BStbl Nr. 2 1997
Bundessteuerblatt Nr. 2 aus 1997
BStbl Seite 113
Lohnsteuer Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge ab 1.1.1993 (§ 3 Nr. 64 EStG) - Stand 1. Januar 1997 -
Änderungen und Ergänzungen dieser Übersicht werden vierteljährlich im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Kaufkraftzuschläge
für Zeiträume vor dem 1. Januar 1993 ergeben sich aus der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1993 - IV B 6 - S 2341 - 1/94 -
(BStBl 1994 I S. 28).
Bonn, 27. Dezember 1996
IV B 6 - S 2341 - 1/97
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag
Sarrazin
BStbl Seite 119
Lohnsteuer
*)
Bekanntmachung der allgemeinen und besonderen Lohnsteuertabellen 1997
Aufgrund des § 38 c des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBI. I S.
1898), der durch Artikel 1 Nr. 39 des Jahressteuergesetzes 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBI. I S. 1250) geändert worden ist, hat
der Bundesminister der Finanzen am 28. Dezember 1996 für 1997 neue allgemeine und besondere Lohnsteuertabellen als Beilagen
zum Bundesanzeiger Nr. 242 a und b vom 28. Dezember 1996 bekanntgemacht. Durch die neuen Lohnsteuertabellen werden die
seit 1. Januar 1996 geltenden Lohnsteuertabellen (Beilagen zum Bundesanzeiger vom 8. Dezember 1995) abgelöst. In diesen Lohn‐
steuertabellen ist aufgrund des § 51 a Abs. 2 a Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in der durch Artikel 1 Nr. 59 des Jahressteuer‐
gesetzes 1996 geänderten Fassung für den Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn und für den Jahresausgleich die Bemessungs‐
grundlage der Zuschlagsteuern zur Lohnsteuer für Arbeitnehmer mit 0,5 bis 6 Kinderfreibeträgen gesondert ausgewiesen.
Die neuen Lohnsteuertabellen sind erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember
1996 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 1996 zufließen.
Bonn, 6. Januar 1997
IV B 6 - S 2361 - 1/97
Der Bundesminister der Finanzen
Im Auftrag
Sarrazin
*) Sonderdrucke der Beilagen können von der Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Postfach 10 05 34, 50445 Köln, gegen Vorein‐
sendung des Bezugspreises von jeweils 39 DM (einschl. Umsatzsteuer zuzüglich Versandkosten) auf das Postbankkonto "Bundes‐
anzeiger" Köln 263 906-507 (BLZ 370 100 50) bezogen werden. Die Bestellung ist auf dem Gutschriftenabschnitt abzugeben. Bei
Abnahme von 10 und mehr Exemplaren wird Mengenrabatt gewährt.