BStbl Nr. 10 2000

Bundessteuerblatt Nr. 10 aus 2000

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BUNDESSTEUERBLATT
     2000 / Nr. 10
1

BStbl Seite 636
Einkommensteuer

Bundesamt für Finanzen                                                        Bonn, 12. Mai 2000

- St I 4 -S 2280 - 10/2000 -

Familienkassen i.S.d. § 72 EStG
Bundesanstalt für Arbeit

Familienleistungsausgleich;
Überarbeitung der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (DA-FamEStG),
Überarbeitung der Dienstanweisung zur Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
im Zusammenhang mit dem steuerlichen Familienleistungsausgleich (DA-FamRb),
Verschiedenes

     Ich erlasse die Neufassung der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (DA-FamEStG) mit den da‐
1.
     zugehörigen Anhängen.

     Änderungen werden wie bisher durch Einzelweisungen bekannt gegeben und sind von den Bearbeitern in die DA einzufügen.

     Die neue DA findet Anwendung auf alle laufenden Fälle. Sollten nach der alten DA abweichende Entscheidungen getroffen wor‐
     den sein, sind diese nach § 70 Abs. 3 EStG zu korrigieren, es sei denn, es greift eine andere Korrekturnorm. Es ist jedoch davon
     abzusehen, über die durch die Dienstanweisung zur Überprüfung von Kindergeldfestsetzungen (DA-Ü) vorgegebenen Prüfun‐
     gen hinaus zusätzliche Prüfungen vorzunehmen.

     Um sicherzustellen, dass bei der Kindergeldfestsetzung auch die für das jeweilige Veranlagungsjahr geltenden EStR berücksich‐
     tigt werden, ist die abschließende Überprüfung der Einkünfte und Bezüge erst nach Vorliegen der entsprechenden EStR vorzu‐
     nehmen.

     Größere Änderungen haben sich vor allem in folgenden Bereichen ergeben:

     Anhang 1 wurde dem neuen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO, BStBl I 1998, S. 630 ff.; zuletzt geändert mit BMF-
     Schreiben vom 14.2.2000, BStBl I 2000, S. 190 ff.) angepasst. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang insbesondere die
     Ausführungen zum "Familienwohnsitz".

     Bei Anhang 4a wurde der Vordruck KG 4a an den Gesetzeswortlaut des SGB III angepasst.

     Für die Berechnung der Einkünfte und Bezüge behinderter Kinder wird ein neuer Vordruck KG 4c als Anhang 4c veröffentlicht (s.
     auch bereits BStBl I 2000, S. 320).

     Als Anhang 4d wurde mit dem Vordruck KG 4d ein Bearbeitungsbogen für Fälle behinderter Kinder geschaffen.

     Mit dem Vordruck KG 4e erhält der Kindergeldberechtigte in Anhang 4e eine Anlage zum Antrag auf Kindergeld.

     Mit Anhang 5 werden seit 1999 die Umrechnungskurse veröffentlicht.

     Das BMF-Schreiben vom 8.4.1991 (IV A 5 - S 0284 - 1/91, sog. Bekanntgabe-Erlass) wurde aufgehoben und inhaltlich mit eini‐
     gen materiellen Änderungen in den Anwendungserlass zur AO integriert (BMF-Schreiben IV A 4 - S 0062 - 1/00 vom 14.2.2000,
     BStBl I 2000, S. 190 ff.). Auf einen zusätzlichen Abdruck wird deshalb verzichtet und Anhang 12 gestrichen.

     Anhang 14 enthält den Vordruck zur Bestätigung der Weiterleitung von Kindergeld.

     Die Anhänge 2, 3 (BStBl I 1998, S. 492 ff.), 6 (BStBl I 1998, S. 501 ff.) und 13 (BStBl I 1996, S. 845 ff.) werden nicht neu veröf‐
     fentlicht, da sich bei ihnen keine Änderungen ergeben haben. Die aktuellen Fassungen behalten ihre Gültigkeit und sind zu
     übernehmen.

     Zur besseren Übersicht wurde ein vollständiges Verzeichnis aller derzeit geltenden Anhänge erstellt.

     Sofern notwendig, wurden die Beispiele in der DA überarbeitet.

     Aufgrund der BFH-Rechtsprechung zum Begriff der Ausbildung wurde DA 63.3.2 komplett überarbeitet. Wesentlich ist in diesem
     Bereich insbesondere, dass sowohl für Praktika als auch für Sprachausbildungen nicht mehr auf die Erforderlichkeit abgestellt
     werden darf. Auch das Merkmal der überwiegenden Inanspruchnahme durch die Ausbildung ist weggefallen.

     Im Bereich DA 63.3.4 (Kinder ohne Ausbildungsplatz) wurden ebenfalls Änderungen vorgenommen. Schwerpunkt bei der Prü‐
     fung der Anspruchsvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c EStG ist die Ursächlichkeit des Mangels an Ausbildungsplätzen
     für die Nichtausübung einer Ausbildung.

     Zum besseren Verständnis erfolgte eine Neugliederung der DA 63.3.6 (behinderte Kinder). Gleichzeitig wurde dieser Bereich an
     die Rechtsprechung des BFH (u.a. Urteile vom 15.10.1999, Az. VI R 182/98 und VI R 40/98, BStBl II 2000, S. 75 ff.) und die
     Neuregelungen des § 32 Abs. 6 S. 2 i.V.m. § 66 Abs. 1 S. 2 EStG angepasst.
2

Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt zukünftig bei allen behinderten Kindern in gleicher Weise; nur ausnahmswei‐
     se werden bei Kindern in vollstationärer oder vergleichbarer Unterbringung weitere Aspekte berücksichtigt.

     DA 72.3 und 72.4 wurde der Fassung des § 72 Abs. 9 EStG 1999 bzw. 2000 angeglichen.

     DA 74.2 wurde der Tatsache angepasst, dass das Gesetz bei der Unterbringung des Berechtigten eine Überleitung an den Kos‐
     tenträger nicht mehr vorsieht.

     Folgende Einzelweisungen wurden ganz oder teilweise eingearbeitet und sind insoweit gegenstandslos geworden:

     St I 4 - S 2280 - 59/98 vom 25.8.1998 (BStBl I 1998, S. 1126)
     bzgl. der Korrekturen zur DA in der Fassung vom 9.4.1998

     St I 4 - S 2471 - 262/98 vom 15.1.1999 (BStBl I 1999, S. 166 f.)
     bzgl. vollstationär untergebrachter Kinder

     St I 4 - S 2280 - 22/99 vom 31.3.1999 (BStBl I 1999, S. 452)
     bzgl. Betreuungsleistungen und Aufteilung der Werbungskosten sowie der Kostenpauschale

     St I 4 - S 2280 - 51/99 vom 19.7.1999 (BStBl I 1999, S. 688)

     St I 4 - S 2471 - 181/99 vom 19.10.1999 (BStBl I, 1999, S. 958),
     soweit es um die Beschreibung einzelner Ausbildungsformen im Sinne der neuen BFH-Rechtsprechung geht.

     Die Weisungen
     St I 4 - S 2474 - 16/98 (BStBl I 1998, S. 1509) und
     St I 4 - S 2474 - 4/99 (BStBl I 1999, S. 961)

     haben sich jeweils durch Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen erledigt.

     Ich erlasse außerdem die Neufassung der Dienstanweisung zur Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren im Zusammenhang
2.
     mit dem steuerlichen Familienleistungsausgleich (DA-FamRb).

     Sie wurde dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (BStBl I 1998, S. 630 ff.) vom 15.7.1998 (zuletzt geändert mit BMF-
     Schreiben IV A 4 - S 0062 - 1/00 vom 14.2.2000, BStBl I 2000, S. 190 ff.) angepasst.

     Darüber hinaus enthält sie die Vordrucke KGRb 1 (Einspruchsentscheidung inkl. Verfügung), KGRb 2 (Entscheidung über den
     Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) und KGRb 3 (Beendigung der Aussetzung der Vollziehung).

3. Im Übrigen bitte ich um Korrektur folgender Dienstanweisungen:

     DA-BuStra:
     Im Anschluss an die Inhaltsübersicht (BStBl I 1999, S. 4) und bei Randnummer 3 (BStBl a. a. O., S. 5) lautet die Quellenangabe
     jeweils "Bundesteuerblatt 1996, Teil I, S. 959-1063".

     DA-Ü (BStBl I 1997, S. 799):
     Die Überschrift zu Punkt 2. lautet "Kinder ohne Ausbildungsplatz nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c". Nachfolgend lautet der erste
     Satz zu diesem Punkt: "Der Tatbestand muss jährlich überprüft werden."

     Ich weise außerdem nochmals darauf hin, dass die DA zur Abfassung von Berichten und Verwendung von Aktenzeichen zu be‐
     achten ist (BStBl I, 1996, S. 1069 ff.). Anfragen an das Bundesamt für Finanzen sind deshalb grundsätzlich mit erforderlichem
4.
     Sachverhalt, rechtlicher Würdigung und Lösungsvorschlag zu versehen; anderenfalls behalte ich mir vor, Unterlagen von Famili‐
     enkassen, die diesen Voraussetzungen nicht entsprechen, zurückzusenden.

     Es kommt vermehrt vor, dass Familienkassen mit eigenen Weisungen oder Erlassen anderer Familienkassen arbeiten. In die‐
     sem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass allein die Weisungen des BfF für alle Familienkassen bindend sind.
5.
     Weisungen anderer Familienkassen sind i.d.R. nicht mit dem BfF abgestimmt oder aber auf besondere Bedürfnisse der verfas‐
     senden Familienkasse ausgerichtet.

     Die vom BfF überarbeiteten und veröffentlichten Vordrucke im Bereich des Kindergeldrechts sind obligatorisch. Streichungen
6. oder Veränderungen rechtlicher Art sind nicht zulässig. Etwas anderes gilt ausschließlich für die Vordrucke KG 1, 1a (Anträge
     auf Kindergeld).

                                                                 Im Auftrag

                                                             Dr. E b e r m a n n
3

BStbl Seite 639
Einkommensteuer
Dienstanweisung
zur Durchführung des
Familienleistungsausgleichs nach dem
X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes
(DA-FamEStG)
Stand Mai 2000

Inhaltsverzeichnis

                                           An‐
                                           spruchs‐
I.
                                           berechtig‐
                                           te

                                           Allgemei‐
     DA 62.1
                                           nes

                                           Kinder‐
                                           geldan‐
                                           spruch
                                           von Perso‐
                                           nen mit
     DA 62.2                               Wohnsitz
                                           oder ge‐
                                           wöhnli‐
                                           chem Auf‐
                                           enthalt im
                                           Inland

                                           Vertriebene
      DA 62.2.1                            und Spät‐
                                           aussiedler

                                           Kinder‐
                                           geldan‐
                                           spruch
                                           von Perso‐
                                           nen ohne
     DA 62.3                               Wohnsitz
                                           oder ge‐
                                           wöhnli‐
                                           chen Auf‐
                                           enthalt im
                                           Inland

                                           Allgemei‐
      DA 62.3.1
                                           nes

                                           Nach § 1
                                           Abs. 2
                                           EStG unbe‐
      DA 62.3.2                            schränkt
                                           Einkom‐
                                           mensteuer‐
                                           pflichtige

                                           Personen,
                                           die auf An‐
                                           trag nach §
      DA 62.3.3                            1 Abs. 3
                                           EStG als
                                           unbe‐
                                           schränkt
4

einkom‐
                  mensteuer‐
                  pflichtig be‐
                  handelt
                  werden

                  Kinder‐
                  geldan‐
  DA 62.4
                  spruch für
                  Ausländer

                  Allgemei‐
      DA 62.4.1
                  nes

                  Flüchtlinge
      DA 62.4.2   und Asylbe‐
                  rechtigte

                  Staatsan‐
                  gehörige
                  aus einem
                  anderen
      DA 62.4.3   EWR-Staat,
                  der
                  Schweiz
                  und der
                  Türkei

                  Mitglieder
                  der NATO-
                  Streitkräfte
  DA 62.5
                  und deren
                  Angehöri‐
                  ge

                  Mitglieder
                  und Be‐
                  schäftigte
                  diplomati‐
                  scher
                  Missionen
  DA 62.6         sowie kon‐
                  sulari‐
                  scher Ver‐
                  tretungen
                  und deren
                  Angehöri‐
                  ge

                  Bedienste‐
                  te interna‐
  DA 62.7         tionaler
                  Organisati‐
                  onen

II.               Kinder

                  Allgemei‐
  DA 63.1
                  nes

                  Zu berück‐
      DA 63.1.1   sichtigende
                  Kinder

                  Altersgren‐
      DA 63.1.2
                  ze

  DA 63.2
5

Kinder im
               Sinne von
               § 32 Abs. 1
               EStG

               Im ersten
               Grad mit
               dem Be‐
 DA 63.2.1
               rechtigten
               verwandte
               Kinder

               Rechtslage
 DA 63.2.1.1   vor dem
               1.7.1998

               Rechtslage
 DA 63.2.1.2   seit dem
               1.7.1998

               Angenom‐
 DA 63.2.1.3   mene Kin‐
               der

               Pflegekin‐
 DA 63.2.2
               der

               Begriffsbe‐
 DA 63.2.2.1
               stimmung

               Haushalts‐
 DA 63.2.2.2
               aufnahme

               Familien‐
               ähnliches,
               auf längere
 DA 63.2.2.3
               Dauer be‐
               rechnetes
               Band

               Fehlendes
               Obhuts-
               und Pflege‐
 DA 63.2.2.4
               verhältnis
               zu den El‐
               tern

               Unterhalts‐
 DA 63.2.2.5
               erfordernis

               Vom Be‐
               rechtigten
               in seinen
               Haushalt
 DA 63.2.3
               aufgenom‐
               mene Kin‐
               der seines
               Ehegatten

               Vom Be‐
               rechtigten
               in seinen
 DA 63.2.4
               Haushalt
               aufgenom‐
               mene Enkel

               Kinder
DA 63.3        über 18
               Jahre
6

Kinder
DA 63.3.1     ohne Ar‐
              beitsplatz

              Kinder in
DA 63.3.2     Berufsaus‐
              bildung

              Schulaus‐
DA 63.3.2.1
              bildung

              Berufsbe‐
              zogene
DA 63.3.2.2   Ausbil‐
              dungsver‐
              hältnisse

              Hochschul‐
DA 63.3.2.3
              ausbildung

DA 63.3.2.4   Praktika

              Sprachauf‐
DA 63.3.2.5   enthalte im
              Ausland

              Beginn,
              Ende und
DA 63.3.2.6   Unterbre‐
              chung der
              Ausbildung

              Unterbre‐
              chung der
              Ausbildung
DA 63.3.2.7   infolge Er‐
              krankung
              oder Mut‐
              terschaft

              Kinder in
              einer Über‐
              gangszeit
DA 63.3.3     zwischen
              zwei Ausbil‐
              dungs-ab‐
              schnitten

              Kinder
              ohne Aus‐
DA 63.3.4
              bildungs‐
              platz

              Kinder im
              freiwilligen
              sozialen
              bzw. ökolo‐
              gischen
DA 63.3.5
              Jahr oder
              im Europäi‐
              schen Frei‐
              willigen‐
              dienst

              Behinderte
DA 63.3.6
              Kinder

              Allgemei‐
DA 63.3.6.1
              nes
7

Nachweis
 DA 63.3.6.2     der Behin‐
                 derung

                 Außerstan‐
                 de sein,
 DA 63.3.6.3     sich selbst
                 zu unterhal‐
                 ten

                 Unfähigkeit
                 des Kindes,
                 eine Er‐
                 werbstätig‐
                 keit auszu‐
                 üben, die
 DA 63.3.6.3.1
                 ihm die De‐
                 ckung sei‐
                 nes Le‐
                 bensbeda‐
                 rfs ermög‐
                 licht

                 Behinde‐
                 rungsbe‐
                 dingter
                 Mehrbeda‐
                 rf, Einkünf‐
 DA 63.3.6.3.2   te und Be‐
                 züge des
                 behinder‐
                 ten Kindes,
                 Leistungen
                 Dritter

                 Teilkinder‐
 DA 63.3.6.4
                 geld

                 Aus‐
                 schluss
                 von Kin‐
                 dern we‐
DA 63.4
                 gen eige‐
                 ner Ein‐
                 künfte und
                 Bezüge

                 Allgemei‐
 DA 63.4.1
                 nes

                 Grenze der
                 Einkünfte
 DA 63.4.1.1
                 und Bezü‐
                 ge

                 Verfahrens‐
                 weise bei
                 der Progno‐
                 se und bei
 DA 63.4.1.2
                 der ab‐
                 schließen‐
                 den Prü‐
                 fung

 DA 63.4.2
8

Einkünfte
                und Bezü‐
                ge

 DA 63.4.2.1    Einkünfte

                Werbungs‐
 DA 63.4.2.2
                kosten

 DA 63.4.2.3    Bezüge

                Besonder‐
                heiten bei
                Renten und
 DA 63.4.2.4
                Hinterblie‐
                benenbe‐
                zügen

                Berech‐
                nung der
                Unterhalts‐
 DA 63.4.2.5
                leistung
                des Ehe‐
                gatten

                Ausbil‐
 DA 63.4.2.6
                dungshilfen

                Sachbezü‐
 DA 63.4.2.7
                ge

                Zeitanteili‐
                ge Berück‐
                sichtigung
                von Ein‐
 DA 63.4.2.8
                künften und
                Bezügen
                bei der Pro‐
                gnose

                Zeitanteili‐
                ge Berück‐
                sichtigung
                von Ein‐
                künften und
 DA 63.4.2.9
                Bezügen
                bei der ab‐
                schließen‐
                den Prü‐
                fung

                Umrech‐
                nung aus‐
                ländischer
 DA 63.4.2.10
                Einkünfte
                und Bezü‐
                ge

                Unbeacht‐
                lichkeit ei‐
                nes Ver‐
                zichts auf
 DA 63.4.2.11
                Teile der
                Einkünfte
                und Bezü‐
                ge

DA 63.5
9

Verlänge‐
                   rungstat‐
                   bestände

                   Wohnsitz
                   bzw. ge‐
  DA 63.6          wöhnlicher
                   Aufenthalt
                   der Kinder

                   Territoriale
       DA 63.6.1   Vorausset‐
                   zungen

                   Ausnah‐
                   men von
                   den territo‐
       DA 63.6.2
                   rialen Vor‐
                   aussetzun‐
                   gen

                   Zusam‐
                   mentreffen
III.
                   mehrerer
                   Ansprüche

                   Zahlung
                   des Kin‐
                   dergeldes
  DA 64.1
                   nur an
                   einen El‐
                   ternteil

                   In den
                   Haushalt
                   eines Be‐
  DA 64.2          rechtigten
                   aufgenom‐
                   mene Kin‐
                   der

                   Nicht in
                   den Haus‐
                   halt eines
  DA 64.3          Berechtig‐
                   ten aufge‐
                   nommene
                   Kinder

                   Besonder‐
                   heiten
  DA 64.4          beim Be‐
                   rechtigten‐
                   wechsel

                   Andere
                   Leistun‐
IV.
                   gen für
                   Kinder

                   Den Kin‐
                   dergeldan‐
                   spruch
  DA 65.1          ausschlie‐
                   ßende
                   Leistun‐
                   gen
10

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