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AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPAISCHEN
                                                                                                                                         GASMARKT




             Abbildung 56                 Sachliche Marktabgrenzungspraxis des BKartA bis 2014

                      Ausländische Produzenten                                   lnländische Produzenten
                  :. сакаоп 1 9д I     1 Si...a I ООК

                                              EТ Сhм & «, Fеnw«und Abаβ~z von Erdfis                                 j    lврг[яй. Ј


                                                         Uberregionale Feтgasgesellschaftеп
                                                       г о.. t W"      t IW' t vuc 1 rmsIGавы1' о
                                                                ваа. bѕ а% о 1 вфs.ввтгг
                                                    Markt tur   d.e Веlгекдгп' von герогикп FпnСа«eselцЛаfгм   und
                                                                       ю'еn grolen Werterveпcчkm


                                                         Regionale       I   emgasgesellthaften




                                                                               regionale Weiten'erteiler
                                                                                    und Stadtwerke

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            Quelle:     Beschluss der 8. Beschlussabteilung des BKartA im Fusionskontrol/verfahren EWE / VNG               vom     23.
                        Oktober 2014, Ri 75.




            Die Unterscheidung zwischen der Importstufe und der 1. Stufe wurde damit
            begründet, dass das Erdgas der Produzenten ausschließlich durch die Hände
            überregionaler Ferngasgesellschaften in den deutschen Markt gelangen konnte.
            Regionale oder lokale Weiterverteiler oder Endkunden hatten demnach aufgrund
            der langfristigen Bezugsverträge zwischen Produzenten und überregionalen
            Ferngasgesellschaften sowie aufgrund mangelnder Importtransportkapazitäten
            keine     Möglichkeit,   ohne      die    Involvierung     von     überregionalen
            Ferngasgesellschaften Erdgas zu beziehen. ' Im Fall einer marktbeherrschenden
            Stellung von überregionalen Ferngasgesellschaften auf der oben definierten 1.
            Stufe hätte somit keine Möglichkeit Wir Nachfragesubstitution (z.B. durch direkten
            Bezug bei den Erdgasproduzenten) bestanden.
            In seiner jüngeren Entscheidung zum EWE / VNG Fusionskontrollverfahren = hat
            das BKartA die Unterscheidung zwischen der Belieferung überregionaler
            Ferngasgesellschaften    (Importstufe) und    der   Belieferung    regionaler
            Ferngasunternehmen (1. Stufe) jedoch aufgegeben und die Marktabgrenzung
            geändert. Das BKartA fasst nunmehr beide Marktstufen sachlich zu einer

                  Vgl. Bundeskartellamt       (2014),    Rz.    81f.
            792   Vgl. ebenda.
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             einheitlichen Gasgroßhandelsstufe zusammen, die über den Kreis der bisherigen
             überregionalen und regionalen Ferngasunternehmen hinaus weitere Unternehmen
             wie insbesondere Händler umfasst.
             Diese veränderte sachliche Marktabgrenzung basierte unter anderem auf
             Ermittlungen des BKartA, die ergaben, dass gut ein Drittel der Importmengen
             bundesweit von Produzenten selbst, also ohne die Einschaltung von
             überregionalen Ferngasgesellschaften, in die Marktgebiete bis zum jeweiligen
             virtuellen Punkt befördert werden, bzw. sogar knapp 40%, wenn man
             Konzernunternehmen von großen Produzenten einbezieht.
            In der Folge hob das BKartA die bisherige Separierung von Importstufe und der 1.
            Stufe auf, und definierte eine gemeinsame Großhandelsstufe, auf welcher
            inländische und ausländische Produzenten Erdgas anbieten, welches
            überregionale und regionale Ferngasgesellschaften oder auch große Endkunden
            direkt nachfragen.

            Geographische Marktabgrenzung

            Für die Abgrenzung des geographischen Marktes stellt sich die Frage, wie
            Anbieter/Nachfrager auf eine hypothetische Preiserhöhung im dann existierenden
            nationalen Marktgebiet reagieren wurden: Wichen Nachfrager für die
            Gasbeschaffung auf andere Marktgebiete aus (Nachfragesubstitution) oder
            lieferten Anbieter mehr Gas in das deutsche Marktgebiet (Angebotssubstitution),
            sodass eine Preiserhöhung fur hypothetischen Monopolisten im deutschen
            Marktgebiet nicht profitabel wäre, dann wäre der Markt räumlich weiter
            abzugrenzen.
            Das BKartA hat hierzu, sich auf die              Kommission beziehend, im Jahr 2012
            ausgeführt:
                         „Wenn bestimmte Faktoren (z.8. Engpässe in der zur Verfiigung
                         stehenden Infrastruktur,. fehlende LNG-Terminals oder Qualitäts-
                         und Kostenunterschiede des Gases) es nicht erlauben, den
                         Lieferanten ohne wesentliche Hindernisse europaweit zu
                         wechseln, [dann ist] der relevante geographische Markt enger
                         und gegebenenfalls auch auf das Gebiet eines Mitgliedstaats
                         beschränkt abzugrenzen. "193

            Die Frage der geographischen Marktabgrenzung ist also im Wesentlichen eine
            Frage der Verfügbarkeit von Transportkapazitäten mit Nachbarländern (Frage der
            strukturellen  Verbundenheit)      und    der   Preisintegration (Frage      der
            Marktperformance): Sind Transportkapazitäten zu Marktgebieten, auch im
            Ausland, verfügbar (d.h. es bestehen keine Engpässe), so können Marktakteure
            Gas zwischen Marktgebieten substituieren, was sich dann aber die Interaktion der
            Marktakteure in einer hohen Integration der Großhandelspreise auswirkt.


               BKartA B8-116/11 GazpromNNG, vom 31 Januar 2012, Rz. 74.

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             Im Jahr 2014 definierte das BKartA den relevanten Markt als mindestens
             deutschlandweit, ließ jedoch noch offen, ob der Markt auch weiter darüber hinaus
             abzugrenzen ist:
                             „Der Markt ist vielmehr marktgebietsübergreifend, also
                             mindestens     bundesweit      abzugrenzen.     [...]    Der
                             Großhandelsmarkt geht bezugsseitig allerdings wohl nicht über
                             Deutschland hinaus. [...] Diese Frage kann aber vorliegend
                             offengelassen werden. Der Großhandelsmarkt ist jedenfalls
                             mindestens bundesweit abzugrenzen. "194

            Es ist davon auszugehen, dass seit der letzten expliziten Betrachtung des BKartA
            eine weitere deutliche Marktintegration stattgefunden hat und folglich von einem
            zumindest nordwesteuropäischen Gasmarkt ausgegangen werden muss.
            Einen überregionalen Markt haben dabei auch von der Kommission befragte
            Marktakteure im Rahmen        der   Gazprom/Wintershall/Target Companies
            (COMP/М6910) Fusionskontrolle bestätigt (siehe im Folgenden):
            Der relevante geographische Markt umfasst dabei nicht ganz Europa, da Erdgas
            nicht ohne weiteres zwischen Deutschland und z.B. Portugal physisch bewegt
            werden kann; jedoch sind Engpässe im nordwesteuropäischen Transportnetz
            kaum noch vorhanden — Nachfrager in Deutschland beschaffen Gas z.B. auch im
            Vereinigten Königreich; Produzenten aus z.B. Norwegen können auch zwischen
            verschiedenen Absatzmärkten substituieren:
                             "(88) The majority of respondents from the market investigation,
                             on both the supply as well as the demand side of the upstream
                             wholesale gas supply market, indicated that Germany forms
                             part of a regional geographic market rather than the entire EEA
                             territory. Most respondent considered this regional market to
                             encompass several EEA Member States (in particular
                             Germany, Belgium the Netherlands and the United Kingdom).
                             (89)Also, participants active in Germany on the demand side of
                             the upstream wholesale gas supply market indicated a
                             capability of sourcing their gas directly from at least one of the
                             United Kingdom, the Netherlands or Norway. At the same time,
                             upstream producers confirmed that they would divert volumes
                             to Germany, away from at least the Netherlands, in the event of
                             a non-transitory, significant increase of German gas prices.
                             (90)Finally, there (...] appears to be an increasing price
                             convergence between the gas prices quoted at the gas trading
                             hubs located in this putative regional gas market."195




            194   Vgl. Beschluss der 8. Beschlussabteilung des BKartA im Fusionskontroliverfahren E'NE / VNG vom 23.
                  Oktober 2014, Rz. 109f.
            t95   GazpromМIintershаll/Tаrget Companies (COMP/М6910), Ri 88 bis 90.

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             Daher sprechen folgende Punkte fQr eine regionale Marktabgrenzung, welche
             nicht nur Deutschland, sondern auch die Benelux-Länder, Dänemark und das
             Vereinigte Königreich umfasst:
             ©     Aktuell kaum Engpässe an Markt- und Grenzübergangspunkten — Wett-
                   bewerblich separat zu betrachtende Märkte ergeben sich vor allem dann, wenn
                   Marktakteure Erdgas in Reaktion auf Preisbewegungen nicht von einer Region
                   in eine andere verschieben können. Der Bericht von ACER zu vertraglichen
                   Engpässen im Jahr 2017           weist zwischen den o.g. Ländern keine
                   vertraglichen Engpässe auf (selbst vertragliche Engpässe wären aber kein
                   hinreichendes Kriterium für separierte Märkte). Auch eine aktuelle Studie der
                   Kommission erwartet keine Engpässe im Jahr 2025 zwischen den genannten
                   Ländern.
                   Ziel des einheitlichen Erdgasbinnenmarktes wird weiter verfolgt — Gemäß
                   der aktuellen Kommissionsrichtlinie zum Erdgasbinnenmarkt (2009/73/EG) ist
                   es weiter Ziel „den Erdgasbinnenmarkt zu vollenden und für alle in der
                   Gemeinschaft niedergelassenen Erdgasunternehmen gleiche Bedingungen zu
                   schaffen";199 die europäische Regulierungsbehörde ACER hat zuletzt im
                   Rahmen des Gas Target Models Maßnahmen zur Erreichung des Ziels
                   spezifiziert;200 und es gibt keine Gründe anzunehmen, dass sich die bereits
                   erzielten Erfolge auf dem Weg zu einem integrierten Gasmarkt nicht weiter
                   fortsetzen bzw. sogar ,.zurück" entwickeln werden.
                   Schon heute hohe Integration der Großhandelspreise — Dass die
                   Kapazitätssituation auch heute schon zu einer hohen Integration des
                   Erdgasbinnenmarktes in Europa führt. belegt die hohe Preisintegration, welche
                   jüngst in zwei Studien bestätigt wurde:
                       EY/REKK im Auftrag der Kommission — Die so genannte „Quo vadis"-
                       Studie° im Auftrag der Kommission aus dem Jahr 2018 betrachtet Heraus-
                       forderungen für die Schaffung eines Binnenmarktes für Erdgas, stellt aber

                  ACER. Annual Report an Contractual Congestion at Interconnection Points —2017. 31.05.2018.
                  Anmerkung: Der Grenzubergangspunkt Eynatten 2 (BE) zwischen den Netzbetreibern Fluxys Belgium and
                  Fluxys TENP GmbH wies 2017 einen vertraglichen Engpass nach Definition von ACER auf. Da jedoch
                  andere Grenzubergangspunkte zwischen Deutschland und Belgien (auch in Eynatten) nicht von Engpässen
                  betroffen waren, kann nicht von einem strukturellen Engpass zwischen Belgien und Deutschland ausge-
                  gangen werden, wie auch die im Folgenden diskutierten Preisanalysen belegen. Vgl. ACER. Annual Report
                  an Contractual Congestion at Interconnection Points — 2017. 31.05.2018.
                  Vgl. REKK / Tractebel / Energy Global Marktes (2017): Follow-up study to the [NG and storage strategy.
                  Studie im Auftrag der Kommission, S. 15, Tabelle 3. Die Studie erwartet Engpässe zwischen Deutschland
                  und Luxemburg und Belgien und Luxemburg, welche aber kommerziell nicht relevant sind. da Belgien und
                  Luxemburg schon heute ein gemeinsames Marktgebiet bilden (Belux) und die Studie keine Engpässe
                  zwischen Belgien und den benachbarten Ländern/Marktgebieten identifiziert.
            149   Europäische Kommission, Richtlinie 2009/73/EG, Rz. 5.
            toa
                  ACER ..European Gas Target Model Review and Update, Januar 2015
                  (https://www.acer.europa.eu/Events/Presentation-of-ACER-Gas-Tarqet-Model-
                  /Documents/European%20Gas%20Target%20Мodel%20Reviеw%20and%20Uрdate.рdf):                achieving the
                  single market wird auch hier klar als Ziel benannt (Abschnitt 2.4).
            201 EY/REKK. Quo vadis EU gas market regulatory framework — Study on a Gas Market Design for Europe,
                  Studie im Auftrag der Kommission. Februar 2018.

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                        fest: „[T]he wholesale gas markets of Denmark, Belgium, the United
                        Kingdom, the Netherlands and Germany create a single price zone" .202
                        OIES — Eine Studie dies Oxford Institute for Energy Studies (OIES) hat im
                        Jahr 2017203 für den Zeitraum bis 2016 eine sehr hohe Preisintegration für
                        die Handelspunkte NCG, GASPOOL, Zeebrugge und PEG Nord
                        (Frankreich) festgestellt;204 der britische NBP ist meist sehr gut integriert,
                        jedoch nicht, wenn physische Flüsse auf dem Interkonnector nicht möglich
                        sind.205




            202
                Ebd, s. 5. Die Studie stellt auch fest, dass es zukünftig nach Auslaufen bestehender langfristiger Liefer- und
                Transportvertrage zu größeren Preisdifferenzen kommen kann (wenn auch nicht klar ist, in welcher Region).
                Preisdifferenzen sind aber letztlich kein Widerspruch zu integrierten Preisen (diese können sich weiter pa-
                rallel entwickeln). Einem theoretischen Risiko einer ZurOckentwicklung der Marktintegration in Nordwest-
                europa wird im Folgenden durch eine Sensitivitat in Bezug auf die Marktabgrenzung Rechnung getragen.
            203 Oxford Institute for Energy Studies (OIEs), European traded gas hubs:an updated analysis on
                                                                                                                liquidity,
                maturity and barriers to market integration, Mai 2017 (https://wиnv.oxfоrdenеrgy.oгq/wperos/wp-
                  contenUuploads/2017/05/European-traded-qas-hubs-an-updated-analysis-on-liquidity-maturity-and-barrie~s-
                  to-market-integration-OlEs-Energy-Insight. pdf).
            204
                   Ebd, S. 18: „In North West Europe (TTF, NCG, Gaspool, ZEE, PEGN), price alignment and price level
                  convergence continues to be strong: this region behaves as if it is a single-price area, i.e. a fully integrated
                  trans-national market for gas."
            205    Ebd., Ѕ. 18. Physische Fliisse sind aber nur bei Revisionen des lnterkonnektors nicht mdglich, was offenbar
                  Marktakteure aus anderen Landern nicht von einer Beschaffung am NBP abhalt (siehe GazpromlWinter-
                  shall/Target Companies (COMP/16910), Rz. 88 bis 90, und zuvor), sodass wir Großbritannien dennoch als
                  Teil des relevanten Marktes betrachten.

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     ANHANG B DETAILS ZUR
             GASFLUSSMODELLI ERUNG
             In Kapitel 3.2 beschreiben wir die Funktionsweise, die hinterlegten Annahmen und
             die Ergebnisse der Gasflussmodellierung, welche das EWI in unserem Auftrag
             durchgeführt hat. Im Folgenden stellen wir weitere Details hierzu bereit.


    B.1 Annahmen
             Abbildung 57    Angenommene Nachfrage der Hauptszenarien der im Modell
                             abgebildeten EU-Länder und der Schweiz (exkl. Biomethan)



                                               2021         2030         2040

                            Belgien            17,0         17,6         15,6

                            Bulgarien           3,3          3,3          3,2

                            Dänemark            2,5          1,6          1,3

                            Deutschland        80,4         72,9         65,1

                            Estland             0,5          0,5          0,5

                            Finnland            2,3          2,3          2,4

                            Frankreich         42,7         44,1         41,6

                            Griechenland        6.0          7,3          6,0

                            Großbritannien     76,3         68,7         63,2

                            Irland              5,2          5,8          5,1

                            Italien            71,3         70,5         61,6

                            Kroatien            3,1          3,5          3,7

                            Lettland            1,3          1,6          1,6

                            Litauen             2,3          2,4          2,3

                            Luxemburg           0,8          0,8          0,7

                            Mazedonien          0,2          0,2          0,2

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                               Niederlande              34,4              29,3   26,8

                               Österreich                7,3              5,5    5,2

                               Polen                    17,4              17,7   30,3

                               Portugal                 6,5               6,3    4,9

                               Rumänien                 11,1              10,9   10,7

                               Schweden                 1,3               1,3    1,3

                               Schweiz                  3,9               4,0    4,2

                               Serbien                  2,7               2,7    2,7

                               Slowakei                 4,8               4,8    4,9

                               Slowenien                1,0               1,1    1,1

                               Spanien                  34,8              36,2   40,0

                               Tschechien               9,6               11,6   13,6

                               Ungarn                   9,8               9,0    8,0

            Quelle:   EW1, basierend auf Eurostat (2019), ENTSOG (2018)




            Abbildung 58        Angenommene Nachfrage der Sensitivität der im Modell
                                abgebildeten EU-Länder und der Schweiz (exkl. Biomethan)



                                                       2021               2030   2040

                              Belgien                  16,7               16,1   15,1

                              Bulgarien                 3,1               2,8    2,7

                              Dänemark                  2,9               1,8    1,6

                              Deutschland              79,0               57,5   53,1

                              Estland                   0,5               0,4    0,3

                              Finnland                  2,1               1,7    1,6



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                               Frankreich               43,1              38,1   34,9

                               Griechenland              4,2              2,4    2,8

                               Großbritannien           76,2              67,7   66,2

                               Irland                    5,0              4,9    4,0

                               Italien                  67,1              55,4   49,0

                               Kroatien                 2,9               2,9    3,4

                               Lettland                 1,1               1,0    1,0

                               Litauen                  2,2               1,9    1,8

                               Luxemburg                0,8               0,7    0,7

                               Mazedonien               0,2               0,2    0,2

                               Niederlande              32,9              25,0   19,9

                               Österreich               7,8               4,7    4,0

                              Polen                     17,8              16,9   18,3

                              Portugal                  6,2               5,8    4,8

                              Rumänien                 10,6               9,1    8,2

                              Schweden                  1,1               1,2    1,1

                              Schweiz                   3,2               3,6    3,0

                              Serbien                   2,7               2,7    2,7

                              Slowakei                  4,8               4,7    4,7

                              Slowenien                 0,9               1,0    0,9

                              Spanien                  32,4               33,2   36,1

                              Tschechien                9,5               11,8   14,3

                              Ungarn                    9,4               7,9    7,0

            Quelle:   EWI, basierend auf Eurostat (2019), ENTSOG (2018)




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             Abbildung 59           Angenommene Produktion der im Modell abgebildeten EU-
                                    Länder (exkl. Biomethan)




                                                                              2021             2030            2040

                  Bulgarien                                                    0,6              1,4             1,4

                  Dänemark                                                     3,4              1,1             0,1

                  Deutschland                                                  4,8              2,1             0,9

                  Großbritannien                                              32,3              13,1            3,7

                  Irland                                                       2,5              0,7             0,0

                  Italien                                                      4,9              3,3             2,1

                  Kroatien                                                     1,0              0,1             0,0

                  Niederlande                                                 29,5             29,0            18,0

                  Österreich                                                   1,0              0,8             0,8

                  Polen                                                        4,3              2,5             2,5

                  Rumänien                                                    11,3              8,6             3,5

                  Tschechien                                                   0,2              0,1             0,1

                  Ungarn                                                       1,0              1,0             1,0

            Quelle:     EWI, basierend auf Eurostat (2019), ENTSOG (2018)




            Abbildung 60            Angenommene Pipelineprojekte




              Nord Stream 2                                                               EID                2020           57206


            zDo   Im TIGER Modell wird als Umrechnungsfaktor von Energie- in Volumeneinheiten der Wert 11 kWh/m'bei
                  einer Normtemperatur von 0'C verwendet. Zudem wird eine volle Pipelineauslastung unterstellt um die
                  maximale Kapazität zu abzuleiten. Die offizielle „Design-Kapazität" der Nord stream 2 beträgt 55 bcm/a,

frontier economics                                                                                                                  162
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AUSWIRKUNG DER NORD STREAM 2 PIPELINE AUF DEN EUROPÄISCHEN
                                                                                                                 GASMARKT




              Interconnection DE>CZ (EUGAL)                                          FID                2020        37

              Interconnection CZ>SK                                                  FID                2020       16,6

              Interconnection DE>PL                                                  FID                2020       4,3

              Interconnection DE>NL                                                  FID                2020       8,5

              Baltic Connector                                                       FID                2019        2

              Baltic Pipe                                                            FID                2022        10

              Gas lnterconnector Poland-Lithuania (GIPL)                             FID               2020        2,3

              European extension of TurkStream (Bulgaria)                            FID               2025         15

              European extension of TurkStream (Serbia)                              FID               2025         15

              European extension of TurkStream (Hungary)                          Non-FID              2025         15

              TurkStream (1)                                                         FID               2020        16

              TurkStream (2)                                                         FID               2022        16

              Trans Adriatic Pipeline (TAP)                                          FID               2021        10

              lnterconnector Turkey-Bulgaria (iT6)                                Non-FID              2022        3,5

              lnterconnector Greece-Bulgaria (IGB) (1)                               FID               2020         3

              lnterconnector Greece-Bulgaria (1GB) (2)                            Non-FID              2022         2

              BG-RO-HU-AT (BRUA) Phase 1                                             FID               2020        1,75

              Bidirectional Austrian-Czech lnterconnector (BACI)                  Non-FID              2021        6,6

              East Ring Phase 1                                                     Less               2025        20
                                                                                 Advanced

              East Ring Phase 11                                                    Less               2030        20
                                                                                 Advanced

            Quelle:   EWI, basierend auf ENTSOG (2018), Eastnng (2014)




               basierend u.a. auf einem Pipelinenutzungsfaktor von 0,9 und einer Normtemperatur von 20С, siehe
               Fußnote 1.

frontier economics                                                                                                        163
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