BStbl Nr. 19 2001
Bundessteuerblatt Nr. 19 aus 2001
BStBl I S. 194) bekannt gemacht wurden, sind ab dem 1. Januar 2002 nicht mehr zu verwenden.
Die
Bonn, 15. November 2001IV C 5 - S 2439 - 14/01
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag
Sarrazin
BStbl Seite 879
Lohnsteuer
Anlage S. 1
Stand: 31. Dezember 2001
Datensatzbeschreibung für Anzeigen
der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen,
Unternehmen und Arbeitgeber
gemäß § 8 VermBDV 1994
an die Zentralstelle der Länder (ZS)
Hinweise:
Der Aufbau der Datensätze entspricht grundsätzlich weiterhin der mit BMF-Schreiben vom 8. März 1996 (IV B 6 - S 2439 - 4/96, BSt‐
Bl 1996 Teil I Nr. 5 S. 194 ff.) bekannt gemachten Datensatzbeschreibung.
Die Übermittlung ist nur auf Magnetbandkassetten nach DIN ISO 9661 (18-Spur-Kassetten) vorgesehen. Die Verarbeitung anderer
Datenträger (36-Spur-Kassetten, Disketten) ist nicht möglich. Die Übermittlung auf 9-Spur-Magnetbändern nach DIN ISO 5652
(6250 bpi) wird jedoch ausnahmsweise vorerst noch zugelassen, wenn eine Übermittlung auf 18-Spur-Kassetten nicht möglich ist.
Die Begleitzettel/-schreiben müssen zum übersandten Datenträger mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse und Telefonnummer des Datenträgererstellers
- Institutsschlüssel, für den die Lieferung erfolgt
Datenträgernummer (VOLSER) in der im Datenträgervorsatz (VOL1)
-
enthaltenen Schreibweise
Dateiname in der im Dateivorsatz (HDR 1) enthaltenen Schreibweise
- (evtl. Abweichungen vom vorgegebenen Dateinamen VERMBDV.VFG
sind besonders kenntlich zu machen)
- Kennzeichnung, wenn die Übermittlung im 7-Bit-Code erfolgt.