Personalsituation in den Gerichten des Landes Brandenburg 2016
Ordentliche Gerichtsbarkeit Anzahl der Anzahl der Anzahl der Anzahl der Kalendertage Kalendertage Kalendertage Anzahl der Anzahl der Gesamtanzahl bei bei bei Kalendertage Kalendertage der Erkrankungen Erkrankungen Erkrankungen bei Beschäftigten bei Kuren Kalendertage bis zu drei von 4 bis 42 über 42 Arbeitsunfällen Kalendertagen Kalendertagen Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 212 505 3699 3819 105 36 8164 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 1131 2342 16596 15249 623 700 35510 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 621 1417 6557 6741 614 333 15662 höherer Dienst bzw. vergleichbar 6 8 35 93 0 0 136 Insgesamt 1970 4272 26887 25902 1342 1069 59472 Sozialgerichte (einschließlich LSG) Anzahl der Anzahl der Anzahl der Anzahl der Kalendertage Kalendertage Kalendertage Anzahl der Anzahl der Gesamtanzahl bei bei bei Kalendertage Kalendertage der Erkrankungen Erkrankungen Erkrankungen bei Beschäftigten bei Kuren Kalendertage bis zu drei von 4 bis 42 über 42 Arbeitsunfällen Kalendertagen Kalendertagen Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 3 11 7 56 0 0 74 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 93 195 1258 1348 0 180 2981 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 18 65 113 63 0 64 305 höherer Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 Insgesamt 114 271 1378 1467 0 244 3360 Finanzgericht Anzahl der Anzahl der Anzahl der Anzahl der Kalendertage Kalendertage Kalendertage Anzahl der Anzahl der Gesamtanzahl bei bei bei Kalendertage Kalendertage der Erkrankungen Erkrankungen Erkrankungen bei Beschäftigten bei Kuren Kalendertage bis zu drei von 4 bis 42 über 42 Arbeitsunfällen Kalendertagen Kalendertagen Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 4 1 19 0 0 0 20 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 32 25 477 887 0 1389 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 8 12 73 52 0 0 137 höherer Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 Insgesamt 44 38 569 939 0 0 1546
Arbeitsgerichte Anzahl der Anzahl der Anzahl der Anzahl der Kalendertage Kalendertage Kalendertage Anzahl der Anzahl der Gesamtanzahl bei bei bei Kalendertage Kalendertage der Erkrankungen Erkrankungen Erkrankungen bei Beschäftigten bei Kuren Kalendertage bis zu drei von 4 bis 42 über 42 Arbeitsunfällen Kalendertagen Kalendertagen Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 54 137 658 898 4 142 1839 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 11 31 207 215 0 0 453 höherer Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 Insgesamt 65 168 865 1113 4 142 2292 Verwaltungsgerichte Anzahl der Anzahl der Anzahl der Anzahl der Kalendertage Kalendertage Kalendertage Anzahl der Anzahl der Gesamtanzahl bei bei bei Kalendertage Kalendertage der Erkrankungen Erkrankungen Erkrankungen bei Beschäftigten bei Kuren Kalendertage bis zu drei von 4 bis 42 über 42 Arbeitsunfällen Kalendertagen Kalendertagen Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 8 24 176 0 0 0 200 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 64 207 990 766 0 120 2083 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 9 23 171 0 0 0 194 höherer Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 Insgesamt 81 254 1337 766 0 120 2477 Frage 10: Wie viel Personal in VZE war in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Mi- nisterium im Jahr 2016 länger als einen, zwei, drei, sechs, neun Monate und dauer- haft im Mutterschutz? zu Frage 10: Die Mutterschutzfristen sind gesetzlich geregelt, §§ 3, 6 MuSchG. Da- nach ist Mutterschutz sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Ge- burt zu gewähren. Eine monatliche Aufschlüsselung gemäß der Fragestellung ist da- her nicht möglich. Frage 11: Wie viele ehrenamtliche Richter waren im Jahr 2016 in der jeweiligen Ge- richtsbarkeit im Amt? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 11: Die nachstehenden Übersichten enthalten die Angaben für das Jahr 2016. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Finanz- und Verwaltungsgerichts- barkeit gibt es jeweils einheitliche Amtsperioden für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Es ist, soweit nicht anders vermerkt, die Anzahl der zu Beginn der Amtsperiode tätigen Laienrichterinnen und -richter dargestellt, die aufgrund unvor- hergesehener Fluktuation geringfügig variieren kann. Die Anzahl der in der ordentli-
chen Gerichtsbarkeit gewählten bzw. bestellten ehrenamtlichen Richter ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Ordentliche Gerichtsbarkeit 2016 Haupt- und Hilfsschöffen bei den Amts- und 2.259 Landgerichten Ehrenamtliche Richter in Landwirtschaftssa- 56 chen Ehrenamtliche Richter der Kammern für 62 Handelssachen Ehrenamtliche Richter der Kammer bzw. des 12 Senats für Steuerberater- und Steuerbevoll- mächtigtensachen (Stand 06.08.2016) Die Anzahl der im Jahr 2016 in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit gewähl- ten ehrenamtlichen Richter ist aus der nachstehenden Übersicht ersichtlich: Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit 2016 Ehrenamtliche Richter beim Finanzgericht 253 Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insg., Stand 29.06.2016) Ehrenamtliche Richter bei den Verwaltungs- 267 gerichten im Land Brandenburg Ehrenamtliche Richter beim Oberverwal- 120 tungsgericht Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insg.) Bei dem Verwaltungsgericht Potsdam und bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg sind daneben noch ca. 200 ehrenamtliche Richter in den Kam- mern/Senaten für Personalvertretungsangelegenheiten des Landes und des Bundes sowie als Beisitzer der Kammern/Senate für Disziplinarsachen nach Landes- und Bundesrecht, des Landesberufsgerichts/Berufsgerichts für Heilberufe sowie der Dis- ziplinarkammer nach § 66 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes tätig. In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit gibt es keine einheitlichen Amtsperioden. Die Berufung ehrenamtlicher Richter erfolgt kontinuierlich nach Bedarf. Deshalb kann die Anzahl der an einem Gericht tätigen ehrenamtlichen Richter innerhalb eines Jah- res - beispielsweise durch Ablauf der Amtszeit und zeitlich verzögerte Nachberufung - leicht differieren. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beträgt fünf Jahre. Die nachstehende Übersicht enthält daher stichtagsbezogene Angaben: Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit Stand 31.12.2016 Ehrenamtliche Richter bei den Arbeitsgerich- 729 ten in Brandenburg Ehrenamtliche Richter beim Landesarbeits- 343 gericht Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insgesamt) Ehrenamtliche Richter bei den Sozialgerich- 679
ten im Land Brandenburg Ehrenamtliche Richter beim Landessozialge- 280 richt Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insgesamt) Frage 12: Wie viele Eingänge, Erledigungen und laufende Verfahren bestanden im Jahr 2016 in den jeweiligen Instanzen der jeweiligen Gerichtsbarkeiten und wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer? (SGB II Verfahren an den Sozialgerichten und Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten bitte gesondert ausweisen; Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 12: Die Geschäftsentwicklung der Gerichte des Landes Brandenburg für das Jahr 2016, gegliedert nach Eingängen, Erledigungen, Beständen und durch- schnittlicher Verfahrensdauer, ergibt sich aus Anlage 2. Die Daten für das Oberver- waltungsgericht Berlin-Brandenburg, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg und das Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg bilden Verfahren aus der Berliner und Brandenburger Gerichtsbarkeit insgesamt ab. Frage 13: Wie viele Eingänge und Erledigungen (Testamente und Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen, Grundbuchsachen, Betreuungen, Vormundschaften, Pflegschaften, Adoptionssachen, Kirchenaustritte und Registersachen, (eingetragene Vereine, Handelsregister A, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung)) gab es im Jahr 2016 bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit? (Bitte eine über- sichtliche Darstellung) zu Frage 13: Die Daten für das Jahr 2016 sind in Anlage 3 dargestellt. Die durch- schnittliche Verfahrensdauer wird in diesen Verfahren statistisch nicht erfasst und steht deshalb nicht zur Verfügung. Zu der Übersicht sind folgende Anmerkungen veranlasst: - Testamente und Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen Ausgewiesen werden die Eingänge, getrennt nach Testamentssachen und sonstigen Nachlasssachen. Die Zahl der einzelnen Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen lässt sich der Statistik nicht gesondert entnehmen. - Grundbuchsachen Ausgewiesen wird die Zahl der eingereichten Urkunden in Grundbuchsachen. Dabei können sich in einer Urkunde mehrere Anträge befinden. - Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften In der Anlage dargestellt sind die jeweils am Ende eines Jahres anhängigen Verfah- ren. - Adoptionssachen Ausgewiesen wird die Zahl der Erledigungen. - Kirchenaustritte Ausgewiesen wird die Zahl der entgegengenommenen Kirchenaustrittserklärungen. Frage 14: Wie hoch waren im Jahr 2016 die Ist-Einnahmen (Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Zuweisungen/Zuschüssen) und Ist-Ausgaben (Personal, Sachaus- gaben, Ausgaben für Zuweisungen/Zuschüsse, Bauausgaben) im Justizhaushalt des Landes Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Darstellung)
zu Frage 14: Zusammenstellung der Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben der Gerichte (Stand: vorläufiger Jahresabschluss 2016) Ordentliche Verwaltungs- Arbeits- Sozial- Landessozial- Finanzgericht Gerichtsbarkeit gerichtsbarkeit gerichtsbarkeit gerichtsbarkeit gericht (Kapitel 04 100) (Kapitel 04 040) (Kapitel 04 090) (Kapitel 04 110) (Kapitel 04 120) (Kapitel 04 121) Verwaltungs- einnahmen (Hgr. 1) 117.107.641,54 € 1.742.506,04 € 3.417.441,94 € 1.015.055,86 € 712.655,91 € 920.788,99 € Einnahmen aus Zuweisungen/ Zuschüssen (Hgr. 2) 12.809.712,06 € 0€ 1.665.000,00 € 0€ 0€ 5.180.500,00 € Personalaus- gaben (Hgr. 4) 115.776.954,62 € 8.564.288,99 € 5.387.052,09 € 5.644.064,63 € 9.552.778,89 € 7.037.809,73 € Sachausgaben (Hgr. 5) 102.194.588,30 € 1.760.294,83 € 704.985,41 € 3.138.938,72 € 8.455.840,91 € 2.389.984,57 € Ausgaben für Zuweisungen/ Zuschüsse (Hgr. 6) 19.858.650,40 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ Ausgaben für Investitionen (Hgr. 8) 895.166,70 € 25.333,38 € 0€ 19.741,94 € 81.533,22 € 8.243,96 € Bauausgaben Die Bauausgaben sind in der Beilage zum Einzelplan 12 des MdF etatisiert und wer- den durch den BLB bewirtschaftet. Die Ist-Ausgaben 2016 belaufen sich für den Investitionsplan Teil A - bilanzierte Investitionsmaßnahmen im Wirt- schaftsplan des BLB - auf 7.758.000 € für den Investitionsplan Teil B - nicht bilanzierte Investitionsmaßnahmen im Wirtschaftsplan des BLB - auf 7.531.216 € für Bauunterhaltungsmaßnahmen in den Justizvollzugsanstalten und der Lan- desvertretung in Brüssel auf 912.736 €. Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Gerichte werden vom BLB zudem aus der von der Justiz gezahlten Miete finanziert. Frage 15: Wie viele Verzögerungsrügen gab es von 2013 - 2016? (Bitte eine tabella- rische Darstellung) Welche Maßnahmen sind durch das Justizministerium und die Gerichtsverwaltungen ergriffen worden, um diese Verzögerungsrügen sowie Stand, Fortgang und Abschluss der davon betroffenen Verfahren zu erfassen? zu Frage 15: Die Zahl der in den Jahren 2013 bis 2016 eingegangenen Verzöge- rungsrügen ergibt sich aus Anlage 4 verwiesen. Die dort genannten Zahlen beinhal- ten auch den Berliner Anteil der an den gemeinsamen Fachobergerichten eingegan- genen Verzögerungsrügen. Die hohe Zahl der im Jahr 2016 bei den Verwaltungsge- richten erhobenen Verzögerungsrügen beruht fast ausschließlich auf bei dem Ver- waltungsgericht Potsdam anhängigen so genannten „Altanschließerverfahren“. Diese waren im Hinblick auf bereits bei dem Bundesverfassungsgericht anhängige Parallel-
verfahren zunächst ausgesetzt worden. Die Prozessbevollmächtigten der Kläger ha- ben im Anschluss an die im Jahr 2016 ergangenen Entscheidungen des Bundesver- fassungsgerichts zu diesen so genannten "Altanschließerfällen" beantragt, die Aus- setzungsbeschlüsse aufzuheben und zugleich Verzögerungsrüge erhoben. Bei den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Geschäftsprüfungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften wird besonderes Augenmerk auf die Prüfung von Verfahren mit langer Bearbeitungsdauer gelegt, um die Ursachen hierfür feststellen und erforderli- chenfalls Vorkehrungen für eine Erledigung in angemessener Zeit treffen zu können. In der Sozialgerichtsbarkeit wird zur Erfassung überjähriger Verfahren jährlich die Zahl der anhängigen Verfahrensbestände aufgeschlüsselt nach Eingangsjahren und gesondert für jedes Gericht erhoben. Bei den ergriffenen Maßnahmen ist zu berück- sichtigen, dass bei Verfahren in Rechtssachen die Möglichkeit der Einflussnahme durch die Landesjustizverwaltung begrenzt ist, da richterliche Sach- und Verfahrens- entscheidungen aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit grundsätzlich der dienst- aufsichtlichen Kontrolle entzogen sind und eine Prüfung sich nur auf den äußeren Ordnungsbereich umfassende Tätigkeiten beschränken kann, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung und sonstiger, dem Richter übertragener Aufgaben so weit entrückt sind, dass für sie die Garantie des Art. 97 Abs. 1 GG nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2535; BGH NJW 1977, 437; BVerwG NJW 2014, 96; BSG, SozR 4-1720 § 198 Nr. 4). Frage 16: In welcher Weise und mit welchen Zwischenergebnissen haben im Jahr 2016 das Justizministerium und die Gerichtsverwaltungen einerseits zu erwartende Entschädigungsrisiken und andererseits Abhilfekosten durch zusätzliche Personal- beziehungsweise Richterstellen in Gerichten oder Spruchkörpern mit auffällig über- durchschnittlich langen Verfahrensdauern gegen einander abgewogen? zu Frage 16: Der Anspruch des Rechtsschutzsuchenden auf ein zügiges Verfahren folgt aus der Verfassung des Landes Brandenburg sowie dem Grundgesetz und fin- det zudem seinen Ausdruck in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Hie- raus folgt die Verpflichtung von Landesregierung und Haushaltsgesetzgeber, die Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch die Organisation der Ge- richtsverwaltung und deren personelle und sachliche Ausstattung sicherzustellen (BVerfGE 36, 264, 275; VerfG Bbg, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 30/09 -, zitiert nach juris, dort Rn. 20). Eine Abwägung, dieser Verpflichtung nachzukommen, mit dem finanziellen Risiko, für überlange Verfahren Entschädigung zu zahlen, ist damit nicht vereinbar. Frage 17: In wie vielen Spruchkörpern welcher Gerichte in Brandenburg lag die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Jahren 2015 und 2016 mehr als 20 Prozent über dem zuletzt erfassten Bundesdurchschnitt? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 17: In Anlage 2 wird für die dort aufgeführten einzelnen Verfahrensarten die jeweilige durchschnittliche Verfahrensdauer im Bundesdurchschnitt für das Jahr 2015 angegeben. Für das Jahr 2016 liegt der Bundesdurchschnitt noch nicht vor. Die bun- desdurchschnittliche Verfahrensdauer 2015 wird in den in Anlage 2 enthaltenen ta- bellarischen Übersichten den bei den Brandenburger Gerichten und den gemeinsa- men Obergerichten für die Jahre 2015 und 2016 erhobenen Daten zur Verfahrens- dauer gegenübergestellt. Ferner wird die prozentuale Abweichung der jeweils festge- stellten Verfahrensdauer zum Bundesdurchschnitt ausgewiesen, wobei auch Abwei- chungen von unter 20 Prozent dargestellt werden. Bei mit dem Vorzeichen „minus“
enthaltenen Prozentzahlen ist die Verfahrensdauer bezüglich der betreffenden Ver- fahrensart kürzer als im Bundesdurchschnitt. Für erstinstanzliche Klageverfahren am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und einstweilige Rechtsschutzanträge nach § 29 Absatz 2 und 4 Sozialgerichtsgesetz wird ein Bundesdurchschnitt nicht ermittelt. Ein Vergleich mit den für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ermittelten Verfahrenslaufzeiten kann insoweit nicht erfolgen. Die Verfahrensdauer kann auch nicht bezogen auf einzelne Spruchkörper dargestellt werden, da der Landesjustiz- verwaltung spruchkörperbezogene Angaben zur Verfahrensdauer nicht vorliegen. Die Darstellung in Anlage 2 erfolgt deshalb verfahrensartbezogen für die Instanzge- richte der einzelnen Gerichtsbarkeiten. Frage 18: In wie vielen Spruchkörpern welcher Gerichte gab es in den Jahren 2015 und 2016 mehr als 20 Prozent Verfahrensbestand mit mehr als einem Jahr Verfah- rensdauer? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 18: Statistiken werden grundsätzlich nur zur Verfahrensdauer bereits erle- digter Verfahren geführt. Die Verfahrensdauer noch nicht erledigter Verfahrensbe- stände wird statistisch nicht und daher auch nicht spruchkörperbezogen erfasst, weshalb statistisches Material zur Beantwortung der Frage nicht zur Verfügung steht. Soweit in der Sozialgerichtsbarkeit jährlich die anhängigen Verfahrensbestände nach Eingangsjahrgängen erhoben werden, erfolgt dies jeweils bezogen auf die einzelnen Gerichte. Zu den insoweit aktuellsten Übersichten zum Stichtag 31. Dezember 2016 wird auf Anlage 5 verwiesen. In den Übersichten sind auch diejenigen Verfahren ent- halten, die nach § 4 Abs. 2 der Anordnung über die Erhebung von statistischen Da- ten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) statistisch neu zu erfassen waren und für die daher jeweils ein Aktenzeichen mit jüngerer Jahrgangsbezeichnung (WA-Az.) zu vergeben war. Hierauf bezieht sich der in den Übersichten enthaltene Hinweis zur „Korrektur WA“. Frage 19: Waren in den Jahren 2015 und 2016 Klagen bei den obersten Gerichten des Landes und Bundes, beim Landesverfassungsgericht, beim Bundesverfas- sungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) we- gen überlanger Verfahrensdauer an Brandenburger Gerichten anhängig und erfolg- reich? Wenn ja, wie viele (bitte aufgegliedert nach Gerichtsbarkeit, Gerichten und Jahren)? zu Frage 19: Eine tabellarische Übersicht über die Anzahl der im erfragten Zeitraum eingegangenen bzw. anhängigen sowie der (auch teilweise) erfolgreichen Entschä- digungsklagen wegen überlanger Gerichtsverfahren an Brandenburger Gerichten ist als Anlage 6 beigefügt. Soweit es die gemeinsamen Fachobergerichte betrifft, sind in der Aufstellung nur Verfahren aufgeführt, in denen das Land Brandenburg Beklagter war („Brandenburger Fälle“). Statistisch werden lediglich die Eingänge, nicht hinge- gen die Art und der Zeitpunkt der Erledigung erfasst.
Anlage 1 Personalabgänge 2016 bis 2024 (in AKA) Personalabgänge 2016 - Einrichtung Alters- ATZ Ruhe- abgänge phase Fluktuation Geschäftsbereich IvIcliEV Insp. 82,0 29,0 66,0 177,0 darunter: Ordentliche Gerichtsbarkeit 19,0 17,0 33,0 69,0 Verwaltungsgerichte 2,0 0,0 1,0 3,0 Finanzgericht 0,0 0,0 0,0 0,0 Arbeitsgerichte 1,0 0,0 2,0 3,0 Sozialgerichte (einschl. LSG) 4,0 0,0 1,0 5,0 Personalabgänge 2017 Personalabgänge 2018 Personalabgänge 2019 Personalabgänge 2020 Einrichtung ATZ Ruhe- Afters- ATZ Ruhe- Alters- ATZ Ruhe- Alters- ATZ Ruhe- Alters- abgänge phase Fluktuation a abgänge phase Fluktuation 77 abgänge phase Huktuation £7 abgänge phase Fluktuation 77 Geschäftsbereich 100,8 4,2 48,4 153,4 79,0 4,0 46,8 129,8 106,0 5,0 45,5 156,5 127,6 4,0 44,0 175,6 luldJEV inso. darunter: Ordentliche Gerichtsbarkeit 30,8 0,0 21,9 52,7 22,0 0,0 21,3 43,3 28,0 1,0 20,9 49,9 49,6 0,0 20,4 70,0 Verwaltungsgerichte 3,0 0,0 1,4 4,4 0,0 0,0 1,4 1,4 3,0 0,0 1,4 4,4 3,0 0,0 1,3 4,3 Finanzgericht 0,0 0,0 0,9 0,9 0,0 0,0 0,9 0,9 0,0 0,0 0,9 0,9 3,0 0,0 0,8 3,8 Arbeitsgerichte 2,0 0,0 1,0 3,0 1,0 0,0 1,0 2,0 7,0 0,0 0,9 7,9 2,0 0,0 0,9 2,9 Sozialgerichte (einschl. LSG) 1,0 0,0 2,8 3,8 3,0 , 0,0 2,7 5,7 1,0 0,0 2,7 3,7 10,0 0,0 2,6 12,6 Personalabgänge 2021 Personalabgänge 2022 Personalabgänge 2023 Personalabgänge 2024 Einrichtung Alters- ATZ Ruhe- Alters- ATZ Ruhe- Alters- ATZ Ruhe- Afters- ATZ Ruhe- abgänge phase Fluktuation 77 abgänge phase' Fluktuation 77 abgänge phase Fluktuation 77 abgänge phase' Fluktuation 77 Geschäftsbereich: MdJEVirtsg. 163,0 4,0 42,2 209,2 168,1 0,0 40,2 208,3 150,8 0,0 38,0 188,8 196,8 0,0 36,1 232,9 darunter: Ordentliche Gerichtsbarkeit - 49,0 0,0 19,7 68,7 64,1 0,0 19,0 83,1 54,3 0,0 18,2 72,5 70,8 0,0 17,5 88,3 Verwaltungsgerichte 5,0 0,0 1,3 6,3 3,0 0,0 1,2 4,2 9,0 0,0 1,2 10,2 2,0 0,0 1,1 3,1 Finanzgericht 1,0 0,0 0,8 1,8 0,0 0,0 0,8 0,8 3,0 0,0 0,8 3,8 3,0 0,0 0,7 3,7 Arbeitsgerichte 8,0 0,0 0,8 8,8 2,0 0,0 0,7 2,7 5,0 0,0 0,7 5,7 8,0 0,0 0,7 8,7 Sozialgerichte (einschl. LSG) 6,0 0,0 2,6 8,6 10,0 0,0 2,5 12,5 1,0 0,0 2,4 3,4 6,0 0,0 2,3 8,3 `ATZ Ruhephase nach ATZ - Gesetz
Geschäftsentwicklung Anlage 2 Amtsgerichte durchschnittliche Verfahrensdauer 2015 2016 im Vergleich Abweichung Abweichung Bund 2015 BB 2015 BB 2016 Eingänge 28.531 25.830 Zivilsachen Erledigungen 29.266 26.894 (ohne Mahnsachen) Bestand 13.812 12.748 Verfahrensdauer in Monaten 5,3 5,5 4,8 10% 16% Eingänge 18.952 18.543 Erledigungen 19.906 19.851 Familiensachen Bestand 12.638 11.330 Verfahrensdauer In Monaten 8,3 7,8 6,1 36% 28% Eingänge 24.307 23.872 Erledigungen 24.625 23.406 Strafsachen Bestand 8.609 9.075 Verfahrensdauer in Monaten 5,2 5,0 4,0 30% 25% Eingänge 17.882 21.542 Erledigungen 17.589 20.431 Bußgeldsachen Bestand 6.271 7.382 Verfahrensdauer in Monaten 4,1 3,6 3,0 37% 20% Zwangsversteigerungen/ Eingänge Zwangsverwaltungen 1.475 1.283 Sonstige Eingänge Vollstreckungssachen 76.846 79.897
Anlage 2 Landgerichte durchschnittliche Verfahrensdauer 2015 2016 im Vergleich Abweichung Abweichung Bund 2015 BB 2015 BB 2016 Eingänge 7.237 7.030 Zivilsachen Erledigungen 7.370 7.185 I. Instanz (ohne KfH`) Bestand 7.957 7.802 Verfahrensdauer in Monaten 12,8 12,6 9,9 29% 27% Eingänge 551 516 Zivilsachen Erledigungen 594 523 I. Instanz (KfH*) Bestand 383 376 Verfahrensdauer in Monaten 9,2 8,4 10,6 -13% -21% Eingänge 1.500 1.376 Zivilsachen Erledigungen 1.567 1.400 Berufungen Bestand 1.094 1.070 Verfahrensdauer in Monaten 8,2 8,4 6,5 26% 29% Eingänge 273 320 Strafverfahren Erledigungen 262 301 I. Instanz Bestand 257 276 Verfahrensdauer in Monaten 11,0 11,4 7,3 51% 56% Eingänge 1.092 1.057 Strafverfahren Erledigungen 1.084 1.134 Berufungen Bestand 807 730 Verfahrensdauer in Monaten 8,3 8,8 4,9 69% 80% * Kammern für Handelssachen