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Anlage AS 2
                              AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPAISCHEN
                                                                               GASMARKT




    5.2.1         Marktabgrenzung
             Wettbewerbsökonomische Analysen erfordern zunächst eine konkrete Ab-
             grenzung des relevanten Marktes in sachlicher und räumlicher Hinsicht, welche wir
             im Folgenden vornehmen. Da die konkrete Abgrenzung im vorliegenden Fall von
             nachrangiger Bedeutung ist, verweisen wir zu Details der Marktabgrenzung auf
             Anhang A.

             Der Zweck der Marktdefinition

             Die Defínitíon des relevanten Marktes ist ein analytisches Hilfsmittel, welches
             systematisiert, bis zu welchen Grenzen Unternehmen (sowohl hinsichtlich der
             Produkte als auch in geographischer Hinsicht) miteinander im Wettbewerb stehen.
             Einmal definiert, bietet der relevante Markt einen Rahmen für die Analyse wett-
             bewerblicher Effekte.
             Das Ziel (wie in der Bekanntmachung der Kommission zu diesem Thema
             ausgeführt) ist zu ermitteln, „welche konkurrierenden Unternehmen tatsächlich in
             der Lage sind, dem Verhalten der beteiligten Unternehmen Schranken zu setzen
             und sie daran zu hindern, sich einem wirksamen Wettbewerbsdruck zu
             entziehen".134 Dieses Ziel ist übertragbar in die folgende allgemeine Definition des
             relevanten Marktes durch die Kommission:
                   „Der sachlich relevante Produktmarkt umfasst sämtliche Erzeugnisse und/oder
                   Dienstleistungen, die von den Verbrauchern hinsichtlich ihrer Eigenschaffen,
                   Preise und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar oder
                   substituierbar angesehen werden." 135
                   „Der geographisch relevante Markt umfasst das Gebiet, in dem die beteiligten
                   Unternehmen die relevanten Produkte oder Dienstleistungen anbieten, in dem
                   die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind und das sich von
                   benachbarten Gebieten durch spürbar unterschiedliche Wettbewerbs-
                   bedingungen unterscheidet."1 36

            Marktabgrenzung im vorliegenden Fall

            Die Nord Stream 2 Pipeline wird genutzt, um Erdgas aus Russland zu importieren.
            Die Pipeline betrifft also vor allem den Markt fUr Import von Erdgas in die EU.
            Wie im Folgenden erläutert, ist der relevante Markt abzugrenzén als der
            Großhandelsmarkt für Erdgas (aus Importen von Pipelinegas und LNG sowie


            13'   Vgl. EU Kommission (1997).
            135   Vgl. EU Kommission (2997), Randnummer 7.
            136   Vgl. EU Kommission (1997), Randnummer B.

frontier economics                                                                                  107
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            einheimischer Produktion) in Nordwesteuropa (Deutschland, Benelux,
            Dänemark und Vereinigtes Königreich), sowie Tschechien.
            Relevanter Produktmarkt — Gemeinsamer Markt von Pipelinegas und LNG
            Die Nord Stream 2 Pipeline wird genutzt, um Erdgas nach Deutschland, bzw. über
            die Anbindungspipelines in weitere EU-Länder zu importieren. Im Sinne der
            Prinzipien der Abgrenzung des relevanten Marktes stellt sich somit die Frage, auf
            welche anderen Importmöglichkeiten Anbieter oder Nachfrager im Falle einer
            hypothetischen Preissteigerung zurückgreifen würden. Insbesondere stellt sich die
            Frage, ob Importe aus Pipelines und der Import aus LNG einen gemeinsamen
            Produktmarkt bilden.
            In der Fallpraxis hat die Kommission diese Frage in der Vergangenheit bejaht:
            Regasifiziertes LNG steht im Großhandelsmarkt im Wettbewerb mit über Pipelines
            importiertem Gas („Pipelinegas") oder lokal produziertem Gas;13' im Falle einer
            hypothetischen Preiserhöhung von Pipelinegas würden Nachfrager auf LNG
            ausweichen. Auch eine Studie im Auftrag der Kommission hat kürzlich Wettbewerb
            zwischen Pipelinegas und LNG festgestellt.138
            Der relevante betroffene Produktmarkt ist somit der Großhandelsmarkt für Erdgas,
            der Pipelineimporte, LNG und lokale Produktion umfasst.
            Relevanter Produktmarkt     —   Gemeinsamer     Großhandelsmarkt . mit
            Gasproduzenten, überregionalen und regionalen Ferngasgesellschaften139
            Seit 2014 definiert das BKartA eine gemeinsame Großhandelsstufe, auf welcher
            inländische    und   ausländische Produzenten Erdgas anbieten,       welches
            überregionale und regionale Ferngasgesellschaften oder auch große Endkunden
            direkt nachfragen (Abbildung 48):
                       „Durch die gewichtige Präsenz der Produzenten an den virtuellen
                       Handelspunkten und ihrem betriebswirtschaftlichen Interesse an einer
                       wettbewerblichen Großhandelsstufe hat die Unterscheidung zwischen
                       überregionalen und regionalen Ferngasgesellschaften ihre Bedeutung für
                       die sachliche Marktabgrenzung verloren. Die für den Bezug der
                       Großhandelsunternehmen prägenden Kräfte gehen inzwischen direkt
                       von der wettbewerblichen Lage auf der Produktionsstufe aus. Die
                       Marktmacht hat sich immer mehr zu den inländischen und
                       ausländischen Gasproduzenten verschoben." (Beschluss der B.


            137   Z.ß. The Commission found that, in countries where import infrastructures for LNG are present, LNG would
                  constitute a direct competitive constraint to gas imported via pipelines" (EU Kommission, 2012). Es sei
                  darauf hingewiesen, dass die Kommission in ihrer Entscheidung zur Übernahme des LNG-Geschäfts von
                  Engie durch Total die Frage nach einem gemeinsamen sachlichen Markt für LNG und Pipelinegas erneut
                  aufgeworfen hat, sich aber nicht abschließend festgelegt hat (vgl. COMP/ 1.8771 - Total / Engie). Wir
                  gehen weiter davon aus, dass ein gemeinsamer Markt für LNG und Pipelinegas in dem hier vorliegenden
                  Sachverhalt sachgerecht ist.
            1e     EY & REKK (2018), 5.42: lncreasing global LNG oversupply as well as large volumes of regasificatíon
                  capacity helps competition to unfold between LNG and pipelined gas in the EU".
            139
                  Siehe Anhang A für weitere Erläuterungen zur sachlichen Marktabgrenzung.

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                          Beschlussabteilung des BKartA im Fusionskontrollverfahren EWE / VNG
                          vom 23. Oktober 2014' Rz. 90).

             Abbildung 48                 Sachlíche Marktabgrenzungspraxis des BKartA seit Oktober
                                         2014
                        Аu~ländäsгhe i'глсiигепнеп
                 ц              I вьгг 1 Еппкиыiг t вьтг ~ aгж

                                              Епchйedulg. Fbrderuгy und АЬSа¢ юп Еп1~ав
                                                                                                                   .
                                                                                                                       -



                  Gпэt3händler (енсипа!'rge !'eмgasgpsнПxhafteп» andere GrnRhäпdler)


                                                                                                                       1. Straft

                                                                 Vкi - .   .11~-LцLk1I
                                                          regionale WeíterverteНeг
                                                                  und 5tadtwerkQ



                                                                                                                       z.5'f

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             Quelle:      Beschluss der 8. Beschlussabteilung des BKartA im Fusionskontrollverfshrert EWE / VNG vom 23.
                          Oktober 2014, Ri 259.




            An dieser Auffassung hält das BKar[A seit obiger Entscheidung aus dem Jahr 2014
            bis heute unverändert fest, was in folgender Passage einer aktuellen Entscheidung
            aus dem Jahr 2019 bekräftigt wird:
                          „!m  Hinblick auf den Erdgasliefermarkt wird nach ständiger Praxis des
                         Bundeskartellamtes für den Gasgroßhandel sachlich ein einheitlicher Markt
                         für die Belieferung überregionaler Ferngasgesellschaften und regionaler
                         Ferngasunternehmen einschließlich deren Händler angenommen."
                         (Fallbericht vom 6.       März    2019:   Freigabe des    Erwerbs     des
                         Energiehandelsunternehmens BMH durch bmp, Aktenzeichen: 68-22/19,
                         Seite 1).
            Entsprechend     fokussieren    wir       unsere    Analyse     von
            Wettbewerbsauswirkungen einer Freistellung der Nord Stream 2 auf die
            Ebene der Gasproduzenten.




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            Relevanter geographischer Markt
            Ober die Nord Stream 2 Pipeline soll Erdgas von Wyborg in Russland bis nach
            Lubmin bei Greifswald in Deutschland transportiert werden. Dort soll das Gas in
            die beiden Anschlussleitungen EUGAL und NEL eingespeist werden. Die EUGAL
            leitet das Gas bis nach Tschechien weiter, die NEL bis nach Niedersachsen.
            Geographisch ist damit unmittelbar der deutsche Markt betroffen'°, der jedoch mit
            den anderen Märkten von Nordwesteuropa (Deutschland, Benelux, Dänemark und
            das Vereinigte Königreich) einen gemeinsamen Markt bildet. Eine detaillierte
            Erläuterung, wieso Nordwesteuropa (sowohl aus ökonomischer Sicht als auch auf
            Basis relevanter Fallentscheidungen und Aussagen von Regulierungsbehörden)
            als ein gemeinsames Marktgebiet anzusehen ist, befindet sich in Anhang A.
            Wesentliche Punkte sind:
            С~ Aktuell bestehen kaum Engpässe an Markt- und Grenzübergangspunkten,
               insbesondere nicht in Nordwesteuropa.
                     Das Ziel des einheitlichen Erdgasbinnenmarktes wird politisch                                    und
                     regulatorisch weiterverfolgt, u.a. über die zuvor genannten Netzkodizes.
                     Schon heute besteht eine hohe Integration der Großhandelspreise in Europa,
                     insbesondere zwischen den Gasmärkten in Nordwesteuropa.
            Des Weiteren ist über die Anbindungsleitung EUGAL auch Tschechien mittelbar
            von der Nord Stream 2 betroffen. Tschechien wiederum ist sowohl physikalisch als
            auch marktlich sehr eng sowohl mit Nordwest-Europa als auch mit den
            osteuropäischen Nachbarn, insbesondere der Slowakei, verbunden. FOr die
            Zwecke dieser Analyse kann offenbleiben, ob Tschechien (und ggf. weitere Länder
            wie die Slowakei) dem gemeinsamen relevanten Markt von Nordwesteuropa
            zuzurechnen ist.
            Der relevante geographische Markt für den Großhandel von Pipelinegas aus
            einheimischer Produktion sowie Importen und LNG umfasst daher
            mindestens Deutschland, Benelux, Dänemark14'        und das Vereinigte
            Königreich („Nordwesteuropa"), sowie Tschechien.
            Eine andere Abgrenzung des geographischen Marktes (z.B. eine EU-weitere
            Abgrenzung oder ein hypothetische nationale Abgrenzungen fur Deutschland und
            andere betroffene Länder wie Tschechien) hätte aber auch keine Auswirkung auf
            das Ergebnis der Untersuchung der Wettbewerbswirkung einer Freistellung
            (Abschnitt   5.2.2). Dies    gilt insbesondere auch für        die  möglichen


            1
                40    Aufgrund der geplanten Zusammenlegung der deutschen Marktgebiete ist keine Differenzierung zwischen
                     NCG und Gaspool-Marktgebiet notwendig, vgl. FNB Gas (2019).
            141       Dänemark wird in dieser Untersuchung als Teil des relevanten Marktes erachtet, da Großhandelspreise
                     auch hoch mit Deutschland integriert sind (siehe zuvor), und sich in Dänemark konsumierte Gasmengen
                     (und deren Quellen) aufgrund der hohen Gasfliesse (im Vergleich zur dänischen Nachfrage) zwischen
                     Deutschland und Dänemark nicht exakt abtrennen lassen. Aufgrund der geringen Nachfrage in Dänemark
                     beeinflusst dies die Schlussfolgerungen der Untersuchung im relevanten geographischen Markt jedoch
                     nicht.

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             Wettbewerbswirkungen einer Freistellung der Nord Stream 2 von der Regulierung
             auf weitere Länder, z.B. in Osteuropa.

    5.2.2    Wettbewerbswirkung einer Freistellung der Nord Stream 2
             Pipeline von der Regulierung
             In diesem Abschnitt beschreiben wir, welche wettbewerЫichen Auswirkungen eine
             Freistellung der Nord stream 2 Pipeline von der Regulierung hätte. Hierfür
             n        erläutern wir zunächst, wie die wettbewerblichen Auswirkungen methodisch zu
                      bestimmen sind; und
             u        zeigen anschließend, dass eine Freistellung der Nord stream 2 Pipeline von
                      der Regulierung keine wettbewerblichen Auswirkungen hätte.

             Vorgehen zur Bestimmung des Wettbewerbseffekts einer Freistellung der
             Nord stream 2 Pipeline von der Regulierung'

             Um die wettbewerblichen Auswirkungen einer Regulierungsfreistellung von Nord
             stream 2 zu untersuchen, vergleichen wir das Wettbewerbsniveau im relevanten
             Markt zwischen einer Situation mit Regulierungsfreistellung (faktisches Szenario)
             und einer Situation ohne Regulierungsfreistellung (kontrafaktisches Szenario).
             In Wettbewerbsanalysen ubicherweise verwendete Indikatoren zur Bestimmung
             des   Wettbewerbsniveaus sind Marktanteile       und   daraus abgeleitete
             Marktkonzentrationsindizes.
            Marktanteile geben einen Einblick in die Bedeutung der größten Akteure in einem
            Markt — typischerweise betrachtet wird dabei der Marktanteil des größten Akteurs
            (CR1) oder der Marktanteil, z.B., der drei größten Akteure (CR 3; CR =
            Concentration Ratio).
            Das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die
            Kommission geben dabei eine Indikation, ab welchen Schwellenwerten
            Marktanteile von einem oder mehreren Akteuren wettbewerbsökonomisch
            problematisch sind. so ist beispielsweise in Bezug auf den Marktanteil des größten
            Akteurs laut dem GWB eine Marktbeherrschung zu vermuten, wenn dieser mehr
            als 40% beträgt.142 Die Europäische Kommission ist weniger explizit, hält jedoch
            eine Marktbeherrschung bei einem Marktanteil von weniger als 40% für
            unwahrscheinlich.143
            Wenn die Regulierungsfreistellung also dazu führen würde, dass Marktanteile im
            relevanten Markt über von Wettbewerbsbehörden als kritisch eingestufte
            schwellenwerte ansteigen würden, so wäre zu befürchten, dass die Freistellung
            von der Regulierung den Wettbewerb beinträchtigt. Umgekehrt ist von keiner

            142   §   18(4)   GWB.
            143   Vgl. EU Kommission (2009а). Rz.   14.

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Anlage AS 2
                         AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPÄISCHEN
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            Beeinträchtigung des Wettbewerbs auszugehen, wenn Marktanteile entweder
            durch die Freistellung nicht beeinflusst werden oder nur in einem geringen Maße
            (unterhalb der Schwellenwerte) ansteigen.
            Wie in Abschnitt 5.2.1 beschrieben, ist der relevante Markt für Nord Stream 2 der
            Großhandelsmarkt für Gas in Nordwest-Europa und Tschechien. Relevante
            Marktanteile im faktischen und kontrafaktischen Szenario würden sich also wie
            folgt berechnen:
                           Angebot von Produzent XY im Gasgroßhandelsmarkt
                                 Gasangebot im Gasgroßhandelsmarkt
            Die Frage, ob eine Freistellung von Nord tream 2 von der Regulierung zu einer
            Beeinträchtigung des Wettbewerbs führt, lässt sich daher auf die Frage reduzieren,
            ob (bzw. inwiefern) die Angebotsstruktur im Gas-Großhandelsmarkt durch die
            Freistellung verändert werden würde.
            Wie aus den folgenden Ausführungen ersichtlich wird, ist — sogar unabhängig von
            der konkreten geographischen Marktabgrenzung — keine Wettbewerbswirkung
            einer Freistellung zu erwarten.

            Keine Wettbewerbswirkung einer Freistellung von Nord Stream 2 von der
            Regulierung

            Wie in Kapitel 5.1 gezeigt, unterscheiden sich potenziell die Rahmenbedingungen
            für Betrieb und Nutzung der Nord Stream 2 Pipeline zwischen einem Szenario mit
            Freistellung (faktisches Szenario) und einem Szenario mit einer Regulierung der
            Pipeline bzw. des deutschen Pipeline-Abschnittes (kontrafaktisches Szenario).
            Regulierung ohne Einfluss darauf, welche Gasproduzenten die Pipeline
            nutzen können
            Trotz der unterschiedlichen Rahmenbedingungen würde eine Regulierung jedoch
            nicht zu anderen Nutzungsmöglichkeiten der Pipeline führen als im Falle ohne
            Regulierung (d.h. mit Freistellung):
                Gazprom export ist durch das gesetzlich garantierte russische Exportmonopol
                für Pipeline-Gas der einzige Transportkunde, der Zugang zum Entry-Punkt von
                Nord Stream 2 in Russland hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der deutsche
                Pipeline-Abschnitt reguliert wird oder nicht. Folglich ist Gazprom export der
                einzige Transportkunde, der die Kapazität der Nord Stream 2 nutzen kann.
            °   Theoretisch könnten zwar auch andere Transportkunden als Gazprom export
                in den Auktionen für Transportkapazitäten auf dem regulierten, deutschen
                Pipeline-Abschnitt bieten. Ohne Zugang zum Entry-Punkt in Russland könnten
                sie die Leitung jedoch nicht nutzen. Folglich hätte kein anderer Transportkunde
                als Gazprom export einen Anreiz für die Kapazitäten auf dem regulierten
                Leitungssegment zu bieten. Und selbst in dem hypothetischen Fall, dass
                andere Transportkunden Kapazitäten buchen würden, um diese strategisch

frontier scanomíç                                                                                 112
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                 zurückzuhalten, würden Engpassmanagementmaßnahmen wie UIOLI greifen
                 und dafür sorgen, dass letztendlich Kapazität nur an Transportkunden allokiert
                 wird, die die Kapazität auch nutzen (was in diesem Fall nur Gazprom export
                 sein könnte).
             Folglich wäre — mit und ohne Freistellung — Gazprom export der             einzige
             Transportkunde, der die Kapazität von Nord Stream 2 nutzen kann.
             Gazprom export ist zugleich Eigentimer der Gasmengen, die aber die Nord
             Stream 2 Pipeline importiert werden.
             In Abschnitt 5.2.1 haben wir den relevanten Produktmarkt definiert und
             festgehalten, dass eine Analyse von Wettbewerbswirkungen einer Freistellung auf
             Ebene der Gasproduzenten erfolgen muss.
             Hieraus folgt: Unabhängig davon, ob der deutsche Pipeline-Abschnitt
             reguliert wird oder nicht, werden über Nord Stream 2 ausschließlich
             Gasmengen im Eigentum von Gazprom export transportiert. Eine
             Freistellung hat also keinen Einfluss darauf, welche Produzenten den Markt
             über die Nord Stream 2 beliefern können.

             Wie Gazprom export die Transportkapazität letztendlich nutzt, ist mit und
             ohne Regulierung allein abhängig von kommerziellen
             Optimierungskalkülen

            Wie die tatsächliche Nutzung der Nord Stream 2 Kapazität in den Fällen mit und
            ohne Freistellung aussehen wurde, ist Ergebnis eines betriebswirtschaftlichen
            Optimierungskalküls der Gazprom export, in das u.a. Transportkosten auf der Nord
            Stream-Pipeline im Vergleich zu den Transportkosten auf alternativen Pipelines,
            sowie Gasnachfrage und Gaspreise in den europäischen Absatzländern
            einfließen.
            Ob sich dieses betriebswirtschaftliche Kalkil zwischen einem Szenario mit und
            ohne Freistellung unterscheiden wirde, ist letztendlich ungewiss. Prinzipiell
            können die unterschiedlichen Rahmenbedingungen bei der Kapazitätsvergabe
            (mit/ohne Regulierung) zwar die Höhe der Transportkosten beeinflussen — Höhe
            und Größe des Effekts ist jedoch unklar, da nicht bekannt ist, auf welche Kosten
            sich Nord Stream 2 und Gazprom export im kontrafaktischen Szenario fir den
            Transport auf dem unregulierten Pipeline-Abschnitt einigen würden. Zudem hätten
            die unterschiedlichen Kapazitätsvergabeverfahrеn einen Einfluss auf den Anteil
            der Transportkosten, die aus Sicht von Gazprom export zum jeweiligen
            Optimierungszeitraum als versunkene Kosten angesehen werden müssen. Ob
            dies ausschlaggebend Юг Gazprom export wäre, seinen Transport zu einzelnen
            zukünftigen Zeiträumen unterschiedlich auf verschiedene Routen aufzuteilen, ist
            wiederum eine spekulative Frage.
            Letztendlich wurde die Nord Stream 2 Pipeline gebaut, da sie aus Sicht des
            Gesellschafters der Nord Stream 2 AG, also Gazprom, eine betriebswirtschaftlich

frontier eсоnomiсs                                                                                13
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            sinnvolle Investition ist. Andererseits hat Gazprom export den Langfristvertrag mit
            Ship-or-Pay-Klausel abgeschlossen, da das Unternehmen die Pipeline langfristig
            nutzen möchte.
            Im Ergebnis ist nicht davon auszugehen, dass eine Regulierung des deutschen
            Pipeline-Abschnitts zu einer systematisch anderen Auslastung der Nord Stream 2
            durch Gazprom export führen würde, und somit auch nicht zu systematisch
            anderen Marktanteilen oder Marktkonzentrationsgraden (wie z.B. CR oder Ill).
            Ein hypothetischer, wettbewerbich nachteiliger Effekt der Freistellung von der
            Regulierung würde ohnehin nur in dem hypothetischen Fall vorliegen, in dem die
            Nord Stream 2 Pipeline unter einer Regulierung systematisch unterausgelastet
            ьliebe, während die Pipeline im Fall einer Freistellung stärker ausgelastet würde.
            Denn nur dann würde es ggf. zu höheren Marktanteilen von Gazprom export im
            relevanten Markt kommen — allerdings nur in dem Fall, in dem diese Mengen nicht
            durch die Verteilung geringerer Mengen von Gazprom export über alternative
            Routenkompensiert würden.
            In jedem Fall wäre es paradox, wenn der einzige positive wettbewerbiche Effekt
            der Regulierung einer bestehenden Infrastruktur aus volkswirtschaftlicher
            Perspektive darin besteht, für eine Unterauslastung der Kapazität zu sorgen. Denn
            dies widerspricht gerade der Intention und Logik der Energieregulierung in
            Deutschland und Europa, die eigentlich insbesondere eine gute und hohe
            Auslastung der Infrastruktur zum Ziel hat. Daher ist kein Szenario denkbar, in dem
            eine Freistellung des deutschen Leitungssegments der Nord Stream 2 Pipeline von
            der Regulierung zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Gasmarkt führt.

            Zusammenfassung

            Es ist festzuhalten, dass sich die Rahmenbedingungen für die Kapazitätsvergabe
            zwischen dem Fall mit und ohne Regulierung unterscheiden.                   Die
            Nutzungsmöglichkeiten der Pipeline werden hiervon aber nicht beeinflusst.
            Insbesondere hat eine Regulierung des deutschen Pipeline-Abschnitts keinen
            Einfluss darauf, welche Produzenten über die Pipeline Gas exportieren können.
            Eine Freistellung        von der     Regulierung führt daher zu keiner
            Beeinträchtigung     des Wettbewerbs  im relevanten Markt.

  5.2.3 Eine Regulierung des deutschen Pipeline-Abschnittes der
        Nord Stream 2 hat keinen erkennbaren Nutzen für den
        Wettbewerb im Gasmarkt
            Letztlich ist aus ökonomischer Perspektive nicht zu erkennen, worin der
            volkswirtschaftliche Nutzen einer Regulierung des deutschen Abschnittes der Nord
            Stream 2 Pipeline liegt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass auch ohne
            Regulierung der Nord Stream 2 bereits 100 % der über die Nord Stream 2 Pipeline
            transportierten Gasmenge ab dem Anlandepunkt der Nord Stream 2 in Lubmin in

frontier есопоmìc                                                                                  114
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             das deutsche Gasnetz eingespeist wird, welches der Regulierung des EnWG
             unterliegt. Das Erdgas wird zwischen der Grenze des deutschen Küstenmeeres
             und     dem      Anlandeterminal    in   Lubmin     lediglich   durchgeleitet,
             Netzkoppelungspunkte zu anderen Leitungen sind nicht vorhanden.
             Eine Verschiebung des Startpunkts der deutschen Regulierung (von bisher
             Lubmin) um ca. 50 km entlang der Nord Stream 2 Pipeline bis an die Grenze des
             deutschen Küstenmeeres hat keine Auswirkungen auf die bestehende
             Wettbewerbssituation. Faktisch bzw. technisch hat mit oder ohne Regulierung
             niemand anderes als der die Pipeline insgesamt nutzende Transportkunde (aktuell
             Gazprom export) Zugriff auf den deutschen Leitungsabschnitt und auf das dort
             transportierte Erdgas.
             Es bleibt mit oder ohne Regulierung daher bei der gleichen
             Wettbewerbssituation.'44

   5 2.4     Im Gegenteil, eine Regulierung des deutschen Pipeline-
             Abschnittes der Nord Stream 2 könnte effektives
             Funktionieren des Gasmarktes beeinträchtigen
             Wurde der deutsche Abschnitt der Nord Stream 2 reguliert werden, so würde
             dieser Abschnitt Teil des zukünftigen einheitlichen deutschen Marktgebiets. In
             diesem Fall wären auch die REGENT- und die AMELIE-Festlegungen der
             Bundesnetzagentur für diesen Pipeline-Abschnitt anwendbar. Folglich würden die
             Kosten des deutschen Abschnitts der Nord Stream 2 im gesamten deutschen
             Marktgebiet sozialisiert werden, was Auswirkungen auf die Marktintegration und
             das effektive Funktionieren des Binnenmarktes haben könnte.

            Gebührenerhöhender Effekt der Einbeziehung von Nord stream 2 in das
            deutsche Marktgebiet kann Marktintegration behindern

            Der marktgebietseínheitliche Netztarif gemäß REGENT würde durch die
            Integration des deutschen Nord stream 2 Abschnittes c.p. ansteigen, da die durch
            die marktgebietsweit einheitlichen Tarife zu deckende Kostenbasis stiege, ohne
            dass sich die Entry- oder Eхit-Kapazität veränderte.



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                  Es sei darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission in der Entscheidung zur Regulierungsausnahme der
                  OPAL aus dem Jahr 2016 eine andere Argumentation suggeriert: „Das Argument der BNetzA, Gazprom
                  könne selbst ohne eine Ausnahmeregelung überAuktionen 100 % der verfügbaren Kapazität buchen, lässt
                  allerdings die weiterhin vorhandenen erheblichen Unterschiede im Vergleich zu einer vollständig regulierten
                  Pipeline unberücksichtigt. Insbesondere unterliegt die OGT keinen Vorschriften über die
                  eigentumsrechtliche Entflechtung und ist von der allgemeinen Entgeltregulierung ausgenommen. Diese
                  Bestimmungen worden in dem von der BNetzA beschriebenen alternativen Szenario die
                  Missbrauchsmöglichkeiten effektiv verringern."(EU Kommission (2016), s. 31). Aus ökonomischer
                  Perspektive ist allerdings nicht nachvollziehbar, inMefern eine eigentumsrechtliche Entflechtung oder eine
                  Anwendung der Entgeltregulierung die Marktmissbrauchsmbglichkeiten effektiv verringern kann, wenn
                  ohnehin, das heiг t selbst bei eigentumsrechtlicher Entflechtung und bei Anwendung der Entgeltregulierung..
                  nur ein und derselbe shipper die Leitung nutzen kann.

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             Trotz der kurzen Kilometeranzahl der Pipeline, die unter die Regulierung fallen
             würden, würde ein signifikanter Anteil der Kosten von Nord Stream 2 dem
             regulierten Pipeline-Abschnitt zugeteilt werden russen, da die Anlandestation in
             Lubmin einen großen Anteil an den Kosten der gesamten Pipeline ausmacht.
             Höhere Tarife an Grenzi]bergangspunkten zwischen Deutschland                   und
             benachbarten Märkten  könnten  sich nachteilig auf die Marktintegration auswirken,
             da die Transaktionskosten für den grenzüberschreitenden Handel ansteigen.

             Risiko, dass Einbeziehung von Nord Stream 2 in deutsches Marktgebiet
             zu Vergemeinschaftung von Gazprom exports Kosten führen könnte, was
             Wettbewerb mindern könnte

             Dies   ist eine allgemein gültige Logik: Durch die Ausweitung bzw.
             Zusammenlegung         von     Marktgebieten       steigen     tendenziell   die
             Netznutzungsentgelte an, wobei mit       den gestiegenen   Netznutzungsentgelten
             andererseits im Mittel höhere Transportentfernungen verbunden sind. Dies gilt
             auch im vorliegenden Fall. Die Integration des deutschen Leistungsabschnitts der
             Nord Stream 2 in das deutsche Marktgebiet wirkt analog zu einer
             Marktgebietszusammenlegung. Tendenziell steigen die Netzentgelte an allen
             Entry- und Exit-Punkten für alle Transportkunden und im Mittel steigt die
             Transportentfernung.
             Der Anstieg der Transportentfernung kommt allerdings nur der Gazprom export als
             einzigem denkbaren Nutzer der Nord Stream 2 (im deutschen wie im nicht-
             deutschen Abschnitt) zugute. Ggf. könnte Nord Stream 2 in diesem Szenario das
             Transportentgelt für den nun auf den nichtdeutschen Leitungsabschnitt verkürzten
             unregulierten Transport absenken. Dies käme dann der Gazprom export zugute,
             nicht jedoch anderen Transportkunden, die            Kapazitäten an anderen
             Einspeisepunkten ins Marktgebiet buchen.

             Integration von Nord Stream 2 Pipeline stellt zudem eine Herausforderung
             für die Regulierung dar

             Eine Integration des deutschen Abschnitts der Nord Stream 2 Pipeline in das
             deutsche Marktgebiet stellt zudem eine Herausforderung fir die Entgeltregulierung
             dar, insbesondere im Rahmen des Effizienz-Benchmarks zur Bestimmung des
             Entwicklungspfades der zulässigen Erlösobergrenze eines jeden FNB. Da eine
             Offshore-Pipeline wie die Nord Stream 2 systematisch mit höheren Kosten
             einhergehen dürfte als eine Onshore-Pipeline, bedarf es eines entsprechenden
             Korrekturfaktors, welchen es bisher — mangels der Existenz von Offshore-
             Pipelines     unter   den      regulierten FNB      —     in   der     deutschen
             Anreizregulierungsverordnung (ARegV) nicht gibt. Weil es keine weiteren
             Offshore-Pipelines zum Vergleich der Angemessenheit bestimmter Kosten der
             Nord Stream 2 gibt, besteht das Risiko einer systematischen Über- oder


frontier   з:~, o;-s                                                                               116
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