16-03-23-deckvermerk-st-runde-iia4-sos-vo-nord-stream-geschwarzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Nord Stream 2“
Vom Leitungsbereich auszufüllen
Berlin, 4. April 2016
TGB-Nr. 07039/15
Gesprächsvorbereitung Eingang
Leitung
St B V-/U-Nr.
a.d.D. Abzeichnungsleiste
St
Betr.: AL
St-Runde mit AA, BMF und BK-Amt zur EU-
UAL
Koordinierung
Referatsinformationen
Ort: AA
Referats-
leiter/in
Bearbei-
ter/in
Für den Termin am: 06.04.2016, 13:00 – 14:00 Uhr
Mit-
zeichnung
Die Staatssekretärinnen und die Staatssekretäre haben Referat E A 1 - 01 00 65/ 4
Abdruck erhalten. und AZ
I. Gesprächsanlass/ Rahmen
StS-Format zur Abstimmung über aktuelle europapolitische Themen AA/BMF/BMWi mit
ChBK (AL 5) traf sich zuletzt am 02.03. im BMWi.
Die EU-StS aller Ressorts trafen sich zuletzt am 15.02. (mit StM); die nächste EU-StS
Sitzung ist am 11.04. (zeitgleich mit dem informellen Energieministerrat).
Zur nächsten 4-er St-Runde wird turnusmäßig das BMF in 4-6 Wochen einladen.
II. Themen-Übersicht
Das 4er StS-Treffen findet im Vorfeld des WFA (07./08.04.), des informellen
Energierats (11.04.), des Rats für Auswärtige Beziehungen (18.04.) und des
eventuell stattfindenden JI-Rats (21.04.) statt. Die Finanzminister treffen sich informell
am 22./23.04. in Amsterdam; die nächste formelle Sitzung des ECOFIN-Rates (mit
Eurogruppe) ist erst am 25.05..
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Energieversorgungssicherheit (Gas-SoS-VO, Nord
angesprochen.
III. Zu den Einzelthemen
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4. Energieversorgungssicherheit (Gas-SoS-VO, Nord Stream 2)
(IIA4)
a) Sachstand/Hintergrund: Der KOM-Vorschlag zur Novellierung der
Gassicherheitsverordnung (SoS-VO) ist Teil des sog Winterpakets zur
Energieversorgungssicherheit vom 16.02.2016. Weitere Elemente sind eine
Mitteilung über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von
Gas, Vorschläge zur Änderungen der Regeln für energiebezogene Verträge
zwischen EU- und Drittstaaten sowie Papiere zu Energieeffizienz/Erneuerbare
Energien (Wärme und Kälte).
Der KOM-Vorschlag zur SoS-VO enthält eine Neuordnung der Strukturen:
stärkere Aufsichtsfunktion und Einflussnahme der KOM auf die Organisation der
Gasversorgungssicherheit. Regionale (Kooperations-)Strukturen statt bisherige
nationale Strukturen, dabei verpflichtend vorgegebene regionale Cluster (DEU
gemeinsam mit POL, SVK und CZE). Für Gasengpässe sollen in den regionalen
Notfallplänen finanzielle, gesetzliche und technische Vorkehrungen getroffen
werden. KOM fordert daneben Notifizierungspflicht für privatwirtschaftliche
Gasbezugsverträge mit Unternehmen sowohl aus Dritt- als auch aus EU-Staaten,
wenn individuell oder kumulativ mehr als 40% des Gasbedarfs eines
Mitgliedstaats von diesem Anbieter oder Tochterunternehmen stammen.
Interessenlage/Haltung BMWi: Wir sehen den KOM-Vorschlag sehr kritisch. Zwar
befürworten wir eine stärkere regionale Zusammenarbeit und dass die KOM im
Bereich der Gaskrisenvorsorge den marktbasierten Ansatz weiterverfolgt. Wir
befürchten jedoch, dass durch den Vorschlag Deutschlands Handlungsfähigkeit
im Krisenfall beeinträchtigt wird. Die regionale Zusammenarbeit in einer
verpflichtend vorgegebenen Gruppe erscheint nicht praktikabel (u.a. notwendig,
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auch mit Benelux-Ländern, FRA und AUT zu kooperieren). Weitgehende
Pflichten, privatwirtschaftliche Verträge zu notifizieren, könnten den Wettbewerb
beeinträchtigen.
Zusammen mit AUT, BEL, FRA und ITA wurde Mitte März in Verhandlungen im
Rat ein gemeinsames Positionspapier eingebracht. Vorstellung desselben wurde
wegen der Terroranschläge in Brüssel auf 15.04. verschoben. Am 11.03. fand
Ressortgespräch zur Positionierung statt.
Den Vorschlag zur Novellierung der Gasversorgungs-
sicherheitsverordnung sehen wir bekanntlich kritisch (u.a. wg.
der starren Vorgabe zur regionalen Kooperation).
Das mit den Ressorts abgestimmte Positionspapier haben wir
gemeinsam mit AUT, BEL, FRA und ITA in den Rat
eingebracht. Wir gehen davon aus, dass es von weiteren MS
unterstützt wird.
Wegen der Terroranschläge in Brüssel wird das Papier in der
RAG Energie erst am 15.04. vorgestellt werden.
b) Sachstand/Hintergrund: Das Projekt Nord Stream 2, das das Konsortium aus
Gazprom (50%), Uniper (10%), BASF/Wintershall (10%), OMV (10%), ENGIE
(10%) und Royal Dutch Shell (10%) plant, soll die Kapazität der Ostseepipeline
durch zwei zusätzliche Stränge um 55 Mrd. Kubikmeter pro Jahr erweitern. Das
Konsortium begründet es mit einem zusätzlichen Gasbedarf in Europa (plus 140
Mrd. m³ in 2035).
Ihre Kritik am Projekt haben die Staats- und Regierungschefs von CZE, HUN,
POL, SVK, ROU, EST, LVA, LTU und HRV in einem Brief an KOM-Präs. Juncker
im März 2016 erneut zum Ausdruck gebracht: Nord Stream 2 sehen sie als
nachteilig für die Versorgungssicherheit, den bestehenden Gastransit und auch
nicht als Beitrag zur Diversifizierung. Die KOM wird aufgefordert das Projekt im
Lichte der ER-Schlussfolgerungen vom Dezember 2015, wonach neue
Infrastruktur mit den geltenden EU-Rechtsvorschriften und mit den Zielen der
Energieunion voll und ganz im Einklang stehen sollen, zu prüfen. Beim ER am
17./18.03. war das Projekt jedoch kein Thema.
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Interessenlage/Haltung BMWi: Die BReg insgesamt betrachtet Nord Stream 2 als
kommerzielles Vorhaben der beteiligten Unternehmen. BMWi befürwortet das
private Infrastrukturprojekt und begleitet es politisch. Dies entspricht dem
zwischen AA, BK’amt, BMF und BMWi auf AL-Ebene abgestimmten
Maßnahmenkatalog zur politischen Flankierung des Projekts.
AL II hat am 7.3. in Gespräch mit den „Gasnachbarn“ und auch am Rande des
Generaldirektorentreffens in Brüssel am 18.03. die deutsche Position erläutert
(v.a. kommerzielles Projekt, Gastransit durch UKR auch nach 2019).
Das Konsortium hat die beantragte Prüfung der rohstoffpolitischen
Förderungswürdigkeit im Rahmen eines Ungebundenen Finanzkredites (UFK)
am 25.02.2016 zurückgezogen.
Wie zwischen unseren Häusern vereinbart, ist es weiterhin
notwendig, dass wir den Staaten, die dem Pipelineprojekt
kritisch gegenüberstehen, unsere Haltung erläutern und damit
die Diskussion möglichst versachlichen.
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