Personalsituation in den Gerichten des Landes Brandenburg 2016

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Landtag Brandenburg                               Drucksache 6/6318 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2525 des Abgeordneten Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/6167 Personalsituation in den Gerichten des Landes Brandenburg 2016 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Justiz im Land Brandenburg gliedert sich in verschiedene Bereiche. Die Gerichte bilden mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit so- wie den Verwaltungs-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Finanzgerichten einen der wichtigsten Personal- und Sachkörper des Landes. Die Arbeits- und Leistungsfähig- keit der Judikative im Land Brandenburg muss auch für die kommenden Jahre si- chergestellt werden und stellt einen Arbeitsschwerpunkt dar. Für die Gewährleistung dieser Aufgabe ist es notwendig, Engpässe und Problempunkte frühzeitig zu erken- nen und diesen entgegenzuwirken. Frage 1: Worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen für über- lange Gerichtsverfahren in Brandenburg? zu Frage 1: Die Problematik einer möglicherweise entschädigungsrechtlich relevan- ten Dauer von Verfahren betrifft in Brandenburg nicht alle Gerichtszweige gleicher- maßen. Betroffen davon sind in erster Linie die erstinstanzlichen Gerichte der Ver- waltungs- und Sozialgerichtsbarkeit sowie die Finanzgerichtsbarkeit. Zunächst hängt die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens vom Einzelfall ab, insbesondere von dem zur Sachverhaltsfeststellung erforderlichen Aufwand, welcher die Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Gutachten umfassen kann. Abgesehen davon sind maßgeblich für die Situation in den genannten Gerichtsbarkeiten in Zeiten sehr hoher Verfahrenseingänge entstandene Bestände, die neben den neu eingehenden Verfah- ren zu erledigen sind. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit hatte es sich trotz einer ge- messen an den Eingangszahlen in der Vergangenheit bestehenden auskömmlichen Personalausstattung als schwierig erwiesen, die in den 1990er Jahren infolge einer hohen Zahl von Verfahren aus dem Asylrecht sowie komplexer Verfahren aus dem Bereich des vereinigungsbedingten Sonderrechts aufgelaufenen Bestände abzubau- en. Das 2010 eingeführte Gesamtkonzept zum Abbau der Altbestände in der Verwal- tungsgerichtsbarkeit hat mithilfe einer vorübergehenden Personalverstärkung im rich- terlichen Bereich allerdings zu einer Verringerung des Bestandes an Altverfahren geführt. Auch ist es gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Verwal- tungsgerichten erheblich zu reduzieren. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Datum des Eingangs: 28.03.2017 / Ausgegeben: 03.04.2017
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erledigten Hauptsacheverfahren bezogen auf alle Verwaltungsgerichte des Landes konnte so von 35 Monaten im Jahr 2007 auf 12,9 Monate im Jahr 2015 verringert werden. Der drastische Anstieg der gerichtlichen Asylverfahren von 1.194 Neuein- gängen im Jahr 2013 auf 7.106 Neueingänge im Jahr 2016 stellt aktuell eine große Herausforderung dar. Da die Zahl der in die Bundesrepublik eingereisten Geflüchte- ten im Jahr 2016 wieder erheblich zurückgegangen ist, ist jedoch mittelfristig mit ei- nem Rückgang der Neueingänge in Asylsachen zu rechnen. Gleichwohl hat die Lan- desregierung Maßnahmen ergriffen, um dem gestiegenen Personalbedarf bei den Verwaltungsgerichten des Landes gerecht zu werden. So sind Ende 2015 allein im richterlichen Bereich 16 zusätzliche Planstellen geschaffen worden, die zur Einstel- lung von Proberichterinnen und Proberichtern genutzt werden konnten. Zwölf der zusätzlichen Proberichterinnen und Proberichter sind derzeit in der Verwaltungsge- richtsbarkeit eingesetzt, weitere vier verrichten aktuell ihren Dienst in den Staatsan- waltschaften des Landes, um dort die gestiegene Anzahl von Ermittlungsverfahren wegen illegaler Grenzübertritte zu bewältigen; in Abhängigkeit von der jeweiligen Personalbedarfsentwicklung sollen auch diese Proberichterinnen und Proberichter später in die Verwaltungsgerichtsbarkeit wechseln. In der Sozialgerichtsbarkeit be- ruht die Belastung auf den seit Inkrafttreten der Hartz IV-Gesetzgebung zum 1. Ja- nuar 2005 immens gestiegenen Verfahrenseingängen. Die Zahl der jährlich einge- gangenen Klageverfahren einschließlich der Verfahren des einstweiligen Rechts- schutzes hatte sich bis zum Jahr 2012 mehr als verdoppelt. Trotz umfangreicher per- soneller Verstärkung durch die Schaffung zusätzlicher Planstellen und die Unterstüt- zung durch abgeordnete Kräfte anderer Gerichtsbarkeiten ließ sich ein Anstieg der Bestände und der Dauer der Verfahren zunächst nicht vermeiden. Seit dem Jahr 2013 geht die Zahl der jährlichen Neueingänge (Klagen und Eilverfahren) bei den Sozialgerichten kontinuierlich zurück. Sie sank im Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 um knapp 13 %. Auch wenn in Anbetracht der aktuellen Entwicklung die Stär- kung der Verwaltungsgerichte im vergangenen Jahr im Vordergrund stand, werden die Sozialgerichte weiterhin mit zusätzlichem Personal unterstützt, insbesondere um vorhandene Bestände abzubauen. Nachdem zum Jahresende 2015 vier Kräfte in den richterlichen Probedienst eingestellt werden konnten, die in der Sozialgerichts- barkeit eingesetzt sind, sind aktuell weitere drei Stellen für Richterinnen und Richter auf Probe ausgeschrieben, deren Einsatz zunächst in der Sozialgerichtsbarkeit erfol- gen soll. Bei dem Finanzgericht, dessen Bestandsproblem wesentlich auf die Fusion der Fachobergerichte zurückzuführen ist, sind in der Vergangenheit in erheblichem Umfang neue Stellen geschaffen worden, um die Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen. Die Bestände konnten im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr erneut um 5,3 % redu- ziert werden. Frage 2: Wie viele Planstellen gab es im Jahr 2016 im Geschäftsbereich des Ministe- riums der Justiz im Land Brandenburg? zu Frage 2: Im Sinne einer vollständigen Übersicht über die Stellenanzahl wird die Anzahl der Planstellen und Stellen angegeben. Im Geschäftsbereich des Ministeri- ums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg gab es im Jahr 2016 insgesamt 5.039 Planstellen und Stellen. Frage 3: Wie viele Personalstellen in Vollzeitäquivalenten (VZE) gab es im Jahr 2016 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Familiengerichten sowie in der Ver- waltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg? Wie viele davon waren tatsächlich besetzt? (Bitte eine tabellarische Darstellung)
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zu Frage 3: In der nachfolgenden Übersicht sind die für die ordentliche Gerichtsbar- keit, die Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit des Landes Bran- denburg ausgebrachten Planstellen und Stellen (Spalte „Stellen 2016“) sowie die tatsächliche Besetzung zum Stichtag 31. Mai 2016 (Spalte „Ist 2016“) ausgewiesen. Die Familiengerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Eine gesonderte Er- fassung der auf die Familiengerichte entfallenden Planstellen und Stellen wird nicht vorgenommen. Eine Veränderung in der Stellenausstattung aufgrund von kw- Vermerken ergibt sich nach der ausgebrachten Fälligkeit regelmäßig zum Ende des Haushaltsjahres. Stellen 2016     Ist 2016 Ordentliche Gerichtsbarkeit (Kapitel 04 040) Gesamt                                                             2.302*             2.250,44 davon höherer Dienst                                                          510             498,00 gehobener Dienst                                                        530             519,00 mittlerer Dienst                                                     1.109            1.085,44 einfacher Dienst                                                        153             148,00 *davon 91 (Plan-)Stellen mit kw-Vermerken (davon 29 (Plan-)Stellen mit kw-Vermerken 2016) Verwaltungsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 090)                 Stellen 2016     Ist 2016 Gesamt                                                                 154*             139,00 davon höherer Dienst                                                           78              69,00 gehobener Dienst                                                         11              12,00 mittlerer Dienst                                                         58              51,00 einfacher Dienst                                                          7               7,00 *davon 1 Planstelle mit kw-Vermerk Finanzgerichtsbarkeit (Kapitel 04 100)                      Stellen 2016     Ist 2016 Gesamt                                                                  92*              85,36 davon höherer Dienst                                                           48              44,50 gehobener Dienst                                                         10               8,30 mittlerer Dienst                                                         31              29,56 einfacher Dienst                                                          3               3,00 *davon 3 Planstellen mit kw-Vermerken 2016
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Arbeitsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 110)                 Stellen 2016  Ist 2016 Gesamt                                                            87*          103,50 davon höherer Dienst                                                     26           38,00 gehobener Dienst                                                   15           15,50 mittlerer Dienst                                                   46           50,00 einfacher Dienst                                                    0               0 *davon 6 (Plan-)Stellen mit kw-Vermerken (davon 2 Stellen mit kw-Vermerken 2016) Sozialgerichtsbarkeit (Kapitel 04 120)                  Stellen 2016  Ist 2016 Gesamt                                                           186*          181,00 davon höherer Dienst                                                     77           72,00 gehobener Dienst                                                   17           17,00 mittlerer Dienst                                                   92           92,00 einfacher Dienst                                                    0               0 *davon 3 Planstellen mit kw-Vermerken Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Kapitel 04 121) Stellen 2016  Ist 2016 Gesamt                                                           119*          113,00 davon höherer Dienst                                                     57           55,00 gehobener Dienst                                                   12           12,00 mittlerer Dienst                                                   47           44,00 einfacher Dienst                                                    3            2,00 *davon keine (Plan-)Stellen mit kw-Vermerken Frage 4: Wie viele der Personalstellen entfielen im Jahr 2016 in der jeweiligen Ge- richtsbarkeit und im Ministerium auf Richterinnen und Richter, auf Personal im höhe- ren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst sowie auf die Raumpflege- kräfte und sonstige Lohnempfänger und Personal in Ausbildung? (Bitte eine tabella- rische Darstellung) zu Frage 4: In der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg entfielen im Jahr 2016 auf die einzelnen Dienste nachfolgende Planstellen und Stellen: a) Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz - Kapitel 04 010, 04 060, 04 070 -
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Gesamt: 202 Planstellen und Stellen davon: -      höherer Dienst                                 92 Planstellen -      gehobener Dienst                               68 Planstellen und Stellen -      mittlerer Dienst                               42 Planstellen und Stellen b) Ordentliche Gerichtsbarkeit - Kapitel 04 040 - Gesamt: 2.302 Planstellen und Stellen davon: -      höherer Dienst                                 510 Planstellen (Richter: 500 Planstellen; sonst. h. D.: 10 Planstellen) -      gehobener Dienst                               530 Planstellen und Stellen -      mittlerer Dienst                               1.109 Planstellen und Stellen -      einfacher Dienst                               153 Planstellen und Stellen c) Verwaltungsgerichtsbarkeit - Kapitel 04 090 - Gesamt: 154 Planstellen und Stellen davon: -      höherer Dienst (Richter)                       78 Planstellen -      gehobener Dienst                               11 Planstellen -      mittlerer Dienst                               58 Planstellen und Stellen -      einfacher Dienst                               7 Planstellen und Stellen d) Finanzgericht Berlin-Brandenburg - Kapitel 04 100 - Gesamt: 92 Planstellen und Stellen davon: -      höherer Dienst                                 48 Planstellen (Richter: 47 Planstellen; sonst. h. D.: 1 Planstelle) -      gehobener Dienst                               10 Planstellen -      mittlerer Dienst                               31 Planstellen und Stellen -      einfacher Dienst                               3 Planstellen e) Arbeitsgerichtsbarkeit - Kapitel 04 110 - Gesamt: 87 Planstellen und Stellen davon: -      höherer Dienst (Richter)                       26 Planstellen -      gehobener Dienst                               15 Planstellen und Stellen -      mittlerer Dienst                               46 Planstellen und Stellen f) Sozialgerichtsbarkeit - Kapitel 04 120 - Gesamt: 186 Planstellen und Stellen davon: -      höherer Dienst (Richter)                       77 Planstellen -      gehobener Dienst                               17 Planstellen und Stellen -      mittlerer Dienst                               92 Planstellen und Stellen g) Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Kapitel 04 121 - Gesamt: 119 Planstellen und Stellen davon: -      höherer Dienst                                 57 Planstellen und Stellen (Richter: 55 Planstellen; sonst. h. D.: 2 Planstellen und Stellen) -      gehobener Dienst                               12 Planstellen und Stellen -      mittlerer Dienst                               47 Planstellen und Stellen -      einfacher Dienst                               3 Planstellen h) Raumpflegekräfte Stellen für Raumpflegekräfte sind in den Kapiteln nicht gesondert ausgewiesen. i) Personal in Ausbildung (Stand 31.12.2016)
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Ordentliche Gerichtsbarkeit - Kapitel 04 040 - Gesamt: 451 Stellen davon: - höherer Dienst:                             354 Referendare -      gehobener Dienst:                 49 Rechtspflegeranwärter - mittlerer Dienst:                      48 Auszubildende Justizfachangestellte Frage 5: Wie stellen sich die Zahlen der (voraussichtlichen) Altersabgänge und sons- tigen Fluktuation in den Jahren 2016 bis 2050 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Familiengerichten sowie in der Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit des Landes Branden- burg dar? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 5: Auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle wird verwiesen. Die Angaben für die Jahre 2017 bis einschließlich 2024 haben lediglich prognostischen Charakter. Durch die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandseintritts im Beamtenbereich gemäß § 46 LBG bzw. der Rente ab dem 63. Lebensjahr für langjährig versichert Beschäftig- te sind - konkret nicht vorhersehbare - Verschiebungen zu erwarten. Die nicht alters- bedingte Fluktuation kann nur geschätzt werden und wurde für die Jahre ab 2017 mit ca. 1 % angenommen. Die Familiengerichte gehören - wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 14 (Drs. 6/129, dort zu Frage 6) und 1441 (Drs. 6/3460, dort zu Frage 5) ausgeführt - zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und wer- den nicht gesondert statistisch ausgewiesen. Prognostische Angaben zu den Alters- abgängen für den Zeitraum ab 2025 liegen nicht vor und wären im Hinblick auf die bis zum Jahr 2050 erbetenen Daten auch nicht realistisch darstellbar.
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Frage 6: Wie stellt sich die Personalbedarfs- und Personaleinstellungsplanung von 2017 bis zum Ende des Jahres 2022 dar? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 6: Die Landesregierung hat mit der Personalbedarfsplanung 2020 be- schlossen, die aktuelle Stellenzahl in der Landesverwaltung und der Justiz von der- zeit rund 47.800 auf rund 42.900 landesfinanzierte Stellen zum Ende des Jahres 2020 zu reduzieren. Trotz dieses Stellenrückgangs sind jährlich Neueinstellungen beabsichtigt, da eine große Zahl von Beschäftigten - auch in der Justiz - altersbe- dingt ausscheidet. Soweit die Altersabgänge den Anpassungsbedarf gemäß der Per- sonalbedarfsplanung der Landesregierung übersteigen, können und werden diese durch Neueinstellungen ersetzt werden. Die Realisierung von Einstellungskorridoren ist im Bereich der Justiz in den vergangenen Jahren bereits erreicht worden und wird auch in diesem und in den nächsten Jahren sichergestellt. Frage 7: Wie hoch sind der Altersdurchschnitt, der Krankenstand sowie die Anzahl von Überstunden des Personals in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium im Jahr 2016? (Bitte eine tabellarische Darstellung und auch aufgeschlüsselt nach Richtern sowie Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst) zu Frage 7: Altersdurchschnitt Der Altersdurchschnitt des Personals ergibt sich aus nachstehender Übersicht zum Stichtag 31. Dezember 2016. Gehobener      Mittlerer    Einfacher Richter/innen Höherer Dienst Dienst        Dienst       Dienst Ministerium         -          52,18         50,15         49,59           - Ordentliche Ge- 51,89         54,25         47,32         47,86         49,08 richtsbarkeit Sozialgerichte 49,12            -          48,15         45,33         40,86 (inkl. LSG) Finanzgericht     51,11            -          42,88         47,13         51,23 Arbeitsgerichte     54,5            -            51           52,7           - Verwaltungs- 48,8            -           49,4          46,6          51,8 gerichte Krankenstand Der Krankenstand ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht zum Stichtag 31. De- zember 2016. Für den richterlichen Bereich beruhen die Daten auf der bundesein- heitlich geführten Abwesenheitsstatistik, die allein Fehlzeiten an Arbeitstagen (AT)
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erfasst. Grundlage für die Daten der nichtrichterlichen Bediensteten ist die jährlich erhobene Fehlzeitenstatistik der Landesverwaltung. In ihr wird die Gesamtzahl der Fehltage (Krankheit/Kur) nach Kalendertagen (KT) erfasst. Höherer        Gehobener         Mittlerer        Einfacher Richter/innen Dienst          Dienst           Dienst            Dienst Anzahl     Fehl-  Anzahl   Fehl-  Anzahl   Fehl-   Anzahl    Fehl-   Anzahl    Fehl- zeiten          zeiten          zeiten            zeiten            zeiten (AT)            (KT)            (KT)              (KT)              (KT) Ministerium      0         0     106      2.157   63       1.698   61      2.109,5    0         0 Ordentliche 493       6.938     6       136   621      15.662  1131      35.510  212      8.164 Gerichtsbarkeit Sozialgerichte 129       1.126     0        0     18        305    93        2.981    3         74 (inkl. LSG) Finanzgericht    43        266      0        0      8        137    32        1.389    4         20 Arbeitsgerichte   36        143      0        0     11        453    54        1.839    0         0 Verwaltungs- 78        772      0        0      9        194    64        2.083    8        200 gerichte Überstunden Die nichtrichterlichen Bediensteten des Ressorts nutzen die arbeitszeitlichen Mög- lichkeiten im Rahmen der Gleitzeit. Dadurch erbrachte „Überstunden“ werden zu ge- gebener Zeit wieder durch Freizeit ausgeglichen. Eine Statistik zum Umfang der im Rahmen der Gleitzeit erbrachten Zeitguthaben wird nicht geführt. Für Richterinnen und Richter gilt die Arbeitszeitverordnung vom 16. September 2009 nicht. Frage 8: Wie viel Personal in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium war im Jahr 2016 in der Altersstufe 20 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59 sowie 60 Jahre und älter? (Bitte eine tabellarische Darstellung und auch aufgeschlüsselt nach Richtern sowie Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst) zu Frage 8: Die Aufschlüsselung des Personals in Altersstufen ergibt sich aus den nachstehenden Übersichten zum Stichtag 1. September 2016, jeweils ohne befristet Beschäftigte und Abordnungen.
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Ministerium Gesamtzahl der MdJEV               Bediensteten       unter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige          50 bis 59jährige über 59jährige Zahl       %      Zahl        %      Zahl        %     Zahl         %      Zahl         %       Zahl       % h.D.                      72               0       0        1        1,4       5        6,9     16        22,2      38        52,8       12      16,7 g.D.                      50               0       0        1         2        4        8,0     16        32,0      25        50,0        4       8,0 m.D.                      53               0       0        3        5,7       9       17,0      9        17,0      25        47,2        7      13,2 e.D.                       0               0       0        0         0        0        0,0      0         0,0       0         0,0        0       0,0 Gesamt:                  175               0      0,0       5        2,9      18       10,3     41        23,4      88        50,3       23      13,1 Ordentliche Gerichtsbarkeit* Ordentliche Gerichtsbar-       Gesamtzahl der keit                Bediensteten       unter 20jährige    20 bis 29jährige 30 bis 40jährige    41 bis 50jährige     51 bis 60jährige     über 61jährige Zahl      %       Zahl        %      Zahl        %     Zahl         %      Zahl         %       Zahl       % h.D.+Ri/innen            512               0       0         2        0,4       38       7,4    147        28,7      281       54,9        44      8,6 g.D.                     605               0       0        25        4,1      155      25,6    233        38,5      148       24,5        44      7,3 m.D.                    1074               0       0        16        1,5      222      20,7    387        36,0      370       34,5        79      7,4 e.D.                     196               0       0         3        1,5       18       9,2     91        46,4       73       37,2        11      5,6 Gesamt:                 2387               0       0        46        1,9      433      18,1    858        35,9      872       36,5       178      7,5 * geringfügig abweichende statistische Erfassung der Altersgruppen ab 30 Sozialgerichte (einschließlich LSG) Sozialge- richtsbarkeit      Gesamtzahl der (inkl. LSG)         Bediensteten        unter 20jährige    20 bis 29jährige 30 bis 39jährige     40 bis 49jährige    50 bis 59jährige     über 59jährige Zahl      %       Zahl        %      Zahl        %     Zahl         %      Zahl          %       Zahl       % h.D.+Ri/innen             133               0        0        0        0,0       26      19,5      42        31,6       53       39,8       12       9,0 g.D.                       31               0        0        2        6,5        4      12,9      12        38,7        7       22,6        6      19,4 m.D.                      137               0        0       16       11,7       28      20,4      36        26,3       47       34,3       10       7,3 e.D.                        6               0        0        0        0,0        3      50,0       1        16,7        2       33,3        0       0,0 Gesamt:                   307               0        0       18        5,9       61      19,9      91        29,6      109       35,5       28       9,1 Finanzgericht Gesamtzahl der Finanzgericht        Bediensteten       unter 20jährige     20 bis 29jährige 30 bis 39jährige     40 bis 49jährige     50 bis 59jährige     über 59jährige Zahl       %      Zahl         %      Zahl        %      Zahl         %      Zahl          %      Zahl        % h.D. +Ri/innen              44               0       0         0         0         3       6,8      11        25,0       27        61,4        3       6,8 g.D.                         8               0       0         1       12,5        1      12,5       3        37,5        3        37,5        0       0,0 m.D.                        32               0       0         0        0,0        5      15,6      15        46,9       10        31,3        2       6,3 e.D.                         4               0       0         0         0         0       0,0       1        25,0        3        75,0        0       0,0 Gesamt:                     88               0       0         1         0         9      10,2      30        34,1       43        48,9        5       5,7 Arbeitsgerichte Arbeitsge- richtsbarkeit     Gesamtzahl der (ohne LAG)        Bediensteten         unter 20jährige    20 bis 29jährige   30 bis 39jährige 40 bis 49jährige       50 bis 59jährige     über 59jährige Zahl      %       Zahl        %       Zahl        %     Zahl          %      Zahl          %      Zahl        % h.D. +Ri/innen             38                0       0         0         0        0        0,0       7        18,4       23        60,5        8      21,1 g.D.                       12                0       0         0         0        1        8,3       4        33,3        6        50,0        1       8,3 m.D.                       58                0       0         0         0        0        0,0      23        39,7       23        39,7       12      20,7 e.D.                        0                0       0         0         0        0        0,0       0         0,0        0         0,0        0       0,0 Gesamt:             108                0       0         0         0        1        0,9      34        31,5       52        48,1       21      19,4
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Verwaltungsgerichte Verwaltungs- gerichte         Gesamtzahl der (ohne OVG)       Bediensteten               unter 20jährige   20 bis 29jährige 30 bis 39jährige      40 bis 49jährige     50 bis 59jährige    über 59jährige Zahl         %   Zahl      %         Zahl           %   Zahl         %       Zahl           %    Zahl          % h.D. +Ri/innen             81                 0           0     4       4,9         6         7,4     23       28,4        42        51,9       3        3,7 g.D.                       12                 0           0     0        0          1         8,3      5       41,7         4        33,3       1        8,3 m.D.                       53                 0           0     4       7,5         6        11,3     19       35,8        21        39,6       2        3,8 e.D.                        9                 0           0     0        0          2        22,2      0        0,0         3        33,3       4       44,4 Gesamt:                   155                 0           0     8        5         15         9,7     47       30,3        70        45,2      10        6,5 Frage 9: Wie viel Personal in VZE war in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Minis- terium im Jahr 2016 länger als einen, zwei, drei, sechs, neun Monate und dauerhaft erkrankt? (Bitte eine tabellarische Darstellung und auch aufgeschlüsselt nach Rich- tern sowie Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst) zu Frage 9: Eine Statistik über die erfragte Dauer der Erkrankung (ein, zwei, drei, sechs, neun Monate bzw. dauerhaft) wird nicht geführt. Auf Grundlage der Fehlzei- tenstatistik der Landesverwaltung liegen Erhebungen zu bis zu drei, von vier bis 42 und über 42 Kalendertagen andauernden Erkrankungen der Bediensteten (inkl. be- fristet Beschäftigter/Abordnungen) vor. Die Erkrankungszeiten der Richterinnen und Richter werden von der Fehlzeitenstatistik nicht erfasst. Deren Daten werden in der bundeseinheitlich geführten Abwesenheitsstatistik erhoben (siehe oben Antwort zu Frage 7). Eine über die in der Antwort zu Frage 7 hinausgehende Kennzeichnung der Abwesenheitstage hinsichtlich der jeweiligen Dauer der Abwesenheit ist insoweit nicht möglich. Ministerium Anzahl der     Anzahl der             Anzahl der Anzahl der Kalendertage Kalendertage             Kalendertage   Anzahl der Anzahl der        Gesamtanzahl bei          bei                     bei      Kalendertage Kalendertage           der Erkrankungen Erkrankungen             Erkrankungen       bei Beschäftigten bei Kuren         Kalendertage bis zu drei  von 4 bis 42              über 42   Arbeitsunfällen Kalendertagen Kalendertagen           Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar                      0                   0                 0                   0                 0                      0                  0 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar                   61                   235               754               1119,5                1                      0          2109,5 gehobener Dienst bzw. vergleichbar              63                   316               507                 825                 7                  43                  1698 höherer Dienst bzw. vergleichbar                 106                    331              1092                 722                12                      0               2157 0 Insgesamt                    230                    882              2353               2666,5               20                  43             5964,5
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