Polizeistrukturreform - Polizeirevier Neuruppin

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Landtag Brandenburg                             Drucksache 6/4598 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1716 der Abgeordneten Dr. Jan Redmann und Björn Lakenmacher CDU-Fraktion Drucksache 6/4123 Polizeistrukturreform - Polizeirevier Neuruppin Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Zur Polizeiinspektion Ostprignitz-Ruppin gehört der Revierbereich Neuruppin. Der massive Stellenabbau bei der Schutz- und Krimi- nalpolizei des Landes Brandenburg hat erhebliche negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bürger, auf die Qualität der Polizeiarbeit und auf die Erreich- barkeit sowie Präsenz der Polizei. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zu den mit dieser Kleinen Anfrage erbetenen Informationen zum Revierbereich wurde vielfach bereits im Rahmen anderer Kleiner Anfragen geantwortet. Insofern wird auf die Antworten zu den nachfolgenden Kleinen Anfragen verwiesen: - Kleine Anfrage Nr. 385 (Landtagsdrucksache 5/970) der Abgeordneten Dieter Dombrowski und Sven Petke, - Kleine Anfrage Nr. 329 (Landtagsdrucksache 6/973) der Abgeordneten Barbara Richstein, Dieter Dombrowski und Björn Lakenmacher, - Kleine Anfrage Nr. 500 (Landtagsdrucksache 6/1390) des Abgeordneten Björn La- kenmacher, - Kleine Anfrage Nr. 1237 (Landtagsdrucksache Nr. 6/3108) der Abgeordneten Björn Lakenmacher, Steeven Bretz und Sven Petke, - Kleine Anfrage Nr. 1509 (Landtagsdrucksache 6/3808) der Abgeordneten Björn La- kenmacher, Sven Petke und Steeven Bretz, - Kleine Anfrage Nr. 1611 (Landtagsdrucksache 6/4111) der Abgeordneten Björn La- kenmacher und Sven Petke, - Kleine Anfrage Nr. 1612 (Landtagsdrucksache 6/4266) der Abgeordneten Björn La- kenmacher, Danny Eichelbaum und Rainer Genilke - Kleine Anfrage Nr. 1701 (Landtagsdrucksache 6/4368) des Abgeordneten Björn Lakenmacher, - Kleine Anfrage Nr. 1702 (Landtagsdrucksache 6/4422) des Abgeordneten Björn Lakenmacher. Bei der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wird insofern nur auf noch nicht erfrag- te und verfügbare Daten abgestellt. Die erbetenen detaillierten Angaben zu stellen- und personalbezogenen Daten für die Jahre 2010 und 2011 können strukturbedingt Datum des Eingangs: 11.07.2016 / Ausgegeben: 18.07.2016
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erst nach der Umsetzung der Polizeistrukturreform ab dem Jahr 2012 gemacht wer- den. Bezüglich der Angaben zur Polizeiinspektion wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 1715 (Landtagsdrucksache 6/4122) der Abgeordneten Dr. Jan Redmann und Björn Lakenmacher verwiesen. Frage 1: Wie viele Einwohner leben im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Ostprignitz-Ruppin gesamt und wie viele im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Neuruppin und welche Gesamtfläche umfasst der Inspektionsbereich Ostprignitz- Ruppin und der Revierbereich Neuruppin? (bitte Angabe der Einwohnerzahl jeweils insgesamt und nach den Altersgruppen bis 18 Jahre, 18 bis 25 Jahre, 25 bis 30 Jah- re, 30 bis 40 Jahre, 40 bis 50 Jahre, 50 bis 60 Jahre und über 60 Jahre; auch aufge- schlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsichtlich Schutzbereich/ Polizeiinspektion und Polizeiwache/Polizeirevier) zu Frage 1: Im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Neuruppin leben 44.672 Einwohner auf einer Fläche von 819 km². Einwohnerzahlen nach den genannten Al- tersgruppen werden in der Polizei nicht vorgehalten. Im Übrigen wird auf die Vorbe- merkungen zur Kleinen Anfrage verwiesen. Frage 2: Wie viele Polizeibedienstete und Polizeivollzugsbedientete sind gegenwärtig im Inspektionsbereich Ostprignitz-Ruppin gesamt und wie viele davon im Revierbe- reich Neuruppin tätig und wie hoch ist jeweils ihr Altersdurchschnitt? (bitte jeweils für Inspektion und Revier auch nach Vollzeiteinheiten (VZE), nach Ist- und Sollzahlen, nach Laufbahngruppen und Organisationseinheiten sowie nach Bediensteten im Überhang ausweisen; auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsichtlich Schutzbereich/Polizeiinspektion und Polizeiwache/ Poli- zeirevier) zu Frage 2: Der Personalbestand im Revierbereich Neuruppin für die Jahre 2012 bis 2016 kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. 2012           2013            2014             2015            2016 gD      mD     gD      mD      gD      mD       gD      mD      gD      mD Wachdienst     30      15     34      20      36      21       48      20      48      19 Revierdienst    3       6      3       6       3       6        3       5       3       4 Gesamt         33      21     37      26      39      27       51      25      51      23 Daten zum Altersdurchschnitt im Revierbereich liegen für zurückliegende Jahre nicht vor. Der Altersdurchschnitt zum 01.05.2016 beträgt 35,9 Jahre. Die Aufteilung nach Laufbahngruppen und Organisationseinheiten ist in der folgenden Übersicht darge- stellt: Altersdurchschnitt Organisationseinheit              gehobener Dienst mittlerer Dienst Gesamt (gD)             (mD) Wachdienst                              33,1             36,7            34,1
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Revierdienst                                       *            *              52,6 Gesamt                                           34,1         39,9             35,9 * Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine Angaben gemacht werden, diese finden jedoch bei der Gesamtbetrachtung des Altersdurchschnitts Berücksichtigung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage verwiesen. Frage 3: Wie viele Polizeibedienstete und Polizeivollzugsbedienstete des Inspekti- onsbereiches Ostprignitz-Ruppin gesamt und wie viele des Revierbereichs Neurup- pin sind gegenwärtig jeweils bis 30, bis 40, bis 50, bis 60 und über 60 Jahre alt (bitte auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hin- sichtlich Schutzbereich/ Polizeiinspektion und Polizeiwache/Polizeirevier)? Wie wird sich diese Altersstruktur gemäß Personalentwicklungsplanung im Jahr 2020 im In- spektionsbereich Ostprignitz-Ruppin gesamt und im Revierbereich Neuruppin dar- stellen? zu Frage 3: Die Verteilung der Bediensteten im Revierbereich Neuruppin nach Al- tersgruppen zum aktuellen Stand ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Anzahl Bedienstete Alter Polizeirevier bis 30 Jahre                                                           34 31 bis 40 Jahre                                                        18 41 bis 50 Jahre                                                         9 51 bis 60 Jahre                                                        13 über 60 Jahre Daten zur Altersstruktur im Revierbereich für zurückliegende Jahre liegen nicht vor. Von Prognosen für das Jahr 2020 wurde mit Blick auf die derzeit noch laufende Um- setzung der Ergebnisse der Evaluierung der Polizeistrukturreform abgesehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage verwiesen. Frage 4: Wie viele Revierunterbereiche gibt es im Revierbereich Neuruppin, wie viele Einwohner leben in den jeweiligen Revierunterbereichen und wie viele Revierpolizis- ten gibt es jeweils dort (bitte auch nach Vollzeiteinheiten (VZE) sowie nach Ist- und Sollzahlen ausweisen; auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsichtlich Polizeiwache/Polizeirevier)? Wie war jeweils in den Jah- ren 2010 bis 2016 in den jeweiligen Wach-/Revierunterbereichen der tatsächliche Einwohnerbetreuungsschlüssel eines Revierpolizisten (auch als eine VZE)? zu Frage 4: Der Zuschnitt und die Anzahl der Revierpolizeibereiche vor und nach der Umsetzung der Reform „Polizei Brandenburg 2020“ sind nicht miteinander vergleich- bar. 2011 wurden mit der Polizeireform die Einwohner-Betreuungsschlüssel je Dienstposten Revierpolizei auf 1:4.000 im ländlichen Raum bzw. 1:7.500 in den kreisfreien Städten verändert. Bei der Gliederung der Revierpolizeibereiche in den Ämtern und Gemeinden wurden neben der Einwohnerzahl auch territoriale (z. B. Gewässergrenzen) und infrastrukturelle (z. B. Gewerbegebiete) Rahmenbedingun- gen berücksichtigt, insbesondere um die Aufgabenbelastung annähernd gleich zu
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verteilen. Eine Vergleichbarkeit anhand der Betreuungsschlüssel ist daher erst auf Ebene der Polizeireviere gegeben. Der Revierbereich Neuruppin unterteilt sich in neun Revierpolizeibereiche. Ausgehend von den vorgesehenen Dienstposten ergibt sich ein Betreuungsschlüssel von: 2011           2012           2013          2014         2015 1:4.585        1:4.564        1:4.408       1:4.427     1:4.467 Abhängig vom tatsächlichen Personalbestand kann stichtagsbezogen der tatsächli- che Betreuungsschlüssel hiervon abweichen. Frage 5: Wie viele Altersabgänge und sonstige Fluktuationen (z. B. Ausscheiden aus einem anderen Grund oder Versetzung und Abordnung) gab bzw. gibt es (prognosti- ziert) bei den Polizeibediensteten und Polizeivollzugsbediensteten des Schutzbe- reichs/ Inspektionsbereichs Ostprignitz-Ruppin gesamt und des Wach- /Revierbereichs Neuruppin jeweils in den Jahren 2010 bis 2050? (bitte auch nach Laufbahngruppen und Organisationseinheiten ausweisen) zu Frage 5: Eine Übersicht zu den Altersabgängen und der sonstigen Fluktuation im Revierbereich insgesamt ist der Anlage zu Frage 5 zu entnehmen. Daten zu polizei- internen Um- und Versetzungen sind nicht verfügbar. Die Altersabgänge für die Jah- re ab 2016 wurden auf der Grundlage des aktuellen Personalbestandes prognosti- ziert. Allerdings besitzt diese organisationsbezogene Übersicht keinen Aussagewert, da in dem Prognosezeitraum von über 30 Jahren eine Vielzahl nicht planbarer Per- sonalveränderungen erfolgen wird. Ebenso handelt es sich bei der Fluktuation um nicht im Detail planbare Abgänge, so dass eine in die Zukunft gerichtete genaue Vorhersage nach Organisationseinheiten nicht möglich ist. Für den Polizeibereich insgesamt wird eine sonstige Fluktuation in Höhe von 0,8% des Stellensolls ange- nommen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage verwiesen. Frage 6: Wie viele Polizeianwärter sowie andere Polizeibedienstete und Polizeivoll- zugsbedienstete wurden bzw. werden jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 im Schutzbereich/Inspektionsbereich Ostprignitz-Ruppin gesamt und im Wach- /Revierbereich Neuruppin übernommen oder eingestellt? (bitte auch nach Laufbahn- gruppen und Organisationseinheiten ausweisen) zu Frage 6: Die Anzahl der im Revierbereich von 2012 bis zum 01.05.2016 über- nommenen Polizeianwärter oder eingestellten anderen Bedienstete ist der nachfol- genden Übersicht zu entnehmen: Revierbereich gD                mD 2012                6                 7 2013                6                 7 2014               10                 1 2015               10                 2 2016
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Frage 7: Welche Änderungen in der Personalstärke sind im Zuge der weiteren Um- setzung der Polizeistrukturreform im Inspektionsbereich Ostprignitz-Ruppin gesamt und im Revierbereich Neuruppin geplant? (bitte hier jeweils Personalentwicklungs- planung detailliert in den jeweiligen Laufbahngruppen, in den Organisationseinheiten, in den Führungspositionen sowie die Gesamtpersonalentwicklung bzw. Personalab- bau in der Inspektion gesamt und im Revier Neuruppin ab 2016 bis zum Jahr 2020 darlegen) zu Frage 7: Der Vorschlag der Umsetzungskommission zur Dienstpostenverteilung unter Berücksichtigung der Evaluierungsergebnisse befindet sich noch in der Ab- stimmung. Insofern können derzeit noch keine Aussagen zu Veränderungen in ein- zelnen Organisationseinheiten getroffen werden. Frage 8: Wie viele der Bediensteten im Inspektionsbereich Ostprignitz-Ruppin ge- samt und wie viele im Revierbereich Neuruppin sind jeweils mit Führungsaufgaben betraut und/oder bekleiden Führungspositionen und welche Änderungen sind inso- weit bis wann geplant (bitte jeweils nach Laufbahngruppen und Organisationseinhei- ten ausweisen; auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform     hinsichtlich    Schutzbereich/Polizeiinspektion  und     Polizeiwa- che/Polizeirevier)? Wie belief sich jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 im Inspekti- onsbereich Ostprignitz-Ruppin gesamt und im Revierbereich Neuruppin die tatsächli- che Führungsspanne? zu Frage 8: Im Revierbereich Neuruppin bekleiden seit 2012 zwölf Bedienstete des gehobenen Dienstes Führungspositionen im Wachdienst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage verwiesen. Frage 9: Welche Aufgaben des Direktionsstabs nimmt der Führungsdienst der Poli- zeiinspektion Ostprignitz-Ruppin wahr? Welche dieser Aufgaben wurden wann und wie, beispielsweise per Direktionsverfügung oder per Auslegung der Zuständigkeits- regelung zu Lasten nachgeordneter Bereiche, auf den Führungsdienst der Polizeiin- spektion übertragen? zu Frage 9: Die Aufgaben des Direktionsstabes und der Führungsdienste der Polizei- inspektionen ergeben sich grundsätzlich aus dem Geschäftsverteilungsplan des Poli- zeipräsidiums. Darin erfolgt allerdings ausdrücklich keine abschließende Nennung aller zu erfüllenden Aufgaben; der Geschäftsverteilungsplan wird vielmehr durch Dienstposten- und Stellenbeschreibungen sowie durch Weisungen Vorgesetzter er- gänzt. Insoweit wirken die Führungsdienste der Polizeiinspektionen bei Aufgaben, die gemäß Geschäftsverteilung grundsätzlich dem Verantwortungsbereich der Direk- tionsstäbe obliegen, mit bzw. sie werden im Rahmen der eigenen Aufgabenerledi- gung einbezogen. Frage 10: In welchem Umfang sind im Inspektionsbereich Ostprignitz-Ruppin gesamt und im Revierbereich Neuruppin nach der Schaffung der neuen Polizeistrukturen die Dienstgruppenleiter und Revierleiter hinsichtlich Führung und Führungsunterstützung gleichmäßig und ausreichend speziell fortgebildet worden? Wurde die Vertreterrege- lung durchgehend eingehalten? In welchem Umfang wurden technische Neuerungen (z. B. Videokonferenz) zur Führungsunterstützung eingeführt und eingesetzt?
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zu Frage 10: Alle Bediensteten der Polizeibehörde werden personen-, zielgruppen- und bedarfsgerecht fortgebildet. An welchen Fortbildungsmaßnahmen die Dienst- gruppen- und Revierleiter teilnehmen, wird statistisch nicht gesondert erfasst. Die aus dem täglichen Dienst resultierende und aus unterschiedlichen Gründen erforder- liche Gewährleistung von Vertreterregelungen wird statistisch nicht erhoben. Techni- sche Neuerungen unterschiedlicher Art erfolgen wie in allen Bereichen der Polizei im Rahmen der Organisationsentwicklung und unter Berücksichtigung der haushalteri- schen Rahmenbedingungen. Statistische Erfassungen erfolgen nicht. Frage 11: In welchem Umfang wird im Inspektionsbereich Ostprignitz-Ruppin gesamt und im Revierbereich Neuruppin ein Geschäftsdienst für Verwaltungsaufgaben ein- gesetzt und in welchem Umfang wird dabei auf operative Kräfte zurückgegriffen? (bit- te auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hin- sichtlich Schutzbereich/Polizeiinspektion und Polizeiwache/ Polizeirevier) zu Frage 11: Im Revierbereich Neuruppin ist laut Geschäftsverteilung kein Ge- schäftsdienst vorgesehen. Die Verwaltungsaufgaben werden durch die Polizeiinspek- tion wahrgenommen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage verwiesen. Frage 12: Welche jeweiligen Aufgaben in welchem (Zeit-)Umfang soll die Polizei im Inspektionsbereich Ostprignitz-Ruppin gesamt und im Revierbereich Neuruppin ori- ginär erfüllen und welche nimmt sie tatsächlich wahr? (bitte jeweils nach Organisati- onseinheiten ausweisen; auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich je- weils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsichtlich Schutzbereich/ Polizeiinspektion und Polizeiwa- che/Polizeirevier; die Veränderungen im Aufgabenbestand und Aufgabenumfang be- sonders kenntlich machen) zu Frage 12: Die Aufgaben der Polizei sind im Gesetz über die Aufgaben, Befugnis- se, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgi- sches Polizeigesetz – BbgPolG) bestimmt. Insofern haben die mit der Reform „Poli- zei Brandenburg 2020“ verbundenen Strukturveränderungen das gesetzlich be- stimmte Aufgabenspektrum der Polizei nicht tangiert. Frage 13: In welchem Umfang können die Revierpolizisten im Revierbereich Neu- ruppin ihre originären Aufgaben nicht wahrnehmen und in welchem Umfang werden andere Ordnungseinheiten (z. B. Wach- und Wechseldienst zur Erreichung der Min- deststärke oder Amts- und Vollzugshilfe für Ordnungsämter und Justiz) durch die Revierpolizei unterstützt? (auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsichtlich Polizeiwache/Polizeirevier) zu Frage 13: Die Revierpolizei nimmt anlass- und lagebezogen allgemein-polizeiliche Aufgaben wahr (siehe Antwort zu Frage 12), hierzu gehören auch Aufgaben der Prä- vention. Sofern die Revierpolizei andere polizeiliche Organisationseinheiten unter- stützt, nimmt sie auch dann originäre polizeiliche Aufgaben wahr. Dazu gehören auch Maßnahmen der Amts- und Vollzugshilfe für andere Behörden, z. B. im Rah- men der Eilzuständigkeit. Ein statistischer Nachhalt zu entsprechenden Maßnahmen wird im Polizeipräsidium nicht geführt.
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Frage 14: Wie hoch war die Einsatzzahl des Wach- und Wechseldienstes im Inspek- tionsbereich Ostprignitz-Ruppin gesamt und im Revierbereich Neuruppin? (bitte auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsicht- lich Schutzbereich/Polizeiinspektion und Polizeiwache/Polizeirevier) zu Frage 14: Belastbare Einsatzzahlen werden nur bis zur Ebene der Polizeiinspekti- on nachgehalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage ver- wiesen. Frage 15: Wie stellt sich für die Polizeibediensteten im Wach- und Wechseldienst die Einsatzbelastung pro Funkstreifenwagen im Inspektionsbereich Ostprignitz-Ruppin gesamt und im Revierbereich Neuruppin dar? (bitte auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsichtlich Schutzbereich/ Polizeiin- spektion und Polizeiwache/Polizeirevier) zu Frage 15: Es wird auf die Antwort zu Frage 14 und im Übrigen auf die Vorbemer- kungen zur Kleinen Anfrage verwiesen. Frage 16: Welcher personelle Mehrbedarf ergibt sich für den Wach- und Wechsel- dienst im Inspektionsbereich Ostprignitz-Ruppin gesamt und im Revierbereich Neu- ruppin, so dass die Einsatzzahl im Streifendienst und die Einsatzbelastung pro Funk- streifenwagen im Umfang des Vergleichsjahres 2010 sichergestellt sowie der zusätz- liche Aufgabenumfang bewältigt werden können (bitte auch den personellen Mehr- bedarf hiernach aufschlüsseln)? zu Frage 16: Ein Vergleich mit dem Jahr 2010 ist nicht möglich, da die Einsatzbelas- tung pro Funkstreifenwagen für 2010 nicht vorliegt. Im Übrigen wird auf die Vorbe- merkungen zur Kleinen Anfrage verwiesen. Frage 17: Welcher personelle Mehrbedarf ergibt sich für die Revierpolizei im Revier- bereich Neuruppin, damit diese ihre tatsächlichen Aufgaben erfüllen und im Präven- tionsbereich verstärkt tätig sein kann? zu Frage 17: Die Aufgaben der Revierpolizei haben sich mit der Reform nicht verän- dert; dies gilt auch für den Revierbereich Neuruppin. Ein personeller Mehrbedarf ist derzeit nicht erkennbar. Dieser könnte sich insbesondere durch Veränderung der Einwohnerzahl ergeben (siehe Antwort zu Frage 4). Frage 18: Wie gestaltet sich gegenwärtig die Dienstzeit (Arbeitszeitmodell, Anzahl der Schichten, Anzahl der Dienstgruppen, Personalstärke pro Schicht bzw. Pool beim flexiblen Arbeitszeitmodell, Anzahl der Revierpolizisten) im Inspektionsbereich Ostprignitz-Ruppin und im Revierbereich Neuruppin und sind insoweit Änderungen geplant (bitte auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jah- re 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Poli- zeireform       hinsichtlich    Schutzbereich/Polizeiinspektion    und      Polizeiwa- che/Polizeirevier)? Wenn ja, welche, wann und aus welchen Gründen? zu Frage 18: Es wird auf die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage verwiesen.
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Frage 19: Wie viele Überstunden haben die Polizeibediensteten und Polizeivollzugs- bediensteten im Inspektionsbereich Ostprignitz-Ruppin und im Revierbereich Neu- ruppin geleistet? (bitte nach Laufbahngruppen und Organisationseinheiten auswei- sen; auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsichtlich Schutzbereich/Polizeiinspektion und Polizeiwache/Polizeirevier) zu Frage 19: Es wird auf die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage verwiesen. Frage 20: Wie hoch ist der Krankheitsstand der Polizeibediensteten und der Polizei- vollzugsbediensteten im Inspektionsbereich Ostprignitz-Ruppin gesamt und im Re- vierbereich Neuruppin? (bitte nach Anzahl der Krankheitstage und nach durchschnitt- lichem Krankenstand, jeweils nach Laufbahngruppen und Organisationseinheiten sowie jeweils separat für bis 30, bis 40, bis 50, bis 60 und über 60 Jahre alte Be- dienstete ausweisen; auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsichtlich Schutzbereich/ Polizeiinspektion und Polizeiwa- che/Polizeirevier) zu Frage 20: Für das Jahr 2016 liegen noch keine Daten vor, da die Fehlzeitenstatis- tik erst nach Ablauf des jeweiligen Jahres erstellt wird. Daten zum Krankenstand auf- geschlüsselt nach Laufbahngruppen liegen erst ab dem Jahr 2014 vor. Für den Re- vierbereich liegen Daten zum Krankenstand aufgeschlüsselt nach Altersgruppen ebenfalls erst ab dem Jahr 2014 vor. Die Aufteilung des Krankenstandes nach Al- tersgruppen in Kalendertagen ist für den Revierbereich für die Jahre 2014 und 2015 in der folgenden Übersicht dargestellt: Revierbereich Alter                                             2014                             2015 unter 30 Jahre                                      12                                9 30 bis unter 40 Jahre                                9                               17 40 bis unter 50 Jahre                               66                               63 50 bis unter 60 Jahre                               54                               53 60 Jahre und älter                                   *                                * * Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine Angaben gemacht werden, diese finden jedoch bei der Gesamtbetrachtung des Krankenstandes Berücksichtigung. Die Aufteilung des Krankenstandes nach Laufbahngruppen in Kalendertagen ist für den Revierbereich für die Jahre 2014 und 2015 in der folgenden Übersicht darge- stellt: Revierbereich Laufbahngruppen                                        2014                            2015 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar                       32                             46 gehobener Dienst bzw. vergleichbar                       26                             22 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage verwiesen.
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Frage 21: Wie stellen sich gegenwärtig die Öffnungszeiten des Polizeireviers Neu- ruppin dar (bitte auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsichtlich Polizeiwache/Polizeirevier)? Wann werden welche genauen Schließzeiten eingeführt? zu Frage 21: Gegenwärtig besteht für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort rund um die Uhr eine tatsächliche Ansprechmöglichkeit. Eine Einführung von „Schließzeiten“ ist derzeit nicht geplant. Frage 22: Wird im Polizeirevier Neuruppin wochentags durchgängig eine Präsenzzeit der Revierpolizei zwischen 8:00 und 20:00 Uhr gewährleistet? Ist das Angebot von Bürgersprechstunden vollumfänglich umgesetzt worden? (bitte auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksich- tigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsichtlich Polizeiwache/ Polizeirevier) zu Frage 22: Die Revierpolizei versieht Dienst zu unregelmäßigen Zeiten. Es ist kei- ne „Präsenzzeit“ für den Revierbereich Neuruppin festgelegt. Bürgersprechstunden, die mit der jeweiligen Kommune abgestimmt sind, werden durch die Revierpolizei durchgeführt. Ein statistischer, auswertbarer Nachhalt über die einzelnen geplanten bzw. durchgeführten Bürgersprechstunden wird im Polizeipräsidium nicht geführt. Frage 23: Wann sind die notwendigen Sicherheitsvoraussetzungen für die Einfüh- rung von Schließzeiten durch welche Maßnahmen geschaffen und wie hoch sind die dafür aufzuwendenden/aufgewandten Kosten? (Listung bitte insgesamt und separat je Maßnahme) zu Frage 23: An diesem Standort, dem Sitz der Polizeiinspektion, sind Maßnahmen zur Einführung von Schließzeiten nicht vorgesehen. Frage 24: Innerhalb welcher genauen Zeiträume und aus welchen Gründen war das Polizeirevier Neuruppin personell nicht besetzt und eine tatsächliche Ansprechmög- lichkeit für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht gewährleistet? (bitte jeweils ge- naue Angabe des Zeitraumes der personellen Nichtbesetzung des Revierstandortes in Monat, Tag, Stunden und Minuten; auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturverän- derungen durch die Polizeireform hinsichtlich Polizeiwache/Polizeirevier) zu Frage 24: Der Revierbereich Neuruppin war durchgängig besetzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage verwiesen. Frage 25: Über welche Sachausstattung (Polizei-Kfz, Funkgeräte, Computer etc. pp.) verfügt die Polizeiinspektion Ostprignitz-Ruppin gesamt und der Revierbereich Neu- ruppin gegenwärtig (bitte auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich je- weils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsichtlich Schutzbereich/Polizeiinspektion und Polizeiwa- che/ Polizeirevier)? Sind diesbezüglich Änderungen geplant? Wenn ja, welche, wann und aus welchen Gründen?
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zu Frage 25: Dem Revierbereich Neuruppin ist aktuell nachfolgende Sachausstat- tung zugeordnet. Änderungen sind zurzeit nicht geplant. Bezeichnung                                           Polizeirevier Arbeitsplatzcomputer incl. mobile                           62 mobile Arbeitsplatzcomputer                                 34 Digitalfunkgeräte                                           98 Funkstreifenkraftwagen Wachdienst 8 Funkstreifenkraftwagen Revierdienst Gruppenkraftwagen mit Funk                                   3 Diensthundführerkraftwagen mit Funk                          3 Funkstreifenkraftwagen zivil                                 3 Personenkraftwagen                                           1 Atemalkoholmessgerät 7110                                    2 Atemalkoholvortestgerät 6510                                15 Drogenvortestgerät 5000                                      2 Laser-Geschwindigkeits-Messgerät                             2 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage verwiesen. Frage 26: Wie viele Funkstreifenwagen sind gegenwärtig pro Schicht im Zuständig- keitsbereich der Polizeiinspektion Ostprignitz-Ruppin gesamt bzw. davon im Revier- bereich Neuruppin im Einsatz? Sind diesbezüglich Änderungen geplant? Wenn ja, welche, wann und aus welchen Gründen? (bitte auch aufgeschlüsselt in einem tabel- larischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsichtlich Schutzbereich/ Polizeiin- spektion und Polizeiwache/Polizeirevier) zu Frage 26: Es wird auf die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage verwiesen. Frage 27: Wie häufig ist es vorgekommen, dass Funkstreifenwagen wegen eines Personalengpasses oder einer technischen Störung im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Ostprignitz-Ruppin gesamt bzw. davon im Revierbereich Neuruppin nicht eingesetzt werden konnten? (bitte auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksichtigung der Strukturverän- derungen durch die Polizeireform hinsichtlich Schutzbereich/ Polizeiinspektion und Polizeiwache/Polizeirevier) zu Frage 27: Statistische Angaben über den Ausfall von Funkstreifenwagen aufgrund personeller Defizite oder technischer Störungen liegen im Polizeipräsidium nicht vor. Grundsätzlich stehen bei plötzlich auftretenden technischen Störungen an Funkstrei- fenwagen in den Polizeiinspektionen Ersatzfahrzeuge bereit. Frage 28: Wie stellen sich die durchschnittlichen Interventionszeiten und Interventi- onszeiten Dringlichkeit der Polizei bei den Einsätzen im Inspektionsbereich Ostprig- nitz-Ruppin gesamt und im Revierbereich Neuruppin dar? (bitte auch aufgeschlüsselt in einem tabellarischen Vergleich jeweils der Jahre 2010 bis 2016 unter Berücksich- tigung der Strukturveränderungen durch die Polizeireform hinsichtlich Schutzbereich/ Polizeiinspektion und Polizeiwache/Polizeirevier)
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