anlage-as-2-ns-2-ag-geschwarzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Nord Stream 2

/ 213
PDF herunterladen
Anlage AS 2
                           AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPAISCHEN
                                                                            GASMARKT




              OIES (2014), Ukraine's imports of Russian gas: how a deal might be reached,
              https://www. oxfordenеrgy.orq/wperos/wp-contеnt/uploads/2014/07/Ukraines-
              imports-of-Russian-qas-how-a-deal-might-be-reached.pdf.
              OIES (2017), European traded gas hubs: an updated analysis on liquidity, maturity
              and        barriers     to      market         integration,     Mai        2017
              https://www.oхfordenergy.orq/wperos/wp-content/uploads/2017/05/Euгореan-
              traded-qas-hubs-an-updated-analysis-on-liquidity-maturity-and-barriers-to-
              market-integration-01ES-Energy-Insiqht.pdf.
             OIES (2018а), Ukrainian Gas Transit: Sä11 Vital for Russian Gas Supplies to Europe
             as       Other         Routes     Reach       Full    Capacity, . Mai         2018,
             https://www.oxfordenergy. orq/wperos/wp-content/uploads/2018/05/Ukrainian-qas-
             transit-Still-vital-for-Russian-qas-supplies-tо-Europe-as-other-routes-reach-full-
             capacity-Com ment. pdf.
             OIES (2018b), Building New Gas Transportation Infrastructure in the EU — what
             are       the      rules        of       the      game?,         Juli     2018,
             https://www.oxfordenergy.org/wperos/wp-content/uploads/2018/07/Building-New-
             Gas-Transportation-Infrastructure-in-the-EU-what-are-the-rules-of-the-qame.pdf.
             OIES (2018с), Russian gas transit through Ukraine after 2019: the options,
             November                                                               2018,
             https://www. охfoгdепегqу.огq/wрсmѕ/wр-сопtепtјuрloadѕ/2018/11/Rыѕsјап-gаѕ-
             tгаnѕјt-thгoцqh-Ukгаinе-afЁег-20I 9-1nѕiqht-4 1.pdf.
             OIES (2019а), European traded gas hubs: a decade of change, Juli 2019,
             https://www. охfordеnergy.org/wperos/wp-content/uploads/2019/07/European-
             traded-qas-hubs-a-decade-of-change-lnsight-55.pdf?v=7516fd43adaa
             OIES (2019b), Gas Directive amendment: implications for Nord Stream 2, Marz
             2019,
             https://www. oxfordenergy. org/wperos/wp-content/uploads/2019/03/Gas-Directive-
             Amendment-Insight-49.pdf.
             OIES (2019с), Changes in Russian transit gas flows in 2020 and beyond.
             Peters (2018), Poland, a `failed state' in gas trading, Juni            2018,
             http://gasvaluechain. com/cros/wp-content/uploads/2018/07/GVC-Market-Study-
             Poland-06-18.pdf.
             Petroleum Economist (2006), Russia: Gazprom's export monopoly becomes law,
             August                                                                   2006,
             https://www.petroleum-economist. com/articles/politics-economics/еигоре-
             eurasia/2006/russia-gazproms-export-monopoly-becomes-law.
             Petroleum Economist (2019), Cyprus ponders gas monetisation options, April
             2019,
             nпрs://www.pеtroieum-economist.сот/articles/midstream
             downstream/Inq/2019/cyprus-ponders-qas-monetisation-options.

frontier ecоnornics                                                                                147
147

Anlage AS 2
                         AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPÄISCHEN
                                                                                            GASMARKT




            Polskie LNG (2019), Contract for the purchase of key equipment for the expansion
            program of the LNG terminal in Swinoujscie signed, October 2019,
            https://en.polskielnq. pl/press-оffiсе/news/news/аrtykul/201633/.
            Prognos (2017), Current Status and Perspectives of the European Gas Balance -
            Analysis of EU 28 and Switzerland, Eine Studie im Auftrag der Nord Stream 2 AG,
            Januar                                                                    2017,
            https://www.prognos.com/uploads/tx atwрubdb/20170406 Proqnos study Euro
            pean Gas Balance final 1 01.pdf.
            REKK (2017), The Impact Of The Construction Of The Nord Stream 2 Gas Pipeline
            On Gas Prices And Competition, Paper of the Regional Center for Energy Policy
            Research                 (REKK),                Februar                2017,
            https://rekk.hu/downloads/academic pubiсations/NordStrеam2 REKK.pdf.
            REKK / Tractebel / Energy Global Marktes (2017), Follow-up study to the LNG
            and storage strategy, Studie im Auftrag der Kommission, Dezember 2017,
            https://ec.europa.eu/enerqy/sites/ener/files/documents/follow up study Inq stor
            age final 01.pdf-.
             Reuters (2019), UPDATE 1-Poland's PGNiG tells Gazprom it plans to end gas
             supply           deal          in          2022,       November     2019,
             https://de.reuters.com/article/pq niq-gazprom-idАFL8N27V469.
             Rijksoverheid (2019), Kamerbrief over gaswinningsniveau Groningen in 2019-
             2020,                             Septmeber                           2019,
             https://www.riiksoverheid.nl/documenten/kamerstukken/2019/09/10/kamerbrief--
             gaswinningsniveau-grоningen-in-2019-2020.
             statists (2019), Erdgasverbrauch in der Europäischen Union in den Jahren von
             1980                 bis                2018,             Juni              2019,
             https://dе.statista.соm/statistik/daten/studie/41065/umfrage/europaeisсhe-union--
             -erdqasverbrauch-in-milliarden-kubikmeter/.
             sWP (2009), Russian Gas, Ukrainian Pipelines, and European Supply Security —
             Lessons        of     the    2009       Controversies,   Sepetember   2009,
             https:I/www.swp-
             berlin.orq/fileadmin/contents/products/research papers/2009 RP11 wep ks.pdf.
             Taglia & Rossi (2009), European Gas Imports: GIG Emissions from the Supply
             Chain,
             https://aaee.at/2009-IAEE/uploads/fullpаpeг iаее09/P 238 Taglia Antonio 31-
             Auq-2009,%2017:24.рdf.
             Thinkstep (2017), GIG Intensity of Natural Gas Transport — Comparison of
             Additional Natural Gas Imports to Europe by Nord Stream 2 Pipeline and LNG
             Import Alternatives,    Studie im Auftrag     der Nord Stream 2         AG,
             https://www.europeangashub.com/wp-content/uploads/attach 795.pdf.



frontier ecоnom?~~ѕ                                                                               148
148

Anlage AS 2
                         AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPÄISCHEN
                                                                          GASMARKT




             Trilby (2017), Presentation for World Energy Outlook 2017, Dezember 2017,
             https://www.ntnu.edu/documents/1276062818/1278772431/Johannes+Tr%CЭ%В
             Cby+-+Global+natural+qas+markets.pdf/c2949930-36е7-43a0-b3f5-
             7bf692a6466b.
             UBA —       Umweltbundesamt      (2016),   С02-Emissionsfaktoren für fossile
             Brennstoffe,                         September                             2016,
             https://www. umweltbundesamt.de/sites/defaultlfiles/medien/1968/рublјkаtјoпеn/с
             o2-emissionsfaktoгen fur fossile brennstoffe korrektur.pdf.
             UBA — Umweltbundesamt (2018), Entwicklung des durchschnittlichen Brutto-
             Wirkungsgrades'        fossiler      Kraftwerke,         Dezember          2018,
             https://www. umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/6
             abb entwicklunq-brennstoffausnutzungsgrad 2019-03-15.pdf.
             Ukrinform (2019), NBU: Bei Reduzierung des Gastransits wird die Ukraine bis zu
             1        Prozent       des       BIP       verlieren,       November    2019,
             https://www.ukгinform.de/rubric-economy/2810295-nbu-bei-kuгzunq-des-
             gastransits-wird-die-ukraine-bis-zu-1-Prozent-des-bip-verlieren.html.
             Ukrtransgas (2018а), Ukrtransgaz announces 10-years modernization plan and
             intends to reconstruct four compressor stations during nearest three years, May
             2018,
             http://utq.ua/en/utq/media/news/2018/ukrtransqaz-announces-10-years-
             modernization-plan-for-2018-2027.html.
             Ukrtransgas (2018b), Ukrainischer Netzentwicklungsplan          für   2019-2028,
             https://protect-eu.mimecast.cоm/s/A-TlCgxkNT86Р54tZzhDQ.
             Wood Mackenzie (2018), Constraints on Russian gas into Europe: good news for
             LNG!,                  8.                 Dezember                     2018,
             https://www.woodmac.com/reports/qas-markets-constraints-on-russian-qas-into-
             euгоре-qoоd-nеws-fог-јпq-37404




frontier -coгС, c                                                                                149
149

Anlage AS 2
                        AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPÄISCHEN
                                                                         GASMARKT




           ERKLARUNG DER GUTACHTER
           Wir erklären, dass die in dem vorliegenden Gutachten enthaltenen Tatsachen und
           Wahrnehmungen persönliches Wissen sowie unsere sachverständige
           Einschätzung reflektieren und wir diese nach bestem Wissen und Gewissen
           abgegeben haben.
           Bei der Bearbeitung dieses Gutachtens wurden wir durch Mitarbeiter von Frontier
           unterstützt, insbesondere Dr. Michaela Unteutsch, Dr. Johanna Reichenbach,
           Prof. Andreas seeiiger und Joscha Krug.
            Weder die Gutachter noch die an der Bearbeitung dieses Gutachtens beteiligten
            Mitarbeiter von Frontier haben ein wirtschaftliches Interesse am Ergebnis dieses
            Verfahrens.




frontier economics                                                                             150
150

Anlage AS 2
                                AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPAISCHEN
                                                                                                                             GASMARKT




     ANHANG A DETAILS ZUR
             MARKTABGRENZUNG
             In diesem Anhang beschreiben wir im Detail die in Abschnitt 5.2.1 vorgenommene
             wettbewerbsökonomische Marktabgrenzung in sachlicher und räumlicher Hinsicht.
             Wir erläutern hierfür zunächst Hintergründe zur Marktabgrenzung und nehmen
             dann die Marktabgrenzung im vorliegenden Fall vor.

     A.1 Hintergründe zur Marktabgrenzung
             Die Abgrenzung des relevanten Marktes

             Die Kommission definiert den relevanten Markt auf einer fallweisen Basis gemäß
             den in ihrer Bekanntmachung über Markdefinition dargelegten Prinzipien.1 $6
             Die Abgrenzung des relevanten Marktes enthält normalerweise zwei Sichtweisen:
                   ❑   Die relevanten Produkte (oder Dienstleistungen); und
                   п   das relevante geographische Gebiet, in dem diese Produkte produziert
                       und/oder gehandelt werden.
             Aus praktischen Griànden wird oft zunächst der relevante Produktmarkt definiert,
             und die geographische Ausdehnung des Marktes erfolgt anschließend im zweiten
             Schritt.

             Der Produktmarkt

            Der relevante Produktmarkt wird aufgrund des Konzepts der Substituier- oder
            Ersetzbarkeit abgegrenzt. Das Kriterium der Substituierbarkeit ermittelt Produkte,
            welche in vernünftiger Weise die betroffenen Produkte ersetzen können.'$' Weit-
            gefasst heißt dies, dass zwei Produkte nur dann in demselben wirtschaftlichen
            Markt enthalten sein sollten, wenn sie ausreichend nahestehende Substitute sind.
            Die Wettbewerbsstärke zwischen zwei Produkten hängt normalerweise                                         von
            folgenden Punkten ab:
            ■     Nachfrageseitige Substitution — Dies bezieht sich darauf, inwieweit sich Ver-
                  braucher im Falle einer Anderung des relativen Preises auch für ein anderes
                  Produkt entscheiden würden (z.B. inwieweit Fahrzeugkäufer statt eines PKW
                  einen Transporter erwerben würden, wenn sich der Preis für PKW erhöhen
                  würde); und


            186   Vgl. EU Kommission (1997).
            187    Dieser Ersatz muss nicht identisch sein. Er kann auch unterschiedliche Preise haben (z.B. um
                  Qualitätsunterschiede darzustellen), solange der Preis eines Produktes ausreichend den Preis des anderen
                  beschränkt.

frontier economics                                                                                                                151
151

Anlage AS 2
                               AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPATSCHEN
                                                                                GASMARKT




            •     Angebotsseitige Substitution — Dies bezieht sich darauf, inwieweit Anbieter
                  zweier Produkte die Produktion im Falle einer Anderung des relativen Preises
                  umstellen würden (z.B. inwieweit Hersteller von Transportern anfangen
                  würden, PKW zu vertreiben, weil sich der Preis für PKW erhöhen würde).
            In beiden Fällen sollte die Umstellung in einer relativ kurzen Zeitspanne erfolgen
            (Tn den meisten Fällen wäre dies ein Jahr oder weniger), damit sich beide Produkte
            in demselben wirtschaftlichen Markt befinden. Die Substitute sind auch nur dann
            demselben Produktmarkt zuzuordnen, wenn die Umstellung ohne signifikante
            Kosten geschehen würde.

            Der geographische Markt

            In ähnlicher Weise hängt die Wettbewerbsstärke zwischen (Anbietern in) ver-
            schiedenen geographischen Gebieten normalerweise von folgenden Punkten ab:
            •     Nachfrageseitige Substitution — Dies bezieht sich darauf, inwieweit Verbrau-
                  cher zwischen verschiedenen Anbietern in zwei verschiedenen Gebieten
                  hinsichtlich der relativen Preise wechseln würden (z.B. inwieweit deutsche
                  Verbraucher anfangen würden, Autos in den Niederlanden zu kaufen, wenn die
                  Autopreise in Deutschland steigen würden); und
            ®      Angebotsseitige Substitution — Dies bezieht sich darauf, inwieweit Anbieter
                  in zwei verschiedenen geographischen Gebieten beginnen würden,
                  Verbraucher im anderen Gebiet zu beliefern oder ihre angebotene Menge für
                  das andere Gebiet zu erhöhen (z.B. inwieweit niederländische Autoverkäufer
                  anfangen würden, Autos in Deutschland zu verkaufen, wenn die Preise dort
                  steigen würden).
            Auch hier sollte, wenn die Substitution effektiv sein soll, die Umstellung innerhalb
            einer relativ kurzen Zeitspanne (in den meisten Fällen wäre dies ein Jahr oder
            weniger) und ohne signifikante Kosten erfolgen.

            Hypothetischer Monopolisten-Test 188

            Wettbewerbsbehörden (einschließlich der Europäischen Kommission) unter-
            suchen im Allgemeinen, welche Produkte sich „nah genug" an den Substituten
            befinden, indem sie ein konzeptuelles Konstrukt verwenden, bekannt als der
            „hypothetische Monopolisten-Test" („der Test").189 Obwohl der Test quantitativ
            formuliert ist und formal angewendet werden kann, wird er typischerweise als
            theoretisches Konzept genutzt: Er dient als logische Richtlinie zur Prüfung, ob
            Wettbewerb zwischen Produkten und geographischen Regionen existiert.




            188
                   Der Test ist auch bekannt als 'sSN1P' Test, was für „small but significant and non-transitory increase in
                  price" steht.
            189   Vgl. EU Kommission (1997).

frontier economics             -                                                                                                152
152

Anlage AS 2
                                 AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPÄISCHEN
                                                                                  GASMARKT




             Demnach wird ein Produkt (bzw. eine Gruppe von Produkten) und eine geo-
             graphische Region als separater ökonomischer Markt betrachtet, falls ein
             hypothetischer monopolistischer Anbieter dieses Produktes (bzw. dieser Gruppe
             von Produkten) in dieser Region dauerhaft die Preise um 5-10% über das
             Wettbewerbsniveau erhöhen könnte, ohne .Umsatzverluste in solch einem
             Ausmaß zu erleiden, dass der Preisanstieg unprofitabel werden würde.
             Der Test beginnt typischerweise mit dem kleinstmöglichen Markt, d.h. durch die
             Betrachtung eines hypothetischen Monopolisten, der der einzige Anbieter des
             untersuchten Produktes (bzw. der Gruppe von Produkten) ist und der in der unter-
             suchten geographischen Region agiert, in welcher das Produkt (bzw. die Gruppe
             von Produkten) verkauft wird. Es stellt sich dann die Frage, ob für den hypothe-
             tischen Monopolisten ein Preis dauerhaft rentabel wäre, welcher einen geringen,
             aber entscheidenden Anstieg gegenüber dem Wettbewerbsniveau darstellt.
             ®    Falls die Frage bejaht werden kann, ist die Abgrenzung des relevanten Marktes
                  abgeschlossen.
             ■    Falls die Frage zu verneinen ist, íáblicherweise wegen des verlorenen Absatz-
                  volumens (aufgrund des Ausweichens der Kunden auf substitutprodukte
                  und/oder -regionen), muss der Test für eine weiter gefasste Abgrenzung des
                  Produktmarktes oder des geographischen Marktes durchgeführt werden.


    A.2 Abgrenzung im vorliegenden Fall
            Sachliche Marktabgrenzung

            Relevanter Produktmarkt    — Gemeinsamer Großhandelsmarkt           mit
            Gasproduzenten, oberregionalen und regionalen Ferngasgesellschaften
            Bis zum Jahr 2014 hat das Bundeskartellamt (BKartA) in seiner ständigen
            Entscheidungspraxis die sachliche Marktabgrenzung im Bereich Erdgas an den
            Versorgungsstufen orientiert:1 so
            ■     Importstufe: Hier belieferten ausländische und inländische Gasproduzenten
                  überregionale Ferngasgesellschaften („Importunternehmen").
            ■     1. stufe: Hier belieferten überregionale Ferngasgesellschaften regionale
                  Weiterverteiler (und z.T. sehr große Endkunden).
            ■     2. Stufe: Hier belieferten regionale Weiterverteiler lokale Weiterverteiler (und
                  z.T. große Endkunden).
            ■     3. stufe: Hier belieferten lokale Weiterverteiler Endkunden, insbesondere
                  auch kleine Endkunden mit standardlastprofilen (sLP), also Kunden ohne
                  Regelleistungsmessung (RLM)       der   jeweils tatsächlich verbrauchten
                  Gasmengen.


            190   Vgl. Bundestkartellarñt (2014), Rz. 74ft.

frontier economics                                                                                   153
153

Anlage AS 2
                                  AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPÄISCHEN
                                                                                                                                                       GASMARKT




            Abbildung 56                 Sachliche Marktabgrenzungspraxis des BKartA bis 2014

                  Аихнапд-кsche Produzenten                                         iпláпdische Produzenten
               гыСидгип ~ SAefl {        Мы # saw+ ! огн+с

                                              Епсfiliебнци, Fwòпuпg und Abtatz von Ег            s                                   i 4.у..,.АъLе !


                                                         нlЬеп-egioпale Femgasgese#schaften
              tiándler                                   S   0f                 wF; '?ж ! ß    л;оЬа С   tirльenпБ º
                                                                    SЬеФ ErdFгsдbгkecagº 1 Sп%aнrims^aг
                                                                                                                                                 ~_^
                                                   Markt fйr die BеRiеfcсung von гsgоnafeп Fеrngasgеsdzсhaftеn und                   Г
                                                                   sonstigen gno&n Weitеrverсе~еm
                                                                                                                            ~



                                                             Regìaпаlе Ferngasgeseflschaften

                                                                                     Markt für d1e Beliefeгuйg   von                 _z аегые _._..;
                                                                                 'maki und fоUzl ' WcйenкΡitејkn
                                                                                 regionale Wetter'rerteller
                                                                                        tuid Stadtwerke
                                                                                                                                     1 3. smre     ;
                      Чtrrkt :цг гtiе aztieferгд+g '              М]rh[ f &е ВгЯенегllп( ю11         ~ шги Fr бе xБafипag шп Э
                       Кидеп dich й'0"               W            АLА1-Кгп~диг  д. Гepofde           ~ ' S[FdCvden дгвгн repowle i
                        Ге~Юпi4е ГYг.f~цÇ[ºIIA1ЧRд1                  d     е Wa                             d ЮIе W              ,


                                                  RIM-Kunden                                               S1P-Kunden


            Quelle:      Beschluss der 8. Beschlussabteilung des BKartA im Fusionskontrollverfahren EWE / VNG vom 23.
                         Oktober 2014, Rz. 75.




            Die Unterscheidung zwischen der Importstufe und der 1. Stufe wurde damit
            begründet, dass das Erdgas der Produzenten ausschließlich durch die Hände
            überregionaler Ferngasgesellschaften in den deutschen Markt gelangen konnte.
            Regionale oder lokale Weitenverteiler oder Endkunden hatten demnach aufgrund
            der langfristigen Bezugsverträge zwischen Produzenten und Uberregionalen
            Ferngasgesellschaften sowie aufgrund mangelnder Importtransportkapazitäten
            keine     Möglichkeit,    ohne     die    Involvierung       von    Uberregionalen
            Ferngasgesellschaften Erdgas zu beziehen.   191 Im Fall einer marktbeherrschenden
            Stellung von   Uberregionalen Ferngasgesellschaften     auf der oben definierten 1.
            Stufe hätte somit keine Möglichkeit für Nachfragesubstitution (z.B. durch direkten
            Bezug bei den Erdgasproduzenten) bestanden.
            In seiner jüngeren Entscheidung zum EWE / VNG Fusionskontrollverfahren192 hat
            das BKartA die Unterscheidung zwischen der Belieferung Uberregionaler
            Ferngasgesellschaften    (Importstufe) und    der   Belieferung    regionaler
            Ferngasunternehmen (1. Stufe) jedoch aufgegeben und die Marktabgrenzung
            geändert. Das BKartA fasst nunmehr beide Marktstufen sachlich zu einer

            19' Vgl. Bundeskartellamt (2014), Rz. 81f.
            192 Vgl. ebenda.
frontier economics                                                                                                                                           154
154

Anlage AS 2
                              AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPÄISCHEN
                                                                                                    GASMARKT




             einheitlichen Gasgroßhаndelsstufe zusammen, die über den Kreis der bisherigen
             überregionalen und regionalen Ferngasunternehmen hinaus weitere Unternehmen
             wie insbesondere Händler umfasst.
             Diese veränderte sachliche Marktabgrenzung basierte unter anderem auf
             Ermittlungen des BKartA, die ergaben, dass gut ein Drittel der Importmengen
             bundesweit von Produzenten selbst, also ohne die Einschaltung von
             überregionalen Ferngasgesellschaften, in die Marktgebiete bis zum jeweiligen
             virtuellen Punkt befördert werden, bzw. sogar knapp 40%, wenn man
             Konzernunternehmen von großen Produzenten einbezieht.
             In der Folge hob das BKartA die bisherige separierung von Importstufe und der 1.
             Stufe auf, und definierte eine gemeinsame Großhandelsstufe, auf welcher
             inländische und ausländische Produzenten Erdgas anbieten, welches
             überregionale und regionale Ferngasgesellschaften oder auch große Endkunden
             direkt nachfragen.

             Geographische Marktabgrenzung

            Für die Abgrenzung des geographischen Marktes stellt sich die Frage, wie
            Anbieter/Nachfrager auf eine hypothetische Preiserhöhung im dann existierenden
            nationalen Marktgebiet reagieren würden: Wichen Nachfrager für              die
            Gasbeschaffung auf andere Marktgebiete aus (Nachfragesubstitution) oder
            lieferten Anbieter mehr Gas in das deutsche Marktgebiet (Angebotssubstitution),
            sodass eine Preiserhöhung für hypothetischen Monopolisten im deutschen
            Marktgebiet nicht profitabel wäre, dann wäre der Markt räumlich weiter
            abzugrenzen.
            Das BKartA hat hierzu, sich auf die Kommission beziehend, im Jahr                    2012
            ausgeführt:
                            „Wenn bestimmte Faktoren (z.B. Engpässe in der zur Verfügung
                            stehenden Infrastruktur, fehlende LNG-Terminals oder Qualitäts-
                            und Kostenunterschiede des Gases) es nicht erlauben, den
                            Lieferanten ohne wesentliche Hindernisse europaweit zu
                            wechseln, [dann ist] der relevante geographische Markt enger
                            und gegebenenfalls auch auf das Gebiet eines Mitgliedstaats
                            beschränkt abzugrenzen. "193
            Die Frage der geographischen Marktabgrenzung ist also im Wesentlichen eine
            Frage der Verfügbarkeit von Transportkapazitäten mit Nachbarländern (Frage der
            strukturellen  Verbundenheit)      und    der   Preisintegration (Frage      der
            Marktperformance): Sind Transportkapazitäten zu Marktgebieten, auch im
            Ausland, verfügbar (d.h. es bestehen keine Engpässe), so können Marktakteure
            Gas zwischen Marktgebieten substituieren, was sich dann über die Interaktion der
            Marktakteure in einer hohen Integration der Großhandelspreise auswirkt.


            193   BKartA 38-116/11 GazpromNNG, vom 31 Januar 2012, Rz. 74.

frontier economics                                                                                          155
155

Anlage AS 2
                              AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPAISCHEN
                                                                               GASMARKT




            Im Jahr 2014 definierte das BKartA den relevanten Markt als mindestens
            deutschlandweit, ließ jedoch noch offen, ob der Markt auch weiter darüber hinaus
            abzugrenzen ist:
                            „Der Markt ist vielmehr marktgebietsübergreifend, also
                            mindestens     bundesweit      abzugrenzen.     [...]    Der
                            Großhandelsmarkt geht bezugsseitig allerdings wohl nicht über
                            Deutschland hinaus. [...] Diese Frage kann aber vorliegend
                            offengelassen werden. Der Großhandelsmarkt ist jedenfalls
                            mindestens bundesweit abzugrenzen. "194

            Es ist davon auszugehen, dass seit der letzten expliziten Betrachtung des BKartA
            eine weitere deutliche Marktintegration stattgefunden hat und folglich von einem
            zumindest nordwesteuropäischen Gasmarkt ausgegangen werden muss.
            Einen oberregionalen Markt haben dabei auch von der Kommission befragte
            Marktakteure im Rahmen          der   Gazprom/Wintershall/Target Companies
            (COMP/M6910)   Fusionskontrolle bestätigt (siehe im Folgenden):

            Der relevante geographische Markt umfasst dabei nicht ganz Europa, da Erdgas
            nicht ohne weiteres zwischen Deutschland und z.B. Portugal physisch bewegt
            werden kann; jedoch sind Engpässe im nordwesteuropäischen Transportnetz
            kaum noch vorhanden — Nachfrager in Deutschland beschaffen Gas z.B. auch im
            Vereinigten Königreich; Produzenten aus z.B. Norwegen können auch zwischen
            verschiedenen Absatzmärkten substituieren:
                             "(88) The majority of respondents from the market investigation,
                             on both the supply as well as the demand side of the upstream
                             wholesale gas supply market, indicated that Germany forms
                             part of a regional geographic market rather than the entire EEA
                             territory. Most respondent considered this regional market to
                             encompass several EEA Member States (in particular
                             Germany, Belgium the Netherlands and the United Kingdom).
                             (89)Also, participants active in Germany on the demand side of
                             the upstream wholesale gas supply market indicated a
                             capability of sourcing their gas directly from at least one of the
                             United Kingdom, the Netherlands or Norway. At the same time,
                             upstream producers confirmed that they would divert volumes
                             to Germany, away from at least the Netherlands, in the event of
                             a non-transitory, significant increase of German gas prices.
                             (90)Finally, there [...] appears to be an increasing price
                             convergence between the gas prices quoted at the gas trading
                             hubs located in this putative regional gas market. "'95




            194   Vgl. Beschluss der B. Beschlussabteilung des BKartA im Fusionskontrollverfahren EWE / VNG vom 23.
                  Oktober 2014, Ri 109f.
            195
                  Gazpromiwintershall/Target Companies (COMP/16910), Rz. 88 bis 90.

frontier economics                                                                                                     156
156

Zur nächsten Seite