Bund beantragt und XXX bewilligt deshalb, im Grundbuch von ... , Blatt ... zugunsten der Bundesrepublik
Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung) eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsüber-
tragung der in § 1 genannten Kauffläche einzutragen.
(3) Die Vertragsschließenden bewilligen schon jetzt die Löschung dieser Vormerkung nach erfolgter Umschreibung der
Kauffläche im Grundbuch.
(4) Eintragungsnachrichten für den Bund werden erbeten an das WSA * WNA * ....
(5) Für die unter § 6 genannte Kauffläche wird keine Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf
Eigentumsübertragung im Grundbuch beantragt.
§ 16
Kosten
(1) Der Bund trägt die Grunderwerbsteuer für die Kauffläche gemäß § 1 und die Pfandfreistellungskosten für beide
Kaufflächen * die Kauffläche gemäß § 6.11
10
dieser Abs. ist in begründeten Ausnahmefällen gemäß VV-WSV 2603 zu vereinbaren
11
Übernahme der Pfandfreistellungskosten für die Kauffläche durch den Bund nur soweit, wie der Erwerb der Ver-
meidung der Enteignung dient (vgl. § 1 Abs. 2)
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(2) XXX trägt die Grunderwerbsteuer für die Kauffläche gemäß § 6 * und die Pfandfreistellungskosten für die Kauffläche
gemäß § 1. 12
(3) Alle weiteren aus diesem Vertrage und seiner Durchführung nachweislich entstehenden Kosten und Gebühren trägt
der Bund.
(4) Der Bund nimmt Befreiung oder Ermäßigung von Kosten und Gebühren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
in Anspruch.
V. Gemeinsame Bestimmungen für die Abschnitte I und II
§ 17
Forderungsausgleich
Mit der Abwicklung dieses Grundstückstauschvertrages und der Zahlung der in § 3 Abs. 8 genannten Entschädigungen
sind alle aus dem Verkauf gemäß Abschnitt I resultierenden Ansprüche des XXX einschließlich der Forderungen aus
enteignungs- und entschädigungsrechtlichen Regelungen gegenüber dem Bund abgegolten.13
§ 18
Vollmacht
(1) Der Bund erteilt für sich und XXX erteilt für sich und für seine Rechtsnachfolger dem beurkundenden Notar unwi-
derruflich die Vollmacht, alle zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Anträge zu stellen und sachdienliche
Erklärungen abzugeben - insbesondere die Auflassung für die Kauffläche gemäß § 6 zu erklären - sowie die Löschungs-
unterlagen für die Rechte in Abt. II und III, soweit erforderlich, einzuholen.
XXX erteilt weiterhin für sich und für seine Rechtsnachfolger einem vom Bund mit der Abwicklung des Grunderwerbs
bevollmächtigten Sachbearbeiter unwiderruflich die Vollmacht, gegenüber dem Grundbuchamt die nach der Kataster-
vermessung erforderliche Erklärung abzugeben, dass die neugebildeten Flurstücke mit den Kaufflächen gemäß § 1
und § 6 übereinstimmen.
(1) XXX erteilt für sich und für seine Rechtsnachfolger einem vom Bund mit der Abwicklung des Grunderwerbs bevoll-
mächtigten Sachbearbeiter unwiderruflich die Vollmacht, alle zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Anträge
zu stellen und sachdienliche Erklärungen abzugeben - insbesondere die Auflassung für die Kauffläche gemäß § 6 zu
erklären - sowie die Löschungsunterlagen für die Rechte in Abt. II und III, soweit erforderlich, einzuholen.
XXX erteilt weiterhin für sich und für seine Rechtsnachfolger einem vom Bund mit der Abwicklung des Grunderwerbs
bevollmächtigten Sachbearbeiter unwiderruflich die Vollmacht, gegenüber dem Grundbuchamt die nach der Kataster-
vermessung erforderliche Erklärung abzugeben, dass die neugebildeten Flurstücke mit den Kaufflächen gemäß § 1
und § 6 übereinstimmen.
(2) Für die Abgabe der Anträge und Erklärungen wird der Bevollmächtigte, soweit erforderlich, von den Beschränkun-
gen des § 181 BGB befreit.
12
Übernahme der Pfandfreistellungskosten für die Kauffläche durch den Bund nur soweit, wie der Erwerb der Ver-
meidung der Enteignung dient (vgl. § 1 Abs. 2)
13
Dieser Paragraph darf nur in begründeten Fällen entfallen.
VV-WSV 2603 Liegenschaftsmanagement - Version 2023.1 380
(3) Der Bevollmächtigte ist berechtigt, insoweit Untervollmacht zu erteilen.
(4) Die Vollmacht erlischt erst mit dem Tage der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
§ 19
Behördliche Genehmigungen
Die Vertragsschließenden sind darüber belehrt worden, dass
- dieser Vertrag zu seiner Wirksamkeit einer behördlichen Genehmigung entsprechend der Neufassung der Grund-
stücksverkehrsordnung vom 20.12.1993 * nicht mehr bedarf,14
- dieser Vertrag einer behördlichen Genehmigung gemäß § 4 Ziffer 1 des Grundstücksverkehrsgesetzes vom
28.07.1961 nicht bedarf,
- die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch erst nach Beibringung der erforderlichen Unbedenklichkeitsbe-
scheinigung des Finanzamtes vorgenommen werden kann und
- eine gemeindliche Vorkaufsrechtverzichtserklärung gemäß § 28 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.07.2004 in Verbin-
dung mit § 26 Nr. 3 BauGB für die auf Grundlage des unter § 1 Abs. 2 genannten Planfeststellungsbeschlusses zu
erwerbende Kauffläche nicht erforderlich ist.
§ 20
Vertragsausfertigungen
(1) Für den Bund erhält das WSA * WNA * ... eine Ausfertigung dieses Vertrages.
(2) XXX erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.
§ 21
Sonstiges
(1) Der Notar hat das Grundbuch am ... eingesehen.
(2) Der Notar hat das Baulastenverzeichnis am ... * nicht eingesehen.
Die vorstehende Niederschrift wurde mit ihren Bestandteilen den Erschienenen von dem Notar vorgelesen, zur Durch-
sicht vorgelegt, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:
14
gilt nur für die neuen Bundesländer
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