BStbl Nr. 20 2003
Bundessteuerblatt Nr. 20 aus 2003
1. Gesetzliche Grundlagen Der Programmablaufplan enthält gem. § 52 Abs. 59c EStG die Berechnung für die Herstellung von Lohnsteuertabellen einschließ‐ lich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer mit Lohnstufen. Er berücksich‐ tigt die im Haushaltsbegleitgesetz 2004 vorgesehenen Änderungen (teilweises Vorziehen des Tarifs 2005 nach 2004, Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 920 Euro, Streichung des Haushaltsfreibetrags sowie Einführung eines Entlastungsbetrags für Al‐ leinerziehende in Höhe von 1 308 Euro).
2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines Es sind tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Lohnzahlungszeiträume berücksichtigt. Die Aufteilung von Jahresbeträgen auf unterjährige Lohnzahlungszeiträume wird entsprechend den in § 39b Abs. 2 Satz 5 EStG angegebenen Bruchteilen vorgenom‐ men. Bruchteile eines Cents werden entsprechend den Angaben im Programmablaufplan auf ganze Cents aufgerundet bzw. blei‐ ben außer Ansatz. Hat ein Rechenergebnis oder ein zu übertragendes Feld Dezimalstellen, die im Empfangsfeld nicht vorgesehen sind, und es ist im Programmablaufplan nichts anderes angegeben, sind diese überschüssigen Dezimalstellen wegzulassen. Der "Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2004" ist an den "Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchen‐ lohnsteuer in 2004" angelehnt. So sind Felder und Unterprogramme häufig identisch. 2.2 Feldlängen Das Format und die Länge der Parameter und internen Felder sind bei der Programmierung (Codierung) zu bestimmen, soweit sie sich nicht unmittelbar aus den Erläuterungen oder dem Programmablaufplan ergeben. Feldbeschreibungen ohne Stellenangaben beziehen sich auf Ganzzahlen, ansonsten sind die Nachkommastellen angegeben. Bei der Steuerberechnung werden Gleitkommafelder verwendet. 2.3 Symbole Die im Programmablaufplan verwendeten Sinnbilder entsprechen der Zeichenschablone nach DIN 66001. Darüber hinaus bedeuten: 3. Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter Die Plausibilität der Parameter wird im Programm nicht geprüft. Sie müssen daher in Vorprogrammen des Arbeitgebers abgesichert werden. Es kommen z. B. in Betracht: - Vorzeichenprüfung; - Prüfung auf gültigen Inhalt (z. B. Wert in LZZ nur 1, 2, 3 oder 4). Es werden folgende Eingangsparameter benötigt:
3.2 Ausgangsparameter Als Ergebnis stellt das Programm folgende Ausgangsparameter zur Verfügung: 4. Interne Felder Das Programm verwendet intern folgende Felder (wenn ggf. solche Felder im Umfeld des Programms verwendet werden sollen, können sie als Ausgangsparameter behandelt werden, soweit sie nicht während des Programmdurchlaufs noch verändert wurden). Die internen Felder müssen vor Aufruf des Programms gelöscht werden: