BStbl Nr. 18 1996
Bundessteuerblatt Nr. 18 aus 1996
Hansestadt Hamburg 51 - S 3806 - 15/94 Hessisches Ministerium der Finanzen S 3800 A - 26 - II B 4 Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern IV 330 - S 3806 - 11/93 Niedersächsisches Finanzministerium S 3800 - 47 - 341 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen S 3806 - 3 - V A 2 Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz S 3806 A - 447 Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Saarland B/5 - 351/96 - S 3806 Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 34 - S 3806 - 5/19 - 53 832 Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt 45 - S 3806 - 10 Der Minister für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein VI 310 - S 3806 - 006 Thüringer Finanzministerium S 3806 A - 10 - 201 (S)
BStbl Seite 1174
Umsatzsteuer
Bonn, 1. Oktober 1996
Bundesministerium der Finanzen
IV C 4 - S 7329 - 23/96
Oberste Finanzbehörden der Länder
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
und Durchschnittswert der ECU
für den Monat September 1996
(1) Gemäß § 16 Abs. 6 UStG werden die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat September 1996 wie folgt festgesetzt:
DM
USA 1 US-$ (US-Dollar) 1,51
Großbritannien 1 £ (Pfund Sterling) 2,36
Irland 1 Ir £ (Irisches Pfund) 2,43
Kanada 1 kan $ (Kan. Dollar) 1,10
Niederlande 100 hfl (Holländ. Gulden) 89,31
Schweiz 100 sfr (Schweizer Franken) 122,38
Belgien 100 bfrs (Belgische Francs) 4,87
Frankreich 100 FF (Französische Francs) 29,43
Dänemark 100 dkr (Dänische Kronen) 26,02
Norwegen 100 nkr (Norwegische Kronen) 23,38
Schweden 100 skr (Schwedische Kronen) 22,75
Italien 1 000 Lit (Lire) 0,99
Österreich 100 S (Schilling) 14,23
Spanien 100 Ptas (Pesetas) 1,19
Portugal 100 Esc (Escudos) 0,98
Japan 100 (Yen) 1,37
Finnland 100 Fmk (Finnmark) 33,25
Die übrigen Währungen sind jeweils nach dem Tageskurs umzurechnen.
(2) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat den Durchschnittswert der ECU für den Monat September 1996 auf
1,91 DM festgesetzt. Dieser Wert kann bei der Umrechnung der ECU in Deutsche Mark für Zwecke der Umsatzsteuer zugrunde ge‐
legt werden.
Im Auftrag
Dr. Kieschke
Stellenausschreibung
An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Hamburg ist beim Fachbereich Finanzen ab sofort eine
C 3-Professur für "Bilanzsteuerrecht"
zu besetzen.
In Lehre sowie praxisnaher, auf den Studiengang Finanzen bezogener Forschung soll das Studienfach "Bilanzsteuerrecht" vertre‐
ten werden.
Für die Professur gilt im übrigen, daß der/die künftige Stelleninhaber/in nach angemessener Einarbeitungszeit im Rahmen der
Lehrstundenverpflichtung von 18 Semesterwochenstunden auch Lehrveranstaltungen in einem weiteren steuerrechtlichen Fach
i. S. d. § 19 StBAPO abzuhalten hat.
Voraussetzung für die Einstellung als Professor/in auf die genannte Stelle ist - neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraus‐
setzungen - ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften. Nach § 15 HmbHG sind weiter eine regelmäßig
durch Promotion nachgewiesene besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit sowie pädagogische Eignung erforderlich. Dar‐
über hinaus werden besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in
einer mindestens fünfjährigen Praxis verlangt, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt sein müs‐
sen. An die Stelle der fünfjährigen beruflichen Praxis können neben die Promotion zusätzliche wissenschaftliche Leistungen treten,
die durch eine Habilitation oder habilitationsgleiche Leistungen zu belegen sind.
Die Fachhochschule ist bestrebt, den Anteil von Frauen am wissenschaftlichen Personal zu erhöhen. Frauen werden deshalb bei
gleichwertigen Bewerbungen vorrangig berücksichtigt. Sie sind besonders aufgefordert, sich auf die zu besetzende Stelle zu bewer‐
ben.
Bewerber/innen werden gebeten, ihren Bewerbungen Unterlagen beizufügen die die Einstellungsvoraussetzungen belegen kön‐
nen. Dazu gehören insbesondere eine Darstellung der besonderen Leistungen in der Praxis sowie ggf. Verzeichnisse wissenschaftli‐
cher Veröffentlichungen und bisher abgehaltener Lehrveranstaltungen.
Bewerbungen sind bis zum 10. 12. 1996
an den Rektor der FHÖV Hamburg
Schwenckestraße 100
20255 Hamburg
zu richten.