151202-xx-bm-vorlage-zeitplan-3-geschwarzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Nord Stream 2“
-2- In jedem Fall wird die KOM der BNetzA das Prüfergebnis auch schriftlich mitteilen. Auf dieses Schreiben könnte die BNetzA schriftlich antworten, dass sie keine Zertifizierungsnotwendigkeit sieht. Damit wäre für die KOM der Weg für ein Verletzungsverfahren eröffnet, weil BNetzA Nord Stream AG nicht zur Zertifizierung auffordert. Das Schreiben der BNetzA an die KOM ist nicht zwingend, würde aber vermutlich die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens beschleunigen. Letztlich hängt es vom politischen Ermessen der KOM ab, ob sie überhaupt ein solches Verfahren eröffnet. Eine zeitliche Frist für die Verfahrenseröffnung besteht nicht. Unabhängig vom Vertragsverletzungsverfahren könnten politische Verhandlungen unmittelbar nach Feststellung des Dissens im Treffen zwischen H. Homann und EU- KOM aufgenommen werden, also vermutlich noch in diesem Jahr.