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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Nord Stream 2“
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I. Gesprächsziel und Interessenlage
1. Unterzeichnung des Gesellschaftervertrags über die Umsetzung von
Nord Stream 2 begrüßen
2. EU-KOM und andere Mitgliedstaaten besorgt, dass UKR und SVK künftig
als Transitländer ausfallen und Gas über DEU beziehen
3. Angebot an H. Seele erneuern, mit ihm gemeinsam EU-KOM zu besuchen,
um diese positiv auf die Nord Stream-Erweiterung umzustimmen
4. BNetzA auf wohlwollende Prüfung der Anschlussleitungen in DEU
einstimmen
Erweiterung der Nord-Stream Gaspipeline
Auf dem „Eastern Economic Forum“ in Wladiwostok, Russland, haben am 4.9.2015
Alexei Miller, Vorstandsvorsitzender der Gazprom, Kurt Bock, Vorstandsvorsitzender
der BASF SE, Klaus Schäfer, Vorstandsmitglied der E.ON SE, Pierre Chareyre,
Executive Vice President der ENGIE, Rainer Seele, Vorstandsvorsitzender der OMV,
und Ben van Beurden, CEO der Royal Dutch Shell, einen Gesellschaftervertrag über
die Umsetzung des „Nord Stream 2“-Pipelineprojekts unterschrieben, um die
Erdgasversorgung auf dem europäischen Markt auszubauen. Das Projekt wird von der
neuen Projektgesellschaft „New European Pipeline AG“ entwickelt. Laut Vertrag ist
Gazprom mit 51 Prozent an der Projektgesellschaft beteiligt. E.ON, Shell, OMV und
BASF/Wintershall werden je zehn Prozent und ENGIE neun Prozent halten.
Neben der bestehenden Kapazität von 55 Mrd. m³ aus den bisherigen Strängen 1 und 2
wäre dann eine Gesamtkapazität von 110 Mrd. m³ vorhanden.
Begründet wird das Projekt mit einem zusätzlichen Gasbedarf in Europa wegen
zurückgehender Eigenproduktion in der EU und der Einschätzung, dass der
Gasverbrauch in der EU steigen (z.B. zur Stromproduktion) oder zumindest gleich
bleiben werde. Die Realisierung des Projekts würde erhebliche weitere
Investitionen in Anschlusspipelines zum Abtransport erforderlich machen. Ab der
Einspeisung (Entry) des durch Nord Stream transportierten Gases in das
deutsche Netz gelten die deutschen regulatorischen Vorgaben (BNetzA-
Zuständigkeit).
Bei dem Projekt zeichnet sich Kritik der EU-KOM und einiger EU-MS (POL, Baltikum,
aber auch ITA, die bisher russisches Gas über die UKR bekommen und auf South-
Stream hofften) ab. Kritikpunkte sind, dass damit die Abhängigkeit von RUS zementiert
und ein Beitrag zur Umgehung der UKR als Transitland mit entsprechenden
Einnahmeverlusten (2-3 Mrd. €, wobei die UKR rd. 5 Mrd. will) geleistet wird und
Diversifizierungsbemühungen der EU-KOM konterkariert werden. Derzeit werden noch
ca. 80 Mrd. m³ p.a. durch die UKR transitiert. Mit dem Ausbau der Nord Stream und
einem Teil der geplanten Turk-Stream könnte die UKR als Transitland weitgehend
substituiert werden.
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Beide Stränge der Pipeline sollen im vierten Quartal 2019 fertig gestellt werden, d.h.
genau zu dem Zeitpunkt, zu dem RUS bis vor einem Monat angekündigt hatte, die
auslaufenden Transitverträge mit der Ukraine nicht zu verlängern und kein weiteres Gas
mehr über die UKR in die EU zu leiten. Dieser Zeitplan ist sehr ambitioniert und
erscheint nicht realistisch.
DEU und damit Zentraleuropa würde damit als Gasdrehscheibe in Europa gestärkt und
eine noch zentralere Rolle für die europäische Gasversorgung spielen. Mit
entsprechendem Leitungsausbau könnten südosteuropäische Staaten von Westen
versorgt werden (wie derzeit schon teilweise die UKR). Nord Stream Ausbau führt
theoretisch zu redundanter Infrastruktur, doch wird dieser Effekt (über)kompensiert
durch den aus unserer Sicht sichereren Transportweg und der Tatsache, dass auch
UKR-Gasnetz modernisiert werden muss mit geschätzten Kosten bis zu 10 Mrd. €.
Wenn die bis 2030 wegfallenden Importmengen aus den NLD (derzeit ca. 20 Mrd. m³)
weitgehend mit russischen Gas ersetzt werden, läge die Abhängigkeit von russischen
Lieferungen bei über 50 % des deutschen Gasverbrauchs. Allerdings sind die
Alternativen nur der südliche Korridor, der mittelfristig keine großen Mengen
bereitstellen wird und LNG. Inwieweit LNG in Zukunft eine Rolle spielt, ist vor allem im
Hinblick auf den Preis unklar. Lt. jüngstem IEA Bericht wird sich der Import von LNG in
die EU 2020 bei ca. 90 Mrd. m³ bewegen. Die Entscheidung zugunsten der Erweiterung
der Nord-Stream-Gaspipeline könnte die Rolle von LNG schmälern.
Grundsätzlich ist Entscheidung zu begrüßen. Russland hat sich
über Jahrzehnte als verlässlicher Lieferant bewährt.
Entscheidung birgt noch viele Fragen:
Inwieweit wird die Ukraine als Transitland nach 2019 weiter eine
Rolle spielen? Hier gibt es gegenwärtig unterschiedliche Signale
aus Moskau. Dies hat große Bedeutung auch für die Akzeptanz
des Projekts.
Auch in der EU stoßen die Baupläne nicht nur auf Zustimmung.
Haben Sie hierzu schon Kontakt mit der KOM und evtl.
betroffenen Mitgliedsstaaten aufgenommen?
Ich biete an, mit Ihnen gemeinsam informelle Gespräche in
Brüssel zu führen.
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Zudem stellt sich die Frage des Abtransportes der Gasmengen.
Hier sind erhebliche Investitionen in Nord-Süd und Ost-West
Richtung erforderlich, die auch vom Netzentwicklungsplan
(Erstellung durch Netzbetreiber, Billigung durch BNetzA) erfasst
werden müssten.
Schließlich erscheint der Zeitplan mit Inbetriebnahme beider
Stränge 2019 vor dem Hintergrund umfänglicher
Genehmigungsverfahren sehr ambitioniert. Soweit diese in D
anfallen (vor allem: Opal), erwarten wir wohlwollende Prüfung
durch die BNetzA.
Situation der Opal-Gaspipeline
Die OPAL (Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung, Eigentümer überwiegend Gazprom und
Wintershall) verbindet die Nord-Stream Pipeline mit dem europäischen Ferngasnetz.
Die BNetzA hat entsprechend der europarechtlichen Möglichkeiten für die OPAL eine
vollständige Ausnahme vom Drittzugangsanspruch und der Entgeltregulierung gewährt.
Dies allerdings mit der – von der KOM geforderten – Auflage, dass ein sog. Gas-
Release-Programm durchgeführt wird (Angebot von 3 Mrd. m³ Gas pro Jahr durch das
marktbeherrschende Unternehmen in einem offenen, nicht diskriminierenden Verfahren
auf dem Markt bei Freigabe der entsprechenden Kapazitätsrechte, wenn mehr als 50 %
der Transportkapazität auf der OPAL durch Gazprom zur Ausspeisung an der
tschechischen Grenze gebucht werden; Ausgestaltung des Gas-Release-Programms
wäre von der BNetzA zu genehmigen). Im Ergebnis wird die OPAL nur zu 50% genutzt,
da Gazprom die Schwelle nicht überschritten hat.
Gegen die Auflage haben Gazprom und die russische Regierung protestiert. KOM,
BNetzA und RUS hatten sich Ende Oktober 2013 in einer trilateralen Arbeitsgruppe auf
einen Kompromiss geeinigt, der eine Nutzung von OPAL in einem größerem Umfang
ermöglicht hätte. Diese Ergebnisse wurden in einen Vergleichsvertrag überführt und der
KOM zur Notifizierung übersandt. Nach mehreren von der KOM erbetenen
Fristverlängerungen zur Prüfung hat RUS Anfang Dezember 2014 einer weiteren
Verlängerung der vertraglichen Bindungsfrist an den Vergleichsvertrag über den
31.10.2014 hinaus nicht zugestimmt. Es gelten damit weiterhin die
Nutzungsbeschränkungen von OPAL.
Die KOM hat die Verzögerung ihrer Entscheidung offensichtlich als politisches
Druckmittelt gegenüber RUS genutzt.
Es wäre nicht Aufgabe der BNetzA, die Initiative für eine weitergehende Nutzung der
OPAL durch Gazprom zu ergreifen. BNetzA wäre aber offen für eine Wiederaufnahme
der Vergleichsverhandlungen.
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-5- Gerade vor dem Hintergrund der – weiterhin begrenzten – Nutzung von Gazprom wundert die Entscheidung, Nord Stream zu erweitern, da auch der Abtransport des Gases gesichert werden muss. Gazprom führt vom 7. bis zum 10. September 2015 – als „Test“ deklariert - erstmals Auktionen für Gaslieferungen über OPAL. Gazprom betrachtet diese Versteigerung als Ergänzung zu den langfristigen Lieferverträgen. Die zur Auktion stehende Gasmenge von 3,2 Mrd. m³ entspricht ungefähr der Menge des Gas-Release-Programms. Eine weitergehende Diversifizierung der Gasversorgung in Deutschland und Europa ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine umfassendere Nutzung von OPAL kann dazu beitragen. Schätzt die BNetzA, dass der kürzliche Vorstoß von Gazprom zur Auktionierung von Gasmengen mittelfristig zu einer stärkeren Nutzung von OPAL führen kann? Sieht die BNetzA diesbezüglich rechtliche Probleme? Wie können die behoben werden? Gibt es Anzeichen dafür, dass Gazprom über ein Gas-Release- Programm nachdenkt und selbst die Leitung stärker nutzen möchte? reaktiv: Dem BMWi ist nicht bekannt, dass Gazprom plant, das im Dezember 2014 gescheiterte Verfahren zum Abschluss eines Vergleichsvertrages wieder aufzugreifen. [Anm.: Auch BNetzA hat diesbezüglich keine Kenntnisse.]