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AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPAISCHEN
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             OIES (2014), Ukraine's imports of Russian gas: how a deal might be reached,
             https://www.oxfordenergy.orq/wрcros/wp-content/uploads/2014/07/Ukraines-
             imports-of-Russian-qas-how-a-deal-might-be-reached.pdf.
             OIES (2017), European traded gas hubs: an updated analysis on liquidity, maturity
             and       barriers      to      market         integration,      Mai       2017
             https://www.oxfordenergy.orq/wрcros/wр-content/uploads/2017/05/Euroреan-
             traded-qas-hubs-an-updated-analysis-on-liquidity-maturity-and-barriers-to-
             market-integration-OIES-Energy-lnsight.pdf.
             OIES (2018а), Ukrainian Gas Transit: Sti11 Vital for Russian Gas Supplies to Europe
             as       Other         Routes     Reach        Full    Capacity,     Mai      2018,
             https://www.oxfordenergy.orq/wрcros/wp-content/uploads/2018/05/Ukrainian-qas-
             transit-Still-vital-for-Russian-qas-supplies-to-Europe-as-other-routes-reach-full-
             capacity-Corn ment. pdf.
            OIES (2018b), Building New Gas Transportation Infrastructure in the EU — what
            are       the      rules        of       the      game?,         Juli     2018,
            https://www.oxfordеnеrgy.orq/wрcros/wp-content/uplоads/2018/07/Buildinq-Nеw-
            Gas-Transportation-Infrastructure-in-the-EU-what-are-the-rules-of-the-qame. pdf.
            OIES (2018с), Russian gas transit through Ukraine after 2019: the options.
            November                                                               2018,
            https://www.oxfordenergy.orq/wрcros/wp-content/uрloads/2018/11/Russian-qas-
            transit-throuq h-Ukraine-after-2019-I nsiq ht-41. pdf.
            OIES (2019а), European traded gas hubs: a decade of change, Juli 2019,
            https://www.oxfordеnеrgy.orq/wрcros/wp-content/uрloads/2019/07/European-
            traded-qas-hubs-a-decade-of-change-Insight-55. pdf?v=7516fd43adaa
            OIES (2019b), Gas Directive amendment: implications for Nord Stream 2, Marz
            2019,
            https://www. oxfordenerqy. orq/wpcms/wp-content/uрloads/2019/03/Gаs-Diгесtјvе-
            Аmепdmепt-lnsiqht-49.рdf.
            OIES (2019с), Changes in Russian transit gas flows in 2020 and beyond.
            Peters (2018), Poland, a failed state' in gas trading, Juni 2018,
            http://gasvaluеchain.cоm/cros/wp-content/uploads/2018/07/GVC-Market-Study-
            Poland-06-18. pdf.
            Petroleum Economist (2006), Russia: Gazprom's export monopoly becomes law,
            August                                                                  2006,
            https:/lwww.petroleum-economist.com/articles/poIitics-economics/europe-
            еuгaѕiа/2006/гusѕia-qazргomѕ-ехрoгt-moпорolу-bесomеs-law.
            Petroleum Economist (2019), Cyprus ponders gas monetisation options, Aprii
            2019.
            https://www.petroleum-economist.com/articles/midstream-
            downstream/Inq/2019/cyprus-ponders-qas-monetisation-options.

frontier economics                                                                                 147
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             Polskie LNG (2019), Contract for the purchase of key equipment for the expansion
             program of the LNG terminal in Swinoujscie signed, October 2019,
             https://en.polskielnq. pl/press-office/news/news/aгtykul/201633/.
            Prognos (2017), Current Status and Perspectives of the European Gas Balance -
            Analysis of EU 28 and Switzerland, Eine Studie im Auftrag der Nord Stream 2 AG,
            Januar                                                                    2017,
            https://www.prognos.com/uploads/tx atwрubdb/20170406 Proqnos study Euro
            pean Gas Balance final 1 01.pdf.
             REKK (2017), The Impact Of The Construction Of The Nord Stream 2 Gas Pipeline
             On Gas Prices And Competition, Paper of the Regional Center for Energy Policy
             Research                  (REKK),                Februar               2017,
             https://rekk.hu/downloads/academic publications/NordStreаm2 REKK.pdf.
             REKK / Tractebel / Energy Global Marktes (2017), Follow-up study to the LNG
             and storage strategy, Studie im Auftrag der Kommission. Dezember 2017,
             https://ec.europa.eu/enerqy/sites/ener/files/documents/follow up study Inq stor
             aqe final 01.pdf-.
            Reuters (2019), UPDATE 1-Poland's PGNiG tells Gazprom it plans to end gas
            supply           deal           in         2022,       November     2019,
            https://de.reuters. соm/aгtiсIе/рqniq-qаzргom-idАFL8N27V4б9.
            Rijksoverheid (2019), Kamerbrief over gaswinningsniveau Groningen in 2019-
            2020,                              Septmeber                           2019,
            https://www.ri¡ksovеrheid.nl/documenten/kamerstukken/2019/09/10/kamerbrief---
            gaswinningsniveau-groningen-in-2019-2020.
            Stаtistа (2019), Erdgasverbrauch in der Europäischen Union in den Jahren von
            1980                  bis               2018,              Juni             2019,
            https://dе.statista.com/statistik/daten/studie/41065/umfrage/europaеische-union--
            -erdgasverbrauch-in-milliarden-kubikmeter/.
            SWP (2009), Russian Gas, Ukrainian Pipelines, and European Supply Security —
            Lessons        of    the      2009      Controversies,   Sepetember   2009,
            https://www. swp-
            berlin.orq/fileadmin/contents/products/research papers/2009 RP11 wep ks.pdf.
            Taglia & Rossi (2009), European Gas Imports: GIG Emissions from the Supply
            Chain,
            https://ааее.аt/2009-IAEE/uploads/fullрaper iaee09/P 238 Taglia Antonio 31-
            Auq-2009,%2017:24. рdf.
            Thinkstep (2017), GIG Intensity of Natural Gas Transport — Comparison of
            Additional Natural Gas Imports to Europe by Nord Stream 2 Pipeline and LNG
            Import Alternatives,    Studie im Auftrag     der Nord Stream 2 AG,
            https://www.europeanqashub.com/wp-content!uploads/attach 795.рdf.



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             Trilby (2017), Presentation for World Energy Outlook 2017, Dezember 2017,
             https://www.ntnu.edu/documents/1276062818/1278772431/Johannes±Тг%СЗ%В
             Cby+-+Global+natural+qas+markets.pdf/c2949930-36e7-43а0-b3f5-
             7bf692a6466b.
             UBA — Umweltbundesamt            (2016),   С02-Emissionsfaktoren fier fossile
             Brennstoffe.                         September                             2016,
             https://www. umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1968/publikationen/c
             o2-emissionsfaktoren fur fossile brennstoffe korrektur.pdf.
             UBA — Umweltbundesamt (2018), Entwicklung des durchschnittlichen Brutto-
             Wirkungsgrades'       fossiler      Kraftwerke,        Dezember           2018.
             nttps:nwww.umweltoundesamt.de/sites/detault/tiles/medien/ ßö4/bilder/dateien/6
             abb entwicklunq-brennstoffausnutzunqsqrad 2019-03-15.pdf.
            Ukrinform (2019). NBU: Bei Reduzierung des Gastransits wird die Ukraine bis zu
            1        Prozent       des        BIP      verlieren.        November   2019,
            https://www. ukrinform.de/rubric-economy/2810295-nbu-bei-kurzunq-des-
            qastransits-wird-die-ukraine-bis-zu-1-Prozent-des-bip-verl ieren.html.
            Ukrtransgas (2018а), Ukrtransgaz announces 10-years modernization plan and
            intends to reconstruct four compressor stations during nearest three years, May
            2018.
            http://utq.ua/en/utq/media/news/2018/ukrtransgaz-announces-10-years-
            modern ization-plan-for-2018-2027.html.
            Ukrtransgas (2018b). Ukrainischer Netzentwicklungsplan           für   2019-2028,
            https://protect-eu.mimecast.com/s/A-TlCgxkNT86P54tZzhDQ.
            Wood Mackenzie (2018), Constraints on Russian gas into Europe: good news for
            LNG!,                  8.                 Dezember                     2018,
            https://www.woodmac.com/reports/qas-markets-constraints-on-russian-qas-into-
            europe-good-news-for-lnq-37404




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             ERKLARUNG DER GUTACHTER
             Wir erklären, dass die in dem vorliegenden Gutachten enthaltenen Tatsachen und
             Wahrnehmungen persönliches Wissen sowie unsere sachverständige
             Einschätzung reflektieren und wir diese nach bestem Wissen und Gewissen
             abgegeben haben.
             Bei der Bearbeitung dieses Gutachtens wurden wir durch Mitarbeiter von Frontier
             unterstützt, insbesondere Dr. Michaela Unteutsch, Dr. Johanna Reichenbach,
             Prof. Andreas Seeliger und Joscha Krug.
             Weder die Gutachter noch die an der Bearbeitung dieses Gutachtens beteiligten
             Mitarbeiter von Frontier haben ein wirtschaftliches Interesse am Ergebnis dieses
             Verfahrens.




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     ANHANG A DETAILS ZUR
             MARKTABGRENZUNG
             In diesem Anhang beschreiben wir im'Detail die in Abschnitt 5.2.1 vorgenommene
             wettbewerbsökonomische Marktabgrenzung in sachlicher und räumlicher Hinsicht.
             Wir erläutern hierfür zunächst Hintergründe zur Marktabgrenzung und nehmen
             dann die Marktabgrenzung im vorliegenden Fall vor.


    A.1 Hintergründe zur Marktabgrenzung
             Die Abgrenzung des relevanten Marktes

             Die Kommission definiert den relevanten Markt auf einer fallweisen Basis gemäß
             den in ihrer Bekanntmachung über Markdefinition dargelegten Prinzipien.'
             Die Abgrenzung des relevanten Marktes enthält normalerweise zwei Sichtweisen:
                     Die relevanten Produkte (oder Dienstleistungen); und
                     das relevante geographische Gebiet, in dem diese Produkte produziert
                     und/oder gehandelt werden.
            Aus praktischen Grinden wird oft zunächst der relevante Produktmarkt definiert,
            und die geographische Ausdehnung des Marktes erfolgt anschließend im zweiten
            Schritt.

            Der Produktmarkt

            Der relevante Produktmarkt wird aufgrund des Konzepts der Substituier- oder
            Ersetzbarkeit abgegrenzt. Das Kriterium der Substituierbarkeit ermittelt Produkte,
            welche in vernünftiger Weise die betroffenen Produkte ersetzen können. ' Weit-
            gefasst heißt dies, dass zwei Produkte nur dann in demselben wirtschaftlichen
            Markt enthalten sein sollten, wenn sie ausreichend nahestehende Substitute sind.
            Die Wettbewerbsstärke zwischen zwei Produkten hängt normalerweise von
            folgenden Punkten ab:
            ®    Nachfrageseitige Substitution — Dies bezieht sich darauf, inwieweit sich Ver-
                braucher im Falle einer Anderung des relativen Preises auch für ein anderes
                Produkt entscheiden würden (z.B. inwieweit Fahrzeugkäufer statt eines PKW
                einen Transporter ererben wurden, wenn sich der Preis für PKW erhöhen
                wurde); und



                Vgl. EU Kommission (1997).
                Dieser Ersatz muss nicht identisch sein. Er kann auch unterschiedliche Preise haben (z.B. um
                Qualitätsunterschiede darzustellen), solange der Preis eines Produktes ausreichend den Preis des anderen
                beschränkt.

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             ©      Angebotsseitige Substitution — Dies bezieht sich darauf, inwieweit Anbieter
                   zweier Produkte die Produktion im Falle einer Änderung des relativen Preises
                   umstellen würden (z.B. inwieweit Hersteller von Transportern anfangen
                   würden, PKW zu vertreiben, weil sich der Preis für PKW erhöhen würde).
             In beiden Fällen sollte die Umstellung in einer relativ kurzen Zeitspanne erfolgen
             (in den meisten Fällen wäre dies ein Jahr oder weniger), damit sich beide Produkte
             in demselben wirtschaftlichen Markt befinden. Die Substitute sind auch nur dann
             demselben Produktmarkt zuzuordnen, wenn die Umstellung ohne signifikante
             Kosten geschehen würde.

             Der geographische Markt

             In ähnlicher Weise hängt die Wettbewerbsstärke zwischen (Anbietern in) ver-
             schiedenen geographischen Gebieten normalerweise von folgenden Punkten ab:
             r,    Nachfrageseitige Substitution — Dies bezieht sich darauf, inwieweit Verbrau-
                   cher zwischen verschiedenen Anbietern in zwei verschiedenen Gebieten
                   hinsichtlich der relativen Preise wechseln würden (z.B. inwieweit deutsche
                   Verbraucher anfangen würden, Autos in den Niederlanden zu kaufen, wenn die
                   Autopreise in Deutschland steigen würden); und
                   Angebotsseitige Substitution — Dies bezieht sich darauf, inwieweit Anbieter
                   in zwei verschiedenen geographischen Gebieten beginnen wurden,
                   Verbraucher im anderen Gebiet zu beliefern oder ihre angebotene Menge fur
                   das andere Gebiet zu erhöhen (z.B. inwieweit niederländische Autoverkäufer
                   anfangen wurden, Autos in Deutschland zu verkaufen, wenn die Preise dort
                   steigen wurden).
            Auch hier sollte, wenn die Substitution effektiv sein soll, die Umstellung innerhalb
            einer relativ kurzen Zeitspanne (in den meisten Fällen wäre dies ein Jahr oder
            weniger) und ohne signifikante Kosten erfolgen.

            Hypothetischer Monopolisten-Test

            Wettbewerbsbehörden (einschließlich der Europäischen Kommission) unter-
            suchen im Allgemeinen, welche Produkte sich „nah genug" an den Substituten
            befinden, indem sie ein konzeptuelles Konstrukt verwenden, bekannt als der
            „hypothetische Monopolisten-Test" („der Test").    Obwohl der Test quantitativ
            formuliert ist und formal angewendet werden kann, wird er typischerweise als
            theoretisches Konzept genutzt: Er dient als logische Richtlinie zur Prüfung, ob
            Wettbewerb zwischen Produkten und geographischen Regionen existiert.




             88
                   Der Test ist auch bekannt als 'ssNIP' Test, was für „small but significant and non-transitory increase in
                  price" steht.
             89   Vgl. EU Kommission (1997).

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             Demnach wird ein Produkt (bzw. eine Gruppe von Produkten) und eine geo-
             graphische Region als separater ökonomischer Markt betrachtet, falls ein
             hypothetischer monopolistischer Anbieter dieses Produktes (bzw. dieser Gruppe
             von Produkten) in dieser Region dauerhaft die Preise um 5-10% über das
             Wettbewerbsniveau erhöhen könnte, ohne Umsatzverluste in solch einem
             Ausmaß zu erleiden, dass der Preisanstieg unprofitabel werden würde.
             Der Test beginnt typischerweise mit dem kleinstmöglichen Markt, d.h. durch die
             Betrachtung eines hypothetischen Monopolisten, der der einzige Anbieter des
             untersuchten Produktes (bzw. der Gruppe von Produkten) ist und der in der unter-
             suchten geographischen Region agiert, in welcher das Produkt (bzw. die Gruppe
             von Produkten) verkauft wird. Es stellt sich dann die Frage, ob für den hypothe-
             tischen Monopolisten ein Preis dauerhaft rentabel wäre, welcher einen geringen,
             aber entscheidenden Anstieg gegenüber dem Wettbewerbsniveau darstellt.
             Г1   Falls die Frage bejaht werden kann, ist die Abgrenzung des relevanten Marktes
                  abgeschlossen.
             и    Falls die Frage zu verneinen ist, üblicherweise wegen des verlorenen Absatz-
                  volumens (aufgrund des Ausweichens der Kunden auf Substitutprodukte
                  und/oder -regionen), muss der Test für eine weiter gefasste Abgrenzung des
                  Produktmarktes oder des geographischen Marktes durchgeführt werden.


    A.2 Abgrenzung im vorliegenden Fall
            Sachliche Marktabgrenzung

            Relevanter Produktmarkt     — Gemeinsamer      Großhandelsmarkt mit
            Gasproduzenten, überregionalen und regionalen Ferngasgesellschaften
            Bis zum Jahr 2014 hat das Bundeskartellamt (BKartA) in seiner ständigen
            Entscheidungspraxis die sachliche Marktabgrenzung im Bereich Erdgas an den
            Versorgungsstufen orientiert:''
            y      Importstufe: Hier belieferten ausländische und inländische Gasproduzenten
                  überregionale Ferngasgesellschaften (,Importunternehmen').
                  1. Stufe: Hier belieferten überregionale Ferngasgesellschaften regionale
                  Weiterverteiler (und z.T. sehr große Endkunden).
                  2.Stufe: Hier belieferten regionale Weiterverteiler lokale Weiterverteiler (und
                  z.T. große Endkunden).
                  3. Stufe: Hier belieferten lokale Weiterverteiler Endkunden, insbesondere
                  auch kleine Endkunden mit Standardlastprofilen (SLP), also Kunden ohne
                  Regelleistungsmessung (RLM)       der   jeweils tatsächlich verbrauchten
                  Gasmengen.


             50   Vgl. Bundestkartellamt (2014), Rz. 74ff.

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             Abbildung 56                 Sachliche Marktabgrenzungspraxis des BKartA bis 2014

                      Ausländische Produzenten                                   lnländische Produzenten
                  :. сакаоп 1 9д I     1 Si...a I ООК

                                              EТ Сhм & «, Fеnw«und Abаβ~z von Erdfis                                 j    lврг[яй. Ј


                                                         Uberregionale Feтgasgesellschaftеп
                                                       г о.. t W"      t IW' t vuc 1 rmsIGавы1' о
                                                                ваа. bѕ а% о 1 вфs.ввтгг
                                                    Markt tur   d.e Веlгекдгп' von герогикп FпnСа«eselцЛаfгм   und
                                                                       ю'еn grolen Werterveпcчkm


                                                         Regionale       I   emgasgesellthaften




                                                                               regionale Weiten'erteiler
                                                                                    und Stadtwerke

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            Quelle:     Beschluss der 8. Beschlussabteilung des BKartA im Fusionskontrol/verfahren EWE / VNG               vom     23.
                        Oktober 2014, Ri 75.




            Die Unterscheidung zwischen der Importstufe und der 1. Stufe wurde damit
            begründet, dass das Erdgas der Produzenten ausschließlich durch die Hände
            überregionaler Ferngasgesellschaften in den deutschen Markt gelangen konnte.
            Regionale oder lokale Weiterverteiler oder Endkunden hatten demnach aufgrund
            der langfristigen Bezugsverträge zwischen Produzenten und überregionalen
            Ferngasgesellschaften sowie aufgrund mangelnder Importtransportkapazitäten
            keine     Möglichkeit,   ohne      die    Involvierung     von     überregionalen
            Ferngasgesellschaften Erdgas zu beziehen. ' Im Fall einer marktbeherrschenden
            Stellung von überregionalen Ferngasgesellschaften auf der oben definierten 1.
            Stufe hätte somit keine Möglichkeit Wir Nachfragesubstitution (z.B. durch direkten
            Bezug bei den Erdgasproduzenten) bestanden.
            In seiner jüngeren Entscheidung zum EWE / VNG Fusionskontrollverfahren = hat
            das BKartA die Unterscheidung zwischen der Belieferung überregionaler
            Ferngasgesellschaften    (Importstufe) und    der   Belieferung    regionaler
            Ferngasunternehmen (1. Stufe) jedoch aufgegeben und die Marktabgrenzung
            geändert. Das BKartA fasst nunmehr beide Marktstufen sachlich zu einer

                  Vgl. Bundeskartellamt       (2014),    Rz.    81f.
            792   Vgl. ebenda.
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             einheitlichen Gasgroßhandelsstufe zusammen, die über den Kreis der bisherigen
             überregionalen und regionalen Ferngasunternehmen hinaus weitere Unternehmen
             wie insbesondere Händler umfasst.
             Diese veränderte sachliche Marktabgrenzung basierte unter anderem auf
             Ermittlungen des BKartA, die ergaben, dass gut ein Drittel der Importmengen
             bundesweit von Produzenten selbst, also ohne die Einschaltung von
             überregionalen Ferngasgesellschaften, in die Marktgebiete bis zum jeweiligen
             virtuellen Punkt befördert werden, bzw. sogar knapp 40%, wenn man
             Konzernunternehmen von großen Produzenten einbezieht.
            In der Folge hob das BKartA die bisherige Separierung von Importstufe und der 1.
            Stufe auf, und definierte eine gemeinsame Großhandelsstufe, auf welcher
            inländische und ausländische Produzenten Erdgas anbieten, welches
            überregionale und regionale Ferngasgesellschaften oder auch große Endkunden
            direkt nachfragen.

            Geographische Marktabgrenzung

            Für die Abgrenzung des geographischen Marktes stellt sich die Frage, wie
            Anbieter/Nachfrager auf eine hypothetische Preiserhöhung im dann existierenden
            nationalen Marktgebiet reagieren wurden: Wichen Nachfrager für die
            Gasbeschaffung auf andere Marktgebiete aus (Nachfragesubstitution) oder
            lieferten Anbieter mehr Gas in das deutsche Marktgebiet (Angebotssubstitution),
            sodass eine Preiserhöhung fur hypothetischen Monopolisten im deutschen
            Marktgebiet nicht profitabel wäre, dann wäre der Markt räumlich weiter
            abzugrenzen.
            Das BKartA hat hierzu, sich auf die              Kommission beziehend, im Jahr 2012
            ausgeführt:
                         „Wenn bestimmte Faktoren (z.8. Engpässe in der zur Verfiigung
                         stehenden Infrastruktur,. fehlende LNG-Terminals oder Qualitäts-
                         und Kostenunterschiede des Gases) es nicht erlauben, den
                         Lieferanten ohne wesentliche Hindernisse europaweit zu
                         wechseln, [dann ist] der relevante geographische Markt enger
                         und gegebenenfalls auch auf das Gebiet eines Mitgliedstaats
                         beschränkt abzugrenzen. "193

            Die Frage der geographischen Marktabgrenzung ist also im Wesentlichen eine
            Frage der Verfügbarkeit von Transportkapazitäten mit Nachbarländern (Frage der
            strukturellen  Verbundenheit)      und    der   Preisintegration (Frage      der
            Marktperformance): Sind Transportkapazitäten zu Marktgebieten, auch im
            Ausland, verfügbar (d.h. es bestehen keine Engpässe), so können Marktakteure
            Gas zwischen Marktgebieten substituieren, was sich dann aber die Interaktion der
            Marktakteure in einer hohen Integration der Großhandelspreise auswirkt.


               BKartA B8-116/11 GazpromNNG, vom 31 Januar 2012, Rz. 74.

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             Im Jahr 2014 definierte das BKartA den relevanten Markt als mindestens
             deutschlandweit, ließ jedoch noch offen, ob der Markt auch weiter darüber hinaus
             abzugrenzen ist:
                             „Der Markt ist vielmehr marktgebietsübergreifend, also
                             mindestens     bundesweit      abzugrenzen.     [...]    Der
                             Großhandelsmarkt geht bezugsseitig allerdings wohl nicht über
                             Deutschland hinaus. [...] Diese Frage kann aber vorliegend
                             offengelassen werden. Der Großhandelsmarkt ist jedenfalls
                             mindestens bundesweit abzugrenzen. "194

            Es ist davon auszugehen, dass seit der letzten expliziten Betrachtung des BKartA
            eine weitere deutliche Marktintegration stattgefunden hat und folglich von einem
            zumindest nordwesteuropäischen Gasmarkt ausgegangen werden muss.
            Einen überregionalen Markt haben dabei auch von der Kommission befragte
            Marktakteure im Rahmen        der   Gazprom/Wintershall/Target Companies
            (COMP/М6910) Fusionskontrolle bestätigt (siehe im Folgenden):
            Der relevante geographische Markt umfasst dabei nicht ganz Europa, da Erdgas
            nicht ohne weiteres zwischen Deutschland und z.B. Portugal physisch bewegt
            werden kann; jedoch sind Engpässe im nordwesteuropäischen Transportnetz
            kaum noch vorhanden — Nachfrager in Deutschland beschaffen Gas z.B. auch im
            Vereinigten Königreich; Produzenten aus z.B. Norwegen können auch zwischen
            verschiedenen Absatzmärkten substituieren:
                             "(88) The majority of respondents from the market investigation,
                             on both the supply as well as the demand side of the upstream
                             wholesale gas supply market, indicated that Germany forms
                             part of a regional geographic market rather than the entire EEA
                             territory. Most respondent considered this regional market to
                             encompass several EEA Member States (in particular
                             Germany, Belgium the Netherlands and the United Kingdom).
                             (89)Also, participants active in Germany on the demand side of
                             the upstream wholesale gas supply market indicated a
                             capability of sourcing their gas directly from at least one of the
                             United Kingdom, the Netherlands or Norway. At the same time,
                             upstream producers confirmed that they would divert volumes
                             to Germany, away from at least the Netherlands, in the event of
                             a non-transitory, significant increase of German gas prices.
                             (90)Finally, there (...] appears to be an increasing price
                             convergence between the gas prices quoted at the gas trading
                             hubs located in this putative regional gas market."195




            194   Vgl. Beschluss der 8. Beschlussabteilung des BKartA im Fusionskontroliverfahren E'NE / VNG vom 23.
                  Oktober 2014, Rz. 109f.
            t95   GazpromМIintershаll/Tаrget Companies (COMP/М6910), Ri 88 bis 90.

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