BStbl Nr. 10 2000

Bundessteuerblatt Nr. 10 aus 2000

/ 132
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Allgemei‐
      DA 65.1.1
                  nes

                  Kinderzula‐
                  gen und -
      DA 65.1.2   zuschüsse
                  nach § 65
                  Abs. 1 Nr. 1

                  Ausländi‐
                  sche Leis‐
      DA 65.1.3
                  tungen für
                  Kinder

                  Leistungen
                  zwischen-
                  oder über-
      DA 65.1.4   staatlicher
                  Einrichtun‐
                  gen für Kin‐
                  der

                  Kindergeld
                  in Höhe ei‐
  DA 65.2         nes Unter‐
                  schiedsbe‐
                  trages

                  Höhe des
                  Kindergel‐
V.                des, Zah‐
                  lungszeit‐
                  raum

                  Höhe des
  DA 66.1         Kindergel‐
                  des

                  Leistungs‐
  DA 66.2
                  zeitraum

                  Rückwir‐
  DA 66.3         kung des
                  Antrags

                  Antragstel‐
VI.
                  lung

                  Beratung,
  DA 67.1
                  Auskunft

                  Antragstel‐
  DA 67.2
                  lung

                  Allgemei‐
      DA 67.2.1
                  nes

                  Zuständig‐
                  keit der Fa‐
      DA 67.2.2
                  milienkas‐
                  sen

                  Festset‐
                  zung durch
                  eine unzu‐
      DA 67.2.3
                  ständige
                  Familien‐
                  kasse

                  Antragstel‐
  DA 67.3
                  lung im
11

berechtig‐
               ten Inter‐
               esse

               Antrag bei
               Kindern
DA 67.4
               über 18
               Jahre

               Feststel‐
               lung der
               An‐
DA 67.5
               spruchs‐
               vorausset‐
               zungen

               Sachver‐
 DA 67.5.1     haltsaufklä‐
               rung

               Ermittlun‐
               gen, Aus‐
 DA 67.5.2
               kunftsersu‐
               chen

               Allgemeine
               Maßnah‐
 DA 67.5.2.1   men der
               Feststel‐
               lung

               Besondere
               Feststellun‐
 DA 67.5.2.2   gen bei Ad‐
               optionspfle‐
               ge

               Mitwir‐
DA 67.6        kungs‐
               pflichten

               Allgemei‐
 DA 67.6.1
               nes

               Pflicht zur
               Erteilung
 DA 67.6.2     von Aus‐
               künften und
               Angaben

               Allgemei‐
 DA 67.6.2.1
               nes

               Pflicht zur
               Vorlage
 DA 67.6.2.2
               von Bewei‐
               surkunden

               Nachweis
               des Vor‐
 DA 67.6.2.3   handen‐
               seins der
               Kinder

               Nachweis
               der aufent‐

 DA 67.6.2.4   haltsrechtli‐
               chen Vor‐
12

aussetzun‐
                   gen

                   Mitwir‐
                   kungs‐
                   pflichten
       DA 67.6.3   anderer
                   Personen
                   als des Be‐
                   teiligten

                   Folgen feh‐
       DA 67.6.4   lender Mit‐
                   wirkung

                   Aktenein‐
  DA 67.7
                   sicht

                   Besondere
                   Mitwir‐
VII.
                   kungs‐
                   pflichten

                   Verände‐
                   rungsan‐
                   zeige des
                   Antragstel‐
  DA 68.1
                   lers bzw.
                   Kinder‐
                   geld-Emp‐
                   fängers

                   Mitwir‐
                   kungs‐
                   pflicht von
  DA 68.2
                   Kindern
                   über 18
                   Jahre

                   Mitwir‐
                   kungs‐
                   pflicht der
                   Arbeitge‐
  DA 68.3
                   ber von
                   Kindern
                   über 18
                   Jahre

                   Bescheini‐
                   gung über
  DA 68.4          ausgezahl‐
                   tes Kinder‐
                   geld

                   Auskunfts‐
                   erteilung
                   an Bezü‐
                   gestellen
  DA 68.5          des öffent‐
                   lichen
                   Dienstes
                   und Ar‐
                   beitsämter

                   Prüfung
VIII.              des Fort‐
                   bestehens
13

von An‐
                  spruchs‐
                  vorausset‐
                  zungen
                  über Mel‐
                  dedaten‐
                  abgleich

                  Meldedate‐
  DA 69
                  nabgleich

                  Festset‐
                  zung und
IX.               Zahlung
                  des Kin‐
                  dergeldes

                  Festset‐
                  zung des
  DA 70.1         Kindergel‐
                  des durch
                  Bescheid

                  Absehen
                  von der
  DA 70.2
                  Beschei‐
                  derteilung

                  Erteilung
                  von Zwi‐
  DA 70.3         schen‐
                  nachrich‐
                  ten

                  Aufhebung
                  bzw. Ände‐
                  rung der
                  Kinder‐
                  geldfest‐
  DA 70.4
                  setzung
                  bei einer
                  Änderung
                  der Ver‐
                  hältnisse

                  Anwen‐
      DA 70.4.1   dungsbe‐
                  reich

                  Änderung
      DA 70.4.2   in den Ver‐
                  hältnissen

                  Korrektur‐
      DA 70.4.3
                  zeitraum

                  Beseiti‐
                  gung einer
                  von An‐
                  fang an
  DA 70.5
                  fehlerhaf‐
                  ten Kinder‐
                  geld-Fest‐
                  setzung

      DA 70.5.1
14

Anwen‐
                  dungsbe‐
                  reich

                  Korrektur‐
      DA 70.5.2
                  zeitraum

                  Zahlungs‐
X.
                  weise

                  Zahlungs‐
  DA 71.1
                  rhythmus

                  Auszah‐
                  lung des
                  Kindergel‐
  DA 71.2
                  des durch
                  die Famili‐
                  enkasse

                  Festset‐
                  zung und
                  Zahlung
                  des Kin‐
                  dergeldes
XI.
                  an Ange‐
                  hörige des
                  öffentli‐
                  chen
                  Dienstes

                  Allgemei‐
  DA 72.1
                  nes

                  Angehöri‐
                  ge des öf‐
  DA 72.2
                  fentlichen
                  Dienstes

                  Zuständig‐
                  keit des
  DA 72.3         Arbeitsam‐
                  tes - Fami‐
                  lienkasse -

                  Zusamme‐
                  narbeit der
  DA 72.4
                  Familien‐
                  kassen

                  Verfahren
                  bei Bean‐
      DA 72.4.1   tragung
                  des Kinder‐
                  geldes

                  Bearbei‐
                  tung von
      DA 72.4.2   Verände‐
                  rungs-an‐
                  zeigen

                  Aufent‐
                  haltswech‐
      DA 72.4.3
                  sel der Kin‐
                  der

                  Sonstige
      DA 72.4.4   Änderun‐
15

gen der
                   Verhältnis‐
                   se

                   Aufrech‐
                   nungs- und
                   Erstat‐
       DA 72.4.5   tungsersu‐
                   chen aus‐
                   ländischer
                   Träger

                   Zahlung
                   des Kin‐
                   dergeldes
XII.
                   an andere
                   Arbeitneh‐
                   mer

                   Zahlung
                   des Kin‐
XIII.              dergeldes
                   in Sonder‐
                   fällen

                   Auszah‐
                   lung an
                   Dritte bei
                   Verletzung
  DA 74.1
                   der Unter‐
                   halts‐
                   pflicht (Ab‐
                   zweigung)

                   Allgemei‐
                   nes, Ab‐
       DA 74.1.1   zweigungs‐
                   vorausset‐
                   zungen

                   Abzwei‐
       DA 74.1.2   gungsemp‐
                   fänger

                   Anhörung
       DA 74.1.3   des Be‐
                   rechtigten

                   Höhe des
                   Abzwei‐
       DA 74.1.4
                   gungsbe‐
                   trages

                   Abzwei‐
                   gung an
                   unterhalts‐
                   berechtig‐
  DA 74.2          te Kinder
                   bei Unter-
                   bringung
                   des Be‐
                   rechtigten

                   Erstat‐
                   tungs‐
  DA 74.3
                   ansprüche
                   von Sozial‐
16

leistungs‐
               trägern

               Erstat‐
               tungs‐
               ansprüche
   DA 74.3.1   der Träger
               der Sozial-
               und Ju‐
               gendhilfe

               Erstat‐
               tungs‐
               ansprüche
   DA 74.3.2   der Träger
               der Kriegs‐
               opferver‐
               sorgung

               Erstat‐
               tungs‐
               ansprüche
   DA 74.3.3   der Träger
               der Ausbil‐
               dungsför‐
               derung

               Zusam‐
               mentreffen
               eines Er‐
               stattungs‐
               anspruchs
   DA 74.3.4   mit anderen
               Verfügun‐
               gen über
               den Kinder‐
               geldan‐
               spruch

               Korrektur
               von zu Un‐
   DA 74.3.5   recht aus‐
               gezahltem
               Kindergeld

               Abtretung
               und Ver‐
               pfändung
   DA 74.3.6
               von Kinder‐
               geldansprü‐
               chen

               Aufrech‐
XIV.
               nung

               Allgemei‐
 DA 75.1
               nes

               Aufrech‐
               nung einer
               Erstat‐
               tungsfor‐
 DA 75.2       derung ge‐
               gen den
               Kinder‐
               geldan‐
17

spruch
           des mit
           dem Er‐
           stattungs‐
           pflichtigen
           in Haus‐
           haltsge‐
           meinschaft
           lebenden
           Berechtig‐
           ten

           Zusam‐
           mentreffen
           einer Auf‐
           rechnung
           mit ande‐
 DA 75.3   ren Verfü‐
           gungen
           über den
           Kinder‐
           geldan‐
           spruch

XV.        Pfändung

           Pfän‐
           dungsbe‐
           schrän‐
           kungen,
 DA 76.1
           Art der
           Pfändung,
           Ausfüh‐
           rung

           Abtretung
           und Ver‐
           pfändung
 DA 76.2   von Kin‐
           dergeld-
           Ansprü‐
           chen

           Errech‐
           nung des
           pfändba‐
 DA 76.3
           ren Kin‐
           dergeldan‐
           teils

           Dritt‐
 DA 76.4   schuldner-
           Erklärung

           Rechtsbe‐
           helfe der
           Familien‐
           kasse ge‐
           gen Pfän‐
 DA 76.5
           dungs-
           und Über‐
           weisungs‐
           beschlüs‐
           se
18

Erstattung
                                                                                                                         von Kos‐
XVI.
                                                                                                                         ten im Vor‐
                                                                                                                         verfahren

                                                                                                                         Überg‐
XVII.                                                                                                                    angsrege‐
                                                                                                                         lungen

                                                                                                                         Überg‐
     DA 78.1                                                                                                             angsrege‐
                                                                                                                         lungen

                                                                                                                         Sonderre‐
                                                                                                                         gelung für
                                                                                                                         Berechtig‐
     DA 78.2                                                                                                             te in den
                                                                                                                         neuen
                                                                                                                         Bundes‐
                                                                                                                         ländern

Stichwort-Verzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Vorschriftenverzeichnis

Verzeichnis der Anhänge




     Anspruchsberechtigte

     § 62 EStG hat folgenden Wortlaut:

     "Anspruchsberechtigte

     (1) Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer

     1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder

          ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im
     2.
          Inland
I.
          a) nach § 1 Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder

          b) nach § 1 Abs. 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.


     (2) 1Ein Ausländer hat nur Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthalts‐
     erlaubnis ist. 2Ein ausländischer Arbeitnehmer, der zur vorübergehenden Dienstleistung in das Inland entsandt ist, hat
     keinen Anspruch auf Kindergeld; sein Ehegatte hat Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsbe‐
     rechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist und in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesanstalt für Arbeit nach
     § 24 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch steht oder versicherungsfrei nach § 28 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetz‐
     buch ist."


          Allgemeines

          (1) 1§ 62 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. 2Ein Anspruch besteht, wenn ein Elternteil die umschriebenen
          persönlichen Voraussetzungen erfüllt und bei ihm mindestens ein Kind zu berücksichtigen ist, für das weder ein Ausschluss‐
          tatbestand nach § 65 EStG noch nach über- bzw. zwischenstaatlichem Recht vorliegt. 3Zu berücksichtigen ist hier insbeson‐
          dere Art. 76 der EG-Verordnung 1408/71 und Art. 10 der VO 574/72 jeweils in der Fassung der VO (EG) Nr. 1290/97 des Ra‐
          tes vom 27.6.1997 (Amtsblatt der EG Nr. L 176 vom 4.7. 1997).
DA
62.1 (2) 1Ein Anspruch nach § 62 EStG (auch eines anderen Elternteils) geht immer einem Anspruch für dasselbe Kind nach § 1
          BKGG vor (vgl. § 2 Abs. 4 BKGG); auf die Vorrangregelung des § 64 EStG kommt es insoweit nicht an. 2Soweit für Kinder
          Ansprüche nach dem BKGG bestehen können, sind die im öffentlichen Dienst Beschäftigten an das zuständige Arbeitsamt -
          Familienkasse - (§ 13 BKGG) zu verweisen. 3Mit diesem können zum Zwecke von Besoldung, Vergütung und Versorgung
          nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 SGB X Vergleichsmitteilungen und Anfragen ausgetauscht werden.
19

(3) 1Die Feststellungen des Finanzamtes zur unbeschränkten Steuerpflicht sind für das Kindergeld-Verfahren grundsätzlich
       bindend. 2Hat die Familienkasse ernsthafte Zweifel am Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht, ist eine Abstimmung mit
       dem Finanzamt erforderlich. 3Ggf. ist eine Bescheinigung gem. § 21 Abs. 4 FVG vom zuständigen Finanzamt anzufordern.
       4Bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG eines Arbeitnehmers reicht zum Nachweis die Vorlage
       der Lohnsteuerkarte aus. 5Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG ist der Familienkasse in der Re‐
       gel durch die vom zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt nach § 39c Abs. 3 EStG für Zwecke des Lohnsteuerabzugs erstellte
       Bescheinigung nachzuweisen. 6Ist in einer solchen Bescheinigung die Lohnsteuerklasse III, IV oder V eingetragen, kann
       ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass auch der im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatte der unbe‐
       schränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG unterliegt. 7Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG
       ist der Familienkasse in der Regel durch die vom zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt gemäß § 39c Abs. 4 EStG für Zwe‐
       cke des Lohnsteuerabzugs erstellte Bescheinigung nachzuweisen. 8Ist in einer solchen Bescheinigung die Lohnsteuerklasse
       II, III, IV oder V eingetragen, kann ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass eine Anspruchsberechtigung nach
       § 62 Abs. 1 Nr. 2 b EStG besteht. 9Werden andere inländische Einkünfte als solche aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, ist
       das Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG durch den Bescheid des Finanzamtes, mit dem die‐
       ses über den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht entschieden hat, nachzuweisen. 10Besteht Anspruch auf Kindergeld we‐
       gen Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger, ist das Kindergeld nur für dasjenige Kalenderjahr festzusetzen, für das
       ein Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG nachgewiesen worden ist.


        Kindergeldanspruch von Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

DA      1Anspruch hat grundsätzlich nur ein Elternteil, der einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. 2Ein
62.2    Ausländer muss zusätzlich die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 EStG erfüllen. 3Zu den Begriffen Wohnsitz und gewöhnli‐
        cher Aufenthalt vgl. den Anwendungserlass zu § 8 bzw. § 9 AO (Anhang 1).


         Vertriebene und Spätaussiedler

         (1) Vertriebene und Spätaussiedler sind Deutsche und bedürfen zur Begründung eines Wohnsitzes oder ihres gewöhnli‐
         chen Aufenthalts im Inland keiner Aufenthaltsgenehmigung.

         (2) 1Nach dem Gesetz zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2094) werden seit 1.
         Januar 1993 als Vertriebene Personen bezeichnet, die vor diesem Zeitpunkt die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 Bundesvertriebenenge‐
         setz (BVFG) bezeichneten Gebiete verlassen haben. 2Deutsche Volkszugehörige, die nach dem 31. Dezember 1992 die
         Republiken der ehemaligen Sowjetunion, Estland, Lettland und Litauen im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen ha‐
         ben, werden nach § 4 BVFG als Spätaussiedler anerkannt. 3Personen, die aus anderen Aussiedlungsgebieten als den ge‐
         nannten ins Inland einreisen, werden nur dann als Spätaussiedler anerkannt, wenn sie einen individuellen Vertreibungs‐
         druck glaubhaft machen können. 4Über die Eigenschaft als Spätaussiedler stellt das Vertriebenen-/ Ausgleichsamt auf An‐
         trag eine Bescheinigung aus (§ 15 BVFG). 5Der nichtdeutsche Ehegatte eines Spätaussiedlers wird mit der Einreise Deut‐
         scher, sofern die Ehe zum Zeitpunkt des Verlassens des Aussiedlungsgebietes mindestens drei Jahre bestanden hat.

         (3) 1Der Nachweis der Spätaussiedler-Eigenschaft erfolgt durch Vorlage des Bundespersonalausweises oder einer Be‐
         scheinigung nach § 15 BVFG. 2Als vorläufige Nachweise sind der Registrierschein, der Aufnahmebescheid oder eine Be‐
         scheinigung des Vertriebenen-/ Ausgleichsamts über die Beantragung der Bescheinigung nach § 15 BVFG anzuerkennen.
DA     3Kann die Spätaussiedler-Eigenschaft nur vorläufig nachgewiesen werden, wird der Kindergeld-Anspruch nach § 155 Abs.
62.2.1 2 AO festgesetzt.

         (4) 1Bei der Kindergeld-Festsetzung nach § 155 Abs. 2 AO handelt es sich um eine vorweggenommene Entscheidung. 2Für
         den Berechtigten muss erkennbar sein, dass eine bestimmte Festsetzungsgrundlage von der Entscheidung in einem ande‐
         ren Verfahren abhängt. 3Es ist deshalb ein Festsetzungsbescheid zu erteilen, aus dem hervorgeht, dass der Anspruch auf
         Kindergeld vom Nachweis der Vertriebenen- bzw. Spätaussiedler-Eigenschaft durch den Bundespersonalausweis bzw. die
         Bescheinigung nach § 15 BVFG abhängig ist.

         (5) 1Die Vorlage der Bescheinigung nach § 15 BVFG ist zu überwachen. 2Von der Überwachung kann abgesehen werden,
         wenn sichergestellt ist, dass die Familienkasse anderweitig - ggf. in Zusammenarbeit mit der Leistungsstelle für Eingliede‐
         rungsleistungen des Arbeitsamtes - Kenntnis von der Entscheidung des Vertriebenen-/Ausgleichsamtes erhält. 3Wird eine
         Bescheinigung nach § 15 BVFG ausgestellt, ist nichts weiter zu veranlassen. 4Wird die Erteilung abgelehnt, der Vertriebe‐
         nenausweis eingezogen oder die Bescheinigung nach § 15 BVFG zurückgenommen bzw. widerrufen, ist die Festsetzung
         sofort nach Bekanntwerden dieser Entscheidung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO rückwirkend aufzuheben. 5Für die Auf‐
         hebung ist unerheblich, ob die Entscheidung des Vertriebenen-/Ausgleichsamtes bereits bestandskräftig geworden ist. 6In
         diesen Fällen ist vor der Aufhebung der Kindergeld-Festsetzung zu prüfen, ob und ggf. seit wann der Berechtigte im Besitz
         einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist und daher aus diesem Grunde (weiterhin) Anspruch auf Kinder‐
         geld hat.
20

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