anlage-as-1-ns-2-ag-geschwarzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Nord Stream 2“
Anlage AS 1
Freshfields Bruckhaus Deringer
Per Kurier Düsseldorf
Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte
Steuerberater PartG mbB
Feldmühleplatz 1
Vorab per E-Mail 40545 Düsseldorf
T +49 21 1 49 79 0 (Zentrale)
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
www.freshfields.com
Beschlusskammer 7 Dok. Nr.
Tulpenfeld 4 Legal-46531700
Unser Zeichen
53113 Bonn 166751-0001
11. Juni 2021
NICHT VERTRAULICHE FASSUNG
Antrag der Nord Stream 2 AG auf Zertifizierung der Nord Stream 2 AG als
unabhängige Transportnetzbetreiberin gem. §§ 4b, 10 ff. EnWG
Sehr geehrte Frau Haller, sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass uns die Nord Stream 2 AG mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt
hat. Wir sind für die Nord Stream 2 AG zustellungsbevollmächtigt. Vollmacht wird anwaltlich
versichert.
Namens und im Auftrag der
Nord Stream 2 AG, Baárerstrasse 52, 6300 Zug, Schweiz, vertreten durch
Matthias Warnig (Chief Executive Officer),
beantragen wir,
die Nord Stream 2 AG als unabhängige Transportnetzbetreiberin gem.
§§ 4b, 10 ff. EnWG zu zertifizieren.
Die Freshfields Bгuckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mir beschränkter Berufshaftung (Freshfields Bruckhaus Deringer
Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der
Registernummer PR 2677 eingetragen. Weitere regulatorische hifonnаtiónen finden Sie unter www.freshftelds.com/support/legalnotice.
Eine Liste aller Gesellschafter der Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB stellen wir auf Nachfrage gern zur Verftigung. Die
Bezeichnung „Partner" umfasst sowohl Gesellschafter der Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwalts Steuerberаter PartG mbB als auch Consultants und
Mitarbeiter der Freshfields Bruckhaus Geringer Rechtsanwähe Steuerberater PartG mbB, die keine Gesellschafter sind, aber aufgnrnd vergleichbarer Position
und Qualifikation ebenfalls als "Partner" bezeichnet werden. .
Anlage AS 1
Freshfields Bruckhaus Deringer
A. Einleitung 3
B. Zertifizierungsvoraussetzungen 4
_______
I. Formelle Voraussetzungen 4
12
II. Eigentum an der Nord Stream 2 Pipeline 4
III. Beteiligungsverhältnisse an der Nord Stream 2 AG 7
1. Das vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen 7
2. Geschäftsgegenstand und Aufgabenbereich der Nord Stream 2
AG 8
IV. Rechtsform und Corporate Governance der Antragstellerin 9
1. Rechtsform der Antragstellerin 9
2. Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht als
zеrtifizierungsfähige Rechtsform 11
V. Gewährlеistun der Mittel für den Netzbetrieb 12
1 12
2.
3 13
4. 13
5. Finanzielle Mittel während des Betriebs 13
VI. Eigenes Personal und Personalüberlassung 14
1. Matthias Warnig 14
2. 15
3. 15
4. 15
5. 16
6. 16
7. 17
8. 17
VII. Erbringung von Dienstleistungen 18
VIII. Unternehmensidentität 18
IX. Trennung von Infoiuiationstechnologie 18
X. Räumliche Trennung 18
XI. Rechnungslegung 19
XII. Gleichbehandlungsprogramm 19
XIII. Keine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit 19
Anlage AS 1
~ Freshfields Bruckhaus Deringer
321
A. Einleitung
(1) Die Nord Stream 2 AG (im Folgenden auch: Antragstellerin) hat bei der
Bundesnetzagentur am 9. Januar 2020 einen Antrag gemäß § 28b EnWG auf
Freistellung der Nord Stream 2 Pipeline von den in der zitierten Vorschrift genannten
regulierungsrechtlichen Vorgaben gestellt. Im Falle einer Erteilung einer
entsprechenden Freistellung besteht für die Nord Stream 2 AG kein Erfordernis der
Zertifizierung des Netzbetriebes nach §§ 4a ff. EnWG. Die Bundesnetzagentur hat mit
Beschluss vom 15. Mai 2020 den Antrag auf Freistellung abgelehnt. Hiergegen hat die
Nord Stream 2 AG Beschwerde beim OLG Düsseldorf (Az. VI-3. Kart 211/20 [V])
erhoben. Das Beschwerdeverfahren ist derzeit noch anhängig. Parallel sind unter
Beteiligung der Nord Stream 2 AG Rechtsstreitigkeiten vor dem EuGH (Rs. C-348/20
P) und einem ad hoc-Schiedsgericht über die Wirksamkeit und Anwendbarkeit der
Richtlinie (EU) 2019/692 anhängig, die Grundlage für die Erstreckung der
Regulierung auf Teile von Gasverbindungsleitungen aus Drittstaaten ist.
(2) Die Nord Stream 2 AG möchte während der laufenden Rechtsstreitigkeiten keine
unumkehrbaren Maßnahmen struktureller Art durchführen müssen. Andererseits
nimmt die Nord Stream 2 AG die Ankündigung der Beschlusskammer 7 zur Kenntnis,
ein Zertifizierungsverfähren von Amts wegen einzuleiten, falls die Nord Stream 2 AG
selbst keinen Zertifizierungsantrag zum jetzigen Zeitpunkt stellt. Vor diesem
Hintergrund folgt die Nord Stream 2 AG der Aufforderung der Beschlusskammer und
beantragt vorsorglich die Zertifizierung als unabhängige Transportnetzbetreiberin
gem. §§ 4b, 10 fE EnWG für einen vorübergehenden Zustand bis zur Klärung in den
genannten Gerichtsverfahren. Die Nord Stream 2 AG hält uneingeschränkt an ihrer
Rechtsposition in den vorgenannten Gerichtsverfahren fest, weshalb nichts in diesem
Antrag als eine Aufgabe oder Relativierung der mit den Rechtsmitteln verfolgten Ziele
der Nord Stream 2 AG verstanden werden sollte.
(3 ) Wie gegenüber der Beschlusskammer — zuletzt in einem gemeinsamen Telefonat am
7. Juni 2021 — angekündigt, kann der vorliegende Antrag noch nicht vollständig
sämtliche Angaben und Informationen enthalten, die in Anlage 2 zum Hinweispapier
der Beschlusskammer vom 12. Dezember 2011, Az. BK6-11-157, BK7-11-157,
aufgeführt sind. Dies beruht zum einen darauf, dass die Vorbereitungen zur
Inbetriebnahme des hier maßgeblichen Pipeline-Abschnittes noch nicht abgeschlossen
sind. Zum anderen musste und durfte die Nord Stream 2 AG aus den in dem Verfahren
gemäß § 28b EnWG vorgetragenen Gründen bisher nicht davon ausgehen, Adressatin
der Zertifizierungsvoraussetzungen zu sein. Ungeachtet dessen werden wir
vereinbarungsgemäß noch fehlende für die Prüfung des Freistellungsantrags
erforderliche Informationen zeitnah übermitteln.
(4) Informatorisch weisen wir schließlich daraufhin, dass die Nord Stream 2 AG parallel
den Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Beurteilung der
Auswirkungen der Zertifizierung auf die Versorgungssicherheit vorbereitet.
Anlage AS 1
Freshfields Bruckhaus Deringer
4ј21
B. Zertifizierungsvoraussetzungen
L Formelle Voraussetzungen
(5) Die Nord Stream 2 AG beantragt für den von ihr auf deutschem Hoheitsgebiet
errichteten Abschnitt der Nord Stream 2 Pipeline die Zertilizierung als unabhängige
Transportnetzbetreiberin (independent transmission system operator, ITO) auf der
Grundlage der §§ 10 f£ EnWG.
II. Eigentum an der Nord Stream 2 Pipeline
(6) Die Nord Stream 2 Pipeline ist eine Erdgas-Pipeline, mit der in der Russischen
Föderation gefordertes Erdgas aus den Gasfeldern der Jamal-Halbinsel in Sibirien über
eine Strecke von rund 1.235 km in die Europäische Union transportiert werden wird
und die im alleinigen Eigentum der Nord Stream 2 AG steht.
(7) Die Nord Stream 2 Pipeline wird von der Nord Stream 2 AG mit Sitz in Zug (Schweiz)
errichtet und soll von dieser betrieben werden. Sämtliche Anteile der Nord Stream 2
AG stehen mittlerweile im Eigentum der Gazprom international projects LLC, deren
Anteile ihrerseits vollständig von der PJSC Gazprom gehalten werden.
(8) Die Pipeline besteht aus zwei Rohrleitungssträngen (Stränge A und B), die eine
Kapazität von zusammen 55 Mrd. m3 pro Jahr bei einer Bezugstemperatur von 20°C
aufweisen. Der Bezugsdruck beträgt 1• Bar. Sie verläuft von Ust Luga in Russland
durch die Ostsee bis nach Lubmin in Deutschland, wo sie mit der Onshore-Leitung
EUGAL verbunden wird. Außerdem besteht über eine Anbindungsleitung eine
Verbindung zur NEL. Die Pipeline quert dabei das deutsche Küstenmeer und die
deutsche AWZ, die ausschließlichen Wirtschaftszonen Dänemarks, Schwedens und
Finnlands sowie das russische Küstenmeer. Die Trasse der Nord Stream 2 Pipeline hat
im deutschen Küstenmeer und der deutschen AWZ eine Gesamtlänge von ca. 85 km.
Im deutschen Hoheitsgebiet, d.h. insbesondere im deutschen Küstenmeer, beträgt die
Länge der Pipeline rund 54 km. Lediglich dieser kurze Teil verläuft demnach im
Hoheitsgebiet der Europäischen Union und ist Gegenstand der gegenwärtigen
Regulierung, die von der Nord Stream 2 AG in den oben genannten Gerichtsverfahren
angegriffen wird. Die restlichen 1.181 km verlaufen nicht in den Hoheitsgebieten von
EU-Mitgliedstaaten und damit auch nicht in der Jurisdiktion der Europäischen Union.
Anlage AS 1
~ Freshfields Bruckhaus Deringer
5121
Rºuicпиcчiaы i Nard Str.аm 2
Hohe g
--- А„sxhlialiьclw Wrttкhлltssora
9 Mlanáasu;ìon
Quelle: Nord Stream 2 AG
Anlage AS 1
Freshfields Bruckhaus Deringer
6121
(9) Aus der folgenden Grafik ergibt sich im Detail der Verlauf des deutschen
Hoheitsgebiets an der Grenze zwischen deutschem Küstenmeer und der AWZ bei
Kilometerpunkt (KP) 31.065. Lediglich der im deutschen Hoheitsgebiet belegene Teil
der Nord Stream 2 Pipeline ist Gegenstand dieses Antrags.
Тгоmрвг ИгеК
ддегЬапК
Í O O N5p2-Oftaheго Тnвm,, RдПrсгwng auПleperd
jtг NSP2-OKstюrc Traese, Rohreitunp сiпреçгааел
í Bosfoher.de Nuid S4еепыРгрп&т
~. . .. Bestehende 5aehвbut вкllvMвhliv ,
, . KaDspraass 50Негг. 9epiaпl
Abb. 2-2: Übersicht der Trasse der Nord Stream 2-Pipeline im deutschen Zustäйdigkeitsbereich
(lo) Das über den russischen Teil der Nord Stream 2 Pipeline eingespeiste Gas landet in
Deutschland in der Erdgasempfangsstation in Lubmin an. In der
Erdgasempfangsstation wird das Erdgas aus der Nord Stream 2 Pipeline in die EUGAL
sowie über eine Anbindungsleitung in die NEL eingespeist. Der Kopplungspunkt der
Nord Stream 2 Pipeline mit dem deutschen Gasfernleitungsnetz liegt an der Grenze
zwischen der Molchempfangsstation der Nord Stream 2 Pipeline und der
Erdgasempfangsstation der EUGAL.
Anlage AS 1
~ Freshfields Bruckhaus De ringer
7'21
Ostsee
N~L Niecí<leпburg-
; Vorpommern
chmrhe [7дгsггli.пg
andirt 1 uhm ri
Die Molchempfangsstation gehört technisch zur Nord Stream 2 Pipeline und steht im
alleinigen Eigentum der Antragstellerin. Zur Molchempfangsstation zählen neben den
Pipelines auch die Molchschleusen. Auch die notwendigen Betriebseinrichtungen sind
Eigentum der Nord Stream 2. Hierzu gehören die Pipeline=Sicherheitsventile
einschließlich der Kontrollsysteme, Brandschutz- und Gassicherheitssysteme, das
lokale (Back-up) Kontrollzentrum, Gasabfackelungseinrichtungen sowie eine
Lagerhalle für Ersatzteile.
(12) Die Erdgasempfangsstation, in die das Gas nach der Anlandung geleitet wird, steht
dagegen im Eigentum der Bruchteilseigentümer der EUGAL und wird von der
GASCADE Gastransport GmbH betrieben. Sie ist nicht Teil des Projekts der
Antragstellerin.
(13) Der Beschlusskammer 7 ist die Nord Stream 2 AG und die von ihr errichtete Nord
Stream 2 Pipeline bereits aus dem Freistellungsverfahren BK7-20-004 bekannt,
weshalb hinsichtlich des Verlaufs der Leitung sowie weiterer infrastrukturbezogener
Angaben im Übrigen auf die entsprechenden. Angaben bei Rn. 8 ff. des
Freistellungsantrags vom 9. Januar 2020 verwiesen wird.
III. Beteiligungsverhältnisse an der Nord Stream 2 AG
1. Die Unternehmen der Gazprom-Gruppe
(14) Sämtliche Anteile der Nord Stream 2 AG stehen aktuell im Eigentum der Gazprom
international projects LLG, deren Anteile ihrerseits vollständig im Eigentum der PJSC
Gazprom stehen. Zur Historie:
Anlage AS 1
Freshfields Bruckhaus Deringer
8121
(15)
(16)
(17) Am 10. März 2017 wurde die Anzahl der Anteile von 60.000 um 35.500 auf 95.500
im Wege einer ordentlichen Kapitalerhöhung erhöht. Am 1. Juni 2017 erfolgte eine
weitere Erhöhung um 15.000 Stück. Ari 7.. August 2017 wurde schließlich die Anzahl
der Anteile um 16.205 auf insgesamt 126.705 Stück zu je einem Nennwert von
CHF 1.000,00 erhöht.
(18)
und Anlage Z 2
(19)
(20) Zur Gazprom-Gruppe gehört neben der Nord Stream 2 AG, die im Bereich des
Gastransports tätig sein wird, auch die Gazprom export LLC, die innerhalb der EU im
Bereich des Gashandels aktiv ist. Die Gazprom export LLC, ein Tochterunternehmen
der PJSC Gazprom, hat mit der Nord Stream 2 AG einen Gastransportvertrag (Gas
Transportation Agreement) abgeschlossen, um die auf russischen Gasfeldern
geförderten Mengen auf direktem Weg in den europäischen Gasbinnenmarkt zu
transportieren.
2. Geschäftsgegenstand und Aufgabenbereich der Nord Stream 2 AG
(21) Die Nord Stream 2 AG wurde errichtet, um die Nord Stream 2 Pipeline zu bauen und
zu betreiben. Zweck der Gesellschaft ist nach Art. 3 der Statuten (Satzung der
Gesellschaft)
„[...] die Planung, die Konstruktion, die Entwicklung, das Halten des
Eigentums an, das Verwalten, den Betrieb, den Unterhalt und die Nutzung einer
Pipeline, welche Gas von der russischen Küste bis zur deutschen Küste durch
die Ostsee transportiert. Die Gesellschaft kann schweizerische und
Anlage AS 1
~ Freshfields Bruckhaus Deringer
9121
ausländische Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an
schweizerischen oder ausländischen Unternehmen halten, Drittpersonen
vertreten und allgemein alle Geschäfte tätigen und Vereinbarungen
abschliessen, einschliesslich für den Zweck der Kapitalbeschaffung, welche
geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann zugunsten von
Tochtergesellschaften und Drittpersonen im Zusammenhang mit der Planung,
der Konstruktion, der Entwicklung, dem Halten des Eigentums an, dem Betrieb
und der Nutzung der vorerwähnten Pipeline Finanzierungen und alle Arten von
Garantien und Sicherheiten gewähren, inklusive Verpfändungen oder
Sicherungsübertragung von Aktiven. Sie kann Liegenschaften erwerben, halten
und veräussern."
(Statuten der Antragstellerin, Stand: 25. März 2021)
Anlage Z 3
(22) Es ist beabsichtigt, dass die Nord Stream 2 AG die Nord Stream 2 Pipeline betreiben
und dabei insbesondere die Aufgaben eines Netzbetreibers übernehmen soll, wie sie in
Teil 3 Abschnitt 1 bis 3 des EnWG benannt sind. Sie wird gegenüber Dritten, der
Regulierungsbehörde und im ENTSO Gas als unabhängige Transportnetzbetreiberin
auftreten.
IV. Rechtsform und Corporate Governance der Antragstellerin
1. Rechtsform der Antragstellerin
(23) Die Antragstellerin ist eine Aktiengesellschaft gemäß Art. 620 f£ des Schweizerischen
Obligationenrechts. Oberstes Organ ist die Generalversammlung mit Befugnissen
vergleichbar der Hauptversammlung einer deutschen Aktiengesellschaft. Weiter
verfügt die Aktiengesellschaft gemäß Schweizerischem Obligationenrecht über einen
dem Aufsichtsrat nach deutschem Aktienrecht entsprechenden Verwaltungsrat, aber
mit weiter gehenden Managementfunktionen. Der Verwaltungsrat . kann die'
Geschäftsführung einsetzen, ähnlich dem Vorstand einer deutschen
Aktiengesellschaft. Die Rechte und Pflichten der Geschäftsführung sind im
Organisationsreglement der Nord Stream 2 AG festgehalten.
(24) In der Generalversammlun sind die Aktionäre der AG vertreten,
. Wesentliche Entscheidungen, die
den Bestand der Gesellschaft betreffen, sind von der Generalversammlung zu treffen.
Diese beschließt u.a. über die Erhöhung und .Herabsetzung des Aktienkapitals, die
Genehmigung des Finanzierungsplans, die Auflösung der Gesellschaft, die Änderung
des Sitzes der Gesellschaft, über Fusion, Spaltung oder andere
Umstrukturierungsmaßnahmen, die Wahl und Abwahl der Verwaltungsräte und des
Präsidenten des Verwaltungsrates, der Revisionsstelle sowie über sämtliche
Tätigkeiten, welche nicht die Planung, die Konstruktion, die Entwicklung, das Halten
des Eigentums an, das Verwalten, den Betrieb, den Unterhalt und die Nutzung von
Pipelines in der Ostsee betreffen (insbesondere von sämtlichen technischen Anlagen,
welche für den Transport von Erdgas durch solche Pipelines notwendig sind).
Anlage AS 1
~ Freshfieids Bruckhaus Deringer
10121
(25) Einzelheiten können Art. 9 der Statuten der Antragstellerin entnommen werden, die
wir als Anlage Z 3 beigefügt haben.
(26) Zentrales Aufsichtsorgan der Antragstellerin ist der Verwaltungsrat. Seine
Zuständigkeit bezieht sich u.a. auf die Führung der Gesellschaft und die Erteilung der
nötigen Weisungen, die Festlegung der Organisation der Gesellschaft, die Kontrolle
des Unternehmens und der mit der Geschäftsführung betrauten Personen, die Berufung
und Entlassung des Managements, die Entscheidung darüber, ob Verträge oberhalb
bestimmter Schwellenwerte abgeschlossen werden. Einzelheiten können Art. 24 der
Statuten und Ziff. 2.1 bis 2.3 des Organisationsreglements entnommen werden.
(27) Der Verwaltungsrat besteht gegenwärtig aus sechs Personen, die von der
Generalversammlung gewählt werden. Derzeit gehören dem Verwaltungsrat an:
1. deutscher .Staatsangehöriger, Hannover (DE),
,
Vorsitzender des Verwaltungsrats,
2. , russischer Staatsangehöriger, Moskau (RU),
• 3. , russischer Staatsangehöriger, Moskau (RU),
4. (RU), seit Juli 2020
5. , russische Staatsangehörige, Moskau (RU),
6. April 2Q21, Eintragung im Handelsregister erfolgt in den
(seit
nächsten Tagen) (RU)
(28) Die Geschäftsleitung der Antragstellerin führt die Geschäfte gemäß Ziff. 2.1 des
Organisationsreglements der Antragstellerin vom 18: Juni 2020.
(29) Die Besetzung der Geschäftsleitung ergibt sich aus Ziff.3 des
Organisationsreglements. Die Aufgabenverteilung der Geschäftsleitung folgt dem
Organigramm, das dem Organisationsreglement beigefügt ist.
(30) Der Geschäftsführer („Managing Director") hat dem Verwaltungsrat in regelmäßigen
Abständen zu berichten. Bei außergewöhnlichen Umständen ist eine sofortige
Information erforderlich (s. Ziff. 4 des Organisationsreglements).
(31) Die Geschäftsleitung der Antragstellerin besteht derzeit aus
1. Artur Matthias Warnig, deutscher Staatsangehöriger, Staufen (DE), Chief
Executive Officer,
2. , britischer Staatsangehöriger, Oberägeri (CH), Chief Financial
Officer,