BStbl Nr. 19 2001

Bundessteuerblatt Nr. 19 aus 2001

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BStBl I S. 194) bekannt gemacht wurden, sind ab dem 1. Januar 2002 nicht mehr zu verwenden.
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Bonn, 15. November 2001IV C 5 - S 2439 - 14/01

                                                 Bundesministerium der Finanzen

                                                           Im Auftrag

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BStbl Seite 879
Lohnsteuer
Anlage S. 1
Stand: 31. Dezember 2001


Datensatzbeschreibung für Anzeigen
der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen,
Unternehmen und Arbeitgeber
gemäß § 8 VermBDV 1994
an die Zentralstelle der Länder (ZS)
Hinweise:

Der Aufbau der Datensätze entspricht grundsätzlich weiterhin der mit BMF-Schreiben vom 8. März 1996 (IV B 6 - S 2439 - 4/96, BSt‐
Bl 1996 Teil I Nr. 5 S. 194 ff.) bekannt gemachten Datensatzbeschreibung.

Die Übermittlung ist nur auf Magnetbandkassetten nach DIN ISO 9661 (18-Spur-Kassetten) vorgesehen. Die Verarbeitung anderer
Datenträger (36-Spur-Kassetten, Disketten) ist nicht möglich. Die Übermittlung auf 9-Spur-Magnetbändern nach DIN ISO 5652
(6250 bpi) wird jedoch ausnahmsweise vorerst noch zugelassen, wenn eine Übermittlung auf 18-Spur-Kassetten nicht möglich ist.

Die Begleitzettel/-schreiben müssen zum übersandten Datenträger mindestens folgende Angaben enthalten:

- Name, Adresse und Telefonnummer des Datenträgererstellers

- Institutsschlüssel, für den die Lieferung erfolgt

    Datenträgernummer (VOLSER) in der im Datenträgervorsatz (VOL1)
-
    enthaltenen Schreibweise

    Dateiname in der im Dateivorsatz (HDR 1) enthaltenen Schreibweise
- (evtl. Abweichungen vom vorgegebenen Dateinamen VERMBDV.VFG
    sind besonders kenntlich zu machen)

- Kennzeichnung, wenn die Übermittlung im 7-Bit-Code erfolgt.
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