Personalsituation in den Gerichten des Landes Brandenburg 2016
Landtag Brandenburg Drucksache 6/6318 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2525 des Abgeordneten Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/6167 Personalsituation in den Gerichten des Landes Brandenburg 2016 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Justiz im Land Brandenburg gliedert sich in verschiedene Bereiche. Die Gerichte bilden mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit so- wie den Verwaltungs-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Finanzgerichten einen der wichtigsten Personal- und Sachkörper des Landes. Die Arbeits- und Leistungsfähig- keit der Judikative im Land Brandenburg muss auch für die kommenden Jahre si- chergestellt werden und stellt einen Arbeitsschwerpunkt dar. Für die Gewährleistung dieser Aufgabe ist es notwendig, Engpässe und Problempunkte frühzeitig zu erken- nen und diesen entgegenzuwirken. Frage 1: Worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen für über- lange Gerichtsverfahren in Brandenburg? zu Frage 1: Die Problematik einer möglicherweise entschädigungsrechtlich relevan- ten Dauer von Verfahren betrifft in Brandenburg nicht alle Gerichtszweige gleicher- maßen. Betroffen davon sind in erster Linie die erstinstanzlichen Gerichte der Ver- waltungs- und Sozialgerichtsbarkeit sowie die Finanzgerichtsbarkeit. Zunächst hängt die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens vom Einzelfall ab, insbesondere von dem zur Sachverhaltsfeststellung erforderlichen Aufwand, welcher die Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Gutachten umfassen kann. Abgesehen davon sind maßgeblich für die Situation in den genannten Gerichtsbarkeiten in Zeiten sehr hoher Verfahrenseingänge entstandene Bestände, die neben den neu eingehenden Verfah- ren zu erledigen sind. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit hatte es sich trotz einer ge- messen an den Eingangszahlen in der Vergangenheit bestehenden auskömmlichen Personalausstattung als schwierig erwiesen, die in den 1990er Jahren infolge einer hohen Zahl von Verfahren aus dem Asylrecht sowie komplexer Verfahren aus dem Bereich des vereinigungsbedingten Sonderrechts aufgelaufenen Bestände abzubau- en. Das 2010 eingeführte Gesamtkonzept zum Abbau der Altbestände in der Verwal- tungsgerichtsbarkeit hat mithilfe einer vorübergehenden Personalverstärkung im rich- terlichen Bereich allerdings zu einer Verringerung des Bestandes an Altverfahren geführt. Auch ist es gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Verwal- tungsgerichten erheblich zu reduzieren. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Datum des Eingangs: 28.03.2017 / Ausgegeben: 03.04.2017
erledigten Hauptsacheverfahren bezogen auf alle Verwaltungsgerichte des Landes konnte so von 35 Monaten im Jahr 2007 auf 12,9 Monate im Jahr 2015 verringert werden. Der drastische Anstieg der gerichtlichen Asylverfahren von 1.194 Neuein- gängen im Jahr 2013 auf 7.106 Neueingänge im Jahr 2016 stellt aktuell eine große Herausforderung dar. Da die Zahl der in die Bundesrepublik eingereisten Geflüchte- ten im Jahr 2016 wieder erheblich zurückgegangen ist, ist jedoch mittelfristig mit ei- nem Rückgang der Neueingänge in Asylsachen zu rechnen. Gleichwohl hat die Lan- desregierung Maßnahmen ergriffen, um dem gestiegenen Personalbedarf bei den Verwaltungsgerichten des Landes gerecht zu werden. So sind Ende 2015 allein im richterlichen Bereich 16 zusätzliche Planstellen geschaffen worden, die zur Einstel- lung von Proberichterinnen und Proberichtern genutzt werden konnten. Zwölf der zusätzlichen Proberichterinnen und Proberichter sind derzeit in der Verwaltungsge- richtsbarkeit eingesetzt, weitere vier verrichten aktuell ihren Dienst in den Staatsan- waltschaften des Landes, um dort die gestiegene Anzahl von Ermittlungsverfahren wegen illegaler Grenzübertritte zu bewältigen; in Abhängigkeit von der jeweiligen Personalbedarfsentwicklung sollen auch diese Proberichterinnen und Proberichter später in die Verwaltungsgerichtsbarkeit wechseln. In der Sozialgerichtsbarkeit be- ruht die Belastung auf den seit Inkrafttreten der Hartz IV-Gesetzgebung zum 1. Ja- nuar 2005 immens gestiegenen Verfahrenseingängen. Die Zahl der jährlich einge- gangenen Klageverfahren einschließlich der Verfahren des einstweiligen Rechts- schutzes hatte sich bis zum Jahr 2012 mehr als verdoppelt. Trotz umfangreicher per- soneller Verstärkung durch die Schaffung zusätzlicher Planstellen und die Unterstüt- zung durch abgeordnete Kräfte anderer Gerichtsbarkeiten ließ sich ein Anstieg der Bestände und der Dauer der Verfahren zunächst nicht vermeiden. Seit dem Jahr 2013 geht die Zahl der jährlichen Neueingänge (Klagen und Eilverfahren) bei den Sozialgerichten kontinuierlich zurück. Sie sank im Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 um knapp 13 %. Auch wenn in Anbetracht der aktuellen Entwicklung die Stär- kung der Verwaltungsgerichte im vergangenen Jahr im Vordergrund stand, werden die Sozialgerichte weiterhin mit zusätzlichem Personal unterstützt, insbesondere um vorhandene Bestände abzubauen. Nachdem zum Jahresende 2015 vier Kräfte in den richterlichen Probedienst eingestellt werden konnten, die in der Sozialgerichts- barkeit eingesetzt sind, sind aktuell weitere drei Stellen für Richterinnen und Richter auf Probe ausgeschrieben, deren Einsatz zunächst in der Sozialgerichtsbarkeit erfol- gen soll. Bei dem Finanzgericht, dessen Bestandsproblem wesentlich auf die Fusion der Fachobergerichte zurückzuführen ist, sind in der Vergangenheit in erheblichem Umfang neue Stellen geschaffen worden, um die Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen. Die Bestände konnten im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr erneut um 5,3 % redu- ziert werden. Frage 2: Wie viele Planstellen gab es im Jahr 2016 im Geschäftsbereich des Ministe- riums der Justiz im Land Brandenburg? zu Frage 2: Im Sinne einer vollständigen Übersicht über die Stellenanzahl wird die Anzahl der Planstellen und Stellen angegeben. Im Geschäftsbereich des Ministeri- ums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg gab es im Jahr 2016 insgesamt 5.039 Planstellen und Stellen. Frage 3: Wie viele Personalstellen in Vollzeitäquivalenten (VZE) gab es im Jahr 2016 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Familiengerichten sowie in der Ver- waltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg? Wie viele davon waren tatsächlich besetzt? (Bitte eine tabellarische Darstellung)
zu Frage 3: In der nachfolgenden Übersicht sind die für die ordentliche Gerichtsbar- keit, die Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit des Landes Bran- denburg ausgebrachten Planstellen und Stellen (Spalte „Stellen 2016“) sowie die tatsächliche Besetzung zum Stichtag 31. Mai 2016 (Spalte „Ist 2016“) ausgewiesen. Die Familiengerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Eine gesonderte Er- fassung der auf die Familiengerichte entfallenden Planstellen und Stellen wird nicht vorgenommen. Eine Veränderung in der Stellenausstattung aufgrund von kw- Vermerken ergibt sich nach der ausgebrachten Fälligkeit regelmäßig zum Ende des Haushaltsjahres. Stellen 2016 Ist 2016 Ordentliche Gerichtsbarkeit (Kapitel 04 040) Gesamt 2.302* 2.250,44 davon höherer Dienst 510 498,00 gehobener Dienst 530 519,00 mittlerer Dienst 1.109 1.085,44 einfacher Dienst 153 148,00 *davon 91 (Plan-)Stellen mit kw-Vermerken (davon 29 (Plan-)Stellen mit kw-Vermerken 2016) Verwaltungsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 090) Stellen 2016 Ist 2016 Gesamt 154* 139,00 davon höherer Dienst 78 69,00 gehobener Dienst 11 12,00 mittlerer Dienst 58 51,00 einfacher Dienst 7 7,00 *davon 1 Planstelle mit kw-Vermerk Finanzgerichtsbarkeit (Kapitel 04 100) Stellen 2016 Ist 2016 Gesamt 92* 85,36 davon höherer Dienst 48 44,50 gehobener Dienst 10 8,30 mittlerer Dienst 31 29,56 einfacher Dienst 3 3,00 *davon 3 Planstellen mit kw-Vermerken 2016
Arbeitsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 110) Stellen 2016 Ist 2016 Gesamt 87* 103,50 davon höherer Dienst 26 38,00 gehobener Dienst 15 15,50 mittlerer Dienst 46 50,00 einfacher Dienst 0 0 *davon 6 (Plan-)Stellen mit kw-Vermerken (davon 2 Stellen mit kw-Vermerken 2016) Sozialgerichtsbarkeit (Kapitel 04 120) Stellen 2016 Ist 2016 Gesamt 186* 181,00 davon höherer Dienst 77 72,00 gehobener Dienst 17 17,00 mittlerer Dienst 92 92,00 einfacher Dienst 0 0 *davon 3 Planstellen mit kw-Vermerken Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Kapitel 04 121) Stellen 2016 Ist 2016 Gesamt 119* 113,00 davon höherer Dienst 57 55,00 gehobener Dienst 12 12,00 mittlerer Dienst 47 44,00 einfacher Dienst 3 2,00 *davon keine (Plan-)Stellen mit kw-Vermerken Frage 4: Wie viele der Personalstellen entfielen im Jahr 2016 in der jeweiligen Ge- richtsbarkeit und im Ministerium auf Richterinnen und Richter, auf Personal im höhe- ren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst sowie auf die Raumpflege- kräfte und sonstige Lohnempfänger und Personal in Ausbildung? (Bitte eine tabella- rische Darstellung) zu Frage 4: In der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg entfielen im Jahr 2016 auf die einzelnen Dienste nachfolgende Planstellen und Stellen: a) Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz - Kapitel 04 010, 04 060, 04 070 -
Gesamt: 202 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst 92 Planstellen - gehobener Dienst 68 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 42 Planstellen und Stellen b) Ordentliche Gerichtsbarkeit - Kapitel 04 040 - Gesamt: 2.302 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst 510 Planstellen (Richter: 500 Planstellen; sonst. h. D.: 10 Planstellen) - gehobener Dienst 530 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 1.109 Planstellen und Stellen - einfacher Dienst 153 Planstellen und Stellen c) Verwaltungsgerichtsbarkeit - Kapitel 04 090 - Gesamt: 154 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst (Richter) 78 Planstellen - gehobener Dienst 11 Planstellen - mittlerer Dienst 58 Planstellen und Stellen - einfacher Dienst 7 Planstellen und Stellen d) Finanzgericht Berlin-Brandenburg - Kapitel 04 100 - Gesamt: 92 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst 48 Planstellen (Richter: 47 Planstellen; sonst. h. D.: 1 Planstelle) - gehobener Dienst 10 Planstellen - mittlerer Dienst 31 Planstellen und Stellen - einfacher Dienst 3 Planstellen e) Arbeitsgerichtsbarkeit - Kapitel 04 110 - Gesamt: 87 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst (Richter) 26 Planstellen - gehobener Dienst 15 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 46 Planstellen und Stellen f) Sozialgerichtsbarkeit - Kapitel 04 120 - Gesamt: 186 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst (Richter) 77 Planstellen - gehobener Dienst 17 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 92 Planstellen und Stellen g) Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Kapitel 04 121 - Gesamt: 119 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst 57 Planstellen und Stellen (Richter: 55 Planstellen; sonst. h. D.: 2 Planstellen und Stellen) - gehobener Dienst 12 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 47 Planstellen und Stellen - einfacher Dienst 3 Planstellen h) Raumpflegekräfte Stellen für Raumpflegekräfte sind in den Kapiteln nicht gesondert ausgewiesen. i) Personal in Ausbildung (Stand 31.12.2016)
Ordentliche Gerichtsbarkeit - Kapitel 04 040 - Gesamt: 451 Stellen davon: - höherer Dienst: 354 Referendare - gehobener Dienst: 49 Rechtspflegeranwärter - mittlerer Dienst: 48 Auszubildende Justizfachangestellte Frage 5: Wie stellen sich die Zahlen der (voraussichtlichen) Altersabgänge und sons- tigen Fluktuation in den Jahren 2016 bis 2050 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Familiengerichten sowie in der Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit des Landes Branden- burg dar? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 5: Auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle wird verwiesen. Die Angaben für die Jahre 2017 bis einschließlich 2024 haben lediglich prognostischen Charakter. Durch die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandseintritts im Beamtenbereich gemäß § 46 LBG bzw. der Rente ab dem 63. Lebensjahr für langjährig versichert Beschäftig- te sind - konkret nicht vorhersehbare - Verschiebungen zu erwarten. Die nicht alters- bedingte Fluktuation kann nur geschätzt werden und wurde für die Jahre ab 2017 mit ca. 1 % angenommen. Die Familiengerichte gehören - wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 14 (Drs. 6/129, dort zu Frage 6) und 1441 (Drs. 6/3460, dort zu Frage 5) ausgeführt - zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und wer- den nicht gesondert statistisch ausgewiesen. Prognostische Angaben zu den Alters- abgängen für den Zeitraum ab 2025 liegen nicht vor und wären im Hinblick auf die bis zum Jahr 2050 erbetenen Daten auch nicht realistisch darstellbar.
Frage 6: Wie stellt sich die Personalbedarfs- und Personaleinstellungsplanung von 2017 bis zum Ende des Jahres 2022 dar? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 6: Die Landesregierung hat mit der Personalbedarfsplanung 2020 be- schlossen, die aktuelle Stellenzahl in der Landesverwaltung und der Justiz von der- zeit rund 47.800 auf rund 42.900 landesfinanzierte Stellen zum Ende des Jahres 2020 zu reduzieren. Trotz dieses Stellenrückgangs sind jährlich Neueinstellungen beabsichtigt, da eine große Zahl von Beschäftigten - auch in der Justiz - altersbe- dingt ausscheidet. Soweit die Altersabgänge den Anpassungsbedarf gemäß der Per- sonalbedarfsplanung der Landesregierung übersteigen, können und werden diese durch Neueinstellungen ersetzt werden. Die Realisierung von Einstellungskorridoren ist im Bereich der Justiz in den vergangenen Jahren bereits erreicht worden und wird auch in diesem und in den nächsten Jahren sichergestellt. Frage 7: Wie hoch sind der Altersdurchschnitt, der Krankenstand sowie die Anzahl von Überstunden des Personals in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium im Jahr 2016? (Bitte eine tabellarische Darstellung und auch aufgeschlüsselt nach Richtern sowie Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst) zu Frage 7: Altersdurchschnitt Der Altersdurchschnitt des Personals ergibt sich aus nachstehender Übersicht zum Stichtag 31. Dezember 2016. Gehobener Mittlerer Einfacher Richter/innen Höherer Dienst Dienst Dienst Dienst Ministerium - 52,18 50,15 49,59 - Ordentliche Ge- 51,89 54,25 47,32 47,86 49,08 richtsbarkeit Sozialgerichte 49,12 - 48,15 45,33 40,86 (inkl. LSG) Finanzgericht 51,11 - 42,88 47,13 51,23 Arbeitsgerichte 54,5 - 51 52,7 - Verwaltungs- 48,8 - 49,4 46,6 51,8 gerichte Krankenstand Der Krankenstand ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht zum Stichtag 31. De- zember 2016. Für den richterlichen Bereich beruhen die Daten auf der bundesein- heitlich geführten Abwesenheitsstatistik, die allein Fehlzeiten an Arbeitstagen (AT)
erfasst. Grundlage für die Daten der nichtrichterlichen Bediensteten ist die jährlich erhobene Fehlzeitenstatistik der Landesverwaltung. In ihr wird die Gesamtzahl der Fehltage (Krankheit/Kur) nach Kalendertagen (KT) erfasst. Höherer Gehobener Mittlerer Einfacher Richter/innen Dienst Dienst Dienst Dienst Anzahl Fehl- Anzahl Fehl- Anzahl Fehl- Anzahl Fehl- Anzahl Fehl- zeiten zeiten zeiten zeiten zeiten (AT) (KT) (KT) (KT) (KT) Ministerium 0 0 106 2.157 63 1.698 61 2.109,5 0 0 Ordentliche 493 6.938 6 136 621 15.662 1131 35.510 212 8.164 Gerichtsbarkeit Sozialgerichte 129 1.126 0 0 18 305 93 2.981 3 74 (inkl. LSG) Finanzgericht 43 266 0 0 8 137 32 1.389 4 20 Arbeitsgerichte 36 143 0 0 11 453 54 1.839 0 0 Verwaltungs- 78 772 0 0 9 194 64 2.083 8 200 gerichte Überstunden Die nichtrichterlichen Bediensteten des Ressorts nutzen die arbeitszeitlichen Mög- lichkeiten im Rahmen der Gleitzeit. Dadurch erbrachte „Überstunden“ werden zu ge- gebener Zeit wieder durch Freizeit ausgeglichen. Eine Statistik zum Umfang der im Rahmen der Gleitzeit erbrachten Zeitguthaben wird nicht geführt. Für Richterinnen und Richter gilt die Arbeitszeitverordnung vom 16. September 2009 nicht. Frage 8: Wie viel Personal in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium war im Jahr 2016 in der Altersstufe 20 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59 sowie 60 Jahre und älter? (Bitte eine tabellarische Darstellung und auch aufgeschlüsselt nach Richtern sowie Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst) zu Frage 8: Die Aufschlüsselung des Personals in Altersstufen ergibt sich aus den nachstehenden Übersichten zum Stichtag 1. September 2016, jeweils ohne befristet Beschäftigte und Abordnungen.
Ministerium Gesamtzahl der MdJEV Bediensteten unter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige 50 bis 59jährige über 59jährige Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. 72 0 0 1 1,4 5 6,9 16 22,2 38 52,8 12 16,7 g.D. 50 0 0 1 2 4 8,0 16 32,0 25 50,0 4 8,0 m.D. 53 0 0 3 5,7 9 17,0 9 17,0 25 47,2 7 13,2 e.D. 0 0 0 0 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Gesamt: 175 0 0,0 5 2,9 18 10,3 41 23,4 88 50,3 23 13,1 Ordentliche Gerichtsbarkeit* Ordentliche Gerichtsbar- Gesamtzahl der keit Bediensteten unter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 40jährige 41 bis 50jährige 51 bis 60jährige über 61jährige Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D.+Ri/innen 512 0 0 2 0,4 38 7,4 147 28,7 281 54,9 44 8,6 g.D. 605 0 0 25 4,1 155 25,6 233 38,5 148 24,5 44 7,3 m.D. 1074 0 0 16 1,5 222 20,7 387 36,0 370 34,5 79 7,4 e.D. 196 0 0 3 1,5 18 9,2 91 46,4 73 37,2 11 5,6 Gesamt: 2387 0 0 46 1,9 433 18,1 858 35,9 872 36,5 178 7,5 * geringfügig abweichende statistische Erfassung der Altersgruppen ab 30 Sozialgerichte (einschließlich LSG) Sozialge- richtsbarkeit Gesamtzahl der (inkl. LSG) Bediensteten unter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige 50 bis 59jährige über 59jährige Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D.+Ri/innen 133 0 0 0 0,0 26 19,5 42 31,6 53 39,8 12 9,0 g.D. 31 0 0 2 6,5 4 12,9 12 38,7 7 22,6 6 19,4 m.D. 137 0 0 16 11,7 28 20,4 36 26,3 47 34,3 10 7,3 e.D. 6 0 0 0 0,0 3 50,0 1 16,7 2 33,3 0 0,0 Gesamt: 307 0 0 18 5,9 61 19,9 91 29,6 109 35,5 28 9,1 Finanzgericht Gesamtzahl der Finanzgericht Bediensteten unter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige 50 bis 59jährige über 59jährige Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. +Ri/innen 44 0 0 0 0 3 6,8 11 25,0 27 61,4 3 6,8 g.D. 8 0 0 1 12,5 1 12,5 3 37,5 3 37,5 0 0,0 m.D. 32 0 0 0 0,0 5 15,6 15 46,9 10 31,3 2 6,3 e.D. 4 0 0 0 0 0 0,0 1 25,0 3 75,0 0 0,0 Gesamt: 88 0 0 1 0 9 10,2 30 34,1 43 48,9 5 5,7 Arbeitsgerichte Arbeitsge- richtsbarkeit Gesamtzahl der (ohne LAG) Bediensteten unter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige 50 bis 59jährige über 59jährige Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. +Ri/innen 38 0 0 0 0 0 0,0 7 18,4 23 60,5 8 21,1 g.D. 12 0 0 0 0 1 8,3 4 33,3 6 50,0 1 8,3 m.D. 58 0 0 0 0 0 0,0 23 39,7 23 39,7 12 20,7 e.D. 0 0 0 0 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Gesamt: 108 0 0 0 0 1 0,9 34 31,5 52 48,1 21 19,4
Verwaltungsgerichte Verwaltungs- gerichte Gesamtzahl der (ohne OVG) Bediensteten unter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige 50 bis 59jährige über 59jährige Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. +Ri/innen 81 0 0 4 4,9 6 7,4 23 28,4 42 51,9 3 3,7 g.D. 12 0 0 0 0 1 8,3 5 41,7 4 33,3 1 8,3 m.D. 53 0 0 4 7,5 6 11,3 19 35,8 21 39,6 2 3,8 e.D. 9 0 0 0 0 2 22,2 0 0,0 3 33,3 4 44,4 Gesamt: 155 0 0 8 5 15 9,7 47 30,3 70 45,2 10 6,5 Frage 9: Wie viel Personal in VZE war in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Minis- terium im Jahr 2016 länger als einen, zwei, drei, sechs, neun Monate und dauerhaft erkrankt? (Bitte eine tabellarische Darstellung und auch aufgeschlüsselt nach Rich- tern sowie Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst) zu Frage 9: Eine Statistik über die erfragte Dauer der Erkrankung (ein, zwei, drei, sechs, neun Monate bzw. dauerhaft) wird nicht geführt. Auf Grundlage der Fehlzei- tenstatistik der Landesverwaltung liegen Erhebungen zu bis zu drei, von vier bis 42 und über 42 Kalendertagen andauernden Erkrankungen der Bediensteten (inkl. be- fristet Beschäftigter/Abordnungen) vor. Die Erkrankungszeiten der Richterinnen und Richter werden von der Fehlzeitenstatistik nicht erfasst. Deren Daten werden in der bundeseinheitlich geführten Abwesenheitsstatistik erhoben (siehe oben Antwort zu Frage 7). Eine über die in der Antwort zu Frage 7 hinausgehende Kennzeichnung der Abwesenheitstage hinsichtlich der jeweiligen Dauer der Abwesenheit ist insoweit nicht möglich. Ministerium Anzahl der Anzahl der Anzahl der Anzahl der Kalendertage Kalendertage Kalendertage Anzahl der Anzahl der Gesamtanzahl bei bei bei Kalendertage Kalendertage der Erkrankungen Erkrankungen Erkrankungen bei Beschäftigten bei Kuren Kalendertage bis zu drei von 4 bis 42 über 42 Arbeitsunfällen Kalendertagen Kalendertagen Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 61 235 754 1119,5 1 0 2109,5 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 63 316 507 825 7 43 1698 höherer Dienst bzw. vergleichbar 106 331 1092 722 12 0 2157 0 Insgesamt 230 882 2353 2666,5 20 43 5964,5