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Anlage AS 1
            Freshfields Bruckhaus Deringer

Per Kurier                                                                                                          Düsseldorf
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                                                                                                                    Steuerberater PartG mbB
                                                                                                                    Feldmühleplatz 1
Vorab per E-Mail                                                                                                    40545 Düsseldorf
                                                                                                                    T   +49 21 1 49 79 0 (Zentrale)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                                                                    www.freshfields.com
Beschlusskammer 7                                                                                                   Dok. Nr.
Tulpenfeld 4                                                                                                        Legal-46531700
                                                                                                                    Unser Zeichen
53113 Bonn                                                                                                          166751-0001




11. Juni 2021


                                          NICHT VERTRAULICHE FASSUNG

Antrag der Nord Stream 2 AG auf Zertifizierung der Nord Stream 2 AG als
unabhängige Transportnetzbetreiberin gem. §§ 4b, 10 ff. EnWG

Sehr geehrte Frau Haller, sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass uns die Nord Stream 2 AG mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt
hat. Wir sind für die Nord Stream 2 AG zustellungsbevollmächtigt. Vollmacht wird anwaltlich
versichert.
            Namens und im Auftrag der
                        Nord Stream 2 AG, Baárerstrasse 52, 6300 Zug, Schweiz, vertreten durch
                        Matthias Warnig (Chief Executive Officer),



            beantragen wir,
                        die Nord Stream 2 AG als unabhängige Transportnetzbetreiberin gem.
                        §§ 4b, 10 ff. EnWG zu zertifizieren.




Die Freshfields Bгuckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mir beschränkter Berufshaftung (Freshfields Bruckhaus Deringer
Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der
Registernummer PR 2677 eingetragen. Weitere regulatorische hifonnаtiónen finden Sie unter www.freshftelds.com/support/legalnotice.
Eine Liste aller Gesellschafter der Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB stellen wir auf Nachfrage gern zur Verftigung. Die
Bezeichnung „Partner" umfasst sowohl Gesellschafter der Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwalts Steuerberаter PartG mbB als auch Consultants und
Mitarbeiter der Freshfields Bruckhaus Geringer Rechtsanwähe Steuerberater PartG mbB, die keine Gesellschafter sind, aber aufgnrnd vergleichbarer Position
und Qualifikation ebenfalls als "Partner" bezeichnet werden.        .
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Anlage AS 1
     Freshfields Bruckhaus Deringer



A.    Einleitung                                                                    3
B.    Zertifizierungsvoraussetzungen                                                4




                        _______
      I.      Formelle Voraussetzungen                                              4




                             12
      II.     Eigentum an der Nord Stream 2 Pipeline                                4
      III.    Beteiligungsverhältnisse an der Nord Stream 2 AG                      7
              1.      Das vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen        7
              2.      Geschäftsgegenstand und Aufgabenbereich der Nord Stream 2
                        AG                                                          8
      IV.     Rechtsform und Corporate Governance der Antragstellerin                9
              1.     Rechtsform der Antragstellerin                                  9
              2.     Aktiengesellschaft    nach    schweizerischem    Recht   als
                     zеrtifizierungsfähige Rechtsform                               11
      V.      Gewährlеistun      der Mittel für den Netzbetrieb                     12
              1                                                                     12
              2.
              3                                                                     13
              4.                                                                    13
              5.        Finanzielle Mittel während des Betriebs                     13
      VI.     Eigenes Personal und Personalüberlassung                              14
              1.     Matthias Warnig                                                14
              2.                                                                    15
              3.                                                                    15
              4.                                                                    15
              5.                                                                    16
              6.                                                                    16
              7.                                                                    17
              8.                                                                    17
      VII.        Erbringung von Dienstleistungen                                   18
      VIII.       Unternehmensidentität                                             18
      IX.     Trennung von Infoiuiationstechnologie                                 18
      X.      Räumliche Trennung                                                    18
      XI.     Rechnungslegung                                                       19
      XII.        Gleichbehandlungsprogramm                                         19
      XIII.       Keine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit                  19
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       ~    Freshfields Bruckhaus Deringer

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       A.    Einleitung

(1)          Die Nord Stream 2 AG (im Folgenden auch: Antragstellerin) hat bei der
             Bundesnetzagentur am 9. Januar 2020 einen Antrag gemäß § 28b EnWG auf
             Freistellung der Nord Stream 2 Pipeline von den in der zitierten Vorschrift genannten
             regulierungsrechtlichen Vorgaben gestellt. Im Falle einer Erteilung einer
             entsprechenden Freistellung besteht für die Nord Stream 2 AG kein Erfordernis der
             Zertifizierung des Netzbetriebes nach §§ 4a ff. EnWG. Die Bundesnetzagentur hat mit
             Beschluss vom 15. Mai 2020 den Antrag auf Freistellung abgelehnt. Hiergegen hat die
             Nord Stream 2 AG Beschwerde beim OLG Düsseldorf (Az. VI-3. Kart 211/20 [V])
             erhoben. Das Beschwerdeverfahren ist derzeit noch anhängig. Parallel sind unter
             Beteiligung der Nord Stream 2 AG Rechtsstreitigkeiten vor dem EuGH (Rs. C-348/20
             P) und einem ad hoc-Schiedsgericht über die Wirksamkeit und Anwendbarkeit der
             Richtlinie (EU) 2019/692 anhängig, die Grundlage für die Erstreckung der
             Regulierung auf Teile von Gasverbindungsleitungen aus Drittstaaten ist.

(2)          Die Nord Stream 2 AG möchte während der laufenden Rechtsstreitigkeiten keine
             unumkehrbaren Maßnahmen struktureller Art durchführen müssen. Andererseits
             nimmt die Nord Stream 2 AG die Ankündigung der Beschlusskammer 7 zur Kenntnis,
             ein Zertifizierungsverfähren von Amts wegen einzuleiten, falls die Nord Stream 2 AG
             selbst keinen Zertifizierungsantrag zum jetzigen Zeitpunkt stellt. Vor diesem
             Hintergrund folgt die Nord Stream 2 AG der Aufforderung der Beschlusskammer und
             beantragt vorsorglich die Zertifizierung als unabhängige Transportnetzbetreiberin
             gem. §§ 4b, 10 fE EnWG für einen vorübergehenden Zustand bis zur Klärung in den
             genannten Gerichtsverfahren. Die Nord Stream 2 AG hält uneingeschränkt an ihrer
             Rechtsposition in den vorgenannten Gerichtsverfahren fest, weshalb nichts in diesem
             Antrag als eine Aufgabe oder Relativierung der mit den Rechtsmitteln verfolgten Ziele
             der Nord Stream 2 AG verstanden werden sollte.

(3 )         Wie gegenüber der Beschlusskammer — zuletzt in einem gemeinsamen Telefonat am
             7. Juni 2021 — angekündigt, kann der vorliegende Antrag noch nicht vollständig
             sämtliche Angaben und Informationen enthalten, die in Anlage 2 zum Hinweispapier
             der Beschlusskammer vom 12. Dezember 2011, Az. BK6-11-157, BK7-11-157,
             aufgeführt sind. Dies beruht zum einen darauf, dass die Vorbereitungen zur
             Inbetriebnahme des hier maßgeblichen Pipeline-Abschnittes noch nicht abgeschlossen
             sind. Zum anderen musste und durfte die Nord Stream 2 AG aus den in dem Verfahren
             gemäß § 28b EnWG vorgetragenen Gründen bisher nicht davon ausgehen, Adressatin
             der Zertifizierungsvoraussetzungen zu sein. Ungeachtet dessen werden wir
             vereinbarungsgemäß noch fehlende für die Prüfung des Freistellungsantrags
             erforderliche Informationen zeitnah übermitteln.

(4)          Informatorisch weisen wir schließlich daraufhin, dass die Nord Stream 2 AG parallel
             den Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Beurteilung der
             Auswirkungen der Zertifizierung auf die Versorgungssicherheit vorbereitet.
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      B.     Zertifizierungsvoraussetzungen

      L      Formelle Voraussetzungen

(5)          Die Nord Stream 2 AG beantragt für den von ihr auf deutschem Hoheitsgebiet
             errichteten Abschnitt der Nord Stream 2 Pipeline die Zertilizierung als unabhängige
             Transportnetzbetreiberin (independent transmission system operator, ITO) auf der
             Grundlage der §§ 10 f£ EnWG.

      II.    Eigentum an der Nord Stream 2 Pipeline

(6)          Die Nord Stream 2 Pipeline ist eine Erdgas-Pipeline, mit der in der Russischen
             Föderation gefordertes Erdgas aus den Gasfeldern der Jamal-Halbinsel in Sibirien über
             eine Strecke von rund 1.235 km in die Europäische Union transportiert werden wird
             und die im alleinigen Eigentum der Nord Stream 2 AG steht.

(7)          Die Nord Stream 2 Pipeline wird von der Nord Stream 2 AG mit Sitz in Zug (Schweiz)
             errichtet und soll von dieser betrieben werden. Sämtliche Anteile der Nord Stream 2
             AG stehen mittlerweile im Eigentum der Gazprom international projects LLC, deren
             Anteile ihrerseits vollständig von der PJSC Gazprom gehalten werden.

(8)          Die Pipeline besteht aus zwei Rohrleitungssträngen (Stränge A und B), die eine
             Kapazität von zusammen 55 Mrd. m3 pro Jahr bei einer Bezugstemperatur von 20°C
             aufweisen. Der Bezugsdruck beträgt 1• Bar. Sie verläuft von Ust Luga in Russland
             durch die Ostsee bis nach Lubmin in Deutschland, wo sie mit der Onshore-Leitung
             EUGAL verbunden wird. Außerdem besteht über eine Anbindungsleitung eine
             Verbindung zur NEL. Die Pipeline quert dabei das deutsche Küstenmeer und die
             deutsche AWZ, die ausschließlichen Wirtschaftszonen Dänemarks, Schwedens und
             Finnlands sowie das russische Küstenmeer. Die Trasse der Nord Stream 2 Pipeline hat
             im deutschen Küstenmeer und der deutschen AWZ eine Gesamtlänge von ca. 85 km.
             Im deutschen Hoheitsgebiet, d.h. insbesondere im deutschen Küstenmeer, beträgt die
             Länge der Pipeline rund 54 km. Lediglich dieser kurze Teil verläuft demnach im
             Hoheitsgebiet der Europäischen Union und ist Gegenstand der gegenwärtigen
             Regulierung, die von der Nord Stream 2 AG in den oben genannten Gerichtsverfahren
             angegriffen wird. Die restlichen 1.181 km verlaufen nicht in den Hoheitsgebieten von
             EU-Mitgliedstaaten und damit auch nicht in der Jurisdiktion der Europäischen Union.
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                                           Rºuicпиcчiaы i Nard Str.аm 2
                                           Hohe g
                                     ---   А„sxhlialiьclw Wrttкhлltssora

                                      9    Mlanáasu;ìon



     Quelle: Nord Stream 2 AG
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(9)      Aus der folgenden Grafik ergibt sich im Detail der Verlauf des deutschen
         Hoheitsgebiets an der Grenze zwischen deutschem Küstenmeer und der AWZ bei
         Kilometerpunkt (KP) 31.065. Lediglich der im deutschen Hoheitsgebiet belegene Teil
         der Nord Stream 2 Pipeline ist Gegenstand dieses Antrags.



             Тгоmрвг ИгеК




                                                                                                              ддегЬапК




                                                                        Í    O       O   N5p2-Oftaheго Тnвm,, RдПrсгwng auПleperd
                                                                         jtг             NSP2-OKstюrc Traese, Rohreitunp сiпреçгааел
                                                                        í                 Bosfoher.de Nuid S4еепыРгрп&т
                                                                        ~.       . ..    Bestehende 5aehвbut вкllvMвhliv       ,
                                                                        ,        .       KaDspraass 50Негг. 9epiaпl


          Abb. 2-2:     Übersicht der Trasse der Nord Stream 2-Pipeline im deutschen Zustäйdigkeitsbereich



 (lo)     Das über den russischen Teil der Nord Stream 2 Pipeline eingespeiste Gas landet in
          Deutschland in der        Erdgasempfangsstation     in   Lubmin      an. In der
          Erdgasempfangsstation wird das Erdgas aus der Nord Stream 2 Pipeline in die EUGAL
          sowie über eine Anbindungsleitung in die NEL eingespeist. Der Kopplungspunkt der
          Nord Stream 2 Pipeline mit dem deutschen Gasfernleitungsnetz liegt an der Grenze
          zwischen der Molchempfangsstation der Nord Stream 2 Pipeline und der
          Erdgasempfangsstation der EUGAL.
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Anlage AS 1
       ~      Freshfields Bruckhaus De ringer

                                                                                                      7'21




                               Ostsee



                                 N~L                                               Niecí<leпburg-
                                                                           ;       Vorpommern




                                                                               chmrhe       [7дгsггli.пg
                                                                                andirt 1 uhm ri




               Die Molchempfangsstation gehört technisch zur Nord Stream 2 Pipeline und steht im
               alleinigen Eigentum der Antragstellerin. Zur Molchempfangsstation zählen neben den
               Pipelines auch die Molchschleusen. Auch die notwendigen Betriebseinrichtungen sind
               Eigentum der Nord Stream 2. Hierzu gehören die Pipeline=Sicherheitsventile
               einschließlich der Kontrollsysteme, Brandschutz- und Gassicherheitssysteme, das
               lokale (Back-up) Kontrollzentrum, Gasabfackelungseinrichtungen sowie eine
               Lagerhalle für Ersatzteile.

(12)           Die Erdgasempfangsstation, in die das Gas nach der Anlandung geleitet wird, steht
               dagegen im Eigentum der Bruchteilseigentümer der EUGAL und wird von der
               GASCADE Gastransport GmbH betrieben. Sie ist nicht Teil des Projekts der
               Antragstellerin.

(13)           Der Beschlusskammer 7 ist die Nord Stream 2 AG und die von ihr errichtete Nord
               Stream 2 Pipeline bereits aus dem Freistellungsverfahren BK7-20-004 bekannt,
               weshalb hinsichtlich des Verlaufs der Leitung sowie weiterer infrastrukturbezogener
               Angaben im Übrigen auf die entsprechenden. Angaben bei Rn. 8 ff. des
               Freistellungsantrags vom 9. Januar 2020 verwiesen wird.

       III.    Beteiligungsverhältnisse an der Nord Stream 2 AG

       1.      Die Unternehmen der Gazprom-Gruppe

(14)           Sämtliche Anteile der Nord Stream 2 AG stehen aktuell im Eigentum der Gazprom
               international projects LLG, deren Anteile ihrerseits vollständig im Eigentum der PJSC
               Gazprom stehen. Zur Historie:
7

Anlage AS 1
            Freshfields Bruckhaus Deringer

                                                                                             8121



(15)




(16)




(17)         Am 10. März 2017 wurde die Anzahl der Anteile von 60.000 um 35.500 auf 95.500
             im Wege einer ordentlichen Kapitalerhöhung erhöht. Am 1. Juni 2017 erfolgte eine
             weitere Erhöhung um 15.000 Stück. Ari 7.. August 2017 wurde schließlich die Anzahl
             der Anteile um 16.205 auf insgesamt 126.705 Stück zu je einem Nennwert von
             CHF 1.000,00 erhöht.


(18)

                                                    und Anlage Z 2

(19)




(20)         Zur Gazprom-Gruppe gehört neben der Nord Stream 2 AG, die im Bereich des
             Gastransports tätig sein wird, auch die Gazprom export LLC, die innerhalb der EU im
             Bereich des Gashandels aktiv ist. Die Gazprom export LLC, ein Tochterunternehmen
             der PJSC Gazprom, hat mit der Nord Stream 2 AG einen Gastransportvertrag (Gas
             Transportation Agreement) abgeschlossen, um die auf russischen Gasfeldern
             geförderten Mengen auf direktem Weg in den europäischen Gasbinnenmarkt zu
             transportieren.

       2.    Geschäftsgegenstand und Aufgabenbereich der Nord Stream 2 AG

(21)         Die Nord Stream 2 AG wurde errichtet, um die Nord Stream 2 Pipeline zu bauen und
             zu betreiben. Zweck der Gesellschaft ist nach Art. 3 der Statuten (Satzung der
             Gesellschaft)

                    „[...] die Planung, die Konstruktion, die Entwicklung, das Halten des
                    Eigentums an, das Verwalten, den Betrieb, den Unterhalt und die Nutzung einer
                    Pipeline, welche Gas von der russischen Küste bis zur deutschen Küste durch
                    die Ostsee transportiert. Die Gesellschaft kann schweizerische und
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Anlage AS 1
       ~     Freshfields Bruckhaus Deringer

                                                                                              9121



                     ausländische     Zweigniederlassungen      errichten,    Beteiligungen    an
                     schweizerischen oder ausländischen Unternehmen halten, Drittpersonen
                     vertreten und allgemein alle Geschäfte tätigen und Vereinbarungen
                     abschliessen, einschliesslich für den Zweck der Kapitalbeschaffung, welche
                     geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann zugunsten von
                     Tochtergesellschaften und Drittpersonen im Zusammenhang mit der Planung,
                     der Konstruktion, der Entwicklung, dem Halten des Eigentums an, dem Betrieb
                     und der Nutzung der vorerwähnten Pipeline Finanzierungen und alle Arten von
                     Garantien und Sicherheiten gewähren, inklusive Verpfändungen oder
                     Sicherungsübertragung von Aktiven. Sie kann Liegenschaften erwerben, halten
                     und veräussern."

                     (Statuten der Antragstellerin, Stand: 25. März 2021)

                                                      Anlage Z 3

(22)          Es ist beabsichtigt, dass die Nord Stream 2 AG die Nord Stream 2 Pipeline betreiben
              und dabei insbesondere die Aufgaben eines Netzbetreibers übernehmen soll, wie sie in
              Teil 3 Abschnitt 1 bis 3 des EnWG benannt sind. Sie wird gegenüber Dritten, der
              Regulierungsbehörde und im ENTSO Gas als unabhängige Transportnetzbetreiberin
              auftreten.

       IV.    Rechtsform und Corporate Governance der Antragstellerin

       1.     Rechtsform der Antragstellerin

(23)          Die Antragstellerin ist eine Aktiengesellschaft gemäß Art. 620 f£ des Schweizerischen
              Obligationenrechts. Oberstes Organ ist die Generalversammlung mit Befugnissen
              vergleichbar der Hauptversammlung einer deutschen Aktiengesellschaft. Weiter
              verfügt die Aktiengesellschaft gemäß Schweizerischem Obligationenrecht über einen
              dem Aufsichtsrat nach deutschem Aktienrecht entsprechenden Verwaltungsrat, aber
              mit weiter gehenden Managementfunktionen. Der Verwaltungsrat . kann die'
              Geschäftsführung einsetzen, ähnlich dem               Vorstand      einer  deutschen
              Aktiengesellschaft. Die Rechte und Pflichten der Geschäftsführung sind im
              Organisationsreglement der Nord Stream 2 AG festgehalten.

(24)          In der Generalversammlun sind die Aktionäre der AG vertreten,
                                                                 . Wesentliche Entscheidungen, die
              den Bestand der Gesellschaft betreffen, sind von der Generalversammlung zu treffen.
              Diese beschließt u.a. über die Erhöhung und .Herabsetzung des Aktienkapitals, die
              Genehmigung des Finanzierungsplans, die Auflösung der Gesellschaft, die Änderung
              des    Sitzes    der    Gesellschaft, über      Fusion,    Spaltung oder andere
              Umstrukturierungsmaßnahmen, die Wahl und Abwahl der Verwaltungsräte und des
              Präsidenten des Verwaltungsrates, der Revisionsstelle sowie über sämtliche
              Tätigkeiten, welche nicht die Planung, die Konstruktion, die Entwicklung, das Halten
              des Eigentums an, das Verwalten, den Betrieb, den Unterhalt und die Nutzung von
              Pipelines in der Ostsee betreffen (insbesondere von sämtlichen technischen Anlagen,
              welche für den Transport von Erdgas durch solche Pipelines notwendig sind).
9

Anlage AS 1
       ~       Freshfieids Bruckhaus Deringer

                                                                                                   10121



(25)            Einzelheiten können Art. 9 der Statuten der Antragstellerin entnommen werden, die
                wir als Anlage Z 3 beigefügt haben.

(26)            Zentrales Aufsichtsorgan der Antragstellerin ist der Verwaltungsrat. Seine
                Zuständigkeit bezieht sich u.a. auf die Führung der Gesellschaft und die Erteilung der
                nötigen Weisungen, die Festlegung der Organisation der Gesellschaft, die Kontrolle
                des Unternehmens und der mit der Geschäftsführung betrauten Personen, die Berufung
                und Entlassung des Managements, die Entscheidung darüber, ob Verträge oberhalb
                bestimmter Schwellenwerte abgeschlossen werden. Einzelheiten können Art. 24 der
                Statuten und Ziff. 2.1 bis 2.3 des Organisationsreglements entnommen werden.

(27)            Der Verwaltungsrat besteht gegenwärtig aus sechs Personen, die von der
                Generalversammlung gewählt werden. Derzeit gehören dem Verwaltungsrat an:

                1.                                  deutscher .Staatsangehöriger, Hannover (DE),
                                                         ,
                       Vorsitzender des Verwaltungsrats,

                2.                    , russischer Staatsangehöriger, Moskau (RU),

           •    3.                                , russischer Staatsangehöriger, Moskau   (RU),

                4.                          (RU),    seit Juli 2020

                5.                          ,   russische Staatsangehörige, Moskau (RU),

                6.                        April 2Q21, Eintragung im Handelsregister erfolgt in den
                                          (seit
                       nächsten Tagen) (RU)

(28)            Die Geschäftsleitung der Antragstellerin führt die Geschäfte gemäß Ziff. 2.1 des
                Organisationsreglements der Antragstellerin vom 18: Juni 2020.

(29)            Die    Besetzung    der   Geschäftsleitung ergibt sich aus         Ziff.3   des
                Organisationsreglements. Die Aufgabenverteilung der Geschäftsleitung folgt dem
                Organigramm, das dem Organisationsreglement beigefügt ist.



(30)            Der Geschäftsführer („Managing Director") hat dem Verwaltungsrat in regelmäßigen
                Abständen zu berichten. Bei außergewöhnlichen Umständen ist eine sofortige
                Information erforderlich (s. Ziff. 4 des Organisationsreglements).

(31)            Die Geschäftsleitung der Antragstellerin besteht derzeit aus

                1.     Artur Matthias Warnig, deutscher Staatsangehöriger, Staufen (DE), Chief
                       Executive Officer,

                2.                    ,   britischer Staatsangehöriger, Oberägeri (CH), Chief Financial
                       Officer,
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