BStbl Nr. 23 1996
Bundessteuerblatt Nr. 23 aus 1996
BStbl Seite 1568
Wohnungsbauprämiengesetz
Bekanntmachung
der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 1996
Anlage
Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Juli 1992, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Umsatzsteuer-Änderungs‐
gesetzes 1997 vom 12. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1851), ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebe‐
nem Vordruck zu stellen. Die Vordruckmuster für 1996 mit Erläuterungen werden hiermit bekanntgemacht.
Der Vordruck des Antrags auf Wohnungsbauprämie 1996 für Beiträge an Bausparkassen kann auch maschinell hergestellt wer‐
den, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Abweichende Formate sind zulässig.
Bonn, 11. Dezember 1996
IV B 6 - S 1961 - 63/96
Im Auftrag
Sarrazin
BStbl Seite 1569
BStbl Seite 1574
Bekanntmachung
des Vordruckmusters für die Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab 1997
Anlage
Nach § 4 a Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Juli 1992, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Umsatzsteuer-Änderungs‐
gesetzes 1997 vom 12. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1851), ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
zur Auszahlung anzumelden (Wohnungsbauprämien-Anmeldung). Das Vordruckmuster ab 1997 wird hiermit bekanntgemacht.
Der Vordruck der Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab 1997 kann maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in
der gleichen Reihenfolge wie im amtlich vorgeschriebenen Vordruck enthält.
Die zuständige Bundeskasse, an die bei Anmeldung eines Rotbetrags zu zahlen ist (vgl. Kreisziffer 2 in Zeile 17 des Vordruckmus‐
ters), wird vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt.
Bonn, 18. Dezember 1996
IV B 6 - S 1961 - 70/96
Im Auftrag
Sarrazin
BStbl Seite 1575
BStbl Seite 1576
Stellenausschreibung
Bei dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern ist die Stelle
eines Vorsitzenden Richters/
einer Vorsitzenden Richterin am Finanzgericht
(BesGr. R 3 BBesO) zu besetzen.
Der Bewerber/die Bewerberin muß sich als Richter/Richterin besonders bewährt haben. Sitz des Finanzgerichts Mecklenburg-Vor‐
pommern ist Greifswald. Die Stadt Greifswald ist eine alte Hanse- und Universitätsstadt, die u. a. durch ihre Nähe zur Insel Usedom
vielfältige Freizeitmöglichkeiten bietet.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Das Ministerium für Justiz und Angelegenheiten der Europäischen Union des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist bestrebt, den
Frauenanteil zu erhöhen.
Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege zu richten an das
Ministerium für Justiz und
Angelegenheiten der Europäischen Union
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Demmlerplatz 14
19053 Schwerin
Wegen der erforderlichen Bewerbungsunterlagen kann auf die Personalakten Bezug genommen werden. Es wird darauf hingewie‐
sen, daß dem Präsidialrat Personalakten nur mit Zustimmung des Bewerbers vorgelegt werden dürfen.