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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Nichtindizierungsbescheide von Tonwerken“
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Aus Lügnern, Denunzianten und Rotfaschisten
Volksverrätern und Islam-Lobbyisten
Ihr bewaffneter Arm, die Antifa
So einen Prügeltrupp gab es schon einmal„
Das Gremium geht nicht davon aus, dass sich der Liedtext konkret gegen Menschen mit pä-
dophilen Neigungen wendet. Der Begriff „Pädophilenbande“ wird vielmehr als ein abwer-
tender Sammelbegriff für „Linke“ bzw. „Linksextreme“ verwendet und in diesem Sinne auch
von jugendlichen Rezipierenden verstanden. Dieser Auslegung folgend ergibt sich nach Auf-
fassung des Gremiums, dass kein ausreichend eingrenzbarer Bevölkerungsteil angegriffen
wird. Das Gremium stützt sich diesbezüglich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom
03.04.2008 (Az.: 3 StR 394/07), Rn. 10f zu § 130 StGB, welches auszugsweise wie folgt lau-
tet:
„Zwar kann grundsätzlich auch eine politische Gruppierung taugliches Ziel eines An-
griffs im Sinne des § 130 Abs. 2 StGB sein (vgl. von Bubnoff in LK 11. Aufl. § 130 Rdn.
9). Bei nicht näher spezifizierten Sammelbegriffen wie "Rote" oder "Linke" ist der be-
zeichnete Personenkreis jedoch so groß und unüberschaubar und umfasst derart zahl-
reiche, sich teilweise deutlich unterscheidende politische Richtungen und Einstellun-
gen, dass seine Abgrenzung auf Grund bestimmter Merkmale von der Gesamtbevölke-
rung nicht möglich ist (vgl. BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 1).
Ähnliches gilt im Ergebnis für die Bezeichnung "Antifa-Brut". Der Begriff "Antifa" be-
zeichnet nach allgemeinem Verständnis je nach Zusammenhang linke, linksradikale
und/oder autonome Gruppierungen oder Organisationen, die sich das Ziel gesetzt ha-
ben, Nationalismus oder Rassismus zu bekämpfen. Dabei handelt es sich allerdings
nicht um ein auch nur annähernd homogenes Gebilde. Vielmehr ist die Ablehnung von
Faschismus, Rassismus und Nationalismus häufig nur der kleinste gemeinsame Nen-
ner, der zwischen den unterschiedlichen Gruppierungen konsensfähig ist. Treffen sich
indes ansonsten politisch-ideologisch ganz unterschiedlich geprägte Personengruppen
lediglich in einem gemeinsamen Ziel, so reicht allein dies grundsätzlich nicht aus, um
sie als abgrenzbaren Teil der Bevölkerung im Sinne des § 130 Abs. 1 und 2 StGB an-
sehen zu können; denn die Personenmehrheit ist in diesen Fällen nicht in einem Maße
durch gemeinsame individuelle Merkmale geprägt, das sie nach außen als Einheit er-
scheinen lässt und eine hinreichend sichere Unterscheidung von der übrigen Bevölke-
rung ermöglicht.“
Titel 06 behandelt den Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. Nach Ansicht des Gre-
miums handelt es sich hierbei grundsätzlich um eine politische Meinungsäußerung der Inter-
preten, welche einen Jugendgefährdungstatbestand nicht erfüllt. Diskutiert wurden einzig die
folgenden Zeilen:
„Die wahren Verbrecher sind Erdogan und Netanjahu
Die wahren Monster scheißen auf Zivilopfer
Scheißen auf Zivilopfer und zerbomben Palästina
Die wahren Monster scheißen auf Zivilopfer
Scheißen auf Zivilopfer und töten Kinder in Gaza“
Auch hier sieht das Gremium das Tatbestandsmerkmal der tauglichen Gruppe nicht als erfüllt
an. „Erdogan und Netanjahu“ sind zunächst nur Einzelpersonen, die für die Politik der Türkei
bzw. Israels stehen. Hiervon abgesehen stehen diese nicht für Teile der inländischen, d.h. in
10 Deutschland lebenden, Bevölkerung und stellen alleine deshalb schon kein taugliches An- griffsobjekt dar. In Bezug auf die Titel 02, 03, 07 und 08 wurde darüber diskutiert, ob der Inhalt den Tatbe- stand der NS-Verherrlichung erfüllen könnte. Hierbei wurden insbesondere die folgenden Passagen als diskussionswürdig erachtet: Titel 02: Der Adler fliegt „Der Adler fliegt und er lebt ewig weiter Egal ob gefangen, ob gefoltert, ob tot Denn egal was passiert, er lebt in uns weiter Tief in uns drin glaubt er schwarz, weiß und rot […] Die rote Gefahr, sie erdrückt sie im Kampf Doch der Rückzug steht für sie nicht zur Option Die Heimat im Kopf, die Familie im Herz Das Reich im Rücken und den Feind voll im Blick Das Schicksal der Aufrechten steht und fällt hier Der Sie ist die Pflicht, ihr dürft nicht verlieren Die Standarten zerschlissen, die Moral ist geschwächt Der Befehlshaber fällt, doch stirbt er frei, nicht als Knecht“ Titel 03: Der gute Kamerad „Doch dann kurz vor´m Ende Wie mir später zugetragen Ich weiß nicht wie viele Kilometer Schon zwischen uns lagen Erwischte mich ein Granatschrapnell Im Kessel von Falaise Deutschland, wahre deine Stärke Brüllte ich, als ich fortging“ Titel 07: Germania „Gar nicht allzu lange ist es her Unser Land lag in Trümmern Zerstörte Städte, verbrannte Erde Unser Stolz sollte verkümmern Alteinhergebrachte Werte Von da an dem Verfall geweiht Hört ihr nicht wie unser Vaterland Germanien Nach unserer Hilfe schreit […] Heute nur ein Schatten seiner selbst Selbst degradiert zu einem Volk der Täter Germania, leite uns durchs Dunkel Germania, führe uns ins Licht Germania, dien Schwert heut´ schartig und stumpf
11 Bitte verlass´ uns nicht Schon seit Jahrtausenden gehasst Das altgermanische Prinzip Von Gestalten, deren größter Lebenswert Bestimmt wird vom Profit“ Titel 08: Auf der Flucht „Im Netz mal ein paar Sachen bestellt Der Zoll entdeckt Flaggen für den Mann von Welt Dazu ein Paar Aussagen von dir frei erfunden Und der Haftbefehl wird durchgewunken Refr.: Auf der Flucht Los, du musst fliehen Sie dürfen dich nicht in die Finger kriegen Auf der Flucht Sie sind dich jagen Nicht vergessen, Haken zu schlagen Auf der Flucht Die 130 wird denen niemals langweilig Auf der Flucht 86a, immer wieder ein Klassiker Du fällst aus dem Raster Doch in ihr Raster passt du Böser Nazi lautet die Notiz Sicher Fan vom NSU Jung, trainiert und militant Vom nationalen Widerstand Haare kurz und brandgefährlich Immerhin da war´n se ehrlich“ Das in Titel 02 besungene „Reich“ in den Farben „schwarz, weiß und rot“ deutet nicht zwangsläufig auf die Zeit des Nationalsozialismus hin. „Deutsches Reich“ war der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945, dessen Flagge die genannten Farben trug. Titel 03 weist hingegen einen Bezug zum sogenannten „Dritten Reich“ auf. Als „Kessel von Falaise“ wird eine Schlacht im Zweiten Weltkrieg zwischen den westalliierten Streitkräften und der deutschen Wehrmacht bezeichnet. Das Lied bezieht sich demnach eindeutig auf Kampfszenen im Zweiten Weltkrieg. Allein der Ausspruch „Deutschland, wahre deine Stär- ke/Brüllte ich, als ich fortging“ genügt nach Ansicht des Gremiums für die Annahme einer NS-Verherrlichung jedoch nicht. Titel 07 weist ebenfalls einen Bezug zur Zeit des Nationalsozialismus auf. Die Rede ist von „Germania“, welches „nicht allzu lange […] her […] in Trümmern“ lag. Dieses sei „Heute nur ein Schatten seiner selbst/Selbst degradiert zu einem Volk der Täter“. Aber auch in den vorgenannten Worten kann das Gremium letztlich keine ausreichend konkrete Verherrlichung dieser Zeit erblicken.
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Titel 08 richtet sich in sarkastischer Weise gegen die strafrechtliche Verfolgung von Perso-
nen, die durch die Justiz dem rechtsextremen Spektrum zugerechnet werden. Die Interpreten
wenden sich u.a. gegen die Verfolgung aufgrund stereotyper äußerlicher Merkmale („in ihr
Raster passt du […] Jung, trainiert und militant […] Haare kurz und brandgefährlich“). Da-
neben kann der Titel auch als Kritik an den §§ 86a und 130 StGB (Verwenden von Kennzei-
chen verfassungswidriger Organisationen sowie Volksverhetzung) gewertet werden. Letztlich
kann das Gremium auch hier keine ausreichend konkrete Verherrlichung des Nationalsozia-
lismus feststellen.
ier
LR