widerstand-a-c-k-e-6062-anonymisiert

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Nichtindizierungsbescheide von Tonwerken

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Nichts würde ich jemals dafür geben              Und Menschlichkeit
Es war so sinnlos                                Ihr habt Sie verloren
Dieses Leben                                     Doch wir vergessen’s nicht
Nichts würde ich jemals dafür geben
                                                 Wirtschaftliche Interessen
(Hidden Track ab 01:32 - Widerstand)             Egal was Ihr so sagt
                                                 Meinungsfreiheit kennt Ihr nicht
Straßenschlachten Barrikaden                     Weil Ihr niemals fragt
Egal wer hier das Sagen hat                      Jedes Land und jede Stadt
Auf Lügen folgen Taten                           Egal wo Ihr auch seid
Jetzt wendet sich das Blatt                      Grüne Söldner schlagen zu
WTO-Weltwirtschaftspakt                          Wir sind immer startbereit
Egal wie es auch heißt
                                                 Widerstand
Wir werden auf die Straßen gehen                 Für die Freiheit
Bis ans Ende dieser Zeit                         Widerstand
                                                 Und Menschlichkeit
Widerstand                                       Ihr habt Sie verloren
Für die Freiheit                                 Doch wir vergessen’s nicht
Widerstand

Auf dem Cover der CD sowie im Booklet sind Bilder von vermummten Menschen abge-
druckt, welche in Straßenkämpfe mit der Polizei verwickelt sind.

Das Polizeipräsidium Land Brandenburg, Fachdirektion Landeskriminalamt, regt die Indizie-
rung an, da der Inhalt des Tonträgers, insbesondere der Text des Liedes 09, die Gewaltanwen-
dung gegen politisch Andersdenkende propagiere. Es zeige sich keine Form von Mitleid oder
Reue des Täters, so dass die Gewaltanwendung im Ergebnis positiv bewertet werde. Die im
gesellschaftlichen Leben erforderlichen Mittel der zwischenmenschlichen Auseinanderset-
zung würden gänzlich außer Acht gelassen. Vielmehr werde die Botschaft transportiert, un-
liebsame Gegner mit Gewalt bekämpfen zu können. Die Interpreten reizten vorliegend zu
Gewalttätigkeit gegenüber Menschen mit politisch rechter Gesinnung oder rechtsextremer
Gesinnung an. Diesen solle nach Meinung der Verfasser nicht mit rechtstaatlichen Mitteln
begegnet werden, sondern es werde dafür geworben, das Recht selbst in die Hand zu nehmen
und diese Menschen mit physischer Gewalt zu bekämpfen. Die Band propagiere im o.g. Lied-
titel ein Verhalten der Selbstjustiz mit der Formulierung „…Wir hauen euch in die Fresse
rein…“. Weder finde eine Auseinandersetzung mit den Vorstellungen oder Taten der Men-
schen mit politisch rechter Gesinnung statt, noch würden im gesellschaftlichen Leben erfor-
derliche gewaltfreie Mittel der zwischenmenschlichen Auseinandersetzung in Betracht gezo-
gen.

Die Verfahrensbeteiligte wurde form- und fristgerecht davon benachrichtigt, dass über die
Anregung in der Sitzung des Zwölfergremiums vom 07.05.2015 entschieden werden solle. Sie
äußerte sich hierzu nicht und nahm an der Sitzung nicht teil.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prüfakte
und auf den der CD Bezug genommen. Die Lieder der CD wurden dem Gremium in der Sit-
zung in Auszügen vorgespielt. Ferner lagen Abschriften der Liedtexte vor.
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                                        GRÜNDE

Die CD „Widerstand“ der Gruppe „A.C.K.“ war nicht wie angeregt in die Liste der jugend-
gefährdenden Medien aufzunehmen. Das Zwölfergremium der Bundesprüfstelle hat das Vor-
liegen einer Jugendgefährdung im Ergebnis verneint.

Gemäß § 18 Abs. 1 S. 2 JuSchG sind vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttä-
tigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthand-
lungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder
Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit
nahe gelegt wird geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren.

Verrohend wirkende Medien sind solche, die geeignet sind, auf Kinder und Jugendliche durch
Wecken und Fördern von Sadismus und Gewalttätigkeit, Hinterlist und gemeiner Schaden-
freude einen verrohenden Einfluss auszuüben. Das ist der Fall, wenn mediale Gewaltdarstel-
lungen Brutalität fördern bzw. ihr entschuldigend das Wort reden. Das ist vor allem dann ge-
geben, wenn Gewalt ausführlich und detailliert gezeigt wird und die Leiden der Opfer ausge-
blendet werden (Nikles, Roll, Spürck, Erdemir, Gutknecht; Jugendschutzrecht; 3. Auflage; §
18 Rdnr. 5). Daneben ist unter dem Begriff der Verrohung in § 18 Abs. 1 S. 2 JuSchG aber
auch die Desensibilisierung von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf die im Rahmen
des gesellschaftlichen Zusammenlebens gezogenen Grenzen der Rücksichtnahme und der
Achtung anderer Individuen zu verstehen, die in dem Außerachtlassen angemessener Mittel
der zwischenmenschlichen Auseinandersetzung sowie dem Verzicht auf jedwede mitmensch-
liche Solidarität ihren Ausdruck findet (Jörg Ukrow, Jugendschutzrecht, Rdnr. 277).

Mit den verrohend wirkenden Medien stehen die zu Gewalttätigkeit anreizenden Medien in
engem Zusammenhang. Während jedoch bei der durch Medien hervorgerufenen Verrohung
gleichsam auf die innere Charakterformung abgestellt wird, zielt der Begriff der zu Gewalttä-
tigkeit anreizenden Medien auf die äußeren Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen
ab. Unter dem Begriff der Gewalttätigkeit ist ein aggressives, aktives Tun zu verstehen, durch
das unter Einsatz oder Ingangsetzen physischer Kraft unmittelbar oder mittelbar auf den Kör-
per eines Menschen in einer dessen leibliche oder seelische Unversehrtheit beeinträchtigenden
oder konkret gefährdenden Weise eingewirkt wird. Eine Schilderung ist dabei anreizend,
wenn sie die Ausübung von Gewalt als nachahmenswert darstellt. Es soll mithin einer unmit-
telbare Tatstimmung erzeugenden Wirkung entgegengewirkt werden (Jörg Ukrow, a.a.O.,
Rdnr. 280).

Das Zwölfergremium hat darüber diskutiert, ob die verfahrensgegenständliche CD auf Kinder
und Jugendliche verrohend wirkt und zu Gewalttätigkeit gegenüber politisch Andersdenken-
den anreizt. In diesem Zusammenhang hat sich das Gremium intensiv mit dem Inhalt der CD
sowie mit den Argumenten der Anregungsberechtigten auseinandergesetzt.

Zunächst wurde festgestellt, dass die Mehrzahl der Lieder der CD vornehmlich gesellschafts-
kritische und politische Äußerungen enthalten. Die Texte richten sich beispielsweise gegen
Rassismus, Fundamentalismus sowie gegen das politische System. In ihnen kommt eine all-
gemeine Unzufriedenheit mit den Zuständen in der Bundesrepublik Deutschland und anderen
Teilen der Welt zum Ausdruck. Diese allgemeine Unzufriedenheit ist nach Auffassung der
Beisitzerinnen und Beisitzer zwar mitunter drastisch formuliert, jedoch noch von der Mei-
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nungsäußerungsfreiheit gedeckt. Auch lässt diese allgemeine Unzufriedenheit nicht den
Schluss zu, dass konkret zu Gewalt aufgefordert wird.

Ausführlich diskutiert hat das Gremium allerdings über den Inhalt der Lieder 07 „Wie Lange
noch“ und 09 „Nazis“ sowie über den Inhalt des versteckten Titels „Widerstand“.
Hierbei waren insbesondere die folgenden Passagen relevant:

Titel 07:

„Braune Horden auf der Straße
Menschen schauen nur weg
Die Faust in der Tasche
Das hat keinen Zweck
[…]
Macht die Augen auf
Seht endlich hin
Faust aus der Tasche
Gebt dem Widerstand einen Sinn“

Titel 09:

„Nazis euch gehört aufs Maul
Nazis euch gehört aufs Maul
Scheiß Nazis
[…]
Aber wir weichen nicht vom Fleck
Ihr seid der allerletzte Dreck
[…]
In anderen Städten fängt es ähnlich an
Junge Leute werbt ihr an
Ihr wünscht euch den finalen Sieg
Doch wir erklären euch den Krieg
So leicht kriegt ihr uns nicht klein
Wir hauen euch in die Fresse rein“

Hidden Track:

„Straßenschlachten Barrikaden
Egal wer hier das Sagen hat
Auf Lügen folgen Taten
[…]
Wir werden auf die Straßen gehen
Bis ans Ende dieser Zeit
Widerstand
Für die Freiheit
[…]
Grüne Söldner schlagen zu
Wir sind immer startbereit“

Die vorstehenden Zeilen richten sich gegen Menschen mit einer rechten politischen Gesin-
nung. Die harte und direkte Art und Weise dieser Worte wird durch eine aggressiv anmutende
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Musik akustisch untermalt. Passend hierzu sind auf dem Cover der CD sowie im Booklet Bil-
der von vermummten Menschen abgedruckt, welche offensichtlich in Straßenkämpfe verwi-
ckelt sind. Darüber hinaus verbreiten die Interpreten ihre eigene politische Weltanschauung,
was insbesondere Jugendliche zu einer Identifikation animieren und dadurch die Wirkung der
Aussagen verstärken könnte.

Das Vorliegen einer Jugendgefährdung wurde aufgrund der folgenden Erwägungen letztlich
dennoch verneint:

Die Formulierung in Titel 07 „Die Faust aus der Tasche/Gebt dem Widerstand einen Sinn“
kann nicht als Aufforderung zur Begehung von Gewalt gewertet werden.
Die Redensart „die Faust in der Tasche ballen“ bedeutet soviel wie „wütend, aber hilflos
sein“. Diese Faust nun sprichwörtlich aus der Tasche herauszuholen, kann als allgemeine
Aufforderung interpretiert werden, sich aktiv gegen Rechtsextremismus zu engagieren und
nicht länger wegzusehen („Menschen schauen nur weg […] Macht die Augen auf/Seht end-
lich hin“). Der Inhalt von Titel 07 ist daher noch von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.

Auch die Textpassage „Straßenschlachten Barrikaden/Egal wer hier das Sagen hat/Auf Lü-
gen folgen Taten/Wir werden auf die Straßen gehen“ in dem versteckten Titel „Widerstand“
kann nicht als konkreter Aufruf zu gewalttätigen Ausschreitungen gewertet werden. Die An-
kündigung, man wolle auf die Straße gehen und Taten folgen lassen, kann vielmehr als Aus-
übung der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungsfreiheit interpretiert werden. Zur
Beteiligung an Straßenschlachten wird hingegen nicht unmittelbar aufgerufen, so dass die
Interpreten sich auch hier im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegen.

Kontrovers diskutiert hat das Gremium allerdings die Textstellen „Nazis euch gehört aufs
Maul […]Doch wir erklären euch den Krieg […] Wir hauen euch in die Fresse rein“ aus Titel
09. Unzweifelhaft wird hierdurch die tiefgehende Ablehnung der Interpreten gegenüber
Rechtsextremisten deutlich. Auch wird in gewisser Weise die Bereitschaft signalisiert, sich
gegen diese Menschen mittels physischer Kraft zu erwehren. Ein Teil des Gremiums sah auf-
grund dieser Aussagen ein Anreizen zu Gewalttätigkeit und damit eine Indizierungsrelevanz
als gegeben. Im Gesamtzusammenhang mit den übrigen Titeln der CD ist die Mehrheit der
Mitglieder des Gremiums schlussendlich jedoch nicht von einer konkreten Aufforderung zu
gewaltsamen Ausschreitungen gegenüber Rechtsextremisten ausgegangen. Das Gremium hat
die drastischen und überspitzten Formulierungen vielmehr als Stilmittel gewertet, um die be-
sondere Abneigung gegen diese Personengruppe auszudrücken.

Der Tonträger war daher nicht in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen.
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