BStbl Nr. 20 2003
Bundessteuerblatt Nr. 20 aus 2003
BStbl Seite 782
Steuerberatungsgesetz
Nds
Bekanntmachung
über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2004
und zur Eignungsprüfung 2004
Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten der Steuerberaterprüfung 2004 und der Eignungsprüfung 2004 werden voraussichtlich am 5., 6.
und 7. Oktober 2004 stattfinden.
Bewerberinnen und Bewerber, die im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend in Niedersachsen beruflich tätig sind, oder - bei feh‐
lender beruflicher Tätigkeit - in Niedersachsen ihren Wohnsitz haben, müssen ihre Zulassung zur Steuerberaterprüfung bzw. zur Eig‐
nungsprüfung bei der Oberfinanzdirektion Hannover, Postfach 2 40, 30002 Hannover, bzw. Waterloostr. 5, 30169 Hannover,
beantragen. Der für das Zulassungsverfahren erforderliche amtliche Vordruck sowie ein Merkblatt über die Steuerberaterprüfung
können schriftlich oder per Fax (05 11-1 01-31 10 oder -21 11) bei der Oberfinanzdirektion Hannover angefordert oder von der Ho‐
mepage der Oberfinanzdirektion (www.ofd.niedersachsen.de) unter der Rubrik "Service" heruntergeladen werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2004 bzw. zur Eignungsprüfung 2004 muss spätestens am
Freitag, den 30. April 2004,
bei der Oberfinanzdirektion Hannover eingegangen sein.
Bestätigungen über den (rechtzeitigen) Eingang eines Zulassungsantrags können nicht erteilt werden.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung ergeben sich aus den §§ 36 und 37a
StBerG in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. 1975 I S. 2735), zuletzt geändert durch Art. 5 des 7.
StBÄndG vom 24. Juni 2000 (BGBl. 2000 I S. 874). Dem Zulassungsantrag beizufügende Fotokopien von (Prüfungs-)Zeugnissen,
Tätigkeitsnachweisen usw. müssen behördlich oder notariell beglaubigt sein. Die Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten müs‐
sen Angaben über Art und Umfang dieser Tätigkeiten im Einzelnen, die jeweilige Wochenarbeitszeit sowie Zeiten einer nicht nur vor‐
übergehenden Berufsunterbrechung enthalten (§ 4 Abs. 3 DVStB).
Bewerberinnen und Bewerbern, die körperbehindert im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX sind, können auf schriftlichen Antrag für
die Fertigung der Aufsichtsarbeiten der Behinderung entsprechende Erleichterungen gewährt werden (§ 18 Abs. 3 DVStB). Der An‐
trag soll zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung gestellt werden; eine amtsärztliche Bescheinigung über
die vorliegende Körperbehinderung ist beizufügen. Die amtsärztliche Bescheinigung soll eine Diagnose auf Grund der amtsärztli‐
chen Untersuchung sowie einen Vorschlag des Amtsarztes über Art und Umfang der bei einer Aufsichtsarbeit von sechsstündiger
Dauer auf Grund der festgestellten Beeinträchtigungen zu gewährenden angemessenen Erleichterungen enthalten.
Für die Bearbeitung des Zulassungsantrags ist eine Gebühr von 75,00 € unter deutlich lesbarer Angabe des Namens des Bewer‐
bers/der Bewerberin auf folgendes Konto zu entrichten:
Kontonummer: 190 015 39 78
BLZ: 250 500 00 (Nord/LB Hannover)
Kontoinhaber: OFD Hannover
KSX S 0854 - 1 - STH 463
Verwendungszweck:
+ Name
Die für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2004 bzw. der Eignungsprüfung 2004 zugelassenen Hilfsmittel werden durch
die "Gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über die als Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Steuer‐
beraterprüfung zugelassenen Textausgaben" bekannt gegeben. Diese Hilfsmittel sind in Niedersachsen grundsätzlich auch für die
Vorbereitung des Vortrags im mündlichen Teil der Steuerberaterprüfung zugelassen. Die Hilfsmittel sind von den Kandidatinnen/Kan‐
didaten selbst zu beschaffen und zur Prüfung mitzubringen.
Hannover, den 28. November 2003
S 0953 - 4 - StH 463
Oberfinanzdirektion Hannover
In Vertretung
Dr. H a s s e l m a n n
BStbl Seite 783
Steuerberatungsgesetz
ST
Bekanntmachung
über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2004
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2004 findet voraussichtlich vom 5. bis 7. Oktober 2004 statt.
Die Bewerberinnen und Bewerber, die im Land Sachsen-Anhalt vorwiegend beruflich tätig sind oder - wenn sie keiner beruflichen
Tätigkeit nachgehen - dort wohnen bzw. bei mehrfachem Wohnsitz sich dort vorwiegend aufhalten, müssen ihre Anträge auf Zulas‐
sung zur Steuerberaterprüfung 2004 spätestens am 31. Mai 2004 beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Post‐
fach 37 61, 39012 Magdeburg (Editharing 40, 39108 Magdeburg) einreichen.
Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Die amtlich vorgeschriebenen An‐
tragsvordrucke können beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt schriftlich oder telefonisch (03 91/5 67 12 97)
angefordert werden und stehen auch im Internet zur Verfügung (www.fm.sachsen-anhalt.de, bitte zunächst "Service", "Informatio‐
nen" und dann "Steuerberaterprüfung" anklicken).
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ergeben sich aus § 36 des Steuerberatungsgesetzes.
Die Bescheinigungen über die bisherige berufliche Tätigkeit der Bewerberinnen und Bewerber müssen detaillierte Angaben über Art
und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern enthalten. Die wö‐
chentliche Arbeitszeit muss aus den Bescheinigungen hervorgehen.
Die Vorbildungsvoraussetzung der mehrjährigen praktischen Tätigkeit muss spätestens bei Beginn der schriftlichen Prüfung erfüllt
sein.
Körperbehinderten Personen werden auf Antrag die ihrer Behinderung entsprechenden Erleichterungen für die Fertigung der Auf‐
sichtsarbeiten gewährt (§ 18 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
und Steuerberatungsgesellschaften). Der Antrag soll zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung gestellt
werden.
Die für das Zulassungsverfahren zu entrichtende Gebühr in Höhe von 75 Euro ist an die Bundesbank Magdeburg, BLZ 810 000 00,
KTO 810 015 00, zu überweisen. Dabei ist als Verwendungszweck "4101 - 212189 - 1" und der Name anzugeben. Die Bearbeitung
des Antrags erfolgt erst nach Eingang der Gebühr.
Die für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2004 zugelassenen Hilfsmittel werden noch durch die gleich lautenden Erlas‐
se der obersten Finanzbehörden der Länder, die im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht werden, bekannt gegeben.
Magdeburg, den 8. Dezember 2003
41 - S 0954 - 18
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Im Auftrag
Meyer