Personalsituation in den Gerichten des Landes Brandenburg 2016

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Ordentliche Gerichtsbarkeit Anzahl der     Anzahl der     Anzahl der Anzahl der Kalendertage Kalendertage     Kalendertage   Anzahl der Anzahl der        Gesamtanzahl bei          bei             bei      Kalendertage Kalendertage           der Erkrankungen Erkrankungen     Erkrankungen       bei Beschäftigten bei Kuren         Kalendertage bis zu drei  von 4 bis 42      über 42   Arbeitsunfällen Kalendertagen Kalendertagen   Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar                 212                  505          3699            3819            105              36              8164 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar              1131                   2342         16596           15249            623             700             35510 gehobener Dienst bzw. vergleichbar            621                 1417          6557            6741            614             333             15662 höherer Dienst bzw. vergleichbar                      6                 8            35              93              0                  0            136 Insgesamt                 1970                   4272         26887           25902           1342            1069             59472 Sozialgerichte (einschließlich LSG) Anzahl der     Anzahl der     Anzahl der Anzahl der Kalendertage Kalendertage     Kalendertage   Anzahl der Anzahl der        Gesamtanzahl bei          bei             bei      Kalendertage Kalendertage           der Erkrankungen Erkrankungen     Erkrankungen       bei Beschäftigten bei Kuren         Kalendertage bis zu drei  von 4 bis 42      über 42   Arbeitsunfällen Kalendertagen Kalendertagen   Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar                      3                11             7              56              0                  0             74 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar                   93                 195          1258            1348              0             180              2981 gehobener Dienst bzw. vergleichbar              18                  65           113              63              0              64               305 höherer Dienst bzw. vergleichbar                      0                 0             0               0              0                  0              0 Insgesamt                    114                  271          1378            1467              0             244              3360 Finanzgericht Anzahl der     Anzahl der     Anzahl der Anzahl der Kalendertage Kalendertage     Kalendertage   Anzahl der Anzahl der        Gesamtanzahl bei          bei             bei      Kalendertage Kalendertage           der Erkrankungen Erkrankungen     Erkrankungen       bei Beschäftigten bei Kuren         Kalendertage bis zu drei  von 4 bis 42      über 42   Arbeitsunfällen Kalendertagen Kalendertagen   Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar                      4                 1            19               0              0                  0             20 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar                   32                  25           477             887              0                              1389 gehobener Dienst bzw. vergleichbar                 8                12            73              52              0                  0            137 höherer Dienst bzw. vergleichbar                      0                 0             0               0              0                  0              0 Insgesamt                      44                  38           569             939              0                  0           1546
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Arbeitsgerichte Anzahl der     Anzahl der         Anzahl der Anzahl der Kalendertage  Kalendertage        Kalendertage   Anzahl der Anzahl der        Gesamtanzahl bei          bei                 bei      Kalendertage Kalendertage           der Erkrankungen Erkrankungen         Erkrankungen       bei Beschäftigten bei Kuren         Kalendertage bis zu drei  von 4 bis 42          über 42   Arbeitsunfällen Kalendertagen Kalendertagen       Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar                       0                0                 0               0              0                  0                  0 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar                    54                137            658                898              4             142               1839 gehobener Dienst bzw. vergleichbar               11                 31            207                215              0                  0             453 höherer Dienst bzw. vergleichbar                       0                0                 0               0              0                  0                  0 Insgesamt                       65                168            865               1113              4             142               2292 Verwaltungsgerichte Anzahl der     Anzahl der         Anzahl der Anzahl der Kalendertage  Kalendertage        Kalendertage   Anzahl der Anzahl der        Gesamtanzahl bei          bei                 bei      Kalendertage Kalendertage           der Erkrankungen Erkrankungen         Erkrankungen       bei Beschäftigten bei Kuren         Kalendertage bis zu drei  von 4 bis 42          über 42   Arbeitsunfällen Kalendertagen Kalendertagen       Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar                      8                24           176                   0              0                  0            200 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar                   64                 207           990                 766              0             120              2083 gehobener Dienst bzw. vergleichbar                 9                23           171                   0              0                  0            194 höherer Dienst bzw. vergleichbar                      0                 0             0                   0              0                  0              0 Insgesamt                      81                 254          1337                 766              0             120              2477 Frage 10: Wie viel Personal in VZE war in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Mi- nisterium im Jahr 2016 länger als einen, zwei, drei, sechs, neun Monate und dauer- haft im Mutterschutz? zu Frage 10: Die Mutterschutzfristen sind gesetzlich geregelt, §§ 3, 6 MuSchG. Da- nach ist Mutterschutz sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Ge- burt zu gewähren. Eine monatliche Aufschlüsselung gemäß der Fragestellung ist da- her nicht möglich. Frage 11: Wie viele ehrenamtliche Richter waren im Jahr 2016 in der jeweiligen Ge- richtsbarkeit im Amt? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 11: Die nachstehenden Übersichten enthalten die Angaben für das Jahr 2016. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Finanz- und Verwaltungsgerichts- barkeit gibt es jeweils einheitliche Amtsperioden für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Es ist, soweit nicht anders vermerkt, die Anzahl der zu Beginn der Amtsperiode tätigen Laienrichterinnen und -richter dargestellt, die aufgrund unvor- hergesehener Fluktuation geringfügig variieren kann. Die Anzahl der in der ordentli-
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chen Gerichtsbarkeit gewählten bzw. bestellten ehrenamtlichen Richter ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Ordentliche Gerichtsbarkeit                                                    2016 Haupt- und Hilfsschöffen bei den Amts- und                                     2.259 Landgerichten Ehrenamtliche Richter in Landwirtschaftssa-                                       56 chen Ehrenamtliche Richter der Kammern für                                             62 Handelssachen Ehrenamtliche Richter der Kammer bzw. des                                         12 Senats für Steuerberater- und Steuerbevoll- mächtigtensachen (Stand 06.08.2016) Die Anzahl der im Jahr 2016 in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit gewähl- ten ehrenamtlichen Richter ist aus der nachstehenden Übersicht ersichtlich: Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit                                         2016 Ehrenamtliche Richter beim Finanzgericht                                         253 Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insg., Stand 29.06.2016) Ehrenamtliche Richter bei den Verwaltungs-                                       267 gerichten im Land Brandenburg Ehrenamtliche Richter beim Oberverwal-                                           120 tungsgericht Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insg.) Bei dem Verwaltungsgericht Potsdam und bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg sind daneben noch ca. 200 ehrenamtliche Richter in den Kam- mern/Senaten für Personalvertretungsangelegenheiten des Landes und des Bundes sowie als Beisitzer der Kammern/Senate für Disziplinarsachen nach Landes- und Bundesrecht, des Landesberufsgerichts/Berufsgerichts für Heilberufe sowie der Dis- ziplinarkammer nach § 66 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes tätig. In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit gibt es keine einheitlichen Amtsperioden. Die Berufung ehrenamtlicher Richter erfolgt kontinuierlich nach Bedarf. Deshalb kann die Anzahl der an einem Gericht tätigen ehrenamtlichen Richter innerhalb eines Jah- res - beispielsweise durch Ablauf der Amtszeit und zeitlich verzögerte Nachberufung - leicht differieren. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beträgt fünf Jahre. Die nachstehende Übersicht enthält daher stichtagsbezogene Angaben: Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit                                Stand 31.12.2016 Ehrenamtliche Richter bei den Arbeitsgerich-                                     729 ten in Brandenburg Ehrenamtliche Richter beim Landesarbeits-                                        343 gericht Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insgesamt) Ehrenamtliche Richter bei den Sozialgerich-                                      679
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ten im Land Brandenburg Ehrenamtliche Richter beim Landessozialge-                                       280 richt Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insgesamt) Frage 12: Wie viele Eingänge, Erledigungen und laufende Verfahren bestanden im Jahr 2016 in den jeweiligen Instanzen der jeweiligen Gerichtsbarkeiten und wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer? (SGB II Verfahren an den Sozialgerichten und Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten bitte gesondert ausweisen; Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 12: Die Geschäftsentwicklung der Gerichte des Landes Brandenburg für das Jahr 2016, gegliedert nach Eingängen, Erledigungen, Beständen und durch- schnittlicher Verfahrensdauer, ergibt sich aus Anlage 2. Die Daten für das Oberver- waltungsgericht Berlin-Brandenburg, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg und das Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg bilden Verfahren aus der Berliner und Brandenburger Gerichtsbarkeit insgesamt ab. Frage 13: Wie viele Eingänge und Erledigungen (Testamente und Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen, Grundbuchsachen, Betreuungen, Vormundschaften, Pflegschaften, Adoptionssachen, Kirchenaustritte und Registersachen, (eingetragene Vereine, Handelsregister A, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung)) gab es im Jahr 2016 bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit? (Bitte eine über- sichtliche Darstellung) zu Frage 13: Die Daten für das Jahr 2016 sind in Anlage 3 dargestellt. Die durch- schnittliche Verfahrensdauer wird in diesen Verfahren statistisch nicht erfasst und steht deshalb nicht zur Verfügung. Zu der Übersicht sind folgende Anmerkungen veranlasst: - Testamente und Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen Ausgewiesen werden die Eingänge, getrennt nach Testamentssachen und sonstigen Nachlasssachen. Die Zahl der einzelnen Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen lässt sich der Statistik nicht gesondert entnehmen. - Grundbuchsachen Ausgewiesen wird die Zahl der eingereichten Urkunden in Grundbuchsachen. Dabei können sich in einer Urkunde mehrere Anträge befinden. - Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften In der Anlage dargestellt sind die jeweils am Ende eines Jahres anhängigen Verfah- ren. - Adoptionssachen Ausgewiesen wird die Zahl der Erledigungen. - Kirchenaustritte Ausgewiesen wird die Zahl der entgegengenommenen Kirchenaustrittserklärungen. Frage 14: Wie hoch waren im Jahr 2016 die Ist-Einnahmen (Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Zuweisungen/Zuschüssen) und Ist-Ausgaben (Personal, Sachaus- gaben, Ausgaben für Zuweisungen/Zuschüsse, Bauausgaben) im Justizhaushalt des Landes Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Darstellung)
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zu Frage 14: Zusammenstellung der Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben der Gerichte (Stand: vorläufiger Jahresabschluss 2016) Ordentliche     Verwaltungs-                         Arbeits-         Sozial-       Landessozial- Finanzgericht Gerichtsbarkeit  gerichtsbarkeit                   gerichtsbarkeit  gerichtsbarkeit      gericht (Kapitel 04 100) (Kapitel 04 040) (Kapitel 04 090)                  (Kapitel 04 110) (Kapitel 04 120) (Kapitel 04 121) Verwaltungs- einnahmen (Hgr. 1)          117.107.641,54 €   1.742.506,04 €   3.417.441,94 €   1.015.055,86 €     712.655,91 €     920.788,99 € Einnahmen aus Zuweisungen/ Zuschüssen (Hgr. 2)           12.809.712,06 €               0€   1.665.000,00 €               0€               0€   5.180.500,00 € Personalaus- gaben (Hgr. 4)    115.776.954,62 €   8.564.288,99 €   5.387.052,09 €   5.644.064,63 €   9.552.778,89 €   7.037.809,73 € Sachausgaben (Hgr. 5)          102.194.588,30 €   1.760.294,83 €     704.985,41 €   3.138.938,72 €   8.455.840,91 €   2.389.984,57 € Ausgaben für Zuweisungen/ Zuschüsse (Hgr. 6)           19.858.650,40 €               0€               0€               0€               0€               0€ Ausgaben für Investitionen (Hgr. 8)              895.166,70 €      25.333,38 €               0€      19.741,94 €      81.533,22 €       8.243,96 € Bauausgaben Die Bauausgaben sind in der Beilage zum Einzelplan 12 des MdF etatisiert und wer- den durch den BLB bewirtschaftet. Die Ist-Ausgaben 2016 belaufen sich  für den Investitionsplan Teil A - bilanzierte Investitionsmaßnahmen im Wirt- schaftsplan des BLB - auf 7.758.000 €  für den Investitionsplan Teil B - nicht bilanzierte Investitionsmaßnahmen im Wirtschaftsplan des BLB - auf 7.531.216 €  für Bauunterhaltungsmaßnahmen in den Justizvollzugsanstalten und der Lan- desvertretung in Brüssel auf 912.736 €. Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Gerichte werden vom BLB zudem aus der von der Justiz gezahlten Miete finanziert. Frage 15: Wie viele Verzögerungsrügen gab es von 2013 - 2016? (Bitte eine tabella- rische Darstellung) Welche Maßnahmen sind durch das Justizministerium und die Gerichtsverwaltungen ergriffen worden, um diese Verzögerungsrügen sowie Stand, Fortgang und Abschluss der davon betroffenen Verfahren zu erfassen? zu Frage 15: Die Zahl der in den Jahren 2013 bis 2016 eingegangenen Verzöge- rungsrügen ergibt sich aus Anlage 4 verwiesen. Die dort genannten Zahlen beinhal- ten auch den Berliner Anteil der an den gemeinsamen Fachobergerichten eingegan- genen Verzögerungsrügen. Die hohe Zahl der im Jahr 2016 bei den Verwaltungsge- richten erhobenen Verzögerungsrügen beruht fast ausschließlich auf bei dem Ver- waltungsgericht Potsdam anhängigen so genannten „Altanschließerverfahren“. Diese waren im Hinblick auf bereits bei dem Bundesverfassungsgericht anhängige Parallel-
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verfahren zunächst ausgesetzt worden. Die Prozessbevollmächtigten der Kläger ha- ben im Anschluss an die im Jahr 2016 ergangenen Entscheidungen des Bundesver- fassungsgerichts zu diesen so genannten "Altanschließerfällen" beantragt, die Aus- setzungsbeschlüsse aufzuheben und zugleich Verzögerungsrüge erhoben. Bei den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Geschäftsprüfungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften wird besonderes Augenmerk auf die Prüfung von Verfahren mit langer Bearbeitungsdauer gelegt, um die Ursachen hierfür feststellen und erforderli- chenfalls Vorkehrungen für eine Erledigung in angemessener Zeit treffen zu können. In der Sozialgerichtsbarkeit wird zur Erfassung überjähriger Verfahren jährlich die Zahl der anhängigen Verfahrensbestände aufgeschlüsselt nach Eingangsjahren und gesondert für jedes Gericht erhoben. Bei den ergriffenen Maßnahmen ist zu berück- sichtigen, dass bei Verfahren in Rechtssachen die Möglichkeit der Einflussnahme durch die Landesjustizverwaltung begrenzt ist, da richterliche Sach- und Verfahrens- entscheidungen aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit grundsätzlich der dienst- aufsichtlichen Kontrolle entzogen sind und eine Prüfung sich nur auf den äußeren Ordnungsbereich umfassende Tätigkeiten beschränken kann, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung und sonstiger, dem Richter übertragener Aufgaben so weit entrückt sind, dass für sie die Garantie des Art. 97 Abs. 1 GG nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2535; BGH NJW 1977, 437; BVerwG NJW 2014, 96; BSG, SozR 4-1720 § 198 Nr. 4). Frage 16: In welcher Weise und mit welchen Zwischenergebnissen haben im Jahr 2016 das Justizministerium und die Gerichtsverwaltungen einerseits zu erwartende Entschädigungsrisiken und andererseits Abhilfekosten durch zusätzliche Personal- beziehungsweise Richterstellen in Gerichten oder Spruchkörpern mit auffällig über- durchschnittlich langen Verfahrensdauern gegen einander abgewogen? zu Frage 16: Der Anspruch des Rechtsschutzsuchenden auf ein zügiges Verfahren folgt aus der Verfassung des Landes Brandenburg sowie dem Grundgesetz und fin- det zudem seinen Ausdruck in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Hie- raus folgt die Verpflichtung von Landesregierung und Haushaltsgesetzgeber, die Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch die Organisation der Ge- richtsverwaltung und deren personelle und sachliche Ausstattung sicherzustellen (BVerfGE 36, 264, 275; VerfG Bbg, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 30/09 -, zitiert nach juris, dort Rn. 20). Eine Abwägung, dieser Verpflichtung nachzukommen, mit dem finanziellen Risiko, für überlange Verfahren Entschädigung zu zahlen, ist damit nicht vereinbar. Frage 17: In wie vielen Spruchkörpern welcher Gerichte in Brandenburg lag die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Jahren 2015 und 2016 mehr als 20 Prozent über dem zuletzt erfassten Bundesdurchschnitt? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 17: In Anlage 2 wird für die dort aufgeführten einzelnen Verfahrensarten die jeweilige durchschnittliche Verfahrensdauer im Bundesdurchschnitt für das Jahr 2015 angegeben. Für das Jahr 2016 liegt der Bundesdurchschnitt noch nicht vor. Die bun- desdurchschnittliche Verfahrensdauer 2015 wird in den in Anlage 2 enthaltenen ta- bellarischen Übersichten den bei den Brandenburger Gerichten und den gemeinsa- men Obergerichten für die Jahre 2015 und 2016 erhobenen Daten zur Verfahrens- dauer gegenübergestellt. Ferner wird die prozentuale Abweichung der jeweils festge- stellten Verfahrensdauer zum Bundesdurchschnitt ausgewiesen, wobei auch Abwei- chungen von unter 20 Prozent dargestellt werden. Bei mit dem Vorzeichen „minus“
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enthaltenen Prozentzahlen ist die Verfahrensdauer bezüglich der betreffenden Ver- fahrensart kürzer als im Bundesdurchschnitt. Für erstinstanzliche Klageverfahren am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und einstweilige Rechtsschutzanträge nach § 29 Absatz 2 und 4 Sozialgerichtsgesetz wird ein Bundesdurchschnitt nicht ermittelt. Ein Vergleich mit den für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ermittelten Verfahrenslaufzeiten kann insoweit nicht erfolgen. Die Verfahrensdauer kann auch nicht bezogen auf einzelne Spruchkörper dargestellt werden, da der Landesjustiz- verwaltung spruchkörperbezogene Angaben zur Verfahrensdauer nicht vorliegen. Die Darstellung in Anlage 2 erfolgt deshalb verfahrensartbezogen für die Instanzge- richte der einzelnen Gerichtsbarkeiten. Frage 18: In wie vielen Spruchkörpern welcher Gerichte gab es in den Jahren 2015 und 2016 mehr als 20 Prozent Verfahrensbestand mit mehr als einem Jahr Verfah- rensdauer? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 18: Statistiken werden grundsätzlich nur zur Verfahrensdauer bereits erle- digter Verfahren geführt. Die Verfahrensdauer noch nicht erledigter Verfahrensbe- stände wird statistisch nicht und daher auch nicht spruchkörperbezogen erfasst, weshalb statistisches Material zur Beantwortung der Frage nicht zur Verfügung steht. Soweit in der Sozialgerichtsbarkeit jährlich die anhängigen Verfahrensbestände nach Eingangsjahrgängen erhoben werden, erfolgt dies jeweils bezogen auf die einzelnen Gerichte. Zu den insoweit aktuellsten Übersichten zum Stichtag 31. Dezember 2016 wird auf Anlage 5 verwiesen. In den Übersichten sind auch diejenigen Verfahren ent- halten, die nach § 4 Abs. 2 der Anordnung über die Erhebung von statistischen Da- ten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) statistisch neu zu erfassen waren und für die daher jeweils ein Aktenzeichen mit jüngerer Jahrgangsbezeichnung (WA-Az.) zu vergeben war. Hierauf bezieht sich der in den Übersichten enthaltene Hinweis zur „Korrektur WA“. Frage 19: Waren in den Jahren 2015 und 2016 Klagen bei den obersten Gerichten des Landes und Bundes, beim Landesverfassungsgericht, beim Bundesverfas- sungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) we- gen überlanger Verfahrensdauer an Brandenburger Gerichten anhängig und erfolg- reich? Wenn ja, wie viele (bitte aufgegliedert nach Gerichtsbarkeit, Gerichten und Jahren)? zu Frage 19: Eine tabellarische Übersicht über die Anzahl der im erfragten Zeitraum eingegangenen bzw. anhängigen sowie der (auch teilweise) erfolgreichen Entschä- digungsklagen wegen überlanger Gerichtsverfahren an Brandenburger Gerichten ist als Anlage 6 beigefügt. Soweit es die gemeinsamen Fachobergerichte betrifft, sind in der Aufstellung nur Verfahren aufgeführt, in denen das Land Brandenburg Beklagter war („Brandenburger Fälle“). Statistisch werden lediglich die Eingänge, nicht hinge- gen die Art und der Zeitpunkt der Erledigung erfasst.
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Anlage 1 Personalabgänge 2016 bis 2024 (in AKA) Personalabgänge 2016 - Einrichtung Alters-  ATZ Ruhe- abgänge     phase   Fluktuation Geschäftsbereich IvIcliEV Insp.                   82,0      29,0       66,0     177,0 darunter: Ordentliche Gerichtsbarkeit      19,0      17,0       33,0      69,0 Verwaltungsgerichte              2,0        0,0        1,0       3,0 Finanzgericht                    0,0        0,0        0,0       0,0 Arbeitsgerichte                   1,0       0,0        2,0       3,0 Sozialgerichte (einschl. LSG) 4,0        0,0        1,0       5,0 Personalabgänge 2017                      Personalabgänge 2018                       Personalabgänge 2019                  Personalabgänge 2020 Einrichtung                                                            ATZ Ruhe-                         Afters-  ATZ Ruhe-                    Alters-  ATZ Ruhe- Alters-  ATZ Ruhe-                      Alters- abgänge     phase   Fluktuation   a     abgänge       phase    Fluktuation      77   abgänge     phase   Huktuation    £7  abgänge     phase   Fluktuation   77 Geschäftsbereich 100,8       4,2       48,4     153,4     79,0         4,0        46,8         129,8  106,0       5,0       45,5     156,5  127,6       4,0       44,0     175,6 luldJEV inso. darunter: Ordentliche Gerichtsbarkeit     30,8        0,0       21,9      52,7     22,0         0,0        21,3         43,3    28,0       1,0       20,9     49,9   49,6        0,0       20,4      70,0 Verwaltungsgerichte              3,0        0,0        1,4      4,4       0,0         0,0         1,4          1,4     3,0       0,0        1,4      4,4    3,0        0,0        1,3       4,3 Finanzgericht                    0,0        0,0        0,9       0,9      0,0         0,0         0,9          0,9     0,0       0,0        0,9      0,9    3,0        0,0        0,8       3,8 Arbeitsgerichte                  2,0        0,0        1,0       3,0      1,0         0,0         1,0          2,0    7,0        0,0        0,9      7,9    2,0        0,0        0,9       2,9 Sozialgerichte (einschl. LSG) 1,0       0,0        2,8       3,8      3,0   ,     0,0         2,7          5,7     1,0       0,0        2,7      3,7    10,0       0,0        2,6      12,6 Personalabgänge 2021                      Personalabgänge 2022                       Personalabgänge 2023                  Personalabgänge 2024 Einrichtung                                                 Alters-    ATZ Ruhe-                         Alters-  ATZ Ruhe-                    Alters-  ATZ Ruhe- Afters-  ATZ Ruhe- abgänge     phase   Fluktuation   77    abgänge      phase'    Fluktuation      77   abgänge    phase    Fluktuation  77   abgänge    phase'   Fluktuation   77 Geschäftsbereich: MdJEVirtsg.                     163,0       4,0       42,2     209,2    168,1         0,0        40,2        208,3   150,8       0,0       38,0     188,8  196,8       0,0       36,1     232,9 darunter: Ordentliche Gerichtsbarkeit -                               49,0        0,0       19,7      68,7     64,1         0,0        19,0         83,1    54,3       0,0       18,2     72,5   70,8        0,0       17,5      88,3 Verwaltungsgerichte              5,0        0,0        1,3      6,3       3,0         0,0         1,2          4,2    9,0        0,0        1,2      10,2   2,0        0,0        1,1       3,1 Finanzgericht                     1,0       0,0        0,8       1,8      0,0         0,0         0,8          0,8    3,0        0,0        0,8      3,8    3,0        0,0        0,7       3,7 Arbeitsgerichte                  8,0        0,0        0,8      8,8      2,0          0,0         0,7          2,7    5,0        0,0        0,7      5,7    8,0        0,0        0,7       8,7 Sozialgerichte (einschl. LSG) 6,0        0,0        2,6      8,6    10,0           0,0         2,5         12,5     1,0       0,0       2,4       3,4    6,0        0,0        2,3       8,3 `ATZ Ruhephase nach ATZ - Gesetz
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Geschäftsentwicklung                                        Anlage 2 Amtsgerichte durchschnittliche Verfahrensdauer 2015        2016                   im Vergleich Abweichung     Abweichung Bund 2015      BB 2015       BB 2016 Eingänge                         28.531       25.830 Zivilsachen            Erledigungen                     29.266       26.894 (ohne Mahnsachen) Bestand 13.812       12.748 Verfahrensdauer in Monaten 5,3         5,5          4,8           10%           16% Eingänge                         18.952       18.543 Erledigungen                     19.906       19.851 Familiensachen Bestand 12.638       11.330 Verfahrensdauer In Monaten 8,3         7,8          6,1           36%           28% Eingänge                         24.307       23.872 Erledigungen                     24.625       23.406 Strafsachen Bestand                            8.609        9.075 Verfahrensdauer in Monaten 5,2          5,0         4,0           30%           25% Eingänge                         17.882       21.542 Erledigungen                      17.589      20.431 Bußgeldsachen Bestand                            6.271        7.382 Verfahrensdauer in Monaten 4,1          3,6         3,0           37%           20% Zwangsversteigerungen/ Eingänge Zwangsverwaltungen                                        1.475        1.283 Sonstige Eingänge Vollstreckungssachen                                    76.846       79.897
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Anlage 2 Landgerichte durchschnittliche Verfahrensdauer 2015      2016                    im Vergleich Abweichung    Abweichung Bund 2015       BB 2015      BB 2016 Eingänge                       7.237      7.030 Zivilsachen Erledigungen                   7.370      7.185 I. Instanz (ohne KfH`)              Bestand 7.957      7.802 Verfahrensdauer in Monaten 12,8       12,6           9,9           29%          27% Eingänge                          551       516 Zivilsachen Erledigungen                      594       523 I. Instanz (KfH*)                   Bestand 383        376 Verfahrensdauer in Monaten 9,2        8,4         10,6          -13%         -21% Eingänge                        1.500     1.376 Zivilsachen              Erledigungen                    1.567     1.400 Berufungen Bestand 1.094     1.070 Verfahrensdauer in Monaten 8,2        8,4          6,5           26%          29% Eingänge                          273        320 Strafverfahren          Erledigungen                      262        301 I. Instanz Bestand 257        276 Verfahrensdauer in Monaten 11,0       11,4           7,3           51%          56% Eingänge                        1.092      1.057 Strafverfahren          Erledigungen                    1.084      1.134 Berufungen Bestand 807        730 Verfahrensdauer in Monaten 8,3        8,8          4,9           69%           80% * Kammern für Handelssachen
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